Zur Dialektik von Kampagne und Gegenkampagne

Zur Dialektik von Kampagne und Gegenkampagne

Unüberwindbare Gegensätze durch ständig neue Frontlinien und Sollbruchstellen (Collage:Ansage)

Der vorliegende Beitrag möchte einige Anmerkungen zur Zersetzung rechtsstaatlicher Rationalität im Zeitalter öffentlich-rechtlicher Gesinnungsrhetorik darlegen. Der Fall Brosius-Gersdorf ist kein Betriebsunfall, sondern ein Symptom. Dass das ZDF gegenüber dem Portal “Apollo News” eine Unterlassungserklärung abgeben musste, war kein juristischer Nebenschauplatz, sondern ein seltener Bruch im Panzer öffentlicher Selbstlegitimation. Es ging um die implizite Behauptung, das alternative Medium habe an der Verbreitung von Falschmeldungen über die Verfassungsrichterkandidatin mitgewirkt – eine Unterstellung, die rechtlich nicht haltbar war. Viel bemerkenswerter als die Rücknahme selbst war jedoch, wie öffentlich-rechtliche Institutionen inzwischen operieren: nicht mehr als Chronisten der Gesellschaft, sondern als aktive Deutungsmächte, die unerwünschte Öffentlichkeiten systematisch an den Rand drängen.

Die frühere Idee einer pluralistischen Medienlandschaft, in der Argumente konkurrieren und sich Wahrheit durch Widerstreit herausbildet, ist einer kognitiven Monokultur gewichen. Hier herrscht kein Meinungskampf mehr, sondern Gesinnungshygiene. Medienakteure, die sich dem Kampf gegen „rechte Kampagnen“ verschrieben haben, inszenieren sich als Wahrheitsinstanzen, während sie gleichzeitig ihre Gatekeeper-Funktion missbrauchen, um legitime Kritik zu delegitimieren. Wer Missstände thematisiert, steht nicht unter Verdacht, weil er falsch läge – sondern weil er von der „falschen Seite“ kommt. Das journalistische Prinzip der Distanz wird ersetzt durch eine Haltung, die nicht aufklären will, sondern bekehren.

Frühe Thematisierung von Unrecht in freien Medien

In dieser neuen Diskursordnung zählt nicht mehr, was gesagt wird, sondern wer es sagt. Die Qualität eines Arguments tritt hinter dessen ideologischen Standort zurück. Kritik wird nicht mehr geprüft, sondern pathologisiert. Die Herkunft des Sprechers ersetzt die Auseinandersetzung mit dem Gesagten. Dieses Prinzip der Delegitimierung durch Zuweisung zeigt sich exemplarisch in der medialen Behandlung migrationsbezogener Gewaltverbrechen. Der Mord an einem Augsburger Feuerwehrmann 2019 durch den Migranten Halid S. wurde in alternativen Medien früh thematisiert – öffentlich-rechtliche Medien hingegen beschwiegen ihn zunächst fast vollständig und bezeichneten spätere Erwähnungen als „rechte Instrumentalisierung“.
Dieses Schweigen ist nicht Ausdruck redaktioneller Zurückhaltung, sondern Teil eines strategischen Gatekeepings, das Informationen selektiert nach ihrer Systemverträglichkeit. Der Begriff der „rechten Kampagne“ fungiert dabei als Bannspruch, mit dem jede oppositionelle Artikulation zur gefährlichen Propaganda erklärt wird. Im Sommerinterview mit Alice Weidel etwa suggerierte die ARD ein geschlossenes Framing: deästhetisierte Kameraführung, suggestive O-Töne, Hintergrundproteste – alles inszeniert zur moralischen Delegitimierung, nicht zur sachlichen Auseinandersetzung. Medienkritik wird hier nicht entkräftet, sondern entwertet – durch Stigmatisierung.

Der Begriff „Kampagne“ selbst hat eine paradoxe Wendung erfahren. Ursprünglich beschrieb er strategische Operationen zur Beeinflussung – heute dient er dazu, jede Form unliebsamer Kritik als orchestriertes Unrecht abzustempeln. Wer sich gegen parteipolitisch motivierte Institutionenbesetzung, wie im Fall Brosius-Gersdorf, ausspricht, wird des “Kampagnenjournalismus” geziehen. Die Ironie liegt darin, dass gerade die öffentlich-rechtlichen Medien jene Kampagnen betreiben, die sie anderen unterstellen. Das ZDF musste juristisch einräumen, dass “Apollo News” keine Falschinformationen verbreitet hatte. Damit wurde deutlich: Nicht die Kritiker lagen sachlich falsch – vielmehr versuchte eine mediale Priesterkaste, deren Kritik mit einem Moralkodex zu verbannen, der nichts mehr mit demokratischem Diskurs zu tun hat. Die Affäre ist somit ein Lehrstück über die Transformation journalistischer Institutionen in ideologische Erziehungsapparate. Wer vom Prinzip deliberativer Öffentlichkeit ausgeht, sieht darin nicht nur eine Entgleisung, sondern einen systemischen Bruch: Die vierte Gewalt verwandelt sich in einen Apparat diskursiver Hygiene.

Kampagnenrhetorik als Herrschaftsinstrument

Von einem „Offenbarungseid für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich nicht mehr als Berichterstatter, sondern als politischer Akteur versteht“ spricht Dennis Klecker, der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag. Klecker weiter: „Die pauschale Verleumdung regierungskritischer Berichterstattung, verbunden mit der demonstrativen moralischen Entrüstung, ist ein typisches Mittel systemischer Medienverdrängung. Kritik wird pathologisiert, nicht widerlegt. Wer dem ZDF widerspricht, betreibt angeblich Hetze. Wer aber mit Halbwahrheiten und suggestiven Gewitterbildern Stimmung gegen die Opposition macht, beruft sich auf ‚unseren demokratischen Auftrag‘. Diese Verkehrung der Begriffe ist ein Skandal – nicht nur medienpolitisch, sondern demokratietheoretisch.

Die systemische Medienverdrängung zeigt sich nicht nur in der Behandlung prominenter Fälle. Sie wirkt täglich, still, strukturell. Die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen – etwa die psychischen Belastungen von Kindern, Impfschäden, Lockdown-Folgen – begann fast ausschließlich in alternativen Medien wie Boris Reitschuster, “Tumult”,  “Achgut” oder “Journalistenwatch”. Der öffentlich-rechtliche Raum brauchte Monate, um diese Themen überhaupt zu erwähnen, – und tat es dann zumeist mit Distanzierungsgesten oder im Modus der Relativierung. Ebenso blieb der Skandal um linksextreme Fördergelder aus dem Familienministerium weitgehend unberührt vom öffentlich-rechtlichen Diskurs. Während “Tichys Einblick” oder “Junge Freiheit” die Verstrickungen offenlegten, herrschte in ARD und ZDF Schweigen – als wäre die Herkunft der Empfänger wichtiger als die demokratische Kontrolle der Mittelvergabe.

Haltung statt Prüfung: Die neue Dogmatik

Diese journalistische Selektion folgt keinem professionellen Kriterium, sondern einer Haltungsethik: Haltung ersetzt Objektivität, Betroffenheit ersetzt Analyse. Wer sich kritisch äußert, wird nicht gehört, sondern entlarvt – als rechts, populistisch oder verschwörungsideologisch. Diese Zuweisung erfolgt unabhängig vom Inhalt der Kritik. Die Moralphrasenlogik geht dabei einher mit einem missionarischen Sendungsbewusstsein. Medien betrachten sich nicht mehr als Plattformen der Meinungsvielfalt, sondern als Bollwerke gegen „das Dunkle“. Ihre Aufgabe sehen sie darin, den demokratischen Diskurs zu “schützen” – doch was sie faktisch schützen, ist das eigene Deutungsmonopol. Die Instrumentalisierung des Begriffs „Demokratie“ zur Diskursbegrenzung gehört zu den perfidesten Erscheinungen dieser neuen Orthodoxie.

Jüngstes Beispiel für die systemische Medienverdrängung ist die Berichterstattung über das Urteil im Prozess gegen Michael Ballweg, den Gründer der „Querdenken“-Bewegung, am Stuttgarter Landgericht. Ballweg wurde weitestgehend freigesprochen, lediglich wegen geringfügiger Steuerhinterziehung in zwei Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in drei Fällen verwarnt. Die schwerwiegenden Vorwürfe des versuchten Betrugs in über 9.000 Fällen sowie der Geldwäsche wurden fallengelassen oder gar nicht erst zugelassen. Dennoch zeigt die mediale Aufbereitung des Urteils exemplarisch, wie öffentlich-rechtliche Medien mit unliebsamen Akteuren umgehen: nicht durch sachliche Analyse, sondern durch suggestive Rahmung und moralische Pathologisierung. Der Kommentar von Christoph Kehlbach im “Südwestdeutschen Rundfunk” (SWR) zum Thema erwähnte zwar die Freisprechung von den Hauptanklagepunkten, aber der Fokus liegt auf der Zurückweisung von Ballwegs Narrativen der politischen Motiviertheit – ein Framing, das den Eindruck erweckt, die Freisprechung sei weniger ein Sieg für den Angeklagten als eine Bestätigung der Unabhängigkeit der Justiz.

Polarisierte Deutungen im Fall Ballweg

Die neunmonatige Untersuchungshaft, die Ballweg erlitten hat, wird zwar als entschädigungswürdig erwähnt, aber ohne jegliche kritische Reflexion der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme. Stattdessen wird die milde Strafe als Beleg für die „angemessene“ Arbeit der Gerichte dargestellt, während die Anklage der Staatsanwaltschaft, die in den meisten Punkten scheiterte, kaum hinterfragt wird. Im Kontrast dazu steht die Berichterstattung alternativer Medien wie Ansage. Julian Marius Plutz bewertet das Urteil als Beleg für „politisches Strafrecht in Aktion“. Er kritisiert, dass Ballweg weiter als „Problemfall“ stigmatisiert wird, und verweist auf die Diskrepanz zwischen der medialen Vorverurteilung und dem tatsächlichen Gerichtsurteil. Kritiker des Corona-Regimes werden durch langwierige Prozesse und Haftstrafen eingeschüchtert, selbst wenn die Vorwürfe letztlich nicht haltbar sind, so seine Interpretation.

Auch auf X zeigen sich die polarisierten Deutungen. Ein Nutzer kommentiert etwa, die unterschiedlichen Schlagzeilen zum Urteil – von Freispruch bis Verwarnung – ließen den Verdacht politischer Verfolgung aufkommen. Andere, wie Ballweg selbst, werfen dem SWR vor, durch falsche Berichterstattung (etwa durch die Reporterin Verena Neuhausen) das Verfahren verzerrt dargestellt zu haben, und kündigten Gegendarstellungen an. Diese Stimmen sehen im Prozess ein Beispiel für klassische Lawfare, also den Einsatz juristischer Mittel zur Ausschaltung politischer Gegner.

Verteidigung eines bestimmten Narrativs

Die Berichterstattung des SWR und anderer öffentlich-rechtlicher Medien wie der Tagesschau zeigt eine Tendenz, Ballweg weiterhin mit der „Querdenken“-Bewegung und deren kontroversen Assoziationen (etwa Verfassungsschutzbeobachtung oder angebliche “Reichsbürger”-Nähe) zu verknüpfen und ihn so moralisch zu diskreditieren, anstatt die konkreten juristischen Ergebnisse in den Vordergrund zu stellen. Diese Rahmung steht im Gegensatz zur tatsächlichen Urteilsbegründung: Das Gericht stellte fest, dass kein Vorsatz für Betrug nachweisbar war und die Spendenverwendung nicht ausreichend als privat belegt werden konnte. Dennoch bleibt der Eindruck einer „rechten“ oder „verschwörungsideologischen“ Figur haften, weil die Berichterstattung weniger das Urteil als die Person Ballweg in den Blickpunkt nimmt. Dies nährt den Eindruck, dass öffentlich-rechtliche Medien mehr an der Verteidigung eines bestimmten Narrativs interessiert sind.

Das gibt indirekt auch Fatina Keilani in der “Welt” mit dem Satz “Der Rechtsstaat wirkt nicht wie ein System des Schutzes, sondern wie eines der Machtausübung” zu. Sie verweist darauf, dass Untersuchungshaft “Freiheitsberaubung an einem Unschuldigen” und deswegen zeitlich begrenzt sei: maximal sechs Monate sieht das Gesetz vor, mit Verlängerungsmöglichkeit nur in engen Grenzen, etwa bei einer hohen zu erwartenden Strafe. Dass Ballweg “ganze neun Monate in Untersuchungshaft saß, dann aber faktisch freigesprochen wurde, ist deshalb ein schlechtes Zeichen für den Zustand des deutschen Rechtsstaates.” Oliver Maksan fasst in der “Neuen Zürcher Zeitung” zusammen: “Der deutsche Staat delegitimiert sich selbst.

Eine “juristische Ohrfeige für eine Staatsanwaltschaft, die offenbar mehr politische Agenda als objektive Aufklärung im Sinn hatte“, erkennt auch der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Baden-Württembergs, Rüdiger Klos. “Wenn nach monatelanger Untersuchungshaft, öffentlicher Vorverurteilung und politischer Instrumentalisierung nur ein Steueraspekt mit Verwarnung übrigbleibt, dann muss die Frage erlaubt sein: Ging es je um Recht – oder um Abschreckung? Es ist dringend an der Zeit, dass sich die Politik nicht länger mit der Mär der unabhängigen Strafverfolgung zufriedengibt, wenn offenkundig mit zweierlei Maß gemessen wird. Wer gegen den Zeitgeist demonstriert, wird zum Feindbild erklärt. Das ist beschämend.

Wahrheit ist nicht mehr Ziel des Diskurses

Wie schon im Fall Brosius-Gersdorf tritt damit ein strukturtypisches Element systemischer Medienverdrängung zutage: die Umdeutung juristischer Fakten in moralische Botschaften. Was nicht passt, wird passend gefühlt. Die einstige Trennung zwischen journalistischem Bericht, politischem Kommentar und justizieller Beurteilung verwischt zunehmend – zugunsten eines pädagogischen Sendungsbewusstseins, das Kritik nicht prüft, sondern sanktioniert. Das Ballweg-Urteil wird damit nicht zum Anlass rechtsstaatlicher Reflexion – sondern zum Instrument diskursiver Abschreckung. Die systemische Medienverdrängung ist keine Episode, sondern ein Strukturmerkmal postdemokratischer Öffentlichkeit. Sie lebt von einem geschlossenen System der Selbstbestätigung, das nur durch äußere Risse sichtbar wird. Der Fall Brosius-Gersdorf war ein solcher Riss: Er zeigt, dass alternative Öffentlichkeit trotz aller Verdrängung sichtbar werden kann – und dass öffentlich-rechtliche Institutionen zur Korrektur nur dann gezwungen sind, wenn juristischer Druck von außen erfolgt. Die Republik verlernt unterdessen zu unterscheiden: zwischen Kritik und Hetze, zwischen Information und Framing, zwischen Debatte und Zuweisung.

Die neue Medienethik will nicht mehr erkennen, sondern erziehen. In diesem didaktischen Raum werden Zuschauer zu Schülern, Journalisten zu Vormündern und Dissidenten zu Problemfällen. Wahrheit ist nicht mehr das Ziel des Diskurses; sie ist seine Voraussetzung geworden, festgelegt durch Redaktionen und befreit vom Widerspruch. Doch die Demokratie lebt nicht vom Einvernehmen, sondern vom Streit. Ihre Vitalität bemisst sich nicht am Konsens, sondern an der Fähigkeit, Dissens auszuhalten. Wer heute gegen die Monopolisierung des Deutungsrahmens anschreibt, kämpft daher nicht um Aufmerksamkeit, sondern um die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Vernunft. Denn Pluralismus beginnt nicht dort, wo Regierung und Medien zustimmen – sondern dort, wo andere Stimmen gehört werden, auch wenn sie stören. Die mediale Verdrängung alternativer Öffentlichkeiten ist kein Naturgesetz, sondern ein Machtphänomen. Sie lebt von ihrer Unsichtbarkeit, von der Suggestion journalistischer Neutralität, während sie in Wahrheit längst zur Vollzugsinstanz moralischer Diskurspolitik geworden ist. Die Verteidigung der Demokratie beginnt daher nicht beim Kampf gegen Falschinformationen – sondern beim Kampf gegen jene Systeme, die über Wahrheit und Irrtum entscheiden wollen, bevor die Debatte überhaupt geführt wurde.

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8 Antworten

  1. @Hier herrscht kein Meinungskampf mehr, sondern Gesinnungshygiene.
    meiner Meinung nach zu kurz gehüpft – die Medien sind – und waren immer – ein Machtmittel. Wenn man jemanden seine Meinung aufdrücken kann mit psychologischen Mitteln, dann muß man ihn nicht erschießen.
    Wenn man jemanden abhängig machen kann und die Wahrheit vor ihm verschweigen kann und ihn mittels psychologischer Tricks dazu bringen kann, was die Eliten wollen, dann muß man nicht offen als Terrorist auftreten und bei Gegenwehr die eigene Existenz riskieren – remember Soldatenkönige !
    Das war eigentlich das spannende bei Corona – die Offenheit, mit der sie ihre terroristischen und totalitären Ambitionen vortrugen – möge die Nation mit Fingern auf sie zeigen.

    Eine Geistesprüfung, die das Volk krachend vergeigt hat.
    Deshalb lügen die schon aus Prinzip, das Volk darf die Wahrheit nicht ahnen, wie es von den Eliten ausgesaugt wird.
    Ich frage mich nur – ist die derzeitige Gegenwelle ein Zeichen von Verstand, oder ist es nur die Übersättigung der grün-linken Propaganda ?
    Und ist die Nummer mit Brosius-Bindestrich wirklich eine ungeplante Niederlage, oder war das gewollt, Brosius als Bauernopfer, um von anderen Dingen abzulenken – sei es die Nummer mit dem abgewählten Parlament und dem grünen Rotz im Grundgesetz, seien es andere wie Kaufhold oder Fischer-Lescano, die wirklich ins VG sollen ?

  2. Die Verteidigung der Demokratie?
    Welcher Demokratie?

    Alle paar Jahre mal hier und da ein Kreuzchen machen und ansonsten nichts zu melden haben ist keine Volksherrschaft, nur eine Art Feigenblatt, das Demokratie vortäuscht.
    Auch in Nord-Korea wird gewählt. Gibt es dort deswegen Demokratie? 😂😂😂
    Dort gibt es keine Alternative zu wählen, weil es keine Opposition gibt.

    In Deutschland ist die einzig wirkliche Opposition die Afd. Deshalb will das Altparteienkartell sie verbieten.

    Merke: Der linke Block duldet nur Meinungen innerhalb des eigenen Spektrums. Und wenn er anderslautende Meinungen nicht verbieten oder unterdrücken kann, wird er gewalttätig.

  3. „Die mediale Verdrängung alternativer Öffentlichkeiten ist kein Naturgesetz, sondern ein Machtphänomen.“

    Im totalitären System sind vom vorgegebenen Meinungskorridor abweichende Meinungen unerwünscht.

    Wahlen sind lediglich Show-Veranstaltungen, die zwar dem Bürger suggerieren, daß er etwas zu entscheiden habe, tatsächlich aber nur dazu dienen, das System zu legitimieren.

    Das bedeutet: Jeder, der hingeht und wählt, legitimiert all die Parasiten, die ihn über die Steuerlast aussaugen.

    Ob es mit der Afd anders werden kann, ist solange unklar, wie sie keine Regierung stellt.
    Die Mehrheit der Deutschen unterstützt jedoch immer noch die Altparteinen. Anscheinend wollen sie noch mehr gepeinigt werden. Vielleicht sind sie auch nur völlig verblödet.
    Es bleibt jedenfalls spannend.

  4. Es ist erschreckend wie sich die Machtelite von der Bevölkerung abgewendet hat. Sie leben in ihrer eigenen Blase und jede Kritik ist abzuschmettern. Dabei ist doch der Souverän der Arbeitgeber dieser Politiker. Wir können und sollten uns überlegen wie lange wir diese Mißstände noch aushalten wollen.

    1. „Souveränität ist die uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit in inneren und äußeren Angelegenheiten.“
      Definition laut Herders Lexikon.

      Wer ist in Deutschland souverän?
      Die Bürger sind es mit Sicherheit nicht.
      Daß die Bürger der Souverän seien, ist darum nur eine Illusion.
      Und nur weil etwas in einem Gesetzbuch steht, ist es noch lange nicht Wirklichkeit.

  5. Wenn die Kartell-Parteien nicht so viel Dreck am Stecken und Leichen im Keller hätten, könnten sie sich inhaltlich mit der AfD auseinandersetzen. So muss aber um jeden Preis die drohende Sichtbarmachung dieses Parteidrecks verhindert werden.
    Außer Machtgeilheit, Korrupition, Lobbyismus und Verschwendungssucht haben sie ja nichts zu bieten, wie man sehen kann – und damit lässt sich auch nur noch bei den Dümmsten ein Blumentopf gewinnen (CDU 23%; SPD 13% usw. an Denkversagern!).

    Deshalb lebt „Unsere Demokratie“ vor allem in der „Bekämpfung“ der AfD!
    „Unsere“ – deren – „Demokratie“ wird so zum Selbstschutz und Selbstzweck, statt sicherzustellen, dass im Interesse des Volkes regiert wird.

  6. Die ganze Ballweg-Geschichte ist eine Riesenblamage für den deutschen Staat und an Kleinkariertheit und Lächerlichkeit nicht zu überbieten! Und das Schlimmste: Die betroffenen (besoffenen!) Behörden sonnen sich in Selbstzufriedenheit und Dummheit…!!!

    Das was diesem Bürger wiederfuhr ist Nichts im Vergleich dazu, was die VERBRECHER der WHO (im Auftrag von Merkel- und Gates!!!) an Ermächtigungen erfuhr mit der stillen Annahme der meisten Staaten – ausser USA Österreich??? und Italien???! _ Neben Zwangsbehandlungen nach WHO-Vorgabe (wie im KZ Buchenwald und Auschwitz!!!) ist gerade die Verbreitung sogenannter Falschinformationen verboten und wird verfolgt werden! Jegliche Impfskepsis wurde der Kampf angesagt. Und wie sagte es eine Zeitzeugin aus der NAZI und DDR-Zeit: Wer brav mitmachte,(das waren die, die nachher nicht dabei waren!!!) der bekam von den realen Zuständen gar nichts mit! Keine Angst.

    Eine komplett politisch motivierte Aktion. (lebenslang für Merkel. Spahn, Drosten, Lautermann usw…..und…und… Eine Schande für jede Demokratie. Shame on you Angela, denn genau diese Dame hat den Grundstein für solche VERBRECHEN gelegt…..Erst einmal „VIELEN DANK“, an Ballweg, ER hat vielen Menschen die Augen geöffnet, leider sind es aber immer noch nicht genug, die erkannt haben, dass der deutsche Staat ein Unrechtsstaat ist!
    Damals mit nachweisbar „Völkermördern“ an der Spitze. Sagt ein Gesetzeskundiger!!!!

  7. Die UN– Konvention beschreibt Völkermord als ein Verbrechen, das mit der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören .
    FactSheet zur Völkermordkonvention ENG – Vereinte Nationen

    the United Nations….https://www.un.org › genocideprevention › documents
    Übersetzt von Google (English → Deutsch)·Original ansehen
    Was ist der Unterschied zwischen Krieg und Völkermord?
    Was sind die 5 Säulen des Völkermords?….Die Konvention definiert Völkermord als eine von fünf „Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“. Zu diesen fünf Handlungen gehören die Tötung von Mitgliedern der Gruppe, die Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden an ihnen, die Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die Zerstörung der Gruppe abzielen, …das reicht hoffentlich, ich möchte auch Handschellen klicken hören!!!!