Wie lange wollt ihr eigentlich noch Rundfunkgebühren zahlen?

Wie lange wollt ihr eigentlich noch Rundfunkgebühren zahlen?

Kontenpfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen sind in vielen Fällen rechtswidrig (Symbolbild:Imago)

Fast alle stöhnen über den verlogenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber selbst unabhängige Medien fügen ihren Enthüllungen der zumindest propagandistisch verfälschten Meldungen immer den Hinweis auf die nun einmal bestehende Beitragspflicht und wie schrecklich diese Zwangsgebühren doch seien. Aber das ist falsch! Denn: Rechtlich gesehen besteht keine Zahlungspflicht – weil der ÖRR seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das sei nachfolgend genauer erläutert.

Der Medienstaatsvertrag (MStV), in dem die Zahlungspflicht verankert ist, ist ein Vertrag zwischen dem ÖRR und den Bundesländern. Der zahlungspflichtige Bürger ist lediglich betroffener Dritter, aber kein Vertragspartner. Gemäß BGB sind aber nur Verträge zu Gunsten Dritter rechtmäßig. Verträge zu Lasten Dritter sind grundsätzlich rechtswidrig und nichtig, was durch mehrere BGH-Entscheidungen bestätigt ist. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinen Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit des Beitrags auch genau definiert (eher definieren müssen), wann der MStV ein Vertrag zu Gunsten des Beitragszahlers ist: nämlich dann und nur dann, wenn sich der ÖRR an die im MStV festgelegten Programmrichtlinien hält. Das macht der ÖRR schon sein vielen Jahren nicht mehr und hat sich damit automatisch selbst die Rechtsgrundlage für Beitragsforderungen entzogen. Niemand muss zahlen, so lange der ÖRR nicht wieder zu den Grundlagen des MStV zurück kehrt!

Warum scheitern Klagen?

Wenn man nicht zahlt, erhält man nach einiger Zeit einen Beitragsbescheid, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Auf den antwortet der ÖRR mit einem Widerspruchsbescheid (in dem in aller Regel auf den Widerspruchsinhalt kein Bezug genommen wird) und lehnt den Widerspruch ab. Der Beitragspflichtige kann dann vor dem Verwaltungsgericht (VG) klagen. Dort wurde aber bisher noch jede Klage abgeschmettert – auch vor dem nächstinstanzlichen Oberverwaltungsgericht (OVG). Weiter ist die Sache bislang nicht gediehen, da die OVG eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) meist ausschließen.

Der Standpunkt der VG ist in etwa der: Wir sind für die Vertragspartner zuständig; der ÖRR mag zwar den Vertrag verletzen, aber der andere Partner – die Länder – beschweren sich ja nicht. Wie der betroffene Dritte dazu steht, interessiert uns nicht. Also: Klage abgelehnt! Damit hat das VG aber den Rechtsweg für den Betragszahler verbaut, was nach Artikel 19, Absatz 4 Grundgesetz verfassungswidrig ist. Das BVerfG räumt in einem Beschluss diesen Mangel zwar ein, will aber erst tätig werden, wenn das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen abschließenden Spruch gefällt hat.

Papier ist immer gut

Besteht also keine Möglichkeit für den betrogenen Zahler? Doch! Inzwischen hat das BVerwG eine Revisionsbeschwerde zugelassen, so dass die Angelegenheit nun doch dort landet. Entweder es beschließt nun, die Belange des Zahlers zu berücksichtigen – oder das BVerfG ist am Zug. Über kurz oder lang (vermutlich eher lang) wird es zu einer Entscheidung kommen, die hoffentlich gegen den ÖRR ausfällt. Und was kann beziehungsweise sollte man bis dahin tun? Zunächst einmal die Abbuchungsgenehmigung widerrufen und nichts mehr zahlen (notfalls trotzdem abgebuchte Beträge von der Bank zurückholen lassen). Dann dem zuständigen Intendanten einen Nichtigkeitsbescheid der Beitragspflicht mit Verweis auf die Rechtslage schicken mit dem Vermerk, dass der rechtskräftig wird, wenn die Rundfunkanstalt nicht innerhalb von drei Monaten widerspricht. Kein Sorge; es wird keine Antwort kommen. Aber Papier ist immer gut.

Nach vielen vielen Monaten wird man vielleicht einen Beitragsbescheid erhalten, in dem der Beitragsrückstand eingefordert wird. Gegen den legt man Widerspruch ein mit Verweis auf den eigenen Nichtigkeitsbescheid, also wegen fehlender Rechtsgrundlage für die Forderung. Jetzt kann man auf den Widerspruchsbescheid warten. So lange der nicht kommt, kann weiter nichts passieren. Sollte der ÖRR ohne einen Widerspruchsbescheid due Zwangsvollstreckung betreiben wollen, fällt er kräftig auf die Nase, da der Rechtsweg nicht eingehalten wird; meist dauert auch das sehr lange.

Den Ball wieder zurückspielen

Erhält man einen Widerspruchsbescheid, der auf den Widerspruchsinhalt keinen Bezug nimmt, erklärt man düsen für rechtswidrig und fordert den ÖRR auf, einen ordentlichen Bescheid zu erstellen. Man spielt also den Ball wieder zurück. Alternativ kann man sich überlegen, ob man doch beim VG klagt, weil der ÖRR nicht auf den Widerspruchsgrund antwortet, und gleichzeitig die Aussetzung des Verfahrens bis zum Entscheid durch BVerwG und BVerfG beantragt. Falls der ÖRR doch eine Zwangsvollstreckung versucht, kann man eine Vollstreckungsabwehr aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage betreiben. Es ist nämlich nicht notwendig, im Vorgriff selbst zu klagen, wenn gar keine Rechtsgrundlage besteht. Alles das nimmt aber sehr viel Zeit in Anspruch, besonders wenn viele die Beiträge in dieser Form verweigern.

Bleibt als Fazit die Prognose: Entweder es wird sich sich etwas ändern beim ÖRR – oder er ist pleite.

28 Antworten

    1. Man braucht für den Links Grünen Staatsfunk wirklich nicht mehr zu bezahlen!

      https://beitragsstopper.de

      arbeitet zusammen mit Anwälten!

      Ich empfehle besonders wachen, versierten Menschen,
      die Linke Propaganda erkennen und beweisen können
      (und diese Freunde stammen meistens aus dem Osten)

      diesen Link,

      zur Meldung von einseitiger Berichterstattung,

      also Linker Haltungs -" journalismus" bzw. Aktivismus im ÖRR

      https://rundfunkalarm.de

      P. S. bitte nur mit besonderer Vorsicht benutzen!
      Wer sich nicht ganz sicher ist, bzw. die Fakten nicht beweisen kann,
      besser nichts melden!

      Denn es geht darum Beweise zu finden und zu sammeln, die vor Gericht auch felsenfest bewiesen werden können!

    2. Der BEITRAGSBLOCKER sind Scharlatane!
      Auch ich bin denen auf den Leim gegangen.
      Sie haben mittlerweile über 20.000 „Mitglieder“. Das sind über eine Million Einnahmen.
      Ich habe nachgefragt, was mit den Einnahmen geschieht.
      Es wären Anwälte tätig und Klagen kosten auch Geld.
      Was für Klagen, habe ich nachgefragt und bis Heute keine Antwort bekommen
      Du kannst dort Programmbeschwerden über ein Portal des BEITRAGSBLOCKER einreichen. Angeblich leitet der BEITRAGSBLOCKER diese Beschwerden weiter. Du wirst aber auch aufgefordert deine Beschwerde zusätzlich per Post an den Intendanten einzureichen.

      Es sollen .laut Beitragsblocke ebenfalls über 20.000 Rundfunkbeschwerden eingereicht worden sein.‘
      Auf meine Frage, wie der BEITRAGSBLOCKER die Beschwerden weiterleitet, ….. auch hierzu bekam ich keine Antwort.
      Kaum anzunehmen, dass BEITRAGSBLOCKER die Beschwerden auf dem kostspieligen Postweg einreicht.
      Fax- und E-Mail-Adresse der GEZ existieren nicht mehr.

      Warum hat BEITRAGSBLOCKER das Urteil vom OVG München nicht eingestellt?
      Auch hierzu bekam ich keine Antwort.

      Das Einzige, was ich vom Landgericht München auf Anfrage erhalten habe, ist dies:
      https://kammerspartakus.wordpress.com/wp-content/uploads/2023/12/16-t-10233-23-beschluss-vom-25.09.2023-geschwaerzt-1.pdf

      Siehe auch: https://kammerspartakus.wordpress.com/2023/10/22/endlich-klage-gegen-gez-gebuhren-erfolgreich/

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    3. Der BEITRAGSBLOCKER sind Scharlatane!
      Auch ich bin denen auf den Leim gegangen.
      Sie haben mittlerweile über 20.000 „Mitglieder“. Das sind über eine Million Einnahmen.
      Ich habe nachgefragt, was mit den Einnahmen geschieht.
      Es wären Anwälte tätig und Klagen kosten auch Geld.
      Was für Klagen, habe ich nachgefragt und bis Heute keine Antwort bekommen
      Du kannst dort Programmbeschwerden über ein Portal des BEITRAGSBLOCKER einreichen. Angeblich leitet der BEITRAGSBLOCKER diese Beschwerden weiter. Du wirst aber auch aufgefordert deine Beschwerde zusätzlich per Post an den Intendanten einzureichen.

      Es sollen .laut Beitragsblocke ebenfalls über 20.000 Rundfunkbeschwerden eingereicht worden sein.‘
      Auf meine Frage, wie der BEITRAGSBLOCKER die Beschwerden weiterleitet, ….. auch hierzu bekam ich keine Antwort.
      Kaum anzunehmen, dass BEITRAGSBLOCKER die Beschwerden auf dem kostspieligen Postweg einreicht.
      Fax- und E-Mail-Adresse der GEZ existieren nicht mehr.

      Warum hat BEITRAGSBLOCKER das Urteil vom OVG München nicht eingestellt?
      Auch hierzu bekam ich keine Antwort.

      Das Einzige, was ich vom Landgericht München auf Anfrage erhalten habe, ist dies:
      https://kammerspartakus.wordpress.com/wp-content/uploads/2023/12/16-t-10233-23-beschluss-vom-25.09.2023-geschwaerzt-1.pdf

      Siehe auch: https://kammerspartakus.wordpress.com/2023/10/22/endlich-klage-gegen-gez-gebuhren-erfolgreich/

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  1. So lange wie ein Teil von 70% des verblödeten Dummvolkes mitsamst seinen Politikern und Führern auf die Straße geht und für seine dämliche Idiotie und komplette Verwirrtheit dank dieser Medien für die Abschaffung seiner Idendität „demonstriert“ kann der Beitrag für diese Vollidioten gar nicht hoch genug sein. Dieses linke Dreckspack müßte eigentlich noch die doppelte Steuer bezahlen. Ich vermute aber, das der Demo – Pöbel der Geisteskranken sowiso keine GEZ bezahlt weil Arbeitslos, Bürgergeldschmarotzer oder sowiso zu mindestens 50% im Kopf behindert ist. Denn dafür kriegt man hier in diesem Drecksstaat vom Versorgungsamt auch noch einen Nachweis oder Ausweis.

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  2. Soll ich jetzt begeistert oder irritierend vernehmen, das meine vor Jahren gemachten Aussagen hier wiederholt werden?
    Verwundert doch etwas, weil hier nur eine teilweise Wiedergabe vorliegt. Vertragsrecht gem. BGB ist zwar o.k. NUR
    Wenn gegen den Beitragsbescheid KEIN Widerspruch eingereicht wird, und man zahlt ( egal welchen Betrag) schließt
    man mit denen ein Vertrag. Man erkennt damit einen NICHTIGEN Bescheid – Jura 1 Semester “ ein nichtiger Bescheid
    erfordert keine weitere Rechtsmittel um diesen eine Eigenschaft zu nehmen die es niemals hatte“ !! Bedeutet – wenn man den Bescheid als NICHTIG zurückweist – erfordert es keine weitere Rechtsmittel ( wie Widerspruch ) !! Jede weitere Mahnung kann man ignorieren, da die Senderanstalten einen RECHTSVERBINDLICHEN Vertrag nachweisen
    müssen. Richter betreiben seit Jahren ARGLISTIGE TÄUSCHUNG im Rechtsverkehr !!! § 125, 126 BGB dazu seit 2007
    sind Richter PRIVATPERSONEN wie jeder von uns – OHNE BEFUGNISSE Urteile zu sprechen – deshalb UNTERSCHREIBT auch NIEMAND !! Sonst müsste dieser Richter gem. gültigen Gesetzen BGBL selbst haften. Es sind
    keine Staatsgerichte mehr. Das Problem von Anfang an – der Trotteldeutsche kapiert die Gesetze nicht !!

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    1. Wir haben noch nicht einmal einen Staat, wie die öffentlich gemachten Aussagen der Herren Seehofer, Gabriel, Obama und vieler anderer beweisen – die Alliierten sagen „seit 1945“.
      Und da soll es einen Staatsvertrag von einem nicht-existenten „Staat“ mit einer FIRMA geben?
      Dieser geht auch noch zu
      Lasten Dritter und ist sittenwidrig (laut BGB).

  3. https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
    „Impressum

    ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschafts­einrichtung der in der Arbeits­gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten der Bundes­republik Deutsch­land (ARD) zusammen­geschlossenen Landesrund­funkanstalten, des ZDF und des Deutschland­radio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunk­beiträge nach dem Rund­funk­beitrags­staatsvertrag.“

    Schön blöd, wer an eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung irgendwelche Beiträge aufgrund irgendeines „Rundfunkbeitragstaatsvertrags“ auch nur einen Euro-Cent überweist.

    In meinem ganzen Leben hat NIE ein Fernsehapparat in meinem Haushalt gestanden, auch den Rundfunkempfänger habe ich seit mindestens 15 eher 20 Jahren aus diesem entsorgt. Somit erübrigt sich eine Zahlung an die – meiner Meinung nach – kriminelle Vereinigung sowieso.

    Carpe diem.

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    1. Der Beitragsservice ist nur für die Zahlschafe, da ist alles automatisiert, wenn ein Haushalt nicht zahlt, schicken die Schreiben, sie führen ein Konto. Bei ernsthafter Verweigerung kümmert sich die zuständige Landesanstalt, keine Sorge, die machen das! Mit inzwischen gut 10 Jahren Erfahrung. Ob sie einen TV haben ist seit 2013 irrelevant. An sich gefällt mir der Ansatz dieses Artikels, doch es wurde längst alles versucht, jeder denkbare Rechtsweg ausgeschöpft. Es darf einem nicht um die paar Euro gehen, die sind angesichts der Abgabenlast in Deutschland komplett lächerlich. Es ist eine Gewissensfrage, das Bundesverfassungsgericht hat dazu übrigens die Entscheidung verweigert. Wie gesagt, da geht nichts mehr. Ich hatte immer nur auf die Ladung zur VA hin an den GV gezahlt, nach der fünften kommen nur noch Festsetzungsbescheide, das Konto ist weit über 1k im Minus…

  4. Das im Artikel Beschriebene ist das juristische Prozedere, das insbesondere auch jener Anbieter mit den vielen Domains – z.B. Beitragsblocker.de – empfiehlt, der für diese Auskunft vorher gut 50 € kassiert hat.
    Das heißt, man muss dem zweimonatig eingesandten Beitragsbescheid jedesmal fristgerecht widersprechen und ggf. Rückantworten abfedern. Das reicht rechtlich aus, ist aber natürlich sehr lästig und erfordert eine akkurate Buchführung.

    – Das war bislang nicht mein Kalkül. Ich lasse die GEZ-Schulden auflaufen und hoffe, dass der ekelige, zuständige, kriminelle, ohne Rechte handelnde Gerichtsvollzieher bald seinem Spritzinfarkt erliegt, und dass jemand wie Trump oder Musk oder die AfD die Zwangsgebühren rückwirkend für unrechtmäßig erklärt.

    – Ich will eine Rundfunkgebührenbefreiung rückwirkend, ohne Wenn und Aber: Das ist, was ich von der nächsten deutschen Regierung verlange!

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  5. Das Programm von Fernseh-Rundfunk ist so miserabel u. zum Kotzen; denn in der ganzen Fernseh-Vorführungen wird
    das politisch GEWOLLTE umgesetzt. Filme in denen es nur noch nach SchemaF vorgeht: Kunterbund(immer schwärzer)-Regenbogen(Selbstdarstellung immer ekelhafter)-Gender(Wahn immer grotester)-etc.
    Nachrichten auch nach SchemaF(ausländisch unterwandert im Sinne der Bundesregierung)-usw.
    Ganz, ganz selten gibt es Filme nach meinem Geschmack u. dafür zahle ich Monat für Monat Zwangsgebühren an
    die „Rechtlichen“, die die Milliarden zum Großteil für Ihre eigene Versorgung verplempern oder in „populistische“
    Talk-Shows zur Gehirnwäsche der Schaafsherde simulieren.
    Filme, die für meinen Geschmack geeignet sind, rufe ich über die Media-Thek auf, ansonsten bleibt mein Fernseh oder auch das Radio aus!!!!!!!

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  6. „Es ist nämlich nicht notwendig, im Vorgriff selbst zu klagen, wenn gar keine Rechtsgrundlage besteht.“

    Was ist mit der Präklusion aus § 767 II ZPO? Mein 2. Staatsexamen ist zwar schon eine Weile her, aber bei diesem Vorgehen fürchte ich, dass man böse auf die Nase fallen könnte..

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    1. Conservative America, als Normalbürger besteht nach meinen Beobachtungen wenig Erfolgsaussichten, dies zeigt sich darin, dass Bürger – die überhaupt keinen Fernser oder Rundfunksempfangsgeräte nachweislich hatten – gerichtlich
      abgeschmettert wurden – mit dem Hinweis – man könnten ja alles über Internett herunterladen.
      Nur Sozialhilfeempfänger gelingt es, sich aus dieser Zwangszahlung zu befreien, weil hier kein Erfolg auf Pfändungsertrag besteht. Rundfunk- u. Fernsehbeiräte bestehen aus auserwählten Politiker/in u. regierungsfreudige
      Intendanten sowie das ganze Taem!

  7. Erst mal Hirn einschalten! Die verklagen mich und ich darf meinen Rechtsanwalt bezahlen. Die zahlen erst mal gar nix, da sie ja von den Gebühren gefüttert werden und nicht mit einem Rechtsbeistand kommen, sondern mit einer teuren Kanzlei. Falls ich das Kasperltheater verliere bin ich für mein restliches Leben ruiniert, denn die Anwaltskanzlei des öffentlich rechtlichen Staatsfunks kostet richtig Knete. Selbst wenn ich das Theater durchhalte, kommt doch irgendwann der Gerichtsvollzieher und vollzieht. Denn glauben Sie wirklich, dass irgendein Gericht in Kasperltheaterland gegen den D-Funk ein Urteil spricht? Das wird erst ein Ende haben, wenn die AFD über 60 % kommt und das wird noch dauern. Noch ist Deutschland nicht am Boden zerschellt.

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  8. Der Ansatz ist auf jeden Fall besser als Beitragsblocker, was überhaupt nichts bringt außer einem Eintrag bei der Schufa plus Verfahrenskosten.

    Gibt es eine einfache Anleitung für Schreiben und Widersprüche?
    Ziel sollte es sein, bei denen möglichst viel Kosten zu generieren, damit so wenig wie möglich von dem guten Geld bei dem ganzen Schei**verein ankommt, sie es für Anschreiben verbrennen müssen.
    Der eigene Einsatz dafür sollte so gering wie möglich sein, besser gleich Null.
    Aber wer nicht zahlt bekommt eine Mahnung, plus noch mehr Geldvernichtung – Ende.

    Die Zwangsgebühren fristgerecht aber scheibenweise an verschiedene Rundfunkanstalten in ganz BRD überweisen, sodass sie wieder zusammengebucht werden müssen.
    Denen möglichst viel Kosten verursachen ohne eigene zu haben.

    Leute, überlegt euch, wie man ihnen dauerhaft Sand ins Getriebe streuen kann, ohne mehr als die 18,36 rauszuschleudern.

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  9. Die effektivere Methode ist jedoch, ganz unten anzusetzen, sprich dem „Gerichtsvollzieher bzw. derer …..innen des Vertrauens“ (sofern sich diese 1,50m – Huschen überhaupt an die Tür zu einem trauen) persönlich die Rechtslage zu offenbaren.
    Diese machen sich nämlich strafbar, wenn die auf diese haltlosen Forderungen bestehen. Einfacher Grund:

    Es sind statt hoheitlich tätige Personen schlicht freischaffende Gewerbetreibende, spätestens seit der Änderung im Jahre 2012, also nur kriminelle sich Amtsanmaßende.
    Nun mögen die derzeit noch Oberwasser haben, das hatten die Nazis und die Kommunisten aber zu ihren Zeiten auch, allerdings ein Verweis unter 4 Augen auf etwaige bald zukünftige „Wendezeiten“ läßt die dann die Akte nach ganz unten wandern und da kann die auch eine Weile liegen.

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  10. Interessanter Bericht ! ÖRR pleite ? Das glaubt ich tatsächlich nicht, eher ist der dumme Beitragszahler auf Grund der vielen Klagen / Widerrufe pleite. So ein skizziertes Verfahren durchzuziehen bedingt auch eine robuste Natur, die im fortgesetzten Alter nicht mehr unbedingt vorhanden ist. Nichts desto Trotz, es ärgert mich gewaltig, den ÖRR und seine Wurmfortsätze monatlich zu alimentieren.

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  11. Hab ich alles versucht. Den Gerichtsvollzieher konnte ich noch abwehren. Habe ihm geschrieben, daß er seit 2012 selbständig arbeitet und keine eidesstattliche Versicherung abnehmen darf. Das geht als Privatperson nicht. Habe nie wieder etwas von ihm gehört. Da hat die GEZ aber einfach mein Konto gepfändet. Wenn die einen am Haken haben, kommt man nicht mehr weg. Die Bank hat natürlich mitgespielt.

  12. Hier ein kurzes Gedicht zum Thema Medien und ÖRR:

    Die Medien spielen
    Eine wichtige Rolle
    Denn sie proklamieren
    Was wir denken sollten
    Es sind nur Claquere
    Und Politakteure
    In Talkshows zuhauf
    Das Narrativ muss laut raus

    Gezwungen werden wir
    Gebühren zu zahlen
    Für das ÖRR Quatsch
    Ich erleide nur Qualen
    Denn in diesem Lande
    Gibts viel Propaganda
    Und viel Unsinn dabei
    Die Hirnwäsche ist nicht frei

    Sie lenken immer ab
    Von wichtigen Themen
    Mit Spielen und Brot
    Wollen sie uns zähmen
    Die Wahrheit zu finden
    Wenn Fakten verschwinden
    Ist sicher nicht so leicht
    Die Zensur macht sich breit

  13. Es wird leider nur in ganz wenigen Fällen zu Zahlungsverweigerungen der Zwangsverpflichteten führen.
    Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist bereits gehirngewaschen und wartet sehnsüchtig täglich auf den Abend um die Gehirnwäsche fortzusetzen. Die Pfründe des ÖRR ist also ungefährdet.

    1. Es ist einfach, die Gründe pro Zahlungsbereitschaft immer nur auf Hirngewaschenheit zurückzuführen.

      Ich gehe eher davon aus, daß die Mehrzahl der Zahler ihre Ruhe haben möchte, weil die berufliche Arbeit und was sonst noch alles nebenbei anfällt, kaum mehr Zeit und Energie übrig lassen, um seine Nerven auch noch durch Streitigkeiten mit der GEZ zu strapazieren. Da zahlt man doch lieber, zumal der Betrag für die Mehrzahl der Betroffenen noch überschaubar ist, und hat seine Ruhe zumindest aus dieser Richtung. Viele Menschen scheuen zudem Rechtsstreitigkeiten, da sie weder die Gesetze noch das Verfahren mit seinen Unwägbarkeiten durchschauen und Streit ohnehin eher als negativ empfinden.

      Ich selber bin Jahrzehnte im Feuer gestanden bis zur totalen Erschöpfung, wenn auch am Ende erfolgreich. Aber ob sich dieser Kräfteverschleiß – auch für Nahestehende – „gelohnt(!?)“ hat: diese Frage ist für mich bis heute unbeantwortet.
      Mein Fazit ist, daß zu viele Menschen in unserer heutigen Gesellschaft ihre Macht, sobald sie davon nur ein bißchen innehaben, gerne gegen von ihnen abhängige Personen ausspielen. Das trifft auf Ämter wie auf Privatpersonen (z.B. Vermieter etc) zu. Man macht sich seine Gesetze (bzw. im Falle von Ämtern deren Auslegung) selber. Deshalb sollte möglichst jeder Mensch (vor allem die jüngeren) im Erwachsenenleben zusehen, sich so wenig wie möglich in ein Abhängigkeitsverhältnis von Ämtern oder Einzelpersonen zu begeben. Ein möglichst selbständiges Leben ist zwar auch anstrengend, aber es erspart einem den Umgang mit Leuten, die man sich nicht freiwillig antun würde.

  14. Also ich denke da ist ein anderer Ansatz richtiger:
    Bundesrecht bricht Landesrecht. Und vor Bundesrecht muss zwingend die Verfassung bzw deren Ersatz beachtet werden.
    Also auch das Wort „ungehindert“ im Artikel 5.1
    Das ist unmittelbar geltendes Recht (steht im Artikel 1.3)
    Und die Wesensmerkmale der Grundrechte dürfen nicht verbogen werden. im Art 19.2 steht wörtlich: nicht einmal angetastet.
    Auf das GG legt jeder Richter einen Eid ab (§38 DRiG)
    Richter wägen normalesweise die Forderungen der Parteien ab. Aber hier ist nichts abzuwägen.
    Hier gibt es eindeutige Rechtsvorschriften. keine Abwägung.
    Auch wenn andere gegen den Amtseid verstoßen und das GG mit Füssen treten(wie Merkel und Maaßen und selbst das BVerfG …),
    Zieht ein GG-Verstoß immer die Möglichkeit einer „Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst“ DAB) nach sich. Diese wird zwar in der Praxis abgebügelt, aber dieser Entscheidung kann man widersprechen und die Ablehner mit in die DAB einbeziehen … Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, keine OWI.
    Dazu tippte ich schon Einiges auf meiner kleinen Webseite hier: https://polpro.de/solution.php#sol2

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    1. Der Rundfunk wird vom Bundesverfassungsgericht als notwendig angesehen. Es hat das Recht dazu „entwickelt“, zwischen den Zeilen des GG gelesen. Die Politik kann den Laden gar nicht mehr dicht machen! Welche ihrer Grundrechte sind denn eigentlich betroffen? Die paar Euro sind kein Argument, wie ich oben schon erwähnt habe.

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  15. Herr Matissek, weshalb veröffentlichen Sie meinen gestrigen Hinweis auf die staatlichen Maßnahmen gegen alexander-wallasch.de nicht?

      1. Na dann 2. Versuch
        https://alexander-wallasch.de/gesellschaft/wir-sollen-geloescht-werden-staatsfinanzierte-ki-zensur-mit-vernichtungswillen

        Mittlerweile hat sich auch A.Wallaschs Rechtsanwalt zu Wort gemeldet.

        Ich finde es gut, daß A. Wallasch die staatlichen Pressionen gegen seinen Blog offenlegt. Sie erwähnten mal Ähnliches bezüglich Ansage!, und daß es Ihnen viel Zeit, Kraft und auch Geld abverlangt. Als Leser von Ansage! würde ich gerne Näheres darüber erfahren.

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