Wie Hauseigentümer ausgetrickst werden (II): Das böse Erwachen folgt beim Mieterauszug

Wie Hauseigentümer ausgetrickst werden (II): Das böse Erwachen folgt beim Mieterauszug

Die Wohnungsübergabe hat massive Tücken für die Eigentümer… (Symbolbild:Imago)

Wie bereits im ersten Teil dieser Serie dargelegt, musste ich als Erbe unseres Elternhauses (die Geschwister hatte ich ausbezahlt) so einiges erleben. Ich nahm 2010 einen Kredit auf, schuf eine zusätzliche Wohnung und sanierte das Haus auch energetisch für 145.000 Euro – mit einem Zuschuss des Landes für die Schaffung von innerörtlichem Wohnraum. Von dem sich daraus ergebenden Ärger wird hier auf Ansage! in vier Teilen berichtet. Gemäß Artikel 14 Grundgesetz ist das Eigentum zwar geschützt; was tatsächlich jedoch eher zutrifft: Eigentum und Eigentümer werden in der Praxis immer mehr entrechtet und zunehmend zum Freiwild für Hinz und Kunz.

Vor zehn Jahren wurde eine der drei sanierten Wohnungen frei. Schon damals war die Nachfrage groß, auch dank gutzahlender Wohnungsinteressenten. Ich entschied mich in der Vorweihnachtszeit für eine schwangere junge Frau, die – wie einst Maria – auf „Herbergssuche“ war. Das Kind kam, später folgte noch eines. Mit ihnen kamen Kinderwünsche: Beispielsweise eine Katze, für die ich eine Katzentreppe vom Balkon in den Hof des Anwesens schaffen sollte. Gewünscht, gemacht. Das Mietverhältnis war bis auf die Bescheinigungen für ihr Wohngeld problemlos. Bis es unlängst dann zur plötzlichen Kündigung durch die Mieterin kam – weil ihr vom Amt aus eine größere Wohnung als 75 Quadratmeter zustand (?) oder sie sich einfach eine größere Wohnung leisten wollte.

Schlampige Streicharbeiten

Nach zehn Jahre Wohnen mit Kindern waren Streicharbeiten fällig, die laut Vertrag im Rahmen der Abschlussrenovierung von der ausziehenden Mieterin vorzunehmen sind. Als ich gegen Ende dieser „Renovierung“ die Wohnung betrat, traf mich fast der Schlag: Eine Holzdecke, die zuvor geschlämmt gestrichen war (also mit nichtdeckender Farbe, damit die Holzmaserung noch zu sehen ist!), war mit Dispersions-Wandfarbe gestrichen worden – und das miserabel. Statt den Frevel fachmännisch korrigieren zu lassen, wurde einfach mit Kunstharzfarbe nachgestrichen, und dann nochmal irgendetwas mit wasserlöslicher Farbe darüber. Wie lange diese unmögliche Farbkombination halten wird, steht in den Sternen.

Auf Anraten eines diese Malaise begutachtenden Malers sollte ich zunächst für ein Jahr die Kaution einbehalten, damit man nach Ablauf eines Sommers und eines Winters feststellen könne, was mit der Decke weiter passiert. Ich verkürzte diese empfohlene Frist auf sechs Monate und behielt für die Verschlechterung der Mietsache 400 Euro ein, die ich später – auf volles Risiko – sogar vor Ablauf dieser sechs Monate zurückzahlte. Am Ende ging es wegen kleinerer Mängel und deren Behebung durch mich selbst um keine 100 Euro mehr. Doch die Mieterin hatte bereits einen Anwalt beauftragt. Dieser stellte für sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe – und verklagte mich vor dem Amtsgericht Ettenheim.

Eine Farce vorm Amtsgericht

Die Mieterin erhielt für ihre Klage gegen mich tatsächlich die gewünschte Prozesskostenhilfe, obwohl ihr Vater Geschäftsführer eines Metallbetriebs ist und sie stolze Besitzerin eines Reitpferdes. Ich beschwerte mich gegen diese offensichtlich unbegründete Bewilligung nicht nur als Beklagter, sondern auch als Steuerzahler. Mein Verweis auf die zwingende Anwendung der Paragraphen 177 ff. Zivilprozessordnung wegen vermutlich falscher oder mangelhafter Einkommens- und Vermögensangaben und die in solchen Fällen von begründeten Zweifeln eigentlich oligatorische Überprüfung halfen nichts. Vom Landgericht Freiburg wurde mir stattdessen nahegelegt, ich solle die Beschwerde zurückziehen, sonst werde es noch teurer. Dabei hatte ich mich gar nicht beim Landgericht beschwert – sondern beim Amtsgericht.

Am 1. Oktober dieses Jahres fand dann die Gerichtsverhandlung statt. Zu meiner Überraschung (und auch die des Richters) trat dort ein ganz anderer Anwalt auf, der von der bisherigen Kanzlei für die Prozessvertretung gar nicht legitimiert war. Trotzdem durfte er die Klägerin vertreten und wurde nicht in den Zuhörerraum verwiesen. Im Mittelpunkt der Vernehmung stand die Bedeutung des Wohnungsübergabeprotokolls. Dieser Punkt soll hier kurz näher ausgeführt werden, um andere Vermieter vor den Tücken des im Mietrecht geschaffenen Richterrechts zu ihren Lasten zu warnen. Denn diese haben es in sich. Die Mieter brauchen das Protokoll nämlich gar nicht zu unterzeichnen, wie ich vom Richter zutreffend erfuhr – obwohl dies die Beweiskraft eines Übergabeprotokolls für den Vermieter völlig ad absurdum führt.

“Richterrecht” hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun

In meinem Fall stellte sich dies so dar: Ich hatte das Doppel des Übergabeprotokoll-Formulars der Mieterin zum Übergabetermin mitgebracht. Sie aber brachte zum Übergabetermin ein anderes Formular mit – und als Zeugin dazu eine Bekannte (bei dieser handelte es sich übrigens um die Frau oder Geschäftspartnerin des im ersten Teil dieser Serie thematisierten Inhabers der Piraten-Tauchschule). Wir trugen jeweils Mängel und Zählerstände ein, und nach dem Abgleich der eingetragenen Zählerstände unterzeichnete ich ihr Protokoll; sie jedoch wollte mein Protokoll nicht unterzeichnen. Die Belehrung des Richters über diesen Mietertrick, dass mein Protokoll wertlos sei, weil ihre Unterschrift fehlte, ließ meinen Glauben an ein Richterrecht im semantischen Kontext von „richtig“ und „Recht“ zusammenbrechen wie ein Kartenhaus.

Mein Protokoll mit den Mängeln war von drei anwesenden Zeugen unterzeichnet worden. Doch es soll wegen ihrer fehlenden Unterschrift nichts wert sein? Hinzu kommt: Im Protokoll der Mieterin war – mit Schreibmaschine! – in blasser Schrift eine (nachträglich eingefügte?) Klausel enthalten, wonach die Kaution ungeachtet etwaiger im Protokoll festgehaltener Mängel in jedem Fall sofort in der vollen Höhe zurückzuzahlen sei. Dies bemerkte ich allerdings erst, als sie mir später eine Kopie ihres Protokolls zukommen ließ. Perfider geht es nicht. Der Fokus auf die handschriftlich eingetragenen Mängel und Zählerstände verstellte im Trubel um die versaute Decke den Blick auf die wesentliche Verzichtsklausel. Die beiden Damen waren offenbar mit allen Wassern gewaschen.

Im Namen des (Mieter-)Volkes…

Nun traf das Urteil ein: Demnach habe ich 55 Euro nebst Verzugszinsen zu zahlen – plus die Anwaltskosten der Klägerin, die natürlich weit höher sind als der Streitwert. Obwohl seitens der Klägerin für die einbehaltenen 400 Euro ein halbes Jahr Zahlungsfrist eingeräumt wurde, (die ich auch eingehalten hatte), berechnete das Gericht die Verzugszinsen so, als hätte ich nicht gezahlt. Der Grund: Ich hätte keinen Nachweis geführt, dass ich gezahlt habe – obwohl der Klägervertreter den Zahlungseingang selbst bestätigte. Verzugszinsen ohne Zahlungsverzug – wer soll so etwas verstehen? Und: Die Gerichtskosten kommen auch noch auf mich zu, ihre Höhe kenne ich noch nicht.

In einem Punkt dürfte dieses Urteil „im Namen des Volkes“ zutreffend sein: In diesem Volk gibt es mehr Mieter als Vermieter – und in deren Namen fallen folglich auch die Urteile gegen Vermieter aus! Nochmals zum Verständnis: Der Richter – übrigens Direktor des Amtsgerichts Ettenheim – hatte also nur das Übergabeprotoll der Klägerin anerkannt, nicht aber mein Protokoll mit den Unterschriften von drei Zeugen, dessen Unterschrift sie verweigert hatte.

Wie weltfremd kann ein Jurist sein?

Was in dem Prozess aber dem Fass den Boden ausschlug, war der Umgang mit zwei weiteren versteckten Mängeln: Als die nächsten Mieter einzogen, stellen sie fest, dass der Türöffner und der Fernsehanschluss nicht mehr funktionierten. Vermutlich war bei den Streicharbeiten Farbe in die Dosen gelaufen und hatte den Koaxial-Kontakt außer Kraft gesetzt. Dazu meinte der Richter lapidar, ich hätte ja bei der Übergabe einen Fernsehfachmann mitbringen können, um den Anschluss zu überprüfen. Hätte ich vielleicht auch noch ein Heer von Bodenlegern, Heizungsexperten, Elektrikern, Sanitärfachleuten oder Zimmermännern mitbringen sollen, damit diese alle etwaigen Mängel überprüfen

Wie weltfremd kann ein Jurist eigentlich sein? Gut, den Türöffner hätte man vielleicht durch Betätigung testen können – aber wer denkt schon an so etwas? Dabei wurde nicht einmal gewürdigt, dass es ich – weil es keinen Einzelapparat zu kaufen gab – eine ganze Anlage für 150 Euro hatte anschaffen müssen, von der ich anteilig nur 30 Euro für eine einzige Türsprechstelle in Rechnung gestellt hatte. Dies wäre eigentlich sogar unter die Kleinreparaturklausel gefallen. Eine Berufung gegen dieses absurde Urteil ist wegen zu geringen Streitwerts nicht möglich. Aber selbst wenn es anders wäre, hätte ich keine Berufung mehr eingelegt – weil mein Vertrauen in diese „Rechtsprechung“ gründlich abhanden gekommen ist. Ich hatte einige Tage Arbeit mit den Reparaturen und diesem Rechtsstreit – während die Klägerin auf meine Kosten ohne Risiko prozessieren konnte. Und sie wird sich so künftig ermutigt sehen, ihrem nächsten Vermieter erneut zeigen zu können, wo der Hammer hängt.

Ein weiterer Grund für ein Wohnungsnot: Immer mehr Vermieter ersparen sich den Ärger

Wenn sich in einem halben Jahr erweisen wird, dass die falsch gestrichene Decke nicht durchhält und vielleicht sogar erneuert werden muss, könnte ich zwar theoretisch wegen der dann nachweislich eingetretenen Verschlechterung der Mietsache Schadenersatz fordern. Oder vielleicht auch nicht, bei dieser Justiz? So eine Deckenerneuerung jedenfalls ist wahrscheinlich nicht unter 2.000 Euro zu haben, und die jetzigen Mieter müssen für den Nutzungsausfall entschädigt werden. Inzwischen hat die Vormieterin meines Wissens kein Pferd mehr, dafür ein größeres Auto als ich – sie würde aber ohne Reitpferd in diesem Land wahrscheinlich als arm gelten und abermals Prozesskostenhilfe erhalten.

Mein Fazit: Die Wohnungsnot liegt nicht nur in der Massenzuwanderung, sondern auch in rigoros kostenträchtigen Bauvorschriften und somit hohen Baukosten begründet. Dazu passt auch, dass in den vier meinem Haus gegenüberliegenden Immobilien inzwischen bei drei die Wohnungen im Obergeschoss leerstehen. Nicht, weil es keine Mietinteressenten gäbe; nein: Die Hauseigentümer wollen sich Scherereien wie in meinem Fall schlicht nicht mehr aufhalsen. Dabei kann ich mich noch relativ glücklich schätzen – immerhin hatte ich mir in meinen vielen Jahren als Vermieter mehrerer Wohnungen nur eine Mietnomadin (Schaden. glimpfliche 4.000 Euro) und drei Klagen (allerdings keine von einem Mieter) eingehandelt. Aber es vergeht keine Woche, in der ich als Eigentümer nicht gefordert war und bin. Davon sollen die weiteren zwei Teile dieser Serie erzählen.

35 Antworten

  1. Existenz von Weihnachtsmann und Osterhase? Oder das Vorhandensein von echter Demokratie und wirklicher Rechtsstaatlichkeit im heutigen Deutschland? Die Meinungen dazu gehen weit auseinander. Die Einen sagen so, die Anderen so …

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    1. Wenn Sie die richtigen Leute fragen, bekommen Sie auch bestätigt, daß es den Rechtsstaat gibt. Mein Erfahrung: Wer immer brav mit dem System läuft, sprich irgendwo Parteimitglied ist, selbst bei den Freien Wählern, der bekommt fast immer Recht, und prahlt auch gerne vor Bekannten damit, Motto: ,Das gebe ich meinem Rechtsanwalt und der erledigt das für mich.“ Unsereiner verbraucht seine Energie damit, den eigenen Rechtsanwalt zu kontrollieren, der immer zu erklären weiß, was alles nicht geht, den Mandant gerne als jurist. Laien bezeichnet, und selbst jeden Anfängerfehler begeht.

  2. Danke für die genaue Darstellung. Gut, dass „nur“ diese Mieterin so a**löchig war. Was man sich bei solchen Mensch-Begegnungen u.U. zur wenigstens seelischen Beruhigung sagen darf: die bekommt ihr Karma … Die rechtlichen, unrechten „Begleitungen“ sicher auch. Für sich wach bleiben, ist angesagt!

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  3. Ja, das kenne ich auch, deshalb habe ich meine geerbt Wohnung verkauft, den ganzen ärger wollte ich nicht mehr….

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  4. Die Vermieter tun mir ja so leid. Es stimmt schon das es Mietnomaden gibt, aber viele Vermieter sind auch nicht die reinsten Engel. Haben sich immer davor gedrückt meine Rechnungen, wenn die meine Kunden waren, zu bezahlen. Ich musste erst mit dem StGB drohen. Als ich mein Geschäft aufgeben wollte musste ich aus meiner Wohnung raus da es eine Gewerberauwohnung war. Ich war nun auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Da ich noch als Selbständiger eine Wohnung suchte wurde mir gesagt die würden lieber an Sozialhilfeempfänger als an Selbständige vermieten. Dann bat ich mein Nachwuchs in einem alten Bundesland nach einer Wohnung zu suchen. Einer wollte mir seine Eigentumswohnung, in einem Hochhaus, halb renoviert vermieten. Höchst riskant da immer ein Eigenbedarf angemeldet werden konnte. Ich hatte ja Zeit und lehnte ab. Dann fand der Nachwuchs eine frisch renovierte in einem normalen Miethaus 60iger Jahre, vom noch Eigentümer. Aber die Kaution war sehr viel zu hoch. Ich nahm die , denn ich war ja nicht insolvent. Das Miethaus wurde schon 3 mal weiter verkauft. Jetzt wohne ich zwischen lauter Ausländern. Außerdem stellte sich heraus das die Wohngegend mit Algenbefall belastet ist und damit natürlich auch meine Wohnung. Der Hausmeister behauptete ich würde schlecht lüften und es wäre Schimmel. Nur Plastikrahmen und Glas schimmeln nicht. Als Handwerker stritt ich mich nicht und mischte mir eine entsprechende Farbe zurecht. Aber ich muss jedes Jahr mindestens einmal streichen auch da wo keine Außenwand ist, also keine Feuchtigkeit. Wenn ich mal den Löffel abgebe sollen die die Kaution behalten. Mir wurde vom Hausmeister, ein Portugiese, gesagt es würde so wie so alles rausgerissen werden und dann blank an den Nächsten vermietet. Also ohne Fußbodenbelag und ohne Küche auch der Bodenraum fällt weg. Es gibt immer 2 Seiten.

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    1. Schimmel lässt sich leicht, dauerhaft und kostengünstig mit Brennspiritus entfernen. Einfach in einen Blumenzerstäuber einfüllen und Oberflächen einspritzen.

      Meine Erfahrung, auch als Handwerksmeister: Solange Wohnungseigentümer in der Wohnung wohnen, gibt es keinen Schimmelbefall. Sobald Mieter in der gleichen Wohnung eingezogen sind, wird von Schimmelbefall erzählt. Einfach genug lüften.

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      1. Ich habe das Bad und die betroffenen Wände mit einem Gemisch aus Wandfarbe und Weißkalk gestrichen und seit dem ist dort Ruhe. Gut lüften ist bei Schimmel erfolgreich aber bei Algenbefall wird es immer schlimmer weil die von außen rein geweht werden. Der Schwarzalgenbefall wird von den Vermietern immer als Schimmelbefall behauptet, der würde aber die Tapeten zerfressen weil er die als Nahrung benötigt und Algen ernähren sich es der Luft. In der Bauphysik wird der Algenbefall in Innenräumen nur spärlich behandelt. Aber ich wunderte mich schon das die Wohnung total Malermäßig neu renoviert wurde. So was findet man nur wenn der Vormieter starker Raucher war. Aber es war eine junge Russin.

    2. Ich kann Ihnen nur zustimmen, kenne ich doch beide Seiten, da ich einerseits zeitlebens Mieter war, mehrfach umgezogen bin, durch Erbschaft aber auch seit 20 Jahren die Vermieterseite kenne. Es gibt totale A… auf Seiten der Vermieter, die sich ihr Mietrecht selber zurechtzimmern, wie es ihnen gerade in den Kram paßt. Mit einem dieser Exemplare lebte ich in einem Haus mit nur zwei Wohnungen. Obwohl ich mir absolut NICHTS zuschulden kommen ließ, außer ihn immer wieder höflich(!) auf sein rechtswidriges Verhalten hinzuweisen, durfte er mich aufgrund bestehenden Rechts ohne Begründung kündigen. Aus diesem Grund gab es für mich auch keine Möglichkeit, dagegen anzugehen. Seither kommen für mich nur noch Mehrfamilienhäuser infrage, in denen nicht auch der Vermieter wohnt.
      Die Suche nach einer guten, bezahlbaren Wohnung hat mich bei jedem Umzug jedesmal mehrere Monate intensiver Suche gekostet und war dennoch letztlich immer ein Glücksspiel. Wenn die Wohnung stimmte, war es eine unmögliche Nachbarschaft, usw usf.

      Als Miteigentümer (Erbengemeinschaft) unseres Hauses nun die andere Seite kennenzulernen, war durchaus lehrreich. Ich habe gelernt, mir alle potentiellen Mieter selber anzusehen und die Wahl weder unserer Hausverwaltung noch einem Makler zu überlassen.
      Viele Jahre war ich der Meinung gewesen, die Mieten sollten auf sozialverträglichem Niveau gehalten werden.
      Zwar bewegen wir uns immer noch am unteren Niveau des Mietspiegels, sehen uns aber gezwungen, mittlerweile ebenfalls alle drei Jahre die Mieten zu erhöhen, da nicht nur die Handwerkerpreise exorbitant gestiegen sind, sondern auch die Inflation. 15% alle drei Jahre dürfen wir die Mieten erhöhen. Diese Erhöhung fängt aber allenfalls die Inflation und die gestiegenen Handwerkerpreise auf. Ausreichende Rücklagen für z.B. ein Habeck’sches Heizungs- und Dämmgesetz, Solaranlagen auf dem Dach und weitere Pläne vonseiten der EU lassen sich mit diesen 5% Mietsteigerung pro Jahr nicht mehr finanzieren. Wir beschränken uns deshalb darauf, das Haus für die Mieter in bestmöglichem Zustand zu halten. Jedoch müssen wir immer wieder feststellen, wie wenig diese Bemühungen honoriert werden. Den wenigsten Mietern ist wirklich bewußt, daß sie im Eigentum ihrer Vermieter leben und was das bedeutet. Da ziehen Leute ins Dachgeschoß und sichern ihre Waschmaschinen nicht gegen Wasseraustritt ab. Angesichts der Holzbalkendecken in unserem Haus floß das Wasser bereits zweimal bis zwei Etagen tiefer. Das Treppenhaus besteht aus einer Holztreppe, die komplett erneuert wurde. Bei ihrem Auszug aus dem Dachgeschoß hatte eine Mieterin es unterlassen, ihrem Umzugsunternehmen entsprechende Anweisungen bezüglich der Treppe zu geben. Das Ergebnis waren tiefe Kratzer auf sämtlichen Treppenabsätzen. Da verliert man jede Lust, auch im Interesse der Mieter ein angenehmes Umfeld zu schaffen. Mein Fazit nach 20 Jahren: die Leute denken GAR NICHTS! Sie sind nur mit sich selber beschäftigt. Mich wundert das vor allem deshalb, weil mir jeden Tag bewußt ist, daß ich im Eigentum meines Vermieters lebe und entsprechend mit allem umzugehen habe.

      Zu dem Kommentar von „Handwerker“ und seiner Klage, daß viele Vermieter ihre Rechnungen nicht zahlten.
      Ich will nicht ausschließen, daß das bei einigen Vermietern auch Strategie ist. Aber viele Vermieter, die seit Jahren keine Mieterhöhung mehr durchführten und deshalb keine ausreichenden Rücklagen anlegten, sind in der jetzigen Zeit mit Inflation und steigenden staatlichen Anforderungen gekniffen und haben Schwierigkeiten, hohe Handwerkerrechnungen noch zu bezahlen.

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      1. Nach meiner Textanalyse des Artikelschreibers muss ich bei ihm Blauäugigkeit feststellen. Eine alleinstehende Frau schwanger, eventuell sah sie auch noch schön aus und die später noch Kinder bekam, da soll er mal zu frieden sein das die ihm die nicht unter die Weste gejubelt hat. Mir versuchten schon mal welche, noch als Junggeselle ein Kind unter zuschieben.
        Ich kannte aus meiner damaligen Zeit etliche Alleinstehende Frauen so Anfang 50 die suchten sich recht junge Untermieter. Ich glaube das war auch in bei mir mal der Versuch als ich auf der Wals bei einem Kunsthandwerker arbeitete da tauchte plötzlich eine attraktive Dame mittleren Alters in der Werkstatt auf und wollte mich nachdrücklich überreden doch mal bei ihr vorbei zu kommen.
        Das bei meinen Kundinnen ging bis hin zur Gemeinsamkeit oder als Gebrauch als Hof und Haushandwerker, mit dem Untermieter. Ein Fall war besonders Extrem. Er verweigerte jegliche Meinung zu sagen, das beklagte sie auch in meinem Beisein. Sie war eine dominante Geschäftsfrau.

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        1. Hahaha, prima Geschichte. Hier eine Errfahrung von mir: Eine Dame hatte Mietschulden und kam zu mir ins Büro. Hautenges Leopardenkostüm, das jedem Karneval zur Ehre greicht hätte, dann beugte sich so weit zu mir herunter, daß ich in ihren ausladenden Ausschnitt gucken mußte. Dann wackelte sie mir ihrer Auslage auch noch so hin und her. Mega. Der Ausschnitt war so tief, daß ich auf der anderen Seite wieder rausgucken konnte.

        2. Da können wohl 2 Damen die Wahrheit nicht ertragen?
          Ich kann ja noch eins draufsetzen. Beim letzten Klassetreffen, Jahrgangstreffen, schon etwas länger her da wollte mich eine ehemalige Klassenkameradin zu sich nach Hause locken für diverse Tätigkeiten auch als Mann, so eindeutig durch die Blume. Ihr Mann war wohl nicht mehr da. Ein ehemaliger Stasioffizier. Aber ich hätte dann so ca. 300 km fahren müssen. Obwohl ich einen Bekannten hatte, ein jüngerer Witwer, dauerarbeitslos durch die Vereinigung , der hat so was gemacht.

  5. genau aus diesen Gründen haben ich NIE in Eigentumswohnungen investiert und zur Vermietung angeboten. Der Streß mit diesen Miet-Typen lohnt wirklich nicht, da helfen auch vermeintliche Steuererleichterungen nichts, die einem womöglich zum Schluß noch wie so oft auf die Füße fallen. Unter dem Strich rechnet sich das alles für kleinere Vermieter nicht, selbst bei den früheren Wertsteigerungen auch nicht, die neuerdings selbst bei der Wohnungsknappheit wegen dem grassierenden Sozialismus nicht mehr in Sicht sind. Denn seit dem grünen Heizhammer ist eh kaum noch was von den wunderbaren Werten übrig geblieben. Wohnungen vermieten das geht nur wenn man BlackRock oder Artverwandte heißt. Die Buden massenhaft billig wegen irgendeinem angeblichen Baumangel abramschen und dann teuerst an die korrupte Gemeinde vermieten, die sodann Goldstückchen den ganzen Schrott abwohnen läßt. Investieren? wozu? sinnlos und wenn es dann wieder so aussieht wie in der DDR 1.0 so what. Dazu ganz fein: Haftung für die ganzen Schäden die die Genossen anrichten, werden natürlich letztendlich vom Steuerzahler getragen, weil ja der Staat alle Pflichten für die neu privilegierten Genossen im vorauseilenden Gehorsam zugunsten von wirklichen Miethaien übernimmt! Alles andere ist eine Illusion. Vor 10 Jahren schon Bekannten dringendst empfohlen die Bude zu Vergolden und dann ab durch die Mitte und raus aus dem gemerkelten grün globalistischen Irrenhaus! Aber die wollen bis zum bitteren Ende nicht hören…tja…

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    1. Ich vermiete auch seit dreißig Jahren. Die besten Mieter sind deutsche Renterinnen. Die halten die Wohnung picobello sauber, machen kein Radau, überweisen pünktlich und man bekommt die Wohnung in einem besseren Zustand zurück, als man sie übergeben hatte. Einen Nachteil hat diese Vermietung aber: Die sterben oft nach wenigen Jahren schon. Sehr schade.

  6. und bei Mietnomaden empfehle ich ganz klar ein russisches Inkasso Büro. Nur nicht so zimperlich denn bei den Goldstückchen geht ja auch alles…

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  7. Irgendwer brachte mal folgenden Spruch im Internet (was in Klammern steht, sind Ergänzungen von mir)

    80% der (Idioten) Leute im Land glauben an einen „Rechtsstaat“, die anderen 20% hatten persönlichen Kontakt zur Justiz und wissen es besser (oder besitzen ein funktionsfähiges Gehirn, weshalb sie aus den vielen Berichten zur Justiz im Internet erkennen konnten, was Sache ist).

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  8. Kenn ich Herr Künstle. Sie sind kein Einzelfall. Mieterin mit zwei Kindern vom Sozialamt, da zu weiches Herz, zugestimmt. Hund , Katze, dann unerlaubter neuer männlicher Dauergast. Nach Jahren ist sie ausgezogen. Ein Trümmerfeld hinterlassen, katastrophale Malerarbeiten usw. Gerichtsverfahren, die Dame bekam natürlich Prozesskostenhilfe und eine Anwältin die nur von sowas lebt. Eine junge, völlig lebensfremde Richterin und bumm, da bleibt man auf der Hälfte seines Schadens sitzen. Interessiert kein Schwein, man wird nur endlos wütend. Ich vermiete nur noch an alt und reich. Kein Mitleid mehr, keine soziale Ader, ist mir völlig Wurscht inzwischen. Läuft deutlich besser!

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  9. Naja, Sie haben da vom Staat Zuschüsse erhalten und eine Mieterin genommen, deren Miete vom Staat bezahlt wird. Da ist man auf der sicheren Seite, dass die Miete reinkommt, Herzensgüte ist das nicht. Wir vermieten auch eine 80 qm Wohnung mit Terasse und wir haben gelernt. Auf keinen Fall soll ein Mieter vor seinem Auszug renovieren. Er richtet damit unendlichen Schaden an. Wir haben nach nur einem Jahr eine gute Wohnung zurückerhalten, die erheblich verschimmelt war und Türen und Wände waren in unterschiedlichen grellen Farben gestrichen, um die Schränke herum. Wir gehen dann nicht zum Richter. Wir lernen daraus und renovieren die Wohnung und vermieten erneut. Wir erhalten keinen Gewinn aus der Wohnung aber das Geld, das wir in sie gesteckt haben, hat bis heute seinen Wert erhalten.

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  10. Ach ja, das erinnert mich auch sehr an unser Haus. wir hatten ein Haus gebaut in meiner alten Heimat, um später unser Rentendasein dort zu verbringen. Wir entschieden uns für einen Mieter, dessen Mutter wir kannten als ehemalige Nachbarin. Dieser Mieter hat bei seinem Auszug einen Riesenschaden hinterlassen. Erst mal zahlte er die Miete nicht mehr. Dann hat er durch die Decke Löcher gebohrt in die obere Etage, um irgendwelche Kabel zu installieren! Auf seinen Wunsch bekam er beim Einzug einen Parkettboden der nach 3 Jahren völlig ruiniert war. Wir behielten die Kaution ein und das Ergebnis war, er hat uns verklagt und wir haben auf der ganzen Linie den Prozess verloren. Die nicht gezahlte Miete wurde mit der Kaution verrechnet. Aus Frust und Enttäuschung haben wir dieses Haus verkauft. Der neue Käufer bat um den Schlüssel, damit er vorher schon renovieren konnte. Der Vertrag lief erst zum 1. Januar. Den Schlüssel bekam er im Oktober. Ich habe meinen Mann gewarnt ihm den Schlüssel auszuhändigen . Das Ergebnis war, wir mussten im Nachhinein noch 800 € Stromkosten bezahlen. Da hat der Kaufvertrag erst ab 1. Januar abgeschlossen war. Wenn man selber gerade durchs Leben geht, Übersteigt es die Vorstellungskraft, andere Menschen eben anders reagieren wie man selbst. ich bin heute froh, nicht in meine alte Heimat zurückgezogen zu sein. Irgendwie sollte es so sein.

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    1. Wir vermieten grundsätzlich nicht an Freunde und Bekannte. Diese berufen sich gerne auf die Freundschaft und möchten so ihre Vorteile daraus ziehen. Und wenn man dann merkt, daß der „Freund“ gar keiner ist, ist es zu spät. Schade, daß hier von so vielen schlechten Erfahrungen die Rede ist.

  11. Eine Mietwohnung sollte 0815 sein, also keine besondere Decke haben. Im Fall hier hätten die Mieter sicherlich gerne nichts an der Decke gemacht.

  12. Sehr geehrter Herr Künstle,
    Ihr Ärgernis ist wohl eines, mit dem fast alle Vermieter schon konfrontiert waren.
    Neben der Verrohung der Sitten und dem Fehlen von einem Gespür für Angemessenheit bei immer mehr Bewohnern im Lande trägt dazu sicher auch diese unsägliche Justiz bei. Bereits 2006 befand das Europäische Gericht für Menschenrechte, daß die BRD kein Rechtsstaat sei; das OVG in Regensburg urteilte (notgedrungen) schon 2010, daß es aufgrund der von den Alliierten veranlaßten Löschung von GVG §15 KEINE ZULÄSSIGEN Gerichte mehr gebe.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, daß die Willkür der Justiz sogar so weit geht, noch nicht einmal ein eindeutiges Alibi zu berücksichtigen: In meinem Fall wurde ich in München verurteilt zur Zahlung einer Strafe wegen angeblichen Falschparkens, obwohl ich weder in München war, den Wagen nicht gefahren bin und ein vom Fahrer gezogenes elektronisches Parkticket vorweisen konnte.
    Neben etlichen städtischen Angestellten waren vier Ministerialdirigenten/innen, zwei Staatsminister, der MP und sein Vertreter hierbei beteiligt. Während erstere trotz aller Entlastungen ihren Fehler nicht korrigieren wollten, schwieg sich die „Creme“ der Volksvertreter einfach aus. Ich wurde noch nicht einmal einer Antwort gewürdigt, was die Komplizenschaft deutlich macht. Bis zum Landgericht ging der Fall, das unter Mißachtung eines höchstrichterlichen Urteils, das inzwischen gefällt worden ist, an diesem Fehlurteil festhielt und dem unliebsamen Bürger weitere Zwangszahlungen aufbürdete, obwohl das Bundesgesetzblatt eindeutig verkündet (und damit zu geltendem Recht macht), daß sowohl das Ordnungswidrigkeitengesetz, die StPO, die ZPO und das Recht, Zwangsmaßnahmen anzuwenden, aufgehoben wurden.
    Wen wundert da überhaupt noch etwas?!
    Allerdings hat sich auch gezeigt, daß auch die AfD in dieser Hinsicht eine Systempartei ist, da weder die Zentrale in Berlin noch der lokale Ableger in München auf meine Bitte um Hilfe, die ja auch Wahlkampfmunition hätte sein können, überhaupt reagiert haben.
    So bleibt nur abzuwarten, ob nach dem in Riesenschritten nahenden Zusammenbruch dieses Sauhaufens irgend eine Verbesserung eintritt.

    1. Ehrlicher Faktenchecker, so weit alles richtig was Sie schreiben. Über dies erhalten Richter Anweisungen von Personen
      die sich gänzlich verdeckt halten. Die Amis haben D zu einer Rechtlosen Zone gemacht in der Hoffnung keine Haftung
      übernehmen zu müssen. Doch leider FALSCH gedacht: a) Die bedingungslose Kapitulation besagt, das die Siegermacht
      für die öff.-Sicherheit dazu gehört auch die Rechtssicherheit verantwortlich ist. Daneben Überleitungsvertrag von 1990
      die oberste Gesetzgebungsinstitution zu sein. Haftung ist auf Grundlage – grob fahrlässige Handlung durch Untätigkeit
      weiter vorhanden – nur die Juristen sind ALLE Teil des Systems, und unternehmen NICHTS !! Es sind die Helfershelfer
      dazu gehört die EU und NATO die den Deutschen diese WILLKÜR ermöglichen. Rechtsstaatlichkeit gibt es in D nicht
      trotz dem maßen sich Deutsche in der EU anderen Ländern wo Richter ihre Urteile unterschreiben – mangelnde
      Rechtsstaatlichkeit zu unterstellen, und EU-Gelder nicht auszahlen, was in diesem Fall als NÖTIGUNG zu bewerten
      ist. Folglich bestehen diese west.-Werte aus Erpressung/Bevormundung Diktatur – dabei sieht es so aus, das die Amis
      mit Hilfe der Deutschen ALLE EU-Länder kontrollieren. Als Dank darf die Bundesregierung sein Volk nach Willkür
      ausschlachten. Eine Verbesserung findet nicht statt. Es sieht nicht so aus, das die EU und NATO in absehbarer Zeit
      zerschlagen wird. Dafür kassieren die Regierungen dieser Länder zu viel SCHMIERGELD. Es kommt zum Krieg !!

    2. Ich hatte einen Hausverkauf vermittelt und kurz vor dem Notartermin zog mich der Käufer zur Seite und offerierte mir zukünftige Aufträge. Dieses „zur Seite ziehen“ hat er später vor Gericht so dargestellt, als ob ich in diesem Moment erzwungenes Schwarzgeld erhalten hätte. Dann hatte er -ein Afghane- auch die Ausländerkarte gespielt und vor Gericht behauptet, ich würde ausländerfeindlich sein. Die Richterin hat sein Spiel aber durchschaut und er verlor mit Pauken und Trompeten. Mittlerweile grüßt er wieder.

  13. Die Renovierung bei Auszug ist für meine Begriffe sowieso unlogisch. Besenrein, und gut ist’s. Wenn dann ein neuer Mieter einzieht, hat er die Chance, die Wohnung so zu gestalten, wie er sich wohlfühlt. Das ist in den meisten Fällen qualitativ wesentlich höher als billige Rauhfaser mit billigen Farben. Vielleicht noch Tapete runter und Wände gespachtelt. Das ein Mieter besondere Sorgfalt an den Tag legt, wenn er auszieht, oder gar eine teure Fachfirma in der Lage ist, zu beauftragen, ist nicht zu vermuten, oder?

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  14. Ihre Erfahrung denken sich mit unseren über ein miserables Mietverhältnis, welches sich über 1 1/2 Jahrzehnte hinzog. Zwei Versuche vor dem AG Bad Dürkheim zu kündigen scheiterten, einmal sogar, weil der uns im ersten Verfahren zugeneigte Richter (und Leiter) des Amtsgerichts (Zitat Vorsitzender im ersten Prozess: ,,Frau Mieterin, noch einmal schlichte ich nicht, beim nächsten mal wird der Kündigung stattgegeben“) just ein Woche vor dem nächsten Kündigungsprozess an das Landgericht befördert wurde. Erneut schlichtete die Ersatzrichterin den Rechtsstreit. Ich möchte Ihren Schlussfolgerungen zum bestehenden Wohnungsmangel noch hinzufügen: Viele Vermieter erzielen keine brauchbare Rendite mehr mit ihren Immobilien, es ist nicht nur der Streit mit den Meitern und deren starke Rechtsstellung. Dieser negativen wirtschaftlichen Ausgangslage hat Wirtschaftsminister Habeck mit seinem Wärmegesetz ganz bewußt noch einmal nachgeholfen !

  15. Vermieter Lifehack: guten Anwalt besorgen, Mieter irgendwie rausklagen, alles verkaufen und Erlös in Gold investieren –> kein Stress mehr mit Neubürgern und die Rendite nach 12 Monaten steuerfrei geniessen

  16. Ich bin seit dreißig Jahren im Immobiliengeschäft, habe natürlich auch viel lernen müssen und kann den Lesern meine Erfahrungen mitteilen: Im Vermietungsgeschäft ist die Auswahl des richtigen Mieters das A und O. Bei der Vermietung unseres Elternhauses haben wir erst den zweiundvierzigsten (!) genommen. Vermieten Sie niemals an Lehrer, Rechtsanwälte und Immobilienkaufleute, die wollen qua Beruf immer rechthaben. Vermieten Sie nicht (jetzt muß ich mich vorsichtig ausdrücken) an Kulturen, in denen das Rechthaben, die Überlegenheit und der männliche Auftritt wichtig sind. Vermieten Sie never ever an Kulturen, die oft im osteuropäischen Raum vorkommen und in denen Kultureigenschaften wie Ordnung und Sauberkeit unbekannt zu sein scheinen (kein Vorurteil, sondern gelebte Erfahrung). Vermieten Sie nie an junge Männer, denn die machen nie sauber, immer Parties und haben immer Geldprobleme. Überhaupt sind junge Leute problematisch. Auch Besserwisser, Schlauberger und Angeber meiden. Auf keinen Fall an Diplomaten, haben Sie mal versucht, rückständige Mieten aus Bulgarien einzuklagen? Aussichtslos. Linksgrüne Spinner wie der Teufel das Weihwasser meiden. Für die ist man als Vermieter quasi das geborene Kapitalistenausbeuterschwein. Die behaupten später, man hätte sie vorher „verhext, beeinflußt, unter Drogen gesetzt oÄ.“ weil sie den Vertrag unterschrieben hätten. Auch nicht vermieten an Politiker und Journalisten. Diese Leute gehen immer davon aus, daß sie automatisch ein Vorzugssonderbehandlung erhalten. Meiden Sie „Job-Center“-Anwärter. Auch einzelstehende Frauen mit Kindern erweisen sich als sehr schwierig im Umgang. Sie fordern immer alles und bestreiten jegliche Verpflichtung. Natürlich gibt es auch den syrischen Zahnarzt (in dreißig Jahren ein einziges mal), den französichen Firmenchef (oft sehr kultivierte Leute) oder den ägyptischen Wissenschaftler mit Lehrauftrag. Kommt aber selten vor. Mit dieser Methode sind wir doch recht erfolgreich.

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    1. Also dieses „MieterAusschlußverfahren“ kann ich (seit Jahrzehnten zahlender solventer Mieter) wesentlich kürzer ausdrücken:

      Vermieten Sie gar nicht und verkaufen Sie, sofern vorhanden, die Immobilie.

      Den Autor möchte ich allerdings -obwohl ich seine Sorgen aus seiner Sicht vollkommen nachvollziehen kann- auch nicht als Vermieter haben. Was soll dieser Renovierungsquatsch bei Auszug ?
      Der Mieter zieht in eine abgerockte Wohnung und richtet die sich selbst so her wie er will. Dazu muß man allerdings schon einen handwerklich Begabten aussuchen, kein links-grünes Nichtsnutzgesindel, ist völlig klar.

      Dann geht er so wie es halt aussieht und das Ganze beginnt von vorn. Zudem klagt niemand der noch alle Tassen im Spind hat wegen lächerlicher Summen unter der Bagatellgrenze (also € 600,-) wo die Amtsrichter aufgrund von beschriebener Nichtrevisionsmöglichkeit mit einem Jojo spielen können und das auch stets tun

      Nehmen Sie als Mieter einen Handwerker und machen da keine großen Vermieterattitüden wegen Farben der Decke oder so ein Quark, halten die Mieten stabil, dann macht er/sie/es vielleicht sogar freiwillig etwas am Haus (ohne Umsatzsteuergedönse) und jeder hat etwas davon.

      1. Also bei uns läuft das Mietgeschäft gut und die Erträge sind mehr als auskömmlich. Man muß halt grundsätzliche Fehler vermeiden und in meinem Umfeld anderer Vermieter sehe ich, daß die Menschenkenntnis doch recht eingeschränkt ist. Und die Mieterauswahl ist das A und O in diesem Geschäft.

      2. Wo Sie rechthaben, ist, daß Mieter eine Auszugsrenovierung sehr, sehr schlecht machen. Ist auch verständlich: Wer strengt sich an, etwas gut zu tun, bei einer Sache, von der er persönlich nichts mehr hat? Deshalb ist es von Vorteil, eine entsprechende Regelung zur Rückzahlung der Kaution beispielweise bereits bei Abschluß des Vertrages zu implementieren.

    2. Wichtigstes Pro-Kriterium: Singles die möglichst lange schon Vollzeit arbeiten und GEPFLEGT AUSSEHEN. Alter egal, gerne junge Deutsche oder nicht-mohamedanische Mihigrus mit perfekten Deutschkenntnissen (hier geboren).

      Kommt natürlich immer auch auf die Art der Wohnung an, Rattenlöcher vermietet man am Besten an Hartzies/Flüchtlinge wo das Jobcenter die Miete zahlt.

  17. Ich muss ehrlich sagen – aus Halbwissen jammern !! Wie der Sachverhalt hier geschildert wird, ist realitätsfremd.
    Vertragsvereinbarung fehlt gänzlich. Wenn die Frau 10 J in der Wohnung gelebt hat, fällt vieles unter normaler
    Verschleiß. Kaution kann mit Mängel NICHT verrechnet werden – sollte man wissen. Und vieles mehr. Das die Vermieter die Ärs..e der Nation sind ( private Vermieter) ist aus vielen Gründen bekannt. So auch dieses Urteil zu
    bewerten ist “ Verurteilt wird bei Gericht immer nur derjenige von dem man was holen kann „. Nur noch die Decke
    zu erwähnen – Decken sind IMMER Vermietersache, sollte ein Mieter sich an der Decke vergreifen ohne Genehmigung, muss der ursprüngliche Zustand vom Mieter wieder hergestellt werden – in diesem Fall gibt es auch KEINE Wohnungsübernahme sondern eine Fristsetzung den Sachmangel fachmännisch zu beseitigen. Natürlich ist die
    Kündigungsfrist hier zu beachten, und wenn der Mieter diese und weitere Frist innerhalb der Kündigungszeit ignoriert verweigere ich die Wohnungsübernahme und drohe dem Mieter diesen Mangel auf seine Kosten zu beseitigen
    und so lange dies nicht erledigt ist – läuft der Vertrag weiter. UNWISSENHEIT schützt vor Strafe/Kosten nicht !!!
    Übrigens – machen Sie nicht andere für ihre Unwissenheit verantwortlich !! Haben Sie der Wohnungsübernahme im besagtem Zustand zugestimmt, verzichten sie automatisch auf jede weitere Forderung !! Übrigens Vermieter der ich
    auch Jahrzehnte war – zahlen LEHRGELD und manche lernen nichts dazu. Seien Sie und andere Froh, das noch kein
    Mieter gegen die Erhöhung der Energiekosten (Heizkosten) geklagt hat. Mehrere Richter haben klar gestellt, das der
    Vermieter nicht jede Abzocke einfach nur so – weitergeben kann. Entspricht auch meiner Meinung !!!

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