Wenn Grammatik zur Gesinnungsfrage wird: Fristlose Kündigung wegen Genderverweigerung

Wenn Grammatik zur Gesinnungsfrage wird: Fristlose Kündigung wegen Genderverweigerung

Deutscher Genderwahn: Sprachpolitische Bevormundung (Symbolbild:Shutterstock)

Eine Bundesbehörde kündigt einer langjährigen Mitarbeiterin fristlos – aber nicht wegen Korruption oder grober Pflichtverletzung, sondern weil sie ein Arbeitsschutzdokument nicht „durchgängig gendert“. Die Angestellte im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) formuliert eine Strahlenschutzanweisung nach dem “Handbuch der Rechtsförmlichkeit” – also nach den Regeln, die für klare, rechtssichere Amtssprache gelten. Ihre Vorgesetzten verlangen dagegen Gender- und Paarformen, ohne trotz mehrfacher Nachfrage bis heute auch nur präzise vorzugeben, wie diese aussehen sollen. Es folgen zwei Abmahnungen und schließlich die außerordentliche Kündigung. Sprichwörtlich krachend scheiterte das BSH zunächst vor dem Arbeitsgericht Hamburg: Abmahnungen und Kündigung sind unwirksam, weil das Gendern weder arbeitsvertraglich geschuldet war noch die Weigerung, ein ideologisches Sprachregime zu übernehmen, eine fristlose Kündigung tragen kann. Die Richter stellen trocken fest, dass es an jeder gravierenden Pflichtverletzung fehlt und die Behörde ihre disziplinarischen Möglichkeiten überschritten hat.

Damit hätte der Fall ein lehrbuchmäßiger Schlussstrich sein können: Behörden dürfen ihre Beschäftigten nicht zur Verwendung politisch umstrittener Kunstsprache zwingen. Doch genau das passiert nicht: Der Rechtsstreit geht in die nächste Runde, das BSH hat gegen die erstinstanzlichen Urteile Rechtsmittel eingelegt. Auch der Verein Deutsche Sprache, der die Klage unterstützte, wies ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Die Verbissenheit der Sprachpädagogen

Mit dieser Berufung zeigt sich die eigentliche Dimension des Konflikts. Es geht der Behörde offenkundig nicht um einen Einzelfall, sondern um ein Exempel. Man will klären lassen, ob der Staat Beschäftigte zu einer bestimmten politisch-ideologischen Sprachform verpflichten kann – und ist bereit, dafür Steuergeld und Autorität in einen jahrelangen Prozess zu investieren. Aus klassisch rechtsstaatlicher Sicht wäre die Sache klar: Amtssprache muss verständlich, eindeutig und normkonform sein. Genau dafür existiert das erwähnte Handbuch – und genau deshalb hält die Klägerin am generischen Maskulinum fest, das auch im einschlägigen Strahlenschutzrecht verwendet wird. Wer diesen Standard durch Gender-Sonderzeichen, künstliche Partizipkonstruktionen und semantisch schillernde Neologismen ersetzt, produziert Unklarheit – und damit Rechtsunsicherheit. Dass die Mitarbeiterin dies instinktiv erfasste und sich dagegen wehrte, spricht schon Bände.

Indem das BSH dennoch in Berufung geht und der ideologische Sprache partout zum Triumph verhelfen will, offenbart es eine bemerkenswerte Prioritätensetzung: Wichtiger als präzise Fachsprache ist die symbolische Loyalität zum herrschenden Diskurs. Sprache wird zur Bekenntnisprüfung. Wer das Spiel nicht mitspielt, soll nicht nur ermahnt, sondern idealerweise aus dem Apparat entfernt werden. Die Botschaft an alle anderen Beschäftigten ist deutlich: Die eigentliche Gefährdung im Strahlenschutz ist nicht Radioaktivität, sondern das fehlende Gendersternchen.

Zwischen juristischem Pragmatismus und kulturellem Grundsatz

Das Hamburger Urteil bleibt formal nüchtern: Keine ausdrückliche Genderpflicht, keine Pflichtverletzung – also keine wirksame Kündigung. Das Gericht vermeidet bewusst jede Grundsatzkritik am Gendern selbst – und genau deshalb konnte die Behörde überhaupt in Berufung gehen. Aus rechtspraktischer Sicht mag diese Zurückhaltung verständlich sein; Gerichte sollen konkrete Streitfälle entscheiden, keine Sprachphilosophie betreiben. Doch politisch-kulturell entsteht dadurch eine Leerstelle, die die selbsternannten „Sprachpädagogen“ in Ämtern und Redaktionen sofort füllen: Man erklärt Gendern zum quasi-moralischen Standard, verweist auf Leitfäden und “Diversity-Konzepte” mit offiziösem Anschein –und hofft, dass die meisten Beschäftigten aus Angst (oder wenigstens Bequemlichkeit) mitziehen.

Gerade deshalb ist der Gang in die zweite Instanz heikel – auch für die Gegner eines staatlichen Sprachregimes: Sollte ein höheres Gericht der Behörde Recht geben, könnte dies als Freifahrtschein für umfassende Gender-Pflichten in Verwaltung, Hochschulen und staatsnahen Einrichtungen interpretiert werden. Umso wichtiger ist es, den Fall nicht als Spezialkonflikt einer Hamburger Dienststelle abzutun, sondern als Grundsatzfrage der geistigen kulturellen Selbstbestimmung.

Sprache gehört den Bürgern, nicht der Ideologie!

Denn im Kern geht es um etwas sehr Einfaches: Wem gehört die deutsche Sprache – der Bevölkerung, die sie spricht, oder einer akademisch-politischen Minderheit, die sie nach eigenen Vorstellungen „weiterentwickeln“ möchte? Sabine Mertens, Mitinitiatorin der Kampagne “Stoppt Gendern”, erklärt, Sprache diene der Verständigung und dürfe nicht gegen den Willen von Beschäftigten vorgeschrieben werden: „Keine Instanz der Welt kann ihre Mitarbeiter zur Verwendung einer verqueren, hypersexualisierten Privatsprache zwingen“, betont sie in der “Berliner Zeitung”. Zudem „ist und bleibt das Standarddeutsche”, so Mertens, der „vorherrschende Sprachstandard in Deutschland“. Die Klägerin hat nichts anderes getan, als das, was man früher als berufliche Tugend gelobt hätte: Sie hielt sich an die geltenden Regeln. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit schreibt keine Sternchen, Doppelpunkte oder Binnen-I vor; es empfiehlt die traditionelle Grammatik mit generischem Maskulinum, gegebenenfalls ergänzt durch Umschreibungen, wenn dies der Klarheit dient.

Genau diese Norm ist in einer hochkomplexen Rechtsordnung nicht dekoratives Beiwerk, sondern Garant von Verständlichkeit. Wer Gebrauchstexte mit Gender-Sonderzeichen versieht, erzeugt Mehrdeutigkeit und Missverständnisse: Sind „Mitarbeitende“ auch diejenigen, die gerade nicht arbeiten? Sind „Studierende“ nur eingeschriebene Menschen oder alle, die irgendwann einmal studiert haben? Die Verkürzung auf Pseudo-Partizipien mag ideologisch gewollt sein, doch sie ist sprachlogisch schlampig. Gerade das deutsche als ungemein präzise Sprache wird dadurch einer ihrer herausragenden Stärken beraubt.

Formale Unklarheit

In Verwaltungstexten hat solche Schlampigkeit Konsequenzen. Sie erschwert Übersetzungen, sie provoziert Streit um Auslegung, sie ist mit barrierefreier Kommunikation wenig kompatibel. Gerade dort, wo Normadressaten eindeutig zu erfassen sind – im Arbeitsschutz, im Steuerrecht, im Strafrecht –, ist die Rückbindung an klare Formen kein „Ewiggestrigsein“, sondern eine Manifestation des Rechtsstaats. Der „Strahlenschutzbeauftragte“ ist eine Rolle, kein Geschlecht. Wer diesen Begriff in „fachärztliche Person“ oder ähnliche Verrenkungen übersetzt, verschleiert die Rechtslage; wer ihn mit Sternchen versieht, erzeugt formale Unklarheit. Dass eine Bundesbehörde daraus eine existenzielle Loyalitätsfrage macht, zeigt, wie sehr sich Teile der Verwaltung bereits von ihrem eigentlichen Auftrag entfernt haben.

Das nun laufende Berufungsverfahren ändert zunächst nichts am juristischen Status quo, aber es verändert das Klima: Es signalisiert, dass der Staat bereit ist, im Zweifel bis zur letzten Instanz um das Recht zu kämpfen, den Bürger – und den eigenen Mitarbeiter – sprachlich zu erziehen. Genau hier liegt die freiheitliche Bruchlinie: Eine Demokratie, die ihren Bürgern vorschreibt, wie sie zu reden haben, wird irgendwann auch vorschreiben wollen, wie sie zu denken haben.

Ein Prüfstein für die freiheitliche Ordnung

Der Fall des BSH ist deshalb ganz sicher kein Randthema für Sprachpuristen, sondern ein Prüfstein für die Substanz des freiheitlichen Verfassungsstaats. Wenn eine Mitarbeiterin um ihren Arbeitsplatz kämpfen muss, weil sie korrektes, normgerechtes Deutsch schreibt, und eine Bundesbehörde mit öffentlichem Geld versucht, daraus einen Präzedenzfall zugunsten des Genderzwangs zu machen, dann ist das mehr als eine Personalie. Das Arbeitsgericht hat in der ersten Runde noch an eine Selbstverständlichkeit erinnert: Arbeitsrechtliche Sanktionen sind kein Werkzeug zur Durchsetzung politischer Modeströmungen. Die nächste Instanz muss erweisen, ob diese Einsicht hält – oder ob Teile der Justiz bereit sind, sich in den Dienst einer sprachpolitischen Umerziehung zu stellen. Der Fall zeigt, dass drei Ebenen auseinandergehalten werden müssen. Erstens die juristische: Hier hat das Gericht klargestellt, dass Gendern ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage keine arbeitsvertragliche Pflicht ist. Das schützt Beschäftigte und zwingt Behörden, mit ihren Leitfäden und „Empfehlungen“ vorsichtiger umzugehen.

Zweitens die sprachpolitische Ebene: Solange Parlamente und Ministerien den Status des Genderns nicht klar regeln, bleibt der Kulturkampf um das Deutsche offen. Hier braucht es eine bewusste Gegenposition: Amtssprache orientiert sich an Normgrammatik, Lesbarkeit und Rechtsklarheit; ideologische Neologismen sind Privatsache, nicht Dienstpflicht.
Drittens die kulturelle Ebene: Gendern ist nicht bloß eine Mode, sondern Ausdruck eines Weltbilds, in dem Geschlecht, Familie, Gewohnheitssprache als „Konstrukte“ gelten, die sich beliebig umformen lassen. Wer sich dagegen wehrt, verteidigt nicht eine Marotte alter weißer Männer, sondern das Recht der Bürger, in ihrer eigenen Sprache zu Hause zu sein, ohne dafür arbeitsrechtlich verfolgt zu werden. Und auch über den nächsten Verhandlungstermin hinaus gilt: Wer eine freie Gesellschaft will, muss das Recht verteidigen, in der eigenen Sprache zu Hause zu bleiben – auch und gerade gegen den Eifer derjenigen, die im Namen der „Sensibilität“ bereit sind, Menschen für ein nicht gesetztes Sternchen aus dem Beruf zu drängen.

21 Antworten

    1. Die werden an ihrer eigenen Blödheit noch zugrunde gehen.
      Finde ich super, denn dann brauchen wir nur zuschauen. Kostet auch keinen Eintritt!
      😜

  1. Also diese Mitarbeiterin hätte ruhig etwas mit der Zeit gehen können, die Strahlenschutzanweisung hätte auch etwas poetischer lauten können:

    „Ey allder hörrt ma her ihr Warzen: Schmeißt Euch flockig die Bleiwesten über die Kadaver, wenn das Uran euch voll krasss fickt. Und wenn euer Kartoffelkopp durchs Radio aktiv glüht, dann komm nüsch zu nah ran an müsch, ihr werdet dann nur abgenickt………“

    Hätte sicher das Bundessahnekreuz am langen Bande vom faulen Steinbutt-Fischfilet verliehen bekommen statt lächerlicher Abmahnungen 😣

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  2. Der Fall ist doch schon eine ganze Weile alt und geistert immer noch herum? Unglaublich!

    Man kann linksgrünes Wirken an einigen Merkmalen erkennen:

    Dem Fanatismus, mit dem die aussichtslosesten Dinge über Jahre hinweg durch alle Instanzen der überlasteten Justiz geprügelt werden.
    Die grotesk übertriebenen drakonischen Strafen bei grünen Gesetzen (z.B. 10 000,- EUR bei Verstößen gegen das Streusalzverbot).
    Es geht immer um vollkommen nebensächliche Belanglosigkeiten, die zu grotesker Größe aufpumpt werden.

    Es wird langsam Zeit, das linksgrün endlich hinter der richtigen Seite der 5% Hürde verschwindet und am besten gleich ein paar überflüssige NGOs mitnimmt. Ich glaube, das Land würde aufblühen.

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  3. Man kann den Genderfetischisten das wohl nur in einfacher Sprache erklären, bzw. verdeutlichen, welch ein Unsinn das ist.
    Daß ein Student nicht unbedingt ein Studierender sein muß, weil er ja möglicherweise gerade nicht studierend über seinen Studien brütet, sondern gerade kellnert, um sein Studium zu finanzieren.
    Ist Gender Gagas aber zu kompliziert, daher kurz und auch für Linke verständlich:
    Zwischen Wichsern und Wichsenden ist ein bedeutender Unterschied, der klar auf oder in der Hand liegt!

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  4. natürlich, die Deutschen haben kein Recht auf ihre immer hier gesprochene Sprache,das die über Jahrhunderte nicht ohne Respekt für ihre Frauen/Partner war ,das wollen linksgrüne SO nicht sehen !! Idiotenlogie bezahlt vom Bürger der SO nicht reden will, da muss spätestens bei den nächsten Wahlen die reisleine gezogen werden.

  5. Es gibt, gerade auch im öffentlichen Denst, Mittel auch unterhalb von Vorschriften und Kündigungen um den Willen von oben gegen die dort tätigen durchzusetzen. Von daher wird ein juristischer Sieg zwar zu begrüßen sein (sollte diesbezüglich ohnehin selbstverständlich sein!), aber das Grundübel wird nicht verschwinden solange der Kopf noch da ist.
    Und der hat sich na wie vor fest in den ReGIERungen eingenistet, wenn dort kräftig ausgemistet wurde ist auch in den abhängigen Ebenen darunter rasch Schluß mit Sprachschänderung und ähnlichem gesinnungstriefenden Willkürunfug.

    1. Behörden kann man mit Heil-Anstalten vergleichen:
      in ersteren sitzen hordenweise ProfilNeurotiker -zu preußischen Hyänen mutiert- und Dunning-Kruger-geschädigt*…
      in zweiteren haben selbst die Wahnsinnigen noch menschliche Züge…
      *“Der Dunning-Kruger-Effekt ist eine kognitive Verzerrung, durch die Menschen mit geringer Kompetenz in einem Bereich dazu neigen, ihre Fähigkeiten in genau jenem Bereich zu überschätzen. Das Dunning-Kruger-Syndrom ist also die fehlende Metakompetenz, die eigene Kompetenzen objektiv zu beurteilen. Das heißt, inkompetente Menschen sind zu inkompetent, um ihre Inkompetenz zu erkennen.“
      Mit anderen Worten: „Einem blöden Menschen nützt es überhaupt nichts, ihm dauernd zu sagen, daß er blöd ist, weil er viel zu blöd dazu ist, das zu begreifen!“ Joseph Conrad (1857-1924), englischer Kapitän und Erzähler polnischer Herkunft

  6. Eine vorgebliche Demokratie benötigt so etwas wie eine Sprachpolizei?
    Gibt es dann Knast für den Gebrauch verbotener Wörter?
    In beknacktesten Deutschland aller Zeiten ist so etwas durchaus denkbar.

    Ach ja:
    Wie gendert man eigentlich „Mitglied“?
    😜

  7. Orwell 1984:
    »Wir geben der Neusprache ihren letzten Schliff – wir geben ihr die Form, die sie haben wird, wenn niemand mehr anders spricht. Wenn wir damit fertig sind, werden Leute wie du die Sprache ganz von neuem erlernen müssen…
    Die Revolution ist vollzogen, wenn die Sprache geschaffen ist. Neusprache ist Engsoz, und Engsoz ist Neusprache…
    Siehst du denn nicht, daß die Neusprache kein anderes Ziel hat, als die Reichweite des Gedankens zu verkürzen? Zum Schluß werden wir Gedankenverbrechen buchstäblich unmöglich gemacht haben, da es keine Worte mehr gibt, in denen man sie ausdrücken könnte. Jeder Begriff, der jemals benötigt werden könnte, wird in einem einzigen Wort ausdrückbar sein, wobei seine Bedeutung streng festgelegt ist und alle seine Nebenbedeutungen ausgetilgt und vergessen sind. Schon heute, in der Elften Ausgabe, sind wir nicht mehr weit von diesem Punkt entfernt. Aber der Prozeß wird immer weitergehen, lange nachdem wir beide tot sind. Mit jedem Jahr wird es weniger und immer weniger Worte geben, wird die Reichweite des Bewußtseins immer kleiner und kleiner werden. Auch heute besteht natürlich kein Entschuldigungsgrund für das Begehen eines Gedankenverbrechens.

  8. „SPRACHPÄDAGOGEN“??? Pädagogen sind diese Leute auf keinen Fall. Eher Sprachdiktatoren. Und Meinungsterroristen.

  9. Diesen Staat kann man nur noch als nicht mehr therapierbar geisteskrank bezeichnen. Mir fehlen dazu die Worte. Wenn sich diese Mitarbeiterin gerade jetzt nicht auf den Schutz durch die „Dritte Gewalt“ verlassen kann – ich hoffe jedoch, sie kann es – dann sind wir erneut an einem Ziel angekommen wie zu einer an für sich für immer zu den Akten gelegten Zeit. Oder schlittern wir, wie es Golo Mann in seinem Werk „Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts eindrucksvoll beschrieb, nicht wiederum, ohne es zu merken, in den Totalitarismus ?

  10. Die korrekte Sprache wird durch Sprachwissenschaftler im Duden dargestellt.
    Und das Gendern widerspricht danach der deutschen Sprache und ist damit selbst eine grammatikalische Missgeburt. Und damit alles andere als korrekt und somit gewiss auch kein Grund eine Kündigung, diese rechtmäßig aussprechen zu dürfen!

  11. @Verein Deutsche Sprache
    na dann ?
    Noch so eine linke, regime-finanzierte NGO !
    Ich hoffe, dieser Verein wird beim Streichen der Steuergelder nicht vergessen !

  12. Grüne nicht mögen reichte Amt aus
    Heimattreue ist „neonazistisch“: Landratsamt verweigert AfD-Mann den Jagdschein
    Ein Abgeordneter verliert sein Jagdrecht, nicht wegen eines Vergehens, sondern wegen seiner Haltung. Behördliche Akten machen aus Patriotismus ein Risiko und aus politischen Ansichten einen Grund für staatliche Sanktionen.
    https://derstatus.at/politik/heimattreue-ist-neonazistisch-landratsamt-verweigert-afd-mann-den-jagdschein-4619.html