
Mehr als jede andere Institution galt das Bundesverfassungsgericht lange als unerschütterlicher Fixpunkt der Republik. In Allensbach– und Infratest-Umfragen spielte Karlsruhe jahrzehntelang in einer eigenen VertrauenslLiga: 2013 sprachen 86 Prozent der Bürger dem Gericht „sehr viel“ oder „ziemlich viel“ Vertrauen aus, deutlich mehr als Regierung und Bundestag. Noch 2020 bescheinigten rund 80 Prozent dem Gericht “großes Vertrauen”. Heute sieht das anders aus: Die jüngste Allensbach-Befragung von Mitte Dezember zeigt, dass nur noch gut die Hälfte der Bevölkerung vergleichbares Vertrauen äußert – und, entscheidender noch, dass sich inzwischen ungefähr jeder zweite Befragte bei wichtigen Streitfragen selbst für den besseren Richter hält.
Karlsruhe bleibt zwar im institutionellen Ranking vorn, aber der Nimbus der Unanfechtbarkeit ist dahin. Was früher als schwer zugängliche Sphäre der Fachleute galt, ist zum Gegenstand alltäglicher Stammtisch- und Social-Media-Urteile geworden: „Das ist verfassungswidrig“, „Das darf die Regierung gar nicht“, „Das müssten die in Karlsruhe stoppen“. Der Allensbacher Projektleiter Thomas Petersen spricht in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ höflich von einer „gewachsenen rechtspolitischen Selbstsicherheit“ der Bürger. In nüchterner Formulierung heißt das: Die Hälfte des Landes traut sich verfassungsrechtliche Endurteile zu – und misstraut zugleich der Instanz, die genau dafür geschaffen wurde. Das ist binnen eines Jahrzehnts nur als Erdrutsch zu werten. Daran ändern auch Leserkommentare nichts, in denen es etwa heißt. dass sich viele Deutsche auch „für bessere Fußballtrainer, Virologen, Politiker“ halten, denn: „Dunning-Kruger ist ein Massenphänomen, Bescheidenheit eher nicht.“
Der stille Rollenwechsel: Vom Schiedsrichter zum Spielertrainer
Man würde sich täuschen, sähe man darin nur die Hybris eines „populistischen Zeitalters“. Dass sich jeder zweite Bürger für den besseren Verfassungsrichter hält, ist nicht Ursache, sondern Symptom eines Rollenwechsels. In seiner Frühphase war das Bundesverfassungsgericht nicht deshalb hoch angesehen, weil es „progressiv“ oder „konservativ“ war, sondern weil es sich erkennbar in der Rolle des Schiedsrichters bewegte: begrenzend, bremsend, zurechtweisend. Selbst kontroverse Entscheidungen blieben in der Logik eines „So weit und nicht weiter“. Spätestens mit Euro-Rettung, Klimapolitik und Corona hat sich diese Wahrnehmung aber gedreht. Karlsruhe wurde immer stärker als politischer Akteur sichtbar, der große Linien mitzeichnet: von der Europäisierung der Staatsfinanzen über die „intergenerationelle Freiheitssicherung“ im Klimabeschluss bis zur faktischen Absegnung weitreichender Grundrechtseinschränkungen in der “Pandemie”. Das Gericht erklärte nicht mehr nur, was verfassungsrechtlich verboten ist, sondern zunehmend, was politisch geboten sei. In diesem Moment rücken Richter automatisch in das Feld derer, über die sich jeder seine Meinung bildet – ebenso wie über Minister, Talkshowgäste oder Leitartikler.
Wer sieht, dass in hochpolitischen Fragen wie Migration, Euro-Rettung oder “Pandemie”-Bekämpfung die Karlsruher Linie regelmäßig mit der Linie von Regierung, Leitmedien und supranationalen Institutionen übereinstimmt, der fragt sich unwillkürlich: Wo ist hier noch die unabhängige Instanz? Warum sollte ich einer Entscheidung besondere Autorität beimessen, wenn sie exakt so klingt wie das, was dieselben Eliten seit Jahren vertreten, wenn sich die Urteilsbegründungen des höchsten Gerichts lesen wie Redebeiträge beim Weltwirtschaftsforums in Davos? In dieser Situation liegt es nahe, sich selbst zum Richter aufzuschwingen – nicht unbedingt aus Selbstüberschätzung, sondern aus der Erfahrung, dass die Distanz zwischen Gericht und politischer Klasse geschrumpft ist.
Vertrauensverlust als Symptom einer Ernüchterung
Vor diesem Hintergrund erhalten die Umfragewerte eine andere Kontur. Dass Karlsruhe mit nunmehr noch rund 50 Prozent Vertrauenszustimmung (!) zwar noch vor den desaströsen Werten von Parteien und Regierung liegt, ist freilich weniger Auszeichnung als Restgröße. Der eigentliche Skandal liegt darin, dass eine Institution, die von Verfassung wegen ein dezidiert über der Tagespolitik stehendes Organ sein müsste, in der Wahrnehmung vieler nur noch als besonders gut ausgestattete juristische Fachabteilung derselben Politik erscheint. Wenn Petersen berichtet, dass sich jeder zweite Bürger bei zentralen Streitfragen – Migration, Energie, Corona, Meinungsfreiheit – selbst in der Rolle des verfassungspolitischen Schiedsrichters sieht, dann ist darin eine bittere Logik enthalten: Wer das Gefühl hat, die maßgeblichen Institutionen würden nicht mehr zwischen Recht und Politik trennen, beginnt diese Trennung selbst aufzulösen. Die Bürger urteilen nicht, “als wären sie Verfassungsrichter“, weil sie größenwahnsinnig geworden wären, sondern weil sie erleben, wie das Gericht selbst in den Chor der politischen Deutungen einstimmt.
Die Kluft verläuft dabei nicht nur entlang von Parteipräferenzen, sondern auch zwischen Milieus: In gebildeten bürgerlichen Schichten, die auch mal rechtliche Fachtexte und Urteile lesen, Entscheidungen kommentieren und über Jahre hinweg einen differenzierten inneren Maßstab des „Rechtsgefühls“ entwickelt haben, ist die Enttäuschung besonders groß. Viele dieser Menschen hatten Karlsruhe gerade als überparteiliche Instanz idealisiert – und sehen nun, wie das Gericht in mehreren Großkonflikten eher als Ermöglicher denn als Begrenzungsinstanz auftritt. Dass sie sich in dieser Situation in ihren eigenen Maßstab flüchten und sich „für den besseren Richter halten“, ist zugleich Selbstschutz und Misstrauensvotum.
Die Entzauberung der roten Robe
Die Personalisierung tut ihr Übriges. Je sichtbarer Richter als Teil eines bestimmten akademisch-aktivistischen Milieus erscheinen, desto weniger funktioniert die symbolische Distanz der roten Robe. Wer sich in Interviews nach Amtsende als Kämpfer für eine bestimmte Transformationsagenda inszeniert, wer seine Zeit in Karlsruhe rückblickend ausdrücklich als Projekt der gesellschaftlichen Umgestaltung beschreibt und damit in Talkshows tourt, muss sich nicht wundern, wenn Bürger ihn nicht mehr als neutrale Instanz, sondern als politischen Akteur wahrnehmen – in Robe oder ohne. Aus dieser Perspektive wirkt der FAZ-Befund „jeder zweite hält sich für den besseren Richter“ wie die säkulare Version eines verlorenen Mythos. Solange das Gericht als ferne Autorität wahrgenommen wurde, wäre kaum jemand auf die Idee gekommen, die eigene Rechtsauffassung dagegenzustellen. In dem Moment, in dem die Richter sichtbar als Teil eines Lagers auftreten, kippt die Perspektive: Dann steht nicht mehr „die Verfassung“ gegen „meine Meinung“, sondern „deren politische Meinung“ gegen „meine“. Und in diesem Wettbewerb traut sich der Bürger, zumal der akademisch gebildete, inzwischen einiges zu.
Aus konservativer Sicht ist dieser Befund doppelt ambivalent. Einerseits ist es gefährlich, wenn jeder zweite Bürger meint, besser als das Verfassungsgericht zu wissen, was Recht ist; eine Ordnung, in der am Ende nur noch subjektive Rechtsgefühle gegeneinanderstehen, verliert den gemeinsamen Bezugspunkt. Andererseits ist diese Hybris eine Reaktion auf eine mindestens ebenso problematische Selbstüberschätzung in Karlsruhe selbst: die Überzeugung, mit gerichtlichen Großentwürfen politische Zielhorizonte definieren zu können. Auch eine reziproke Erklärung ist möglich; sie fiele unter die Perspektive der Projektion: Wer sich im Kleinen über die strengste Verfolgung etwa von Ordnungswidrigkeiten ansonsten rechts-treuer Bürger bei gleichzeitiger häufiger Einstellung von Strafverfahren oder Nicht-Ausschöpfung des Strafrahmens auch bei wiederholten Straftaten (Diebstahl, Drogenhandel, Körperverletzung) durch die bekannte Klientel ärgert, wird auch Justiz und Rechtsstaat insgesamt die Legitimität zunehmend absprechen, und damit auch dem höchsten Gericht.
Vertrauen zurück, Hybris runter
Nehmen wir exemplarisch nur die im letzten Jahr getroffene Entscheidung, wonach das Betreten einer Asylunterkunft durch die Polizei zwecks Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses aus Gründen der Unverletzlichkeit der Wohnung bedarf. Das muss man sowohl realitätsfremd als auch nicht mehr praktikabel ansehen. Dadurch wird der Polizei selbst die Abschiebung eines Straftäters de facto unmöglich gemacht. Aufgrund des verbreiteten Abtauchens von Ausreisepflichtigen muss die Polizei selbst im Falle eines kurzfristigen Hinweises auf den Aufenthaltsort eines Abzuschiebenden zuvor einen Durchsuchungsbeschluss einholen, was de facto eine Abschiebung verhindert. Man kann sich angesichts dieser Rechtsprechung kaum mehr wundern, dass das Vertrauen der Bevölkerung in das Gericht erodiert – vielleicht als weiteres Indiz von Politikverdrossenheit und Institutionenmüdigkeit. In diese Entwicklung fügt sich der jüngste Menschenrechtsbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte ein, der dem Bundestag vorgelegt wurde. Ein staatlich finanziertes, bei den Vereinten Nationen akkreditiertes Institut erklärt darin politische Rhetorik, die Gerichtsent-scheidungen kritisiert oder ihre Missachtung ankündigt, zur Gefahr für den Rechtsstaat. Explizit wird dabei die AfD als Akteur benannt, dessen parlamentarische Kontrolle staatlich geförderter Organisationen als „systematischer Angriff“ auf eine „demokratische und vielfältige junge Zivilgesellschaft“ gewertet wird. Klassische Oppositionsarbeit erscheint so als Bedrohung, nicht als notwendiges Korrektiv.
Hier schließt sich der Kreis der Delegitimierung: Der Bürger, der aus nüchterner Erfahrung das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz verliert und sich ein eigenes Urteil anmaßt, wird nicht mehr als politischer Souverän, sondern als Risiko geführt. Kritik an Urteilen, an Grenzpolitik oder an NGO-Förderlogiken wird nicht als Ausdruck eines beschädigten Rechtsgefühls verstanden, sondern als Angriff auf „den Rechtsstaat“ selbst. Dass ausgerechnet Institutionen, die sich dem Menschenrechtsschutz verschrieben haben, diesen Perspektivwechsel vorantreiben, beschleunigt die Entfremdung zwischen Bürgerrichter und Robe nur noch. Vertrauen wird das Bundesverfassungsgericht nicht dadurch zurückgewinnen, dass es die Bürger erzieht oder ihre „Unkenntnis“ beklagt. Es wird es nur dann zurückgewinnen, wenn es sichtbar bereit ist, sich selbst wieder zu beschränken: weniger politischer Spielertrainer, mehr strenger Schiedsrichter; weniger Weltrettungsprogramm, mehr nüchterne Normenkontrolle. In einer solchen Rollenrückkehr könnte auch der Bürger wieder lernen, dass seine Ansicht nicht automatisch verfassungsrechtlich richtig ist – und dass es einen Unterschied gibt zwischen „Ich halte das für falsch“ und „Das ist verfassungswidrig“. Solange hingegen das Gericht selbst, etwa durch schwierige parteitaktische Personalien, den Eindruck vermittelt, es bewege sich im selben normativen Raum wie Parteien, NGOs und Leitmedien, wird der Satz gültig bleiben, der hinter den Allensbach-Zahlen steht: In einem Land, in dem jeder zweite Bürger sich für den besseren Verfassungsrichter hält, hat vor allem eine Institution ihr Monopol verspielt – und nicht der Bürger seine Bescheidenheit.
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12 Antworten
In Karlsruhe sitzt Justitia gefesselt und geknebelt im Keller und wird regelmäßig abgewatscht.
Das ist ein großer Spaß für die Typen in den roten Roben.
😜
Bei der letzten Richter-Wahl wurde, leider erfolgreich, politisch ausgeklügelt, wer beim Bundesverfassungsgericht Richter oder Richterin wird. Die unterlegene linke SPD hat doch tatsächlich mit 2 Stück gesiegt. Kann man sowas verstehen? Wo ist der Aufschrei der doch so (un-)aufmerksamen (un-)einseitigen Presse?
Man sollte langsam anfangen nicht mehr Verfassungsgericht zu sagen, denn es ist keins. Eine Verfassung haben wir nicht und schon gar nicht eine, welche vom Volk in „Freien und demokratischen Wahlen“ zur Geltung gebracht wurde.
In meinen Augen ist es so eine Behörde wie die EU Kommission. Wurde auch nie durch eine demokratische Wahl gewählt, obwohl sie uns heute in allen Bereichen drangsaliert und Geld abpresst!
@Bundesverfassungsgericht
Frauke Brosius-Gersdorf – 15 von 15 Verfassungsrichtern haben diesem Vorschlag zugestimmt !
Die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.
Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können
Vertrauensverlust ist gut – darf ich das weiter erzählen ?
Härting begründete seinen Befangenheitsantrag mit einem brisanten Treffen im Sommer 2021. Bei den teilnehmenden Personen handelte es sich um:
• Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
• Bundesinnenminister Horst Seehofer
• Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
• Bundesjustizministerin Christine Lambrech
• Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil
• Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner
• Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
• Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
• Bundesumweltministerin Svenja Schulze
• Bundesbildungsministerin Anja Karliczek
• Bundeskanzleramtschef Helge Braun
• Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt
• Staatssekretär Steffen Seibert
sowie alle Richter des Bundesverfassungsgerichts beider Senate, namentlich
Stephan Harbarth, Doris König, Andreas L. Paulus, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Susanne Baer, Gabriele Britz, Peter Müller, Sibylle Kessal-Wulf, Ulrich Maidowski, Christine Langenfeld, Yvonne Ott, Josef Christ, Henning Radtke, Astrid Wallrabenstein und Ines Härtel.
Den Dunniung-Krüger-Effekt gibt es. Leider. Aber es gibt auch Einige die trotz Abitur noch lesen können. Und nicht nur nachplappern (Ironie aus). So lautet der Artikel 19.2 GG
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Aber genau das ist in vielen Fällen passiert. So bei der GEZ/Haushaltsabgabe (das Wort „ungehindert“ im Art 5.1 ! ) oder im Fall des Pharma?-Dukatenschweins namens „Corona“ (körperliche Unversehrtheit) oder bei der, in der Präambel geforderten Friedenspflicht anstelle von Milliarden Steuern zur Ermordung und Verkrüppelung in den Ukraine.
Allein in diesen drei Fällen hätte das BVerfG einschreiten MÜSSEN. Stattdessen beruft es sich auf eine Regelung die es dem BVerfG erlaubt JEDE Eingabe OHNE BEGRÜNGUNG abzulehnen. Und davon wird ausgiebig Gebrauch gemacht. Bei Bürgern praktisch immer, bei Regierungswünschen weniger oft.
Das BVerfG ist ein mächtiges Bollwerk. Es schützt die Regierung vor den Bürgern.
Es gibt keinen Vertrauensverlust. Wer vertraut, hat keine Lust selbst zu denken.
Auch passend dazu, weil auch weltweit:
https://www.lewrockwell.com/2025/12/no_author/the-surveillance-state-is-making-a-naughty-list-and-youre-on-it/
@Wer vertraut, hat keine Lust selbst zu denken.
ja und Lisa Eckhart sagte mal irgendwo : Meinen tut der, der zum Wissen zu faul und zum Glauben zu schwach ist
Finde ich passend – und natürlich Dr. Grace Augustine : „Sie pissen auf uns – und sie haben nicht einmal den Anstand, es als warmen Regen zu verkaufen !“
Und die Erklärung liefert die Grüne Franziska Brantner : „Bundestagsabgeordnete müssen nicht lesen und schreiben können!“
Und es scheint, das sind im bunten Tag mehr als üblich – ich glaube, die Analphabeten-Quote liegt heute bei circa 12 Prozent – es gab Zeiten, in denen sie bei Null gewesen sein soll – wirklich böse Zeiten, alle können lesen und haben geringe Folgebereitschaft ! Im bunten Tag ist das natürlich nützlich und fördert den Franktionszwang – der wird nicht einmal als solcher empfunden, weil sie Schwierigkeiten beim Denken haben und der Futtertrog denen gehört, die ohne Nachfrage folgen !
Das mit der Folgebereitschaft kennt man schon von Corona :
„Diese Regeln werden wir noch monatelang einhalten müssen“, so Lothar Wieler: „Die müssen also der Standard sein. Die dürfen nie hinterfragt werden. Das sollten wir einfach so tun.“
Der hier präzise beschriebene Niedergang hat einen Namen: Andreas Voßkuhle.
Man muss nur eine Blick in dessen Text „Das Leitbild des „europäischen Juristen“ – Gedanken zur Juristenausbildung und zur Rechtskultur in Deutschland“ aus dem Jahr 2010 werfen, dann wundert einen gar nichts mehr.
Hier ist dieser höchstrichterliche Offenbarungseid im Original zu finden:
https://pdfs.semanticscholar.org/c6f9/d44db8a50f58759c8dd185e4e4794cb02ce9.pdf
“Der Jurist hat sich … vom gesetzespositivistischen ‚Diener des Nationalstaates‘ (…) zum Begleiter und Akteur vielfältiger Rechtsentstehungsprozesse gewandelt, die auf den unterschiedlichsten, miteinander verschränkten inner-, intra- oder interstaatlichen, halbstaatlichen oder nichtstaatlichen Ebenen stattfinden.”
„Paradigmatisch und zukunftsweisend ist vielmehr der vielfältig einsetzbare Rechtsgestalter, der über Orientierungs- und Verfügungswissen für soziales Handeln in einer komplexen Welt verfügt und der bei zunehmender europäischer und internationaler Verflechtung der Rechtssysteme im „Wettbewerb rechtlicher Arrangements“ selbst Vorschläge zu formulieren und in die Normerzeugungsprozesse auf europäischer und internationaler Ebene bereits im Vorfeld einzuspeisen vermag.“
„Damit bin ich bei meinem nächsten Punkt angelangt, dem europäischen Juristen als „juristischem Kosmopolit“.
Der nationale Verfassungsrichter hängt also dem Ideal des Weltbürgers nach! Wen wundert es da noch, dass „Weltbürgern“ allerlei Rechte zugesprochen werden, die vernünftigerweise nur Staatsbürgern zustehen?
Ist es Zufall, dass im Text auch Peter Häberle zitiert wird, einstmals Doktorvater von Karl-Theodor zu Guttenberg?
Korrekturhinweis: Das Urteil betreffend Durchsungsbeschlüssen bei Abschiebungen stammt vom September 2025 und wurde im November veröffentlicht. Es wurde von jener Kammer gesprochen in der die vormalige Vorsitzende des „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration“, Christine Langenfeld, und die neu gewählte Richterin Ann-Katrin Kaufhold sitzen.
Das Problem ist doch, dass JEDER Staat, auch ein totalitärer, ein RECHTSstaat ist. Denn Recht ist eine Machtfrage, und wer die Macht hat, bestimmt, was Recht ist. Dies ist im Falle Deutschlands (aber nicht nur da) in der Empfindung der Bürger immer häufiger ideologisch getriggertes UNRECHT. Möglich gemacht durch die immer mehr verschwindenden Grenzen zwischen Legislative, Judikative und Exekutive.
Aufrechte Juristen, die sich dem nicht beugen und demokratischen Regeln folgen, erleiden EdeKa, Ende der Karriere.
Es ist an der Zeit, den ARTIKEL 20 ABS. 4, DES GRUNDGESETZES, ANZUWENDEN. HÖCHSTE ZEIT.
Wir benötigen ein unabhängiges „Grundgesetzgericht“. Der Vorschlag meines kleinen Neffen lauter: Die Richter werden vom Volk gewählt, nachdem sie in abendlichen Runden, fiktive Fälle aus Politik und Gesellschaft öffentlich beurteilen und dann soll das Volk über diese Personen abstimmen. Wäre viel besser, als so dämliche Shows.
Richter und insbesondere Verfassungsrichter besitzen höchsten Schutz in ihren Ämtern!
Auf welche Karrieresprünge oder Geldzuflüsse können sie noch spekulieren?
Warum offenkundig so wenig Selbstvertrauen und Veranwortungs- und Tradtionsbewusstsein?
Haben sich die Richter früher schon so devot gegenüber den politischen Funtionären verhalten (gemeinsames Essen etc.) – und die Öffentlichkeit wusste nur nichts davon?
Was hätten sie schon alles verhindern oder begrenzen können, was dem deutschen Volk schadet? Allein bei den Themen „Corona“ oder „AfD“ hätten Entscheidungen zur Stärkung der Demokratie und nicht zu ihren Einschränkung führen müssen. Früher bezeichnete man sie noch voller Stolz und Vertrauen: Die Hüter der Verfassung. Davon höre ich leider nichts mehr.
Ich verstehe es beim besten Willen nicht mehr!