Juristische Schlappe für “Kriegstreiberin” Strack-Zimmermann

Juristische Schlappe für “Kriegstreiberin” Strack-Zimmermann

Kämpft mit allen Waffen, ob in der Ukraine oder an der juristischen Heimatfront: FDP-Zumutung “MASZ” (Foto:Imago)

Die FDP-Militaristin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat eine juristische Niederlage einstecken müssen: Das Amtsgericht Waiblingen verweigerte den Erlass eines Strafbefehls gegen einen Twitter-Nutzer, der unter Bezugnahme auf Strack-Zimmermann geschrieben hatte: „Haut ab ihr elenden Kriegstreiber. Unsäglich…Da werdet ihr feucht, wenn deutsche Panzer gen Osten rollen“ (Orthographie laut Original). Die Staatsanwaltschaft sah darin eine nach dem verschärften Paragraphen 188 Strafgesetzbuch vermeintlich eindeutig strafbare, „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“. Das Gericht schloss sich dem jedoch nicht an: Zwar stelle die Charakterisierung Strack-Zimmermanns als „elende Kriegstreiberin“ eine abwertende Meinungsäußerung dar, jedoch bestünden im Rahmen der öffentlichen politischen Meinungsbildung hohe Duldungspflichten der Betroffenen. Die Äußerungen seien im Kontext zu einem Ausgangstweet getätigt worden. Es bestehe vorliegend „ein sachlicher Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und der in der Öffentlichkeit bestehenden Meinungsverschiedenheiten über die militärische Unterstützung der Ukraine“.

Daher sei, so der Richter, „die Grenze zur Schmähkritik hier nicht überschritten, sondern diese Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt“. Auch die zusätzliche Äußerung sei „trotz des Sexualbezugs noch von der Meinungsfreiheit gedeckt“. Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch scharf zu kritisieren, gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit. Bei dieser Äußerung sei die Grenze zur Schmähkritik ebenfalls nicht überschritten, da „der politische Zusammenhang mit der im Bundestag und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Frage von deutschen Panzerlieferungen an die Ukraine deutlich“ werde. Der von Strack-Zimmermann (wie zahllose andere Bürger, die ihre unsägliche eskalierende Kriegsrhetorik zur Weißglut treibt) angezeigte Kommentator konnte hier von Glück reden, dass er an einen so prinzipien- und grundrechtsorientierten Richter gelangte; viele andere sind geistig längst gleichgeschaltet oder beteiligen sich aus eigenem Antrieb eifrigst an der Aushöhlung der Meinungsfreiheit.

“Geschäftsmodell” geplatzt

Das Waiblinger Amtsgericht hatte jedenfalls seine Hausaufgaben gemacht: So müsse für die Verwirklichung und Anwendbarkeit von Paragraph 188 StGB die Äußerung dazu geeignet sein, das politische Wirken der betroffenen Person erheblich zu erschweren. Dies sah das Gericht im vorliegenden Fall als nicht  gegeben an. Zwar werde Strack-Zimmermann „eine sexuell motivierte Handlungsweise bei ihrer Unterstützung der Ukraine in deren Abwehrkampf unterstellt und diese hierdurch verächtlich gemacht“; jedoch sei „für einen vernünftigen Bürger ohne weiteres erkennbar, dass es sich hier um eine verbale Entgleisung handelt und dies in keinem Fall deren wirkliche Motivationslage wiedergibt.“ Deshalb sei es fernliegend, dass die Äußerung die politische Arbeit und das Wirken von Frau Strack-Zimmermann negativ beeinflussen könnte.

Hier hat also das von dem Heidesheimer Rechtsanwalt Markus Haintz schon seit längerem heftig kritisierte “Geschäftsmodell” Strack-Zimmermanns – Bürger, die nur von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen, mit Strafbefehlen zu überziehen – einmal einen herben Rückschlag erlitten: Höchste Zeit bei einer Zumutung von Lobbypolitikerin, die  sich in ihren öffentlichen Äußerungen selbst kaum Zurückhaltung auferlegt: Unter anderem titulierte Strack-Zimmermann AfD-Chefin Alice Weidel als „Nazi“ und forderte von der Schweiz, AfDlern doch so die Einreise zu verweigern wie einst den Juden, die vor den Nazis geflohen seien. Und wer als Bürger diese Entgleisungen und ihre ständige Kriegshetzerei angemessen rügt, wird von ihr vor Gericht gezerrt, um dort möglichst hohe Strafzahlungen aufgebrummt zu kriegen – zur Genugtuung dieser “liberalen” Matrone.  Schon daran zeigt sich “MASZ'”‘ wahrlich fragwürdiger Charakter. Es ist ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass ein deutsches Gericht nun dieser Praxis Einhalt geboten hat. Bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung in der Richterschaft Signalwirkung entfaltet.

17 Antworten

  1. Ich glaube nicht, dass bei Kriegshetzern und Kriegsgegnern ausschließlich geopolitische und geostrategische Gründe vorliegen. Emotionen spielen gerade bezüglich Krieg eine entscheidende Rolle. Kriegsgegner haben einfach Angst, und Kriegstreiber*innen finden Krieg offensichtlich total geil. Man muss schon von Blindheit geschlagen sein oder kein TV besitzen, wenn man nicht mit Schrecken erkennt, wie viele Menschen scharf darauf sind, dass ihr Aggressionstrieb befriedigt wird. Und es ist ja offensichtlich, dass im Krieg besonders viele Sexualverbrechen statt finden, besonders Vergewaltigungen von Frauen. Aber ältere Damen werden dabei wohl eher ignoriert.

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  2. Wer weiter einen verkommenen “Schweinestall” bevorzugt, hält die Klappe !
    Wer diesen “Stall” nicht will, der weiß nur zu gut was zu tun ist.

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  3. Habe einmal hier eine Frage, ist das auf dem Bild gezeigte Element Frau oder Mann?

    Hatte vor längerer Zeit eine ältere Arbeitskollegin, die verdammt ähnlich äußerlich zu rüber kam.
    Wenn diese Arbeitskollegin sichtbar eine Kette mit Anhänger trug, habe ich zumindest an dem Tag diese als Frau wahrgenommen !

    Was es nicht alles gibt?

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  4. Ein Richter, der sich nicht der staatlichen Vorgabe unterworfen, sondern als wirklich unabhängig erwiesen hat. Meine Hochachtung!!! Es gibt schon zu viele Freislers in diesem “Gewerbe”.

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  5. Das Problem sind die politischen Staatsanwälte, die den jeweiligen Justizministerien unterstellt und weisungsgebunden sind.

    Diese Anzeigenflut mit den vielen Gerichtsentscheidungen wird es dann nicht mehr geben, wenn endlich Staatsanwälte nicht mehr den politischen Weisungen unterworfen wären !

    Politiker müssen einen langen Atem haben und nicht wie bei Kleinigkeiten sich wie ein Kind fühlen, denen man das
    Bällchen weggenommen hat !!!

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  6. Haben Staatsanwaltschaften wirklich nix anderes zu scheissen, also sowas ahnden zu wollen? Wirklich? Dann würde ich sagen, kann man da Personal wegrationalisieren und die Steuerzahler entlasten!!!
    Zumal ich eine solche Institution bei solchem Vorgehen grundsätzlich in Frage stellen muss. Denn man sollte wohl eher die Kriegstreiberei solcher Leute prüfen und verfolgen, anstatt legitime(!) Meinungen von Bürgern, die eben solche Staatsanwälte zahlen müssen und die später im Krieg mit ihrem Leben bezahlen müssen, obwohl es nicht ihr Krieg ist, sondern eben jener dieser Kriegstreiber. Wie dreist wird dieser Staat noch gegen uns??? Hat das auch mal Grenzen? Hört diese Provokation auch mal auf?

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    1. Wie dreist wird dieser Staat noch gegen uns?

      Sollte besser heissen:
      Wie dreist wird diese Regierung mit ihren Vasallen noch gegen uns?

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    2. @Konfuzius

      Das alles ist erst der Anfang !!!
      Das System will eine andere Republik.
      Sie will das Volk züchtigen, ihnen tief in die Tasche greifen,
      ihnen ihre Grundrechte einschränken/nehmen, u.v.a. mehr.

      Zum herrschenden System zählen bereits Beamte, Staatsanwälte, Richter, so wie wir es bereits zum C-Märchen mitbekommen haben.

      Demokratie, darunter verstehe ich etwas ganz anderes.
      Es ist bereits ein autoritäres System im Übergang zur
      Parteiendiktatur !

      Schaut Euch die Taten an, die das Recht umgekehrt haben, so das nicht der Staat, wie in einem Rechtsstaat nicht nur üblich sondern unabdingbare Voraussetzung ist !
      Als nur ein Beispiel zählt für mich die Säuberungs-Reformen im öffentl. Dienstrecht.
      Es kann nunmehr ein Dienststellenleiter bestimmen, ob ein
      Beamter, Angestellter, Arbeiter im öffentl. Dienst seine Nase nicht passt, weil er bestimmen kann, was in seinen anderen
      Elementen Kram passt.d

      Vorher musste ein Gericht in einer Verhandlung über den Ausschluss aus dem öffentl. Dienst entscheiden !

      Solch ein Gesetz nennt man auch Willkürgesetz, Willkür von jemanden als Volljuristin !!!
      Ehrbare Juristen machen bereits laut, das interessiert solche Typen allerdings nicht.

      Tja, man sollte dort anfangen zu säubern, die uns das alles und zukünftig wahrscheinlich noch viel mehr
      uns aufzwingen !

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      1. Das alles kann auf Dauer nicht funktionieren . Jedes Zwangstotalitäre System scheiterte bisher irgendwann.
        Die Frage ist nur wann. Das Volk hat es in der Hand.

  7. Es gibt sie also vereinzelt noch ! Richter mit Rechtsbewusstsein und Rückgrat.
    Mehr davon. Das ist Verteidigung von Freiheit und Demokratie

  8. Schon die reine Anzahl der Verfahren lässt unschwer erkennen, dass Frau Strack-Zimmermann an einem Nebenverdienst interessiert ist. Sobald in jeder gerichtlichen Verhandlung das persönliche Erscheinen angeordnet wird, wären diese Eskapaden ein für alle Mal erledigt.

  9. Man sollte sich einmal das “S.-Z. -Geschäftsmodell” zur Brust nehmen:
    Die Meinungsfreiheit strafrechtlich durch Androhungen unterdrücken wollen, dass kann man durchaus als “geschäftsmäßige Nötigung” ansehen.
    Die “Grauzonen” sind nicht zulasten der Kritiker zu gewichten, sondern zulasten derer, die mit ihrem Verhalten “in die Offensive gehen” und wie im Falle S.-Z. einem Weltkrieg das Wort reden.
    Und wer dies „geschäftsmäßig“ betreibt, zeigt zum einen, dass sein bzw. hier ihr Verhalten einen maßgeblichen Grund und Anlass zu einer ggf. auch scharfen Kritik geben und es andererseits nicht sein kann, dass aufgrund geradezu kriegshetzerischen Tätigkeiten, dann genau die durchaus als lebensbedrohliche Handlung als „Einnahme-Modell“ genutzt wird. Es liegt somit ein Fall „verbal-medialer Notwehr vor“ – und genau so ist dies zu sehen!
    Wenn es einen Hohn auf Rechtsstaat, Demokratie und grundrechtliche Werte gibt, dann genau mit einem hetzerischen „Abmahn-Modell“!

    § 240 Strafgesetzbuch
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    Dieses Verhalten ist in einer Demokratie sogar als „höchst verwerflich“ anzusehen!
    Gewalt bedeutet hierbei die körperliche Einwirkung auf den Körper oder die Willensfreiheit einer anderen Person. Eine Drohung besteht in der Ankündigung eines empfindlichen Übels, das den Betroffenen in irgendeiner Weise schädigen würde. Das Übel muss dabei als empfindlich angesehen werden, d.h., es muss geeignet sein, den Betroffenen in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinflussen.Das Opfer muss durch die Gewalt oder die Drohung in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt und gezwungen werden, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.

    Genau diese Nötigung ist beabsichtigt und damit handelt es sich bei diesen „Abmahnungen“ und deren Androhungen um Straftaten. Punktum.

  10. Ah, unsere kleine weiße Friedenstaube! Und nun die Namen der Staatsanwälte für die Aufarbeitung des BRD-Unrechts! Gibt es Fotos der Täter?

  11. Den “dreckigsten Aspekt” – das Kostenrisiko – habe ich bei meinem ersten Eintrag leider noch unterschlagen:
    Im Unterschied zu einem Zivilprozess, bei dem auf eine unterliegende Partei Kosten zukommen (Gerichtskosten; Anwaltskosten etc.), belastet bei einem Strafantrag nur den Angezeigten (!) eine Kostenlast – wen er verliert und die Strafanzeige als berechtigt eingestuft und eine Geldstrafe festgesetzt wird.
    Erfolgt die Anzeige jedoch zu Unrecht, weil sich der Inhalt als durch die Meinungsfreiheit gedeckt ierweist, entsteht für den Anzeigenden – hier Frau S.-Z. – keinerlei Kosten. Die Anzeige hat ihr also “nur nichts gebracht und dem Angezeigten nicht finanziell geschadet – jedenfalls dann, wenn der Anzeigenschreiber (ein Beauftragter!) nur im Erfolgsfall (!) seine Kosten geltend machen kann!

    Aus dem Internet hierzu:
    Das Inaussichtstellen einer Strafanzeige hat der BGH als (versuchte) Nötigung gem. § 240 StGB angesehen. Voraussetzung dafür ist zunächst, dass mit einem empfindlichen Übel gedroht wird. Bei einem Übel handelt es sich um eine künftig nachteilige Veränderung in der Außenwelt.
    Anm. meinerseits:
    Dass eine Geldstrafe an sich schon als ein „empfindliches Übel“ angesehen werden muss, dürfte sich von selbst verstehen.

    Das Urteil des OLG Hamm stützt sich auf § 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB und § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB. Laut § 240 Abs. 2 StGB ist die Tat rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des empfindlichen Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Die Verwerflichkeit wird anhand der Relation von Mittel und Zweck beurteilt.
    Anm. meinerseits:
    Dass hier einerseits eine Grundrechts-geschützte Meinungsfreiheit und andererseits die Aussagen und das Verhalten von Politikern, die ihr Amt als Repräsentanten des Volkes ohne jegliches persönliches Folgenrisiko (z.B. kein Schadenersatz – siehe Scheuer-Maut; Lauterbach-Corona; und hunderte andere Fälle) für ihr Verhalten und ihre Aussagen ausüben, zeigt schon ein gravierendes Ungleichgewicht und damit selbst bei massiver und zwangsläufig persönlicher Kritik schon die Verwerflichkeit einer geschäaftsmäßigen „Anzeigen-Androhung“.
    Jede Form nachvollziehbarer Kritik gehört zu einer Demokratie und stellt den Gegenpart zur Ausübung der politischen Macht dar.
    Strafbare „Majestätsbeleidigungen“ kann es in einer Demokratie mit gewählten Politikern allenfalls bei bewusst falschen Tatsachenbehauptungen oder bewusst auf Diffamierung und schwerste Beleidigungen angelegten Äußerungen geben!

  12. Ich würde hier diesem Individuum auch keine sexuelle Motivation unterstellen. Die Motivation liegt hier – da bin ich sicher – in einem abgründigen und abartigen, morbiden Bereich. Im Krieg werden Menschen verstümmelt, getötet, zerfetzt, leiden körperliche und seelische Höllenqualen. In diese Richtung geht es in diesem Fall. Man schaue sich nur mal die Hülle an, eine perfekte infernalische Analogie von Geist und Körper.