
Die auf dem obigen Beitragsfoto abgebildete Unbrauchmachung eines mobilen Blitzers stellt in Deutschland eine Sachbeschädigung dar und ist somit verboten (konkludent zu Angela Merkels bahnbrechender Weisheit “Straftaten sind hier bei uns nicht erlaubt”). Die Täter wurden in diesem Fall übrigens nicht gefasst, obwohl sich in den fortschrittlicheren Geräten oftmals Innenkameras befinden. Vermutlich wurde von den Tätern mit Masken gearbeitet.
Kameras und direkte Alarm- beziehungsweise Datenverbindung sind bei solchen Blitzer-Anhängern detailliert beschrieben und können im Netz leicht abgerufen werden. Der Hersteller Vitronic etwa gibt für seinen “Enforcement Trailer” ein Video-Alarmsystem mit Sensoren für den Nahbereich, integrierten Kameras und starker Beleuchtung an; außerdem wird ein Modem für drahtlose Falldatenübertragung sowie Fernzugriff genannt. Blitzer-Anhänger sind darauf ausgelegt, Ausfallzeiten nach Vandalismus möglichst zu vermeiden. Vitronic wirbt ausdrücklich damit, dass der Schutz gegen Vandalismus kostspielige Downtimes so weit wie möglich verhindern oder reduzieren soll.
Hit and run
Nützlich zu wissen dabe: Ein Schlag gegen das Panzerglas setzt den Anhänger nicht notwendigerweise sofort außer Betrieb; ob ein Austausch erforderlich ist und ob bis dahin weitergemessen werden kann, hängt vom individuellen Schadensbild ab. Bei bloßer Beschädigung kann das Gerät offenbar weiter funktionsfähig bleiben. Allerdings lässt dies regelhaft die Eichung entfallen, unter anderem wegen Feinrissen.
Die Geräte sind “remote” mit den Behörden verbunden, nicht notwendigerweiseaber mit der Polizei. Die Täter werden regelmäßig nicht ermittelt, sofern sie ihr Handy ausgeschaltet haben, maskiert und schnell wieder weg sind. Es wurde von Fällen berichtet, wo die Täter in nächster Nähe zum Tatort geparkt haben und so identifiziert werden konnten. Empfindlich reagieren die Geräteübrigens auf Feuer, insbesondere mit Benzin. Warnung: Wer das tut, begeht eine schwere Straftat. Insoweit wird davon abgeraten. Wer eine Radarfalle oder einen Blitzer zuklebt, sodass dieser vorübergehend nicht mehr messen oder auslösen kann, bewegt sich nach neuerer Rechtsprechung sehr deutlich im Bereich des Paragraphen 316b, Absatz 1, Nr. 3 Strafgesetzbuch („Störung öffentlicher Betriebe“).
Betriebsstörung durch Abkleben
Die Norm erfasst das Verhindern oder Stören des Betriebs einer der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienenden Anlage; genau darauf hat das OLG Hamm 2025 bei einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage abgestellt und ausdrücklich betont, dass zur Identifikation des Straftatbestand schon das vorübergehende Unbrauchbarmachen genügen kann, auch wenn das Gerät dabei nicht dauerhaft beschädigt wird
Für das Zukleben ist besonders wichtig: Wenn die Linse, das Messfenster oder ein sonstiges funktionswesentliches Teil abgeklebt wird und der Blitzer deshalb nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten kann, spricht viel dafür, dass die Anlage jedenfalls vorübergehend unbrauchbar gemacht oder ihr Betrieb gestört wurde. Das folgt aus dem weiten Verständnis des OLG Hamm, wonach nicht erst eine Substanzverletzung oder ein Totalschaden erforderlich ist. Dies nur als Tipp.
Also: Vorsichtig beim Zukleben sein!
Ihr freundlicher Anwalt
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8 Kommentare
Hinzu kommt noch die Frechheit, das sich die zuständige Behörde
mit einem Zeugen rühmt, in auch namentlich in dem Anschreiben benennt, der Mitarbeiter der Behörde ist und bei dem
Verkehrsverstoß gar nicht zugegen war.
Das soll ein Zeuge sein, das ist für mich Amtsmissbrauch !
Sollte man raten, der in eine solche Geschwindigkeitsüberwachung gerät sich einen Anwalt zu nehmen, nicht zu bezahlen und das Ding vor Gericht gehen lassen?
Solch einen „Zeugen“ können kann sich der Amtsschimmel sonst wo hinstecken.
https://deutschlandkurier.de/2026/04/auslaendische-senioren-pluendern-unsere-sozialkassen-aus-81-prozent-mehr-migranten-rentner-in-nur-fuenf-jahren/
„Ausländische Senioren plündern unsere Sozialkassen aus: 81 Prozent mehr Migranten-„Rentner“ in nur fünf Jahren!
Sie haben nie einen Cent eingezahlt und beziehen trotzdem Grundsicherung im Alter: Immer mehr ausländische Senioren wandern in das deutsche Sozialsystem ein, wie aus jetzt bekannt gewordenen Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Schon mehr als jeder dritte Bezieher dieser Sozialleistung ist demnach Ausländer!
Während die Gesamtzahl der Empfänger von Altersgrundsicherung zwischen Dezember 2020 und Dezember 2025 von 564.110 auf 764.065 stieg, fiel der Zuwachs bei deutschen und ausländischen Senioren höchst unterschiedlich aus:
Die Zahl der deutschen Empfänger erhöhte sich in diesem Zeitraum von rund 412.000 auf rund 489.000 – ein Anstieg um knapp 19 Prozent. Die Zahl der ausländischen Empfänger dagegen schnellte laut „NiUS“ von rund 152.000 auf rund 275.000 in die Höhe – ein Plus von etwa 81 Prozent!
Fünfmal so viele Ukrainer
Dem Bericht zufolge stieg der Anteil Nichtdeutscher an allen Empfängern von Grundsicherung im Alter damit von 27 Prozent im Jahr 2020 auf 36 Prozent im Jahr 2025. Anders gerechnet: Mehr als jeder dritte Bezieher von Grundsicherung im Alter ist inzwischen Ausländer!
Nach Zusatz-Recherchen von AfD-Sozialexperte René Springer sticht insbesondere die Entwicklung bei einer Personengruppe ins Auge: Während im Jahr 2020 erst 19.500 Ukrainer Grundsicherung im Alter bezogen, waren es im Dezember 2025 bereits 104.285 – mehr als fünf Mal so viele!“
Ein jeder möge sich über diese desolaten Zustände, Geschenke dieser und der Vorgängerregierung eigene Gedanken machen.
Wer bezahlt es, wir Steuerzahler, die Tag für Tag regelmäßig einer ehrlichen
Arbeit nachgehen und uns von der so gewollten Politik ausbeuten lassen !!!
rette sich wer kann…!!!!eine dose haarspray macht scheiben matt und blickdickt… beschädigt nichts und schützt leute auf dem weg zur arbeit…
OT: daß der Schutz gegen Vandalismus kostspielige „Downtimes“.
Schon wieder ein neues englisches Wort.
Wollt Ihr kein Deutsch mehr, oder könnt Ihr kein Deutsch mehr?
Was ist an Englisch besser, als an Deutsch?
B R A V O !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Was passiert eigentlich, wenn man Anhänger-Blitzer mit aluminiumbedampften Polypropylengewebe verhüllt, also ein Kunstobjekt im öffentlichen Raum in Anlehnung der Abdeckung vom Reichtagsgebäude des Künstlerehepaars Christo und Jeanne-Claude macht?
Den Anfang machen Tinder und Zoom – Identifikation über die Augen. Der stille Start eines globalen Kontroll- und Überwachungssystems
https://uncutnews.ch/den-anfang-machen-tinder-und-zoom-identifikation-uber-die-augen-der-stille-start-eines-globalen-kontrollsystems/
Ein Versicherungsvertreter erzählte mir, dass abfackeln auch nicht so gut ist! Denn die Versicherung zahlt und die Drecksfirma kann einen neuen Anhänger verkaufen. Immerwiederkehrende Beschädigungen, die immer wieder repariert werden müssen, sind für die besser, meinte er. Verständlich!