Mittwoch, 24. Juli 2024
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Rückfall in finstere Zeiten: Gesinnungsjustiz in Kenzingen

Rückfall in finstere Zeiten: Gesinnungsjustiz in Kenzingen

Deutschlands Justiz: Eine Lachnummer – und Tummelplatz für weltfremde junglinke Richterinnen (Collage:Jouwatch)

Seit Beginn der von 2005 bis 2021 währenden Kanzlerschaft einer durch den Propaganda-Apparat der früheren DDR bestens dafür präparierten, beinharten Sozialistin namens Angela Merkel von der (un)christlichen Partei vollzog sich, anfangs weitgehend unbemerkt, mit zunehmender Dauer ihrer Regierungsverantwortung jedoch immer rasanter, die allmähliche Vereinnahmung der Justiz durch die Exekutive, und zwar sowohl über die zeitgeistliche ideologische Ausrichtung der Richter selbst als auch über das Parteibuch. Wir können deshalb wohl mit Fug und Recht von einer sich parallel zur Ära Merkel immer stärker vollziehenden woken, dem Gender- und LGBTIQ-Prinzip huldigenden politischen Justiz sprechen; eine Entwicklung, die sich durch die Klima- und Corona-Gesetzgebung noch weiter verschärfte. Was dabei am Ende herauskam, lässt einen schaudern.

Ein “prächtiges” Musterexempel für das Treiben dieser Gesinnungsjustiz wurde am 3. Juli 2024 den Zuschauern der Öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts im südbadischen Kenzingen, etwa 30 km nördlich von Freiburg im Breisgau gelegen, geboten. Es ging dabei um das Strafverfahren gegen Ansage!-Autor Albrecht Künstle aus dem benachbarten Herbolzheim, dem vorgeworfen wurde, im Oktober 2019 im Internet-Blog „Die Unbestechlichen“ angebliche “Volksverhetzung” gegenüber unseren Mitmenschen muslimischen Glaubens begangen zu haben. Bemerkenswert dabei war, dass die Anzeige erst mehr als vier Jahre (!) nach Publikation des inkriminierten Beitrags erfolgte. Verjährung wäre erst nach fünf Jahren eingetreten.

Stimmen aus dem Äther

Die überaus “schreckliche”, angeblich des Delikts der Volksverhetzung „würdige“ Tat bestand darin, dass Albrecht Künstle in seinem Artikelbetont hatte, dass muslimischen Gewalttätern seitens deutscher Gerichte immer wieder eine geistige Verwirrtheit attestiert werde – weil diese zu ihren Taten offenbar durch irgendwelche seltsamen Stimmen aus dem Äther dazu aufgefordert würden, weswegen sie dann allesamt von Vornherein mit mildernden Umständen rechnen könnten. Als besonders schwerwiegender Tatvorwurf wurden jedoch die  folgenden, hier aus dem Original-Blog (der inzwischen online nicht mehr zugänglich ist) entnommenen Zeilen gewertet:

Die koranhörigen Muslime haben allein ihre Not bei der Wahl der Mittel, auf welche Weise Juden und Christen zu töten sind. Muhammads Instrument war das Schwert, mit dem er eigenhändig Ungläubige tötete. Wenn es ihm zu viel wurde, erhielten seine Mitstreiter den Befehl zu töten, wie z. B. 800 Männer jüdischer Stämme, die wegen nichts und wieder nichts hingerichtet wurden. Heute tragen die Nachfolger Muhammads keine Schwerter mehr, weil sie zu sperrig sind. Deshalb greifen sie auf Messer zurück. Sie sind zwar nicht so lang, aber umso schärfer. Und wenn man solche gerade nicht zur Hand hat, dann dürfen es Beine sein, mit denen der Somalier den Rentner in Offenburg zusammengetreten hat.

Junge Staatsanwältin, junge Richterin

Das also soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft – und, wie sich zeigen sollte, auch des Gerichts – “Volksverhetzung” sein. In seiner selbst verfassten achtseitigen Einspruchsbegründung gegen den ergangenen Strafbefehl hatte Künstle die absurden Vorwürfen umfassend widerlegt, und zwar in einer auch für mich als Nichtjuristen absolut überzeugenden Weise; was jedoch die Staatsanwältin nicht daran hinderte, seine Verteidigung und schlüssige Argumentation völlig zu ignorieren und unbeirrt ihre eigene, wohl der „politischen Korrektheit“ geschuldete Sicht der Dinge zu vertreten. Die junge Dame drehte sich dabei – stets im Einklang mit der ebenfalls sehr jungen Richterin beim späteren Schuldspruch – ständig im Kreise und wiederholte immer wieder denselben Sermon. Mit stichhaltigen Argumenten, welche einen tatsächlich vorliegenden Straftatbestand der Volksverhetzung hätten rechtfertigten können, konnte sie nicht aufwarten. Wie denn auch?

Auf die Fangfrage der jungen Richterin, ob er heute noch einmal denselben Wortlaut wählen würde wie im Herbst 2019, fiel der Angeklagte nicht herein. Hätte er sich hier beispielsweise gewunden und sich zu einem letztlich als Nein zu interpretierenden Statement durchgerungen (was er klugerweise nicht tat) wäre ihm dies als volles Schuldeingeständnis ausgelegt worden. Hätte er ein Fehlverhalten  zugegeben, das objektiv nie und nimmer vorlag, hätte er im Falle eines Schuldspruchs (und dieser muss nach meiner Überzeugung bereits vor Beginn der Verhandlung festgestanden haben) die wohl denkbar schlechtesten Karten für den später eingelegten Rekurs gehabt.

Drastisches Strafmaß

Obwohl nicht dazu verpflichtet, war Künstle bereits lange vor der Verhandlung einer Vorladung der Polizeidienststelle Freiburg zur Beschuldigtenvernehmung gefolgt, die von einer Polizeibeamtin durchgeführt wurde. Diese setzte – quasi als „Zeugin“ vor Ort – das Amtsgericht Kenzingen über das Protokoll der Anhörung in Kenntnis. Wie mir vom Angeklagten mitgeteilt wurde, traf das Protokoll zwar zu, allerdings erwies sich ein angefertigtes Begleitschreiben zum Protokoll seines Erachtens als verfälschend.

Der Verteidiger des Angeklagten wies in seinem sachlich geführten Plädoyer in an Klarheit und Deutlichkeit kaum zu überbietenden Worten den Vorwurf der Volksverhetzung entschieden zurück und verwies dabei auch auf entsprechende Urteile in früheren Verfahren. Sogar in einem Prozess, in dem das Wort „Migration tötet“ zur Debatte stand, seien der Tatbestand der Volksverhetzung verneint worden. Aufgrund der überzeugenden Argumentation des Verteidigers – der bereits prophylaktisch ankündigte, im Falle eines Schuldspruchs in Berufung zu gehen – hätte man seitens des Auditoriums eigentlich zwingend einen Freispruch erwarten sollen. Der erfolgte allerdings nicht. Denn bei der anschließenden Urteilsverkündung schloss sich die Richtern – wie aufgrund der vorherigen Verhandlungsführung nicht anders zu erwarten – dem von der Staatsanwältin geforderten drastischen Strafmaß vollumfänglich an, und verurteilte Albecht Künstle zu 90 Tagessätzen à 50 Euro oder wahlweise drei Monaten Gefängnis.

Urteil stand offensichtlich vorher fest

Rückschauend zeichnete sich für mich persönlich bereits nach Verlesung der Anklageschrift ab, dass es hier wohl zu einem weiteren, dem gegenwärtig in diesem Land herrschendengesellschaftlichen Klima entsprechenden „politisch-korrekten“ Urteil kommen werde – was sich auch voll und ganz bestätigte. Allerdings gewann ich im Verlauf der Verhandlung leider auch den Eindruck, als hätten sich sowohl Staatsanwältin als auch Richterin nur allzu leichtfertig über die schriftlich erfolgte Einspruchsbegründung des Angeklagten hinweggesetzt. Womöglich haben sie diese nicht einmal gelesen oder nur kurz überflogen. Dass Urteil scheint fertig in der Schublade gelegen zu haben, hier sollte wohl “ein Zeichen” gegen die angeblich grassierende “Muslimfeindlichkeit” gesetzt werden – als welche, nicht nur in diesem Fall, statthafte Kritik am radikalen und politischen Islam zunehmend diffamiert wird.

Wie oben bereits dargelegt, hatten sich sowohl Staatsanwältin als auch Richterin mit ihren Statements beziehungsweise der Urteilsverkündung ständig im Kreise gedreht, was jedoch in Anbetracht eines zu erwartenden Fehlurteils aber auch völlig verständlich war. Leider hatte ich trotz guten Gehörs einige Male Probleme, rein akustisch den Ausführungen von Staatsanwältin und Richterin zu folgen, da sie beide nicht nur zu schnell sprachen, sondern meines Erachtens darüberhinaus  auch noch beträchtlich nuschelten. Was nicht weiter verwundert – denn rein psychologisch lässt sich Nuscheln bekanntlich ebenfalls als Zeichen einer gewissen Unsicherheit interpretieren. Der einzige unter den drei im Gerichtssaal vertretenen Juristen, der akustisch verständlich, klar und ohne Umschweife argumentierte, war Künstles Verteidiger. Man kann ihm deshalb nur wünschen, dass seine schlüssigen und den Angeklagten vollständig entlastenden Argumente bei der späteren Berufung am Landgericht Offenburg auf einen politisch unabhängigeren Richter treffen werden.

9 Responses

  1. Solange Staatsanwälte ihren jeweiligen politischen Justizministerien
    weisungsgebunden unterstellt sind gibt es zuhauf eine dreckige
    politische Gesinnungsjustiz, die auch von grünlinken woken Richtern
    gesprochen wird.

    Staatsanwaltschaften müssen ganz fix unabhängig tätig werden, was die AfD u.a. auch ändern würde !

    Es lassen durch das System Rechtsbeugung und Rechtsmissbrauch
    nett grüßen !

    Die Väter des Grundgesetzes haben hier leider geschlammt !

    Pfui !

    Es grüßt herzlich
    Fiete aus dem hohen Norden

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  2. @Junge Staatsanwältin, junge Richterin
    einfach nur abwarten – und Popcorn bereitstellen. Wenn die unter Scharia-Gesetzgebung fallen und sich die Revolutionswächter mit denen befassen, können sie sich dann schmunzelnd zurücklehnen !
    So spielt das leben – wer mit beiden Füßen in eine Pfütze springt, wird auch selbst naß – das ist das Ying und Yang des Lebens !

  3. “… Obwohl nicht dazu verpflichtet, war Künstle bereits lange vor der Verhandlung einer Vorladung der Polizeidienststelle Freiburg zur Beschuldigtenvernehmung gefolgt, die von einer Polizeibeamtin durchgeführt wurde. Diese setzte – quasi als „Zeugin“ vor Ort – das Amtsgericht Kenzingen über das Protokoll der Anhörung in Kenntnis. Wie mir vom Angeklagten mitgeteilt wurde, traf das Protokoll zwar zu, allerdings erwies sich ein angefertigtes Begleitschreiben zum Protokoll seines Erachtens als verfälschend. …”

    Lieber nicht die Voradung bei der Polizeidienststelle wahrnehmen.
    Grund: Man unterschreibt nicht, was man da dem Beamten gesagt hat. Die eigenen Aussagen können von dem Beamten, der die Aussagen des Vorgeladenen niederschreibt, verfälscht werden. An der Stelle ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet.

    1. „Die eigenen Aussagen können von dem Beamten, der die Aussagen des Vorgeladenen niederschreibt, verfälscht werden.”

      Vollig richtig. Habe ich selbst erlebt, als ich einmal im Gerichtsgebäude eine Aussage zur Niederschrift machte.
      Der Typ dort schrieb einfach etwas anderes als das, was ich sagte, und benutze Wörter, die ich nicht gesagt hatte.
      Dann legte er mir das zur Unterschrift vor.

      Selbverständlich protestierte ich vehement.
      Als Antwort bekam ich zu hören: „Wir haben unsere Vorschriften.”

      Daraufhin zerriß ich das Papier und verließ in Mißgestimmung das Gebäude.

  4. Angesichts dieser Klarheit lehne ich es ab, zu argumentieren und zu diskutieren. Ich sage nur Karrieregeile, linke, dreckige, in ihrer Billigkeit nicht zu übertreffenden Fotzen!

    Die jungen Generationen werden gezwungen sein, die Notbremse in radikalisierter und sehr unschöner Art und Weise zu ziehen. Anders wird diesem Dreck niemand mehr Herr werden. Insbesondere die Alten über 60, die immer noch zum allergrößten Teil etablierte Verbrecherparteien wählen, wird es zu Recht knallhart und gnadenlos treffen müssen. Ihr eigener, über das Demente hinaus gehender, purer Egoismus, Hauptsache mir geht es noch gut, wird sie am Ende richtig leiden lassen, wenn nicht sogar vernichten.

    Es wird höchste Zeit, Pensionen und Renten durch Bürgergeld zu ersetzen und wer zu viel besitzt, bekommt gar nichts. Ich sehe in diesem Shithole keinen anderen Weg, diese alten Kretins noch zur Räson zu bringen. Das fiskalische und wirtschaftliche Massaker, der rigide Abbau des Gesundheitssektors muss zuerst die Alten in voller Härte treffen. Sollen sie elendig verrecken, denn sie werden und wollen nicht ablassen von ihrem verwerflichen und zerstörerischen Tun. Das sage ich, ein 64-jähriger Privatier, der sich dafür schämt, was aus Schland gemacht wurde!

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    1. “Angesichts dieser Klarheit lehne ich es ab, zu argumentieren und zu diskutieren. Ich sage nur Karrieregeile, linke, dreckige, in ihrer Billigkeit nicht zu übertreffenden Fotzen!”

      Ein Staat mit einer Justiz, die vorsätzlich das Recht beugt, Beweisanträge zur Verteidigung ablehnt, Falschaussage bei der Verhandlung toleriert, Urkundenfälschung als “…. nicht strafbare schriftliche Lüge” (!) durchgehen lässt, ist nach meiner Auffassung KEIN Rechtsstaat mehr.

      Wie ich an anderer Stelle früher bereits geschrieben habe sterbe ich lieber den Märtyrertod als dass ich jemals wieder im Unrechtsstaat, welcher unter “Bundesrepublik Deutschland” firmiert, ein Gerichtgebäude betrete. Dieser von mir gefasste Beschluss gilt so lange, bis gem. Art. 146 GG vom deutschen Volk eine Verfassung beschlossen ist, welche vollumfänglich meiner Rechtsauffassung entspricht.

      Seit dem Zeitpunkt, als von mir Art. 20 Abs. 4 GG in Kraft gesetzt wurde, stehe ich über den Gesetzen und lebe mein Leben nur noch nach meinem Gewissen unter Beachtung vom kategorischen Imperativ nach I. Kant.

      Carpe diem.

  5. Wer eine gefestigte ethisch-humanistisch-demokratische Gesinnung hat, weiß, was er von solch einer “Rechtsprechung” zu halten hat! Sie ist in ihrer vermeintlich unpolitischen Art die schlimmste Art einer Kritik-feindlicher Politik.

    Von ins unpolitisch-politisch-gehorsame Denksystem sozialisierten Juristen und vor allem immer wieder -Innen kann man leider nicht mehr viel erwarten. Es fehlt einfach an geschichtlichem und politischem Wissen und an einem implantierten Maßstab für Verhältnismäßigkeit und ein belastbares Gewissen. Nicht nur die Medien fallen als vormals Vierte Gewalt nahezu vollständig aus, sondern auch die Justiz: Beide haben selbst zu lange mitgemacht, als dass sie jetzt auch in ihrer Person selbst selbstkritisch auftreten könnten. Das wurde schon erkannt und als Argument ausgebreitet.