Samstag, 20. April 2024
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AUF1-Chef Stefan Magnet: „Auch der ARD-Angriff wird scheitern!“

AUF1-Chef Stefan Magnet: „Auch der ARD-Angriff wird scheitern!“

Die heutige Pressekonferenz von AUF1 zum Rechtsstreit mit der ARD mit AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet (3.v.r.) und seinen Anwälten (Foto:Imago)

Bereits seit dem Sendestart von AUF1 am 31. Mai 2021 bekämpfen die Mainstreammedien dieses “alternative und unabhängige Fernsehen“. In den folgenden Monaten konnten aber weder noch so bösartige Diffamierungen noch substanzlose Abwertungen verhindern, dass tagtäglich hunderttausende Zuseher AUF1 als alternative Informationsquelle nutzten. Und wie so oft, wenn Beschimpfungen und Ausgrenzung nicht fruchten, greifen die Gegner der Meinungsfreiheit dann zu juristischen Mitteln, um doch noch ans Ziel zu gelangen. Einen solchen Versuch unternahm in Deutschland die ARD mit ihrem Widerspruch gegen die Markenregistrierung von AUF1 beim Österreichischen Patentamt in Wien vom vergangenen Oktober. Vordergründig geht es um eine angebliche Verwechslungsgefahr der beiden Logos von AUF1 und ARD; tatsächlich handelte es sich um den durchschaubaren Versuch, einen unabhängigen Konkurrenten plattzumachen.

Nicht weniger als sechs (!) von AUF1 beauftragte renommierte Rechtsanwaltskanzleien prüften die Erfolgsaussichten des rechtlichen Begehrens der ARD ausführlich – und kamen zu dem Ergebnis, dass der eingebrachte Widerspruch weder zulässig noch begründet, also sowohl formal- als auch materialrechtlich fehlerhaft sei. Aus mehreren Gründen sei er zu verwerfen. So liege zunächst einmal Verfristung infolge unwirksamer Zustellung vor, da die natürliche Person Stefan Magnet, Chefredakteur des Senders, gegen den sich der Antrag richtete, rechtlich der falsche Ansprechpartner sei. Der Widerspruch muss nämlich an den Markeninhaber gerichtet sein, und dieser ist der „Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“, dessen Obmann Stefan Magnet ist. Weil die Zustellung jedoch an diesen als Privatperson und nicht als Obmann erfolgte, liegt ein formaler, wesentlicher und unheilbarer Verfahrensfehler vor, der schon allein deswegen zur Zurückweisung des Widerspruchs zu führen habe – und zwar ohne weitere Prüfung der materiellen Widerspruchsgründe.

Formal und materiell abwegiger ARD-Angriff

Es liegt aber nach Ansicht der Rechtsanwälte ein weiterer schwerer formeller Fehler vor. Die ARD („Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“) besitzt überhaupt keine aktive Widerspruchslegitimation, sie hat also keine Parteifähigkeit. Denn die ARD ist nicht Inhaber der angegriffenen Marke, sondern lediglich ein nichtrechtsfähiger Zusammenschluss der neun öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Die als widersprechende Parteien nur formal angeführten neun Mitglieder der ARD haben jedoch kein eigenes Vorbringen in der Sache selbst erstattet. Diese beiden schweren formalrechtlichen Fehler müssten bereits die Einstellung des Verfahrens wegen Nichtigkeit zur Folge haben.

Ungeachtet dessen prüften die Rechtsanwälte von AUF1 auch die materielle Seite, also die Behauptung einer Verwechslungsgefahr beider Logos. Eine ausführliche Begutachtung der beiden Marken unter Berücksichtigung etwa der verschiedenen Designmerkmale, der verwendeten Schriftarten, der grafischen Bearbeitung der Logos und deren Farben, um nur die wesentlichen Untersuchungsmethoden anzuführen, brachte ein eindeutiges Ergebnis: Es kann keine Verwechslungsgefahr festgestellt werden. Denn die wahrnehmungsrelevanten Gestaltungsdetails sind im direkten Vergleich unter allen bekannten Kriterien der Typografie, Geometrie, Buchstabenfolge, Aussprache und Semantik unähnlich. Auch eine allfällige absichtlich geschaffene Ähnlichkeit des AUF1-Zeichens zum ARD-Zeichen kann ausgeschlossen werden, weil eine solche einerseits die dargelegten Unterscheidungskriterien nicht zulassen, und andererseits AUF1 sich ja gerade als Gegenmodell zur ARD sieht, so dass die behauptete Rufausbeutung der ARD weder Sinn ergäbe noch stattfinden könne. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich dieser spannende Rechtsstreit weiterentwickelt.

6 Antworten

  1. Auf 1-TV erfährst Du das, was für uns alle wichtig ist,
    was die Lügen- Weglassmedien im Dienste der faschistischen
    Politik nicht veröffentlichen.

    Wir schauen und hören von Montag – Freitag bei Auf-1 TV rein und machen für das ehrliche und best recherchierte Medium
    viel Werbung.

    Die unsäglich von uns allen zwangsfinanzierte ARD wird scheitern und sie haben Angst ihre Dümmsten zu verlieren !

  2. …………….. gez ………………
    gebühren- einzugs- zigeuner…
    wer immer tut was er nur kann –
    bleibt ein zigeuner lebenslang..
    das pack schlägt zu… !

  3. Und dann erdreisten sich die Macher von Auf1 auch noch, ein Hauptstadtstudio in Berlin einzurichten – quasi als Stachel im Mainstreamfleisch. Das geht natürlich gar nicht!
    Herrn Magnet und seinem Team auch weiterhin viel Erfolg.

  4. “Denn die ARD ist nicht Inhaber der angegriffenen Marke,…”

    haben die denn überhaupt eine berechtigung für eine solche klage?
    wo steht in diesem medienstaatsdingens, dass der staatsfunk sich von anderen abgrenzen muss?