
Wer die Regenbogenflagge und die diversity-queer-woke Staatsdoktrin scharf kritisiert, begeht deshalb noch lange keine Volksverhetzung: Diese eigentlich selbstverständliche Unterscheidung musste nun das Landgericht Braunschweig gegenüber der Staatsanwaltschaft Göttingen treffen. Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt kann damit einen wichtigen Erfolg nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Meinungsfreiheit verbuchen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte gegen Behrendt Anklage erhoben. Zu den Vorwürfen gehörten Volksverhetzung und Beleidigung. Anlass waren unter anderem Behrendts scharfe Äußerungen über die Regenbogenflagge und ein von ihr so bezeichnetes „Regenbogenregime“.
Doch das Landgericht Braunschweig folgte der Staatsanwaltschaft in entscheidenden Punkten nicht. Das Gericht lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen ihrer zulässigen Kritik ab. Die Äußerungen seien weder als Angriff auf die Menschenwürde noch als Störung des öffentlichen Friedens zu bewerten. Die Entscheidung ist über den Einzelfall hinaus zu begrüßen. Denn in einer freiheitlichen Demokratie muss es möglich sein, politische Symbole, Lobbygruppen und Ideologien auch mit drastischen Worten anzugreifen. Das Strafrecht darf nicht zum Instrument werden, um die Grenzen des Sagbaren immer enger um politisch erwünschte Positionen zu ziehen.
Wichtige Grundsatzerkenntnis
Behrendt erhebt deshalb ihrerseits schwere Vorwürfe gegen die Strafverfolger: „Es ist eine Schande, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen sich so exzessiv mit der Bekämpfung der Opposition beschäftigt und damit überlastete Gerichte behindert.“ Gerade die Bezeichnung „Bekämpfung der Opposition“ dürfte in Göttingen wenig Freude auslösen – doch die Frage muss erlaubt sein, wie sinnvoll es ist, Gerichte mit der strafrechtlichen Verfolgung polemischer politischer Äußerungen zu beschäftigen, wenn bereits die Eröffnung eines Hauptverfahrens an den grundlegenden Voraussetzungen scheitert. Behrendt will jedenfalls auch künftig nicht klein beigeben: „Politische Kritik an Lobbygruppen und an der Gefährdung von Kindern darf niemals strafrechtlich mundtot gemacht werden“, erklärte sie. In den noch offenen Punkten des Verfahrens werde sie den Rechtsweg konsequent ausschöpfen.
Auch wenn der Fall damit noch nicht vollständig abgeschlossen ist, steht jedoch in einem entscheidenden Punkt bereits eine wichtige Grundsatzerkenntnis fest: Aus harter Kritik an der Regenbogenideologie lässt sich nicht ohne Weiteres „Volksverhetzung“ machen. Das ist zunächst ein Erfolg für Vanessa Behrendt – vor allem aber eine erfreuliche Erinnerung daran, dass die Meinungsfreiheit auch für Meinungen gilt, die dem politisch-medialen Mainstream nicht gefallen.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf “Philosophia Perennis“
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13 Kommentare
Einen Gegenstand, Bild, Tiere, Landschaft, Schiffe, Krieg, Sportart, Instrument usw, darf man kritisieren und ablehnen wie man will. Mit Paragraf 185 sind Menschen geschützt deren Ehre man herabwürdigt durch heftige Beleidigung abwertet und nicht irgendwelche Gegenstände. Und wenn man Menschen einer gewissen Rasse nicht mag, weil diese ja ein düsteres Aushängeschild haben, dann ist das auch noch lange kein Rassismus sondern nach Analyse eine Diagnose. Persönliche Abneigung ist kein Strafgrund.
Das gilt auch für die ekelhafte Buntflagge, die ein Gegenstand ist. Die darf ich sogar durch die Toilette spülen.
Ich darf zum Beispiel auch sagen: „Ich“ halte von dem,denen,der überhaupt nichts und es ekelt mich an.
Ich darf auch sagen: Gemäß psychiatrischer Diagnosen und Ärzte-Diagnosen ist dein Verhalten streng neben der Norm. Das hat mit Paragraf 185 auch nichts zu tun.
Sorgen und Ängste wegen einer sich asozial verhaltenden Rasse und dieses zu dokumentieren, ist auch kein Rassenhass oder Volksverhetzung. Bürger, die nach 1945 geboren sind als Schuldvolk oder Nazis zu bezeichnen, das ist gemäß Paragraf 185 strafbar. Das ist Volksverhetzung, Ehrverletzung, üble Beschimpfung und verleumdung. Dazu habe ich auf Temu folgendes Retro-Blechschild gesehen : „Ich bin nach 1945 geboren – EINEN SCHEIß BIN ICH SCHULD !“
@Gericht stoppt ideologisch fanatisierte Staatsanwaltschaft
erstaunlich – hat da ein Richter gerade seien Karriere beendet ?
Wird ihn der Gegenwind – Duktus Merkel – aus dem Richterstuhl fegen ?
Da sollte er aufpassen – mit Faesers Maulkorb kann er auch seine Versorgungsansprüche verlieren, wenn ihn die Staatsanwaltschaft Göttingen – von Haus bekannt – wegen Delegitimierung selbst vor ein linkes Gericht – vielleicht in Göttingen – bringt !
Könnte es sein, das die Sache damit noch nicht zu Ende ist ?
Mein Gott, was ist dieses Land im Rasch! Auf der anderen Seite, erstaunlich, sollten die Noahide-Laws der Irren in Tel Aviv etwa gestoppt werden?
gibt es gesicherte beweise …solche wie wenn man rechte verfolgt…??? hahah …oder werden wir von dem staatlichen gesicherten oberlügner sch-merz wieder gnadenlos ins gesicht gelogen… gefolgt von seinen politidioiten und dreckschwätzern… merz braucht krieg damit blackrock weitere milliarden gewinn macht durch unsere steuergeldzahlungen für kriegsmaterial… sperrt die verbrecher weg… bürgerkrieg wird das letzte und beste sein…
lies das grundgesetzt:
Art. 20 GrundGesetz II.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) ¹Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
aufgehts reinhauen ist erforderlich… weg mit politkriminellen lügnern und staatszerstörer…
alles für alicedeutschland…
So langsam bekommt Göttingen den gleichen Kultstatus wie Bielefeld.
Schickt dieser linksversifften Göttinger Stattanwätterschaft einen malkasten. Hiermit können Sie sich Ihr buntes kukusnest Regenbogen auf ihre linken Fratzen schmieren.
Deutschland, was ist aus dir geworden.
Bitte diese Bande fristlos entlassen und mit Berufsverbot belegen.
@Bitte diese Bande fristlos entlassen und mit Berufsverbot belegen.
das sind nicht die einzigen – auch hier gilt Lord Actons Wort :
‚Macht korrumpiert‘.
Weniger bewusst ist uns, dass die Macht häufig auch dumm macht und Torheit erzeugt; dass die Macht, Befehle zu erteilen, häufig dazu führt, das Denken einzustellen; dass die Verantwortlichkeit der Macht in dem Maße schwindet, wie ihr Handlungsspielraum wächst.
Feier über mehrere Tage im exklusiven Wildbad Kreuth
Die Berliner Polit-Blase jubelt: Erstes schwules CDU-Abgeordnetenpaar heiratet
Für das Berliner Establishment ist das eine Erfolgsmeldung: Der Bundestag hat sein erstes verheiratetes gleichgeschlechtliches Abgeordnetenpaar. Unionsfraktionsvize Sepp Müller von der CDU und Wolfgang Stefinger von der CSU haben geheiratet.
https://freiewelt.net/artikel/redaktion-hh/politik/die-berliner-polit-blase-jubelt-erstes-schwules-cdu-abgeordnetenpaar-heiratet/45057
Diese Idioten müssen weg!! Sie haben sich selbst disqualifiziert. Die Emanzipation von Schwulen – zurück in die Steinzeit geworfen. Die Leute haben die Nase voll von solchen Typen.
Ich wage schon jetzt folgende Prognose: genau wie im Vorgängerfall anno `89 würde sich im Falle einer „grundlegenden Änderung“ das gesamte evtl. belastende Material gegen die „Alle-Menschen-Liebhaber“, „Menschrechtswürdeverteidiger“ und andere tapfere Kämpfer für „Unserer-Demokratie“ in Luft auflösen – es könnte weitgehend unauffindbar sein. Die zunehmende Digitalisierung wird das viel einfacher machen, als es ohnehin schon ist. Ich darf ergänzend an gelöschte Handy-Daten und emails einer gewissen U. erinnern oder die offenbar schon jetzt nicht mehr vorhandenen Protokolle für Wahlausschlüsse. Was es offenbar dringend braucht, ist eine „Meldestelle Salzgitter“? Nur eben nicht in Salzgitter.
P.S.: Ist schon ein Verfahren wegen „Verfolgung Unschuldiger“ §344 StGB gegen die Staatsanwaltschaft losgetreten worden? Ich gebe zu: eine rein rhetorische Frage.
@Ich darf ergänzend an gelöschte Handy-Daten und emails einer gewissen U. erinnern oder die offenbar schon jetzt nicht mehr vorhandenen Protokolle für Wahlausschlüsse.
ich gehe davon aus, das zumindest erstere bei der NSA noch vorliegen, aber die petzen nicht, sondern erpressen !
Bitte mal die beiden Fehler korrigieren: Die Konjunktion „sondern“ kann nicht ERGÄNZEND genutzt werden – wie etwa „und“ oder „sowie“ -, sondern nur in Kombination mit einer „nicht nur“-Konstruktion: „Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt kann damit nicht nur einen wichtigen Erfolg für sich selbst, sondern auch für die Meinungsfreiheit verbuchen.“
Außerdem fehlt der Punkt am Ende des ersten Satzes.
Danke!