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2G-Option in Supermärkten: Das Menschenrecht auf Nahrung

2G-Option in Supermärkten: Das Menschenrecht auf Nahrung

Bald Einkaufen nur noch für Geimpfte? (Foto:Imago)

Die Nachrichten aus Politikermunde, welche die Fernseher, die Radios, das Internet, die Zeitungen fluten, ja die Bürger ständig überschwemmen und sie darin fast ertränken, sind vielgestaltiger und unergründlicher Art und stecken voller Überraschungen – vor allem voll böser, geradezu diabolischer Überraschungen.

So auch die in den Bundesländern Hessen und Niedersachsen verabschiedeten neuen 2G-Handlungsmöglichkeiten (“Optionen”) zum noch immer das Land und die Menschen beherrschenden Corona-Virus auch eine Neufassung der jeweiligen Corona-Schutzverordnungen; eine Regelung, die buchstäblich allem die “Krone” aufsetzt (nicht umsonst steht Corona lateinisch für Krone).

Was mich immer wieder erstaunt, aber auch wütend macht, ist die Tatsache, wie wenig die Regierenden, die sich längst nicht mehr auf die Staats-“Kunst” verstehen, übergeordnete Gesetze und Verfassungen zu kennen scheinen. Oder sich – verführt durch eine jämmerliche Machtgier oder ein erschreckendes Nicht-Wissen um alltägliche Dinge – über Verfassung und demokratische Gesetze in beispielloser Menschenverachtung hinwegsetzen.

Die Verabschiedung der neuen Corona-Regeln (in Niedersachsen fasste sie schon etwas früher Fuß) war für mich der ultimative Anlass, ein Schreiben an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu senden (ob ich damit Erfolg haben werde oder irgendetwas bewege, steht natürlich in den Sternen). Denn Hessen wird nicht das letzte Bundesland sein, in dem menschenverachtende Beschlüsse zur Ermächtigung (und ausdrücklichen Ertüchtigung) nun sogar von Lebensmittelgeschäften durch 2G-Apartheid auf den Weg gebracht werden; Beschlüsse, die mit einem Schutz der Bürger vor dem Virus rein nichts mehr zu tun haben. Zwar haben die großen Lebensmittelketten, Lidl, Kaufland und Rewe, sich bereits festgelegt, von der Möglichkeiten keinen Gebrauch machen zu wollen. Wie lange sie diese Position aufrechterhalten ist jedoch fraglich – vor allem, wenn der indirekte staatliche Zwang und die Propaganda stärker werden.

Verquere Landes-“Stiefväter” in Hessen und Niedersachsen

Dass die verqueren Landes-“Stiefväter” und ihre bösen Brüder in Berlin jedoch überhaupt solche Bestimmungen erlassen können, ist leider einer anderen Realität geschuldet: Nämlich der, dass sie sich der krankhaften Obrigkeitshörigkeit, Verschlafenheit und Dummgläubigkeit einer großen Mehrheit der Deutschen gewiss sein können und sich bei noch so abgründigen Entscheidungen in seliger Sicherheit wiegen können, weil sich viele Bürgern die Märchen und Geschichten, je nach Gutdünken als “Apokalypse” oder als harmloses Schmankerl getarnt, andrehen lassen.

Im Folgenden dokumentiere ich den Text meines Schreibens an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Da die Amtssprache dort entweder Französisch oder Englisch ist, verfasste ich mein Originalschreiben in Französisch und übersetzte es dann in meine Muttersprache zurück. In dieser wird es noch weitere Gerichte – wie auch die Leitungen der deutschen Discounter – erreichen. Ebenso werde ich Geistliche, vor allem die Bischöfe hessischer Diözesen nicht aussparen. Bischöfe, die doch mutige Hirten sein sollen, sich wegducken und weglaufen wie der biblische “Mietling”, den das Wohl seiner Schafe kalt lässt (Joh. 10,12). Für einen Mietling aber ist deren Sack wohl heute allzu reichlich mit Goldtalern gefüllt…

Das Schreiben an den EuGH

 

European Court of Human Rights
Council of Europe
F-67075 Strasbourg cedex

19-10-2021

Betr.: Deutschland – das Bundesland Hessen: Anzeige gegen Ministerpräsident Volker Bouffier

Die neue, vom hessischen Parlament unlängst verabschiedete Regel 2G, die Supermärkte und den Einzelhandel betreffend, welche die Grundversorgung des Menschen insbesondere mit Nahrungsmitteln und Hygieneartikeln sicherstellen

Bericht vom 14. Oktober 2021 in: Frankfurter Rundschau „Corona-Regeln in Hessen mit gravierender Änderung: 2G auch im Einzelhandel möglich“

Sehr geehrte Damen und Herren,

entschuldigen Sie zunächst meine Fehler – ich spreche und schreibe nicht sehr gut Französisch.

Es gibt seit wenigen Tagen ein schwerwiegendes Problem in unserem Land, welches neue Corona-Regeln im Bundesland Hessen betrifft. Die dortige Regierung entschied, mit Ministerpräsident Bouffier an der Spitze, Supermärkten und dem Einzelhandel künftighin zu genehmigen, die so genannte 2G-Regel anzuwenden. Das würde bei einer Umsetzung bedeuten, dass nur noch Geimpfte und Genesene die jeweiligen Geschäfte betreten dürfen (Regel 2 G: geimpft, genesen). Durch diese Parlamentsentscheidung wäre es den entsprechenden Geschäftsleitern möglich, nach entsprechenden Kontrollen nicht-geimpfte, ja sogar getestete Menschen ihres Geschäftes zu verweisen. Auch in weiteren Bundesländern erwog man bereits diese Regel, zumindest aber die 3G-Regel, die besagt, dass nur getestete, geimpfte und genesene Personen zu den jeweiligen Geschäften Zugang hätten.

Daher erachte ich es als notwendig, diesen unmenschlichen, ja zutiefst menschenverachtenden Beschluss beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Anzeige zu bringen.

Abgesehen von der Verfassung, die Herr Bouffier in keiner Weise respektiert, ist das Recht auf ausreichende Ernährung ein fundamentales und elementares Menschenrecht, das als Menschenrecht auch völkerrechtlich in Artikel 11 des UN-Sozialpaktes in den Abschnitten 1 et 2 verankert wurde. Ebenso wurde es im Allgemeinen Kommentar Nr. 12 des Sozialausschusses der Vereinten Nationen unwiderruflich festgeschrieben: “Das Recht auf angemessene Nahrung ist das Recht, dass jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit, in allen Lebensumständen (auch während Kriegen, Krankheiten, Naturkatastrophen…) physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder zu Mitteln zu ihrer Beschaffung hat” (Wikipedia, Recht auf angemessene Ernährung. In italienischer Sprache ist in diesem Zusammenhang vom Recht zu lesen, welches “die Nahrung jedem Menschen ohne Diskriminierung und Grenzen garantiert”).

Unter dieses Recht fällt auch das Recht des Menschen auf Trinkwasser und auf angemessene Hygiene (Humanium, Sensibilisation à la santé et à l’hygiène/Sensibilisierung für Gesundheit und Hygiene, 25-01-2010).

Ich ersuche Sie daher mit Nachdruck, der genannten menschenverachtenden Regelung der hessischen Regierung nachzugehen, den hessischen Ministerpräsidenten über die betreffenden Menschenrechte aufzuklären und ihm die „neue“ Regel sowie weitere Regeln dieser Art zu untersagen. Darüber hinaus ist es wichtig, hier einzuschreiten, um auch anderen Regierungen deutlich zu machen, solche menschenverachtenden Beschlüsse zu unterlassen.

Des Weiteren erlaube ich mir noch einige ergänzende Anmerkungen bezüglich der gesundheitlichen Lage in unserem Land. Daher ein paar Beispiele aus Baden-Württemberg, wo ich lebe, wo insgesamt etwa 11,1 Mio. Einwohner leben. Am 31. Dezember 2020 waren 609 Personen an Covid schwer erkrankt, 367 wurden künstlich beatmet (Landesgesundheitsamt/LGA). Am 9.März 2021 waren 246 Personen an Covid schwer erkrankt, 136 wurden invasiv beatmet; ganz BW mit 11,1 Mio. Einwohnern betreffend (LGA). Am 16.Oktober 2021 waren 180 Personen an Covid schwer erkrankt. Wiederum ganz BW betreffend (LGA). Und in Hessen, wo 6,3 Mio. Einwohner leben, gab es am 16.Oktober 273 an Covid-19 Erkrankte, die jedoch nicht alle schwer erkrankt waren (soziales.hessen.de).

Sind hier überhaupt (noch) Beschränkungen gerechtfertigt?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Juliana Bauer

15 Antworten

  1. Die europäischen Institutionen wissen doch genau, was hier und den übrigen Staaten geschieht. Der ominöse Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hätte, gesunden Menschenverstand vorausgesetzt, längst von sich aus tätig werden müssen. Er hat es bislang nicht getan, warten wir mal ab…

  2. Ich frage mich, welches verachtende Menschenbild diese Herren Volker Bouffier (CDU, Hessen) und Stefan Weil (SPD, Niedersachsen) zusammen mit ihrem Klüngel haben?

    Das ist kein Nichtwissen um alltägliche Dinge, wie Verfassung und Gesetze. Es ist falsch, wenn wir diese Leute mit diesem Argument davonkommen lassen.

    Es geht ausschließlich um die pure Demonstration von Macht.

    Und der deutsche Untertan lässt sich das alles (leider noch) gefallen. Mit dieser Thematik beschäftigt sich Josef Kraus als gelernter Gymnasiallehrer und Schulpsychologe, jahrzehntelanger Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Schulleiter und Träger des Bundesverdienstkreuzes in seinem vor wenigen Monaten erschienenem Buch:

    “Der deutsche Untertan”
    Vom Verlust des eigenen Denkens

    1. Das Problem ist ,daß der deutsche Untertan genetisch bedingt ist.Geschätzt 90% der Bevölkerung stammen von Leibeigenen ab.Die Leibeigenschaft ist erst vor 200 Jahren beendet worden und das auch nicht weil die Betroffenen das erkämpft haben sondern weil die Herren sie nicht mehr gebraucht haben sondern billige Tagelöhner für die Manufakturen und Fabriken.

      1. “Jawoll” – und Hacken zusammengeschlagen.

        Der deutsche Untertanengeist geht meiner Meinung nach auf Luther, vor 500 Jahren, und seine Zwei-Reiche-Lehre zurück.

        “Zur Linken Gottes herrscht die Obrigkeit mit dem Schwert. Im Reich zur Rechten die Kirche, Christus vertretend durch Wort und Sakrament – eine von Gott gegebene und gewollte Ordnung.”

        Mehr dazu:
        LUTHER UND DIE OBRIGKEIT
        http://hassprediger-luther.de/luther-und-die-obrigkeit/

        Man kann schon sagen, dass Menschen die permanent einer solchen Ideologie ausgesetzt sind, schließlich ihren Untertanengeist mit der Muttermilch aufnehmen.

        Es ist wohl auch so, dass Hitler ohne die evangelischen Christen zur Reichstagswahl 1933 nicht gewählt worden wäre.

        Angela Merkels Vater, der mit Familie von Hamburg in die DDR übersiedelte, war als Pfarrer in der Evangelischen Kirche der DDR tätig und galt als “der rote Kasner”.

    2. Die Regelung in Hessen hat doch nichts mit Bouffier zu tun. Die ursprüngliche Verordnung hat – nach einem Gerichtsurteil – unbegründet in verschiedenen Branchen unterschiedliche Regelungen erlaubt. Das ist aber nach Ansicht des Gerichts nicht zulässig. Also wurde die strengere Regelung für alle erlaubt, aber – und das wird offensichtlich immer übersehen – nicht vorgeschrieben! Und die großen Einzelhandelsketten haben sich doch schon geäußert, dass sie diese Option nicht nutzen werden. Warum auch? Hat irgendwer in den letzten 1 1/2 Jahren von irgendeinem Aldi, Lidl oder Edeka gehört, der wegen eines Corona-Ausbruchs geschlossen wurde?

      1. @Dirk
        Sollten Sie den obigen Beitrag von Dr. Juliana Bauer einigermaßen aufmerksam gelesen haben, dann sollte Ihnen nicht entgangen sein, dass es sich in dem von ihr veröffentlichen Schreiben an den EuGH um eine “Anzeige gegen Ministerpräsident Volker Bouffier” handelt.

        Ich habe auch nicht geschrieben, dass Herr Volker Bouffier, die 2G-Regel für Supermärkte angeordnet hat. Aber er würde sie zumindest billigend in Kauf nehmen, wenn die Supermärkte sie einführen würden.

        1. @Wolfgang K.
          Eben. Die Anzeige gegen Bouffier wird deshalb nichts bringen, weil die Verordnung auf Grund eines Gerichtsurteils geändert wurde.
          Will man wirklich was erreichen, muss man anders wählen. Aber das kann der Deutsche nicht und konnte er auch noch nie. Nicht umsonst gibt es das schöne deutsche Wirt „Nibelungentreue“. Gemeinsam mit der Obrigkeit in den Untergang.

  3. 2G ist im Prinzip ja 1G. Genesene (nicht geimpfte somit) sind ja nur ein Bruchteil zu den Geimpften und das nur auf Zeit. ‘Genesene’ ist somit ein Volksverdummung und eine Vorspielung falscher Tatsachen.

  4. Es gibt keinen Menschen, der unmenschlich sein kann.
    Alles, was der Mensch tut, ist menschlich.
    Die Gesetze werden von Menschen gemacht.
    Unmenschlich ist eine KI, ist ein Hund oder eine Katze oder ein anderes Tier.
    Menschen sind immer menschlich. Können niemals gegen die Menschlichkeit verstoßen oder ein Verbrechen gegen sie begehen.
    Aber sie können Verbrechen gegen die Menschheit begehen, und genau das ist hier mit den 2G Regeln geschehen.
    Ich bezeichne das einfach nur noch als pervers.
    Noch nie in der Weltgeschichte gab es so etwas.

    Übrigens kommt man bei “Robin Look” als Mensch, der keine Maske tragen darf, nicht in die Geschäfte.
    Dumm, wenn man keine Maske tragen darf, aber trotzdem eine neue Brille braucht.
    “Robin Look” macht das schon, seit es die Maskenpflicht gibt.

  5. ich danke ihnen vom ganzen herzen, für ihren brief an den EuGH und hoffe sehr, daß die gerichte endlich solche menschenverachtende verordnungen als rechtswidrig brandmarken. und es zum verbot kommt.

    1. Ich fürchte nur der Brief wird die formalen Regeln für eine Anzeige nicht erfüllen und damit wertlos sein.
      Für eine Oppositionspartei müßten die Vorgänge und Gesetzesverstöße ein gefundenes Fressen sein.Soviel geballten Regierungsmist gab es schon lange nicht mehr.Ich vermisse schmerzlich eine Reaktion der AfD.Die müßte aus allen Rohren schießen.

  6. Sehr geehrte Frau Bauer,
    wegen der Klage beim EuGH (Menschenrechtverletzung) gegen Hr. V.Bouffier, werden Sie wenig
    Erfolg haben, weil Menschenrechtverletzung in der BRD kein Straftatbestand ist.
    Ich weise auf den Abschnitt IV der Genferkonfestion hin, hier können Sie diese Verletzung durch
    eine Obligation beim ZENTRALMELDEANT melden. Der Abschnitt IV Genferk. ist zwingendes
    Völkerrecht, dass alle Bürger der BRD kennen müssen. Hierzu gibt es auf Menschrecht TV
    umfangreiche Viedios
    MfG menschsein hans-joachim

  7. ZITAT: “Da die Amtssprache dort entweder Französisch oder Englisch ist,…”

    Welch eine Erniedrigung. Ohne deutsches Geld und/oder Haftung und somit der dahinter stehenden deutschen Arbeitsleistung kracht die ganze verdammte EU innerhalb einer Woche zusammen und man “darf” nicht einmal solch einen Brief in deutscher Schrift dorthin schicken, weil Deutsch in der verdammten EU nicht mal als Amtssprache akzeptiert wird. Was soll man da als mickriger Bittsteller von diesen Leuten erwarten? Bei der Plandemie haben wir es mit einer konzertierten Aktion von globalem Ausmaß zu tun, da stecken so gut wie alle unter einer Decke. Das ausgerechnet der europäische Gerichtshof einem Bouffier einen Panzerglasspiegel (*) von wegen der Menschlichkeit vor die Nase hält, ist kaum zu erwarten. Die Qualität dieser Institution wähne ich in diesen Zeiten in etwa auf gleicher Höhe wie die unseres Bundesverfassungsschutzes.

    (*) Normales Glas zerbröselt bei dem Anblick

  8. Man darf gespannt sein, wann die ersten mit der Mistgabel losrennen.
    Dieses zum Himmel stinkende Unrecht wegen ein paar Erkältungsviren muss beendet werden. Merkt euch die Faschisten, die Ungeimpfte ausschließen, boykottiert solche Läden, das mindert den Umsatz.