
Noch nie wurde von der Justiz so sehr mit zweierlei Maß gemessen wie heute, was die Strafverfolgung von verbotenen Parolen und Kennzeichen anbelangt. Jahrelang unbeanstandet von allen und jedem gebrauchte, harmlose Aussprüche werden plötzlich als “SA-Parolen” gelesen, sobald sie von als “gesichert rechtsextremen” Geflaggten wie Björn Höcke gebraucht werden; klar satirische Referenzen auf NS-Aussprüche sind bei linken Kabarettisten und Medien kein Problem, doch der Medienwissenschaftler Norbert Bolz erhält für die exakt und wortgleich identische Anspielung eine Hausdurchsuchung. Und ob die Abbildung von Gesten wie dem Hitlergruß oder Abbildungen der Swastika strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen, hängt davon ab, ob es sich um “Stern”, “Spiegel” oder andere linke Postillen handelt, die diese Zeichen geradezu inflationär-zwanghaft und immer straffrei nutzen, wenn sie über alles von AfD bis Trump pathologisch “abhitlern” – oder um Dissidenten und angebliche “Delegitimierer”, bei denen Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs dann auf einmal wieder drakonische und pedantische Anwendung findet.
Und wenn im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, etwa bei “Fasnacht in Franken”, Nazi-Uniformen getragen und verbotene Gesten gezeigt werden mit Anti-AfD-Schlagseite, zur Erheiterung der anwesenden Politprominenz, dann geht das natürlich auch in Ordnung – im Gegensatz zu einer ebenso satirischen Verwendung durch “Rechte”, wo es das tatbestandlich Identische dann wieder zur Straftat wird. Ansage! sieht sich aktuell übrigens ebenfalls strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt wegen besagtem Paragraph 86a; eine Vorladung flatterte, worum es genau geht, wurde noch nicht mitgeteilt.
Hakenkreuze inkriminiert, doch bestraft werden soll der Hinweis auf heutige Parallelen zu damals
In diesem aktuellen Ansage!-Beitrag berichtete unser Autor Albrecht Künstle über die Strafverfolgungspraxis der Staatsanwaltschaft Offenburg: Diese sowohl hatte den Urheber als auch die Empfänger einer Bildnachricht in einer Chatgruppe angeklagt, die vor zwei Jahren via Smartphone verschickt wurde. Darauf zu sehen war ein kleines Originalfoto aus dem Dritten Reich, auf dem Kinder Fähnchen mit Hakenkreuzen schwenkten; darunter stand – als eindeutige Warnung! – folgender Text zu lesen: “Wie es 1933 angefangen hat. Es wurden Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet. Andersdenkende verraten, Bürger diffamiert.” Abgesehen davon, dass es sich hierbei um historische Tatsachen handelte und bei dem Bild um ein gemeinfreies Zeitdokument, ist die Frage, ob denn Parallelen zu heute wirklich so abwegig sind, absolut berechtigt.
Bezeichnenderweise galt die Strafverfolgung aber nicht der – der Bildunterschrift nur implizit zu entnehmenden – Gleichsetzung der heutigen Entwicklungen mit den Vorgängen in der Frühphase des Dritten Reichs, die theoretisch als Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland gewertet werden könnte. Stattdessen fokussierte sich die Staatsanwaltschaft auf (um Bild kaum zu sehenden) Hakenkreuzfähnchen als “verbotene Kennzeichen” – obwohl diese hier, im Fall dieses zeitgenössischen Originalfotos, rein dokumentarischen Charakter haben. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Hätte man ermittelt, weil der Versender des Bildes die bedenkliche Entwicklungen der letzten Zeit mit dem Beginn der Naziherrschaft gleichsetzte, wäre das Verfahren vermutlich eingestellt worden, da dies erstens nur angedeutet wurde und zweitens eine klar von der Meinungsfreiheit gedeckte Schlussfolgerung wäre (gleichwohl war diese indirekte Botschaft des Bildes natürlich der einzige und eigentliche Grund, warum die Linksjustiz gegen den Versender und die Empfänger der Chatgruppe überhaupt vorgehen). Doch weil man mit dieser Anklage absehbar gerichtlich schlechtere Karten haben würde, setzte man lieber auf den Paragraphen 86 StGB, um sich unliebsamer Zeitgenossen zu entledigen beziehungsweise diese zur Strecke zu bringen.
Verlängerte Arme der Regierungspropaganda
Aber schauen wir uns trotzdem einmal die in dem besagten Bildtext erwähnten einzelnen Vergleichspunkte an, „wie es 1933 angefangen hat“ – dies ist nämlich höchst aufschlussreich und gerade im Kontext dieser absurden Anklage zusätzlich brisant. Zunächst zu der ersten Aussage “Es wurden Medien kontrolliert”: Damals haben Druckmedien, insbesondere die des Konzerns des Medienzars Alfred Hugenberg, Hitler regelrecht herbeigeschrieben. Nach der ersehnten Machtergreifung wurden die Medien dann gleichgeschaltet. Wer mit Flugblättern gegen das Regime opponierte, wanderte in Straflager oder musste das teilweise mit dem Leben bezahlen – wie etwa die die Geschwister Scholl. Heute gibt es zwar keine erzwungene Gleichschaltung der Medien, aber die Öffentlich-rechtlichen Sender fungieren mittels ihrer staatlichen Zwangsgebühren überwiegend als Statt-halter des Staates. Auch die Printmedien geben sich entsprechend.
Ergänzend werden heute Propaganda-Organisationen wie „Correctiv“ staatlich finanziert, die verlängerte Arme der Regierungspropaganda sind. Regierungskritische Zuschriften haben hingegen keine Chance. Die alternativen Medien stehen unter strenger Beobachtung, Autoren wie etwa auch die von Ansage! werden mit Prozessen überzogen, Kollegen werden frühmorgens mit einem Polizeiaufgebot zu Hause aufgesucht (wie etwa Jürgen Elsässer von “Compact” und andere). Und wer keine robusten Nerven hat oder Prozesse finanziell nicht durchstehen kann, übersteht oft den Stress der Strafverfolgung nicht; der Tod des Habeck-Justizopfers Stefan Niehoff ist dafür ein trauriges Beispiel. Wie kann man da ernsthaft behaupten, all das könne man nicht “mit damals” vergleichen? Es fing damals auch ganz harmlos an; Gefängnis, Straflager und Hinrichtung für Regierungskritik und Flugblätter gab es 1933 auch noch lange nicht. Dennoch hat all das rückschauend 1933 sehr wohl “angefangen“.
Vom Hakenkreuz zur Regenbogenflagge
Dann zur zweiten Aussage “Parteien verboten”. Schon Kaiser Wilhelm sagte im ersten Weltkrieg, für ihn gäbe es keine Parteien mehr, nur noch Deutsche. Dann, 18 Jahre später: Bereits im Februar 1933 verbot Hitler die KPD, im Juni die SPD und im Juli 1933 alle anderen Parteien außer seiner NSDAP. Und heute? Da diskutieren schon wieder Politiker von Parteien aller Couleur, unterstützt von willfährigen Medien, über ein Parteiverbot – diesmal der AfD. Es würde wahrscheinlich nicht dabei bleiben, „wie es 1933 angefangen hat“. Hinkt denn ein solcher Vergleich wirklich?
Dann der dritte Satz, “Kinder indoktrinieren”: Innerhalb von nur fünf Jahren der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die Kinder in den Schulen dermaßen indoktriniert, dass sie jüdische Mitschüler ausgrenzten, verprügelten und mitsamt ihrer Eltern aus ihren Häusern und zum Dorf hinaustrieben. Kinder wurden angehalten, sogar ihre eigenen Eltern zu verraten, wenn diese keine Anhänger des Regimes waren. Das Hakenkreuz wurde zum Treuebekenntnis – wo auch immer. Die Köpfe der Kinder wurden zum Hauptziel der Doktrin des Herrschaftssystems, weil sich ältere Menschen nicht so leicht umerziehen lassen wie Kinder. Heute nimmt die inflationär plakatierte und gehisste Regenbogenfahne zunehmend die Rolle ein, die damals die schwarz-weiß-roten Hakenkreuzfahnen innehatten.
Indoktrinierung der Kinder
Und: In den Schulen wird schon im Kindesalter eingebläut, dass demonstrativ schwul, “non-binär”, trans oder queer sein ganz normal sei; die Jüngsten werden im Unterricht oder sogar schon in der Kita frühsexualisiert, zu öffentlichen CSD-Orgien geschickt (oder man lädt deren Spezis in die Schulen ein). Dazu werden Schüler mit einer veritablen Klima-Ersatzrreligion indoktriniert, die zudem ihre Eltern zu Schuldigen daran erklärt, dass sie künftig den Hitzetod sterben oder wegen steigender Meeresspiegel ersaufen würden. Außerhalb der Schulen manipulieren die Medien unisono in dieselbe Richtung. Einst, vor 90 Jahren, sollte „die Welt am deutschen Wesen genesen“, heute mit gleicher Vehemenz am deutschen Klimahype. „Wie es 1933 angefangen hat“, zeigt sich bei der Indoktrinierung der Kinder am drastischsten.
Der vierte Satz, “Meinungen unterdrücken”, ist wohl ebenfalls selbsterklärend. Die freie Meinungsäußerung war 1933 zwar schon eingeschränkt, aber noch möglich. Nach der Machtergreifung Hitlers gab es am 5. März sogar noch eine halbwegs freie Reichstagswahl, an der fünf Parteien über fünf Prozent erzielten. Mit der Wahl im November 1933 und der Einheitsliste der NSDAP war es dann aus mit der Meinungsfreiheit. In der späteren DDR durfte man dann zwar alles sagen was man dachte – vorausgesetzt, man dachte das Richtige im Sinne des Regimes.
Heute dauern die Knasteinweisungen länger
Im heutigen Deutschland darf man alles sagen – wenn man bereit ist, die Konsequenzen zu tragen. Gefährlich ist es beispielsweise, den Islam als friedliebende Religion in Frage zu stellen. Und mit Strafverfolgung wird belegt, wer der Meinung ist, Morde, die mit „Allahu Akbar“ im Mund begangen werden, hätten etwas mit dem Koran zu tun. Für eine solche Mutmaßung wird von den Gerichten bis zu drei Monaten Gefängnis verhängt. So könnte „es 1933 angefangen“ haben, als die Justiz unter die Herrschaft Hitlers geriet und jemand mutmaßte, wie seine NS-Herrschaft und das Reich nach dem unheiligen Krieg enden werde. Darauf stand Gefängnis oder Strafgefangenenlager. Heute dauert eine solche Einweisung länger – weil die Gefängnisse von Straftätern aus aller Welt überfüllt sind.
Nun zum fünften Punkt: “Andersdenkende verraten, Meldestellen eingerichtet” Unter den Nazis konnte auf Meldestellen verzichtet werden. Die Kinder und später die Erwachsenen wurden damals so auf Linie gebracht, dass sich fast jeder berufen fühlte, dem Regime abträgliche Meinungen zur Anzeige bei staatstreuen Parteigängern zu melden. Bezahlen musste man diese „kleinen Hitler“ und Verräter nicht. Derart Angeschwärzte bekamen Besuch von der SA, später von der Gestapo.
Diffamierung des politischen Gegners
Heute: Im kleinen Kreis eine abweichende Meinung zum Mainstream zu vertreten, ist zwar – noch – kein Problem. Geschieht dies aber in alternativen Medien, steht man unter der Beobachtung der vom Staat initiierten und gesponserten Meldestellen. Weil der Staat aus der Geschichte gelernt hat und sich die Finger nicht mehr schmutzig machen will, überlässt er die Denunziation von missliebigen Menschen bezahlten Meldestellen und hat die Stasi-artigen Schikanen quasi “outgesouct”. Das Ergebnis ist fast das gleiche: Meldung an die Staatsanwaltschaft, Anklage des Dissidenten, dessen Verurteilung zu Haftstrafen, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt werden kann oder der Verurteilte nicht auch noch seine Gegner finanzieren will. Finanzielle oder seelische Ruinierung der Verurteilten sowie das Abhalten der Bevölkerung, ihre Meinung öffentlich vor einem größeren Kreis kundzutun, sind die erwünschte Folge.
Der sechste Satz “Bürger werden diffamiert” weist ebenfalls Parallelen auf: Diffamierung war auch unter den Nazis die Vorstufe zur Ächtung – und mehr. Wer Zweifel daran hegte, ob der „größte Führer aller Zeiten“ den Krieg siegreich beenden könne, machte sich der Wehrkraftzersetzung schuldig. Wer sich auch neben dem Volksempfänger woanders informierte, was in der Welt vor sich ging, hörte einen „Feindsender“ und galt als Staatsfeind.
Hakenkreuze und verbotene Symbole aus der Schublade geholt
Wer sich heute neben den ÖRR-Medien auch bei “Kontrafunk”, “Tichys Einblick”, “Nius”, Ansage! et cetera informiert, dem wird unterstellt, dass er “Fake-News” auf den Leim geht. Wer die Meinung vertritt, dass der Ukrainekrieg eine Vorgeschichte hatte und eine (zumindest Mit-)Schuld auch beim Westen liegt, wird als “Russenversteher” und “Putin-Troll” diskreditiert. Wer den Nutzen der Masseneinwanderung in Abrede stellt, wird als Rassist diffamiert. Wer die Brüsseler EU-Bürokratie hinterfragt und sein eigenes Land nicht unterwerfen will, gilt als Feind Europas. Wer die verbreitete Corona-Hype ablehnte und die Aufarbeitung der Willkür mit seinen milliardenschweren Maskengeschäften fordert, die erfolgten Impforgien und Ausgrenzung von Ungeimpften thematisierte, wurde als “Coronaleugner” diffamiert und (teils sogar bis heute) strafrechtlich verfolgt. Doch nicht nur für Corona, auch für die anderen Vergleiche lassen sich zig Beispiele anführen.
Und nun zurück zu dem Hakenkreuz-Strafverfahren von Offenburg: Eben weil die heutigen realen Feinde der Demokratie und die für sie fatalerweise auf den Plan tretenden Staatsanwaltschaften eine per Smartphone in einer begrenzten Gruppe verbreitete Denkanregung und Warnung „Wie es 1933 angefangen hat” (gefolgt von einer Aufzählung tatsächlicher damaliger Abläufe, die unheimliche Ähnlichkeiten zu heute aufweisen) nicht entkräften können, genau deshalb holt der Gesinnungsstaat eben die “verbotenen Kennzeichen”, Hakenkreuze und andere verbotene Symbole aus der Schublade, um damit erfolgreicher missliebige Staatsbürger zu bekämpfen – aber natürlich nur, die das Unerwünschte sagen, denken und andeuten; linke Medien, die dieselben Symbole zur Verunglimpfung politischer Gegner nutzen, kommen damit regelmäßig auch. Und alles geschieht unter dem Vorwand der Verteidigung von „Unserer Demokratie“ zu verteidigen. Diese Demokratie scheint jedoch nicht allen zu gelten, wie die einseitige Strafverfolgung unter oftmals falschem Etikett schlüssig belegt.
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11 Kommentare
Demokratie ist wie der Name schon sagt Demokratie – „Unsere Demokratie“ ist Antidemokratie.
Dann sollten die Richter mal ganz genau darauf achten, was sie sagen, denn es könnte ja sein, dass auch sie einmal etwas Verbotenes aussprechen. Merken die überhaupt noch irgendetwas? Obwohl, unabhängige Justiz ist ein Oxymoron. Es wurde penibel darauf geachtet, dass es das auch in der Bundesrepublik nicht gibt.
Wenn mutmaßlich NS-Symbolik verwendet wird dann von V-Leuten und Informanten des VS sowie von Toleranz& Demokratieprojekten die heutzutage mit Social-Medias kinderleicht Nutzer zu Straftaten animieren können wo Fake-Gruppen mit Gewaltphantasien nicht fehlen dürfen. Zwei Jahre werden Kommunikationswege als Vorratsdateien gespeichert und so kann alles bequem ermittelt werden wegen Meinungsdelikten von den Behörden. Meist gibt es erstmal beim Ersttäter Vorladungen zur Polizei und dann einen Strafbefehl. Sollte der Beschuldigte aber vorbelastet sein gibt es meist eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme von PC und Handy. Nach Zufallsfunden wie Waffen, Drogen und Raubkopien wird systematisch gesucht damit das Urteil hart ausfällt. Während das Verfahren läuft gibt es eine Meldung an den Arbeitgeber wo meist die Kündigung folgt. 2000-3000EU Anwalts +Gerichtskosten können drinnen sein mit bis zu zwei Jahren Bewährung und Berufsverbot wenn der Richter gut gelaunt ist. Bei einem schlechten Tag kann es schon mal mindestens bis zu einem Jahr schwedische Gardinen geben. Wichtigste Bibel vom Widerstand ist der Rechtsratgeber für Dissidenten und Aktivisten. Beim Sturmzeichenversand, PC-Records oder Nordlandverlag ist er erhältlich. GEBT DER SCHLAPPHUT-MAFIA KEINE CHANCE!!!
Im Zweifelsfall ist es wie bei der Steuerfandung: Wer lang genug sucht findet immer was. Und wenn es nur die Hundematte zum Discountpreis ist.
Alles kann rangenommen werden was die Beamten auswerten. Bestimmt können paar Beschuldigte auch was untergejubelt bekommen damit es richtig rund läuft:-( wahre Demokratie. mfg
@Noch nie wurde von der Justiz so sehr mit zweierlei Maß gemessen wie heute
zweierlei Maß gab es immer, man erinnere sich nur an die volle Härte des Gesetzes bei einem gefundenen 20C-Pfandbon im Vergleich zu den Milliarden bei Cum-Cum, Cum-EX, Wirecard, Corona oder Klima CO2 !
Allerdings sind sie früher nicht so offen gewesen – heute kann man nur noch mit Dr. Grace Augustine sprechen :
„Sie pissen auf uns – und sie haben nicht einmal den Anstand, es als warmen Regen zu verkaufen !“
Ich bin Jahrgang 1950. Und höre ich heute immer wieder irgendwelche Spinner von den NAZIs reden , wird mir schlecht! Auch im GEZ Müll TV werden wöchentlich irgend welche dummen Filme über die NAZI Zeit gesendet.
In meinem Geschichtsbuch von 1966 gab es genau 4 Zeilen über die Zeit von 1933-45. Also absolut keinen Aufklärung.
Genau so wenig Aufklärung bei meiner Lehre und dann 2 Jahre beim Bundesgrenzschutz! Und wenn deutsche Politiker es nicht fertig gebracht haben bis heute den Kindern und den heran wachsenden eine vernünftige Aufklärung zu bieten, dann ist da etwas faul!
Es ist nicht die EU – die regiert, sondern EVP also parteipolitischer linker CDU- Klüngel. Wie ich schon schrieb. NUR wenn jedes EU-Land die gleiche Anzahl Abgeordneter stellt kann ein demokratisches Handeln erfolgen. Aber letztlich kommt es nicht auf die Zahl der Abgeordneten pro Land an, sondern darauf, ob diese Abgeordneten für die Interessen ihres Landes (und Europas) abstimmen dürfen oder den Anweisungen ihrer von den US-Globalisten dominierten Regierungen folgen müssen.
… Ein Bericht des US-Repräsentantenhauses wirft der EU vor, durch Druck auf Tech-Plattformen wie Meta, Google und TikTok in mindestens acht europäischen Wahlen zwischen 2023 und 2025 zugunsten linker Positionen eingegriffen und konservative Inhalte zensiert zu haben.“ …Ein solcher „Bericht“ des US – Repräsentantenhauses ist in Hinsicht bspw. auf Deutschland aber doch schon deshalb Unsinn, weil dort seit mindestens zwanzig Jahren nicht nur Tech – Plattformen politisch links durchseucht und mit manufacturing consent im Sinne links – rotbrauner Positionen und Weltanschauung und entsprechender Zensur beschäftigt sind, sondern vor allem auch Mainstrem – Medien und Öffentlich – rechtlicher Rundfunk, von einigen deswegen bezeichnet als eine Art Neuauflage des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.
Gäbe es diese Kriminellen in Brüssel nicht, ginge es Europa blendend. Also: in wessen Auftrag handeln diese Kriminellen? Den neusten Epstein-Files nach handelt die sog. „Elite“ im Auftrag der Globalisten und Finanzmafia..
Eher konservative Parteien und Politiker*Innen müssen nicht nur endlich damit aufhören, mitzuspielen bei jedem noch so kranken „politischen“ blame game und sich benachteiligen zu lassen deswegen , weil sie konservativ sind, sondern sie müssen vor allem auch damit aufhören, sich deswegen zu entschuldigen und verleumden und unter Generalverdacht stellen zu lassen auf eine Art und Weise, die zunehmend auch die strafrechtlich relevante Form der Verleumdung, der politischen Verdächtigung und der Denunziation und Volksverhetzung annimmt.
Auch aus der jüngeren Geschichte hat man nichts gelernt, zumindest nicht im freiheitlichen Sinne.
Sonst hätte man aus dem Nixgut-Fall ( https://www.focus.de/politik/deutschland/geldstrafe-fuer-durchgestrichenes-hakenkreuz-urteil_id_1755765.html ) andere Konsequenzen gezogen.
BRD: Schon vor 20 Jahren reichlich bekloppt.
Entwurf des neuen BND-Gesetzes Mehr Speichern, mehr Überwachen, mehr Hacken
Der BND soll unabhängiger werden von US-Geheimdiensten. Dafür sollen seine Befugnisse nach Informationen von NDR, WDR und SZ deutlich erweitert werden – etwa bei der Dauer und dem Ausmaß der Speicherung von Internet-Datenströmen.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bnd-gesetz-befugnisse-102.html
Nicht jede Verwendung eines NS-Smboles dient der Werbung dafür. Beispielsweise muß man beim Verbot des Hakenkreuzes klarmachen, wie es aussieht, damit der Bürger überhaupt weiß, was denn verboten sein soll. Die Kenntnis der Form des Hakenkreuzes ist notwendig um sein Verbot befolgen zu können. In einfacher Sprache: Wenn du nicht weißt, wie Hakenkreuz aussieht, dann kannst du nicht wissen, was denn verboten ist. Im Fernsehprogramm ZDF-Info laufen manchmal von morgens bis abends Sendungen über Hitler, Wehrmacht und Weltkrieg. Von morgens abends sieht man Hitler den Hitlergruß machen und von morgens bis abends ist man mit Hakenkreuzfahnen konfrontiert. Wenn man so manch´ deutschem Gericht folgt, müßte das ja alles eigentlich verboten sein, weil eben hier diese „Kennzeichen“ verwendet werden. Das ist natürlich absurd. Es kommt natürlich auf den Zusammenhang an. Ich habe zwar so manchmal das gefühl, daß Adolf da andauernd gezeigt wird, um in einer Art von negativer Werbung dafür zu sorgen, daß ja immer genügend Feindmaterial erzeugt wird, so in einer Art von künstlich erzeugtem Barbara-Streisand-Efffekt, aber da kann ich mich natürlich täuschen. Und daß das ZDF-Info diese Filme aus dokumentarischen Zwecken zeigt und nicht zu Werbezwecken, ist jedem bei der Betrachtung natürlich auch klar. Nur, das tut ja nicht nur das ZDF, sondern auch andere tun das. Wenn jemand sich bei der Entwicklung unseres Landes an ungute Zeiten erinnert fühlt und das auch sagt, dann ist das natürlich ebenso keine Werbung für das NS-System, sondern das Gegenteil. Auf eine Gewahr hinzuweisen, heißt natürlich nicht für die Gefahr zu werben. Eine solche Verdrehung aber wird immer öfter dazu benutzt, um die Warner vor Gefahren als Gefahr selber zu diskreditieren. Das ist unlogisch, infam und böswillig.