
Es gibt Sätze, die weit über den Anlass hinausweisen, aus dem sie gesprochen werden. Sie offenbaren eine Denkfigur, die weit tiefere Folgen hat als der konkrete politische Streit. Zu diesen Sätzen gehört die Forderung des Hamburger Rechtswissenschaftlers Ralf Michaels, die Blockade des AfD-Parteitags in Erfurt sei nicht lediglich erlaubt, sondern womöglich sogar geboten. „Die Frage ist nicht, ob man den AfD-Parteitag verhindern darf, sondern ob man es nicht muss“, lautet die zugespitzte Formulierung in der “taz”. Man könnte diesen Satz als polemische Übertreibung eines engagierten Intellektuellen abtun. Gerade das wäre jedoch ein Fehler. Denn Michaels spricht hier nicht als Demonstrant, sondern als Direktor eines Max-Planck-Instituts und Rechtswissenschaftler. Seine Worte beziehen ihr Gewicht aus dem Amt, das er innehat. Sie stehen deshalb exemplarisch für eine Entwicklung, die weit über den konkreten Parteitag hinausreicht: den Versuch, moralische Überzeugungen über die Ordnung des Rechts zu stellen.
Der moderne Rechtsstaat beruht auf einer ebenso schlichten wie revolutionären Idee. Er fragt nicht zuerst, wer moralisch recht hat. Er fragt, nach welchen Regeln politische Konflikte ausgetragen werden. Seine eigentliche Größe besteht gerade darin, dass auch diejenigen Rechte genießen, deren Ansichten man entschieden ablehnt. Wo das Recht nur noch für die gilt, die als moralisch akzeptabel gelten, hat es aufgehört, Recht zu sein. Es wird zum Instrument politischer Gesinnung. Genau an dieser Stelle verschiebt Michaels die Gewichte. Er argumentiert, die Politik habe versagt, weil sie bislang kein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet habe. Deshalb müsse nun die Zivilgesellschaft gleichsam korrigierend eingreifen. Ziviler Ungehorsam könne in diesem Fall sogar Ausdruck von Verfassungsloyalität sein; die Blockade sei „Illegalität im Namen der Legitimität“. Dieser Gedanke mag auf den ersten Blick edel erscheinen. Tatsächlich stellt er den Rechtsstaat auf den Kopf.
Rechtliche Bindung statt moralische Gewissheit
Denn wer entscheidet künftig darüber, wann Legitimität das geltende Recht überholen darf? Wer bestimmt, wann politische Institutionen angeblich versagt haben und moralische Selbstermächtigung ihre Stelle einnehmen soll? Der demokratische Rechtsstaat kennt auf diese Frage eine klare Antwort: nicht der Einzelne, nicht die Straße und auch nicht der Professor. Er kennt Verfahren. Parteien können verboten werden. Gerichte können Entscheidungen treffen. Parlamente können Gesetze ändern. Gerade weil diese Verfahren manchmal langsam, unerquicklich oder politisch unbefriedigend erscheinen, sind sie rechtsstaatlich. Sie ersetzen moralische Gewissheit durch rechtliche Bindung.
Michaels dagegen führt eine andere Kategorie ein: die der höheren Legitimität. Sie erinnert an jene gefährliche Tradition politischen Denkens, in der sich Menschen nicht mehr an das geltende Recht gebunden fühlen, weil sie sich im Besitz einer höheren Wahrheit glauben. Der Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde hat stets davor gewarnt, dass der freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Zu diesen Voraussetzungen gehört vor allem die Bereitschaft, auch dann an Verfahren festzuhalten, wenn deren Ergebnis den eigenen politischen Wünschen widerspricht. Gerade darin liegt die eigentliche Pointe des Rechtsstaates. Seine Stärke zeigt sich nicht im Umgang mit den Freunden der Demokratie, sondern mit ihren Gegnern. Wer nur denjenigen Rechte zugesteht, die er selbst für demokratisch hält, verteidigt keine freiheitliche Ordnung mehr. Er ersetzt sie durch eine Gesinnungsordnung.
Interessenpolitik im Gewand moralischer Philosophie
Bemerkenswert ist deshalb, dass der entschiedenste Widerspruch gegen Michaels ausgerechnet nicht aus dem konservativen Lager stammt. Der frühere Grünen-Politiker und Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, bezeichnet die Argumentation in der “Welt“ als „krude“. Er erinnert daran, dass es „rechtlich, politisch wie ethisch“ auf die Mittel ankomme. Eine antidemokratische Partei werde unter den Bedingungen des Rechtsstaates „mit rechtsstaatlichen Mitteln“ bekämpft – durch Argumentation, friedlichen Protest und gegebenenfalls durch einen Verbotsantrag, nicht aber durch die Verhinderung eines gesetzlich vorgeschriebenen Parteitags. Gerade diese Intervention verdient Aufmerksamkeit – denn sie zeigt, dass es hier nicht um Sympathien für die AfD geht, sondern vielmehr grundsätzlich um die Frage, ob die freiheitliche Ordnung ihre eigenen Regeln ernst nimmt. Wer dieselben Mittel übernimmt, die er seinen politischen Gegnern vorwirft, verteidigt den Rechtsstaat nicht; er höhlt ihn aus. Der eigentliche Prüfstein jeder rechtsstaatlichen Theorie lautet deshalb nicht: Wie beurteilen wir die AfD? Sondern: Würden wir dieselben Maßstäbe auch dann anwenden, wenn sich die politischen Vorzeichen umkehrten?
Angenommen, konservative Gruppen erklärten den Parteitag der Linkspartei oder der Grünen für illegitim und beriefen sich auf eine höhere moralische Pflicht, ihn zu blockieren. Würde Michaels dann ebenfalls von „Illegalität im Namen der Legitimität“ sprechen? Würde er auch dann argumentieren, die Zivilgesellschaft müsse das angebliche Versagen der Politik korrigieren? Oder würde plötzlich wieder das gelten, was im Rechtsstaat immer gelten sollte – dass politische Auseinandersetzungen innerhalb der gesetzlichen Ordnung stattfinden müssen? Gerade hier offenbart sich der Universalitätstest jeder Rechtsphilosophie. Ein Prinzip, das nur für die eigene politische Seite gelten soll, ist kein Rechtsprinzip. Es ist Interessenpolitik im Gewand moralischer Philosophie. Wer beansprucht, Gesetze im Namen einer höheren Moral „überregeln“ zu dürfen, stellt sich zwangsläufig über jene Ordnung, deren Geltung er zugleich verteidigen möchte.
Moral lebt von Gewissheiten – das Recht vom Zweifel
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Michaels persönlich “gute Absichten” verfolgt. Vielleicht tut er das subjektiv sogar. Die Geschichte des 20. Jahrhunderts lehrt jedoch, dass gute Absichten niemals genügen. Entscheidend ist vielmehr, ob die Regeln, die man für den politischen Gegner fordert, auch dann noch gelten, wenn sie gegen die eigenen Überzeugungen angewendet werden. Vielleicht ist genau dies der eigentliche Unterschied zwischen Moral und Recht. Moral lebt von Gewissheiten. Das Recht lebt vom Zweifel. Moral fragt nach dem Guten. Das Recht fragt nach dem für alle Geltenden. Moral kennt Helden. Das Recht kennt Verfahren. Wo diese Reihenfolge umgekehrt wird, beginnt nicht der Sieg der Demokratie, sondern ihre stille Erosion. Denn der Rechtsstaat stirbt selten durch einen offenen Angriff. Er verliert seine Substanz meist dort, wo seine Regeln im Namen einer vermeintlich höheren Gerechtigkeit als verzichtbar erscheinen. Gerade deshalb sollte man wachsam werden, wenn Juristen beginnen, das Recht nicht mehr als Grenze moralischer Überzeugungen zu begreifen, sondern als Hindernis, das im Ausnahmefall überwunden werden dürfe.
Und nicht nur die. Ebenfalls in Erfurt trifft sich – parallel zum Parteitag – unter dem Motto “Bevor es zu spät ist” die Initiative “Wissenschaft gegen Faschismus”, der sich knapp 600 Forscher angeschlossen haben, zu einer Tagung, um “wissenschaftliche Perspektiven auf die faschistische Gefahr” zu diskutieren. In der “Zeit” erklären die Jenaer Soziologin Silke van Dyk und die Berliner Philosophin Rahel Jaeggi nicht nur, sie seien “gefragt, im Grunde zum Schutz der Gesellschaft und als Teil einer gesellschaftlichen Gegenmobilisierung”, sondern beteuern auch, sie wollten mitmarschieren: “So gesehen ist Erfurt ein Schulungsort für Demokratie”, meint Jaeggi ernsthaft. Vielleicht sollte sie sich bewusst machen: Die eigentliche Bewährungsprobe einer freiheitlichen Demokratie besteht nicht darin, ob sie ihre Freunde schützt. Sie besteht darin, ob sie auch ihren Gegnern jene Rechte zugesteht, die sie für sich selbst in Anspruch nimmt. Nur dann bleibt sie Rechtsstaat – und wird nicht selbst zu jener moralischen Instanz, deren Urteile keiner rechtsstaatlichen Bindung mehr unterliegen.
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21 Kommentare
Wenn das ein Rechtswissenschaftler sein soll, sollte er sich sein Lehrgeld wieder geben lassen.
Dieser Stümper hat nie Lehrgeld bezahlt, der hat hat nur Fremdgeld gefressen.
Charles Bronson: „Hey, Idiot!“
=BUMM!=
😎
Wenn ich die ganzen fdGO-Beschwörer höre, die ihren Kampf gegen AfD und damit die Wiederauferstehung der vermeintlichen NSDAP beschwören, erinnert mich das oft an die „Richtlinie 1/76_ov“ des MfS.
Dort werden Anleitungen gegeben mit denen Oppositionelle eingeschüchtert und im Bedarfsfall auch (wirtschaftlich und gesellschaftlich) vernichtet werden können.
Ich befürchte jedoch, dass mindestens 80% derer, die sich auf die fdGO berufen nicht wissen, was diese eigentlich besagt oder gar wissen, dass die Konkretisierung im Rahmen eines Parteienverbotsverfahrens im Jahr 1952 durch das BVerfG erfolgte. Wüssten sie, was dort steht, würden sie ggf. vor Scham im Boden versinken. Dort steht:
Die Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)
Wenn man nun zur normativen fdGO noch den Moralkompass des kategorischen Imperativs (Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde. (Immanuel Kant)) hinzufügt, dürften allen der „unsere Demokratie“ ( (c) Erich Honecker) Politiker jedes Wort im Halse stecken lassen – sofern sie in der Lage wären beide Teile zu verstehen und entsprechend handeln würden.
Das diese kognitive Leistung nicht vollbracht werden kann, zeigt sich an den Aufrufen zu Erfurt, die lt. Drohungen von Links Politiker und Polizisten in Lebensgefahr bringen.
Ich höre schon das: „Davon haben wir nichts gewusst.“ und das „Das konnte niemand ahnen.“
Man fasst es nicht!
Zu diesem Urteil muss auch gesagt werden, dass es als Geltungsbereich damals die BRD, ab 1990 das wiedervereinigte Deutschland hat. Keinesfalls war die ganze Welt gemeint. Und als Träger der fdGO war das deutsche Volk gemeint, nicht Millionen ausländischer Kostgänger, die mit der fdGO gar nichts anfangen können und wollen.
Wir sollten nie vergessen, von welcher Gesellschaftsfiktion die Mütter und Väter des GG ausgingen, als sie es formulierten. Eine Multikulti-Gesellschaft mit wachsendem Islamanteil war es definitiv nicht. Wie heisst es so schön: was Du ererbt von Deinen Vätern, erwirb es, um es zu bewahren.
Genau das tut die AfD.
@“Widerstand“ gegen Erfurter AfD-Bundesparteitag
ja – das wird spaßig!
Die uniformierten Schläger des Regimes werden gegen die zivilen Schläger des Regimes aufgefahren – was für ein Schauspiel – beide Seiten werden vom Staat bezahlt !
Es wird schon lustig zu sehen, wie das Regime den Rudelbums choreographiert !
Und ich wäre nicht überrascht, wenn sich herausstellt, das sie besser die Hells Angels gerufen hätten statt die uniformierte Antifa !
Ja – es wird sich wohl herausstellen, daß es einfacher war, Spaziergänger zu prügeln !
Lasst die Truppen des Links-staates sich doch miteinander beschäftigen …
Hier was zum Lachen
Tino Chrupalla macht sich lustig über die Antifanten -Penner:
„der frühe Vogel fängt den Wurm“.
s. short
Antifa verschläft eigenen Protest Chrupalla
„Ralf Michaels Worte beziehen ihr Gewicht aus dem Amt, das er innehat.“
Das glauben Sie wirklich?
Wenn dieser lächerlich krampfhaft gegenderte Text Gewicht hätte, dann würde er das Amt, das Ralf Michaels innehat, nur nach unten ziehen – ganz nach unten:
„Wissenschaftlerinnen … Ein Bündnis aus Nachbarinnen, Gewerkschafterinnen, Eltern, Schülerinnen und Ladenbesitzer*innen … will unter dem Namen „Widersetzen“ den Parteitag blockieren… Hierzulande fürchtet man Antifaschist:innen immer noch weit mehr als Faschist:innen.“ – Ralf Michaels und Anne Gräfe in der taz am 01.07.2026
Gendern ist die Kunstsprache einer autoritären politischen Ideologie, die keine Abweichungen zuläßt, nicht einmal die des Rechts – und so ist die Schlussfolgerung auch keine Überraschung mehr:
„Die Frage ist nicht, ob man den AfD-Parteitag verhindern darf, sondern ob man es nicht muss.“ – Ralf Michaels und Anne Gräfe in der taz am 01.07.2026
Das ist doch das Schöne an gegenderten Texten: Man sieht sofort wes Geistes Kind die Autoren sind und muss weiter keine Zeit mehr damit verplempern.
Ersetze Parteitag durch ein Wort mit J, dann hätte das auch ein Goebbels sagen können.
wenn so ein Wissenschaftler aussieht dann ist Quasimoido der schönste Mann der Welt.
Das ist die gleiche Fresse wie die Knackwurstgesichter die uns im Deutschen Wetterdienst Wärmepumpen verkaufen wollen.
Der Mann gehört sofort entlassen, alle akademischen Titel entzogen, mit Berufsverbot belegt und aus dem Tempel gejagt!
staatlich finanzierte Parasiten die kein Mensch braucht. werden vom Staat bezahlt um die unliebsame Konkurrenz zu bekämpfen….
wäre alles nicht nötig wenn der Staat (Staatsdiener und Politiker) für das stehen würde wofür geschworen haben und bezahlt werden.
stattdessen bedienen sie sich nach lust und laune und verteilten unser Geld an Schmarotzer und kriegslustige schwachsinnige die selbst niemals an die Front gehen……
Bilder sagen mehr als tausend Worte! Der Gesichtsausdruck, jenseits von Eden?! Erneute Bestätigung, dass ich seit Corona Wissenschaft, Justiz, Ärzteschaft mit anderen Augen sehe, mindestens aber jedwede Achtung vor solchen Figuren verloren habe – wie sich bestätigt zu Recht. Nimmt der seine Medikamente regelmäßig?
Zu „Erfurt“ muss man nur wissen:
1. Eine Versammlung/Demonstration, die nur zur Verhinderung einer anderen Veranstaltung führen soll, verstößt gegen die Verfassung und stellt eine Straftat dar!
2. Wer zu Blockaden und Gewalt aufruft, begeht Landfriedensbruch und damit ebenfalls eine Straftat!
3. Wer Straftäter anstiftet oder diese sogar pflichtwidrig unterstützt und gewähren lässt, begeht ebenfalls eine Straftat!
4. Wer Straftäter nicht verfolgt, begeht Rechtsbruch und dies stellt ebenfalls eine Straftat dar.
*
Was muss man noch gegen die wirklichen Verfassungs-, Demokratie- und Rechtsstaatsfeinde ins Feld führen?
Nun, die Teilnehmerliste der wahren Anti-Demokraten und alle werden von der Prien mit unseren Steuer bezahlt:
Bündnis „Zusammenstehen“, Deutscher Gewerkschaftsbund, Friday for Future, Omas gegen Rechts, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Bündnis „Widersetzen“. Die Mitglieder wollen nicht nur protestieren, sondern die Zufahrten zum Parteitag blockieren.
Man muss nur staunen, der „DGB“, Wohlfahrtsverbände… Fahrradclub…? Und alle bekommen Kohle aus der Kasse „Demokratie leben“. Die woken Faulpelze und Saboteure haben Angst ihren Wirt zu verlieren…
Es gibt in Deutschland bereits 10.000sende Vereine von denen – die Kommunen sind pleite, aber für den Kampf gegen die AfD können Straßen nicht saniert, Wohnungen nicht gebaut und die Armen müssen weiter Flaschen sammeln. „Wohlfahrtsverbände“ – die Kümmerer der roten Veteranen und islamistischen Gäste.
Wird das für die linksextremen Geisterjäger nicht langsam mühsam? Stets sind sie auf der nervenaufreibenden Suche nach Nahzis und finden dabei nur immer vernünftige arbeitende Normalbürger die ihnen auch noch die Sozialhilfe finanzieren. Muss bitter sein.
Die SA, die in Erfurt einen Parteitag mit Gewalt verhindern wollte, kann gefährlich werden, ist aber finanziell, hinsichtlich ihres sehr geringen, strafrechtlichen Risikos und hinsichtlich ihrer Reichweite komplett von beamteten und halbbeamteten (Stichwort Staatsfunk), hochrangigen Mitarbeiter*innen der „Zivilgesellschaft“ abhängig. Sie bewegt sich zusammen mit ihren Unterstützern im behördlichen, politischen, MS-medialen und eben Stiftungs- und „N“GO-Apparat in einer Plastikwelt, in der die Sprache gedschendert wird und in der man Neusprech für alles Mögliche gebraucht. Unerwünschte Fakten zu erwähnen ist in dieser Welt „rächz“ bis „rächzextrem“, Geldgeber zu benennen ist ausdrücklich auch dann „antisemitisch“, wenn der Geldgeber kein Jude und diese Tatsache bekannt ist, „Klimaschutz ist Waldschutz“, wenn gerade ein alter, naturnaher Laubwald gerodet wird, um dort einen Windrad“park“ auf eine teils betonierte, teils mit Rasen bewachsene Fläche zu bauen. Etc. etc. Die Gefahr sind nicht ein paar tausend schwachköpfige, leicht anpolitisierte Schläger, die Gefahr ist eine Elite, die es sichtbar sehr schlecht mit ihren Untertanen meint. Wer hat die „Energiewende“ durchgeführt, wer hat die „Politik der Menschlichkeit“ erzwungen und bis heute fortgesetzt, wer hat die Untertanen mit massivem Druck zur Teilnahme an einem pharmakologischen Versuch getrieben? Das waren nie nur die ausführenden Vollpfosten und Holztorten! Ja, ich weiß, ohne die kleinen Täter geht gar nichts und wäre jedes totalitäre Regime zahnlos. Nein, ich bin nicht für grenzenlose Milde im Umgang mit kleinen Tätern. Aber es wäre noch viel wichtiger, die Cheftäter dranzukriegen – oder wenigstens abzuwählen. Die „Gefahr“ in Sachsen-Anhalt ist die, dass genau dies geschieht. Die „wissenschaftliche“ Szenerie in Deutschland ist zum größten Teil, die „Kampf-gegen-Rächz“-Aktivisten sind durchgängig auf Alimente („Fördergelder“) angewiesen. Kein Wunder, dass die „zivilgesellschaftlichen“ Funktionäre, die dann wirklich um ihre Überweisungen fürchten müssen, einen Wahlsieg der innerdemokratischen Opposition um jeden Preis verhindern wollen.
AUch unter dem neuen Papst Leo XIV sind konservative Stimmen unerwünscht:
Vatikan exkommuniziert erzkonservative Bischöfe der Piusbruderschaft
https://www.n-tv.de/panorama/Vatikan-verbannt-erzkonservative-Bischoefe-der-Priesterbruderschaft-St-Pius-X-id31039939.html
Die Webseite katholisches.info zeigt sich seit Monaten schwer enttäuscht von dem neuen
Papst Leo XIV. Denn auch dort gab es die große Hoffnung, dass der neue Papst kein Bergoglianer (Fortsetzung von Papst Franziskus) sein würde.
Nun zeigt sich immer häufiger aber, dass der neue Papst wohl doch ein echter Bergoglianer ist:
Papst Leo XIV: Brandbeschleuniger für weitere unkontrollierte Migration
In seiner Rede im Hafen von Arguineguín auf Gran Canaria hat Papst Leo XIV. einmal mehr bewiesen, auf welcher Seite er steht. Vor einer Kulisse aus Flüchtlingshelfern, Seenotrettern, Caritas-Leuten und linken NGOs hat er alle Register katholischer Nächstenliebe gezogen – und zwar ausschließlich für eine Seite. Gastbeitrag von Meinrad Müller.
Überschwänglich lobte er die Versammelten als „Vorbilder christlicher Barmherzigkeit“. Er dankte ihnen für ihre Rettungseinsätze, ihre Aufnahme und Begleitung. Er warf einen Gedenkkranz ins Meer für die Toten der Atlantikroute, segnete ein Kreuz aus Bootstrümmern und sprach pathetisch von der „unveräußerlichen Würde“ der Migranten: „Die Würde hat keinen Reisepass.“ Migranten seien keine Zahlen, sondern „Brüder und Schwestern“. Europa wurde mal wieder als gleichgültig und hartherzig abgekanzelt, das Meer als „Friedhof ohne Grabsteine“ gebrandmarkt.
https://philosophia-perennis.com/2026/06/12/papst-leo-brandbeschleuniger-fuer-weitere-unkontrollierte-migration/
In einer Woche zwei Medien canceln hinsichtlich künftiger Kommentare ist eine Leistung. Tschüs.
Stromberg ist jetzt Professor.
OT: -> Die Frage ist nicht, ob man den AfD-Parteitag verhindern darf, sondern ob man es nicht muss <-
Ja, „muß“ man NICHT!