Dienstag, 23. April 2024
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“Geschlechtsspezifischer Hass”: Die Ampel erfindet neue Meinungsverbrechen

“Geschlechtsspezifischer Hass”: Die Ampel erfindet neue Meinungsverbrechen

Das Falsche zu denken und zu sagen wird immer gefährlicher (Symbolbild:Imago)

In ihrem unablässigen Bestreben, nicht nur das öffentliche und private Leben durchzureglementieren, sondern auch das Denken und Reden der Bürger einem immer engmaschigeren Netz von Tabus und Verboten zu unterwerfen und missliebige Überzeugungen zu kriminalisieren, hat die Bundesregierung – wieder einmal mit tätiger Mithilfe von FDP-Justizminister (!) Marco Buschmann – ein weiteres Delikt erfunden, das fortan nicht nur strafrechtlich geahndet werden soll, sondern dem auch gleich mit passenden ideologischen Propagandamaßnahmen vorgebeugt werden soll: Gestern einigte sich das Kabinett darauf, „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive” als weitere Beispiele angeblich “menschenverachtender Beweggründe” ausdrücklich in die berüchtigten Strafgesetze zu sogenannter “Hasskriminalität“ aufzunehmen.

Der völlig diffuse Begriff „Hasskriminalität“ wird damit noch weiter aufgeblasen und gewolltermaßen verwässert, um als Gummiparagraph letztlich jeden juristisch zur Strecke oder zum Schweigen bringen zu können, der – aus welchen Motiven auch immer, und seien es religiöse – unerwünschte Standpunkte etwa zu Frühsexualisierung, Transgender-Hype oder “Selbstbestimmung” vertritt. Konkret soll dazu Paragraph 46 des Strafgesetzbuchs dahingehend geändert werden, dass es fortan auch „geschlechtsspezifischen Hass” geben soll, der sich als Tatmotiv strafverschärfend auswirken kann. Dies soll fortan ausdrücklich auch für solche Motive gelten, „die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten“. Als Grund für die Änderung wird angegeben, dass in der aktuellen Version des Gesetzes, „Hass gegen Frauen und LSBTIQ* nicht explizit erwähnt” sei, sondern „als Tatmotiv unter die Formulierung der sonstigen menschenverachtenden Beweggründe“ falle.

Regenbogenbunter Totalitarismus

Sven Lehman, der „Queer-Beauftragte“ der Bundesregierung und einer der eifrigsten Schrittmacher des regenbogenbunten Totalitarismus in diesem Land, zeigte sich erwartungsgemäß hocherfreut: „Durch die ausdrückliche Aufnahme ‘geschlechtsspezifischer’ sowie ‘gegen die sexuelle Orientierung gerichteter’ Motive in den Gesetzestext werden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat“, ließ er verlauten. Dabei teilte er auch mit, dass angeblich in Deutschland jeden Tag „mindestens drei queere Menschen“ angegriffen würden, wobei die Dunkelziffer noch „deutlich höher“ sei.

Abgesehen davon, dass die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen fortan als “Hass” bewerteten bloßen Aussagedelikten (jemand bekennt etwa, dass er einen biologischen Mann, der sich durch Sprechakt zur Frau erkläre, nicht als Frau ansehen könne), und realen gewalttätigen Übergriffen auf Transpersonen bereits eine perfide Form subtiler Verhetzung von LBGTIQ-Kritikern darstellt: Dass viele dieser Übergriffe mutmaßlich innerhalb der transqueeren Szene selbst stattfinden (siehe etwa hier) und die meisten trans- und homophoben Attacken nachweislich auf das Konto zugewanderter Muslime gehen (siehe etwa hier, hier oder hier), wird von Lehmann natürlich mit keiner Silbe erwähnt.

Mosaik immer anmaßender Maßnahmen

Mit der neuen Gesetzesausweitung, die unter rechtsstaatlichen und freiheitlichen Aspekten eine einzige Katastrophe ist, werden nun also Taten, die ohnehin bereits strafbar sind, nochmals unter dem Deckmäntelchen der Allzweckwaffe „Hasskriminalität“ verschärft. Diese im konkreten Einzelfall zu definieren, wird für Richter dabei immer schwieriger – da die Regierung, wie auch bei ihren Online-Gesinnungsschnüffeleien, im Grunde mittlerweile jede Kritik und jede polemische Äußerung als “Hass” definieren und unter Strafe stellen kann. Der neue Gesetzentwurf ist dabei nur ein Steinchen in einem Mosaik von immer anmaßenderen “LSBTIQ-Maßnahmen” der Regierung: Bereits vor einem Monat beschloss das Kabinett den „Aktionsplan ‘Queer leben’”, der einen regelrechten Katalog von Maßnahmen enthält, um die „Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ zu “fördern”.

Auch mit dieser aktionistischen Luftnummer wird dem Mythos angeblich allgegenwärtiger, fürchterlichster Diskriminierungen und Anfeindungen von Schwulen und Transen im öffentlichen Raum Nahrung gegeben und so getan, als seien „queere“ Menschen überall und jederzeit brutaler Gewalt ausgesetzt. Tatsächlich gibt es inzwischen definitiv keine andere gesellschaftliche Gruppe, die kulturell und politisch mehr gehypt, verhätschelt und glorifiziert wird, als diese Szene “bunter” sexueller Identitäten. Geht es nach der “Antidiskriminierungsbeauftragten” Ferda Ataman, eine der illustresten Beispiele zu Gärtnern gemachter Böcke in diesem Staat, solle man Transpersonen, die sich in den sozialen Medien tummeln, gar ausnahmslos das Bundesverdienstkreuz verleihen.

Schwule und Transen müssen immer linksgrün ticken

Was auffällt, ist der kaum medial rezipierte anmaßende Versuch der Regierung, sämtliche homo- oder transsexuellen Menschen zugleich in eine Schublade zu pressen, indem sie ihnen einen bestimmten Lebensstil verordnet, wie er aber tatsächlich vorwiegend für Linksgrüne gilt. Dass es auch Individuen mit eigenen, womöglich sogar abweichenden Ansichten gibt, ja sogar “rechte” Schwule und sogar Transpersonen, ist für die Regierung -und vor allem für Lehmann, der an der Gesetzesverschärfung maßgeblich beteiligt war – offenbar unvorstellbar. Auch bei diesem „Aktionsplan“ geht es also wieder einmal nur darum, der Gesellschaft alle Arten von linksideologischen Sichtweisen und “Projekte” aufzuzwingen, während die freie Meinungsäußerung zugleich mit Totschlagbegriffen wie „Queerfeindlichkeit“ oder „Hassverbrechen“ immer weiter eingeengt und schikaniert wird. Wenig überraschend, sieht der Ampel-Plan dementsprechend auch eine „entschlossene“ Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes „im Detail“ vor – durch engmaschige “Auswertung” und Durchmusterung der sozialen Netzwerke nach entsprechenden Aussagen (und damit Meinungsverbrechen). Am Ende bedeutet das: Noch mehr Gesinnungsschnüffelei, Denunziation, noch mehr Zensur samt Sperrungen und Löschungen. Der Zweck wird damit erfüllt, dass sich die Deutschen immer seltener trauen sollen, das, was sie fühlen und denken, offen auszusprechen.

Zur Erinnerung: Das Diskriminierungsverbot von Minderheiten und Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Sexualität stand bereits im Grundgesetz, lange bevor der Kult um “bunte Vielfalt” und transqueere “Lebensentwürfe” seine ersten Anfänge nahm. Auch in zahllosen bestehenden Gesetzen sind Benachteiligung von sowie körperliche und verbale Übergriffe gegen sie ausdrücklich verboten und strafbar. Es ist daher völlig überflüssig, eindeutige Straftatbestände nochmals zu verschärfen und um erfundene, willkürlich auslegbare Sonderdelikte zu erweitern. Das Ganze dient, wie alles, was diese Regierung anrichtet, allein der linksideologischen Umformung der Gesellschaft zum Erhalt und Ausbau einer verhängnisvollen kulturellen Vorherrschaft.

16 Antworten

    1. freue mich auf den tag:
      ab dem man für sein essen arbeiten muss…
      wer viel hat muss ins ausland…
      wer wenig hat gewöhnlich zum arbeiten…
      wer gar nichts hat – aber alles will:
      geht zum amt für merkelgäste und staatsfaulenzer…

  1. In einem gesunden Körper wohnt i.d.R. auch ein gesunder Geist.

    Bei Multi-Dilettanten habe ich große Zweifel an der Gesundheit von Körper
    und Geist.

    1. Diese Weisheit stammt von Juvenal. Angesichts einiger junger Männer, die nur Körperpflege und Styling im Sinn hatten, ansonsten aber saudumm waren, sagte er: “Utinam esset mens sana in corpore sanu.”, was übersetzt heißt: Wenn doch ein gesunder Geist in diesen gesunden Körpern wäre. Frei übersetzt.
      Wir sehen- die Probleme sind nicht neu.

  2. dabei ist ja die Definition für “Hass” schon reine Willkür und eine reine Meinung.
    Aber das ganze Regime hat längst den Verstand verloren und versucht nur noch, sich mit maximalem Wahn so lange wie Möglich noch an der Macht zu halten.
    Ich habe nur keine Vorstellung, wie man in diesem Umfang den Wahnsinn bernreiten kann – wenn nicht die Amis uns schon lange was ins Essen und ins Trinken tun aus dem Hause MK-ULTRA.

  3. Wenn man versteht, was 2006-2007 an Gesetzen (Bereinigungsgesetzen) eingeführt wurden

    kommt man zu ganz anderen Ergebnissen!!

    Im BGBL steht unmissverständlich: Ohne Unterschrift ist NICHTS RECHTSVERBINDLICH
    “Maschinell erstellt ohne Unterschrift gültig” = arglistige Täuschung im Rechtsverkehr

    Gültig ist noch lange NICHT Rechtsverbindlich – oder Gesetz !!!

  4. Bei mir man es mit einer transsexuellen Person zutun, von Mann zu Frau! Nur mit dieser Art und Weise, wie diese links-faschistisch angehauchte Rot-Grün-Gelb Verbrecherregierung damit umgeht, wie dass politisch aufgebauscht wird, als hätte diese Tschland keine anderen Probleme, wird von abscheulich gefunden. Nein diese Parteien haben sämtlichen Respekt, Anstand und auch Demokratie-Bewusstsein weit hinderlich gelassen, egal um welche Bevölkerungsgruppen es sich in diesem Land handelt! Diese hassen die Menschen auf ganzer Linie, nicht nur ihre eigenen Landleute, sondern auch jene welche diese hier ungehindert ins Land lassen, obwohl die Aufnahmekapazitäten dieser Seelen längst überschritten ist, diese dienen als Mittel zum Zweck, dieses Land von innen her so umzukrempeln, wie diese linksversifte Regierung mit CDU/CSU als Handlanger genehm ist. Das schlimme für mich, dass dieses Volk kaum noch die Eier hat, dieses noch aufzuhalten! Gute Nacht Tschland !

  5. Ja natürlich, schließlich ist die Bundesrepublik Deutschland eine parlamentarische Demokratie in der Meinungsfreiheit und freies Informationsrecht herrschen, allerdings gilt das nur für die “richtigen” Meinungen und Informationen.
    Der Staat kümmert sich eben aufopfernd für unser psychologisches und moralisches Wohlbefinden, auch wenn wir das gar wollen und schon gar nicht dafür bezahlen möchten.
    Wir verstehen das nur falsch weil wir es eben richtig verstehen, ein “Wesen” mit männlichen Geschlechtsmerkmalen ist und bleibt MÄNNLICH, das ändert auch die geisteskranke Wunschwelt der Abartigen nicht.
    Ich werde mich nicht mit Zwang verblöden lassen, die Evolution hat recht, nicht die Abartigen!
    Sissypussy, Ladyboy, Binärer oder sonst was weiß ich noch, du bist kein Mädchen und du bist auch nicht normal, wenn du lieber ein Mädchen sein willst – meinetwegen, aber geh mir damit nicht auf den Sack!
    Je mehr man mich dazu zwingt dich “anzuerkennen”, desto mehr werde ich dich ablehnen, alles klar!?
    Früher warst du mir einfach nur egal, dank deiner “Freunde” hat sich das gravierend verändert!

  6. Wenn ich zur Schwuchtel, Schwuchtel sage, ist es ein größeres Verbrechen als wenn illegaler Facharbeiter für Mord und Totschlag (die reingewunken werden) deutsche Frauen ermorden.Wenn ein nationaler gesinnter(also rechter)Mann, schwul ist.Ist er bei der perverser Regierung nicht schwul .Was ist er dann?

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  7. Entschuldigung, wenn ich etwas weiter aushole …

    Was an der politischen Aktivität der Regierenden auffällt, ist, dass offensichtlich mit Hintergedanken immer mehr der Streit um Worte in den Fokus gerückt wird!
    Solange sich eine kritische Opposition darüber aufregt, ob man „schwul“ oder irgendetwas, was sexuell geprägt ist, sagen darf, werden vermutlich ganz andere Tatsachen im Hintergrund geschaffen, die so jedoch weit weniger auffallen.

    Da man diese Aussage natürlich auch medienseits kaum aufgreifen wird und stattdessen – vor allem an anderen Stellen – zu gern das Wort „Verschwörungstheorie“ aufgreift, um derartige Kritiker zu diffamieren, möchte ich auf Folgendes aufmerksam machen:

    Mit der Zuweisung “Verschwörungstheroretiker“ wird hintergründig schon so getan, als stünde da ein verquerer Außenseiter allein mit seiner Meinung gegen eine abgewogene Mehrheitsmeinung. Wer das Spiel kennt, weiß, dass das natürlich nicht so ist. Neuerdings stoße ich als Vorschlag für verbale Gegenmaßnahmen auf den Begriff „Zufallstheoretiker“. Auf den ersten Blick glaubt man, damit einen passenden Gegenbegriff gefunden zu haben, da schließlich alles, was zur Debatte steht von diesen Zeitgenossen als „Zufall“ ausgegeben wird. Dass die gesamte Luftabwehr der USA mit ihren Abfangjägern zum Zeitpunkt der Anschläge auf das World Trade Center bei 9/11 weit draußen auf dem Atlantik war (wo sie sonst nie waren), das war selbstverständlich einer dieser tausender „Zufälle“ gerade um „9/11“. Der letzte Zufall ist ja noch nicht lange zurück. „Zufällig“ kreuzten US-Kriegsschiffe die Strecke auf der die Pipelines NS1/2 verlegt waren, wo dann „zufällig“ Sprengungen erfolgten. Jeder der will, wir zahllose merkwürdige Zufälle finden.

    Kurz: „Zufallstheoretiker“ trifft nicht den Kern der Sache, da auch so der Verursacher erst gar nicht ins Blickfeld, sondern zwangsläufig sogar aus diesem gerät. Ich würde als Gegenbegriff deshalb „Verschleierungspragmatiker“ vorschlagen. „Praktiker“ wäre falsch, da er selbst schließlich nichts getan hat (in der Regel!), sondern nur sein Denkvermögen schont. Nicht umsonst halten sich die Täter im Hintergrund. Während sich der Theoretiker theoretisch mit Alternativen auseinandersetzt und dafür stets auch Argumente anführt, schlägt sich der „Verschleierungspragmatiker“ einfach auf die Seite der Praxis/Realität und findet sich mit dem geschaffenen Zustand ab. Meist ohne jegliche Plausibilität wird eine Kausalität erst gar nicht als Voraussetzung diskutiert.

    Soweit zum Kampf um die Deutungsherrschaft im verbalen Bereich. Beim Sprachgebrauch sollte man höchst wachsam sein, weil damit auch unbewusst Ansichten übernommen werden, die den wahren Sachverhalt verschleiern. Wenn jemand „freigestellt“ wird, dürfte dies vermutlich dem Betroffenen nicht so gefallen. Darüber gibt es Bücher, die einem klarmachen, wie manipulativ mit der Sprache umgegangen werden kann.

    Verschwörungstheoretiker gegen Verschleiierungspragmatiker – weiter geht’s!

  8. Der Begriff HASS ist im sogenannten deutschen Recht genauso schwammig und nichtsaussagend wie der Begriff BELEIDIGUNG. Im StGB gibt es für BELEIDIGUNG keine Definition. Nur einen lächerlichen Paragraphen, der die Höhe der Strafe definiert.

    Warum wohl schafft der “Gesetzgeber”, also das Parlament, alles genauestens festzulegen, aber in solchen Dingen wie BELEIDIGUNG und HASS nicht? Meines Erachtens damit man nur die Kritiker und die Opposition mit Prozessen und Strafen eindecken kann, nicht aber solche Exkremente wie Blödermann und Konsorten. Wenn die Quadratfresse von extra die Weidel NAZI-SCHLAMPE nennt, sei das Satire. Aber wenn Hinz den Berufsverbrecher Söder als Hurensohn und Vollidiot bezeichnet, bezahlt er dafür 16.000€.

    Aber mal ehrlich: Wer angibt, Leid zu empfinden, wenn jemand ihm ein WORT an den Kopf geworfen hat, der ist geistig in der Kindheit stehengeblieben. Eine Gesellschaft, in der die Strafen durch Worte fast höher sind als für Morde, Vergewaltigung und Totschlag, eine solche Gesellschaft ist längst am Ende.

    Der alte Römer, der zwar auch im Römischen Recht die Bezeichnung Beleidigung kannte, aber nie anwandte, weil ihm das zu unmännlich gewesen wäre, lacht in seinem Grab über uns.

    Ich lasse mir von niemandem mein Maul verbieten. Egal ob es der Vollidiot Söder ist, oder sonstigen Berufsverbrechern.

  9. Hass ist eine heftige Gemütsbewegung, die einen Menschen unbesonnen handeln läßt.

    Darum war das bisher auch ein besonderer Milderungsgrund:

    „Ein Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter … (7) die Tat nur aus Unbesonnenheit begangen hat; (8) sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hat hinreißen lassen… “ – § 34 StGB Besondere Milderungsgründe

    https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/34

    Aber in einer perversen Welt, in der man fünf Finger sehen muss, wo nur vier sind, müssen Milderungsgründe nun eben strafverschärfend wirken.

  10. Den meisten Menschen aus dem LGBTQ-Spektrum erweist man damit einen Bärendienst. Denn sie wollen ungestört ihr Leben leben und nicht immer wieder von bestimmten Kreisen zu Opfern hochstilisiert werden. Das ständige Einhämmern in die Köpfe der Menschen erzeugt zudem erst den Widerwillen dagegen.