
Der Chor derer, die zur „Rettung der Rentenversicherung“ gerne die Beamten einbeziehen wollen, wird wohl zu meinen Lebzeiten nicht mehr verstummen – außer in der Berliner Politik, die sich auch auf diesem Gebiet verbarrikadiert und eine zweite Brandmauer errichtet hat: Wie einige partout nicht mit der AfD wollen, so wollen andere partout nicht mit der Rentenversicherung. Denn es gibt durchaus berechtigte Zweifel, ob eine Integration der Beamten in die Gesetzliche Rentenversicherung selbiger nützen oder nicht eher schaden würde. Höheren Einnahmen durch die Rentenbeiträge von und für Beamte würden nämlich logischerweise auch entsprechend höhere Ausgaben zur Folge haben. Aber nicht nur das; weil Beamte, statistisch festgestellt, etwas länger leben als Normalsterbliche, wäre der Rentenversicherung ein Bärendienst erwiesen – denn die bisherigen Beitragszahler müssten die längere Rentenbezugsphase der emeritierten “Staatsdiener” (?) mittragen; zum einen weiter über Steuern, aus denen die Beamtenpensionen bisher finanziert werden, und dann natürlich über höhere Beiträge zur Rentenversicherung.
Was innerhalb der bisherigen Beamtenversorgung dringend abgeschafft werden sollte, ist der sogenannte Endgehaltsbezug. Diesen gab es bis 2001 auch bei Angestellten des Öffentlichen Dienstes, ebenso bei den Kirchen: Die Gehälter der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn bestimmten neben der Beschäftigungsdauer die Höhe der Zusatzversorgung. So ist bei der Beamtenversorgung heute immer noch: Hier bestimmen sogar nur die letzten zwei Arbeitsjahre bestimmen die Höhe der Pensionen. Deshalb gibt es kurz vor der Pensionierung regelmäßig einen Boom an Beförderungen – zu Lasten der Steuerzahler.
Gedankenspiele zu Übergangslösungen
Würden sich die Pensionen, wie bei den Angestellten, auch an den Anfangs- und weiteren Bezügen orientieren, dann würde sich der unanständige Abstand der Altersversorgung der Beamten zu derjenigen der Angestellten etwas verringern. „Die Nettopension nach Abzug von Steuern und Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung kann auf knapp 80 Prozent vom Netto geschätzt werden. Die Nettogesamtrente (der Arbeiter und Angestellten) liegt aber nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nur bei 65, maximal 75 Prozent vom Netto“, ermittelten die Versicherungsmathematiker Dr. Friedmar Fischer und Werner Siepe einmal. Das Einzige, was sich in der Beamtenversorgung nach 2001 jedoch änderte, war die Absenkung des Höchstversorgungssatzes von 75 auf 71,75 Prozent. Dieser Höchstversorgungssatz wird nach 40 Jahren erreicht – was pro Jahr also einem Anstieg um 1,79375 Prozent entspricht; der durchschnittliche Versorgungssatz liegt bei rund 67 Prozent – nach rund 37 Dienstjahren.
Es wäre möglich, wie bei der Umstellung der Zusatzversorgung geschehen, einen Schnitt zu machen: Neu Verbeamtete könnte man in die Rentenversicherung eingliedern und sie – wie auch Arbeiter und Angestellte – den halben Rentenversicherungsbeitrag zahlen lassen. Für bereits beschäftigte Beamte gäbe es zwei Möglichkeiten: Angenommen, zum Umstellungszeitpunkt ist ein Beamter bereits seit 20 Jahren im Dienst, erhält er bei der späteren Pensionierung 35,875 Prozent der Bezüge als Beamtenversorgung, und von der Gesetzlichen Rentenversicherung dann die erworbenen Ansprüche aus den letzten 20 Jahren der Beschäftigung. Es wären technisch gesehen also zwei Renten. Wenn nur noch weniger als fünf Jahre bis zur Verrentung wären, dürfte dann diese „Wartezeit“ nicht gelten.
Der Gesetzgeber geht andere Wege
Soll es hingegen nur eine statt zwei Altersrenten sein, ginge das so: Im obigen Fall wäre der bereits erworbenen Versorgungsanspruch in Euro zu ermitteln. Bei 5.000 Euro Bezügen wären das für einen Monat rund 1.794 Euro Pension, für 20 Jahre des statistischen Rentenbezugs entsprechend 430.500 Euro. Diese werden in Raten – zum Beispiel der Restjahre bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres – in die Rentenkasse einbezahlt. Eine Doppelbelastung für die öffentlichen Arbeitgeber träte dann nicht ein, weil diese ja bisher in die Vorsorgefonds einzahlen, was dann wegfiele. Mit Beginn der Altersruhe erhält der Beamte dann eine Rente in der Höhe, als ob er die ganzen Beschäftigungsjahre rentenversichert gewesen wäre. Die erste Hälfte ist dann finanziert durch die Überweisung des ratierlichen Pensionsanspruchs durch den öffentlichen Arbeitgeber an die Rentenversicherung, die zweite Hälfte durch normale beiderseitige Rentenversicherungsbeiträge.
Doch der Gesetzgeber hat sich anstellte einer Beamteneinbeziehung und sonstiger Ansätze bekanntlich für eine ganz andere Lösung zur Rentenreform entschieden – eine hochspekulative kapitalgedeckte Variante. Das zuständige Bundesinnenministerium (BMI) schreibt auf seiner Webseite: „1999 wurde mit dem Aufbau des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Bundes“ begonnen. Das u. a. durch die Verminderung von Bezüge-Anpassungen (?) aufgebaute Vermögen hatte Ende Dezember 2025 einen Marktwert von rund 25,9 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2032 soll es zur Finanzierung eingesetzt werden. Für alle nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten des Bundes wurde 2007 zusätzlich der „Versorgungsfonds des Bundes“ errichtet. Ende Dezember 2025 betrug der Marktwert rund 19,6 Mrd. Euro.“
“Nachhaltigkeit” als Investment-Bedingung
Doch wie werden die Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ und „Versorgungsfonds des Bundes“ eigentlich angelegt? Natürlich, was sonst, grün-restriktiv: „Die Verwaltung der Mittel ist durch das Versorgungsrücklagegesetz der Deutschen Bundesbank übertragen. Diese legt die Mittel dieser Sondervermögen unter Wahrung der gesetzlichen Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite in festverzinsliche Wertpapiere und bis zu 30 Prozent in Aktien an. Auch das Thema Nachhaltigkeit fließt in die Anlagestrategie ein. Unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung entwickelten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele gibt der zuständige Anlageausschuss ein Nachhaltigkeitskonzept für das Aktieninvestment vor.”
Das BMI stellt weiter klar: “Das Konzept beinhaltet einen breiten ESG-Ansatz (Environment Social Governance), so dass Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsbelange als Kriterien und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Ein Best-In-Class-Ansatz wird mit Ausschlusskriterien kombiniert. Diese sind z.B. die Produktion und der Handel mit verbotenen/geächteten Waffen, schwere und systematische Verstöße gegen internationale Menschenrechtsabkommen oder der Betrieb von Kernkraftwerken. Die Kapitalanlage in Unternehmen, auf die diese Ausschlusskriterien zutreffen, ist ausgeschlossen.”
Auf grün gebürstete Anlagepolitik
Und: “Im Ergebnis dieses Konzeptes ist das Aktieninvestment der beiden Sondervermögen seit Juli 2021 in zwei nachhaltige Aktienindizes angelegt: zu 55 Prozent in den S&P Eurozone Bund/SV Climate Transition ESG Select Index (Euro-Raum) und zu 45 Prozent in den Euronext V.E ESG-World-select75 Bund/SV Index (Ex-Euro-Raum). Die Deutsche Bundesbank berichtet zudem regelmäßig über die Investments der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds des Bundes anhand von Kennzahlen. Dazu gehören das Treibhausgas-Profil, grüne und braune Anteile der Geschäftsaktivitäten der investierten Wertpapieremittenten, energiebezogene Kennzahlen sowie Anteile von Green, Social und Sustainability Bonds.“ Soweit das BMI.
Auch hier offenbart sich also wieder eine auf grün gebürstete, bürokratische Anlagepolitik, zu der die Aktuare der Anlagegesellschaften gezwungen werden. Man stelle sich vor, die Gesetzliche Rentenversicherung würde die Rentenversicherungsbeiträge aus Rüstungsbetrieben, Stahl-, Kohle- und Gaskraftwerken, aus Autofirmen, die noch Verbrenner produzieren, aus Werften, die Kreuzfahrtschiffe bauen oder Tiefbauunternehmen, die Autobahnen und Straße bauen, dankend ablehnen – weil bei all diesen das “Treibhausgas-Profil”, die CO2-Bilanz oder sonstige weltanschauliche Compliance-Kriterien nicht passen. Denken Politiker über so etwas überhaupt nach? Dazu übrigens noch eine Abschlussfrage: Wieviel an Renditen hat der ja bereits 1999 begonnene Aufbau des Versorgungsfonds des Bundes bisher eigentlich abgeworfen? Und werden aus diesen in 27 Jahren Kapitalaufbau erwirtschafteten Erträgen (falls vorhanden) schon Pensionen bezahlt? Wenn nein, warum nicht? Man darf gespannt sein, ob sich die berufene Rentenkommission sich mit den grundsätzlichen Fragen der Altersversorgung beschäftigen wird – oder ihr am Ende auch wieder nur die Rezepte „länger arbeiten“ und „Renten kürzen“ einfällt…
- Klicken, um auf Telegram zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Telegram
- Klicke, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X
- Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook
- Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp
- Klicken, um einem Freund einen Link per E-Mail zu senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) E-Mail
- Klicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken









26 Antworten
jeder zeit natürlich… sogar auch noch rückwirkend…. zeit für alice… sch-merz LASS NACH !! POLITIDOTEN WEG
Beamtenmikado = Wer sich zuerst bewegt, hat verloren.
Beamtenpension = großzügige, lebenslange Zeckenalimentation.
Ausnahmen bestätigen zwar die Regel, aber wenn man sich anschaut, was Abgeordnete tatsächlich leisten, sind Zecken die harmlosere Spezies.
😜
Wo ein Wille wäre, da wäre auch ein Weg!
Das technisch und organisatorisch umzusetzen wäre bestimmt keine Lebensaufgabe , man müsste nur wollen.
Dass die Beamten das nicht wollen ist natürlich klar , aber wir wollen auch so vieles nicht und hört auf uns jemand?
Eben.
Wir werden ja noch nicht mal bei wichtigen Dingen die alle betreffen gefragt.
Und außerdem muss die jährliche, dynamische Gehaltserhöhung für faule und unfähige Politiker aufhören!
Die verdienen schon jetzt viel zu viel und über 6% jedes Jahr , davon können Normalsterbliche nur träumen!
Ein Bundestagsabgeordneter , der ab und zu mal im Plenarsaal reinschaut und dort auf seinem Handy spielt , sollte auch nicht mehr als 3000 bekommen , wenn überhaupt.
Vielleicht sollte man generell die Gehälter von Politikern an ihre Leistungen anpassen, der würde so mancher von denen aber ziemlich dumm aus der Wäsche gucken!
Und natürlich bei Versagen eine Gehaltskürzung und eine persönliche Haftung!
Dem Bundeskanzler kann man dann immer noch 15.000 in den Rachen schmeißen plus Aufwandsentschädigung , der fliegt sowieso umsonst , außer in seinen beiden eigenen Flugzeugen zur Zeit!
In meinen Augen haben solche Gestalten wie Stangen-Jette oder früher ihre leichtgewichtige Kollegin überhaupt nicht sinnvolles geleistet in der ganzen Zeit.
Wobei man noch froh sein muss , wenn sie nichts tun , denn das ist immer noch besser als wenn sie diese bescheuerten Ideen ausbrüten, die Sie sich leisten wenn sie mal meinen, sie müssten was tun.
Wenn alle, ohne Beitragsbemessungsgrenze, in die gleichen Sozialkassen einzahlen, klappt das auch.
Krankenversicherung – jeder in die gleiche gesetzliche Krankenkasse. Wer mehr will, zahlt Zusatzbeiträge.
Thema Rentenversicherung – Zahlen Beamte, ÖRR Journalisten, Politiker & Co irgendwo in eine Pensionskasse ein?
Der wertschöpfende Arbeitnehmer finanziert seine unsichere, dafür minimale Rente und die sichere, großzügigen Pensionen.
Warum nicht die unsicheren Renten abschaffen und jeder bekommt eine sichere Pension?
Die Mindestpension knapp oberhalb des Existenzminimum (liegt derzeit bei bundesdurchschnitt 1700€), Höchstpension 2500€.
Der Übergang wird durch Steuermittel bezahlt, wie die Pensionen heute auch.
Wo liegt das Problem?
Jeder freie Mensch ist für sich selbst verantwortlich.
In einer freien Gesellschaft hat darum jeder für seine Versorgung im Alter selber zu sorgen.
Pflichtversicherungen, also der Zwang zur Mitgliedschaft als unfreiwilliger Beitragszahler, sind Merkmale einer unfreien Gesellschaft aus Arbeitssklaven.
Den Sklaven gefällt das Joch jedoch!
Ist halt blöd, wenn man blöd ist, gell?
😜
Libertären Dreck, der nach Osteuropa oder Nordamerika passt, danke!
Die glücklichen Sklaven möchten unbedingt, daß auch die Freien ihr Joch tragen müssen; für mehr „Gerechtigkeit“, versteht sich.
😂😂😂
😜
Ich habe die Trennung in Beamte vs. Angestellte nie verstanden. Die angloamerikanischen Siegermächte wollten eh nur noch Beamte und Arbeiter im ÖD, hielten sich aber zu lange an der Abgeordneten Tätigkeit von Beamten auf! Adenauer Gang hat dann alles beim Hergebrachten belassen!
Konsequenz müsste mehr Steuergeld ins System und es tritt die Frage auf, ob nicht einige Behörden weniger oder gar keine Beamten einsetzen sollten! Die Arbeitsagentur verbeamtet nicht mehr, die Rentenversicherung müsste es natürlich auch nicht! Bundessprachenamt oder Wetterdienst fallen ins Auge! Zu den Lehren: Nur Entbeamtung, wenn alle nicht Kernbereiche auf Beamte verzichten!
Die vergleichsweise überbordenden Pensionen werden gern als Summe aus einer virtuellen gesetzlichen und betrieblichen Rente begründet. Die Höhe der privaten Krankenversicherung mit 70 Prozent Beihilfe seitens der Dienstherren muss als zusätzliches geldwertes Privileg betrachtet werden. Denn wären die Pensionsbezieher in der gesetzlichen Krankenversicherung, hätten sie auf den erheblichen betrieblichen Rentenanteil 100 Prozent Beiträge zu zahlen. Bei gleichzeitig 50 Prozent Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung aus dem gesetzlichen Rentenanteil wären Sie insgesamt erheblich schlechter gestellt. Schon vor ca. 10 Jahren bezifferte die Bertelsmann-Stiftung die Mehrkosten der privaten Krankenversicherung von Beamten auf ca. 4 Mrd. Euro zulasten der Steuerzahler – mit mittlerweile steigender Tendenz. Enorme Vorteile aus einer Fülle geldwerter Privilegien und die bevorzugte Behandlung im Krankheitsfall mögen zumindest einen gewissen Beitrag für deren höhere Lebenserwartung leisten.
Gleichbehandlung für Alle! Keine Ausnahmen! Beamtentum abschaffen und alle zahlen in die Rentenkasse. Wer nicht arbeitet oder nicht einbezahlt bekommt keine Rente. Aus der Rentenkasse dürfen keine fremden Leistungen abgezogen werden. Die Rentenkasse ist für die, die einbezahlt haben. Macht man das, können die Bezüge auf 80 % steigen und die Einzahler können nach 45 Jahren in Rente gehen. Wer nur 25 Jahre gearbeitet hat, dank 20 Jahre unnützes Studium,
bekommt halt weniger. Dieses System würde exelent laufen. Aber was macht unsere Politkaste daraus? So wie das zur Zeit läuft, helfen auch keine Aktienpakete, den die Kasse wird schamlos geplündert.
Wer als Angestellter viel arbeitet,viel und lange einbezahlt bekommt eine höhere Rente.
Das ist gerecht und muss so bleiben.
Es wird immer kleingeredet weil die Drückeberger und Faulpelze
mit ihren Neiddebatten ein falsches Bild entstehen lassen.
Wer nichts oder wenig arbeitet und nichts einbezahlt bekommt halt wenig oder nichts.Eigenverantwortung und Selbstbestimmung.
Ich hatte immer weit überdurchschnittliche Arbeitszeiten und bekam dafür ein überdurchschnittliches Gehalt.
Dementsprechend hoch ist meine Altersrente nach 45 Jahren.
Die Rentenversicherung muss abgesichert werden und das Entwenden der Gelder für sonstige Zwecke muss unterbunden werden.
Beamte aufnehmen und ins Sozialabgabensystem eingliedern ja,aber bevor entnommen wird muss genug einbezahlt werden.
Könnte eine relativ einfach zu implementierende Abgabe für Netto Profiteure bei Steuern und Abgaben, wie z.B. Politiker, Beamte, Funktionäre (z.B. vom ÖRR), für die Finanz-, Renten- und Gerechtigkeits-Lücke ein schnelles, solidarisches und rück umverteilendes Mittel (auch für mehr Steuersubstrat) sein ?
Wenn man will, geht alles. Die Beamten-Pensionen werden KOMPLETT aus Steuern bezahlt. Und weil das nicht reicht, kriegen die Pensionäre auch noch mehr Geld im Alter. Warum man dann ewig auf den Rentnern „rumhackt“ ist mir ein Rätsel. Wir Rentner haben keine Wahl, die Rentenbeiträge anderweitig einzuzahlen und somit gewinnbringend anzulegen. Hätte man nicht jahrelang die Rentenkasse geplündert, hätten wir heute kein Problem. Zurück zu Beamte : Warum wird im Alter nicht jedem das Gleiche bezahlt? Wer mehr will, kann sich ja zusätzlich versichern. Und warum haben andere Länder keine Probleme?
Das System BRD basiert auf Lüge, Täuschung, Falschheit und Verrat.
Immer noch nicht erkannt?
😜
wenn ich 12- 16 Stdn.am Tag arbeite,viel verdiene und viel einbezahle,steht mir logischerweise eine hohe Rente zu.
Sollen die Faulenzer von meiner Arbeitsleistung profitieren?
Ganz sicher nicht.
Solo, Solo, Du bist ne alte Trunsel
du gehörst offenbar zu den Faulenzern
@technisch möglich?
wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
In meiner Jugend sagte man immer : werde kein Beamter, da verdienst du nichts – erst als Rentner stehst du dann gut da !
Ob Beamte heute genauso verdienen wie gleichwertige in der freien Wirtschaft, weiß ich nicht – damals war es nicht so – aber mir scheint, das hier viel mit Neid gearbeitet wird und der Absicht auf Betrug.
Ich bin froh, auf diesem Gebiet nichts entscheiden zu müssen !
Saubere Lösung:
Nur Beamte in die Rentenversicherung aufnehmen,die ihre Beamtenlaufbahn beginnen und noch keinen Rentenanspruch haben.
Die anderen,die nie eingezahlt haben müssen draussen bleiben und bekommen bis zum Schluss ihre Pension nach dem alten System.
Nach und nach sind die Alten weg und die Neubeamteten eingegliedert.
Beamte zahlen selbstverständlich Beiträge zu ihrer Pension, ihr Gehalt ist um diesen Anteil entsprechend geringer.
In den finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministers der Finanzen Nr. 222 vom 16. November 1955 ist zu lesen, daß der Besoldungstabelle die um 7% gekürzten Bruttolöhne eines Arbeiters, des sog. Strichmannes zugrunde gelegt wurden, weil Abzüge für die Alterssicherung nicht einbehalten werden. Seinerzeit belief sich der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversi-cherung ebenfalls 7%.
In weiteren Schreiben des Ressorts und Entscheidungen der höchsten Gerichte wird gleichfalls darauf hingewiesen, daß die Beamtenpensionen auch aus „ersparten Gehaltsanteilen“ finanziert wird.
Die einzige, die sich an diese Entscheidung jemals gehalten hat, war Heide Simonis, SPD, als Finanzministerin S-H im Kabinett Engholm. Als MPn S-H hatte sie sich leider einen Finanzminister gesucht, der diesem Amt nicht gerecht wurde und so wurde dieser von ihr eingerichtete Fond dem Landeshaushalt zur Deckung von Finanzlücken zugeordnet. Damit war dieser Fond aufgelöst. Es sind die Finanzminister, die dieser Entscheidung nicht nachkommen und Pensionsfonds bilden.
Die Ärzteschaft würde es sehr bedauern, wenn Beamte zwangsweise GKV-Mitglieder werden müßten, denn dann könnten sie keine Rechnungen mehr schicken, in denen sie den 2,5 – 3,5 fachen Satz abrechnen dürfen.
Die Beihilfe stellt den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung der Beamten dar und wird nur gezahlt, wenn der Beamte beihilfefähig erkrankt ist. Baatellfälle werden gar nicht bezahlt, die sind Selbstbehalt.Die Beiträge zur Krankenversicherung muß der Beamte von seinem Nettogehalt/Pension bezahlen.
Was die Rente betrifft, müßte dann auch das System VBL für das Tarifpersonal im ÖD betrachtet werden, denn auch dies wird zu 100 % aus Steuermitteln finanziert.
Wie schon ein Kommentator bemerkte, es ist viel Neid im Spiel und Bundestagsabgeordnete sind politische Beamte auf Zeit, nicht mit Berufsbeamten in einen Topf werfen, das gibt ein falsches Bild.
Beamte zahlen selbstverständlich Beiträge zu ihrer Pension, ihr Gehalt ist um diesen Anteil entsprechend geringer.
In den finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministers der Finanzen Nr. 222 vom 16. November 1955 ist zu lesen, daß der Besoldungstabelle die um 7% gekürzten Bruttolöhne eines Arbeiters, des sog. Strichmannes zugrunde gelegt wurden, weil Abzüge für die Alterssicherung nicht einbehalten werden. Seinerzeit belief sich der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversi-cherung ebenfalls 7%.
In weiteren Schreiben des Ressorts und Entscheidungen der höchsten Gerichte wird gleichfalls darauf hingewiesen, daß die Beamtenpensionen auch aus „ersparten Gehaltsanteilen“ finanziert wird.
Die einzige, die sich an diese Entscheidung jemals gehalten hat, war Heide Simonis, SPD, als Finanzministerin S-H im Ka-binett Engholm. Als MPn S-H hatte sie sich leider einen Finanzminister gesucht, der diesem Amt nicht gerecht wurde und so wurde dieser von ihr eingerichtete Fond dem Landeshaushalt zur Deckung von Finanzlücken zugeordnet. Damit war dieser Fond aufgelöst. Es sind die Finanzminister, die dieser Entscheidung nicht nachkommen.
Die Ärzteschaft würde es sehr bedauern, wenn Beamte zwangsweise in die GKV einzahlen müßten, denn dann könnten sie keine Rechnungen mehr schicken, in denen sie den 2,5 – 3,5 fachen Satz abrechnen dürfen.
Die Beihilfe stellt den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung der Beamten dar und wird nur gezahlt, wenn der Beamte Beihilfefähig erkrankt ist. Die Beiträge zur Krankenversicherung muß der Beamte von seinem Nettogehalt bezahlen:
Was die Rente betrifft, müßte dann auch das System VBL für das Tarifpersonal im ÖD betrachtet werden, denn auch dies wird zu 100 % aus Steuermitteln finanziert.
Wie schon ein Kommentator bemerkte, es ist viel Neid im Spiel und Bundestagsabgeordnete sind politische Beamte auf Zeit, nicht mit Berufsbeamten in einen Topf werfen, das gibt ein falsches Bild. Wenn es so toll ist Beamter zu sein, weshalb sind die Kritiker nicht Beamte geworden?
Jens, nicht den reaktionären Kampfbegriff „Neid“ verwenden, auch wenn Ihr Buben dies gerne macht! Die Trennung im ÖD zwischen den Beamten und Angestellten verstößt jedenfalls gegen die Vorgaben der angloamerikanischen Kriegsgewinner! Die Aussage, warum seid Ihr dann nicht Beamte geworden, zeigt ein asoziales Verständnis politischer Debatten, auch wenn der eigene vordemokratische Beamtenonkel es einem so erzählt haben mag! Es kann und soll keine 84 Millionen Beamte geben, auch ein Ihr es euch wünscht! Wer von öffentlichen Geldern lebt, der muss sich Debatten darüber gefallen lassen, faire Debatten natürlich! Auch Politiker, immerhin gewählt und nicht nur durch zwei Vorgesetzte ernannt, debattieren ja über das System der Beamten! Kommt jetzt noch der Affenspruch, die ganze Welt würde die BRD um das Beamtensystem beneiden, herrlich!? Behörden FH ist eben keine normale Hochschule!
@ Ribi
Neid ist kein Kampfbegriff, sondern eine in meinen Augen überaus negative menschliche Eigenschaft. Und wer sollen denn „die Buben“ sein?
Wenn die Trennung gegen die Vorgaben der Besatzer gewesen wäre, hätten sie diese erst gar nicht zugelassen, denn sie waren schließlich Gründer der BRD.
Wer wünscht sich denn 84 Mio. Beamte? Die Frage ist, wenn es so toll ist Beamter zu sein, weshalb sind die, die diese kritisieren, nicht selber Beamte geworden?
Was ist an der Frage, weshalb die Kritiker der Beamten nicht selber Beamte geworden sind, asozial? Die Kernfrage ist doch, weshalb sich ein Staat überhaupt Beamte hält. Oder?
Weshalb muß ein Berufsfeuerwehrmann Beamter sein?
Weshalb muß ein Polizist Beamter sein?
Weshalb wird Wert darauf gelegt, daß Lehrer Beamte sind?
Weshalb müssen Mitarbeiter in Ministerien Beamte sein?
Der ÖD lebt von aus wertschöpfender Arbeit generiertem Steuergeld, doch die Regeln dazu schafft nicht er, sondern die amtierende Politik. Von daher wird in dieser Debatte immer über die Falschen und mit den Falschen debattiert und wenn „die Politik“ darüber debattiert, verläuft sich diese Debatte schnell wieder im Sande.
Jens, falsch, die Zusatzrenten im ÖD werden durch Beiträge Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert!
Und wer erarbeitet den Arbeitgeberanteil?
In der gelegentlichen Diskussion auf Klassentreffen heißt es : Du hättest ja auch Beamter werden können. Meine regelmäßige Antwort darauf: Glaubst Du, dass dadurch die soziale Gerechtigkeit besser wäre?
Wer sich mit dem Verdienst von Beamten auseinandersetzt, findet dazu reichlich ideologiefreie und drastische Fakten z. B. aus den Reihen von Lehrern im Angestelltenverhältnis oder aus berufenem Mund eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers: Beamte -Was die Adligen von heute wirklich verdienen. Autor Torsten Ermel stellt in seinem Büchlein (Tectum Verlag Marburg, 216, ISBN: 978-3-8288-3656-3 auf Basis vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung die Einkommen angestellter und beamteter Arbeitnehmer gegenüber.
Unter Berücksichtigung geldwerter Vorteile (Privilegien) und Pensionen des einfachen (fast abgeschafft), mittleren, gehobenen und höheren Dienstes müsste ein Angestellter in der Privatwirtschaft ca. das doppelte Bruttogehalt verdienen (Faktor 1,9 bis 2,2). Insofern dürften die Einkommen der Mehrheit der Beamten dieser Dienste zu den Spitzenlöhnen in unserem Lande gehören.
Die Einbeziehung von Beamten in die Gesetzliche Rentenversicherung entlastet diese in keiner Weise. Wie sollte es auch? Der Grundgedanke ist die Transparenz und die soziale Gerechtigkeit der Altersversorgung. In den meisten europäischen Nachbarländern stand dieser Gedanke an gleiche Regeln für alle Berufsstände im Vordergrund vor jedweder Neuordnung. Und damit waren sie sozialpolitisch erfolgreich. Ganz gleich, welche wirtschaftlichen, finanzpolitischen oder auch demografischen Probleme zu lösen waren und sich auch in Zukunft stellen werden: Die Lösungen betrafen alle Berufsstände gleichermaßen. Ein wichtiger Beitrag zum sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt – ganz im Gegensatz zur Situation in unserem Land.