Samstag, 20. April 2024
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Wie überraschend: Kein Strafverfahren gegen Biontech-Chef Ugur Sahin

Wie überraschend: Kein Strafverfahren gegen Biontech-Chef Ugur Sahin

“Super-Ugur” und Ehefrau Özlem Türeci auf einem Motivwagen des Kölner Karnevals (Foto:Imago)

Auf seine Staatsanwälte und Richter kann sich das bundesdeutsche Corona- und Impfregime weiterhin verlassen: Erneut ist die Strafanzeige einer Bürgerin aus dem hessischen Rüsselsheim gegen Biontech-Gründer Ugur Sahin wegen eklatanter Verstöße und “Vergehens gegen das Arzneimittelgesetz” nach § 95 Arzneimittelgesetz abgeschmettert worden. Zur Begründung führte die Staatanwaltschaft Mainz in ihrem Abweisungsschreiben (liegt Ansage vor) an, es habe “kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten” nach § 152, Abs. 2 der Strafprozessordnung festgestellt werden können. Im Sinne dieser Vorschrift dürften “zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” nur dann angenommen werden, “wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anzeichen vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine strafbare Handlung vorliegt.

Hinter dem prozessual-fachjuristischen Geschwurbel verbirgt sich der kaum verhohlene unbedingte Wille der (politisch weisungsgebundenen!) Staatsanwaltschaft, die Grashüter der Menschheitserlösung – Impfpapst Ugur und sein in Windeseile von einem defizitären Grundlagenforschungs-Startup zum Multi-Milliarden-Dollar-Pharmagiganten hochgeschossenes Unternehmen – auf keinen Fall zu kompromittieren und so am Ende die ohnehin stockende Impfkampagne zu gefährden, indem die Verunsicherung der Bevölkerung nun auch noch juristische Untermauerung erfährt.

Beate Bahner als “No-Go”

Deshalb sind der Mainzer Anklagebehörde anscheinend keine Mittel zu fragwürdig, um die Berechtigung der erhobenen Vorwürfe grundsätzlich in Zweifel zu ziehen: So hatte sich die Anzeigenstellerin auf ein Rechtsgutachten der Heidelberger Anwältin Beate Bahner berufen, in dem Sahin vorgeworfen wird, durch die Verwendung der für den Gebrauch an Menschen nicht zugelassenen Substanzen ACL-0315 und ACL-0159 im Biontech-Impfstoff Comirnaty “Menschenleben zu gefährden”. Ohne inhaltlich auf diese Vorwürfe einzugehen, bezeichnete die Staatsanwaltschaft  das Gutachten alleine deshalb schon als “fraglich” und erkannte seine Seriosität nicht an, weil Bahner ja “der Querdenkerszene zuzurechnen” sei. Außerdem sei sie Autorin des Buches „Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten.” Was die Staatsanwälte damit zum Ausdruck bringen wollten: Eine Corona-Leugnerin, Spinnerin und Verschwörungstheoretikerin taugt nicht als belastbare Quelle.

Was an Bahners Buch genau zu beanstanden sein soll und inwiefern dies die rechtliche Expertise der Juristin in Frage stellt, erläutert die Staatsanwaltschaft bezeichnenderweise mit keinem Wort. Zudem macht sie sich – völlig unhinterfragt – das mediale Framing “Querdenker” zu eigen und lässt sich allein dadurch erheblich in ihrer rechtlichen Beurteilung der Strafanzeige beeinflussen. Ob Bahner irgendeiner “Szene” angehört, ist für die juristische Gewichtung ihres Gutachtens in Wahrheit völlig irrelevant; und was die Substanzen ACL-0315 und ACL-0159 anbelangt, so begnügt sich die Staatsanwaltschaft mit den Angaben der Herstellerfirma Echelon Biosciences und einer Unbedenklichkeitserklärung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) auf dessen Webseite vom 23.12.2021 (das zwischenzeitlich mehrfach angezweifelt wurde): Die “Nichtvorlage bestimmter Unterlagen durch die Firma Biontech (…)” belege gerade nicht, “…dass von einer verminderten Qualität auszugehen ist. Vielmehr ist es einer ‘bedingten Zulassung’ gerade immanent, dass nicht alle für eine ‘Vollzulassung’ erforderlichen Unterlagen vorzulegen sind, weil die Chancen einer schnellen Zulassung die Risiken der Nachreichung bestimmter Unterlagen überwiegen”, wiederholen die “unabhängigen” Staatsanwälte ganz unkritisch die Position von Biontech und politischer Impflobbyisten.

Bequem und arbeitssparend

Diese Argumentation ist natürlich äußerst bequem und arbeitssparend, in ihrer inhaltlichen Abwegigkeit und dummdreisten Oberflächlichkeit jedoch geradezu atemberaubend: Selbst wenn man sie für eine “bedingte Zulassung” gelten ließe, so wäre hier einzuwenden, dass Biontech diese fraglichen Unterlagen bis heute – fast 15 Monate nach der Zulassung und seither milliardenfachen Verabreichung seines Impfstoffs – noch immer nicht vorgelegt hat. Erst kürzlich haben sich mehrere renommierte Physik- und Chemieprofessoren mit einem ganzen Fragenkatalog an Sahin gewandt, in dem auch die unerlaubte Verwendung von ACL-0315 und ACL-0159 thematisiert wurde. Dessen Antworten darauf fielen blamabel lapidar und geradezu provozierend unverbindlich aus. Tatsächlich hat Sahin bislang keinerlei Anstrengungen unternommen, die vielen offenen Fragen bezüglich des Inhalts und der Nebenwirkungen des von seinem Unternehmen produzierten und vertriebenen Impfstoffs umfassend zu beantworten.

Er kann sich diese “Zurückhaltung” ganz offensichtlich leisten, weil er weder einen Widerruf der Zulassung seines Vakzins noch irgendwelche Konsequenzen von juristischer Seite fürchten muss – wofür die Abweisung der Strafanzeige eine erneute Bestätigung liefert. Niemand will Sahin die Absicht unterstellen, er habe bewusst Menschenleben gefährdet oder gar die Tötung von zahllosen Geimpften beabsichtigt, um sich zu bereichern; doch eine grobe Fahrlässigkeit bei der Herstellung und beim vorschnellen Roll-Out des Impfstoffs, angesichts der mit Sicherheit zu erwartenden gigantischen Profite, kann man – nach aller Lebenserfahrung und “kriminalistischen Logik” – hier durchaus unterstellen.

22 Antworten

    1. Das an sich ist ja gar nicht so schlimm, passiert ja, wenn ich richtig informiert bin, auch bei einer normalen Infektion. In den Leberzellen kann mRNA aber offenbar in DNA um geschrieben werden. Und dann liegt ggf. doch etwas im Sinne einer (schädlichen) Gen-Manipulation vor.

    1. bei einem vergleich würde das Heute aber schwer abstinken – ist halt ‘ne politische Frage – gerade in Deutschland mit den politisch weisungsgebundenen Staatsanwälten und politisch abhängigen Richtern – und in einer marktkonformen Diktatur ist auch die Justiz marktkonform !
      Als ich mich umständehalber mal mit Justiz beschäftigen mußte – vor 30-40 Jahren, als die PC noch nicht so führend war, gab es eine Analyse zwischen den Systemen etwas folgendermaßen:
      im 3. Reich war die Justiz sehr gesetzorientiert mit Ausnahme von etwas 10 % politischer Justiz
      heute – also vor 30 Jahren jetzt – ist die deutsche Justiz zu 90 % politisch und etwas 10 % gesetzesorientiert.

      Heute können sie nur dann noch auf eine gesetzorientierten Justiz treffen, wenn Geld und Politik keine Rolle spielen – und das ist selten.
      Da aber im Fall CORONA die Elemente Besatzungsmacht, Politik und Geld – in dieser Reihenfolge – eine Rolle spielen, können sie sich die Justiz letztlich schenken – sie werden von den Kuttenfurzern nur vera….. !

  1. kapiert’s doch endlich: Recht haben – auf zig Fakten basierend – und Recht bekommen – linksgrüne Haltung – sind in dieser giftgrünen ach so möchtegern globalistischen DDR 2.0 zwei völlig elementar verschiedene Dinge! Und nach der Coronashow kommt jetzt die Kriegsshow bis “endlich” das Bürgerlein die erstunken und erlogene Kakophonie der Klimashow auch noch breitwillig, im vorauseilenden Gehorsam, frißt. Sie werden doch nicht ernstlich glauben, daß sich die größten Verbrecher der Menschheitsgeschichte so einfach von einem Provinz-Gerichtchen in die Enge treiben lassen!?! Das Ganze hat ein paar Hausnummern mehr auf der Wage!

  2. @es habe „kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten” nach § 152, Abs. 2 der Strafprozessordnung festgestellt werden können.
    kein Wunder, wenn man den Bock zum Gärtnern schickt, wachsen keine Blumen

  3. Es wird in Deutschland kein Recht gesprochen
    Sondern wir erhalten lediglich Urteile und die sind auch noch von dem allgemeinen Befinden , der Auffassungsgabe und politischer Gesinnung der Richter abhängig
    Da sind US Gerichte mit unabhängigen Geschworenen , die über Schuld oder Unschuld urteilen ehrlicher

  4. Hörte ich da nicht vor kurzer Zeit im Corona-Untersuchungsausschuss, dass wir eigene Gerichte brauchen, was im Grunde auch eine eigene Justiz mit allem drum-und-dran bedeutet. Die alteingesessenen Gerichte samt seiner Staatsanwaltschaften und Richter waren nie unabhängig und sind fast allesamt mit linksversifften Abschaum unterwandert und kontaminiert. Das beste Beispiel ist das systemtreue Bundesverfassungsgericht, welches die ReGIERung schützt, aber nicht das Grundgesetz! Pfui Deibel!

  5. Liebe Mitforisten, würdet ihr mal meine Beiträge angemessen zu Herzen nehmen, wüsstet ihr auch, was
    die Aussage des vermeitl.-StA bedeutet.

    – Die StPO ist seit 2006 ausser Kraft gesetzt worden.
    – Der (Staatsanwalt) hat eben seit dieser Zeit KEINE BEFUGNISSE
    schon gar nicht gegen ein Unternehmen das zu einem US-Unternehmen gehört.

  6. Wow, dass QuerdenkerNaziVerschwörer-Paradies. Ihr lebt sowas von gefangen in Eurer Filterblase – was für ein Abschied von der Realität. Sicher, Ihr seit die einzigen die Sehen und Erkennen…

  7. Faschismus ist bereits auch in die Amtsstuben von Staatsanwälten und Richtern eingezogen.
    Der Kampf gegen Körperverletzungen scheint mit legalen Mitteln nicht anzugehen zu sein.
    Da muss auf breiter Linie ganz was anderes, viel effektiveres und nachhaltigeres kommen.
    Wenn denn jetzt schon die WHO ein weltweites Impfregister mit ihren Lakaien i.d. Politik
    vorberitet, das die totale Überwachung und brutale Reglementierung von Bürgern zum Ziel hat, dann wird es wohl kaum noch friedlich bleiben.
    Es ist höchste Zeit diesen Faschisten-Globalisten den Wind aus den Segeln zu nehmen !
    Nur tun müssen wir es, denn die Vollendung der Diktatur ist bei weiterer Untätigkeit nicht mehr aufzuhalten.
    Staatsanwälte und Richter sind oft nicht mehr für voll zu nehmen, weil sie der Regierung am Munde hängt.
    Strafvereitelung im Amt heißt das Ding !

  8. Solche Beamte sollten zur Steuerüberprüfung vorgeschlagen werden.
    Das kann jeder anzeigen, auch anonym.
    Viele derer Klientels könnten ggfls. den berühmten Dreck am Stecken haben.

  9. Also, falls es euch nicht aufgefallen ist, das Deutschland in sachen Politik nicht, bestimmend ist sondern ausführend also Executiv gilt sollte hier zweifelslos euer Augenmerk auf die Europahische Union lenken, da sitzt die legislative und in der USA die judikative. Es nützt hier so gut wie garnichts irgendetwas anzufechten. Denn die Parteien haben ihre Vorgaben aus dem Eu Rat, das konstruckt muss niedergeeissen werden als globale Verbindung zur USA. Selbst dort wurde nun die Richterin ausgewechselt welche die Urteile gegenüber Regierungsbeamter verglimpflichen wird. Und so mit schliesst sich der Kreis. Das einzige Mittel was bleibt ist ein Blackout und Arbeitsverweigerung

  10. Es war doch jedem klar, dass dieses Rechtsgutachten von jedem Gericht in der Luft zerrissen wird.
    Diese “Fachanwältin” für Medizinrecht verfügt ja nicht mal über Basiswissen, wie sie bei ihren Ausführungen zu “For research only. Not for human use” zeigt. Das ist ein Reinheitsgrad.
    Kein normal denkender Mensch käme auf den Gedanken, dass das Schild “Kein Trinkwasser” an einem Brunnen auch für das Leitungswasser zuhause gilt.

    Chemikalien mit der Aufschrift “For research only” dürfen tatsächlich nicht in Arzneimitteln verwendet werden. Aber die gleiche Chemikalie kann natürlich auch so aufgereinigt werden, dass dies problemlos möglich ist.
    Als “Fachanwältin” für Medizinrecht sollte man das eigentlich wissen. Entweder hat die den falschen Beruf gewählt oder das Rechtsgutachten ist Buchwerbung (schließlich gibt es auf Seite 30 ja den Link, wo man das Buch kaufen kann….)

    Es ist sehr vernünftig von der Staatsanwaltschaft, diese Klage abzuschmettern – es vermeidet Steuergeldverschwendung 😉