
Als Erbe unseres Elternhauses – die Geschwister wurden ausbezahlt – habe ich einiges erleben müssen. Davon soll auf Ansage! in einer vierteilen Serie berichtet werden. Gemäß Artikel 14 Grundgesetz ist Eigentum eigentlich geschützt; was aber tatsächlich eher zutrifft: Eigentum und Eigentümer werden in der Praxis immer mehr entrechtet und zum Freiwild für Hinz und Kunz. Der nachfolgend vorgestellte Fall ist nicht der erste seiner Art. Weitere Fälle werden in späteren Folgen vorgestellt.
Als passionierter Taucher wollte ich für einen Tauchgang im nahegelegenen heimischen Apostelsee meine Tauchflasche füllen lassen. Ich wollte gewartete Automaten testen, bevor ich wieder im Mittelmeer tauchen ging. Zufällig erfuhr ich, dass es in Ringsheim einen gewissen Christian Rieger gebe, der im Nebenraum eines Gasthauses eine Tauchbasis und -schule eingerichtet habe. Als ich dort vorbeischaute, befand sich diese gerade in der Räumung, der Inhaber wollte in einen Verkaufsraum in der Nachbarstadt umziehen – auch wenn es ihm dort, an der geplanten neuen Adresse, eigentlich schon wieder zu eng war und keine Parkplätze gab, wie er mir berichtete. Spontan bot ich ihm an, seine Tauchschule samt Verkaufsraum stattdessen doch im Wirtschaftsgebäude meines Elternhauses einzurichten, die wir nach seinen Bedürfnissen baulich anpassen könnten.
Auf Vorvertrag verzichtet – ein Fehler
Der Tauchlehrer sah sich unser Anwesen mit seiner Frau oder Geschäftspartnerin (?) sehr interessiert an. Er konnte sich sogar vorstellen, zusätzlich ein Übungsbecken einzubauen, das eine Tauchtiefe von 4,5 Meter erlaubt hätte; ideal für Tauchschüler, um mit ihnen das Tarieren zu üben, bevor man sie auf Weltmeere loslässt. Als gleichzeitiger Bäderspezialist, der er war, wäre das Projekt bei ihm in besten (?) Händen gewesen. In dem Ortstermin kamen wir überein, die Vorbereitungen zu treffen, um zuerst einmal die Tauchschule mit Geräteraum und Füllstation einzurichten. Auf einen Vorvertrag dachte ich – unter vermeintlichen Ehrenmännern – verzichten zu können.
So beauftragten wir einen Architekten mit der Vermessung der Räumlichkeiten für die Fertigung eines Bauplans, was Voraussetzung für eine behördlich vorgeschriebene Erteilung einer Nutzungsänderung mit anschließendem Baurecht ist. Nachdem diese kostenintensiven Vorbereitungen getroffen waren, galt es, die Nutzungsänderung bei der Baubehörde zu beantragen. Wir schickten Herrn Rieger den Bauplan mit der Frage, ob dieser Antrag so rausgehen konnte. Doch es kam plötzlich keine Antwort mehr, stattdessen: eisige Ignoranz. Kein Schreiben wurde mehr beantwortet, der Mann schien buchstäblich untergetaucht zu sein. Also recherchierten wir ein wenig über dieses Phantom – und fanden heraus, dass er zumindest eine seiner früheren Firmen in den Sand gesetzt hatte. Vielleicht war es Glück im Unglück, dass am Ende keine Geschäftsbeziehung zustande kam, weil dann unser finanzieller Schaden eventuell noch größer geworden wäre.
Vorsicht vor Piraten
Auf den Rechtsweg, um wenigstens die entstandenen Kosten erstattet zu bekommen, verzichten wir; bei dieser deutschen Justiz, die ich in letzter Zeit kennenlernen musste, ist das ohnehin ein hoffnungsloses Unterfangen. (Um vorzugreifen: Die Frau dieses „Geschäfts“-Mannes, der seinem Berufsstand eine zweifelhafte Ehre verschafft, trat bezeichnenderweise in einem der nächsten Fälle, die in dieser Serie vorgestellt werden, als Zeugin einer Mieterin gegen mich auf. „Gleich und gleich gesellt sich“, lautet ein Sprichwort…).
Doch zurück zu Christian Rieger. Diese landete anschließend einen “Coup” mit einer weiteren Firma namens “Black Sam Bellamy Dive Resort”: Er pachtete den besten Zugang zu dem erwähnten, wegen seiner Tiefe und Klarheit überregional bekannten Apostelsee bei Ettenheim und verlangt nun dafür Eintritt. Womit sich wieder einmal bestätigt: „Der Himmel gehört allen, die Erde nur wenigen“ (Klaus Staeck); ich möchte ergänzen: „Die Seen gehören noch weniger wenigen“. Der Name des Tauchbetriebs wurde übrigens nach dem berüchtigten Karibik-Piraten Samuel Bellamy gewählt. Nomen est omen?
Ein Volk von Streithanseln
Fürwahr: In Deutschlands Geschäftsverkehr herrscht der Wilde Westen. Zwar wird nur selten geschossen, aber immer öfter werden Bataillone von Anwälten aufgeboten. Und die Justizschmiede wird weiter aufgerüstet: Im Wintersemester 2023/24 belegten 114.515 Studenten das Fach Rechtswissenschaft – 64 Prozent mehr als vor 40 Jahren. Diese Absolventen werden eines schlechten Tages auf die Menschen losgelassen, und viele Bürger ziehen dabei den Kürzeren – weil ihnen von privaten Rechtsschutzversicherungen nach dem zweiten, spätestens dritten Streitfall gekündigt wird.
Im nächsten Teil soll es um eine Mieterin und ihre beim Auszug hinterlassenen Schäden gehen. Weil ich deshalb etwas von der Kaution einbehielt, zog sie vor Gericht und erhielt Prozesskostenhilfe – obwohl sie Tochter des gutverdienenden Geschäftsführers einer Firma ist und sich sogar ein eigenes Pferd leisten konnte…
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7 Antworten
nur was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen – das sagt alles.
Im Geschäftsleben sind nur Verträge bindend alles andere ist, so leid es mir tut, Gutmenschengrüngewäsch und führt IMMER zu Stress
Ich habe es auch erlebt, Juristen und Staatsanwälte schützen nicht die Rechte der Bürger, sondern jene, die solche fiesen Geschäfte betreiben, sofern es für das persönliche Einkommen lukrativ sind.
Naja, Staatsanwälte sind nicht nur weisungsgebunden, sie schützen auch korrupte Polizisten.
Deshalb mein Hinweis, bei einem Verkehrsunfall immer eigene Fotos machen und keine Aussagen ohne einen guten Rechtsbeistand machen, sofern man so einen noch finden kann.
Er ist leider unvermeidbar, um Akteneinsicht zu bekommen.
Eine echte Demokratie könnte das besser lösen, aber die wird dem deutschen Volk verwehrt.
Und private Streitereien sollte man versuchen durch eigene Vereinbarungen zu lösen.
Da ist jeder gute Kompromiss billiger als ein Streit vor Gericht, wo nur andere sich die Taschen voll machen.
Und vergessen wir nicht, wer das private selbst genutzte Häuschen am meisten bedroht, die falschen Erben Maos, die die Kulturrevolution der Pharisäer und Betrüger ausgerufen haben.
Nur haben es die Chinesen irgendwie geschafft, diese Experimente zu überstehen und zu überwinden, allerdings nicht ohne Verluste an Leben.
Bliebe die Frage, wie bekommen wir eine unabhängige Justiz, wie bessere, einfache und klare Gesetze?
Neben den letzten 7 Geboten der in Stein gehauenen 10 Gebote brauchen wir doch eigentlich nur die Forderung nach der persönlichen Haftung.
Wer anderen einen Schaden willentlich zufügt, muss diesen Schaden ersetzen!
Da springt auch keine Versicherung ein.
Diese Gleichheit vor dem Gesetz gibt es in Deutschland (noch) nicht!
Die Erbschatssteuer gehört abgeschafft!
Das ist alles längst versteuert!
Wer sein Geld ausgegebn hat, statt es für die Kinder zu erhalten, muss auch nicht blechen.
Naja, der Erblasser an sich „blecht“ ja sowieso nicht, vielmehr eben die Erben.
Es braucht nur intakte Familien, da wird alles zu Lebzeiten von allen Beteiligten geregelt und die Krake geht leer aus.
Also ist klar, warum man vor allem bewußt die Familien zerstört, nur die Kaputten kannste ordentlich beherrschen & ausbeuten und das eben mittels Erbschaftssteuer selbst weit über den Tod hinaus 😐
mein Mitleid hält sich in Grenzen, wie Dumm muss man eigentlich sein, sich ohne Verträge auf solche Dummheiten einzulassen? Und das letztendlich alles nur aus purem Eigennutz , um als Taucher zukünftig selbst von dieser “ geplanten „Tauchschule zu profitieren. Wenn ich über diese Motive so Nachdenke, komme ich zur Überzeugung, das mein Mitleid letztendlich eigentlich gegen Null tendiert. Sehe auch keinen Grund zum rumheulen, da ist halt jemand verarscht worden, der selbst nur auf seinen Vorteil bedacht war. Auch wenn er es selbst hier so darstellt, kann ich in diesem
Zitat : ….Weitere Fälle werden in späteren Folgen vorgestellt……
Bitte nicht ! Das ist TV-Klamauk allerunterster Schublade !
Also Grundsätzlich: WER Eigentümer oder nur Besitzer ist, wird nicht im GG geregelt. Deshalb gilt das GG nur für
Eigentümer. Das ist genau wie mit Staatsbürger und Staatsangehöriger.
Zweitens: selbst ein Vorvertrag ist juristisch gesehen null und nichtig. Grundsatz: erst wenn der Kaufpreis gezahlt ist
hat man Anrecht auf die Nutzung. Gestattet man es vorher – selbst Schuld u.s.w. Dummheit muss bestraft werden.