Lässt Nancy nun auch “Näncy” verbieten?

Lässt Nancy nun auch “Näncy” verbieten?

BMI Nancy Faeser, regierende Belastung des Rechtsstaats (Foto:Imago)

Als das Magazin „Compact“ letzten Monat von Innenministerin Nancy Faeser in einem Akt beispielloser Willkür und mit fadenscheinigsten Begründungen verboten wurde, war dies der bislang schwerwiegendste Schlag gegen die Pressefreiheit in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Sodenkamp & Lenz Verlag, der auch die Zeitung „Demokratischer Widerstand” herausgibt, reagierte darauf jedoch auf recht originell-ironische Weise, indem er die bereits fertig geplante August-Ausgabe einfach in einem anderen Subverlag und unter dem Namen „Näncy auf den Markt brachte. Wie immer man zum fragwürdigen “Compact” und seinem noch fragwürdigeren, mehr als schillernden Herausgeber Jürgen Elsässer stehen mag – der Coup war gelungen. „In ‘Näncy’, jedenfalls in dieser Ausgabe, finden Sie die Inhalte aus der August-Ausgabe von ‘Compact’”, so Elsässer beim Erscheinen des Ersatztitels süffisant: Dem Bundesinnenministerium werde es nicht gelingen, sein Magazin aus dem Verkehr zu ziehen. „Was Frau Faeser verbieten wollte, lässt sich eben nicht verbieten“, sagte er. Elsässer betonte dabei explizit, an der Veröffentlichung nicht beteiligt gewesen zu sein, wenn er sie auch begrüße; dies wohl als formale Absicherung, um die Verbotsbestimmungen nicht zu verletzen.

Von der linksextremistischen Bundesinnenministerin war dazu offiziell bislang nichts zu hören. Den Vorgang in Augenschein zu nehmen sei Sache der Strafverfolgungsbehörden in Brandenburg, hieß es aus dem Ressort lediglich. Bestätigt wurde jedoch erneut, dass „das Bundesamt für Verfassungsschutz mögliche Folgeaktivitäten des verbotenen Vereins im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten“ beobachte. Im Klartext: die Hatz auf “Compact“ und andere Andersdenkende geht weiter – und wird sich nun vermutlich auch auf die „Näncy“-Herausgeber ausdehnen.

In der selbstgestellten Falle

Allerdings bleibt Faeser hier auch gar nichts anderes übrig als die Flucht nach vorne: Sie sitzt in einer selbstgestellten Falle. Wenn sie „Compact“ in anderer Form weiter gewähren ließe, führte sie ihr eigenes Verbot ad absurdum; wenn sie nun auch „Näncy“ verbieten lässt, beweist sie erneut ihr totalitäres Amtsverständnis. Zwar wird – unter Annahme minimaler residualer rechtsstaatlicher Verhältnisse – Faesers klar grundgesetzwidriges Vorgehen gegen “Compact” nie und nimmer juristisch Bestand haben und müsste unter normalen Umständen nicht nur Faesers Rücktritt (an Rausschmiss ist bei einem prädementen und untätigen Bundeskanzler nicht zu denken) zur Folge haben, sondern strafrechtliche Ermittlungen gegen sie; doch bis darüber entschieden ist, steht sie unter Zugzwang.  Ihr Ministerium könnte nun erneut – wie schon bei „Compact“ – gegen Sodenkamp & Lenz vorgehen, indem sie auch das neue Konstrukt um “Näncy” als vorgeblicher “Verein” verbieten lässt. Rechtsexperten halten dies jedoch für noch problematischer als im Falle des “Compact”-Verbotes.

Christoph Degenhart, ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof und Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig, äußerte gegenüber Medien „erhebliche Zweifel, ob ein solches Verbot einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde. Die Kompetenzordnung des Grundgesetzes werde umgangen, es handele sich um einen massiven Eingriff in die Freiheit der Presse, sagte er. Andererseits hat Faeser in ihrer gesamten katastrophalen Amtszeit wieder und wieder unter Beweis gestellt, dass das Recht sie nicht kümmert. Entweder biegt sie selbiges, um ihren Kampf gegen alles, was nicht dezidiert links ist, bis zum bitteren Ende durchzufechten, oder sie ignoriert einfach Gesetze und Verfassung. Auf diesem Irrweg wird dieser schlimmste politische Totalausfall seit 1945 weiterwandeln und daher vermutlich auch vor einem weiteren aus der Luft gegriffenen Vereinsverbot nicht Halt machen. Und ihre Kettenhunde vom Verfassungsschutz stehen sicher längst bereit, um diese Infamie mit Scheinbeweisen zu untermauern.

16 Antworten

  1. Wenn “Näncy” weg ist, dann kommt eben “Haldi”…
    Spitzt den Bleistift, sortiert das Papier,sagt den Fotogrphen bescheid …
    Auf gehts wackere unabhängige Medienschaffende!

    GG Art 5 Pk 1
    …Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    31
  2. Um das GRUNDRECHT der Pressefreiheit vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen und der Willkür seitens der Staatsgewalten Einhalt zu gebieten mein Vorschlag das COMPACT Magazin temporär gespiegelt unter demselben Namen veröffentlichen.
    ϽOƜԀⱯϽꓕ

    Ich bin mir sicher, dass die Legislative nach mehrmaliger Umbenennnung unliebsamer Presseerzeugnisse mit nicht regierungskonformer Berichterstattung Art. 5 GG wie folgt ändern wird:

    Art. 5. (1) 1 Niemand hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2 Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden nicht gewährleistet. 3 Eine Zensur findet statt.

    10
  3. Ja, Nancy muß jetzt zeigen, was sie von NÄNCY hält. Und es wird ein Vergnügen sein, immer wieder neue Gazetten zu pushen

    12
  4. Gegen die Autoren und ihre Inhalte liegen angeblich keine Anklagen und keine Strafverfahren vor. Wieso sollte eine Innenministerin sie verbieten können?

  5. Wer schützt uns Bürger und das Grundgesetz, sprich unsere
    Grundrechte vor einem einseitig links mutierten autokratisch werkelnden Blondchen und ihrem Untergebenen beim Verfsch?

    Es ist nur noch widerlich und abstoßend, was sich Politiker und
    untergebene Behördenleiter gegenüber den Bürgern erlauben !

    Das soll Demokratie, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Gerichte und neutrale Staatsanwälte als Voraussetzung für eine
    tatsächliche Demokratie darstellen?

    Wenn es nicht so ernst zu nehmen wäre, würde ich mich über
    die Übergriffigkeit von gewissen unsäglichen Gestalten schlapp lachen !

    11
  6. “Wie immer man zum fragwürdigen “Compact” und seinem noch fragwürdigeren, mehr als schillernden Herausgeber Jürgen Elsässer stehen mag .. ” Ich schätzte Compact als ein scharfes, aber keinesfalls extremistisches Organ! Elsässer hat einen ähnlichen Weg zur Politik beschritten , wie ich – oder ich wie er – und kommt nach all den Erfahrungen des Weges zu ähnlichen Schlüssen über den Zustand dieser Republik! Und ja – die Kritik an diesen Zuständen MÜSSEN zwingend scharf und überdeutlich ausgesprochen werden. Seichte Kommentare, laue Statements, dümmliches Geschwätz der Politik treffen auf klare, scharfe und pointierte Kritiken seines Magazins. Eindeutigkeit und Klarheit fehlen auch vielen alternativen Medien, die sich in immer wiederkehrenden Beschwörungen und Bedenken – “fragwürdig/umstritten/schillernd” gern und servil von jeglichem Inhalt des verbotenen Magazins d i s t a n z i e r e n. Sie merken dabei gar nicht, wie sie sich dem bestehenden Meinungskartell unterwerfen – das sie andererseits oft weinerlich beklagen. Elsässers Magazin war klar, eindeutig, rechtskonform und beissend. DAS findet man bis auf “Demokratischen Widerstand” nirgendwo. Auch hier nicht. Umschreibende Geschichtchen sind zwar unterhaltsam, dienen jedoch keinesfalls zur Verstärkung des politisch nötigen Rückgrats der Allgemeinheit und schon gar nie einem Umschwung dieses Wahnsinns.

    14
  7. Alles verbieten, verbieten und noch mehr verbieten! Und was macht die Nänzi, wenn sie alles verboten hat?

  8. Komisch, nicht wahr? Eilantrag immer noch nicht spruchreif?
    Das bedeutet genau Eines:
    Man weist 1. das Scherbengericht an, wie das Urteil zu lauten hat und erarbeitet gerade, 2., fieberhaft juristische Winkelzüge und absurde Begründungen, warum dem Antrag nicht stattgegeben wird.
    Ist zwar auch juristischer Bullshit, aber exakt passend zur brutalen, reinen Willkür deutscher Unrechtssysteme. Ein Rechtssystem hat es in Deutschland noch zu keiner Zeit wirklich gegeben, da kann man noch so angestrengt schauen, gerne auch zurück bis Hochstift Bamberg, Würzburg, Fulda…
    Hexenprozesse:
    25.000 Opfer in Europa ohne Deutschland, aber alleine auf dem Gebiet der heutigen BRD schon 25.000 Hinrichtungen.
    Rechtssysteme in Deutschland, ja nee, is klar!

  9. Die anscheinend echten Linken haben es begriffen und dafür muss man Ihnen dankbar sein:
    Dieser Anschlag auf Demokratie, Rechtsstaat und Pressefreiheit betrifft alle!
    Mit dieser Nancy ist schon längst und nun endgültig eine Stufe erreicht, auf der alle wach werden müssen und nur mit „Näncy“ geantwortet werden kann!
    Welche Sanktionen bedrohen N.F., wenn glasklar ein Verfassungsverstoß gerichtlich attestiert wird?
    Sollten da nicht welche drohen, bei einer derartigen Selbstfraulichkeit und Verfassungssabotage?
    Wie steht es generell mit der „Verantwortlichkeit im Amt“? – Allein der Steuerzahler haftet!

    Es ist idiotisch – und so beweisen die Etablierten wieder einmal ihre tiefsitzende Demokratie-Unfähigkeit! -, dass sie auch noch beklatschen, wenn mit kriminell verfassungswidrig zu nennenden Tricks ein politischen Gegner vernichtet werden soll.

    Wo bleibt denn die seit Jahren angekündigte “inhaltliche Auseinandersetzung” mit der „rechten AfD“? Wo die Ehr-abschneidenden und verleumderischen „Belege“ gegen diese Partei?
    Der Verunglimpfungen und die Volksverhetzung machen – wie gewünscht – beste Schule: Hier können viele Sitze, die von der AfD gewonnen wurden, nicht besetzt werden, weil bekanntlich Arbeitgeber, Ärzte und wer sonst noch, sich an faschistischen Ausgrenzungsaktionen beteiligen und die Gewählten deshalb nicht wagen, ihr verdientes Amt tatsächlich auch anzutreten.

    Weit haben wir’s gebracht – bis zu den Sternen weit!