
Es klingt fast vernünftig: Es gebe „keinerlei Verpflichtung zu einer wertefreien Neutralität“, heißt es in einer rheinland-pfälzischen “Interpretationshilfe” zum staatlichen Neutralitätsgebot. Eine Demokratie brauche „wertebasiertes Handeln von Staat und Zivilgesellschaft“. Doch dieser scheinbar unschuldige Satz markiert einen fundamentalen Paradigmenwechsel. Aus dem rechtlich klar konturierten Neutralitätsgebot staatlicher Organe wird ein moralischer Blankoscheck: Wer sich auf „Werte“ beruft, soll nicht mehr zur Zurückhaltung gegenüber politischer Parteinahme verpflichtet sein, sondern im Gegenteil zu „Haltung“ ermutigt werden.
Der gleiche Sound findet sich in aktuellen Debatten: In Rheinland-Pfalz erklärt Bildungsminister (!) Sven Teuber (SPD) in der “Welt”, es gebe für Lehrkräfte eher eine „Haltungspflicht als eine Neutralitätspflicht“; Lehrer dürften „gar nicht neutral“ sein und müssten an der Schule “rote Linien” ziehen. Und dieselbe Landesregierung verbreitet nun eine Interpretationshilfe, die das klassische Neutralitätsverständnis ausdrücklich verabschiedet. Wer genauer hinschaut, erkennt: Hier wird nicht nur politisch argumentiert; hier wird am Fundament der rechtsstaatlichen Ordnung laboriert. Denn die zentrale Frage lautet: Gegen wen richtet sich diese neue Haltungspflicht eigentlich – gegen Extremisten oder gegen unliebsame demokratische Opposition?
Der Staat ist nicht wertneutral – seine Organe müssen es sein!
Natürlich ist der Staat im philosophischen Sinne nicht wertneutral. Das Grundgesetz selbst ist ein normativer Text: Es beruht auf Menschenwürde, Freiheitsrechten, Rechtsstaat, Demokratie. Aber aus dieser Wertbindung folgt gerade nicht, dass Beamte und staatliche Einrichtungen parteipolitisch agitieren dürfen. Im Gegenteil: Aus Artikel 21 Grundgesetz und dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder ein strenges Neutralitätsgebot für staatliche Organe abgeleitet – und ausdrücklich betont, dass dieses auch außerhalb des Wahlkampfs gilt. Neutralität heißt: Der Staat setzt die Spielregeln und schützt die Grundordnung – aber er steigt nicht selbst als politischer Akteur in den Meinungswettbewerb ein. Gerade weil er die Machtmittel besitzt, muss er sich zurückhalten.
Wenn eine Landesregierung nun ihren Lehrern erklärt, für sie gälte keine Neutralitätspflicht mehr, oder wenn Handreichungen suggerieren, staatliche und quasi-staatliche Akteure seien zur wertenden Parteinahme gegenüber bestimmten Parteien geradezu verpflichtet, dann wird diese Grenze verwischt. Der rhetorische Trick besteht hier darin, einen Popanz aufzubauen: „wertefreie Neutralität“. Als hätte jemals jemand gefordert, der Staat dürfe keine Werte haben! In Wahrheit geht es um etwas anderes: um die formale Neutralität des Staates im parteipolitischen Wettbewerb. Wer sie mit dem Hinweis auf „Werte“ entsorgt, öffnet die Tür zur parteipolitischen Staatsmoral.
Von der wehrhaften zur erzieherischen Demokratie
Die Bundesrepublik kennt das Konzept der „wehrhaften Demokratie“: Der Staat darf sich gegen Kräfte schützen, die die freiheitliche Ordnung beseitigen wollen. Verbotsverfahren, Verfassungsschutz, strafrechtliche Grenzen: All das sind Instrumente, die im Extremfall greifen. Daraus wird nun Schritt für Schritt eine „erzieherische Demokratie“, in der staatliche Stellen und von ihnen finanzierte NGOs die Bürger in „richtige“ und „falsche“ Haltungen sortieren. Die neue erwähnte rheinland-pfälzische Interpretationshilfe zum Neutralitätsgebot ist dafür ein Muster: Sie erklärt am Ende, es gebe „keinerlei Verpflichtung zu einer wertefreien Neutralität“, und verbindet das mit einer ganzen Infrastruktur staatlich geförderter Beratungsstellen, „Demokratiezentren“ und Betroffenenberatungen, die ausdrücklich auf „rechte“ und „rassistische“ Gewalt spezialisiert sind.
Damit ist das Ergebnis schon vorweggenommen: „Demokratie“ bedeutet in dieser Semantik nicht mehr pluralistische Auseinandersetzung, sondern die Durchsetzung eines politisch-moralischen Gesamtpakets – von Migrations- und Klimapolitik bis Genderfragen. Wer dieses Paket kritisiert, läuft G-fahr, unter „demokratiefeindlich“, „rechts“ oder „menschenfeindlich“ verbucht zu werden. Und genau in diesem Ambiente klingt dan der Satz von der fehlenden Verpflichtung zur wertefreien Neutralität auch nicht mehr harmlos, sondern wie eine Lizenz zum politischen Durchregieren.
Schule und Kommune als politische Kampffelder
Die Schule ist der empfindlichste Ort dieses Paradigmenwechsels. Hier treffen junge Menschen in asymmetrischen Machtverhältnissen auf staatliche Autorität. Gerade deshalb hat sich für politische Bildung der Beutelsbacher Konsens etabliert: keine Indoktrination, Kontroversität; Schüler sollen in die Lage versetzt werden, selbst zu urteilen. Wenn nun Minister und Handreichungen erklären, es gebe eine „Haltungspflicht“, Lehrer dürften „gar nicht neutral“ sein, und gleichzeitig NGOs wie die „Mobilen Beratungsteams“ als Instanz für den Umgang mit der AfD oder „rechten“ Positionen an Schulen installiert werden, entsteht ein neues Modell: Schule als staatlich gesteuerter Moralerziehungsraum. Die Interpretationshilfe in Rheinland-Pfalz formuliert unmissverständlich, dass eine „wertebasierte“ Praxis erforderlich sei und Neutralität gegenüber als „extrem rechts“ bewerteten Positionen gerade nicht geboten sei.
Auf kommunaler Ebene zeigt sich eine ähnliche Entwicklung: Diskussionsveranstaltungen, Podien, Bürgerdialoge werden über Handreichungen so „gerahmt“, dass unerwünschte parteipolitische Stimmen – praktisch immer die AfD – im Namen der „wehrhaften Demokratie“ ausgeschlossen werden dürfen. Die formale Gleichheit aller im Parlament vertretenen Parteien wird durch informelle „Haltungs“-Kriterien ersetzt. Was als Schutz vor Extremismus verkauft wird, läuft in der Praxis auf Verwaltungsboykott einer oppositionellen Partei hinaus.
Der Preis: Erosion der rechtsstaatlichen Symmetrie
Wer behauptet, es gebe keine Pflicht zur wertefreien Neutralität, suggeriert, der Staat dürfe offen Partei ergreifen – solange er sich auf „die Verfassung“ beruft. Das Problem: Wer definiert, was verfassungskonform ist? In der klassischen Ordnung ist dafür – in ultima ratio – das Bundesverfassungsgericht zuständig. Heute übernehmen diese Rolle immer häufiger Ministerien, Stiftungen, vom Staat finanzierte NGOs oder privat-rechtliche Institute, die in “Analysen” erklären, politische Bildung sei „nicht wertneutral“ und müsse sich auf Menschenrechte und freiheitliche-demokratische Grundordnung beziehen. Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn diese Bezugnahme begrenzt bliebe auf Grundrechte im engeren Sinne: Keine Propaganda für Gewalt, keine Relativierung des Holocaust, kein Aufruf zur Abschaffung der Demokratie.
Doch die Realität sieht anders aus: Die Kategorien „rechtsextrem“, „menschenfeindlich“ oder „antidemokratisch“ werden inflationär ausgedehnt auf alle Positionen, die noch vor gar nicht allzu langer Zeit auch in Deutschland selbstverständlich zur demokratischen Normalität gehörten: Restriktivere Migrationspolitik, Kritik an supranationaler Governance, Skepsis gegenüber Gender- oder Klimadogmen. Damit verschiebt sich die Asymmetrie: Bürger und oppositionelle Parteien müssen ihre Kritik an Regierungshandeln vorbringen, während der Staat selbst – in Schulen, Medienprojekten, Kulturförderung – mit dem Anspruch moralischer Überlegenheit in denselben Meinungskampf eintritt. Neutralität im parteipolitischen Sinn existiert dann nur noch auf dem Papier.
Neutralität als Bürgerrecht, nicht als Luxus
Der Satz, es gebe keine Verpflichtung zu einer wertefreien Neutralität, verkehrt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Neutralität ist kein akademischer Luxus, sondern die Bedingung dafür, dass der Bürger dem Staat überhaupt vertrauen kann. Wer in einem Gemeindesaal, einer Schule, einer Volkshochschule eine Diskussion führt, muss sich darauf verlassen können, dass die Institution nicht zum verlängerten Arm einer Regierungspartei geworden ist. Das Neutralitätsgebot schützt nicht „die AfD“, es schützt die Symmetrie des politischen Wettbewerbs. Dass das Bundesverfassungsgericht die Neutralitätspflicht staatlicher Organe immer wieder betont – selbst bei Äußerungen von Regierungsmitgliedern auf offiziellen Webseiten – zeigt, wie sensibel diese Zone ist.
Wer den Neutralitätsbegriff nun im Namen „wertebasierter Demokratie“ schleift, mag kurzfristig glauben, eine missliebige Partei zu schwächen. Langfristig aber löst er das Vertrauen in den Staat als Schiedsrichter auf. Der Bürger erlebt dann nur noch einen politischen Akteur unter anderen – allerdings einen mit Gewaltmonopol, Steuerhoheit und Zugang zu Schulen, Medien und Verwaltung.
Der Streit um „keinerlei Verpflichtung zu einer wertefreien Neutralität“ ist kein Randthema; er berührt das Herz des freiheitlichen Verfassungsstaates. Natürlich darf der Staat nicht werteblind sein; er gründet auf der Menschenwürde und der freiheitlich-demokratischen Grundord-nung. Aber genau deshalb muss er sich im politischen Meinungswettbewerb zurücknehmen und darf seine Machtmittel nicht zur parteipolitischen Erziehung einsetzen.
Wer Neutralität mit Gleichgültigkeit verwechselt, stellt die Dinge auf den Kopf. Der neutrale Staat ist nicht der Staat ohne Werte, sondern der Staat, der seine Werte durch Verfahren schützt – und nicht durch moralische Kampagnen gegen Teile seiner eigenen Bevölkerung. Eine Demokratie, die ihre Bürger erziehen will, statt ihnen zuzutrauen, selbst zu urteilen, steht bereits halb im Schatten eines neuen Paternalismus. Die Alternative ist schlicht und unspektakulär: Rückkehr zur formalen Neutralität, strikte Beachtung der Chancengleichheit der Parteien, eine Schule, die nicht umerzieht, sondern bildet, und Behörden, die keine Haltung gegen ihre Bürger entwickeln, sondern Rechte für alle garantieren – auch für die Falschen! Denn in genau dieser Zumutung zeigt sich, ob ein Staat seine eigenen Prinzipien ernst nimmt.
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5 Antworten
@erzieherischen Demokratie
und das kann viel sein – das war auch die DDR und die Sowjetunion, die USA, UK und Israel sind es heute noch, wenn man ins Detail sieht!
Auch die Kirche ist eine „erzieherische“ Demokratie, wenn auch zur Zeit unter Machtverlust !
Andere Religionen und Gottesvertreter sind in der Regel nichts anderes !
Und nur ihre Knüppel, ihre Gewehre und ihre Mach über Banken und Energie erhalten ihnen die Machtposition !
Das Bild ist gut gewählt. Ich, als Ossi in einer Diktatur aufgewachsen, weiß noch wie ein wöchentlicher Fahnenappell an meiner Schule abging. Mein Vater hat mir von 1940 ähnliche Bilder gezeigt. Mit Halstuch und die „Anführer“ mit roter Armbinde an vordester Front. Das erheben des rechten Armes wurde verboten, aber statt dessen gab es einen urkomischen „Pioniergruß“ mit einer Handbewegung auf dem Kopf. Sollte wohl so ein militärischer Gruß sein. Die ab 14 Jährigen mußten einen Kommunistischen FDJ Spruch „Freundschaft“ runterlabern. Oft wurden notorische undisziplinierte Schüler auf den Appellplatz geschoben und öffentlich getadelt und beschimpft. Na? Erkennt jemand irgend einen Zusammenhang mit der heutigen Diktatur und „unserer Demokratie“? Im Westen bestimmt nicht. Die müssen da wohl auch erst mal durch.
In einer Zeller-Karikatur wurde diese Denkweise schön auf den Punkt gebracht:
„Verfassungsfeinde erkennt man an den verfassungsfeindlichen Methoden die wir gegen sie anwenden müssen!“
Unsere Regierung steht mit ihrem Demokratieverständnis und dem Rechtsstaat durchgehend auf dem Kriegsfuß!
…
Unterhalb einer Strafbarkeitsgrenze gibt es keinerlei staatliche Legitimation für irgendetwas. Alles nur dummes Geschwätz, bei dem leider offenbar nicht einmal Juristen hellwach werden.
Keine Rechtsgrundlage und auch keine Legitimation vorhanden oder herstellbar: Nicht fürs Beobachten, nicht fürs Erfassen und schon gar nicht für irgendwelche Verfolgungsmaßnahmen oder gar – es lebe die Perversion – Strafen oder Sanktionen. Alles ist krass rechtswidrig und verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
…
Gerade Sanktionen gegen Einzelpersonen (durch EU bei Thomas Röper u.a.) ohne irgendwelche rechtsstaatliche Verfahren sind eine Unverschämtheit und sogar strafbarer Amtsmissbrauch.
…
Auch das Allgemeine Gleichheitsgesetz wird dauerhaft übersehen oder negiert! Auch da frage ich mich immer wieder: Wie haben diese Leute ihre Ausbildung geschafft – wenn sie überhaupt eine haben. Offenbar nichts verstanden.
…
Auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip drängt man aus dem Rechtsraum. Auch da gäbe es in vielen Fällen gute Gründe, diesen Grundsatz ins Spiel zu bringen.
…
Wenn in den verlogenen Bemühungen um ein Parteiverbot die Menschenwürde angeführt wird, sollte man sich z.B. erst einmal den Umgang mit Menschen anschauen – z.B. Kontokündigungen oder sonstige Verträge (siehe: Drittwirkung der Grundrechte).
Fazit: Regeln dienen immer mehr staatlichen Ein- und Übergriffen und um so größer werden die Verstöße!
Aber nicht vergessen: Diese …. werden immer noch von viel zu vielen Menschen gewählt !
Mein Gott sind wir Österreicher naiv! Souveränität, Neutralität, unser Vaterland, unsere Heimat Österreich, wurden dank den LINKEN in Politik, in Regierung und in der Verwaltung, schon vor Jahrzehnten demontiert und teilweise abgeschafft. Tja, den Nationalrat könnte man auch abschaffen! Ist ja Nichts anderes mehr als ein mittelässiger Gemeinderat. Regieren tun längst schon die Gauleiter der ELITEN der Globalisten (Botschafter) der USA, WEF, WHO und EU & NATO.
…und wieso geht das endlich nicht in gewisse Köpfe rein?!? Die ,Neutralitäts-Verweigerer‘ sollen (was ich natürlich NIE hoffe) ihre Söhne/Töchter an die vorderste Front schicken… Ein Kampf im Sinne unserer Neutralität ist nicht ein Kampf im Sinne einer Kriegspartei.
Die EU ist wie die sinkende Titanic und geopolitischer Zwerg mit POLITNULLEN in der Führung und mit immensem Schuldenberg. Nur Narren wollen sich auf dieses sinkende Schiff retten. Oder ist das einfach eine WEF-Doktrin, Destabilisierung voranzutreiben bis zur Auflösung der Nationalstaaten. Schändlich, wie dieser Nationalstaat, die Verwaltung und Medien da kriecherisch mitmachen.