
In dieser insgesamt vierteiligen Ansage!-Serie berichte ich über den mannigfaltigen Ärger, den sich Vermieter in Deutschland unverschuldet einhandeln können. Wie bereits in den bisherigen beiden Teilen (siehe hier und hier) gezeigt, ist Eigentum – gerade auch Wohneigentum – zwar gemäß Grundgesetz Artikel 14 geschützt; in der Praxis jedoch werden Vermieter und Hausbesitzer immer mehr entrechtet und zum Freiwild für Hinz und Kunz. Hier nun der nächste Fall.
Meine Heimatgemeinde Ringsheim kaufte ein riesiges Haus, das gleich neben meinem liegt. Im Erdgeschoss befindet sich eine Bäckerei, in den Obergeschossen sind mehrere Wohnungen. Die Gemeinde benötigte – wie überall in Deutschland – das Gebäude, um darin „Flüchtlinge“ unterbringen zu können. Dies betraf jedoch nur die Wohneinheiten; im Erdgeschoss wurde der Bäckereiverkauf belassen und um eine Eisdiele erweitert. Diese Neuerung war gut konzipiert und ist toll gelungen, der Vorplatz der Eisdiele wurde sogar zu einer neuen Ortsmitte umgestaltet. Zwar mussten Bäume weichen – aber es war ja für einen guten Zweck. Um den neuen Platz optimal zu nutzen und optisch zu vergrößern, sollten auch zwei angrenzende Parkplätze meiner Mieter umgebaut werden. Ich willigte ein, denn der Bürgermeister ist ein umgänglicher Macher.
Rücksichtslosigkeit und Ignoranz
Mit der Umgestaltung der neuen Ortsmitte wurde eine Firma namens Jakober GmbH aus dem nahen Lahr beauftragt. Was auf der Zeichnung des Planungsbüros allerdings nicht erkennbar war: Das Niveau des neuen Platzes wurde aufgefüllt, gepflastert und weist nun ein Gefälle in Richtung meines Hauses auf. Um zu vermeiden, dass Oberflächenwasser durch die historische Bruchsteinwand aus dem Jahr 1900 in meinen Keller sickert, bestand ich auf dem Einbringen einer Noppenfolie unter den Parkplätzen mit einer Neigung vom Haus weg. So weit, so gut. Doch bald schon bedeutete meine tägliche Sichtung des Baufortschritts einen Rückschritt für meine Nerven: Jeder machte da offenbar, was er wollte, und auch als Eigentümer der Parkplätze hatte ich nichts mehr zu sagen. Bauarbeiter schütteten Brauchwasser einen Meter von der Hauswand aus, am nächsten Tag kamen wieder andere und taten dasselbe.
Dann musste ich auch noch feststellen, dass die Noppenfolie teilweise mit Gefälle zum Haus hin verlegt wurde, statt von ihm weg. Ich nahm deshalb kurzerhand die Schaufel selbst in die Hand und versuchte, das Schlimmste verhindern, indem ich noch eine zusätzliche Folienbahn einlegte. Trotzdem wurde die Kellerwand innen nass. Ganz schlimm wurde es dann gegen Ende der zweimonatigen Baustelle: An einer Stelle meiner durchfeuchteten Kellerwand hatte sich zehn Zentimeter dicker Schimmel gebildet. Die Mieter mussten deshalb schnell sämtliche Lebensmittel aus dem Keller schaffen. Ich beauftragte eine Firma, den Schaden aufzunehmen, weil weder die auftraggebende Gemeinde noch der Verursacher des Schadens, die besagte Firma Jakober, hierzu bereit waren.
Pilzbefall selbst behoben
Als dann die Baustelle der Firma beendet war und geräumt wurde, hinterließen ihre Arbeiter noch ein “Abschiedsgeschenk”: Obwohl die Undichten bekannt waren, machten sie direkt vor dem Haus mit Wasser ihre Geräte sauber und entleerten anschließend dort ihren Wassertank. Nicht wenig davon lief in meinen Keller. Kein Wunder, dass sich hier dicker Schimmel bildete.
Der Kostenvoranschlag für die Arbeiten zur Schadensregulierung belief sich auf rund 3.000 Euro; diese wurden zudem mit bis zu vier Wochen Dauer veranschlagt. Da ich den Mietern bereits Nutzungsausfall zahlen musste, weil sie wochenlang auf ihre Parkplätze verzichten mussten, und sie nun nicht auch noch bei der Kellernutzung länger hinhalten wollte, schnallte ich mir meine Tauchflasche auf den Buckel und beseitigte den Schimmel selbst unter Nutzung eines Atemgeräts, wie es auch Feuerwehrleute tragen. Obwohl es im Keller kühl war, schwitzte ich dabei wie ein Schwerarbeiter. Ich sandte Proben der von mir entfernten Pilzflechten auf eigene Kosten an ein Labor; eine Woche später kam dann der Befund: Zum Glück hatte es sich nicht um Schimmelpilz, sondern um einen weniger gefährlichen Hausschwamm handelte. Die Analyse kostete „nur“ 300 Euro, und mein eigener Arbeitseinsatz zur Entfernung hatte dem Verursacher fast 3.000 Euro gespart.
Schäbiger geht es kaum
Doch die Firma Jakober lehnte jede Verantwortung für den Schaden ab und weigerte sich gar, die 300 Euro Laborkosten zu übernehmen. Selbst mein Hinweis, dass sie ihren Bauwagen wochenlang unentgeltlich auf meinem Grundstück abgestellt hatte, bewog den Firmeninhaber nicht zum Einlenken; nicht einmal seine Haftpflichtversicherung wollte er dafür beanspruchen. Und das, obwohl diese Baufirma für die Platzgestaltung schätzungsweise rund 100.000 Euro eingenommen haben dürfte. Schäbiger geht es kaum. Solch eine negative Rigorosität und Ignoranz hätte ich im bundesdeutschen Geschäftsleben nicht erwartet. Der Firmenchef verwies mich zur schlechten Letzt an die auftraggebende Gemeinde Ringsheim – und damit basta. Mir persönlich scheint, dass die Firma Jakober GmbH nicht nur in ihrer Haftung beschränkt ist.
Nach den vorausgegangenen Erfahrungen mit unserer Justiz (siehe dazu Teil II dieser Serie) verzichtete ich darauf, den Schaden gerichtlich geltend zu machen – denn der Aufwand dafür wäre wohl noch gesundheitsschädlicher als die von mir zur Schadensvermeidung und -minderung – ohne Not und trotz meines fortgeschrittenen Alters – geleistete Arbeit mit Atemschutz-Ausrüstung. Noch immer ist der Schaden nicht vollständig behoben. Jetzt stehen noch die Malerarbeiten an zwei Kellerwänden an, deren Farbe sich infolge des Wassereinbruchs abgelöst hatte. Auch diese Kosten werde ich tragen müssen. Die Lehre aus alledem: Immobilienbesitz ist nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig – aber demnächst wohl höher grundsteuerpflichtig…
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15 Antworten
Mit dem Eingriff in die Bauarbeiten mit der Schaufel haben Sie Herr Albrecht Künstle schon den ersten Fehler gemacht. Man greift nicht in Bauarbeiten ein. Damit haben Sie schon jeden Anspruch verwirkt auf Entschädigung. Von Bauphysik haben Sie auch keine Ahnung. Hausschwamm ist so das gefährlichste was man im Haus haben kann der durchdringt jedes Mauerwerk und kann nur aufwändig mit Chemie die in das Mauerwerk verpresst wird beseitigt werden. Jedes organische Material welches ohne verpresste Behandlung des Mauerwerks in Berührung kommt fängt sofort an zu schimmeln. Meine Werkstatt war davon betroffen und der Vermieter musste kräftig blechen weil das bei der Vermietung ein verdeckter Befall war. Ich weiß das Bauarbeiten problematisch sind. Ich habe mehrfache Sanierungsarbeiten mit gemacht in dem Miethaus, wo ich wohnte und arbeitete. Da muss man schon qualifiziert vorgehen wenn man was erreichen will. Mir scheint sie sind da etwas unprofessionell.
es geht diesem Baufirmen noch immer viel zu gut…………arschloecher!
Deswegen gehen die ja auch regelmäßig in die Insolvenz. Schon vor der Vereinigung hatte ich beobachtet das in der BRD etwa so ca. 5000 Betreibe Jährlich in die Insolvenz gegangen sind. Etwa die gleiche Zahl versuchten es besser zu machen. Es klappte aber in fast allen Fällen nicht. Die Bau- und Baunebenbranche ist mit das am meisten mit Risiko behaftete Gewerk. Neidhammel.
Jede Wette: wenn der „Hauseigentümer“ der Chaker-Clan oder so jemand ähnliches gewesen wäre, hätten die sich das nicht getraut!
Nichtmigrantische Deutsche sind hier immer deutlicher Menschen zweiter Klasse. (Von Bürgern rede ich schon nicht mehr, denn das sog. „Bürgergeld“ erhalten zu zwei Drittel bis drei Viertel Menschen, die keine Bürger sind).
Herr Künstle. Auch im dritten Teil Ihrer Serie stehen Sie wieder als Depp da! Woran liegt das bloß? Sie sind als Immobilieneigentümer einfach nicht geeignet dazu. In allen drei Fällen haben Sie die Lage falsch eingeschätzt. Nämlich emotional. Alle drei auf der anderen Seite haben Sie über den Tisch gezogen. Sie haben vorher keine wasserdichten Verträge gemacht, um ihr eigenes persönliches soziales und emotionales Risiko abzufedern. Wie kann man einem Bürgermeister vertrauen, der die Arbeiten niemals persönlich ausführt und an eine Firma abgibt. In diesem Dreiecksverhältnis sind Sie von vornherein der Verlierer, wenn Sie keinen fetten Vorvertrag mit empfindlichen Strafen haben. Dazu gehört ein Anwalt der einen über die Jahre begleitet und immer voll draufhaut. Eine andere Sprache verstehen ihre Vertragspartner nicht! Wenn Sie selbst das verstanden haben und anders handeln, wird es besser. Ich bin schon sehr auf Teil 4 gespannt! Sorry, grins. Beste Grüße!
@schädigt Anlieger und steht für nichts gerade
nun ja – Vitamin B eben !
Der Top in meinen Augen war immer noch Monsanto, die ihr Gen-Zeugs aussähten und dabei auch angrenzende Nachbarfelder gleich mit verseuchten. Und anstatt das sie dafür blechen müssen, hat ein US-Gericht damals geurteilt, das der betroffene Bauer an Monsanto zahlen muß !
Die Justiz ist nur dafür da, den Widerstand gegen die Willkür die Eliten zu vermindern udn den Anschein einer Legalität der Plünderer zu erzeugen !
Also nichts für ungut, nachdem ich Sie nicht als Vermieter haben wollen würde, als Auftraggeber (bin selbständig im Innenausbau tätig ) wären Sie mir wohl auch so nichts wirklich.
Wie im vorrangegangenen Teil schon beschrieben:
Verkaufen (vielleicht kommt es ja im nächsten Teil) und in Edelmetalle, Aktien und meinetwegen auch Kryptos anlegen.
Evtl. „verschimmeltes“ Gold und Silber kann man einfach abwaschen 🙂
Nein, grundsätzlich falsch. Betongold ist immer noch Betongold! Man muss nur mit den selben Waffen kämpfen wie die Gegner. Eigentlich besser! Immer Mindestmietverträge auf zwei Jahre. Alles mit Strafen belegen. Das kann man dann im einvernehmlichen Gespräch mit den Mietern erklären, aber, knallhart. Die wissen das alle, probieren es immer wieder. It’s a Game!
Danke für die genaue – lehrreiche – Beschreibung.
Wie meinen Sie das?
Ich bin der Meinung man sollte Bauarbeitern nicht so sehr auf den Senkel gehen, die haben schon mal fiese Methoden drauf. Man muss dann hinterher den zusätzlichen Ärger ausbaden. So wie vermutlich der Autor des Artikels.
Ich hatte schon mal einen Fliesenleger gleich zu Anfang raus geworfen weil er den Termin seiner Arbeit spreizen wollte und ich hätte dann tagelang ohne Klo da gesessen. Sein Geld bekam er dann erst als ich auch seine Quittung in der Hand hatte, weil ich es für den Vermieter verauslagt hatte.
Wie ich bereits schrieb – Unwissenheit kann teuer werden. Als einziges, was ich zu diesem Thema sage ist : Die
Baufirma ist nicht Schadenersatzpflichtig. Die Baufirma hat Ihnen schon die richtige Rechtsauskunft gegeben. Und
das Sie denen unentgeltlich Ihr Grundstück überlassen haben – was soll ich dazu sagen?? Ich hätte mir das bestens
bezahlen lassen. Die Stadt hat bei mir infolge U-Bahnbau entstandene Schäden ohne murren bezahlt. Ich schreibe
schon mit zwei Finger Suchsystem. Langsamer geht es nicht.
Herrn Künstles „Fehler“ besteht in meinen Augen in zu viel Freundlichkeit, Gemeinsinn und in der Annahme, die Gegenseite denke und handle genauso. Die Zeiten, in denen das noch möglich war, sind (leider, leider) schon lange vorbei. Wie ich bereits schrieb: die Leute denken heutzutage nicht mehr über ihren privaten Tellerrand hinaus und sehen stattdessen nur noch sich selbst und ihre eigenen Interessen. Entgegenkommen wird lediglich danklos und ohne Gegenleistung (z.B. im Verhalten) konsumiert. Das betrifft Mieter und Vermieter genauso wie Handwerker, wobei ich mit Handwerkern noch immer viele gute Erfahrungen mache. Kürzlich habe ich einer Firma deren Rechnung um 2.000,- Euro zusammengestrichen. Das wurde anstandslos akzeptiert, da die Firma bei diesem Auftrag alles andere als eine Glanzleistung abgeliefert hatte, wie sie selber zugab. Nach dieser Erfahrung akzeptieren wir auch keine Kostenvoranschläge mehr, die am Ende den Satz enthalten „Abgerechnet wird nach Stunden“. Denn das nutzen manche Firmen als Freibrief für die spätere Abrechnung . Zudem sind bei derartigen „Kostenvoranschlägen“ die Angebote verschiedener Firmen nicht mehr vergleichbar. Der Satz „abgerechnet wird nach Stunden“ bedeutet stattdessen unter Umständen einen direkten Griff in die Geldbörse des Hauseigentümers. Begründet wird der Satz damit, daß viele Eigentümer Rechnungen, die aufgrund versteckter Schäden höher ausfielen als der Kostenvoranschlag auswies, nicht mehr zahlen können oder wollen. Seither treffen wir mit den Firmen eine Vereinbarung, daß der genannte Satz zwar weggelassen wird, daß die Firma jedoch bei nicht vorhersehbaren Problemen Bescheid geben und ihren Kostenvoranschlag entsprechend abändern kann. Das klappt bislang ganz gut.
Kürzlich hatten wir zum erstenmal den Kostenvoranschlag einer Firma vorliegen, die uns die Entscheidung überließ, ob wir die Rechnung anschließend mit oder ohne Mehrwertsteuer zahlen wollen!
Von einem Engagement der Firma haben wir aufgrund des kaum verhüllten Angebots zur Schwarzarbeit abgesehen. Aber möglicherweise wird so die Zukunft aussehen.
Eventuell war das auch ein Testangebot im Auftrag vom Finanzamt. Ich bekam mal einen Anruf in dem ich gefragt wurde ob ich auch ohne Rechnung einen Auftrag annehme, also ohne MwST.
Als ich es ablehnte da kam aus dem Hintergrund eine männliche Stimme “ habe ich dir doch gleich gesagt der macht das nicht“ mit typischen Beamtenton. Also ein Testanruf.
Übrigens die Außenprüfung vom Finanzamt einige Jahre nach der Vereinigung bestätigte mir eine fehlerfreie Buchführung, Ohne Steuerberater.
Bevor die zur Außenprüfung kommen haben die schon von diversen Großhändlern die Einkäufe sich aufgeschrieben und mit meinen Ausgängen verglichen, das heißt dann Verprobung.
Was Sie schreiben, könnte durchaus zutreffen. Allerdings kamen die beiden Inhaber der Firma dem Namen nach zu urteilen aus dem Kulturkreis Pakistan/Indien. Allein das war für mich ein Grund, die Firma abzulehnen, da unsere HV nicht sagen konnte, ob die Firmeninhaber (oder zumindest einer der beiden) einen deutschen Meisterbrief haben. Firmen mit deutschem Meisterbrief werden wir schon aus Prinzip unterstützen, solange es finanziell noch irgendwie machbar ist.
Das zweifelhafte Angebot der Firma im Hinblick auf die Mehrwertsteuer war dann nur noch das Tüpfelchen auf dem i.