Auch in der Schweiz darf nichts die grüne Agenda gefährden: Kanton St. Gallen verbietet Volksabstimmungen über Windparks

Auch in der Schweiz darf nichts die grüne Agenda gefährden: Kanton St. Gallen verbietet Volksabstimmungen über Windparks

Länderüberschreitender Grüner Windrad-Kult (Symbolbild:Shutterstock)

Auch die Schweiz ist zunehmend vom Klimawahn gepackt – und zwar so sehr, dass im Zuge der Durchsetzung der ideologischen Weltenrettung, ganz dem Ungeist und Negativbeispiel von Ampeldeutschland folgen, nun sogar die in der Eidgenossenschaft Jahrhundert heilige Volkssouveränität und Mitbestimmung ausgesetzt wird. Wie auch hierzulande soll und darf in der Schweiz – zumindest mancherorts – kein unliebsames demokratisches Votum, kein renitenter Bürgerwille den Masterplan der großen Transformation gefährden. Es muss demokratisch aussehen, aber die Ökosozialisten müssen alles in der Hand haben.

So wird nun sogar in der für ihre plebiszitär-basisdemokratische Tradition bekannten Schweiz, die in Europa als letzte Insel bürgerlicher Mitbestimmung gilt, grüne Politik außer Diskussion gestellt: Die Kantonsregierung von St. Gallen hat sämtlichen Gemeinden untersagt, Volksabstimmungen über die Errichtung der geplanten 92 Windparks in 17 Gemeinden abzuhalten – und das, obwohl es bislang über 3.000 Einwendungen (!) von Gemeinden und Einzelpersonen gibt. Zuvor hatte bereits der Kanton Luzern das Mitspracherecht der Gemeinden einfach ausgehebelt, um freie Hand bei der perversen Verschandelung eine der idyllischsten Landschaften Europas mit Windpark-Ungetümen gegen den erklärten Willen zahlloser Bürger zu haben. Während es in Luzern allerdings am 24. November zumindest noch eine Abstimmung über das kantonale Baugesetz geben wird, bleibt den Bürgern im Kanton St. Gallen eine solche Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, verwehrt.

Selbst Naturzerstörung ist kein Hinderungsgrund

Dabei war der Widerstand riesig, weit größer als bei sonstigen kontroversen Entscheidungen, über die die Schweizer abstimmen dürfen: Sechs Gemeinden lehnten den Bau von Windparks komplett ab, fünf weitere äußerten Bedenken. Selbst aus dem Nachbarkanton Graubünden gab es Einwände. Doch das alles wurde und wird ignoriert – eben weil man ahnt, dass der Volkswille die grünen Subventionsexzesse durch Landschaftsverspargelung mit Windkraft-Monstren stoppen würde. Der St. Galler Regierungsrat bricht damit das Versprechen, dass der Bundesrat Albert Rösti gemacht hatte: Dieser hatte den betroffenen Gemeinden ausdrücklich zugesichert, weiter abstimmen dürfen. Stattdessen werden nun im Kommandostil 17 Gebiete festgelegt, denen die 92 Windparks aufgezwungen werden. Darunter ist sogar der Windpark Rheinau, der wegen drohender massiver Naturzerstörung vor fünf Jahren aus dem damaligen Richtplanentwurf gestrichen worden war – weil unter anderem Gruppen wie der WWF, Pro Natura, Bird Life, der Heimatschutz, die Stiftung Landschaftsschutz und die Gemeinden Bad Ragaz, Fläsch und Maienfeld vehement dagegen protestiert hatten. Auch das wurde jetzt sang- und klanglos einfach rückgängig gemacht.

Bürgerinitiativen organisieren nun Widerstand gegen diese putschartige Entmachtung der Gemeinden, der einen Damm- und Tabubruch mit den demokratischen Regulation in der Schweiz darstellt. Der Vorfall zeigt, dass die Klimalobby grezübergreifend vor nichts haltmacht, um ihre Agenda durchzusetzen; wo immer Grüne mitregieren, haben die Bürger keine Stimme mehr, es sei denn, sie sind auf Linie. Man kann den St. Gallener Bürger nur wünschen, dass ihr Kampf gegen den Windkraftwahn Erfolg hat und nicht auch noch die freie Schweiz endgültig unter die Fuchtel der antidemokratischen linksgrünen Agendakräfte gerät, die den Rest Europas bereits bis zur Unkenntlichkeit “verändern” und zerstören.

2 Antworten

  1. Das darf nicht wahr sein … Ganz im Sinne von Bll Gt*s, der über den Erdball einen schützenden Luftballon (ich weiß den Namen des Konzetrats/Mittel gerade nicht) spannen will, um uns vor der “zu großen” Erwärumg der Sonne zu “schützen”. MenschgeDACHT = MenschgeMACHT und absolut kein Verstehen und echtes Interagieren mit Mutter Erde und der Natur. Wir alle werden die Quittung bekommen, besonders die Nachfahren … GOTT steh uns bei!

  2. Da fehlt die Angabe auf welcher Rechtsgrundlage diese Machtergreifung der Kantonsregierung Sankt Gallen läuft. Man sollte nicht erwarten, daß außerhalb der Schweiz bekannt ist, welchen rechtlichen Rang dort Volksabstimmungen haben oder wie verankert diese im politischen System der Schweiz sind.
    Wer wählt eigentlich diese Kantonsregierungen? Geliefert wie bestellt und redlich verdient?

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