Freitag, 19. April 2024
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Klatsche für Böhmermann: Wenigstens dafür ist Karlsruhe noch gut

Klatsche für Böhmermann: Wenigstens dafür ist Karlsruhe noch gut

Höchstrichterliche Klatsche für “Jane Böhmermann” (Foto:Imago)

Durch seine Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des linksradikalen ZDF-“Satirikers” Jan Böhmermann in der Causa Erdogan / “Ziegenficker” – mit der Begründung, diese habe keine Aussicht auf Erfolg – hat das Bundesverfassungsgericht diese Woche gezeigt, dass es sich zumindest noch einen Rest von rechtsstaatlicher Verhältnismäßigkeit bewahrt hat: Solange es nicht um den Linksstaat selbst geht, sondern um dessen Systemkomiker und Hofschranzen, ist man in Karlsruhe offenbar noch Manns genug, dem Anschein der weltanschaulichen Erfüllungshilfe und Komplizenschaft durch entsprechende Urteile gegenzuwirken.

Dabei sah auch im Fall Böhmermann alles zunächst danach aus, als wolle man dem Zeitgeist nachkommen und Böhmermanns Beschwerde, wie von seiner Twitter-Fanbase wohl mehrheitlich erhofft, stattgeben: das Gericht hatte diese nicht nur direkt zur Verhandlung angenommen, sondern eine recht aufwändige Voruntersuchung inklusive Einholung mehrerer Gutachten durchgeführt. Von diesem Interesse, von solcher Akribie können normalsterbliche Kläger und Beschwerdeführer in Karlsruhe zumeist nur träumen. Umso überraschender war nun nicht nur der Tenor, sondern auch die ungewöhnlich lapidare Begründung des Urteils, mit der das Scheitern der Verfassungsbeschwerde des ZDF-Hetzers besiegelt wurde.

Talentfreier Schmuddelpromi

Grund für selbige war ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg gewesen, das Böhmermann untersagte, 18 der 24 Zeilen seines gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gerichteten “Schmähgedichts” zu wiederholen – insbesondere “herabsetzende Bilder aus dem Intim- und Sexualbereich” (gemeint waren hier sprachliche Metaphern wie eben der besagte Beischlaf mit horntragenden domestizierten Paarhufern.  Bei Zuwiderhandlung hatte das Hamburger Gericht eine Strafzahlung von 250.000 Euro festgesetzt. Nachdem er mit seiner Berufung gegen das Urteil gescheitert war, hatte Böhmermann den Weg der Verfassungsbeschwerde beschritten.

Der talentfreie Schmuddelpromi, der das inkriminierte vulgäre “Gedicht” im März 2016 in seiner damaligen Sendung “Neo Magazin Royale” vorgetragen hatte, sah durch das Hamburger Urteil sein “Grundrecht auf Kunst- und Meinungsfreiheit” verletzt. Ihm sei es darum gegangen, so ließ sich ausgerechnet Böhmermann seither immer wieder ein, gegenüber Erdogan die “juristischen Grenzen der Meinungsfreiheit illustrieren” zu wollen. Der Fall hatte damals zu erheblichen diplomatischen Belastungen der deutsch-türkischen Beziehungen geführt. Nach massiven Protesten Erdogans und seiner deutschlandbasierten Anhängerschaft hatte die Bundesregierung eine Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 103 des Strafgesetzbuches (“Majestätsbeleidigung”) erteilt. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Böhmermann wurden 2016 jedoch schnell wieder eingestellt – dies auch mit Blick darauf, dass der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung 2017 ohnehin abgeschafft wurde. Mit dem Scheitern der Verfassungsbeschwerde ist der seit sechs Jahren schwelende Rechtsstreit nun endgültig beigelegt.

14 Antworten

  1. Warum haben die angeblich so gefährlichen Islamisten dieser jämmerlichen Figur eigentlich noch keinen Besuch abgestattet? Handelt es sich bei diesen Leuten vielleicht doch bloß um einfache Schwerstkriminelle oder haben sie Angst vor den breiten Schultern dieses billigen Hetzers der Regimemedien?

    1. Wohl eher deshalb, weil selbst Islamisten über seinen doch recht geringen IQ und extrem mangelhafte Begabung Bescheid wissen und es insofern nicht für nötig halen, sich die Finger oder Anderes schmutzig zu machen…

  2. Einen großmauligen “Spargeltarzan” und 3. klassigen Clown kann man nicht
    für voll nehmen.
    Wenn ich diese Visage sehe/höre, ekelt es mich nur noch an.
    Wer sich seine Sendung anschaut, der hat nicht mehr alle Knöpfe an der Bluse.

    1. Die wirkliche Misere ist, wir bezahlen diesen Extrem-Hohlkopf auch noch fürstlich…aber auch das ist mal vorbei…dann darf er vielleicht seinen “Göttern” den Hintern putzen…

  3. Gut geschrieben!Und ja,talentfreier Schmuddelpromi trifft es!Hoffentlich trifft er mal ein paar Erdowahn Anhänger im Dunkeln…

  4. eigentlich hätte diesem auf pseudokünstlerischer Sprechfreiheit plädierenden ekelhaften Zeitgeistgenossen nur ein entsprechendes Provinzgericht ausgereicht um ihm die Grenzen seines Tuns aufzuzuzeigen. (unabhängig davon dass es nun ausgerechnet den Islamsultan R.Erdogan betraf worüber verhandelt und Recht gesprochen wurde)
    Jan Böhmermann ist kein Kunstprodukt und kein Satiriker, sondern ist ein besonders erbärmliches Ergebnis Antiautoitärer Erziehung ( 1960er und in den 1970ern) dem er bis heute und morgen zurückgeblieben ist. Mit absoluter Sicherheit auch .intellektuell.
    Dass da sogar noch das BVG taugt um den wadenbeissenden Pinscher Böhmermann an die Kette zu legen ist schon absurd genug.
    siehe auch ein Komm. “das Klinische Helfersyndrom der Bundesdeutschen – Beispiel: Jan Böhmermann dem Wahnsinn nahe”
    https://books.google.de/books?id=oBqECgAAQBAJ&pg=PT284&lpg=PT284&dq=Jan+B%C3%B6hmermann+dem+Wahnsinn+nahe&source=bl&ots=Ag6ARlFq2A&sig=ACfU3U2IRSbMMdpUpjfyOOiWr5bh-xWytA&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwj4m6Cx7v71AhXPRfEDHQ6CBvwQ6AF6BAgvEAM#v=onepage&q=Jan%20B%C3%B6hmermann%20dem%20Wahnsinn%20nahe&f=false

  5. Auch in totalitären Staaten und Diktaturen kann es gerechte Urteile einer ansonsten komplett befangenen Justiz geben. Aber was nützt das, wenn die Kernprobleme von genau derselben Justiz ignoriert oder sogar verschlimmert werden?