Weiße Rosen, rote Linien: Susanne Baer und der neue Moralverfassungsstaat

Weiße Rosen, rote Linien: Susanne Baer und der neue Moralverfassungsstaat

Grundrechtsbindung der Justiz als Problem: Linke Ex-Verfassungsrichterin Susanne Baer, Corona-Justizopfer Christian Dettmer (Fotos:Imago)

Es gibt Bilder, in denen sich ein Paradigmenwechsel verdichtet. Weiße Rosen vor deutschen Gerichten gehören dazu. Sie wurden im Frühjahr 2021 vor dem Amtsgericht Weimar und später vor anderen Gerichten niedergelegt – als stilles Zeichen der Solidarität mit dem Familienrichter Christian Dettmar, der die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben hatte, weil er sie auf Grundlage von Gutachten als Kindeswohlgefährdung einstufte.
Heute ist Dettmar wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt, seine Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. Er hat sein Amt verloren, seine Pension weitgehend eingebüßt – und erklärt dennoch, er würde wieder so entscheiden. Für viele Bürger, die ihn als einen der wenigen sahen, der die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen am Kind konkret durchbuchstabiert hat, ist er zum Symbolrichter geworden. Die weißen Rosen stehen in diesem Milieu für das, was die offizielle Gedenkkultur sonst so gern beschwört: Zivilcourage gegenüber einem als übergriffig empfundenen Staat.

Genau dieses Symbol bereitet nun der ehemaligen Verfassungsrichterin Susanne Baer offenkundig Unbehagen. In dem Podiumsgespräch „Corona-Effekt: Fokus Freiheit“ der Evangelischen Akademie Frankfurt zur Aufarbeitung der “Pandemie” – dokumentiert im Format Mediathek Hessen der Landesmedienanstalt – äußert sie sich jetzt besorgt darüber, dass Menschen weiße Rosen an Gerichten niederlegen, um gegen das Dettmar-Urteil zu protestieren. Das Zitat kursiert in Ausschnitten in den sozialen Medien – und es ist kein Zufall, dass gerade diese Passage hängen bleibt. Denn hier prallen zwei Vorstellungen von Rechtsstaat frontal aufeinander. Auf der einen Seite der Bürger, der in der Tradition der Weißen Rose ein Recht auf symbolischen Widerspruch auch gegen Gerichte beansprucht (erinnern wir uns: auf einer Corona-Demo in Hannover hat sich im November 2020 eine Rednerin mit Sophie Scholl verglichen). Auf der anderen Seite die Baer’sche Sicht, in der solche Gesten bereits den Verdacht der Delegitimierung nähren.

Vom Rechtsstaat zum Haltungsstaat

Susanne Baer verkörpert wie kaum jemand sonst den Wandel des Verfassungsdenkens in Deutschland. Als Professorin für „Öffentliches Recht und Geschlechterstudien“ (!) an der Berliner Humboldt-Uni, als Leiterin eines vom Frauenministerium finanzierten „GenderKompetenz-Zentrums“ und später als von den Grünen nominierte Richterin am Bundesverfassungsgericht steht sie für eine Jurisprudenz, die Antidiskriminierung, Gleichstellung und „Gender Mainstreaming“ in den Mittelpunkt stellt. Baers wissenschaftliches Profil ist erklärtermaßen normativ: Gleichheit als Projekt, Gender als Leitkategorie, Recht als Instrument gesellschaftlicher Transformation. Das verschiebt den Schwerpunkt des Verfassungsrechts: Weg vom Schutzraum individueller Freiheit gegenüber dem Staat, hin zu einem Programm, das gesellschaftliche Verhältnisse nach bestimmten Gerechtigkeitsvorstellungen umgestalten will.

Der Blogger und Informatiker Hadmut Danisch hat Baers Rolle immer wieder scharf kritisiert. In seinem Buch „Frauenquote“ und zahlreichen Blogbeiträgen zeichnet er das Bild einer „Gender-Ideologie“, die Politik, Wissenschaft und Rechtsprechung unterwandere. Baer diente ihm dabei bezeichnenderweise als Paradefall einer politisch motivierten Personalie ohne hinreichende Distanz zur eigenen Agenda. An Baers Person entzündet sich eine Grundsatzfrage, wie politisch Verfassungsrecht sein darf, bevor es seine neutrale Autorität verliert. Baers Buch „Rote Linien“ hingegen beschreibt das Bundesverfassungsgericht als „Sicherheitsgurt der Demokratie“. Doch in der Corona-Zeit wirkte es auf viele Bürger eher wie der Airbag der Regierung. Baer war Teil des Senats, der auch den Klimabeschluss 2021 fällte – ein Urteil, das künftige Freiheitsbeschränkungen mit dem Grundgesetz kompatibel machte, solange sie im Namen des Klimaschutzes erfolgen. In dieser Logik erscheinen nicht die massiven Eingriffe in Grundrechte als Problem, sondern diejenigen, die deren Grenzen austesten.

Die neue Staatsfrömmigkeit

Der Fall Dettmar ist hierfür ein Brennglas: Ein Familienrichter prüft, ob Maskenpflicht und Testregime an Schulen – verordnet ohne Rücksicht auf individuelle Belastungen – vor dem Maßstab des Kindeswohls Bestand haben. Er holt Gutachten ein, interpretiert die Lage restriktiv – und wird dafür kriminalisiert. Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt sich geschlossen hinter diese Kriminalisierung. Wer in dieser Situation weiße Rosen niederlegt, will vor allem die Frage stellen, ob hier nicht die rote Linie zwischen unabhängiger Rechtsprechung und politischer Disziplinierung überschritten wurde. Baer hingegen scheint vor allem die Symbolik zu beunruhigen – als könnte schon die Erinnerung an Sophie Scholl, die viele Demonstranten ausdrücklich aufgriffen, den Rechtsstaat in eine gefährliche Nähe zu NS-Vergleichen bringen. Man kann das auch anders lesen: Nicht die weiße Rose delegitimiert das Gericht, sondern der Umstand, dass Bürger das Gefühl haben, es brauche wieder weiße Rosen. Doch das Unbehagen über die Rosen ist kein isolierter Reflex, sondern Ausdruck einer tieferen Tendenz. Die “Pandemie” hat eine Art neue Staatsfrömmigkeit hervorgebracht, in der Grundrechte nicht mehr als Abwehrrechte, sondern als flexible Kontingente erscheinen, die in Krisen großzügig umverteilt werden dürfen – vom Individuum zum Kollektiv, vom Bürger zur Exekutive.

Die Evangelische Akademie Frankfurt beschreibt das in ihrem Programmtext zum „Corona-Effekt“ geradezu lehrbuchhaft: Für die einen seien die Maßnahmen „selbstverständliche Solidarität“, für die anderen „unverhältnismäßige Beschneidung“ der Freiheit. Dass das Grundgesetz die Freiheit nicht als Gefälligkeit, sondern als Ausgangspunkt versteht, geht in dieser Gleichsetzung verloren. In diesem Klima wirken Figuren wie Dettmar wie Störungen im System. Sie erinnern daran, dass „Verhältnismäßigkeit“ keine Phrase ist, sondern konkret und justiziabel. Dass der Rechtsstaat gerade in der Krise zeigen muss, ob er noch bereit ist, dem Einzelnen gegen die Regierung recht zu geben. Dass Kinder nicht nur Objekte des Infektionsschutzes, sondern Grundrechtsträger sind. Wer darauf mit Strafrecht, Karrierevernichtung und moralisierender Deutungshoheit reagiert, sendet eine unübersehbare Botschaft: Abweichung ja – aber bitte nur im Feuilleton, nicht in der richterlichen Praxis! Weiße Rosen vor dem Amtsgericht sind in dieser Logik Störung der öffentlichen Ruhe.

Hierarchie der Empfindlichkeiten

Die Strittigkeit von Baers Rolle im Gender-Komplex ist in diesem Zusammenhang mehr als nur eine biographische Fußnote. “Gender Mainstreaming”, Antidiskriminierungsrecht, „intersektionale“ Perspektiven – all das hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten von akademischen Projekten zu normativen Leitbildern entwickelt, die tief in Gesetzgebung und Rechtsprechung hineinwirken. Baer war auf diesem Feld Pionierin und Lobbyistin zugleich. Die Grundfigur dieses Denkens ist die Hierarchisierung von Verletzbarkeiten: Nicht jede Kritik ist gleich legitim, nicht jedes Gefühl gleich schutzwürdig. Wer historisch definierte Opfergruppen tangiert, bewegt sich auf dünnem Eis; wer dagegen Mehrheitspositionen kritisiert, gilt als progressiv. Überträgt man dieses Raster auf die weiße Rose, ergibt sich die Logik von Baers Unbehagen: Das Symbol ist in der bundesdeutschen Erinnerungspolitik fest mit dem Widerstand gegen den Nationalsozialismus besetzt. Wer es im Zusammenhang mit heutigen Corona-Prozessen verwendet, betreibt aus dieser Sicht eine unzulässige Gleichsetzung, ja eine „Instrumentalisierung“ des Gedenkens.

Nur: Eine Erinnerungskultur, die sich als Monopol des Staates versteht, hört auf, lebendig zu sein. Die Weiße Rose war kein ministerielles Projekt, sondern ein Akt bürgerlichen Widerstands. Dass Bürger von heute sich dieser Symbolik bedienen, um mit weißen Rosen vor Gerichten ihre Sorge um die Zukunft des Rechtsstaats auszudrücken, ist ein legitimer Gebrauch historischer Zeichen. Dass eine ehemalige Verfassungsrichterin sich eher vor dieser Symbolik sorgt als vor der Möglichkeit, ein Richter könne für eine Minderheitsmeinung existenziell bestraft werden, sagt viel über die Hierarchie der Empfindlichkeiten in unserem neuen Moralverfassungsstaat.

Die Lehre aus den weißen Rosen

Der Fall Baer/Dettmar ist damit mehr als eine Episode im Nachklang von Corona. Er markiert eine rechtspolitische Entwicklung, die man in drei Thesen fassen kann. Die erste: Wir haben es mit einer Verschiebung vom formellen zum substantiellen Rechtsstaat zu tun. Der klassische Rechtsstaat lebt vom Vorrang des Gesetzes, von Gewaltenteilung, von klaren Verfahren – und vom Respekt vor abweichender Rechtsprechung, solange sie sich im Rahmen der Norm bewegt. Der neue substanzielle Rechtsstaat, wie ihn Baer repräsentiert, ergänzt dies um eine starke inhaltliche Agenda: Klimaschutz, Gleichstellung, Antidiskriminierung, „Schutz vulnerabler Gruppen“. Wo beides kollidiert, neigt er dazu, die Agenda höher zu gewichten als die Freiheit. Die zweite: Die Rolle des Richters als Hüter des Gesetzes verschiebt sich hin zum Richter als Agent der “guten Sache”. Dettmar verkörpert – aus konservativer Sicht – die alte Vorstellung eines Richters, der im Zweifel die konkrete Freiheit des Individuums gegen abstrakte Staatsziele behauptet. Baers Unbehagen und das harte Durchgreifen gegen ihn spiegeln eine neue Rolle: Richter sollen die großen politischen Linien – Pandemiepolitik, Klimaagenda, Gleichstellung – absichern, nicht in Frage stellen. Und die dritte: Die Rolle des Bürgers als Träger von Grundrechten verschiebt sich zur Wahrnehmung des Bürgers als Risiko. In der Sprache der “Pandemie” wurde aus dem Grundrechtssubjekt schnell der „Gefährder“, dessen Bewegungen und Kontakte es zu steuern galt. Wer wie die Rosen-Niederleger in Weimar oder Görlitz genau dagegen protestiert, wird nicht als legitimer Kritiker, sondern als Störfaktor wahrgenommen.

Die Szene vor dem Gericht mit den Rosen, den Kerzen und den Müllsäcken, in denen Polizei und Stadtverwaltung die Zeichen des Protests entsorgen ließen, hat etwas Gespenstisches. Sie erinnert daran, wie dünn die Patina des „Nie wieder“ werden kann, wenn der Staat sich wirklich herausgefordert fühlt – und wie schnell aus dem Gedenken an Widerstand ein kanonisiertes Ritual wird, das man gegen lebendige Opposition in Stellung bringt. Erkennbar wird hier die Tendenz eines Staates, der sich selbst als moralische Instanz versteht und deshalb mit Symbolen wie der weißen Rose schlechterdings nicht mehr umgehen kann. Vielleicht ist das die bitterste Pointe: Eine Juristin, die sich als Spezialistin für Grundrechte, Antidiskriminierung und Gendergerechtigkeit versteht, sieht in weißen Rosen vor Gerichten offenbar vor allem eine Gefahr – und nicht ein Alarmzeichen dafür, dass der Staat Vertrauen verspielt hat. Die Aufgabe einer konservativen Rechtspolitik wäre es, diese Umkehrung sichtbar zu machen und daran zu erinnern, dass Symbole wie die weiße Rose niemandem gehören – außer denen, die den Mut haben, sie im Zweifel wieder auf den kalten Stufen des Gerichts niederzulegen.

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12 Antworten

    1. die wollten ja nur die rote Revolution,für die Grünrote Revolution brauch das Bildungsunterbrochene Elite_ Personal die totale Bürger Kontrolle,ohne rächten Widerspruch durch echte Doktoren mit Abschlüssen die die falsche Haltung gegen Linke BRD zeigen. Na schauen mer mal wann die ver_linkten ins Asyl Emigrieren,nach Nort Korea ??!

  1. Ich war mehrfach mit dabei, bei den Protesten gg die Verurteilungen des aufrichtigen Richters Dettmar.. Und wenn dieser geistige Dünnschiss dieser „ehrenwerten Funktionäre“ weitergeht, wird’s beim nächsten mal ein ganzer Strauß werden!!!

  2. Was will man denn in diesem Staat erwarten, der sich dem Totalitarismus verschrieben hat: Die allgemeine Gleichschaltung und Korruption zu Coronazeiten hat es doch schon angezeigt und jeden Tag gibt es mehr davon.

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  3. @seine Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos.
    wer hätte das gedacht ?
    Nun ja – wenn man weiß, wer die Richter sind und wie die da hin kommen, kann das jeder wissen !

    Bei diesen Cardassia-Gerichten ist nicht das Urteil spannend, sondern nur die Begründung dient der Unterhaltung !

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    1. Ich hatte damals große Hochachtung vor diesem Richter und seine Mut , diese Entscheidung zu fällen.
      Und habe sie immer noch.

      „… . Als Professorin für „Öffentliches Recht und Geschlechterstudien“ (!) an der Berliner Humboldt-Uni…“
      ( Mittlerweile umbenannt in Humbug-Uni!)… Wenn ich schon lese, das ist eine Professorin ist für „Geschlechterstudien“ , Genderwissenschaft ( was soll an diesem Käse eigentlich Wissenschaft sein?) oder ähnlichem neumodischen Schwachsinn, dann weiß man auch sofort welchen Geistes Kind sie ist.
      Dass solche Leute heute mit weißen Rosen nichts mehr anfangen können wundert mich nicht, obwohl ja jeder einzelne von Ihnen heute maulheldenartig mindestens Mitglied gewesen wäre!
      Dass sie heute eher diejenigen verkörpern, die diese jungen Menschen unter die Guillotine gebracht haben , merken sie nicht.
      Das mag im Augenblick noch überspitzt klingen , aber wir sehen ja dass sie Tendenz im Allgemeinen auf immer mehr Repression abzielt.
      Und Repressionen neigen dazu sich zu steigern, wenn die bisherigen sich langsam aber sicher abnutzen.
      Wo wird es also diesmal enden?
      Die Bösartigkeit der Herrschenden hat noch lange nicht den Gipfel erreicht, aber die Naahzis haben auch nicht gleich 1933 „Vollgas“ gegeben.
      Das war eine Entwicklung, die über Jahre entstand und erst ungefähr sieben bis acht Jahre später ihren Höhepunkt erreichte.
      Dabei war damals sogar in Buchform zu lesen gewesen, wohin die Reise gehen sollte.

      Und trotzdem hat das deutsche Volk mitgemacht. Heute sitzen deutsche Politiker in Talkshows und sprechen offen aus , was Ihre Partei , anscheinend zumindest in großen Teilen, für gut befindet und vorhat.
      Und wieder sitzt das deutsche Volk vor dem Fernseher und glaubt es nicht…
      Wir warten mal wieder ab und wollen es aussitzen , genau wie damals. „Es wird schon nicht so schlimm werden , nichts wird zu heiß gegessen wie es gekocht wird“ , und all die Sprüche , die damals auch kursierten, tun es auch jetzt wieder.
      Wenn wir nicht aufpassen, und ich fürchte dafür ist es längst zu spät , werden wir wieder in der gleichen Scheiße Erwachen von der wir geglaubt haben dass sie nie wieder geschehen könnte!

      Nur in abgewandelter Form und mit den wesentlich geschmeidigeren Mitteln von heute wie der Digitalisierung , die einst Segen und Unterstützung bringen sollte und uns nun zum Verhängnis werden könnte.
      Denn heute und mit diesen Mitteln gibt es kaum noch Ein Entkommen , nirgendwohin , egal wo man sich auf dieser Erde verstecken würde.

  4. @in der Grundrechte nicht mehr als Abwehrrechte, sondern als flexible Kontingente erscheinen, die in Krisen großzügig umverteilt werden dürfen
    nicht nur in „Krisen“, sondern grundsätzlich !
    Wie könnte es sonst sein, das das Grundgesetz mehr Änderungen als Jahre auf dem Buckel hat ?

    Bei Nius habe ich vor kurzem gelesen :
    „Für die Mächtigen ist die Verfassung nur ein störendes Thesenpapier“
    Meiner Meinung nach ist da nur zuzustimmen – die roten Heiligen sind keine Heiligen, sondern in meinen Augen eher Teufel !
    Na ja – oder wie Journalisten, wie von John Swinton beschrieben !

    1. Welche Verfassung?

      Artikel 146 GG: Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt.

      Also welche Verfassung?

  5. Kritik an der Regierung geht gar nicht.
    Das wäre quasi Krieg gegen Gott (siehe Iran).
    So etwas muß mit dem Tode bestraft werden.
    (Bullshit aus)
    😜

  6. Justitia ist angeblich blind und neutral, so wird sie jedenfalls dargestellt, aber durch das Primat der Politik bei der Besetzung von Richterposten und Staatsanwaltschaften ist sie eher eine Bondage-Hure der Politik.
    Mit welchem Recht reklamiert eine 13%-Partei wie die SPD das Recht, zwei BVerfG-Richter vorzuschlagen und dieses Recht der Oppositionspartei mit über 25% zu verweigern? Die so ernannten Richter vertreten ideologisch nur eine Minderheit der deutschen Bürger. Wo ist die Unabhängigkeit des höchsten Gerichts, wenn deren Senate von Richtern besetzt sind, die parteipolitisch gebunden sind? Die Richter sind keine Bürger mehr wie Du und ich, es sind Apparatschiks, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Regierenden vor den Bürgern zu schützen und dafür jede Rechtsverdrehung, jede Klitterung, jeden Rechtsbruch zu verargumentieren und schönzureden. Und wenn das aufgrund der offiziellen Faktenlage zu schwer oder unmöglich ist, dann wird die Klage eben nicht zur Entscheidung angenommen.

    1. Das hat mit Justitia aber nichts zu tun.

      Die sitzt gefesselt und geknebelt in Karlsruhe im Keller des BVerfG und wird dort regelmäßig abgewatscht.
      Ist jedes Mal ein großer Spaß für die Typen in den roten Roben.
      😜

  7. Das Berufsverbots-Urteil gegen den ´Weimarer Familienrichter Christian Dettmer steht in der Tradition der Rechtsbeugung des NS- und SED-Staats. Diese ex-Verfassungsgerichts-Richterin hat das Wesen der Demokratie entweder nicht verstanden oder ist unwillig, es auch nur ansatzmäßig zu verstehen. Und wenn im Beitrag auch noch vom angeblich wissenschaftlichen Profil dieser Dame die Rede ist, stellt sich spontan die Frage, was an deren gendertriefendem Gewäsch auch noch im Entferntesten wissenschaftlich sein soll. Von wissenschaftlicher Befähigung bzw. Betätigung, sprich einer dem Nutzen der Menschheit dienenden Aufgabe sehe ich nicht einmal ein ppm. Damit stellt sie sich, ob bewusst oder unbewusst, in die lange Phalanx der einstigen, sich willenlos den Regierenden unterordnenden Juristen zweier deutscher Unrechtsregime, welche zum Großteil auch wieder in der Nachkriegs-Bundesrepublik Recht oder auch Unrecht sprachen. Dazu sei ein seinen Berufsstand aber auch kritisch betrachtender mir bestens bekannter Jurist mit den folgenden Worten zitiert: In Deutschland gab es Juristen, die im Namen des Kaisers, der Republik, des Führers und wieder der Republik Recht gesprochen haben. Noch Fragen ?