Mittwoch, 24. April 2024
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Welche Überraschung: Der Lockdown war verfassungswidrig

Welche Überraschung: Der Lockdown war verfassungswidrig

Gutachten zeigt: Der Lockdown war grundgesetzwidrig und damit illegal (Foto:Imago)

Seit Beginn dieser sogenannten Pandemie schuf die Bundesregierung mit ihren Freiheitseinschränkungen stets Fakten, ohne die Bevölkerung einzuweihen, welche wissenschaftliche Erkenntnisse, epidemiologische Daten und Regeln sie ihren Schnellschüssen jeweils zugrundelegte. Diese wurden stets nachgereicht – und sang- und klanglos ersetzt durch neue Kriterien, sobald die erstrebten Ziele der bisherigen erreicht oder gar übertroffen wurden. So erklärte Merkel im März 2020 zuerst das “Verdoppelungsintervall” der Virusinfektionen für lockdown-entscheidend, das bei mindestens 10 oder optimalerweise 14 Tagen liegen müsse, bevor es wieder Lockerung gäbe.

Als sich das stets beschworene “exponentielle Wachstum” partout nicht einstellen wollte und das Intervall gar bei über 30 Tagen lag, war immer noch Lockdown. Denn die Politik hatte bereits ein neues Kriterium ausgegraben: Den “R-Wert”, der unter 1 gedrückt werden müsse, damit die Infektion von selbst ausstirbt – weil jeder Infizierte statistisch weniger als einen weiteren ansteckt, wodurch die Pandemie von selbst zum Erliegen komme. Hier wieder dasselbe Spiel: Als der Wert 1 unterschritten war, war immer noch Lockdown. Schon damals war die ursprüngliche Angst vor einem tödlichen Virus einer Beklemmung über die in seinem Namen ergriffenen Maßnahmen gewichen.

Dann kamen die “Inzidenzen”: Zu keinem Zeitpunkt repräsentativ und in relativen Bezug zur Zahl der durchgeführten Tests ersetzt, erwiesen sie sich als beliebig steuerbares Instrument der Panikinszenierung; zunächst nur “Cluster”-bezogen in einzelnen betroffenen Landkreisen (man denke an den Tönnies-Ausbruch), dann auf Landes- und schließlich Bundesebene, mediatisiert durch den 7-Tage-Mittelwert. Als nach dem trockenen Sommer im Herbst diese “Inzidenzen” kletterten, wurde der nächste Lockdown beschlossen – und auch hier wieder dasselbe Spiel: Frühere Zusagen wurden wieder und wieder gebrochen, auf den Wellenbrecherlockdown folgte der Knallhart- und schließlich der Dauerlockdown. Schon damals auffällige Unstimmigkeiten bei der Zahl der (vorsätzlich reduzierten) verfügbaren Intensivbetten und manipulative Belegungsstatistiken wurden überhört und monatelang ignoriert; inzwischen steht fest, dass es die behauptete systemische Überlastung zu keinem Zeitpunkt gegeben hat.

Ständig neue Pseudokriterien

Was blieb, ist der längst zur Gewissheit gereifte ungute Eindruck, die staatlichen Übergriffigkeiten – vor allem die Lockdowns – waren bloß ein Selbstzweck, der mit welchen Pseudoargumenten und Sachzwängen auch immer um jeden Preis von der Regierung aufrechterhalten wurden. Mit welchem eigentlichen Hintergedanken, das wird dereinst aufzuklären und akribisch aufzuarbeiten sein: War es “nur” die Angst davor, dass bei einer Rückkehr zur Normalität die Katastrophe ausbleiben würde, zu deren Abwendung die Beschränkungen erlassen wurden, also quasi die eitle Furcht vor Entlarvung eines gigantischen Fehlalarms? Oder steckte womöglich doch ein “Plan” dahinter? Ein Testlauf zum Exerzieren künftiger Notstandsmaßnahmen aus ähnlichen oder ganz anderen Motiven, zum Beispiel “klimapolitischer” Freiheitsbeschränkungen? Oder vielleicht doch die Wegbereitung eines neuen Impfregimes zur Interessenexekution eines mafiösen Geschäftsmodells monströser finanzieller Dimension?

Was immer dahintersteckte: Zu keinem Zeitpunkt jedenfalls heiligte in dieser inszenierten Krise der Zweck die Mittel. Schlimmer noch: Die angerichteten Schäden auf unzähligen Ebenen übertrafen den behaupteten Nutzen wahrscheinlich um ein Vielfaches. Doch nun kommt noch eine weitere Gewissheit hinzu, die den Freiheits- und Grundrechtsdemonstranten jeglicher Couleur, von Bürgerrechtlern bis Querdenkern, späte Rehabilitation und Genugtuung in Aussicht stellt: Der Lockdown war glatt verfassungswidrig.

Zu diesem Resultat kommt ein Gutachten, über das “Focus” heute berichtet und das en Detail darlegt, warum die Bundesregierung nun zunehmend unter Druck gerät. Abgesehen von den ganz erheblichen Zweifel an der Aussagefähigkeit sowie an der politischen Interpretation von Daten zur Corona-Pandemie, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) erhoben werden, wird darin nämlich auch die Eignung von PCR-Tests zur Einschätzung einer pandemischen Notlage bestritten. Die Erkenntnisse hierzu sind nicht neu. Sie decken sich unter anderem mit Forschungsergebnissen der Universität Duisburg/Essen, die nach Auswertung von 190.000 Testergebnisse von rund 160.000 Menschen den Nachweis erbrachten, dass ein positiver PCR-Test allein “kein hinreichender Beweis dafür ist, dass Getestete das Coronavirus auf Mitmenschen auch übertragen können“, so Andreas Stang, Direktor des Instituts für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie.

Untaugliche PCR-Tests

Mit einer Verfassungsbeschwerde (BVR 781/21) greift der Berliner Rechtsanwalt und Datenschutz-Experte Niko Härting im Namen dreier Kläger die Ausgangssperren in Karlsruhe an; seine Eilanträge wurden – wie alle gegen Merkels Corona-Regime gerichteten Klagen – vom regierungsloyalen Bundesverfassungsgericht wunschgemäß abgelehnt, doch ihm Hauptsacheverfahren, das noch dieses Jahr entschieden werden könnte, gelten andere Maßstäbe – und hier sind Gefälligkeitsentscheidungen ungleich schwerer zu treffen. “Focus” kommentiert. “Sollte das Gericht zu der Auffassung kommen, dass die Ausgangssperren nicht verhältnismäßig waren, hätte die Bundesregierung letztlich die Grundrechte von Millionen Bürgern verletzt.” Alles steht und fällt hierbei mit den willkürlichen, als Pandemie-Gradmesser und damit zur Lockdown-Rechtfertigung völlig untauglichen Inzidenzwerten.

Das weiß auch die Merkelregierung, die deshalb vom Inzidenzwert nunmehr Abstand nimmt und fieberhaft schon die nächsten Pseudokriterien austüftelt, die für Grundrechtseinschränkungen – idealerweise auch für die Zeit nach Corona – geeignet erscheinen. Der Schnellschuss eines “Ampelsystems”, das sich am Belegungszustand der Krankenhäuser orientieren und dann fortan beliebige Restriktionen ermöglichen soll, ist dabei jedoch mindestens ebenso problematisch und wahrscheinlich noch diffuser bzw. aussageloser als die PCR-basierten Inzidenzen; alleine schon, weil die medizinische Versorgungsdichte überhaupt nicht überall gleich groß ist.

Es bleibt am Ende die banale Einsicht: Verfassungswidrig ist alles, was das Grundgesetz aushebelt. Und einer Regierung, die dies wieder und wieder aufs Neue versucht, ist zwingend das Handwerk zu legen.

6 Antworten

  1. Ähmm, es steht schon seit Jahren im Infektionsschutzgesetz eine Definition, was eine aktive Infektion darstellt und was nicht. Das Ergebnis eines Fake-Tests, welcher bei Cola / Papayas / Altreifen “positiv” wird, ist ausdrücklich als Maßstab ausgeschlossen, sofern man sich ans Gesetz halten würde

    Also identisch zu den Kaffeefiltern vor der Fresse. Wo es vor “Corona” keine Studien gab, die einen Nutzen aufzeigen konnten, seit man damit aber Geld und politische Macht bekommen kann, haben “Studien” einen kleinen Nutzen unterstellt. Vorher mußte man zum Betriebsarzt, ob man die Dinger tragen darf und dann nur für 75min am Stück, mit Arbeitsplan, wann sich wer auszuruhen hat und die Dinger gehörten zur Ausrüstung, die zu stellen war. Diese Gesetze gelten “zufällig” immer noch, interessiert aber keine Sau.

    Ist halt ein Rechtsstaat hier. Daher erachte ich die Angabe “im Hauptsacheverfahren ungleich schwerer” für reinen Unfug. Das durch und durch kriminelle, höchste Juntagericht, macht was es will, insbesondere das GG brechen und niemand hält sie auf. Warum sollten die korrupten Parteimitglieder, die wegen ihrer treue zur jeweiligen Partei nach Karlsruhe geschickt wurden, plötzlich gemäß Recht und Gesetz entscheiden?

  2. Dem Grundgesetz nach wäre bewaffneter Widerstand rechtens. Aber egal, denn die Macht geht vom Volk aus, und das Germanische Volk hat sich mal wieder für die Selbstversklavung entschieden und nennt es wie damals Treue. Stalin hatte Recht, man hat ’45 versäumt das eigentliche Virus auszurotten, den Germanen.

  3. Sachse kommentiert

    Zuletzt gab es das in Südafrika und das nannte man Apartheit !

    Auch aus Hitlers Drittem Reich ist so etwas bekannt.

    Ging man nicht zur HJ, war man kein guter Deutscher und kaufte man bei Juden, war man ein Volksschädling.

    Lässt man sich jetzt, aus persönlichen Gründen, nicht Impfen, ist man laut diesem Spahn ein Virus….

    Was soll man dazu noch sagen ?????????

    Außer….Wenn ich das alles gewusst hätte, wäre ich 1989 gegen die DDR nicht auf die Straße gegangen !

    1. Es gibt im StGB einen Straftatbestand der Nötigung. Und in meinen Augen ist das, was inzwischen betrieben wird, durchaus Nötigung. Da verklagt man aber nicht, da stellt man Strafanzeige.

      Durch Drohung mit einem empfindlichen Übel die Menschen zur Impfung zu nötigen, dürfte strafbar sein. Außerdem ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex, der nämlich verbietet, Menschen irgendwie zur Teilnahme an medizinischen Experimenten zu nötigen oder zu überreden, etc. (bitte selbst danach googlen). Und da die Impfstoffe alle nur bedingt zugelassen sind, nimmt jeder Impfling letztlich an einer Impfstoff-Studie teil. Ich meine, das kann man durchaus als medizinisches Experiment ansehen. Die Phase-3-Studie ist ja auch noch bei keinem Impfstoff gegen Corona abgeschlossen.

      Vermutlich wird es auch nie zu einem Abschluss kommen können, weil die Kontrollgruppe (die, die nur Plascebo bekommen hat) letztlich zerstört wurde. Die Placebo-Empfänger haben mitgeteilt bekommen, dass sie in der Kontrollgruppe waren und durften sich entscheiden, ob sie die Impfung haben möchten. Über 90 Prozent sollen inzwischen geimpft sein.

      Es gibt also keine Kontrollgruppe mehr und die Regierungen setzen ALLES daran, dass es auch unter den Normalbürgern keine Ungeimpften mehr gibt. Offenbar will man gar nicht wissen, ob die Impfungen wirken oder schaden oder nicht. Ich glaube man weiß das auch schon und will so verhindern, dass es publik wird. Wenn es keine Ungeimpften mehr gibt, kann man auch keine Vergleiche mehr ziehen.

      Solange noch nicht JEDER geimpft ist, wird man aber erstmal schlimme Nebenwirkungen der Impfungen den Ungeimpften in die Schuhe schieben. Es werden dann angeblich Mutationen sein für die die Ungeimpften verantwortlich gemacht werden. Teilweise kann man entsprechende Ansätze doch jetzt schon erkennen.

      Deswegen denke ich, es ist sinnvoll, sich von Geimpften fern zu halten, auch nicht mittels Tests in Restaurants zu kommen, etc. Wenn die Geimpften unter sich bleiben und dann schwere Verläufe haben, hospitalisiert werden oder sterben, kann man das den Ungeimpften nicht in die Schuhe schieben wenn sie gar nicht in der Nähe waren. Jedenfalls wird es so erschwert.