
Die aktuellen Pläne des Bundesverteidigungsministeriums für einen Wehrdienst verschärfen den verfassungsrechtlichen Spannungsbogen zwischen Gleichheit und Ausnahme im Grundgesetz: Im Rahmen einer Gesetzesinitiative soll jede Person im wehrfähigen Alter einen digitalen Fragebogen ausfüllen, der ihre Motivation, körperliche Eignung und grundsätzliche Bereitschaft zur Landesverteidigung erfasst. Diese Befragung ist verpflichtend für Männer, während Frauen lediglich freiwillig teilnehmen.
Diese unterschiedliche Pflichtenlast wirft eine grundlegende Frage auf: Ist eine derart geschlechterselektive Regelung mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz vereinbar, wenn zugleich Artikel 12a GG historisch nur Männer zur Wehrpflicht heranzieht? Die folgende Analyse untersucht, wie Artikel 3 GG, Artikel 12a GG und das Selbstbestimmungsgesetz zusammenwirken und welche verfassungsrechtlichen Schlüsse daraus zu ziehen sind.
Widerspruch infolge des Selbstbestimmungsgesetzes
Die deutsche Verfassung garantiert in Artikel 3 GG umfassend die Gleichheit der Geschlechter. Zugleich enthält Artikel 12a GG eine Ausnahmebestimmung, die Männer zur Wehrpflicht verpflichtet und Frauen davon befreit. Diese Ausnahme war von Beginn an ein Fremdkörper im System der Grundrechte: Während die Gleichheitsgarantie seit 1949 konsequent ausgebaut und durch Rechtsprechung wie Gesetzgebung fortentwickelt wurde, verharrte Artikel 12a GG in einer überkommenen Rolle. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes verschärfte sich dieser Widerspruch erheblich: Wenn die amtliche Geschlechtszugehörigkeit frei gewählt werden kann, verliert eine ausschließlich an “Männer” anknüpfende Pflicht jede normative Konsistenz und praktische Vollziehbarkeit. Die Frage lautet daher: Kann Artikel 12a GG unter den heutigen Bedingungen überhaupt noch Bestand haben?
Die normative Ausgangslage
Artikel 3 GG, Absatz 2 besagt: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” Absatz 3 ergänzt: “Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden.” Diese Normen statuieren eine umfassende Gleichheitsgarantie. Sie verbieten jede staatliche Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, sowohl in Bezug auf Rechte als auch auf Pflichten. In Artikel 12a GG, Absatz 1 heißt es: “Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden.” Und in Absatz 4 desselben Artikels steht, Frauen “…dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.” Damit etabliert Artikel 12a GG eine geschlechtsbezogene Differenzierung: Männer können zum Wehrdienst verpflichtet werden, Frauen sind hiervon ausgenommen.
Die Einführung von Artikel 12a GG ist im historischen Kontext zu sehen: Über Jahrhunderte hinweg war es politisch und gesellschaftlich unvorstellbar, Frauen zum Waffendienst zu verpflichten. Der Wehrdienst galt als genuin männliche Aufgabe. Rechtlich betrachtet stand diese Differenzierung jedoch bereits 1949 in einem Spannungsverhältnis zu Artikel 3 GG. Die Verfassungsgeber entschieden sich bewusst für einen Bruch der eigenen Gleichheitslogik, um ein historisch empfundenes Tabu abzusichern.
Systematischer Widerspruch in der Gegenwart
Diese widersprüchliche verfassungsrechtliche Lage hat dazu geführt, dass Frauen heute in allen Funktionen der Bundeswehr dienen können, bis hin zu höchsten Führungspositionen. Sie können Befehle erteilen, die Männer in lebensgefährliche Einsätze führen. Zugleich können sie nicht verpflichtet werden, denselben Dienst selbst zu leisten. Dies bedeutet: Frauen besitzen gleichwertige Rechte, sind aber von zentralen Pflichten befreit. Eine solche Asymmetrie widerspricht dem Prinzip der Gleichheit in Rechten und Pflichten.
Während Gleichstellung in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen gefordert und durchgesetzt wird, endet sie dort, wo mit erheblichen Belastungen und Risiken zu rechnen ist. Gleichberechtigung wird damit selektiv beansprucht: Vorteile ja, Pflichten nein. Diese Rosinenpickerei in der Gleichberechtigungsfrage ist ist nicht nur gesellschaftlich problematisch, sondern verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Verfassungsrechtliche Analyse
Man könnte argumentieren, Artikel 12a GG stelle eine lex specialis, also eine spezielle Ausnahme gegenüber Artikel 3 GG dar. Doch selbst dann gilt der Grundsatz: Ausnahmevorschriften sind eng auszulegen. Die Ausnahme “Frauen dürfen nicht gegen ihren Willen zum Waffendienst verpflichtet werden” rechtfertigt nicht die vollständige Befreiung von jeglicher Form der Pflicht, insbesondere nicht von vorbereitenden Maßnahmen wie Erfassung, Musterung oder Fragebogenpflicht.
Unterzieht man die Rechtslage einer Gleichheitsprüfung nach Artikel 3 GG, so stellt die ausschließlich an Männer gerichtete Pflicht eine unmittelbare Ungleichbehandlung dar:
- Legitimer Zweck: Wehrgerechtigkeit, Verteidigungsfähigkeit.
- Geeignetheit: Auch durch eine geschlechtsneutrale Pflicht erreichbar.
- Erforderlichkeit: Ausschließliche Belastung von Männern ist nicht erforderlich, da gleiche Effektivität durch Einbeziehung aller Geschlechter erzielt werden kann.
- Angemessenheit: Wehrgerechtigkeit verlangt eine gleichmäßige Lastenverteilung. Die alleinige Belastung der Männer ist nicht verhältnismäßig.
- Fazit: Der Gleichheitstest wird nicht bestanden.
Neue Dimension durch das Selbstbestimmungsgesetz
Das Selbstbestimmungsgesetz erweitert den Widerspruch zu einem praktischen Vollzugsproblem: Jeder Mensch kann den amtlichen Geschlechtseintrag ändern. Damit verliert der Staat die Möglichkeit, eindeutig zwischen “Mann” und “Frau” für wehrpflichtrechtliche Zwecke zu unterscheiden. Personen könnten sich durch Änderung ihres Eintrags einer ausschließlich männlich adressierten Pflicht entziehen. Die Wehrpflicht für „Männer“ ist damit nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch faktisch nicht mehr durchsetzbar.
Das Gebot praktischer Übereinstimmung verlangt, kollidierende Verfassungsnormen so auszulegen, dass beide möglichst weitgehend zur Geltung kommen: Artikel 3 GG fordert die Gleichbehandlung aller Menschen. Artikel 12a GG schützt historisch das Verbot der zwangsweisen Heranziehung von Frauen zum Waffendienst. Praktische Übereinstimmung bedeutet – für den Fall, dass der Waffendienst von Frauen weiterhin als unzulässig betrachtet wird –, dass Frauen zwar nicht zum aktiven Dienst an der Waffe gezwungen werden dürfen, wohl aber in allen vorbereitenden Pflichten gleichbehandelt werden müssen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird zudem deutlich, dass eine Anknüpfung ausschließlich an „Männer“ unpraktikabel ist.
Zwingende Konsequenzen
Es gibt somit nur zwei konsistente Lösungen: Entweder die Abschaffung von Artikel 12a GG und die vollständige Aufhebung staatlicher Zwangsdienste – oder die Neufassung von Artikel 12a GG als geschlechtsneutrale Regelung, die alle Staatsbürger gleichermaßen erfasst und lediglich unter engen Voraussetzungen einen Schutz vor zwangsweisem Waffendienst vorsieht. Ansonsten widerspräche dies sowohl der inneren Logik des Grundgesetzes als auch seiner praktischen Anwendbarkeit im Lichte des Selbstbestimmungsgesetzes.
Artikel 12a GG ist ein historisches Relikt, das sich mit der Gegenwart nicht mehr vereinbaren lässt. Das Grundgesetz darf nicht selektiv gelesen werden. Wer Gleichheit ernst nimmt, muss sie in Rechten und Pflichten anerkennen. Eine Wehrpflicht, die ausschließlich Männer erfasst, während Frauen in gleicher Weise über Rechte, Chancen und Macht in der Bundeswehr verfügen, ist ein Anachronismus. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird sie zudem vollzugsunfähig. Die Politik steht vor einer klaren Entscheidung: Entweder wird Artikel 12a GG ersatzlos gestrichen, oder er wird modernisiert und geschlechtsneutral gefasst. Alles andere bedeutet die Fortführung einer Ungleichheit, die dem Geist und Buchstaben des Grundgesetzes widerspricht.
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21 Antworten
Viel zu viel Geschwätz.
Wo das Grundgesetz dem Regime nützt, wird es herangezogen.
Wo das Grundgesetz das Regime stört, wird es ignoriert.
Wofür die vielen Worte in diesem Artikel?
@Wo das Grundgesetz das Regime stört, wird es ignoriert.
oder umgeschrieben !
Existiert seit rund 70 Jahren mit inzwischen gefühlt 100 Änderungen – je nachdem, wie man zählt, da gerne Huckepack-Anpassungen an die gewünschte Politik genutzt wurden.
Beispielhaft vielleicht Merz und Bas vor einigen Monaten – da wurde nicht nur der störende Schulden-Artikel geschliffen, sondern auch grüner Klima-Rotz eingefügt – also ein doppelte oder dreifache Änderung des Grundgesetzes – inzwischen eher ein Gesetz, für das es keinen Grund mehr gibt mit politischen Justizvertretern, deren Kompetenz in meinen Augen als Pack aus Dunkeldeutschland eher der Kompetenz der Inquisitions-Richter entspricht !
Im Grunde ein Hohn für alles, was der Begriff „Justiz“ vertreten sollte !
B_R_D bananen – republik- deutschland …….wenn nötig: pflücker und fachkräfte sind schon da….
Es sind Psychopathen, die ihre Bevölkerungen ins Unglück stürzen wollen….
Eine Gesellschaft, die sich systematisch weigert, zu erkennen, dass ihr
physisches Überleben unmittelbar in Frage steht, und die keinen Schritt zu
ihrer Rettung unternimmt, kann nicht als psychisch gesund bezeichnet werden.
Das GG hat keine Gültigkeit mehr, sonst wären solche Ermächtigungsgesetzchen wie wir das seit geraumer Zeit erleben, nicht möglich. Eine Beschleunigung werden noch links-radikale Verfassungsrichterlein werden, die dann ganz dem grünen Globalisten Quatsch dienen. Dann gibts nur noch den totalen Zusammenbruch bis sich etwas ändern wird, vorher nicht! Rette sich wer kann…
grundgesetz legal illegal schießegal – denn sonst würde §20 absatz 4 grundgesetz schon lange wirken… lies mal nach.. !!
An das GG hält sich absolut kein etablierter Politiker und sogar das Verfassungsgericht nicht!
Das wird nur immer wieder dem Michel eingetrichtert!
Bestes Beispiel. Die Wahl einer Verfassung durch das Volk ist seit 1990 überfällig, obwohl ausdrücklich im GG vorgesehen!
Mehrfachehen und Kinderehen ausdrücklich verboten und was macht das VG, erklärt es als Rechtens. Völliger Schwachsinn und kriminell!
Wenn unbedingt Frauen in der BW mitmischen sollen.
Warum dann nicht die EX Verteidigungsministerinnen oder die Krawallschachtel von der FDP?
Dazu fallen mir noch die „Omas gegen Rechts“ ein.
Mit dieser Mädelstruppe wären wir im Felde unschlagbar da jeder Feind sofort die Flucht ergreifen würde.
Außerdem wird dann endlich mal live getestet, ob die „Tierpanzah“ unserer Bärböckin auch wirklich für
Highheels geeignet sind.
im krieg ist zur abschreckung ist alles erlaubt….
Das Grundgesetz ist nur ein Stück Papier zur Beruhigung für den Großteil der Masse auf das er glauben soll das es Gerechtigkeit gibt da die BRD eine erlaubte Provinz des alliierten Kontrollrates unter US-Aufsicht ist. Es gibt einen Verfassungsschutz aber keine Verfassung auf unserem Grund& Boden. Komischerweise nach Ablösung der Dönitz-Regierung wurde das Reich nicht aufgelöst und ich kann sagen warum: weil so ehemalige Kriegsgegner Reparationszahlungen verlangen können bis in alle Ewigkeit. Unser Terrain ist das Herz von Europa und jetzt für die USA mit ihrem bewaffneten Tentakel NATO von sehr großer Bedeutung gegen das letzte Bollwerk mit seinen Rohstoffen und Lage nach Asien und Nahost. Ziel ist der grenzenlose Einweltstaat mit dem Namen Agenda 2030 mit dem Regenbogenfetzen was paar durchgeknallte Pinocchio-Dumbos sich wünschen aus Finanzhyänen, Medienzaren, Wissenschaftlern und Großindustriellen. Sollte dieser Wahnsinn stehen werden sie sich gegenseitig bekämpfen da die Gier nach Macht unbegrenzt ist. Fressen und gefressen werden ist das Gesetz der Natur. Der Starke überlebt und der Schwächere fällt. mfg
„Das Grundgesetz ist nur ein Stück Papier zur Beruhigung für den Großteil der Masse auf das er glauben soll das es Gerechtigkeit gibt da die BRD eine erlaubte Provinz des alliierten Kontrollrates unter US-Aufsicht ist“
Zumal diese Tatsache ja im GG selbst in einem nicht falsch zu deutendem einzelnen und damit völlig unmißverständlichen Satz auch gar nicht in Frage gestellt wird – siehe 139:
„Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Freilich wird von diesen ganzen linken Spinnern immer behauptet, „dies hätte heute keine Bedeutung mehr“ – „hat man nur noch nicht bereinigt“ – „gilt eigentlich nicht mehr in der Praxis“ und sonstwas für ein gequirltes BlaBlasülz.
Gleichwohl hat aber dann die „Präambel“, also ein schnödes Vorwort dann die immense Gesetzeskraft, wenn nur über die fehlende territoriale Definition im GG als eigener Artikel gefragt wird und diese sich doch tatsächlich wirksam geltend in der Präambel befinde was natürlich nur Dummis zu erzählen ist.
Wie auch immer, eine zu große Mehrheit kann man mit derlei primitiven Tricks nunmehr bereits über wenigstens 3 Generationen ordentlich täuschen und die kommende 4. Generation der Restdeutschen wird nur noch eine zu vernachlässigende und unterdrückte Minderheit im einst eigenen Lande sein und nun laßt das Licht einfach noch etwas brennen bis es selbst erlischt 😑
Prima. Sie haben es verstanden. Im Gegensatz zu 99% aller anderen.
Eine Frage? – Selbstverständlich verstößt die Bevorzugung von Frauen gegen die Verfassung: Bei jeglichen Quoten und auch bei einer Wehrpflicht!
Das ist bezeichnend für Lügen, wer einmal damit anfängt, muss immer neue Lügen hinzuerfinden.
Wer ethisches und soziales Versagen studieren will, muss sich nur noch die Politik der Herrschenden ansehen.
Doch nicht nur da sehe ich einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz:
Wie sieht es mit Deutschen und Ukrainern aus?
Deutsche haben eine Wehrpflicht zu leisten und für die Ukraine „Stellung“ zu beziehen – sei es nur zur Abschreckung, sei es im Rahmen von Kampfhandlungen, sei es im Angriffskrieg gegen Russland.
Ukrainer beziehen dann hier „Bürgergeld“ (der gelebte Hohn schon an sich!) und Deutsche opfern ihre Lebenszeit oder gar ihr Leben für den Kampf der Ukraine und der Ukrainer, während sich diese in Deutschland unbelästigt ein schönes Leben machen?
Wie irre kann man denn noch sein?
Arbeitet man nicht nur an einer Umvolkung, sondern bereits an einer „Ausvolkung“? – Über gebotene Gleichheit und gebotene Ungleichheit darf in diesem Staat unter vielen Gesichtspunkten nachgedacht werden! Früher räumte die Verfassung Deutschen mehr Rechte ein als Ausländern. Heute genießen deutsche in Deutschland weniger Respekt und Nachsicht als Ausländer (siehe Straftaten und Strafen!).
Da es hier um Kriegsdienst geht und nicht um Wehrpflicht, ist das am Ende klar verfassungswidrig! Aber egal, denn die machen das, so wie sie es mit dem Asylrecht auch gemacht haben, ziehen es einfach durch. Sie tun es eben auch verfassungswidrig, das juckt die doch nicht. Und vielleicht stoppt es ja dann ein Gericht, wenn jemand klagt. Aber auch hier ist das Problem der Befangenheit, denn gewisse Richter sind von Parteien eingesetzt und haben sogar Parteibücher. Hier gibt es also keine Neutralität! Und solange solche Dinge passieren, ist ein Grundgesetz leider irrelevant, es ist ja nur zum brechen da. Es gilt, wie so vieles, nur für uns kleine Leute zur Unterdrückung. Für die großen Leute gilt es gar nicht oder zur Befreiung…
Diese Leute haben uns verraten und verkauft, jetzt verheizen sie uns auf fremden Schlachtfeldern, die sie dazu zu uns nach Hause holen. Sie selbst werden sich dann schon mit ihrer Kohle dahin verpissen, wo ihnen keine Kugel um die Ohren fliegt, obwohl sie dies durchaus noch lange vor uns verdient hätten.
Hätten wir eine Verfassung gem. Art. 146 GG würde da nach MEINEN Vorgaben folgender Verfassungsartikel als Grundrecht drinstehen:
„Niemand kann gegen sein Gewissen oder gegen seinen Willen zu keinem Zeitpunkt weder mittelbar noch unmittelbar zum Dienst an der Waffe, in die Bundeswehr einberufen oder zur Landesverteidigung verpflichtet werden.“
Massiver Widerstand gegen linken NGO-Komplex: Prien schreibt Rechtfertigungsbrief wegen „Demokratie leben!“
Die linksextreme Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sieht sich innerhalb ihrer Partei massiver Kritik ausgesetzt. Grund ist die Erhöhung des Budgets für das NGO-Förderprogramm „Demokratie leben!“. Dessen Budget soll 2026 von 182 auf 191 Millionen Euro erhöht werden – und das, obwohl Bundeskanzler Friedrich Merz noch im Wahlkampf versprochen hatte: „Links ist vorbei!“ Nun hat Prien ein Schreiben an ihre Fraktion geschickt, in dem sie sich für die Erhöhung rechtfertigt. NIUS liegt das Schreiben exklusiv vor, das offenbart: Unter Prien soll der ideologische Zugriff auf die Gesellschaft noch zunehmen.
Seit Jahren verschieben die linken, steuerfinanzierten Lobbygruppen den öffentlichen Diskurs konsequent nach links: Sie trommeln für mehr Migration, verdienen an der Asylindustrie mit, werben für grüne Deindustrialisierung, treiben Kinder in die Trans-Ideologie, bekämpfen die Meinungsfreiheit und stellen Kritiker öffentlich an den Pranger. Wegen dieser offensichtlichen politischen Schlagseite stehen die NGOs seit einiger Zeit in der Kritik.
https://www.nius.de/politik/news/ngo-demokratie-leben-karin-prien-rechtfertigungsbrief/a9ef18b8-81d6-45ea-b910-c4f3f424f7d9
Hier noch ein Beispiel für dämliche antiruss. Propaganda:
Strack-Zimmermann (FDP) dreht auf: „Putin hat Hunderte von Millionen Menschen unter die Erde gebracht“
Mit offensichtlichen Falschbehauptungen hat die FDP-Politikerin bei einem schrillen Talkshow-Auftritt Desinformation zu Russland betrieben – und niemand korrigiert so etwas in angemessener Weise. Die gesellschaftliche Folge einer solchen Toleranz: Ungezügelte Behauptungen und eine Verrohung der Debatten.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=130845
Hoffentlich bleib es nur beim Säbelrasseln…
Die Vernichtungsmaschinerie ist einsatzbereit, kann beim geringsten Anlass
in Gang gesetzt werden, wartet nur darauf, dass irgendein Besessener oder
Geistesgestörter den „Knopf“ drückt, oder dass ein defekter Computerchip das
große Feuerwerk entfesselt. Erstaunlicher Weise macht man sich darüber
jedoch recht wenig Gedanken. Millionen von Menschen wissen, dass ihr Dasein
einer fortwährenden, unmittelbaren Bedrohung unterworfen ist, nehmen dieses
aber widerspruchslos hin. Nur wenn der zornige Protest der Menschen überall
in der Welt die Herrschenden zur Umkehr zwingt, kann die atomare Katastrophe
abgewendet werden.
„Diese Befragung ist verpflichtend für Männer, während Frauen lediglich freiwillig teilnehmen.“
Interessanterweise ist im Gesetz nicht etwa von männlichen Personen sondern in der Tat von Männern die Rede, jedoch nicht von Weibern sondern von Frauen (ein Begriff aus dem Handelsrecht vergleichbar mit „Herr“).
Sobald es um die Person geht (Herr, Frau), handelt es sich um die Fiktion (Geburtsurkunde), beim Mann jedoch um den Menschen selbst, und darüber kann das Handelsrecht der Psychopathen normalerweise nicht verfügen.
„Verstößt das Grundgesetz gegen das Grundgesetz?“
Wo gilt das Grundgesetz für die Bananenrepublik Deutsch eigentlich? Wurde der Geltungsbereich nicht entfernt? Was bedeutet das?
SPD will Wehrpflicht auch für Frauen
Würde sie das auch sagen, wenn Wahlen anstünden? Oder sagt sie es nur, weil das praktisch ohnehin keine Folgen haben kann? Kaum lanciert Friedrich Merz den Gedanken einer Wehrpflicht für Frauen, springt die SPD auf den Zug mit auf.
https://rtde.press/inland/254746-spd-auch-fuer-wehrpflicht-von/