Samstag, 14. September 2024
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Schlappe für Rüdiger und DFB: Strafanzeige gegen Reichelt wegen Islamismus-Kritik abgewiesen

Schlappe für Rüdiger und DFB: Strafanzeige gegen Reichelt wegen Islamismus-Kritik abgewiesen

Ooops, he did it again: Antonio Rüdiger zeigt uns den Finger (Screenshot:Youtube)

Die Hauptakteure des Umbaus Deutschlands zu einem ideologischen, autoritären Gesinnungsstaats haben aus juristischer Sicht eine ernüchternde Woche hinter sich – mussten sie doch zähneknirschend erkennen, dass der Linksstaat in vielen Gerichtssälen offenbar doch noch ein Rechtsstaat ist und noch längst nicht alle Vertreter der Richterschaft in freiwilliger Selbstgleichschaltung zu zuverlässigen Erfüllungsgehilfen des freiheitsfeindlichen Generalprogramms in diesem Land herabgesunken sind: Zuerst verlor Ferda Ataman, die angeblich „unabhängige“, aber natürlich nicht grundlos im grünen Familienministerium angesiedelte Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes (ADS), bereits zum dritten Mal in Folge gegen das Portal „Nius“. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Montag, dass die ADS die Kosten eines Verfahrens tragen muss, nachdem sie sich geweigert hatte, Presseanfragen von „Nius“ zu beantworten. Zwei Tage später kassierte dann das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren Nancy Faesers diktatorisches Verbot des Magazins „Compact“ und sorgte für die bislang größte juristische Blamage eines Innenministers. Und gestern schließlich gab Julian Reichelt bekannt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in der Strafanzeige wegen „Volksverhetzung“ eingestellt hat, die Fußball-Nationalspieler Antonio Rüdiger gegen ihn gestellt hatte.

Mit der Verfahrenseinstellung folgte die Anklagebehörde – erstaunlich genug – dem Einstellungsantrag von Reichelts Rechtsanwältin Katharina Dierlamm. Diese erklärte: „Die Äußerungen meines Mandanten waren eindeutig von seiner Meinungsfreiheit als Journalist gedeckt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist richtig und wichtig, weil sie eben diese Meinungsfreiheit als essentielles Grundrecht in unserem Rechtsstaat schützt und achtet.“ Strafanzeige hatte außer Rüdiger selbst übrigens auch der längst zur woken Sekte mutierte Deutsche Fußball Bund (DFB) erstattet und war sogar noch einen Schritt weitergegangen: Er meldete Reichelts absolut berechtigte Kritik an Rüdiger sogar der Generalstaatsanwaltschaft als „Hate Speech“. Hintergrund dieser Farce war, dass Rüdiger am 11. März, während des islamischen Fastenmonats Ramadan, ein Bild von sich im weißen Kaftan auf einem Gebetsteppich sitzend und mit erhobenem rechtem Zeigefinger gepostet hatte. Diese Geste ist allgemein als Tauhid-Finger bekannt und wird von islamischen Terrororganisationen verwendet. Reichelt hatte daraufhin getwittert: „Für alle, die beim Islamisten-Gruß von Antonio Rüdiger keinen Islamisten-Gruß erkennen wollen: Der Verfassungsschutz nennt diese Geste den ‚IS-Finger‘ und wertet den Zeigefinger als klares Zeichen für Islamismus.

Unerwartete Vernunft

Zunächst hatte Rüdiger gar nicht darauf reagiert, dann aber – wohl nach entsprechender Ermunterung aus dem links-islamophilen politischen Milieu heraus – Anzeige „wegen Beleidigung bzw. Verleumdung, verhetzender Beleidigung sowie Volksverhetzung“ gegen Reichelt gestellt. Dieselbe Geste zeigte er in den folgenden Wochen noch zweimal, sowohl bei seinem Verein Real Madrid als auch im DFB-Trikot. Der größte Teil der deutschen Journaille sprang Rüdiger natürlich sofort zur Seite, verharmloste sein demonstratives Zeigen des Fingers als harmloses religiöses Bekenntnis und attackierte Reichelt als Hetzer. Dass sich der DFB dieser verlogenen Kampagne auch noch anschloss, statt Rüdiger auf seine Vorbildrolle und die Pflicht zur weltanschaulichen Zurückhaltung hinzuweisen (die sonst immer eingefordert wird), zeugt vom feigen Duckmäusertum gegenüber totalitären Bestrebungen hierzulande. Bezeichnend dafür war, dass Rüdigers Verhalten in radikal-islamischen Kreisen regelrechte Jubelstürme ausgelöst hatte.

Ausgerechnet die Staatsanwaltschaft aus Berlin jedoch hat nun unerwartete Vernunft bewiesen und zeigte sich unwillig, Steuergeld und Ermittlungskapazitäten für eine solche Lächerlichkeit zu vergeuden. „Antonio Rüdiger hat geglaubt, er könnte erst den Gruß zeigen, mit dem Hamas-Terroristen mordend durch Israel gezogen sind, ein Gruß, der sich absolut verbietet, wenn man Deutschland repräsentiert, und dann Journalisten einschüchtern, die Kritik äußern“, kommentierte Reichelt auf die Einstellung hin. Und weiter: „Rüdiger gegen Reichelt, das sollte der epische Fall vom Helden der Vielfalt werden, der sich gegen den ‘rechten Hetzer’ wehrt, am besten mit rascher Aburteilung vor Gericht, damit ich ja nie wieder auf die freche Idee komme, zu benennen und zu berichten, was doch jeder sehen kann. Wir sollen nicht mehr aussprechen, was wir mit unseren eigenen Augen sehen und erkennen. Das ist eine gefährliche Entwicklung in unserer gesamten Gesellschaft, in der Politik, im Sport, in der Kultur. Journalisten sollten sich dieser Entwicklung eigentlich entgegenstellen, das wäre ihre überragend wichtige Rolle, aber zu viele haben sich angeschlossen.“ Genau das ist der Fall. Diese Woche hat gezeigt, dass die deutsche Justiz sich zumindest in Teilen noch rechtstaatlichen Prinzipien und keinen linksideologischen Vorgaben verpflichtet weiß. Aber die unheilvolle Entwicklung in einen Gesinnungsstaat wird trotzdem unerbittlich vorangetrieben, weshalb jeder, der noch auf seinem Grundrecht besteht, sich frei zu äußern, immer öfter in Gefahr gerät, mit allen Mitteln schikaniert zu werden. Jetzt vermutlich umso mehr.

17 Antworten

  1. Reichelt sollte nun die Sache zu ihrem (grundgesetzkonformen und rechtsstaatlichen) Abschluss bringen und sowohl Rüdiger als auch den DFB anzeigen, da beide ihm (unter Missachtung der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit!) eine Straftat unterstellt haben, in zwar in verleumderischer Absicht.

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  2. Herr Schwarz, sie wollen auch nur an das glaube, was ihnen gefällt, oder in ihr Weltbild passt. Bemerkenswert ist
    auch ihr Insiderwissen von terroristischen und islamistischen Gebräuchen. WIR hier in Europa sehen im “Zeigefinger”
    ganz andere Bedeutung, wobei auch noch Unterschiede in einzelnen Ländern gibt. Durch Ihre Auslegung erlangt diese
    Handlung erst an irreführender Bedeutung. Für mich ergibt sich hierbei ein ganz anderes Bild – Ausländerhass quer durch die Justiz. Dazu passt auch, dass erfahrungsgemäß Straftaten von Deutschen an ausl.-Mitbürgern gar nicht
    geahndet werden. Ich kann Ihnen einige Fälle zeigen.
    Anderseits, wenn der DFB ausländischen Sportlern den D-Pass in den allerwertesten Schiebt, damit D im Sport GUT
    abschneidet, Mit welcher Berechtigung übt dann so einer Kritik ??? Bei der Justiz gibt es keine “Vernunft”
    “Vorbildrolle und Pflicht zur (weltanschaulichen) Zurückhaltung” Was haben sie geraucht – Realitätsfremd !!!
    Meint man dies seien gekaufte Sklaven ??? Die deutsche Überheblichkeit hat anscheinend keine Grenzen.
    Ohne betreutes denken kann man solche Rückschlüsse ziehen.

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    1. Sorry, Straftaten von an Auslaendern werden nicht geahndet ?
      Hm, Vergewaltiger werden auf Bewaehrung freigelassen…
      Nun raten Sie mal, um welche Spezies es sich hier handelt.
      Auslaenderhass ? Ja, das stimmt, da sich die meissten Deutschen bereits als Auslaender im eigenen Land fuehlen.

      Was haben SIE geraucht ?
      Schon gut, ich kann es mir denken…

      PS: Bitte belegen Sie Ihre Behauptung mit Quellen. Danke

      1. Sven Müller, Ihr ARD/ZDF – Wissen reicht nicht aus, um meine Beiträge zu verstehen. Lesen Sie all meine Beiträge
        dann werden Sie verstehen, das ich alles nachweisen kann. Quellen erhalten sie quer Beet bei den Strafverfolgungsorganen. Über 70 Mio Deutsche / 7 Mio ausl.-Mitbürger mit oder ohne die ins Land geholt werden
        um Ihr Hirn/Gefühl zu vernebeln. Auch wenn Ihr Hirn es nicht verarbeiten kann, so sind doch von Ihnen gewählte
        für die mögliche Vergewaltigungen verantwortlich. Die sich derartiges im Gehirn verankern – wollen sich nur von eigenem Versagen befreien. Neuerdings stand ich mal an einer Ampel – daneben eine Bus-Haltestelle da saß ein
        Dunkelhäutiger vor dem sich ein junges Ding aufreißerisch benahm, und sogar die Brüstchen zeigte. Sie wandte
        sich auch noch zu den Autofahrern die an der Ampel standen. Was hat sie geraucht ??? In Schweden reicht schon
        “schlechter Sex” um den Mann anschl. der Vergewaltigung zu bezichtigen.
        Lesen sie weiter oben den Beitrag ” einige Anmerkungen ………” Da wird ihnen ganz gut erklärt, was ich schreibe.
        MfG

  3. Darf man jetzt begründet vermuten, dass der eine oder andere Sportverband Islamismus-Unterstützer ist? Oder sich nur an der Abschaffung des Rechtsstaates interessiert zeigt? Mit der Regenbogenbinde vor den Augen sieht man vielleicht alles anders?

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  4. Die wissen und wussten seit 2012, dass sie Kriminelle ins Land holten:
    https://www.nzz.ch/aggressiv_und_straffaellig-1.14634557
    https://www.nzz.ch/feuilleton/migrationspolitik-auf-dem-holzweg-1.18681328
    https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/auffangbecken-fuer-kriminelle-1.18680108
    Marcel Luthe vor Wochen im Interview: Er betont den Profit der „Flüchtlingsindustrie“ wie auch, dass die Afghanen ihre Leute zurück haben wollen – wiewohl man das diplomatisch in Deutschland wie der EU nicht angeht. Auch hier erneut der Hinweis auf einreisende Straftäter: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/interview-viele-afghanen-waren-schon-in-der-heimat-kriminell-und-sind-vor-strafverfolgung-nach-europa-gefl%C3%BCchtet/ar-BB1ovxB3?ocid=AARDHP
    Es hat also seitdem nicht geendet.

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  5. Wieso darf ein Rüdiger überhaupt noch in der Deutschen Nationalmannschaft spielen???
    Nach meiner Meinung müssten solche Leute, die islamistischen Ideologien folgen, sofort aus der Deutschen Nationalmannschaft ausgeschlossen werden und die dürften auch gerne sofort die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben.

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  6. Wie kann jemand sich beleidigt fühlen, wenn ein anderer auf das von dieser Person bewusst gezeigtes und gesetztes “Bekennerzeichen” aufmerksam macht????

    Nebenbei bemerkt: Sämtliche bei Sportereignissen zelebrierten religiös geprägten Dankesbezeugungen (Ziegerzeig; Bekreuzigung; Niederknien etc.) an eine höhere Gewalt – egal ob Jahwe, Allah oder sonstwen – wegen eines geglückten Torschusses oder Sieges – stellen in der Öffentlichkeit eine üble Geschmacklosigkeit gegenüber anderen dar.
    Der öffentliche Raum hat religiös neutral zu sein und nur für religiös dezidierte Anlässe (Prozessionen; Wallfahrten; Kirchentagen, Ansprachen usw.) ist davon gewohnheitsrechtlich abzusehen! Aber eben nur dann.
    Für was für einen Hampelmann hält man die verehrte höhere Gewalt eigentlich, wenn man glaubt, diese habe nichts Besseres zu tun, als zugunsten einer Partei/Person in ein Spiel oder Sporteereignis einzugreifen? – Wenn er nicht eingegriffen hat – was sich für Denkende von selbst versteht – dann gibt es nicht einmal für einen Gläubigen einen Grund sich zu bedanken.

  7. Ach gottchen. Das wird diesen Rüdiger nicht jucken, zumal er wohl nicht mal weiß, das irgend ein Dummdeutscher eine Strafanzeige eingereicht hat. Der “Rüdiger” wird noch nicht mal wissen, woher er kommt und was er auf dieser Welt überhaupt darstellt. Seine Millionen kann er sich sonstwohin schieben. Ich unterstelle dem “Nationlspieler” sogar, das er diesen Drecksstaat hier nicht mal mit dem Finger auf der Landkarte erwischen würde.

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    1. Ob sie gerechtfertigt ist oder nicht, muss doch erstmal der Rechtsanwalt, der Staatsanwalt plus Richter herausfinden.
      Ich, als Laie kann das doch unmöglich wissen.

      Wenn die Anzeige nicht gerechtfertigt ist, dann trägt man die Kosten.

      So zumindest verstehe ich das. Aber ich bin eh dumm.

  8. Genau! Würde ein DFB-Elitekicker Sympathie für eine gewisse demokratische blaue Partei zeigen, müsste er sofort zu Kreuze kriechen, untertänigst um Vergebung betteln, ansonsten wäre seine Millionärskarriere flugs zu Ende. Siehe z.B. der BVB-Spieler Mnecha, der sich bezüglich Genderwahnsinn zu christlichen Positionen bekannte. Der Shitstorm brach über ihn herein und er ruderte eifrigst zurück. Beschämend.