Volk, Staatsvolk und demokratische Selbstbestimmung

Volk, Staatsvolk und demokratische Selbstbestimmung

Deutschland und sein Volk: Politisch verwässerte Axiome (Symbolbild:Imago)

In öffentlichen Beiträgen wird in letzter Zeit wiederholt – zumindest implizit – der Eindruck erweckt, dass das Eintreten für den Erhalt einer historisch gewachsenen, kulturell zusammenhängenden Staatsgesellschaft bereits verfassungsfeindlich oder sogar strafrechtlich relevant sein könne. Eine solche Darstellung wirft grundlegende Fragen auf und bedarf einer sachlichen Einordnung. In der politischen Diskussion unserer Zeit werden Begriffe wie „Volk“, „Volksgemeinschaft“ oder „ethnische Identität“ häufig stark emotionalisiert und mit historischen Belastungen versehen. Dadurch entsteht nicht selten der Eindruck, bereits ihre Verwendung oder eine ablehnende Haltung gegenüber Migration könne als verfassungswidrig, moralisch verwerflich oder sogar strafrechtlich relevant angesehen werden. Eine nüchterne Betrachtung zeigt jedoch, dass eine solche Schlussfolgerung weder historisch noch rechtlich zutrifft.

Hinzu kommt, dass sich Teile dieser Debatte häufig auf einzelne Begriffe konzentrieren und diese isoliert bewerten. Formulierungen, die nicht in jeder Hinsicht vollkommen präzise oder wissenschaftlich definiert sind, werden dabei bisweilen so interpretiert, als würden sie zwangsläufig bestimmte extreme oder historisch belastete Positionen ausdrücken. Dadurch kann der Eindruck entstehen, als würden bereits ungenaue oder verkürzte Formulierungen ausreichen, um eine Position grundsätzlich zu diskreditieren, obwohl die tatsächliche Aussage oder Absicht derjenigen, die sich äußern, eine deutlich differenziertere sein kann.

Kulturelle und gesellschaftliche Kontinuität

Zunächst muss geklärt werden, was mit dem Begriff „Volk“ überhaupt gemeint ist. Im staatsrechtlichen Sinne spricht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland davon, dass „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“. Gemeint ist damit das sogenannte Staatsvolk, also die Gesamtheit der Staatsbürger eines Landes, die Träger der demokratischen Souveränität sind. Historisch ist diese Gemeinschaft jedoch nie vollkommen homogen gewesen. Theodor Storms Geschichte Pole Poppenspäler illustriert dies auf anschauliche Weise: Sie beschreibt den Unterschied zwischen einer norddeutschen und einer süddeutschen Familie und verdeutlicht, dass kulturelle Vielfalt und regionale Unterschiede auch innerhalb eines Volkes existieren, ohne die gemeinsame Identität oder den Zusammenhalt der Gesellschaft infrage zu stellen.

Gleichzeitig ist unbestreitbar, dass sich Gemeinschaften historisch entwickeln. Das heutige deutsche Volk ist das Ergebnis einer langen geschichtlichen Entwicklung. Über Jahrhunderte – teilweise über Jahrtausende – haben Menschen auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands zusammengelebt, gemeinsame kulturelle Traditionen entwickelt, Sprache und gesellschaftliche Strukturen geprägt und eine kollektive historische Erfahrung aufgebaut. Diese Entwicklung war niemals vollkommen abgeschlossen oder homogen; immer wieder sind neue Menschen hinzugekommen, die Teil dieser Gemeinschaft wurden. Dennoch hat sich über die Jahrhunderte hinweg eine kulturelle und gesellschaftliche Kontinuität herausgebildet, die für viele Menschen verbindend ist und das Fundament für das moderne Staatsvolk bildet.

Konsequente Anwendung bestehender Gesetze

Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht ungewöhnlich, dass Menschen den Wunsch äußern, diese gewachsene Lebensform auch in Zukunft zu bewahren. Der Wunsch, in einer vertrauten kulturellen Umgebung weiterzuleben und die gesellschaftliche Entwicklung eines Landes nicht unbegrenzt dem Zufall zu überlassen, ist zunächst ein legitimes menschliches und politisches Anliegen. In einer demokratischen Ordnung gehört es zum Recht der Bürger, über die Zukunft ihres Landes zu diskutieren und selbst zu entscheiden. Dazu zählt auch die Frage, ob Migration zugelassen werden soll und, falls ja, in welchem Umfang und in welcher Form. Der Staat unterscheidet dabei rechtlich klar zwischen legaler und illegaler Einreise; entsprechende Regelungen finden sich etwa im Asylgesetz sowie im Aufenthaltsgesetz. Diese Gesetze bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Menschen nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten dürfen. Dem souveränen Volk – also dem deutschen Staatsvolk – steht es jederzeit frei, den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen zu wahren oder zu verändern.

Wenn Personen illegal in das Land einreisen, also ohne eine entsprechende rechtliche Grundlage, können sie wieder ausgewiesen werden. Auch wer sein Aufenthaltsrecht durch Täuschung oder falsche Angaben erschlichen hat, kann dieses verlieren. Der Staat ist in diesen Fällen berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die geltenden Gesetze durchzusetzen. Juristisch handelt es sich dabei um Zurückweisung, Ausweisung oder Abschiebung. Diese Maßnahmen sind Teil der staatlichen Rechtsordnung und stellen keine „Vertreibung“ dar, sondern die konsequente Anwendung bestehender Gesetze. Das deutsche Staatsvolk hat das Recht, dass die geltenden Gesetze, einschließlich der Regelungen zur Einreise und zum Aufenthalt, konsequent umgesetzt werden.

Korrektur einer rechtswidrig entstandenen Situation

Auch in Fällen, in denen eine Staatsangehörigkeit durch Täuschung erlangt wurde, kann sie nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz wieder zurückgenommen werden. Wenn die betreffende Person anschließend kein Aufenthaltsrecht besitzt, können ebenfalls aufenthaltsrechtliche Maßnahmen folgen. Auch dies ist rechtlich keine Vertreibung, sondern die Korrektur einer rechtswidrig entstandenen Situation. Die öffentliche Debatte wird jedoch häufig dadurch erschwert, dass der Wunsch nach dem Erhalt kultureller Kontinuität vorschnell mit extremen historischen Ideologien gleichgesetzt wird. Eine solche Gleichsetzung verhindert eine sachliche Diskussion über reale politische Fragen.

In einer demokratischen Ordnung muss es möglich sein, die Auffassung zu vertreten, dass Migration abgelehnt werden kann oder dass die gewachsene gesellschaftliche und kulturelle Identität eines Landes bewahrt werden soll. Die Bürger eines Landes haben nicht nur das Recht, über ihre politische Ordnung zu bestimmen, sondern auch über die Rahmenbedingungen, unter denen sich ihre Gesellschaft in Zukunft entwickeln soll. Dieses Recht zur politischen Gestaltung ergibt sich aus dem Prinzip der Volkssouveränität. Nach dem Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Damit liegt die politische Verantwortung für die Gestaltung der staatlichen Ordnung – einschließlich der Einwanderungspolitik – letztlich beim Staatsvolk und seinen demokratisch gewählten Vertretern. Der Wunsch vieler Menschen, die gewachsene kulturelle und gesellschaftliche Struktur ihres Landes zu bewahren und keine Zuwanderung zuzulassen, ist daher zunächst Ausdruck demokratischer Selbstbestimmung. Eine solche Position ist weder verfassungswidrig, noch moralisch verwerflich und schon gar nicht strafbar. Sie ist Teil einer legitimen politischen Debatte über die Zukunft eines Landes und seiner Gesellschaft.

12 Kommentare

  1. @das sogenannte Staatsvolk
    ja – aber das wurde von Merkel aufgelöst. .Laut ihrem Duktus – und dem des linken Regimes – gibt es kein deutsches Volk, sondern nur Leute, die schon etwas länger hier leben und Leute, die erst kürzlich hinzugekommen sind!
    Und ja :
    Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates:
    eine Bevölkerung (Staatsvolk),
    einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet),
    eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt).
    Ein Staat gilt als untergegangen, wenn eines dieser Elemente, die ihn konstituieren, weggefallen ist.

    Und das wiederum bedeutet, das es den Staat nicht gibt, wir haben nur eine betrügerische Bande, die sich die uniformierte Antifa als Schläger und die Kuttenträger als Justiz-Simulation hält – während sie völkerrechtlich eben nur ein Haufen Hühnerdiebe sind, legitimiert durch die Knüppel und Schußwaffen der Uniformträger.

    Und im übrigen sind die grenzen auch aufgelöst und gelten nur für die Weißen, wenn sie Tanktourismus vermuten – und – nun ja – ich glaube, das No-Go-Areas für Staatsvertreter und Teile der Bevölkerung auch die Staatsgewalt und eine stabile Regierung negieren !
    Und nein – Stellplätze für Drogendealer sehe ich auch nicht als Zeichen eines funktionierenden Rechtsstaates !

    12
    1. Es ist ja auch nicht im Sinne der etablierten Politiker unsere Kinder vor den Drogen und ausländischen Dealern zu schützen! Ansonsten würde gegen diese Verbrecher mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden. Aber hier erfinden die Richter immer neue krude Ausreden, um ja kein kriminellen Zugereisten bestrafen zu müssen!

  2. Wahlschlappen und Waschlappen liegen nah beieinander. Die CDU mit Merz hat jetzt 1 Jahr Zeit gehabt, innenpolitisch seine Versprechungen einzulösen, NICHTS ist passiert. Die Wirtschaft mit Führungs —

    Schwachmaten kränkelt mehr denn je, Indolvenzen und Arbeitslosigkeit machen sich breit. Schuld aber ist richtigerweise die SPD, sie hat es schon in der Ampel bewiesen, dass sie auf dem falschen Weg ist. Merz entweder Sie beenden die Koalition, oder legen das Amt nieder, wir haben keine Zeit mehr.

    „Friedrich Merz residiert im Kanzleramt, er führt eine schwarz-rote Koalition.“ Dass er dort residiert ist richtig. Die Richtlinienkompetenz aber hat Herr Klingbeil, Herr Merz ist maximal eine Art Amtsverweser, wenn man die Umsetzung seiner Versprechen als Basis heran zieht. Und daher kann auch von Führung keine Rede sein! Delegitimiere ich hiermit ein Staatsorgan? Nein, ich beschreibe Fakten. Er delegitimiert sich selbst durch sein Handeln, das IMHO auch kaum am Amtseid ausgerichtet ist.

  3. Sehr gut erklärt.
    Viele, besonders Konservative, nutzen zwar den Begriff Staatsvolk, haben aber keine Vorstellung davon, dass es sich bei Zusammensetzung dieses Begriffes um zwei wichtige eigene Begriffe handelt, nämlich Staat und Volk zu denen in der Regel unklare Vorstellungen vorliegen. Volk ist bei deren Sichtweise (den Konservativen) oft weniger wichtige, trotz ständigem berufen darauf, vielmehr gilt es bedingungslos zum Staat zu stehen. Der Mehrheit von ihnen bezeichnet sich deshalb auch als Etatisten! Das heißt was dieser sagt muss befolgt werden. Bei Corona fühlten sie sich in einem Dilemma. Sie sahen in den verordneten Maßnahmen keinen Sinn, befolgten aber alle repressiven Anordnungen indem sie einfach schwiegen oder individuelle Lösungen suchten, z.B Impfpässe fälschten aber sich bei keinem Protest beteiligten. Die Wortführer waren bei den großen Demonstrationen 2020 nirgends zu sehen.

    1. der Kommunistischen Internationalen SED die mit Angela „rüber_gemacht“ hatte, ist das doch die Ziel_geführte und zeitnah herbei geleitete mit Idiotenlogie erreichtes Endziel.🤮🤮

    2. @befolgten aber alle repressiven Anordnungen indem sie einfach schwiegen oder individuelle Lösungen suchten
      nun ja – habe ich teilweise auch – nicht freiwillig, sondern will ich verstanden hatte, das die Mietknüppel des Terror-Regimes in der Übermacht und ich hoffnungslos machtlos war.
      Und solche hoffnungslose Kämpfe liegen mir nicht – das iranische Oberhaupt hat sich dem vernehmen nach lieber umbringen lassen als sich den USA zu beugen – keine Ahnung, ob es stimmt oder er nur nicht schnell genug einen sicheren Schutzraum fand.
      Aber der Auftritt des Regimes ist nicht vergessen – ich vergebe, aber nur den Toten, nicht den lebenden!

  4. das Kapital macht aus unserem Land einen Kanakenstaat mit Blödbeuteln in der Regierung und komplett korruptem Bundestag.
    Wählt nur so weiter die etablierten und wir gehen unter

  5. Die Strategie der globalen Eliten besteht darin, jegliche Identität des Volkes, der gesellschaftlichen Strukturen und des Einzelnen auszuschalten bzw. zu marginalisieren.
    So wird konsequent auch heute im regional verbreiteten „Demokratie-Blatt“ versteckt befürwortet, dass Friedhöfe zum „Familien-Picknick“ genutzt werden sollten oder könnten. Da geht es eben nicht um ein stilles gemeinsamen Gedenken, sondern um gemeinsames Essen, Trinken, Herum-quatschen und demnächst wohl auch noch mit Radio-Gedudel.
    Wenn dies in mittelamerikanischen Ländern „traditionell“ so gehandhabt wird, so sieht das kulturelle Leben in Deutschland zum Glück noch deutlich anders aus – und vor allem: Es sollte so bleiben!

  6. die Deutschen ein Staatsvolk? Zum kaputtlachen wenn sie sich von solchen Schwachköpfen regieren lasssen