Mittwoch, 11. September 2024
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Neue Grundsteuer 2025: Reden wir mal über unsere gewählten Versprechensbrecher…

Neue Grundsteuer 2025: Reden wir mal über unsere gewählten Versprechensbrecher…

Ganz im Sinne der Klimasekte: Schamlose Abzocke von Immobilienbesitzern, wie üblich grün euphemisiert… (Foto:Imago)

Das Prinzip ist altbekannt: Du machst den Leuten vor, irgendeine Maßnahme würde von nun an besser und aufkommensneutral geregelt, es gäbe dabei systembedingt aber leider Gewinner und Verlierer. Aus einer solchen Aufkommensneutralität ergibt sich dann aber rein zufällig ein pekuniär zielführendes Übergewicht an Verlierern, die das als Vereinzelte natürlich nicht überblicken können. Denn schließlich bezahlen sich Radwege in Peru, Entwicklungshilfe für China und Bürgergeld für alle, die das beim besten Willen nicht ablehnen können, nun mal nicht von ganz alleine. Und die steuerbasierte „Instandhaltungsrücklage“ für die Deutsche Bundesbahn, die Bundeswehr und die Verkehrsinfrastruktur sind – trotz immer weiter steigendem Steueraufkommen – auch schon längst in den ewigen Jagdgründen der ideologisch verursachten globalen Großbaustellen versenkt worden.

Sollte aber trotz aller Beruhigungsfloskeln irgendwo ein sogenannter „Selberdenker“ medial hochpoppen, dann benötigt man schnellstmöglich Feuerlöscher in Form von bezahlten Experten und systemtreuen “Faktencheckern“. Nun haben aber gerade die ungeschwärzten RKI-Files die Gilde der bezahlten Wissenschaften bis auf die Unterhose bloßgestellt, und die Faktenerfinder konnten die entschwärzten Passagen bei aller Anstrengung auch nicht mehr sinnentstellt zurückentwickeln. Beste Zeiten also, um sich die aufkommensneutrale” und “gerechtere“ neue Grundsteuer einmal genauer anzuschauen.

Von wegen “aufkommensneutral“…

Wenden wir uns mit dem informellen Grund(steuer)gerüst zunächst einmal schlagwortartig den diesbezüglichen Ausführungen auf Wikipedia zu:

  • „Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden, mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 15 Mrd. Euro im Jahr 2022.“
  • „Durch Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig. Die Grundsteuerreform 2019 sieht ein Bundesmodell vor sowie in einigen Bundesländern abweichende Ländermodelle. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 werden bundesweit alle von der Steuerpflicht betroffenen Grundstücke allein für Grundsteuerzwecke neu bewertet.“
  • „Auch das Gesamtaufkommen der Grundsteuer werde sich nach der Reform, jedenfalls nach der Planung, nicht verändern (Aufkommensneutralität). Die neue Grundsteuer soll ab 1. Januar 2025 erhoben werden. Bis 31. Dezember 2024 bleibt das bisherige Verfahren gültig.“
  • „Grundsteuerarten: Eine Gemeinde kann für ihr Gebiet zwei (ab 2025 im Bundesmodell: drei) verschiedene Hebesätze festlegen (§ 25 GrStG): Grundsteuer A (agrarisch – für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft), Grundsteuer B (baulich – für bebaute oder unbebaute Grundstücke), Grundsteuer C (für baureife Grundstücke, optional im Bundesmodell ab 2025, → Baulandsteuer).“
  • „Aufkommen und lokalpolitische Bedeutung: Bundesweit betrug das Aufkommen der Grundsteuer im Jahr 2022 etwa 15,3 Mrd. Euro. Davon entfielen 14,9 Mrd. Euro auf die Grundsteuer B und 0,4 Mrd. Euro auf die Grundsteuer A. An den gemeindlichen Steuereinnahmen 2022 (im Bundesgebiet insgesamt: rund 133 Mrd. Euro aus Gemeindesteuern und Umlagen der Gemeinschaftsteuern) hatte die Grundsteuer einen Anteil von etwa 11 %.“
  • „Im Bundesdurchschnitt vereinnahmten 2021 die Gemeinden der Flächenländer 175 Euro je Einwohner, die Stadtstaaten 249 Euro. Die Bandbreite liegt zwischen 114 Euro in Brandenburg und 302 Euro in Bremen.”

Die nachfolgende Auflistung stammt ebenfalls aus Wikipedia:

(Quelle:Wikipedia)

Und nun wollen wir uns einmal auf die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke beschränken, und zwar am Beispiel der Freien und Hansestadt Hamburg: In einer Übersicht des “Hamburger Abendblatts” vom 18. Januar 2019 über alle Stadtteile und Gebäudearten (Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus) in Hamburg führte damals der Unterschied zwischen der bestehenden Grundsteuer und dem sogenannten „Scholz-Modell“ zu einem Anstieg der Grundsteuer um etwa 17 Prozent. Schon das wäre in einer Zeit, wo die Rentenanpassung der letzten Jahre die Inflationsrate nicht annähernd ausgeglichen hatte, für diejenigen Rentner ein dicker Brocken, die ihre Altersvorsorge auf eine bezahlte selbstbewohnte Immobilie aufgebaut hatten; für junge Familien und Berufstätige mittleren Alters natürlich ebenfalls.

Aber wer jetzt denkt, es könnte nicht noch schlimmer kommen, der wird getreu Murphy’s Law („…und natürlich kam es noch schlimmer“) eines Besseren belehrt: Aktuell wird die neue Grundsteuer auf der Webseite der Hansestadt ernsthaft als „Fair für alle” angepriesen. Wörtlich heißt es dort: „Zukünftig steigende Grundstückspreise würden bei dem Bundesmodell auch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die Steuerpflichtigen und die Steuerverwaltung führen, weil immer wieder Neuberechnungen erfolgen müssten. Dadurch würden allen Beteiligten unnötige Kosten entstehen. Hamburg hat sich daher für ein Modell entschieden, das allen Einwohnerinnen und Einwohnern gerecht wird. Hamburg setzt dafür auf das sogenannte ‘Wohnlagemodell’. Beim hamburgischen Wohnlagemodell wird die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt.“ Und unter dem Titel m„Fair für Eigentümerinnen und Eigentümer“ wird dort ausgeführt: „Die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen. Es wird nur der alte Maßstab durch einen neuen, ausgewogenen Maßstab ersetzt, der weniger Belastungsverschiebungen für die Steuerpflichtigen zur Folge hat als das Bundesmodell.

Geldvermehrender Grundsteuertakt

Halten wir hier zunächst einmal zweierlei fest. Erstens: Mit der Grundsteuer 2025 wird also ein dynamisches Grundsteuersystem geschaffen, bei dem nicht nur die Hebesätze, sondern insbesondere auch die Messzahl für Grund und Boden einfach und variabel angepasst werden kann. Und zweitens: Dieses Grundsteuersystem soll bei seiner Einführung im Jahre 2025 “aufkommensneutral” sein – was jedoch wegen der dem Thema innewohnenden Dynamik selbstverständlich nicht für alle Zukunft gelten kann. Nehmen Sie einfach mal zwei unterschiedliche lineare Beziehungen für die Funktion (Grundsteuer im Jahr), die sich im Jahr 2025 ganz zufällig im selben Punkt treffen. Dieser Umstand sagt natürlich überhaupt nichts darüber aus, wie sehr sich die Steigerungsraten beider Modelle in Zukunft auseinander entwickeln würden.

Nun aber weiter im geldvermehrenden Grundsteuertakt 2025: In Hamburg ändern sich nämlich gleich mehrere Parameter für die Grundsteuerberechnung; natürlich völlig aufkommensneutral. Anstelle des sogenannten Messbetrags wird es in Hamburg künftig zwei Messzahlen geben – und zwar für jeweils Wohnfläche und für Grund und Boden. Fokussieren wir dafür einmal auf die Ein- und Zweifamilienhäuser in der Grundsteuer B, die ja nach der gängigen Einschätzung der Klima-Sekte die größten Übeltäter beim individuellen Energieverbrauch sein sollen. Die beiden neuen Messzahlen machen jede für sich genommen bei großzügigen Altbaugrundstücken etwa 70 Prozent des ursprünglichen Messbetrages aus – was für diese Klientel also schon einmal eine Erhöhung der Berechnungsgrundlage um etwa 50 Prozent ergibt. Damit aber nicht genug, verdoppelt sich nahezu der kommunale Grundsteuerhebesatz von 540 Prozent auf 975 Prozent, woran man sehr deutlich die “aufkommensneutrale” Natur der Grundsteuer 2025 mit einer Erhöhung von etwa 250 Prozent erkennen kann. Darüber hinaus stellen solche alten Ein- und Zweifamilienhäuser auch den größten energetischen Sanierungsbedarf für eine dekarbonisierte schönere neue Welt dar, wie die nachstehende Abbildung beweist:

(Quelle:IdW)

Wir erkennen: Während also der Anteil der energetisch sanierungsbedürftigen Wohnungen zwischen 28 Prozent und 38% liegt, beläuft sich dieser Anteil bei deutlich geringerer Wohndichte auf 67 Prozent (Einfamilienhäuser) und 76 Prozent (Zweifamilienhäuser). Halten wir hier also weiterhin fest: Mit der Grundsteuer 2025 findet eine starke Benachteiligung von energetisch sanierungsbedürftigen Ein- und Zweifamilienhaus-Altbauten auf bauzeitgemäß großzügigen Grundstücken statt. Nun könnte man ja einwenden, der Gesetzgeber habe die Grundsteuer eben schon mal zukunftweisend an die politisch geplante globaldeutsche “Klimarettung” der ganzen Welt angepasst. Aber ist diese Grundsteuerreform tatsächlich ein politisches Mittel, um die Planung für ein “klimafreies” Deutschland in einem globalklimatischen Umfeld durchzusetzen? Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2018 doch lediglich die bisherige, bundesweite Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt! Aber solche Steilvorlagen können sich klimareligiöse Weltenretter offenbar nicht entgehen lassen.

So, und zum Schluss noch ein kleines Schmankerl von der “klimabewegten“ Katze, die sich selber in den Schwanz beißt – was allerdings nur den Besitzern von energetisch sanierungsbedürftigen Ein- und Zweifamilienhaus-Altbauten auf bauzeitgemäß großzügigen Grundstücken wehtun wird: In dem B-Plan für einen städtischen Bereich in Hamburg mit großzügigem Altbaubestand heißt es beispielsweise explizit: „Zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine demnach mögliche gebietsuntypische, unmaßstäbliche Bebauung wird für einen Großteil des Plangebiets die Festsetzung einer absoluten, maximalen Größe der Grundfläche der baulichen Anlagen (GR) unabhängig von der Grundstücksgröße gewählt. Dabei handelt es sich vorwiegend um die gewachsenen Wohngebiete, die von einer aufgelockerten, teilweise villenartigen, straßenbegleitenden Bebauung geprägt sind. Es handelt sich hierbei regelhaft um Wohngebäude, die freistehend auf einem Gartengrundstück, überwiegend für die Nutzung durch eine bzw. wenige Wohnpartei(en) entworfen wurden. Die Grundfläche dieser Gebäude steht in einer Abhängigkeit zu ihrer Funktion, nicht jedoch zur Größe des Baugrundstücks. Die Grundstücksgrößen ergeben sich aus der historischen ,teilweise noch heute erhaltenen Erschließungsstruktur dieser Wohngebiete.

Meister Yoda würde dazu vermutlich sagen: “Grüne Männchen in Amtsstuben sie sitzen und nachdenken, wie an Dein Geld sie kommen. Nichts mit Grundstück Du kannst machen, aber Steuern dafür zahlen Du musst…

15 Antworten

  1. hat auch nur einer erwartet, das da was für den Bürger herauskommt wenn eine derartig unfähige , faschistische, LSBTQ gegenderte , kriegsgeile weil Rüstungsindustrieverseuchte und korrupte Regierung unter dem Demenzkanzler ein Gesetz macht?

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  2. auf die blöden Gesichter freue ich mich schon, wenn nach dieser betrügerischen Grundsteuer Glanzleistung anschließend der Lastenausgleich kommt. Diesmal aber nicht nur auf die Buden sondern gleich auf alles, siehe europäisches Vermögensregister. Die Blockparteien Wähler glauben sie seien nicht betroffen, ist doch “nur” ab 200.000. Wer es immer noch nicht gemerkelt hat, wird es erst beim totalen Zusammenbruch merken. Von daher ist das alles noch viel zu wenig, es muß richtig hart kommen, bevor die endlich mal nicht mehr CDU/Rot/ aber in jedem Fall gespickt mit grünem Schwachsinn wählen. Die uringelbe Dauerwendepartei ist allenfalls noch der Rost auf dem Schrott! Doch was machen nicht wenige, wählen eine ur-Kommunistin und glauben die würde was anders als diesen linken Schmarren betreiben, nur weil sie ein paar Sachen kritisiert hat. Es muß ganz übel werden, sonst ändert sich nichts! Da können wir uns hier die Finger rund schreiben, die Masse peilt es (noch) lange nicht…

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  3. War doch klar! Von Einkommensneutral spricht keiner mehr. Die Gemeinden brauchen dringend Einnahmen, sonst geht der Ofen aus. Sondervermögen, eine neues Schlagwort für Schulden, die leider leider gemacht werden müssen, sonst müssen die armen Flüchtilantis und deutschen Faulis hungern und frieren. Ausserdem müssen Unsummen für alles Mögliche ausgegeben werden, dass dann niemand wirklich braucht.
    Bei den Flüchtilantis und Faulis ist nichts zu holen, dann muss man eben denen in die Tasche greifen, die noch ein paar Krümel haben. Hier kann man das moderne Raubrittertum bestaunen, die neue Umverteilung. Der Staat nimmt gerne viel und gibt NIX.
    Ich möchte mal spekulieren, die deutschen Hausbesitzer werden die Kröte schlucken und gerne zahlen. Und die die nicht zahlen können gehen als große Verlierer aus diesem Spiel.
    Wie war das noch: ” Sie werden nichts besitzen., aber wahnsinnig glücklich sein”! Daran arbeiten viele in deutschen Staat, damit viele in den nächsten Jahren absolut nichts mehr besitzen werden. Ob die dann alle wahnsinnig glücklich sind wird sich noch zeigen!

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    1. Auch die Mieter können sich freuen, da Vermieter die neue Grundsteuer zu 100% anteilig auf ihre Mieter umlegen dürfen.
      Für viele Mieter wird es eng werden nach regelmäßigen Mieterhöhungen alle 3 Jahre und steigenden Strom- , Gas- und künftig auch Grundsteuerkosten.

  4. Lt. Urteil des Ersten Senats vom BVerfG, datiert auf den 10. April 2018 zu den Aktenzeichen 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11 und 1 BvR 889/12, war der Gesetzgeber gem. den Absätzen 172 (s. Urteil S. 50/53) und 176 (s. Urteil S. 51/53) verpflichtet, eine Neuregelung bis spätestens zum 31. Dezember 2019 anzuordnen. Dieser vom BVerG gesetzten Frist ist die Legislative nicht rechtzeitig nachgekommen. Lt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2021 „Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz – GrStRefUG)“ ist die Neuregelung auf den 16. Juli 2021 datiert und damit rechtsunwirksam. Des Weiteren ist das vom BVerfG im Urteil – neben anderem – geforderte „realitätsgerechte Bewertungssystem“ aus den Bescheiden nicht ansatzweise nachvollziehbar und damit willkürlich!

    Das Bundesland Bayern ist einen “eigenen Weg” bzgl. dem Grundsteuergesetz gegangen. Im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23, ausgegeben am 17. Dezember 2021 ist der Inhalt zum neuen Grundsteuergesetz (BayGrStG) ab Seite 638 veröffentlicht. Auch die Bayerische Legislative hat die vom BVerfG datierte Frist bzgl. Neuregelung zum Grundsteuergesetz überschritten und ist daher obsolet.

    Es gibt auch noch andere Aspekte zu beachten, welche hier den Rahmen der Kommentarfunktion sprengen würde.

    Kurz auf den Nenner gebracht: wie beim Rundfunkbeitrag einfach das Lastschriftverfahren bei der Gemeinde / Stadt kündigen und

    a) gar keine Grundsteuer mehr zahlen oder
    b) die Grundsteuer in gleicher Höhe gem. dem letzten Bescheid als DA einrichten.

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  5. “Wir erkennen: Während also der Anteil der energetisch sanierungsbedürftigen Wohnungen zwischen 28 Prozent und 38% liegt, ”

    Nein, “wir” erkennen daran, daß der Autor den Schwachsinn der Junta auftischt, denn ob diese 28 bis 38% sanierungsbedürftig sind, hat rein gar nichts mit dem “energetischen” Blödsinn zu tun. Der ist nur eine weitere Lüge im Rahmen der großen Lüge “Klima” und ebenso Abzockmittel zur Mästung von Grünen und deren Hintermännern.

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  6. Grund und Boden gehören dem Staat, wir zahlen nur eine Pacht, so genannte Grundstücksteuer.

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    1. Dem Staat gehört gar nichts. Das historisch nicht nachvollziehbar, denn der Staat war nicht vor den Menschen da.. Wir werden aufgrund von entsprechenden Gesetzen gezwungen Abgaben zu entrichten.

    2. Soll das auch für mein Auto gelten?
      Woher kommt denn dieser Satz, “dass dem Staat alles gehöre”? Nicht einmal Ramstein gehört dem deutschen Staat und auch nicht das Gold des deutschen Staates, dass in den USA irgendwie eingelagert sein soll …

      1. “Soll das auch für mein Auto gelten?”

        Ich war nicht wenig erstaunt, als ich nach der Anmeldung meines “neuen” Gebrauchtfahrzeugs Ende 2020 ganz unten auf Seite 1 des Kfz-Scheins unter Punkt C.4c den Satz las “Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.” Anfangs dachte ich, dieser Satz beziehe sich auf den Umstand, daß das Fahrzeug von meinem Kfz-Händler angemeldet wurde. Aber der genannte Satz ist grün geschrieben, d.h. er ist fester Bestandteil des Kfz-Scheins und gilt damit unabhängig davon, wer den Wagen anmeldet.
        Im Kfz-Schein meines vorherigen Fahrzeugs, das ich sehr lange gefahren hatte, war ein derartiger Satz noch nicht enthalten!

  7. “für diejenigen Rentner ein dicker Brocken, die ihre Altersvorsorge auf eine bezahlte selbstbewohnte Immobilie aufgebaut hatten;”

    Also zumindest hier hätte es auch nur ein wenig Bildung (statt Gottschalkverblödung) getan, die auch schon im Vor-Internetzzeitalter möglich war:

    Eine selbstgenutzte Immo ist reiner Konsum, Verbrauch, Luxux, aber niemals eine Geldanlage und gleich recht keine Altersvorsorge.
    Geldanlagen erzeugen steten Cashflow und verursachen keine Kosten.

    Allerdings findet es meine Weigkeit gar nicht wirklich schade, daß diese ganze Armee an Systemschafen, die uns und vor allem unseren Nachkommen diese rotzgrüne Junta eingebrockt haben, auch noch jetzt wenigstens selbst in den “Genuß” derer herbeigewählter sozialistischer Errungenschaften kommen.
    Da wird doch Mohamed + Aysche schon eingezogen sein, wenn die “Oma gegen Rechts” nach Hause will ……….

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  8. Ich kann auch noch ein Schmankerl beitragen: natürlich wurde auch hier in der Gemeinde die Grundsteuer letztlich real erhöht: – damit es die Villenbesitzer mit parkähnlichen Grundstücken aber nicht so hart trifft, hat die Gemeinde dafür eine Sonderregelung geschaffen, wonach bei “übergroßen Grundstücken” abweichende Hebesätze gelten.
    Es lohnt sich einfach, Millionär zu sein und den Gemeinderat unter Kontrolle zu haben.

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  9. @unsere gewählten Versprechensbrecher
    das hat Merkel ja damals offen und folgenlos erklärt : der Wähler hat keinen Anspruch darauf, das die Politik das, was sie vor der Wahl versprochen hat, auch nach der Wahl ausführt !

    Ich kenne nur einen Politiker, der sich daran versucht hat – und der wurde dafür zum leibhaftigen Gottseibeiuns erklärt.
    In Deutschland wird das von der AFD versprochen – den Beleg muß sie noch liefern – und die ist auch heute schon der lokale Gottseibeiuns !

  10. Opium für das Volk = BVerfG, oder doch anders gesagt Verarschung – denn das GG besagt was ganz anderes:
    Grundsteuer NUR wenn kein Gesetz was anderes besagt !! Und da gibt es andere Gesetze !!
    Die Trotteldeutschen merken gar nicht wie sie verarscht werden, weil sie ja soooo Obrigkeitshörig sind.
    Niemand fragt das BVerfG ob die Erhebung überhaupt mit dem GG zu vereinbaren ist – genau wie mit GEZ – der Bürger setzt es einfach voraus das es so ist. Mit NICHTEN da spielt auch das Vertragsrecht noch eine Rolle !!
    @ Karl Heinz – dem Staat ??? welchem Staat ?? NEIN Ihr Arsch gehört den Amis .
    NIEMAND regt sich auf: ” in die Berechnung fliest auch die UNFÄHIGKEIT der Städteplanung ein”. Ihr werdet mit
    Ansage betrogen – und merkt es nicht mal. “Trotteldeutsche” dürfte noch ein Kompliment sein. Schlaft weiter !!