Donnerstag, 12. September 2024
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Meinungsverurteilung wegen “Volksverhetzung” – im Namen des Volkes?

Meinungsverurteilung wegen “Volksverhetzung” – im Namen des Volkes?

“Tatort” Amtsgericht Kenzingen – wo freie Meinungsäußerung zur “Volksverhetzung” umgedichtet wird (Foto:Twitter)

Schon der Titel meiner Verurteilung „im Namen des Volkes“ ist eine Verhöhnung der Grundsätze unseres Rechtsstaates: Wie bereits publiziert, wurde ich am 3. Juli 2024 von einer jungen Richterin namens Dirkmann am Amtsgericht Kenzingen in „kurzem Prozess“ zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, sollte ich keine 4.500 Euro an die Staatskasse zu zahlen bereit sein. Die „Verurteilerin“ folgte damit eins zu eins dem Strafbefehl und der Anklage einer äußerlich noch jüngeren Staatsanwältin namens Kästle. Diese lastete mir einen Artikel aus dem Jahr 2019 (!) an, den ich verfasst hatte, als in Offenburg wieder einmal ein Einheimischer Opfer eines „nicht schuldfähigen“ strenggläubigen Moslems geworden war. Anders als diese Klientel jedoch wurde ich für meine verbreitete Meinung als durchaus schuldfähig und “schuldig” abgeurteilt. Der Mörder ist zwischenzeitlich „Freigänger“.

Das eingegangene Urteil weist nur fünf Abschnitte auf unter „Gründe“. Das Urteil selbst und echte Gründe muss man darin suchen. Schon Abschnitt I lässt einem die Haare zu Berge stehen. Entgegen meiner Aussage vor Gericht zur Person sei ich „als Landesarbeitsrichter für den Deutschen Gewerkschaftsbund tätig“ gewesen. Aber so ein Konstrukt gibt es gar nicht: Ich war Landesarbeitsrichter auf Vorschlag der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) gewesen und in dieser Eigenschaft vom Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg berufen worden; Arbeitsrichter sind niemals für eine Organisation tätig, vorliegend auch nicht für den DGB. Aber sowas muss eine Strafrichterin natürlich nicht wissen. Immerhin wurde in der Einleitung zur Person eingeräumt, dass ich „strafrechtlich als Angeklagter bislang nicht in Erscheinung getreten“ bin. Sowas geht natürlich gar nicht, dass jemand in meinem Alter von 74 Jahren noch nie strafrechtlich belangt wurde! Das soll sich aber durch diese Richterin mit meiner vorläufigen Verurteilung ändern.

Urteilsbegründung fast wortgleich mit dem Strafbefehl

In den Abschnitten II und III wurde im Grunde genommen der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wörtlich übernommen. Frau Dirkmann schreibt bei Frau Kästle ab. Ebenso finden sich Auszüge aus früheren Urteilen – ohne diese aber zu benennen. Natürlich riecht das nach Plagiat; aber Richterinnen dürfen das. Rätsel wirft der Satz auf: „Eine sachliche und wahrheitsgemäße Berichterstattung in tendenzieller Absicht ist – anders als eine nur scheinbar sachliche Enthüllung – nicht tatbestandsmäßig.“ Hä? Oder zum Beispiel auch dies hier: „Täter muslimischen Glaubens, die einen Messerangriff verüben würden, gäben später vor Gericht nur vor, an einer Geisteskrankheit zu leiden…“ Das hatte ich aber nie behauptet; ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass viele der bewussten Täter „Stimmen gehört hätten, dies tun zu sollen“, was nachweislich dann oft mit dem inzwischen allseits bekannten Ausruf „Allahu Akbar“ vollzogen wird. Nein, nicht die Täter bezeichnen sich als „geisteskrank“, sondern bestellte Psychologen bescheinigen ihnen „Schuldunfähigkeit“, weil sie die Kausalkette bis zur tatsächlichen Tat ohne eine Koranlektüre einfach nicht nachvollziehen zu vermögen.

Weiter zu Abschnitt III, Ziffer 3. Im Wortlaut heißt es da: Meine „Veröffentlichung des Artikels ist ferner zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet. Unter dem öffentlichen Frieden im Sinne von § 130 StGB ist ein Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und des befriedeten Zusammenlebens der Bürger sowie das Bewusstsein der Bevölkerung, in Ruhe und Frieden zu leben, wozu auch ein Mindestmaß an Toleranz gehört, zu verstehen…“ Und eben dieses Mindestmaß an Toleranz soll ich also durch meinen Artikel gefährdet haben – weil „bei der Einstellung eines Textes auf einer frei zugänglichen Internetseite immer damit zu rechnen ist, dass der Text einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird.“ Insbesondere, weil ich auf jener „Internetseite eine Reichweite von etwa 2.000 bis 3.000 Lesern“ hatte. Aha: Hier liegt also das Problem für solche Staats-Dienenden: Die öffentliche Reichweite.

Richterlicher Anschlag auf die Meinungsfreiheit

Wenn man also überhaupt noch das Recht hat, sich über islamisch motivierte Gewalttaten aufzuregen, dann gefälligst nur zu Hause auf der Toilette oder an anderen stillen Örtchen, aber nicht anderen gegenüber und schon gar nicht in aller Öffentlichkeit?!? Und erst recht nicht als Internetjournalist auf Seiten, die tausendfach gelesen werden? Je größer der Leserkreis, desto gefährlicher also der Autor? Übrigens, zur Last gelegt wird mir auch, ich habe Gesellschaft und Politik sensibilisieren wollen. Ist es in einem Rechtstaat also nicht mehr zulässig, das tun zu wollen? Bürger und Journalisten dürfen das nicht? Haben nur Gewählte mit der Lizenz zum Durchregieren oder Durchdiktieren das Monopol auf Öffentlichkeit? Mein Artikel sei „hasserfüllt und feindselig geprägt“ gewesen, so die Anschuldigung. Also, zum besseren Verständnis: Nicht Gewalttaten von Muslimen erfüllen den Tatbestand von Hass und Feindseligkeit, sondern darüber zu schreiben? Die Richterin weiter: Mit dem Artikel habe ich „das friedliche und ruhige Zusammenleben sämtlicher Bürger“ gestört. Soso? Sollen wir denn also auch mit Gewalttätern “friedlich und ruhig” zusammenleben? Dann brauchen wir keine Klapsmühlen und keine Gefängnisse mehr. Allenfalls natürlich noch für „Volksverhetzer“.

Es steht außer jeder Frage: Dieses Urteil ist ein Anschlag auf die Meinungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung… werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Aber wir haben ja keine Verfassung die es zu schützen gilt, sondern nur ein Grundgesetz.

Erziehung durch drakonische Strafen

Schließlich beruht die Urteilsbegründung auch noch auf nachgerade schwachsinnigen Mutmaßungen. Ich zitiere nochmals aus dem Urteil: Meine Darstellung des Korans berge“…die Gefahr, dass ein Leser des Artikels die Behauptung ohne Überprüfung für wahr hält…“ Das ist jedoch eine mutige Unterstellung, dass ich den Koran als „unwahr“ darstellte. Im Gegenteil bot ich den Lesern an, auf Anforderung eine Koransynopse mit vier verschiedenen Koranausgaben abrufen zu können, was auch vielfach geschehen ist. Alle Leser konnten so authentisch nachvollziehen, dass nicht Muslime als Menschen das Problem sind, sondern der Koran – der eine Kampfansage an die westliche Zivilisation darstellt (respektive an das, was davon übrig geblieben ist). Auf Anforderung biete ich diese Synopse interessierten Lesern weiterhin an (schreiben Sie einfach an die Ansage!-Redaktion eine Mail). Nein; ich „verhetzte“ niemanden und schon gar keine Muslime als solche – sondern griff nur jene an, deren mörderische Handlungsmaxime auf dem Koran beruht, der an vielen Stellen die Aufforderung zum Töten manifestiert.

Das Urteil endet im Abschnitt V mit dem drohenden Hinweis, dass das Strafmaß bis zu fünf Jahre Gefängnis betragen könne – was wohl heißen sollte, dass ich mit meinen „nur“ drei Monaten Gefängnis zufrieden sein solle. Offensichtlich wollen uns Gerichte in Deutschland mit solchen Strafen erziehen, damit wir künftig auch nach solchen Gewalttaten die Klappe halten; „bestrafe einen und erziehe hunderte“, oder wie? Das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs (und der Weimarer Republik) war da gnädiger: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“ Es ging da allerdings ursprünglich nur um „Klassen“ und „Gewalt“…

Vor Gericht und auf hoher See…

Der mich als Angeklagten vertretende Rechtsanwalt Dirk Schmitz fragt sich nach der Lektüre des Urteils, ob Frau Richterin Diekmann in ihrem Leben je Berührungspunkte mit „Grundrechten“ hatte; womöglich gar nicht einmal im Studium? Denn in so jungen Jahren kann man eigentlich nicht schon vergessen haben, was einem auf der Uni vermittelt wurde. Oder doch? Zumindest müsse sie, argwöhnt Schmitz, beim Abschnitt Pressefreiheit im Studium gefehlt haben. „Mut zur Lücke“? Konsequenterweise setzte sich ihr Urteil auch nicht damit auseinander. Schmitz erklärte, er gäbe dieser Richterin die Note „Sechs – setzen!“ Vielleicht sei sie ja zur Strafe an das Amtsgericht Kenzingen versetzt worden, witzelte der beschlagene Jurist, der auch im Rechtsanwalts-Team von „Compact“ pro Meinungsfreiheit erfolgreich war. Aber „für Teilzeit und work-life-balance“ sei Frau Dirkmann okay, so Schmitz weiter. Deren Vorname fällt im Geschäftsverteilungsplan unter Datenschutz, laute aber mutmaßlich Ricarda. Denn so hieß eine Staatsanwältin in Freiburg, bei der in meinem Fall aktiven Anklagebehörde. Falls es sich, was naheliegt, um dieselbe Juristin Dirkmann handelt: Hat sie eigentlich kapiert, dass sie jetzt Richterin ist und nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft, die ein weisungsgebundene Behörde ist?

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand”, lautet eine Volksweisheit. Dem muss ich energisch widersprechen, denn mit meinem Boot war ich oft auch bei hoher See unterwegs und deshalb weiß ich, dass das Meer allemal berechenbarer ist als einige deutsche Justizpossen. Aber Gott sei Dank ermöglicht die Rechtsweggarantie, gegen solche Fehlurteile Rechtsmittel einzulegen – was durch meinen ambitionierten Rechtsanwalt bereits geschehen ist.

27 Antworten

  1. Die Erfolge der Quoten. Frauen werden überall durchgeschoben und bevorzugt befördert / eingestellt, obwohl bei denen die Voraussetzungen. dafür gar nicht gegeben sind. Schule – Uni – Beamtenschaft / Politik / Unsicherheitsdienste / Armee … Die haben dann weder das Sachwissen richtig zu handeln, noch die Absicht dazu, weil Marxismus + Frau.

  2. “gegen solche Fehlurteile Rechtsmittel einzulegen”

    Justizverbrechen. Es ist nicht nur ein Fehler, es ist ein Verbrechen, da hier offensichtlich die Rechtsordnung von allen Seiten her vergewaltigt wird. Ein Justizfehler wäre eine Aburteilung auf Grundlage der bekannten Fakten, zu denen später neue, entlastende Fakten kommen, welche der ganzen Angelegenheit ein völlig neues Gesicht geben. Z.B. wenn der “Mörder” sagt er sei aber in den Utrecht gewesen und nicht in Berlin (Tatort), dies aber nicht belegen kann, er abgeurteilt wird und später dann Überwachungsvideos auftauchen, die ihn zum Tatzeitpunkt in Utrecht zeigen (und ähnliches). Das ist ein Fehler. Ihr Fall ist ein Verbrechen.
    Viel Spaß wenn die linken Quotenjurist_Innen irgendwann dann auch in der / den Berufungsinstanzen sitzen. Lange dauert die Unterwanderung nicht mehr. Nicht das die höheren Instanzen bisher sonderlich bauchbaren gewesen wären, bei politischen Anklagen mußte deren Kaliber nur groß genug sein und schon rasselt es durch alle Instanzen, mit Justizverbrechen auf Justizverbrechen. Ansonsten wäre die BRD 2024 gar nicht möglich. Da wäre die BRD 2010 schon nicht möglich gewesen ect. pp.

    1. Nun….
      “…….Sowas geht natürlich gar nicht, dass jemand in meinem Alter von 74 Jahren noch nie strafrechtlich belangt wurde!….”

      DAS wird im neuen besten Deutschland, dass….blablabla auch nicht mehr vorkommen!
      Die “Gesetze” sind und werden mittlerweile immer engmaschiger und vieles von dem, was uns früher erlaubt war, ist heute plötzlich strafbar. Da sinkt die Change auf ein unbescholtenes Leben in dieser Länge dramatisch!
      Beld wird es verboten sein, Politikern in die Augen zu schauen, der Blick hat dann demütig zum Boden gerichtet zu sein!
      Alles andere wäre sonst die berühmte “Delegitimierung”. Don´t stare at the mufti!
      Und immer schön den Hut grüßen!

  3. Rechtsstaat? In Deutschland? Vielleicht war es im Westen ja bis 1990 so – persönlich kann ich das nicht beurteilen …

  4. Nachdem ich mal von einer Richterin – wie in ihrem Fall – zu UNRECHT verurteilt wurde, habe ich ihr nach dem Urteilsspruch folgendes ganz langsam und deutlich gesagt: “Hindern sie mich daran, sie als Justizschlampe zu bezeichnen.”

    Nachdem sie die Fassung wiedergewonnen hat, stellte sie mir die Frage: “Bezeichnen sie mich als Justizschlampe?”

    Mein Antwort: “Ich meinte es genau so wie ich es sagte.”

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  5. wir kriegen sie alle… es eilt nicht… hausbesuche sind immer gern gesehene argumentatsionshilfen für einsicht und verzicht…
    afd und auch die justiz wird wieder ok…

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  6. natürlich geht es nur darum Druck auszuüben… Angst zu machen…ist das selbe Spiel was bis 89 gespielt wurde. Die Finger der linken Nomenklatur hämmern auf die Tasten von A wie Ansage bis k wie Krahl über c wie Compact oder B wie Bystron. Hausdurchsuchungen dienen einzig dem abfassen von Datenträgern um an Namen und Adressen von Unterstützern und Sympathisanten und Geschäftspartnern zu bekommen. Als nächstes ist Infiltration und Verhaftung auf der Tagesordnung….
    nix neues für den Ossi…halten sie durch!

  7. Diese Schein-Justiz kann einen nur noch ankot…
    Auch ich bekam neulich ein “Urteil” serviert. Man gab mir allerdings nicht einal die Möglichkeit für einen Verhandlungstermin. Einfach übergebürstet. Ein Gefälligkeitsurteil.
    Strafanträge bis zur Generalstaatsanwaltschaft gestellt. Da merkst DU erst einmal diesen ganzen Sumpf.
    ‘Und neulich einen Brief vom Nds. Justizministerium, dass meine Dienstaufsichtsbeschwerde abgelehnt sei und nicht mehr darauf geantwortet wird.

    Einmal ganz davon abgesehen, dass ich überhaupt keine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Nds. Justizministerium eingereicht hatee…..
    Mysteriöse Dinge passieren in diesem Lande.

    Reichelt ( non NIUS ) ist gerade verurteilt worden, weil er eine Transe als Mann bezeichnet hatte. Ein Mann ist solange ein Mann, wie er einen Pimmel besitzt. BASTA!
    Hierzulande will diese jämmerliche Scheinjustiz Fakten und biologische Gesetze umschreiben.

    § 15 Gerichtsverfassungsgesetz ( Alle Gerichte sind Staatsgerichte.” ist gestrichen.
    §16 GVG: Ausnahmegerichte sind unzulässig!

    Ich habe mehrmals beim BMJ ( Justizministerium nachgefragt, um was für Institutionen sich es bei den sogenannten gerichten handelt.
    Bis Heute habe ich keine konkrete Antwort darauf.

    Es ist sio ziemlich ALLES FAUL, in diesem Lande.

    Aber solange auch ALLE dieses Spielchen mitspielen, können SIE es treiben bis ins UNENDLICHE!°

    1. alfons, “so ziemlich alles Faul in diesem Lande” Jeder Bürger der auch mit Hilfe von sogenannten RA – Rechtsmittel
      beantragt – macht nur eins: Schei..t auf das Grundgesetz, und bettelt um Verurteilung, mittels Scheingerichten Art.101 GG. Sie kriegen auch keine richtige Antwort – Ausnahme NRW die sagen ” wir übernehmen für NIEMANDEN die Haftung – wende dich an die “Geister” ohne Namen und Unterschrift. Schreiben liegt mir vor. Und JA sogenannte
      Richter sind ERFÜLLUNGSGEHILFEN – nur von WEM wenn niemand mit vollem Namen /Unterschrift bekannt.
      Und dafür sind NUR die BÜRGER SCHULD – weil sie schon in die Hose machen, wenn der Briefumschlag eine andere
      Farbe hat. Übrigens im Bürgerlichem Gesetzblatt BGBL steht eindeutig – HAFTUNG NUR BEI EIGENHÄNDIGER UNTERSCHRIFT mit vollem Namen!!!!

  8. Habe ich was verpasst? Ist die Sharia schon eingeführt? 3 Monate Haft für Kritik am politischen Islam hört sich eher nach Iran als nach Deutschland an.

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  9. Glaubt weiter an den “Rechtsstaat” und ignoriert meine Worte. Diese “Junge Ding” hat sicherlich ihr Urteil NICHT
    unterschrieben. StA-in oder Refendarin ?? Ignoriert auch, das § 15 GVG gestrichen wurde und die sogenannten Richter
    NUR Angestellte der Bundesregierung sind – also KEINE gesetzliche Richter.
    Glaubt weiter an ” maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig” damit beerdigt ihr ALLE bestehende Gesetze.
    Und dann wundert sich noch einer, das diese sich auch an KEIN GESETZ halten.
    Das verschweigen des vollen Namens fällt NICHT unter Datenschutz, sonder unter Eigenschutz mit fehlender Unterschrift NIEMAND für Strafbefehl/Urteil verantwortlich zu machen. NUR der BÜRGER wird haftbar gemacht
    wenn nötig sogar mit Polizeigewalt. Die sich dann ohne irgend etwas rechtswirksames in der Hand halten, denn der
    HB ist ist nur von Angestellten unterschrieben, und nicht von Richtern – erpresserische Räuber, Kriminelle sind.
    ALLES was NICHT unterschrieben ist – ist NICHT RECHTSVERBINDLICH !!!! Wann kapiert ihr das ?????
    § 125,126 BGB u.a. Ein NICHTIGER VERWALTUNGSAKT erfordert auch keine Rechtsmittel um diesen eine Eigenschaft
    zu nehmen, die es NIEMALS hatte !!!!!

  10. Ergänzung:
    a) “Im Namen des Volkes – ist Richtig” Bei Widerspruch gegen einen nichtigen Verwaltungsakt = Vertragsabschluss
    b) bei gesetzlichen Richtern (Gerichten) “Im Namen der BRD” Nur BRD ist kein Staat.
    c) Worin sieht die Strafverfolgung in ihrem Fall – “ÖFFENTLICHES INTERESSE”?? sonst dürfen sie von sich aus NICHT
    tätig werden. Erst nach einer Anzeige – und die verjährt nach DREI MONATEN !!!!

  11. @ jungen Richterin namens Dirkmann / noch jüngeren Staatsanwältin namens Kästle
    in diesem Cardassia-Regime macht man Karriere nicht durch Sacharbeit, sondern durch politische Willfährigkeit.
    Insofern waren diese Urteile zu erwarten, man kann sogar annehmen, das diese “Juristen” genau deshalb ausgesucht wurden, weil sie so sind, wie sie sind ! Weil man diese Urteile von ihnen erwartete – und eben nicht Sachverstand und Augenmaß ! Das Problem sind da nicht die Juristen selbst, sondern die politischen Vorgesetzten, die diese ins Amt brachten ! Man soll nicht den Esel schlagen, wenn der Herr die Prügel braucht !

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  12. Das Problem in unserem Staat ist, daß er immer mehr zum NS-Staat wird, in dem Willkür und Intoleranz herrschen.
    Solange es aber den blökenden Almans immer noch so gut geht, wird sich daran auch nichts ändern. Nadelstiche wie GEZ Boykott sind dagegen hilfreicher, als sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Zu viele Kritiker sitzen schon ein, während kriminelle Migranten frei rumlaufen und ihr blutiges Handwerk verrichten. Ohne Waffe sollte kein rechtschaffender Deutsche aus dem Haus gehen, denn man lebt nur 1x. Lieber der, als ich.

  13. Blutjunge Strafrichterinnen und Staatsanwältinnen zu ernennen, ist seit kurzem Legion im verfaulenden Altparteienstaat. Wie mit den jungen Unterstufenlehrerinnen in der DDR, die bevorzugt in Direktorenposten an der POS gehievt wurden. Mit Karrieristinnen und Halbgebildeten hat man schon immer das System zusammengehalten, am schlimmsten aber seit der Einführung der Quote. Was darf so ein Richterlein auf Lebenszeit? Praktisch alles ungestraft und rechenschaftsenthoben.

  14. Na ja, die alten weißen Männer und die jungen linken Mädels. Das passt halt nicht. Einfach mal einen Biodeutschen abmessern und dann werden auch die linken Mädels gnädig sein.

  15. ZDF verbreitet Fake News von Historiker: »Transformationsmüdigkeit« bei Ostdeutschen
    ZDF: Ostdeutsche wählen rechts, weil sie mit der digitalen Transformation überfordet seien

    Keine Partei ist in den sozialen Medien des Internets so erfolgreich wie die AfD. Doch das ZDF verbreitet unwidersprochen die Aussage eines »Historikers«, dass die Ostdeutschen dazu neigen »Kommunisten« und »Faschisten« zu wählen, weil sie von der digitalen Transformation überfordert seien.
    https://www.freiewelt.net/nachricht/zdf-ostdeutsche-waehlen-rechts-weil-sie-mit-der-digitalen-transformation-ueberfordet-seien-10097630/

  16. Schon wieder hat uns jemand aus Ein-Mann-Land besucht https://www.bild.de/news/inland/messer-amok-in-solingen-mehrere-menschen-bei-stadtfest-getoetet-641fe8c9d020c344f0b8ee09 und was hat er verbrochen oder ist er aus der von Nancy vorgegebenen Spur gelaufen? https://www.bild.de/politik/inland/haldenwang-vor-abloesung-der-verfassungsschutz-chef-soll-gehen-66c8b603c2397e454b6d2558 Wie es aussieht, sollen wieder Dämlichkeiten parat stehen, um die Lücke zu füllen

  17. Ihre Beiträge verkörpern für mich im Allgemeinen die Sichtweisen eines besonnenen Mitbürgers. Insofern wünsche ich Ihnen gute Gesundheit und viel Erfolg unf sehe dem Ausgang Ihrer Angelegenheit mit großem Interesse und Ihnen die Daumen drückend entgegen.

  18. 2011 habe ich Klage gegen die Handwerkskammer Hildesheim eingereicht.
    Der (“gewählte”) Präsident hatte seinen Betrieb längst aufgegeben. Zusätzlich fanden bei der HWK Hildesheim, wie bei 50 weiteren Handwerkskammern NIE reguläre Wahlen zur Vollversammlung statt. Noch NIE haben Zwangsmitglieder der Handwerkskammern eine Stimme zur Wahl eines Vollversammlungsmitglied abgegeben!
    Ich bekam sogar Prozesskostenhilfe bewilligt, die nur bei Aussicht auf Erfolg besteht.
    Da uns die Richterin genehm eingestellt war, wurde die Klage unverzüglich einem anderen “Richter” übergeben.
    Zusätzlich drückte man uns einen Anwalt auf, was unüblich ist, in solch einem Fall.
    Wir haben einen Anwalt gefunden, der sich dafür hergab. Wir wussten, dass er keine Ahnung vom Kammerreht hatte, die Verhandlung und Argumentation sollte eine Person übernehmen, die sich mit dem kammerrecht besser auskannte, als die Kammern selbst.

    Nach 3 Jahren bekam ich einen Anruf von der Presse. Was ich denn zu dem Urteil sagen würde. Ich bin aus allen Wolken gefallen!!!!. Dieser “Anwalt” hat mich überhaupt nicht über diesen Prozesstermin informiert. Er fuhr alleine zum Gericht. Wie es ausging, muss ich nicht betonen.
    Offensichlich liess sich dieser Rechtsverdreher von den Kammern kaufen. Beweisen kann ich es leider nicht.
    Die Handwerkskammer hat sich dann noch öffentlich auf deren Webseite für das Urteil bedankt!

    Darauf habe ich Straf-ANTRAG gegen die Kammerführung ( Geschäftsleitung und Präsidenten ) gestellt. Betrug, Veruntreuung von Zwangsbeiträgen. Schliesslich kassiert ein Handwerkskammerpräsident bis zu 4.000 EURONEN sogenannte Aufwandsentschädigungen. Für, im Prinzip, NICHTS!!!!
    Und da dieser Typ nicht einmal mehr ein Handwerk ausübte …..

    Letztendlich kam natürlich nix dabei heraus.
    Die Begründung der Generalstaatsanwaltschaft Celle ( Nds. ): “Schliesslich haben ALLE ( Betriebe ) davon gewusst ( dass der Präsident kein Gewerbe mehr ausübt).

    Eine Unterstellung und Lüge!