Wenn Rassismus nur in einer Richtung gilt

Wenn Rassismus nur in einer Richtung gilt

Autorin Hasters: Schwarzsein als “Zugehörigkeit zu einer Gruppe“ (Foto:Imago)

Rassismus ist, folgt man seinem gewöhnlichen Wortsinn, die Abwertung, Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund zugeschriebener ethnischer oder „rassischer“ Merkmale. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz spricht dementsprechend nicht vom Schutz bestimmter privilegierter Ethnien, sondern von Benachteiligung „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“. Die Richtung ist offen. Entscheidend ist das Merkmal, nicht die Hautfarbe des Täters. Umso bemerkenswerter ist die inzwischen vielfach verbreitete Behauptung, Rassismus gegen Weiße könne definitionsgemäß gar nicht existieren.

Alice Hasters, selbst Nichtweiße, greift diese Position jetzt in ihrem “Spiegel”-Gastbeitrag zum Berliner “Volksbad”-Skandalon auf. Sie berichtet selbst, ihr Instagram-Feed sei voller Videos gewesen, die erklärten, „warum es keinen Rassismus gegen Weiße gibt“, und argumentiert anschließend, Weiße bräuchten kein “Empowerment”: „Power haben sie wirklich genug.“ Das Problem liegt nicht darin, historische Unterschiede zwischen Gruppen zu bestreiten. Es liegt in der Umdefinition des Begriffs. Aus Rassismus als personenbezogener Diskriminierung wird eine Theorie gesellschaftlicher Machtverhältnisse, in der die Zugehörigkeit zur vermeintlich mächtigeren Gruppe den Status des möglichen Opfers grundsätzlich ausschließt. Damit wird nicht mehr untersucht, was jemandem geschieht. Es wird vorab entschieden, wem überhaupt etwas geschehen kann.

Die semantische Immunisierung

Nehmen wir einen einfachen Fall. Ein öffentlich finanzierter Veranstalter würde erklären, Schwarze dürften einen bestimmten Nachmittag lang nicht in sein Schwimmbad, weil dieser ausschließlich Weißen vorbehalten sei. Kaum jemand würde lange nach einer passenden Vokabel suchen. Dreht man die Hautfarben aber um, beginnt plötzlich ein Seminar über Machtstrukturen, historische Privilegien und „positive Maßnahmen“. Genau hier sitzt der logische Fehler. Eine Ungleichbehandlung kann unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein. Das Antidiskriminierungsrecht kennt deshalb ausdrücklich Maßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile. Auch Hasters verweist darauf. Aber aus der möglichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung folgt nicht, dass die Ungleichbehandlung selbst sprachlich verschwindet.

Man kann sagen: Diese Bevorzugung ist sachlich gerechtfertigt. Oder: Sie soll einen konkreten Nachteil kompensieren. Vielleicht auch: Für einen begrenzten Zeitraum überwiegt das Interesse einer bestimmten Gruppe. Was man logisch aber kaum sagen kann: Eine nach Hautfarbe vorgenommene Ungleichbehandlung kann bei einer bestimmten Hautfarbe definitionsgemäß niemals rassistisch sein. Denn dann beschreibt „Rassismus“ keine Handlung mehr, sondern bezeichnet eine gesellschaftliche Kaste.

Wer entscheidet, wer Macht hat?

Im Vorgeplänkel käut Hasters den Allgemeinplatz zunächst mit Vorwürfen wider: “Ich glaube, dass man kaum noch jemanden abholt, indem man erklärt, dass es keinen Rassismus gegen Weiße gibt, der es nicht ohnehin schon begriffen hat. … Sie wollen es nicht verstehen, weil sie nicht wollen, dass sich etwas verändert.” Hasters‘ entscheidender Satz lautet dann sinngemäß: Weiße benötigten kein Empowerment, weil sie bereits genügend Macht hätten. Doch wer sind eigentlich „die Weißen“? Der arbeitslose Mann in Erfurt? Die alleinerziehende Verkäuferin in Wetzlar? Der russlanddeutsche Rentner in Pforzheim? Der Weiße in einem mehrheitlich schwarzen Viertel Johannesburgs? Ein europäischer Schüler an einer Schule, an der seine Herkunft eine Minderheitenposition darstellt? Die Theorie antwortet nicht auf diese Individuen. Sie verrechnet sie mit einer abstrakten Gruppenbilanz.

Der Mensch wird nicht danach beurteilt, welche Macht er tatsächlich besitzt, sondern welcher Kategorie er zugerechnet wird. Ausgerechnet ein Denken, das den Essentialismus des Rassismus überwinden möchte, rekonstruiert damit eine Welt kollektiver Eigenschaften: Hautfarbe entscheidet über Macht, Macht über Opferfähigkeit und Opferfähigkeit darüber, welche Diskriminierung überhaupt als Rassismus bezeichnet werden darf. Das Individuum verschwindet hin-ter der Gruppe.
Besonders eigentümlich wird die Vorstellung einer selbstverständlich dominierenden weißen Menschheit, sobald man die Perspektive von Deutschland oder Nordamerika auf die Welt erweitert.

Keine Naturkonstante nach Farbhierarchien

Menschen europäischer Herkunft stellen global nur eine Minderheit dar. Eine exakte Prozentzahl lässt sich seriös kaum nennen, weil es weltweit keine einheitliche statistische Kategorie „weiß“ gibt und ethnische Grenzziehungen wissenschaftlich wie demografisch unscharf sind. Die gelegentlich genannten Größenordnungen von ungefähr acht bis zehn Prozent hängen daher stark von der Definition ab. Gerade deshalb ist die Vorstellung, „Weiße“ seien kraft ihrer Hautfarbe überall die strukturell herrschende Mehrheit, kaum begründbar. In Europa mögen Menschen europäischer Herkunft die Mehrheit sein – in Nigeria sind sie es nicht. In China ebenfalls nicht. In Indien nicht. In großen Teilen Afrikas und Asiens ohnehin nicht.

Rassismus lässt sich deshalb sinnvollerweise nicht wie eine Naturkonstante an eine globale Farbhierarchie binden. Macht ist lokal, institutionell und situationsabhängig. Wer in Berlin Mehrheit ist, kann in Johannesburg Minderheit sein. Wer in einem Staat gesellschaftlich dominant ist, kann in einer konkreten Schule, einem Betrieb oder Wohnviertel marginalisiert sein. Die Vorstellung, Hautfarbe liefere unabhängig von Zeit und Ort eine endgültige Antwort auf Machtverhältnisse, ist keine Überwindung rassischer Kategorien, sondern sie ist deren – erstaunlich robuste – Wiederkehr.

Hasters‘ eigener Text zeigt das Problem

Dabei enthält Hasters‘ Beitrag durchaus nachvollziehbare Erfahrungen: Sie beschreibt, wie sie als Jugendliche im Freibad wegen Haut und Haaren immer wieder zum Gegenstand neugieriger Kommentare wurde und wie angenehm für sie ein Raum gewesen wäre, in dem sie einmal nicht als Abweichung vom vermeintlichen Standard erschien. Das kann man verstehen, ohne daraus eine asymmetrische Rassismusdefinition abzuleiten. Nur ein universeller Maßstab allerdings erlaubt es, ihre Erfahrung ernst zu nehmen: Niemand möchte permanent aufgrund seiner Hautfarbe zum Anschauungsobjekt, ja auf ein Merkmal reduziert werden, das er sich nicht ausgesucht hat. Warum sollte aus dieser Erfahrung aber folgen, dass ein Mensch anderer Hautfarbe denselben Anspruch nicht besitzt – zumal ein individueller Maßstab innerhalb einer Gruppe durchaus andere Erfahrungen generiert?

Der Universalismus sagt: Die Kränkung ist nachvollziehbar, weil Menschen nicht nach Hautfarbe behandelt werden sollten. Der identitätspolitische Ansatz sagt dagegen: Die Kränkung ist nur dann rassistisch relevant, wenn sie der historisch richtigen Gruppe widerfährt. Damit wird aus einer universellen Regel ein Privileg auf Deutung.

Die merkwürdige Beweislast

Besonders bezeichnend ist die Passage, in der Hasters diejenigen beschreibt, die von Rassismus gegen Weiße sprechen. Sie unterstellt ihnen, sie wollten endlich ebenfalls behaupten können, rassistisch diskriminiert zu werden; beinahe seien sie „eifersüchtig“ auf die begriffliche und politische Anerkennung, die andere Gruppen erhielten. Das ist rhetorisch wirkungsvoll, argumentativ aber zumindest problematisch. Denn damit wird nicht mehr geprüft, ob eine konkrete Ungleichbehandlung vorliegt. Schon die Beschwerde darüber wird psychologisiert.

Wer Diskriminierung geltend macht, gilt als neidisch, abstiegsängstlich oder politisch manipuliert. Man kennt dieses Verfahren aus anderen Debatten: Nicht das Argument wird untersucht, sondern das Motiv desjenigen, der es äußert. Das ist bequem, denn eine Theorie, die festlegt, dass bestimmte Menschen nicht Opfer von Rassismus sein können, muss niemals einen Gegenbeweis fürchten. Jeder denkbare Fall wird begrifflich aussortiert, bevor er die Theorie erreichen kann. Eine solche Definition ist unfalsifizierbar – und unfalsifizierbare Begriffe eignen sich schlecht zur Beschreibung von sozialer Wirklichkeit.

Das Problem der Kollektivschuld

Hinter dem Ausschluss weißer Rassismuserfahrungen steckt zudem eine Vorstellung historischer Kontenführung. Kolonialismus, Sklaverei und rassistische Herrschaft waren reale historische Verbrechen. Doch daraus folgt nicht, dass jeder heute lebende Mensch europäischer Herkunft an einem zeit- und generationenübergreifenden Machtkonto beteiligt wäre, dessen Guthaben ihn gegen rassistische Diskriminierung immunisiert – zumal nahezu jede frühe Hochkultur und auch viele nichtwestliche Gesellschaften Menschen unabhängig von deren Hautfarbe versklavten und die weiße Machterzählung erst mit dem transatlantischen Sklavenhandel der europäischen Kolonialmächte im 16. Jahrhundert aufkam.

Verantwortung ist nicht erblich. Schuld ist nicht pigmentgebunden. Ein Mensch wird nicht dadurch mächtig, dass jemand mit ähnlicher Hautfarbe vor 250 Jahren Macht besaß. Ebenso wenig verliert ein anderer Mensch seinen Anspruch auf gleiche Behandlung, weil Angehörige seiner Gruppe historisch Opfer waren. Gerade darin bestand einmal der zivilisatorische Fortschritt des liberalen Rechtsstaates: Er wollte Menschen nicht als Vertreter geschichtlicher Kollektive behandeln, sondern als Individuen. Man kann deshalb positive Maßnahmen für benachteiligte Gruppen befürworten und trotzdem am universellen Rassismusbegriff festhalten. Man kann sagen, dass Schwarze in bestimmten Situationen häufiger diskriminiert werden. Man kann historische Unterschiede berücksichtigen. Man kann besondere Schutzräume in einzelnen Fällen für vertretbar halten.

Fundamentaler Widerspruch

Aber daraus folgt nicht, dass Feindseligkeit, Ausgrenzung oder Benachteiligung aufgrund weißer Hautfarbe sprachlich zu etwas grundsätzlich anderem mutieren. Ein Antirassismus, der bestimmte Hautfarben aus seinem Schutzbereich herausdefiniert, gerät in einen fundamentalen Widerspruch. Er bekämpft die moralische Relevanz von Hautfarbe – indem er der Hautfarbe moralische Relevanz zuschreibt. Er will Gruppendenken überwinden – und ordnet Menschen Gruppen zu. Er lehnt kollektive Zuschreibungen ab – und erklärt ganze Bevölkerungen zu „privilegiert“. Er fordert gleiche Würde – aber unterschiedliche Opferfähigkeit. Das ist kein Universalismus, sondern invertierte Hierarchie.

Auf X hatte etwa ein Vater noch vor der Eventabsage der Volksbühne gefragt, ob er seine minderjährigen Töchter ins Volksbad begleiten dürfe. Er sei weiß, die beiden Mädchen kämen jedoch nach ihrer kenianischen Mutter. Oder ob die beiden als zu hellhäutig gelten würden, um als Angehörige der schwarzen Community durchzugehen? Er wolle keine Probleme machen. “Zugang kalibriert nach Viertel-, Halb- und Voll-Abstammung: Man konnte das Quietschen der Verrenkungen, um die Sache irgendwie als fortschrittlich erscheinen zu lassen, bis zu den Alpen hören”, ergötzt sich Jan Fleischhauer im “Focus“.

Die einfachere Regel

Vielleicht wäre die Lösung viel unspektakulärer. Wer einen Menschen wegen seiner Herkunft oder Hautfarbe verachtet, pauschal abwertet, ausschließt oder benachteiligt, kann rassistisch handeln. Ob der Täter schwarz, weiß oder asiatisch ist, ändert daran nichts. Ob das Opfer schwarz, weiß oder asiatisch ist, ebenfalls nicht. Das bedeutet keineswegs, jede Ungleichbehandlung sei automatisch rechtswidrig oder wiege moralisch gleich schwer. Geschichte, Kontext, Macht und konkrete Folgen gehören selbstverständlich in die Bewertung eines Falles. Aber sie gehören in die Bewertung – nicht in eine Definition, die bestimmte Opfer bereits vor Beginn der Prüfung ausschließt.

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Vielleicht besteht das eigentliche Problem der gegenwärtigen Rassismusdebatte deshalb darin, dass aus einer ursprünglich universalistischen Forderung nach Gleichbehandlung eine Theorie asymmetrischer Menschengruppen geworden ist. Alice Hasters schreibt am Ende ihres Beitrags, „Schwarz“ bezeichne für sie nicht einfach eine Hautfarbe, sondern die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Genau diese Gruppenlogik muss man ernst nehmen – und ihr entschieden widersprechen. Denn eine Gesellschaft, die Menschen wieder zuerst als Weiße und Schwarze betrachtet und anschließend für beide unterschiedliche moralische Regeln aufstellt, hat den Rassismus nicht hinter sich gelassen. Sie hat lediglich seine Vorzeichen verändert.

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11 Kommentare

  1. Während sich alle Welt an der weltweit betrachtet weissen Minderheit abarbeitet, die angeblich rassistisch, sexistisch, ausbeuterisch ist, ist es doch noch immer diese weisse Minderheit, die den technischen Fortschritt in die Welt bringt, allmählich bald vielleicht überholt von den nicht muslimischen Asiaten.
    Eigene Beiträge aller Anderen bleiben weit dahinter zurück, so manche Ethnie kann nichts substantielles vorweisen.
    Neid ist der Grund, weshalb die Weissen und Asiaten diffamiert werden.

  2. Im ganzen richtig. Aber Sie, wie auch die meisten anderen, die über Rassismus berichten, übersehen, dass die deutsche und jede andere einheimische europäische Gesellschaft bis tief ins 20. Jahrhundert so gut wie rein weiß waren. Das Mittelmeer und vor allem die Sahara waren natürliche Schranken zwischen der hell- und der dunkelhäutigen Bevölkerung. Am Nil und in weiten Teilen Indiens fehlen solche Schranken, und dort gibt es natürliche, fließende Übergänge. Der fließende Übergang zwischen „weißen“ und „gelben“ Menschen zieht sich von Osteuropa bis nach West- oder Mittelchina hin, und auch in Westeuropa ist ein leicht eurasisches Aussehen nicht selten. Es führt nicht zu Ausgrenzungen. Weißer Rassismus gegen Schwarze kommt in Deutschland und Europa durchaus vor, aber eben nicht als gesellschaftliches Phänomen, weil eine sichtbare Zahl von Schwarzen erst in die europäischen Gesellschaften eingewandert ist, und zwar freiwillig und als freie Menschen, als der Rassismus gegen Schwarze bereits von großen Teilen der weißen Gesellschaften abgelehnt wurde, und in Europa sowieso nirgends ein gesamtgesellschaftlich relevantes Thema gewesen war. Das deutsche Wort „N#ger“ wurde meistens als wertneutrale Bezeichnung eingesetzt und erst in den 1980er Jahren allmählich von einer linken Sprachpolizei zur Beleidigung erklärt, weil die woke Sprachpolizei für die Schwarzen in Deutschland (es waren immer noch sehr wenige) dieselbe Geschichte wie für die Schwarzen in den USA annahm. Und an dieser Selle ist noch etwas bemerkenswert: eine mehrheitlich weiße Gesellschaft, in der es normal ist und sozial anerkannt wird, dass viele Menschen verschiedener Hautfarben sich gegen Rassismus gegen Schwarze positionieren, ist ganz sicher keine Gesellschaft mit starken, rassistischen Strukturen. Wer sich in einer Gesellschaft, in der (irgendein) Rassismus selbstverständlich ist und die Praxis in Verwaltung, Justiz und an den Schulen entsprechend ausgerichtet ist, gegen Rassismus stellt, gilt als Feind, als gefährlicher Irrer oder bestenfalls als leicht verrückt. In diesem letzteren und mildesten Fall wird er oder sie nicht verfolgt, aber auch nicht ernstgenommen. Größere Gruppen gegen Rassismus, häufige Berichte über Rassismus in den Medien, Gesetze gegen Rassismus, das und Weiteres gibt es nur in Gesellschaften, die eben nicht strukturell rassistisch sind. Sie können letzte Reste eines früheren, strukturellen Rassismus aufweisen (vermutlich ist es in Teilen der USA so), oder aber die Ablehnung des Rassismus zusammen mit einer freiwilligen Einwanderung anders aussehender Menschen importiert haben (so ist es in Europa). Dass es in Deutschland mangels einer schwarzen Minderheit (ein Dutzend schwarze Menschen und ihre gemischten Familien an verschiedenen Orten sind keine Minderheit) keinen gesellschaftlich verwurzelten, anti-schwarzen Rassismus gibt, hat dazu geführt, dass die nordamerikanische Wokeness einerseits leicht greifen konnte und andererseits ihre Positionen instabil sind, weil sie nicht ohne fake history auskommen. Hastler & Co. fürchten nicht, dass in Deutschland und Europa der US-Südstaaten-Rassismus der hundert Jahre nach dem Ende der nordamerikanischen Sklaverei ausbrechen könnte, dieser Rassismus mit offenem Terrorismus (Ku-Klux-Klan, Lynchmorde durch spontan entstandene, weiße Pogromistenmobs) und mit Jim-Crow-Gesetzen, die es Schwarzen unmöglich machen, alltägliche Rechte in Anspruch zu nehmen, die für Nicht-Schwarze selbstverständlich sind. Was die Hastlers fürchten und fürchten müssen, ist die breitflächige Widerlegung ihrer Behauptungen und dessen, was sie diesen Behauptungen als selbstverständlich unterlegen. Sie müssen um Privilegien fürchten, und da beplärren sie schon vorbeugend ihre Leiden unter den behaupteten, tatsächlich inexistenten, rassistischen Privilegien der autochthonen Bevölkerung, der in Deutschland, Frankreich, GB . . . keine Autochthonenrechte, geschweige denn rassistische Privilegien zugestanden werden.

  3. Das Volksbadproblem ist für mich, dass die Schwarzen, die da einen Nachmittag alleine sein sollten, rassistisch behandelt worden wären.
    Nicht der Deutsche, der in seiner Heimat keinen Zugang bekommen hätte, sondern der Schwarze ist hier das Opfer von Rassismus. Müssen die schwarzen denn vor dem weißen Mann geschützt werden? Haben die Probleme, wenn Weiße mit ihnen im Wasser sind? Sind sie nicht in der Lage aufeinander aufzupassen, wenn Weiße zugegen sind?

    Was stimmt mit den Idioten nicht, die hier in Deutschland, was nie in seiner Geschichte Sklaven hatte, die Apartheid einführen wollten?
    Jeder Schwarze, der da mitgemacht hätte, wäre ein freiwilliges Opfer von diesen hyperrassistischen Weißen geworden. Aber soweit denken die Schwarzen wohl nicht. Es gibt kein Zusammenleben, wenn man getrennt wird.
    Das sage ich den schwarzen und weißen Rassisten. Nicht der Mensch zählt, sondern die Hautfarbe.
    Pfui Deibel … ihr Spalter und Hetzer.

  4. Wenn Richter unterschiedliche moralische Regeln (z.B.: nicht Grundgesetz konforme religiöse Frauenregeln) akzeptieren, sind die Richter-Entscheide eigentlich doch NICHT Grundgesetz-konform. Sowas darf es in Deutschland eigentlich doch überhaupt nicht geben. Warum gelten Scharia-Rechte hier trotzdem? Wenn ich hier eine Religion gründen würde, welche nicht Grundgesetzkonform wäre, käme ich doch ratz-fass ins Gefängniss. Warum gelten teilweise rasisstische Unterschiede als Grundgesetz konform und teilweise eben nicht? Welche Politik steckt dahinter?

  5. Der Sohn eines muslimischen Asylbetrügers fragt:
    Papa was ist eigentlich Demokratie?
    Und was ist Rassismus?
    „Also mein Sohn, Demokratie ist, wenn die ungläubigen Einheimischen jeden Tag arbeiten, damit wir hier gratis wohnen und kostenlos zum Arzt gehen können, gratis Essen und Geld bekommen und zwar viel mehr Geld als die geizigen einheimischen Rentner. Das mein Sohn, ist wahre Demokratie!“
    Sohn: „Aber Papa, werden die Einheimischen deswegen nicht sauer auf uns?“
    Papa: „Mag sein, mein Sohn. Aber das ist dann Rassismus.“

  6. Er erschoss sechs Menschen
    Stade-Attentäter war ausreisepflichtig und den Behörden lange bekannt
    Im Juni erschießt ein Türke in Stade sechs Mitarbeiter in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Nun wird bekannt, dass der Mann sich zum Tatzeitpunkt illegal im Land aufhielt und gleich mehreren Behörden bekannt war. Abschieben wollte man ihn offenbar nicht.
    https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/stade-attentaeter-war-ausreisepflichtig-und-den-behoerden-lange-bekannt/

  7. Warum wurde dieser Badetag für Schwarze nicht umgesetzt?
    Ganz einfach – er war von Anfang an als Provokation geplant.
    Tatsächlich ist so etwas rational gar nicht umsetzbar.
    Warum? Weil man die Frage „Wer ist schwarz?“ gar nicht mehr eindeutig beantworten kann.
    Zählen Mischlinge jetzt dazu oder nicht? Falls ja – bis zu welchem schwarzen Vorfahren ist das noch so?
    Sind Leute aus dem persischen Raum eigentlich auch Schwarze? Mongolen? Indonesier?
    Muss bei einem gemischten Ehepaar der eine draußen bleiben?
    Sie hätten sich die Finger an diesen Fragen verbrannt und sich selbst demaskiert.

  8. Sozialbetrug in Essen-

    Mütter sollen Männer im Ausland als Väter angeben – und Unterhaltsvorschuss kassieren

    https://www.welt.de/vermischtes/video6a8c4e353819050268320d4f/sozialbetrug-in-essen-muetter-sollen-maenner-im-ausland-als-vaeter-angeben-und-unterhaltsvorschuss-kassieren.html

    Mütter in Essen geben offenbar gezielt Männer aus dem Ausland als Väter ihrer Kinder an, um Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Die leiblichen Väter sollen allerdings in Deutschland leben. Sozialdezernent Peter Renzel fordert schärfere Gesetze.

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