Von Spielerfrauen und Geschichtslehrern: Hummels ist nicht Höcke

Von Spielerfrauen und Geschichtslehrern: Hummels ist nicht Höcke

Dralles für Deutschland: Bei “Influenca”-Sternchen Cathy Hummels wird das Strafrecht regulär ausgelegt – anders als bei Björn Höcke, der nach Anti-AfD-Landrecht verknackt wurde (Foto:Imago)

Allahu für Deutschland…. The neverending story! Cathy Hummels, Spielerfrau, wird von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt wegen wortidentisch selben Spruchs, für den Björn Höcke vorm Landgericht Halle verurteilt wurde (Stichworte “wehrhafter Rechtsstaat”, “Kurzer Prozess“). Der AfD-Politiker hatte die sogenannte Influencerin angezeigt, nachdem er nach Äußerung der drei Schwefelworte “Alles für Deutschland” zu 13.000 € Strafe verdonnert wurde.

Zudem wäre er, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, vorbestraft, wenn ich mich nicht irre. Höcke ging es dabei nicht darum, Hummels zu schaden, sondern darum, die Absurdität des gegen ihn ergangenen Urteils aufzuzeigen:

(Screenshot:Twitter)

Höcke sollte Recht behalten: Wenn in Deutschland zwei dasselbe tun und sagen, ist es halt mal nicht dasselbe. Die Staatsanwaltschaft München I unterzog, wie ihre Pressesprecherin erklärte, Hummels Social-Media-Posting “aufgrund der Presseberichterstattung” zunächst “von Amts wegen einer Prüfung im Rahmen eines Vorprüfvorgangs“. Das Ergebnis fiel wie erwartet aus: “Mit Rücksicht auf die umgehende Löschung des Tweets durch die Betroffene, ihre unmittelbar darauffolgenden Erklärungen, die Umstände des Posts und die Person und Persönlichkeit der Betroffenen ergaben sich in subjektiver Hinsicht keine konkreten Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht eines strafbaren Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, so die Sprecherin.

“Gravierende Unterschiede”

Es werde daher nicht zu der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommen. Das sagt ein Jurist zu dem Fall: “Es gibt drei gravierende Unterschiede zwischen Höcke und Hummels. Erstens: Höcke ist Geschichtslehrer. Frau Hummels nicht. Zweitens: Höcke ist ein rechtsextremer Politiker. Frau Hummels nicht. Und drittens hat Höcke den Spruch öfters getätigt und das hat Frau Hummels auch nicht.

Mir fällt spontan noch ein vierter Grund ein: Frau Hummels hat eine sexy Figur, Höcke eher nicht!

Ein dreifach Hohn auf die deutsche Rechtsprechung. Aloha für alle!

24 Antworten

  1. Entweder ist eine Aussage strafbar oder nicht.
    Wenn es dabei darauf ankommt, wer es sagt oder gesagt hat, wird mit zweierlei Maß gemessen. Vor dem Gesetz haben aber alle gleich zu sein.

    Eine Justiz, die mit zweierlei Maß misst, delegitimiert sich selbst und ist ihren Namen nicht wert.

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  2. Lt. Grundgesetz – Vor dem Gesetz sind alle gleich !
    Auch Cathy Hummels muss zur Anklage gebracht werden.
    Im übrigen, Nichtwissen schützt nicht vor Bestrafung.
    Plausibel erklärtes Nichtwissen stellt dann zwar keinen Vorsatz dar, allerdings ist es zu bestrafen.
    Denn dann könne ja schließlich jede/r mit einer dümmsten
    Ausrede kommen und heulen !

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  3. https://www.pi-news.net/2024/05/das-grundgesetz-ist-schon-seit-2015-tot/

    „Das Grundgesetz ist schon seit 2015 tot

    Am 75. Jahrestag des Grundgesetzes gibt es nichts zu feiern.
    Von M. SATTLER | Die Immigrationskatastrophe von 2015 hat gezeigt: Das Grundgesetz schützt uns nicht vor staatlicher Willkür. Das Grundgesetz hat versagt, als wir Bürger seinen Schutz tatsächlich benötigten. Der Vertrauensverlust der Bürger in den Staat, der das Leben in der Bundesrepublik seit 2015 prägt, ist daher in erster Linie ein Vertrauensverlust in das Grundgesetz.

    Die Katastrophe von 2015 war für die indigenen Deutschen eine politische Katastrophe, weil mit der damals beginnenden Umvolkung im industriellen Maßstab zugleich der Verlust des eigenen Landes eingeläutet wurde. Sie war aber auch eine verfassungsrechtliche Katastrophe, weil sie gegen geltendes Verfassungsrecht durchgesetzt wurde.

    Der Asylrechtsartikel 16a des Grundgesetzes legt unmissverständlich fest, für wen das deutsche Asylrecht gilt: „1. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. 2. Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften … einreist“.

    Die Regelung dieses Grundgesetzartikels ist also völlig eindeutig: Wer nicht politisch verfolgt ist oder wer über ein EU-Land einreist, hat in der Bundesrepublik keinen Anspruch auf Asyl. Diese völlig eindeutige Beschränkung des Asylrechts ausschließlich auf politisch Verfolgte, die von außerhalb der EU einreisen, ist das Ergebnis des „Asylkompromisses“ von 1992.

    Die Ansiedlung von Millionen politisch überwiegend unverfolgter Araber, allesamt eingereist über EU-Länder, war daher 2015 durchweg verfassungswidrig – und ist es bis heute.

    Dass die Merkel-Regierung verfassungswidrig handelte und diese Politik auch unter Olaf Scholz weiter betrieben wird, zeigt den autoritären Charakter der politischen Führung seit 2015: Die Politik bricht Recht, weil sie es kann.

    Sinn und Zweck einer Verfassung ist es allerdings, die Bürger genau vor solchen staatlichen Rechtsbrüchen zu schützen. Eine Verfassung ist ein Schutzmechanismus, den sich die Bürger eines Landes geben, um sich selbst vor staatlicher Willkür zu schützen.

    Wäre das Grundgesetz eine tatsächlich wirksame Verfassung, hätte es die Deutschen 2015 vor Merkels Machtmissbrauch schützen müssen. Genau das hat das Grundgesetz aber nicht getan: Es gab keinen Mechanismus, der uns Bürgern eine rechtliche Möglichkeit bot, gegen Merkels Willkürherrschaft vorzugehen. Sie konnte per Dekret ihres Innenministers zwei Millionen wildfremde Menschen über die Landesgrenze holen, und die Bürger mussten diesem verfassungswidrigen Treiben einer autoritären Einzelperson im Kanzlerbunker ohnmächtig zusehen.

    Aus dieser Ohnmacht von 2015 haben die Menschen ihre Schlüsse gezogen: Man kann diesem Staat nicht trauen, und das Grundgesetz ist im Ernstfall das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.

    Die Immigrationskatastrophe von 2015 war die Bewährungsprobe für das Grundgesetz. Diesen Test hat das Grundgesetz nicht bestanden. Am 75. Jahrestag des Grundgesetzes, den wir an diesem Donnerstag, dem 23. Mai, begehen, gibt es daher auch nichts zu feiern. Das Grundgesetz als schutzgebendes Verfassungsrecht ist längst tot, es wurde im Herbst 2015 zu Grabe getrage..“

    Ein nachvollziehbarer sehr guter Artikel !
    Das GG ist für die verfassungswidrigen Machenschaften einer Regierung zu schwach
    und muss dringend im Sinne des Schutzes der einheimischen Bürger entsprechen
    nachgebessert werden.
    Sie werden es allerdings nicht tun, abgesehen davon, das bei Grundgesetzänderungen,
    eine 2/3 Mehrheit des Parlamentes erforderlich ist (mit Ausnahme unserer bereits auch zigfach gebrochenen Grundrechte) und diese nicht zustande kommen
    würde.
    Der Parlamentarische Rat unter Vorsitz von Adenauer im Benehmen der Besatzungsmächte haben unser Grundgesetz 1948 ausgearbeitet, was 1949 mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland Rechtskraft erlangte.
    Damals ist man noch von ehrlichen, gewissenhaften und anständigen Politikern ausgegangen.
    Wo sind sie heute noch verblieben, außer bei der AfD ?

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  4. War mir von vornherein klar, dass Madame Ümeel nichts kriegt. Es geht doch eh nur darum, Höcke zu schaden.

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  5. Es ist alles nur eine Farce, um den Einzug Höckes als thüringischen Ministerpräsidenten zu verhindern. Sonst nichts, aber je mehr auf ihn herumgehackt wird, desto stärker wird er, weil die GEZ Medien ihn ständig im Programm haben. Bravo!! Besser geht es nicht.

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  6. Wie weit dieses Land bereits heruntergekommen ist, sieht man nicht nur daran, dass Richter sich anmaßen, Gedanken lesen und beurteilen zu können, was jemand weiß oder nicht weiß und mit welchem Vorsatz jemand etwas gesagt hat.

    Nein, dass man dafür bestraft werden kann, all seine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes geben zu wollen – das beschreibt den Zustand Deutschlands doch erst mit beängstigend verheerender Klarheit.

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  7. Es ist doch völlig klar. Hier im lande kommt es doch nicht darauf was gesagt wurde, sondern ausschließlich darauf WER was gesagt hat.

  8. Komische Rechtsauffassung.
    Erstens: Höcke ist Geschichtslehrer. Frau Hummels nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
    Zweitens: Höcke ist ein rechtsextremer Politiker. Frau Hummels nicht. Die politische Meinung ist kein Straftatsbestand. Steht im Grundgesetz.
    Und drittens hat Höcke den Spruch öfters getätigt und das hat Frau Hummels auch nicht. Also ein Dieb, der nur einmal stiehlt, wird nicht angezeigt.
    Möchte mal wissen was das für ein Jurist ist. Damit ich den nicht zufällig mal als Anwalt beauftrage.
    Grüsse Holgi

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  9. Da fällt mir ein -angeblich orientalisches- Sprichwort ein:
    “Ein Votzenhaar einer Frau zieht mehr als 1000 Schiffe”. Seltsam? Aber so steht es geschrieben..

  10. Na ja! Ist eben Höcke, der “Obernazi” von der AFD. Und dem muss man ja eine reinhauen, schon aus Prinzip. Hummels ist da eher eine Sprechpuppe, die dümmlich, aber gutaussehend sich durchs Leben laviert.
    Und apropo Rechtssprechung????? Mir sagte mal ein Richter: ” Sie bekommen hier ein Urteil, aber kein Recht!”
    Und deshalb tut mir Höcke leid, denn er bekam ein Urteil wie bestellt und das Recht, dass lassen wir mal aussen vor!

  11. Warum schreibt Ihr denn “Allahu Deutschland”. Das bedeudet Allah ist Deutschland. Wenn schon hätte es Deutschland akbar heißen müssen, um den verbotenen Satz zu umschreiben.

  12. Es hieß früher schon immer “Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand”. Nie war dieses Sprichwort so wertvoll wie heute. (Ich hätte anstatt ‘wertvoll’ besser ‘gültig’ schreiben können, damit aber die Anspielung auf eine bekannte Fernsehwerbung, die die Älteren unter uns noch kennen, unterlassen).

  13. Ich verstehe bis heute die Begründung nicht, dass Geschichtslehrer die SA-Losung kennen müssen. Mir war sie bislang unbekannt. Als Geschichtslehrer habe ich mein Studium auf Antike und frühe Neuzeit spezialisiert abschließen können. Auch alle Abschlussprüfungen legte ich in diesen Gebieten ab. Da der Spruch auch schon vorher von Nichtnazis verwendet wurde und die SA aufgrund ihres Bedeutungsverlustes 1934 keine große Rolle während des gesamten Bestehens des 3. Reiches mehr spielte, sehe ich dies auch nicht als notwendige Allgemeinbildung. Auch würde ich rechten Politikern keine solche Nähe zu den Nazis bescheinigen, dass sie deshalb alle Bräuche und Traditionen von ihren konspirativen Konferenzen kennen müssten. Eher im Gegenteil habe ich das Gefühl, dass die AfD die einzige Partei ist, die ein erneutes Abrutschen in eine deutsche Diktatur verhindern will.

    Und Cathy Hummels, einer tiefergehenden Bildung über die Geschichte des 3. Reiches auch von meiner Seite als unverdächtig anzusehen, hätte aber zu diesem Zeitpunkt durch die Medien informiert sein sollen, was sie da Böses sagt. Dafür bezahlen wir doch unsere Zwangsgebühren, dass wir über aktuelle Geschehnisse (des)informiert werden, oder?

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  14. Ich glaube jeder Stammeshäuptling im tiefsten schwarzafrikanischen Busch weiß mehr um den Begriff Gerechtigkeit als das bigotte Justizgesindel hierzulande.

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  15. Das war doch klar! Meiner Meinung nach müßte Frau Hummels eine ebenso hohe Strafe zahlen wie Herr Höcke! Als “Einflüsterin” ihrer “Verfolger” hat sie – genauso wie ein Politiker – die Verantwortung, sich über aktuelle gesellschaftliche Themen zu informieren. Das Urteil gegen Herrn Höcke war in allen “Qualitätsmedien” Thema. Und sie hat doch gemeinsam mit einem Sportausrüster mit dieser ” Nazi-Parole” geworben – oder?

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  16. Das beste (Grund)gesetz ist das Papier nicht wert, auf das es geschrieben steht, wenn niemand dahintersteht und die Durchsetzung erzwingen kann bzw. will.

  17. “Es gibt drei gravierende Unterschiede zwischen Höcke und Hummels. Erstens: Höcke ist Geschichtslehrer. Frau Hummels nicht. Zweitens: Höcke ist ein rechtsextremer Politiker. Frau Hummels nicht. Und drittens hat Höcke den Spruch öfters getätigt und das hat Frau Hummels auch nicht.”

    Höcke mag Geschichtslehrer sein, aber der SA-Hintergrund des Spruches “Alles für Deutschland” war sogar auf Nationalsozialismus spezialisierten Historikern nicht bekannt, geschweige denn Geschichtslehrern, die sich wie Höcke im Studium eher auf andere Zeitperioden konzentriert hatten.
    Ob Höcke ein rechter oder linker Politiker ist spielt doch keine Rolle. Nicht nur dass Schuld bewiesen werden muss, es ist auch absurd anzunehmen dass Höcke bewußt nationalsozialistische Parolen verwendet. Was sollte ihm das nützen? Wer sich die beanstandete Rede anhört der merkt dass der Satz auch beiläufig fiel und nicht wie in vielen Medien behauptet der Schlusssatz und Höhepunkt seiner Rede war.
    Dass er es absurd findet, dass so ein Allerweltsspruch unter Sprache gestellt wurde und er aus Protest dagegen auf einer Veranstaltung das Publikum den Satz zu Ende sprechen ließ, ist m.E. durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Er wurde ja auch nicht deswegen angeklagt, sondern unter Strafe steht nur, wenn man den Satz selber spricht. Bitte korrigieren Sie mich wenn ich hier falsch liege.

  18. Aus ihrer Sicht nicht negativ, aus der Sicht vieler ein Segen, dass sie nicht Höcke ist.

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  19. @dreifach Hohn auf die deutsche Rechtsprechung
    Cardassia-Rechtsprechung eben !
    So kommt es, das ein Politiker mit “Deutschland zuerst geht gar nicht” gefeiert wird, während eine patriotische Aussage als Verbrechen vorgeführt wird !