
Der Russland-Sanktionswahn der EU nimmt nicht nur immer absurdere Züge an, er verbindet sich inzwischen auch noch mit dem immer skrupelloseren Kampf gegen die Meinungsfreiheit respektive jene, die von dieser zur Veröffentlichung kritischer Gegenpositionen Gebrauch machen. Selbst Nicht-EU-Europäer fallen dieser autoritären Anmaßung zunehmend zum Opfer: Diese Woche hat der EU-Rat den ehemaligen Generalstabsoberst der Schweizer Armee, Jacques Baud, auf die Sanktionsliste gesetzt. Dem 70-Jährigen, der Experte für Terrorismus und Geheimdienste sowie als strategischer Analyst tätigt ist und jahrelang hochgeschätzter Experte und Politikratgeber in der Schweiz und EU war, wird vorgeworfen, regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen zu sein, dort als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ zu fungieren und „Verschwörungstheorien“ zu verbreiten, „indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten“, heißt es in dem Sanktionsbeschluss, der von der – aktuell unter Korruptionsverdacht stehenden – Außenbeauftragten Kaja Kallas persönlich unterzeichnet wurde. Kernvorwurf dabei ist, dass Baud, weil er sich am “Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme” beteilige, für Handlungen verantwortlich sei, welche die Sicherheit der Ukraine bedrohen würden. Besonders skandalös: Die deutsche Bundesregierung hat am Montag die Sanktionsmaßnahmen ausdrücklich begrüßt (!).
Die Sicherheit der Ukraine, nicht der eigenen Bürger und Zukunftssicherung, ist also wieder einmal die letzte Staatsräson der EU – und das, obwohl das hochkorrupte Kriegsland einmal EU-Mitglied ist. Abgesehen davon, dass Baud nach Schweizer und EU-Recht und geltenden Grundfreiheiten solche Meinungen uneingeschränkt vertreten darf, bleibt der EU-Rat auch jeglichen Beleg für diese Behauptungen schuldig. Ein völlig unbescholtener politischer Beobachter wird hier in seinen Grundrechten eingeschränkt, weil er Positionen vertritt, die dem in der EU offiziell vorgeschrieben dogmatischen Narrativ widersprechen – und zwar mit weitreichenden Konsequenzen: Infolge der Sanktionierung Bauds und auch anderer Personen dürfen die Betroffenen innerhalb der EU nun nicht mehr reisen, ihr Vermögen wird eingefroren und sie dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder Vermögenswerte zur Verfügung stellen. Ein rechtliches Vorgehen dagegen ist faktisch unmöglich. Weder erfährt man, wie solche Beschlüsse zustande kommen noch werden die Betroffenen angehört. Es handelt sich hier um einen reinen Willkürakt, der auf nichts anderem beruht als einem Meinungsverbrechen.
Kaltstellung und Existenzvernichtung missliebiger Stimmen
Diese EU-Willkür, verübt von nicht demokratisch legitimierten supranationalen Behörden, versinnbildlicht, was aus dem einstigen Friedenssicherungsprojekt der Europäischen Integration und Gemeinschaft geworden ist: Ein von politischen Eliten gelenkter Willkürapparat, der die Rechtssicherheit und die Freiheit seiner Bürger nach Belieben aushebeln. Ebenfalls auf der Sanktionsliste stehen unter anderem der französische Geschäftsmann Xavier Moreau, der die Website “Stratpol.com” betreibt und ähnliche Narrative wie Baud verbreite, außerdem die Journalistin Diana Panchenko, weil sie in besetzten ukrainischen Gebieten Beiträge produziert habe, die der ukrainische Sicherheitsdienst als “Propaganda” bezeichnet habe, sowie mehrere russische Politikwissenschaftler und Analysten. Darunter sind auch Fyodor Lukyanov, der Chefredakteur des Onlineportals „Russia in Global Affairs“ und Forschungsdirektor des Valdai Discussion Club, sowie Ivan Timofeev, der Generaldirektor des Russischen Rates für internationale Angelegenheiten, und Dmitry Suslov von der Higher School of Economics in Moskau. Letzterem wird vorgeworfen, dass er 2024 in einer öffentlichen Äußerung eine „demonstrative nukleare Explosion“ als mögliche Option genannt, um nach seinen Worten „den Westen an die Gefahren eines Atomkriegs zu erinnern“, so die EU-Begründung für dessen Sanktionierung.
Der Schweizer Nationalrat Franz Grüter hat eine Eingabe – im Schweizer Recht: Interpellation – an den Bundesrat zum Fall Baud eingereicht. Darin wird festgestellt, dass das Vorgehen der EU grundlegende Fragen zu Meinungsfreiheit, politischer Einflussnahme und zur Rolle der EU aufwerfe. In einer Demokratie müssten auch unbequeme und kontroverse Einschätzungen ausgehalten werden, gerade dann, wenn sie nicht der offiziellen Linie entsprächen. Der Bundesrat muss nun die Frage beantworten, wie er sich zur Weigerung des rechtlichen Gehörs gegenüber Baud stellt, ob die Schweiz ihren Bürger schützen wird und ob sie beabsichtigt, im Rahmen ihrer neuen Sicherheitspolitik ebenfalls Listen mit „schlechten Bürgern“ zu erstellen. Wie immer diese Stellungnahme der eidgenössischen Bundesregierung ausfallen wird: Diese Sanktionen gegen Personen allein aufgrund missliebiger Meinungen sind ein weiterer Dammbruch auf dem Weg der EU hin zu einem totalitären Überwachungsstaat und einer freiheitsfeindlichen Krake. Verdiente und völlig unbescholtene Personen landen auf dubiosen und intransparenten Sanktionslisten, nur weil man entscheidet, dass sie sich nicht an die vorgegebene Einheitsmeinung halten. Es sind ganz ungeheuerliche Vorgänge, die hier mittlerweile an der Tagesordnung sind – und die die Kritik der Regierung von US-Präsident Donald Trump an der EU vollauf bestätigen.
- Klicken, um auf Telegram zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Telegram
- Klicke, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X
- Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook
- Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp
- Klicken, um einem Freund einen Link per E-Mail zu senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) E-Mail
- Klicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken









7 Antworten
Die Fratze der Tyrannei zeigt sich immer deutlicher.
Und die Juristen halten die Füße still.
Dadurch werden sie zu Komplizen.
Pfui!
@wegen Ukraine-Kritik auf EU-Sanktionsliste
„unsere Demokratie“ eben !
Wie mag das in Russland kommentiert werden ?
Und in den USA ?
„und das, obwohl das hochkorrupte Kriegsland einmal EU-Mitglied ist.“
dieser Satz ,könnte ein “ nicht “ inhaltlich sehr gut Verkraften.
Ja, das ’nicht‘ hat der Autor selbst nach dem Durchlesen vor der Absendung vergessen, einzufügen. Für aufgeweckte Leser kein unüberwindliches Problem! Frohe Weihnachten!
Wenn außerhalb von Gerichtsprozessen gar ohne Anhörungen oder Verfahren – angeblich – Recht gesprochen wird und gar schwerstwiegende Sanktionen verhängt werden können, wurde auf eklatanteste Weise der Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Schon weil die EU kein Staat ist!
Wer hat eine EU oder einige der dort tätigen Personen ermächtigt, sich derart anmaßend über die Rechtsordnung hinwegzusetzen? – Niemand!
Das Problem sind die Wähler … also in ihrer Masse. Die fangen an (sich) Fragen zu stellen, wenn das Blut in Strömen durch die Straßen fließt. Es gibt in diesem Land praktisch nur noch gelernte und überzeugte Bundesrepublikaner … und die ändern weder ihr Wahlverhalten noch ihre Besinnungslose BRD-Identifikation (= Das Grundgesetz ist unsere Verfassung!), auch wenn ihr eigener Nachwuchs von widerlichen Drecksk…ken aus 195 Staaten dieses Planeten terrorisiert und zu Brei geschlagen wird (siehe das kürzliche Schulbeispiel aus Cottbus). Das absehbare Ende dieser Einstellung … wird die unwiderrufliche Selbstbeendigung sein. Und leider … kann ich in diesem Fall nicht einmal ‚leider‘ sagen…
Bitte Petition unterzeichnen:
https://www.patriotpetition.org/2025/12/20/schweizer-buerger-muessen-vor-eu-sanktionen-geschuetzt-werden/