Warum das “Klimaschutzgesetz” eine einzige Absurdität ist

Warum das “Klimaschutzgesetz” eine einzige Absurdität ist

Klimaschwindel vs. wissenschaftliche Neutralität (Symbolbild:AUF1info)

Das Klimaschutzgesetz (KSG) – genauer gesagt: das Gesetz zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes – kann man nur der Lächerlichkeit preisgeben. Es gehört zurückgezogen. Warum, soll in diesem Beitrag dargelegt werden, der in fast identischer Form auch als Offener Brief an zahlreiche Multiplikatoren und politische Entscheider verschickt wurde.

In wohl keiner anderen wissenschaftlichen Disziplin wird so viel Unsinn geredet, geschrieben und ebenso gelogen und betrogen wie in der Klima-Diskussion – und dazu gehört auch das KSG. Die “Klimawandel”-Hysterie ist keine wissenschaftliche Auseinandersetzung, sondern ist zu einem modernen, menschengemachten Glaubenshokuspokus mutiert, der gleich die ganze Menschheit umfassen soll – im Gegensatz zu den traditionellen Religionen. Mit dem KSG und der damit verbundenen Durchsetzung soll das Volk entmündigt, willfährig gemacht und entdemokratisiert werden. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für ein Gesetz, dem jegliche wissenschaftliche Grundlage fehlt, aber jeden Bürger betrifft. Damit entfernt sich Deutschland von einer Demokratie zu einer “Desmokratur” – eine Wortschöpfung, die aus dem Fachbegriff für Zwangssteuerung (“Desmodromik”), Demokratie und Diktatur gebildet ist. Das KSG beruht – auch hinsichtlich seiner zukünftigen Gültigkeitsdauer – auf falschen Annahmen und enthält wissenschaftlich unhaltbare Behauptungen (wie im Folgenden noch beschrieben wird). Es muss daher unter Unterrichtung der Öffentlichkeit und mit deren Akzeptanz (das wäre echte Demokratie!) zurückgenommen werden.

Willkürliche Zeiträume und Zonen

Das Klima kann nicht “geschützt” werden, obwohl genau das mit dem KSG – zumindest durch einen “nationalen Beitrag” – erreicht werden soll. Wohl niemand würde auf die Idee kommen (obwohl ich mir bei Deutschland hier mittlerweile nicht mehr sicher bin), das Wetter per Gesetz “schützen” zu wollen; vor dem Wetter wird sich jeder selber schützen oder schützen müssen. Aber fürs Klima wird gesetzlich ein “Schutz” gefordert. Man will das Wetter über Zeiträume von 30-jährigen Perioden (jeweils entsprechend einer Klimaperiode) schützen, und das, wo man nicht einmal das Wetter einigermaßen sicher für die nächsten drei Tage vorhersagen kann. Aber Klimamodelle für Jahrzehnte “basteln” und dies auch noch als Grundlage für ein Gesetz zu nehmen, ist kein Problem? Um das Klima wirklich zu “schützen”, es “neutral” zu halten beziehungsweise es zu beeinflussen, müssten Sonne, Mond und Planeten mit ihren Gravitationseinflüssen nach Belieben oder Bedarf verschoben, müssten Solar-Flares und Weltraumeinflüsse abgeschaltet werden. Im Laufe ihrer Geschichte hat sich die Erdbahn  um die Sonne von einer starken Ellipse immer mehr einer Kreisbahn angenähert, wodurch sich auch der Abstand verändert hat (wenn auch nur sehr gering) mit klimatologischen Auswirkungen; natürlich hört man in der Debatte hierzu nichts.

Das Klima ist kein eigenständiges Naturereignis ist, sondern nur die statistische Erfassung des örtlichen Wettergeschehens in Perioden von drei Jahrzenten, das auch noch in drei Klimazonen eingeteilt wird. Es ist dabei unlogisch ist, dass diese drei Zonen vorgeblich alle gleichmäßig und gleichteilig betroffen sind und für sie ein einzelner Temperaturdurchschnittswert gelten soll.

Das Volk wird nicht gefragt

Die Gesetzgebung erfolgt üblicherweise “im Namen des Volkes”; beim KSG wurde das Volk jedoch nicht gefragt. Es gab nicht einmal eine Umfrage dazu. Das KSG betrifft dabei alle Bürger – und nicht, wie etwa im Strafrecht, nur die unmittelbar beteiligten Personen. Objektiv informiert wurden die Bürger darüber nie.

Bis heute gibt es offensichtlich keine endgültige Fassung des KSG. Versucht man eine solche im Internet zu finden, stößt man auf das bereits eingangs verlinkte Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und die Änderung weiterer Vorschriften vom 12. Dezember 2019. Als weitere Quellen, um den offiziellen Gesetzestext des KSG aufzufinden, könnte man die die Beck-Texte im Verlag dtv, speziell zum  das Umweltrecht, heranziehen – doch auch hier stehen nur wieder die Entwurfstexte ohne endgültige Fassung. Außerdem gibt es noch das Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 15. Juli 2024 mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, in dem die Änderungen gegenüber der Version vom 12. Dezember 2019 beschrieben sind – wobei es schwierig oder teilweise unverständlich ist, die Zuordnung zu den einzelnen Artikeln, Abschnitten und Paragraphen nachzuvollziehen. Besonders unübersichtlich wird es, wenn sich das KSG unter Paragraph 2 (“Begriffsbestimmungen”) auf diverse EU-Bestimmungen wie die EU-Delegierten-Verordnung, die Europäische Governance-Verordnung, die Europäische Klimaschutzverordnung oder die Europäische Klimaberichtserstattungsverordnung et cetera bezieht. Ein Teil 2 des Gesetzes ist ebenfalls nicht auffindbar.

Juristisches Kauderwelsch

In Paragraph 1 des KSG-Einführungsgesetzes heißt es unter dem Rubrum “Zweck des Gesetzes”, dieser bestehe darin, “zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten.“ Es wird keinerlei Erklärung gegeben, wie das funktionieren soll, außer durch die Grundannahme, dies gelänge durch CO2-Reduktion.

Und dann gibt es noch das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG); interessant: Per Gesetz wird also das Klima “angepasst”. Paragraph 2 („Begriffsbestimmungen“) sagt es ganz deutlich: „…Klimaanpassung: Ausrichtung an den aktuellen oder erwarteten Auswirkungen des Klimawandels…“. Was für eine Formulierung! Über die einzelnen Paragraphen des KSG und des KAnG soll hier nicht weiter diskutiert werden; für den Bürger stellen beide Gesetzestexte einfach nur juristisches Kauderwelsch dar, obwohl es doch bei diesem zentralen Thema eigentliche alle Bürger angehen muss und sie diesen Gesetzen Folge leisten müssen.

Unsaubere Begriffsbildungen

Im oben zitierten Paragraph 1 des KSG ist direkt im ersten Satz vom “weltweiten Klimawandel” die Rede ist. Doch der Gesetzgeber sollte mit wissenschaftlich sauberer Begriffsbildung arbeiten: “Wandel” bedeutet im streng wissenschaftlichen Sinne die irreversible Änderung eines Zustandes in einen anderen. Beispiel: Bei einem Eimer Wasser, der umgekippt, läuft das Wasser heraus und nicht wieder zurück. Das Licht einer Glühlampe kann auch nicht in fossile Energieträger, auch nicht in Wind und Sonne zurückgeführt werden; die Zustandsveränderung der Energie ist also irreversibel. Den Begriff “Wandel” auf das Klima, besser: auf die Wetter(ver)änderungen eines 30-Jahres-Zyklus zu übertragen ist wissenschaftlich nicht haltbar. Daher ist es auch unsinnig, von “Klima-Kipppunkten” zu sprechen. Ein “Klimawandel” – insbesondere der “anthropogene Klimawandel”, ist bis heute nicht wissenschaftlich bewiesen und wird es auch nicht, auch noch so viele Stimmen – und seien sie Wissenschaftler oder sogenannte “Experten” ihren “Konsens“ darüber betonen und davon reden. Was es realistischerweise tatsächlich gibt, sind Klima(ver)änderungen, -auspendelungen oder -fluktuationen.

Die “Klimawandel”Hysterie als Angstma(s)che einer drohenden Katastrophe für die Menschheit ist längst zu einem sehr einträglichen Geschäftsmodell geworden – und ebendieses soll wird gesetzlich sanktioniert durch das KSG, das dafür Sorge trägt, dass ausnahmslos jeder Bürger belangt werden kann, nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch – einfach deshalb, weil er in welcher Form auch immer Mitverursacher und -erzeuger des anthropogenen CO2-Ausstoßes ist, alleine schon dadurch dass jeder Mensch jährlich zwischen 0,6 und 1,2 Tonnen CO2 ausatmet – also in Deutschland rund 80 Millionen Tonnen. In diesem Land wäre es kein Wunder, wenn auch dafür jeder Bürger eines Tages noch Steuern zahlen muss! Es mag zwar lächerlich klingen, aber das KSG gibt diese Richtung indirekt schon vor.

Ein Riesengeschäft

Juristen sind immer häufiger befasst mit Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren infolge des “Klimaschutzes”, Unternehmen werden noch mehr bluten müssen durch CO2-Preise, Emissionsabgaben und immer neue Zwänge zur CO2-Reduktion – ein überaus einträgliches Geschäft für bestimmte Branchen. Dem Bürger werden Vorschriften gemacht, die sein finanzielles Budgets weit übersteigen werden, durch immer teurere Energiekosten, neue Verpflichtungen etwa zum Einbau von Wärmepumpen, Installation von Photovoltaik-Anlagen, Austausch von Öl- und Gasheizungen, bauliche Maßnahmen wie Wärmeisolierungen (auch mit umweltschädlichen Hartschaumplatten) und Nutzung teuren Stroms der teilweise umweltschädlichen “erneuerbaren Energien“ (EE) et cetera. Aus dem schuldenfinanzierten “Sondervermögen“ von 500 Milliarden Euro werden 100 Milliarden Euro für “Klimaschutz” über 12 Jahre hinweg bereitgestellt. Bei solchen Summen stellt sich die Frage, wohin diese Gelder fließen: Natürlich an NGOs, Stiftungen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und sonstige auf diese “Zukunftsbranche” abonnierten Vereinigungen. Genehme “Experten” erfahren erhebliche finanzielle Zuwendungen durch Aufträge, um dem “Klimaschutz” diescheinbare wissenschaftliche Legitimation zu liefern.

Dabei plappern beinahe alle gebetsmühlenartig die gleichen Katastrophenszenarien herunter und trällern dieselbe Melodie vom Untergang der Menschheit, wenn nichts getan werde. Diese epogonale Gemeinde profitiert von diesem Narrativ, ebenso wie auch diverse Firmen – insbesondere aus dem EE-Bereich – von ihrer Rolle als vermeintliche “Weltklima-Retter” profitieren. Und wenn diese Gemeinschaft nicht direkt vom Steuerzahler finanziert wird, dann wird den Bürgern eben durch Spendenaufrufe das Geld aus den Taschen gezogen. Über die CO2-Abgaben holt sich der Staat einen nicht unerheblichen Teil (aktuell vor allem bei den hohen Spritpreisen) wieder rein –  was auf Kosten der Privathaushalte und der Firmen mit deren Arbeitsplätzen geht.

Das schiefe Bild vom “Treibhaus“

Dem Anspruch nach soll das KSG das Klima “schützen” soll, indem die anthropogene Freisetzung von “Treibhausgasen” im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert werden soll, und zwar “…bis 2030 mit einer Mindestquote von mindestens 55 Prozent“. Schon diese Formulierung aus der Feder von Juristen erscheint eigenartig: “Mindestquote von mindestens…”. Dabei gehört zu den angeblichen “Treibhausgasen” nicht nur CO2, sondern auch und vor allem Wasserdampf – doch genau dieser wird nicht berücksichtigt und bewusst ausgeklammert, obwohl er den mit Abstand größten Anteil und Einfluss auf das Temperaturverhalten der Erdatmosphäre hat. Der Einfluss von Feinstaub auf die Erdatmosphäre bleibt ebenfalls unberücksichtigt. Dadurch wird der geringe prozentuale Anteil des CO2 als “Treibhausgas” künstlich hochgerechnet. Die als Gewissheit verkaufte, aber unbewiesene These von der menschgemachten Erderwärmung (Anthropogenic Global Warming, AGW) ist ein Schwindel ohne jegliche wissenschaftliche Basis. Es gibt keine einzige Person weltweit, die auch nur einen validen Anteil dieses “menschengemachten Klimawandels” wissenschaftlich nachweisen kann – und schon gar nicht einen 100-prozentigen Anteil.

Die Erdatmosphäre ist eben kein apfelsinenschalenartiges, als Kugel idealisiertes und um die Erde gelegtes “Treibhaus”. Sie ist ein nach oben und unten offenes System. Die Erdatmosphäre reicht bis in Höhen von vielen hunderten Kilometern (genau betrachtet bis ins Weltall), wobei der Dichtegradient Richtung Oberfläche zunimmt und die Bestandteile der verschiedenen Schichten im ständigen Austausch sind. Der Begriff “Treibhaus” und dessen Effekt für die Erdatmosphäre wurde zu Veranschaulichungszwecken 1901 von dem Meteorologen Nils Gustaf Ekholm geprägt. Zu dieser Zeit wusste man noch nicht, bis in welche Höhe die Erdatmosphäre reicht (wobei schon damals nicht nachvollziehbar war, dass man dieses fiktive atmosphärische Treibhaus bis zu einer Höhe von und 6 Kilometern annahm, obwohl schon damals bekannt war, dass Wolken weitaus höhere Höhen erreichen).

Missverständnisse zur Ausdehnung der Erdatmosphäre

Der CO2-Gehalt in der Erdatmosphäre beschränkt also sich nicht auf das fiktive Treibhaus, sondern reicht darüber hinaus, in Spuren sogar bis etwa in 100 Kilometer Höhe, ohne dass es dabei eine sprunghafte Änderung an der Grenze des fiktiven Treibhauses gäbe. Dieses bildet also keine Grenze für den CO2-Gehalt in der Erdatmosphäre – doch eine solche müsste es zwingend geben, wenn dieses fiktive Treibhaus eine Begrenzung für das CO2 darstellen soll. Auch Wasserdampf reicht bis in Höhen von rund 100 Kilometer. Doch spätere Wissenschaftler haben vor allem CO2 als “anthropogenes Treibhausgas” ausgemacht, welches maßgeblich den Effekt der angeblichen Erderwärmung hervorrufe.

In Martin V. Zombecks „Handbook of Space Astronomy and Astrophysics“ wird bezeichnenderweise  einziges Mal der Begriff “Treibhaus” (englisch “Greenhouse” oder “Hothouse”) erwähnt oder auch nur über “Treibhausgase” geschrieben. In Kapitel 9 dieses Standardwerks ist unter der Überschrift “Earth’s atmosphere and environment” die Verteilung der Bestandteile in der Erdatmosphäre bis in eine Höhe von 500 Kilometern dargestellt; es existiert nicht die Spur einer Grenzschicht, die das Gas nach außen abdichten würde und anhand derer sich ein “Treibhaus” beschreiben ließe. Wo also, bitteschön ist diese Grenze, die das Gas einsperrt und die “Aufheizung” bewirken soll? Wo endet die Erdatmosphäre? Die Antwort lautet: Nicht in 10, nicht in 50, nicht in 100 Kilometern Höhe – und selbst in 450 Kilometern, in der bis 1.000 Kilometern reichenden Exosphäre, ist die Restatmosphäre noch so dicht, dass die Bahn der ISS mehrmals im Jahr auf Grund des Restluftwiderstandes korrigierend angehoben werden muss.

Verfälschte Messdaten als Referenz – bis heute

Der erste Nachweis des Anstiegs der atmosphärischen Kohlenstoffdioxid-Konzentration (und damit scheinbar eines “anthropogenen Treibhauseffekts”) gelang 1958 Charles D. Keeling. Auf Keelings Initiative hin wurde eine Vielzahl von Messstationen für Kohlenstoffdioxid  aufgebaut; die bekannteste befindet sich bis heute auf dem Mauna Loa auf Hawaii – absurderweise in der Nähe eines aktiven Vulkans (!). Die – dadurch zwangsläufig grob verfälschten – Ergebnisse dieser Station dienen dem Weltklimarat (IPCC) als Referenz – auch weiterhin.

Doch zurück zum KSG-Einführungsgesetz: Mit dessen Verabschiedung wurde (siehe Paragraph 11) ein – angeblich unabhängiger – „Expertenrat für Klimafragen“ eingerichtet. Dieser “…besteht aus fünf Mitgliedern verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen. Sie werden für jeweils fünf Jahre von der Bundesregierung berufen. In ihrer Arbeit sind die Ratsmitglieder unabhängig und allein an den durch das Bundes-Klimaschutzgesetz begründeten Auftrag gebunden.“ Der Widerspruch fällt sofort ins Auge: Von der Bundesregierung berufen und durch Auftrag an das KSG gebunden – und gleichzeitig unabhängig? Wohl kaum! Auf der Website dieses Expertenrates für Klimafragen findet man unter „Über uns“ die 5 Mitglieder des Gremiums. In deren Kurzporträts werden jedoch weder die Ausbildung noch die Zugehörigkeit zu politischen Organisationen und Parteien mitgeteilt, allein die Positionen in Hochschulen oder Organisationen. Unter diesen „fünf Mitgliedern verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen“ findet sich kein einziger Wetterexperte, Klimatologie, Atmosphären- oder Astrophysiker. Keines dieser Mitglieder ist in der wissenschaftlichen Literatur in irgendeiner Weise zum Thema Klima oder Energie aufgeführt.

Deutschland rettet den Planeten

Der Auftraggeber – also die Politik – bestimmt üblicherweise Zielsetzung und Ergebnis; natürlich auch hier angeblich im Namen des Volkes, also des Steuerzahlers, von dem dieser Rat finanziert wird. Soweit, so gut; nun könnte man annehmen, dass sich dieser Rat objektiv beraten lässt. Das tut er auch – durch seinen eigenen Wissenschaftlichen Stab. Dieser besteht aus 16 Mitgliedern. Betrachtet man sich deren Ausbildung und Tätigkeiten näher, so fällt auch hier auf, dass sich darunter keine einzige Person mit einer Qualifikation in den Bereichen Meteorologie, Klimatologie, Atmosphärenphysik oder Astrophysik befindet und auch keine direkten Tätigkeiten auf diesen Gebieten nachgewiesen sind, vielleicht mit Ausnahme von  zweien, die Geographie studiert haben, wobei sie möglicherweise ein Grundwissen zum Thema Klima erhalten haben. Doch erfahrene Wissenschaftler älterer Generationen zum Thema, das Gegenstand ihres Beratungszwecks ist? Fehlanzeige!

Das KSG soll sicherstellen, “…dass Deutschland seine nationalen und europäischen Klimaschutzziele einhält. Ziel ist es, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels.“ Durch den “nationalen Beitrag” Deutschlands soll also der Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels erreicht werden; na klar – der weltweite “Klimawandel” macht bekanntlich ja vor den deutschen Grenzen halt (mit Grenzsicherung kennt sich Deutschland ja aus…).

Willkürmodellierungen bis in den Zehntelgradbereich

Dass die Angabe eines einzelnen Wertes – und das auch noch auf ein Zehntelgrad genau (inzwischen werden sogar mitunter Hundertstel Grade angegeben) bei der Modellierung der gesamten Erdatmosphärentemperatur, und das auch noch auf mehrere Jahrzehnte hinaus, kompletter Unsinn ist, ist eigentlich selbsterklärend. Die Komplexität und Vielfalt der Parameter, aber auch die völlig ungleichmäßige Temperaturverteilung in der Erdatmosphäre machen die Angabe von Werten – und schon gar mit dieser Präzision – absolut sinnlos. Auch einen einzelnen Durchschnittswert oder Änderungswert der Erdatmosphärentemperatur auf das vorindustrielle Zeitalter zu beziehen, wo es kaum Messungen auf den die Erde zu zwei Dritteln bedeckenden Weltmeeren gab (und wenn, dann nur in vergleichsweise geringen Höhen mit Ballons), ist ebenso so unsinnig, als wollte man einen Durchschnittswert der die Flughöhen aller Flugobjekte für den gleichen Zeitraum ermitteln wollen. Letzteres ist erkennbarer Unsinn – aber bei ersterem bestehen keine Zweifel?

Da es sich um einen Mittelwert handelt, stellen sich die außerdem Fragen nach dem Höhenbereich, auf den dieser Wert bezogen wird (oft zu lesen sind willkürlich definierte 1,5 Meter über Grund), wie auch nach der Streuung dieser Werte jeweils für Tag und Nacht. Hierüber ist in der Literatur nichts zu finden. Doch diese Werte können erheblich voneinander abweichen. Dies könnte beispielhaft im Fall des vielbeschworenen 1,5-Grad-Zieles bedeuten, dass die polaren Bereiche demgegenüber beispielsweise 2 oder 3 Grad darüberliegen, während etwa die Sahara dem entsprechend 2 Grad und mehr darunter liegt – oder aber umgekehrt. Würde es einen Eskimo oder einen Bewohner der Sahara interessieren, dass sich die Durchschnittstemperatur um 1 oder 1,5 Grad irgendwann erhöht oder mindert?

Bewusste Faktenausblendung

Wenn von einer jährlichen Durchschnittstemperatur gesprochen wird, so kann es also auch leicht der Fall sein, dass die Winter wärmer und die Sommer kühler werden. Na und? Und spätestens hier müsste der Unsinn des Pariser Abkommens des 1,5-Grad-“Klimaziels”, das sich auf den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur im Vergleich zum vorindustriellen Niveau (1850-1900) bezieht, offensichtlich werden. Gegenwärtige Temperaturmessungen mit den Messungen im vorindustriellen Zeitalter zu vergleichen wäre ungefähr so, als würde man das Kutschenzeitalter mit Automobilität, Schienen- und Luftverkehr vergleichen. Leider bleibt festzuhalten, dass all diejenigen, die von einem einzelnen Temperaturwert der gesamten Erdatmosphäre reden oder schreiben, offenbar entweder absolut Kenntnisse über Messtechnik, Messdatenerfassung und Messdatenauswertung und -analyse haben – oder aber diese Kenntnisse bewusst ausblenden.

Wie also kann ein Gesetz zustande kommen, das auf derart unseriösen und fragwürdigen Annahmen basiert und das von seiner Zielsetzung und seinen Grundannahmen her eher einem Glaubensbekenntnis gleicht als einer wissenschaftlichen Problemstellung? Es scheint um etwas anderes zu gehen: Deutschland will sich offenbar wieder einmal zum Retter der Welt aufwerfen. Das jedoch ist schon immer schiefgegangen. Fast muss man von Glück reden, dass wir heute von kaum von einem anderen Land ernstgenommen werden (und die deutsche Klimapolitik als abschreckendes Beispiel oder Geisterfahrt erkannt wird).

Die Glaskugelschau der “Klimawandel”-Gurus

Juristen, die mit dem KSG versuchen, Naturgesetze neu zu regeln oder sogar zu steuern, und dies auch noch mit Hilfe eines “Expertenrates”, der sich von gegenüber der Politik willfährigen Wissenschaftlern und “Experten” beraten lässt – das spricht wahrlich Bände. Diese Experten wären wahrscheinlich auch bereit, über das Liebesleben von Pflastersteinen (insbesondere unter Berücksichtigung des “Klimawandels”) zu forschen, wenn sie dafür Geld bekämen.

Der scheinbar schlüssige, allzu simple angebliche Zusammenhang, dass CO2 die Erdatmosphäre aufheizt und den Meeresspiegel immer weiter ansteigen lässt, sodass zum Beispiel die Malediven oder die Marshall-Inseln bald im Meer verschwunden sein werden (obwohl es bezüglich der realen Probleme vor Ort seitens der Bewohner jeweils völlig andere Informationen gibt), ist ein Musterbeispiel für Medienhysterie ohne jegliche wissenschaftliche Basis. Doch es sind solche Panikaussagen und  Prognosen der “Klimawandel”-Gurus mit ihrer Glaskugelschau, denen auch die Gesetzgeber des KSG verfallen sind. Und auf dieser Grundlage des KSG werden in Deutschland Bildung, Studium, Berufsausbildung und Alltag der Menschen klimaideologisch infiltriert und manipuliert – was dann bis hin zur Denunzierung von Personen reicht, die Zweifel an den Darstellungen zum “Klimawandel” und an den in seinem Namen geschaffenen gesetzlichen Vorgaben äußern. Ganz abgesehen von der damit erzeugten gesellschaftlichen Spaltung verabschiedet sich Deutschland mit dem KSG  – wie bereits dargestellt – auch von der Demokratie. Ich jedenfalls möchte in meiner “Restlebensdauer” nicht ständig von politischen und ökologischen Wirrköpfen mit willfähriger Unterstützung regierungsgenehmer Ideologen, Wissenschaftler oder “Experten” bevormundet werden…


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Zum Autor: Detlef Alwes war als Diplom-Ingenieur für Luft- und Raumfahrt mit der Messdatenanalyse und -auswertung von Testdaten in der Flugerprobung befasst und später in der bemannten Raumfahrt beschäftigt; er leitete unter anderem die Entwicklung eines Beobachtungsfensters für das europäische Modul der ISS, wo die intensive Befassung mit Astrophysik und Atmosphärenphysik bis in Höhen von rund 500 Kilometer zu seinen Aufgaben gehörte.  Später saß er als deutscher Repräsentant im DLR-Raumfahrtmanagement in allen nationalen und internationalen Gremien bis hin zur UN, vor allem zum Thema Weltraummüll. Auch hier war er intensiv mit Datenerfassung und -analyse und den atmosphärischen Umgebungsbedingungen beschäftigt.

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10 Kommentare

  1. Es geht bei der Klimareligion nicht um die Rettung des sogenannten Weltklimas.

    Es geht darum, die Bürger pseudo-wissenschaftlichen Dogmen zu unterwerfen, sie mental in ein Korsett zu zwingen und finanziell maximal auszupressen.

    Die angebliche Schutzfunktion ist nur ein Vorwand. Die unaufhörliche Propaganda diesbezüglich soll dafür eine Mehrheit mobilisieren, um die Illusion von Demokratie aufrecht zu erhalten.

    Und es funktioniert. Der neueste Tankrabatt wird von den Klimapriestern bereits als klimaschädliche Subvention bezeichnet, obwohl ein Steuernachlass keine Subvention ist.

    Die allgemeine Verblödung hat mittlerweile ein ungeheuerliches Ausmaß erreicht, und der Gipfel kommt noch.
    Wenn schließlich die Euthanasie von (Klima-)Ungläubigen als Beitrag zum Klimaschutz erklärt wird, dann kommt erst richtig Schwung in die Bude.

    Das Gute daran: Je irrer es wird, desto näher kommt das Finale.
    😜

  2. Alleine die Tatsache, daß dieses „Treibhaus“ TÄGLICH 80 TONNEN Luft mit dem Weltall austauscht, straft diese ganzen AGW-co2-Hitzehölle-schizo Spinner Lügen…

  3. Die Europäische Kommission rät, die erst am 12. August 2026 in Kraft getretenen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorerst nicht anzuwenden. Immerhin, ein Anflug von Selbstkritik. Das Zentralkomitee der EU kann es sich aber auch leisten. Lichtjahre vom Wähler entfernt, gehören weder Vertrauen noch der Verlust desselben zu seinem Wortschatz . Die Bundesregierung ist da etwas vorsichtiger. Nähme sie das KSG zurück, gestände sie ein, dass es falsch, ein Fehler war. Da die Politik kraft Natur der Sache keine Fehler macht (alternativlos, irreversibel), geht es ungebremst weiter. Die Politik kann auch keine Fehler machen. Sie hat vom naturwissenschaftlichen Hintergrund ihrer Illusionen keinen blassen Schimmer. Dafür hat sie „wissenschaftliche“ Berater, die über das dafür erforderliche „Fachwissen“ verfügen. Bei „richtiger“ Auswahl bestätigen die ihr auch gerne, dass sie das „Richtige“ tut. Zum Wohle des Volkes.

  4. „Das Klimaschutzgesetz (KSG) – genauer gesagt: das Gesetz zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes – kann man nur der Lächerlichkeit preisgeben.“

    Dieses kriminelle Idiotengesetz zeigt nur, was für eine unfassbare Bananenrepublik das Land ist, das keine Verfassung hat, aber ein Bundesverfassungsgericht, das ein Grundgesetz schützt, das aber nur Staaten haben, die Staatsfragmente sind, regiert von ferngesteuerten Vollpfosten und Berufsschwerstverbrechern der schlimmsten Sorte, gewählt von Stimmvieh, das nach allen Regeln der Kunst an der Nase durch die Manege geführt wird.

    Ich habe fertig.

    (…)

  5. @“Klimaschutzgesetz” eine einzige Absurdität
    nun – sie müssen verstehen, das es nicht um ein „modelliertes“ Klima in 500 Jahren geht – es geht um Geld und um Macht, den Dummen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben !
    Es ist ein betrügerisches Geschäftsmodell wie die Religionen – bezahle jetzt, Erhalte deine Belohnung nach dem Tod !

  6. Dieses „Gesetz“ ist nicht für die „Klimarettung“ gedacht sondern für das große Abkassieren
    der Bevölkerung. Wer kann sich schon gegen „Klimainstitute“ mit ihren Professoren bzw.
    „Klimaexperten“, die der Regierung zuarbeiten, wehren.
    Inzwischen ist das „Klima“ zu einer Religion geworden und ähnlich wie bei einer Religion
    sind Abweichler und Ungläubige zu Ketzern und Verschwörern degradiert worden.
    Die werden zwar nicht mehr, wie im Mittelalter, auf dem Scheiterhaufen verbrannt
    aber deren Reputation lächerlich gemacht und die Karriere zerstört.
    Also doch eine moderne Form der Inquisition.
    Mit Geldadel, machtgeilen Dollarfürsten und der Klimakirche sind wir wohl wieder
    im Mittelalter angekommen.

  7. Die Wahrheit ist eine andere – man muss Menschen in Angst halten, dann zahlen sie freiwillig, das ist die Erkenntnis mit der sie arbeiten. Hier wird die Luft besteuert, ein (Alb)-Traum, den man nicht einmal in Mittelalter zur Realität machen konnte, wurde wahr. Auf alles und jedes entfallen CO2-Abgaben – unser Leben wird so bald nicht mehr finanzierbar sein. Und vielleicht ist der Dackel oder die Katze demnächst auch zu viel wg. CO2 – die atmen schließlich auch – da fällt denen auch noch etwas ein um uns auszumisten, und uns die letzte Freude zu nehmen.
    Ich frage mich schon immer, wie der Paketbote es schafft CO2 frei zuzustellen…

  8. das bitte erklären sie diesen irren der EU unter muschi und linksrotgrüne und CDU CSU und sonstige altparteien Idioten.
    Deutschland spielt eine Null,nulnulnulnulnull nichts was CO2 angeht davon abgesehen, ohne CO2 kein Leben.

  9. dieses Gesetz ziel nur und einzig auf das das Volk verarmt dadurch dass immer mehr geld aus deren Taschen gezogen wird um das Schmarotzer und korrupte EU Monsterapparat mit unseren Steuergeldern zu alimentieren.
    Die gesamte EU in dieser Form gehört umgehend abgeschafft, denn sie ist EU-Völkerfeindlich! Wie werden von der EU täglich verraten und verkauft an islamisten und deren anhänger!

  10. …dieses Gesetz zielt nur und einzig auf das das Volk verarmt dadurch dass immer mehr geld aus deren Taschen gezogen wird um das Schmarotzer und korrupte EU Monsterapparat mit unseren Steuergeldern zu alimentieren. Die gesamte EU in dieser Form gehört umgehend abgeschafft, denn sie ist EU-Völkerfeindlich! Wie werden von der EU täglich verraten und verkauft an islamisten und deren anhänger!

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