Freitag, 19. April 2024
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Schauprozess gegen 101-Jährigen: Unerbittlich unverhältnismäßig

Schauprozess gegen 101-Jährigen: Unerbittlich unverhältnismäßig

Eingangstor zum KZ Sachsenhausen (Symbolbild:Imago)

Ist so etwas wirklich adäquat, moralisch angemessen und dient in irgendeiner Weise dem Rechtsfrieden? Die gestrige Verurteilung des 101-Jährigen (!) ehemaligen SS-Angehörigen und Wachmannes im Konzentrationslager Sachsenhausen, Joseph S., durch das Landgericht Neuruppin (Brandenburg) nach einem neunmonatigen Prozess wegen Beihilfe zum Mord an mehreren tausend Menschen zu fünf Jahren Haft mag rechtsstaatlich und juristisch legitim gewesen sein. Es geht nicht darum, die Gräueltaten eines Systems zu verharmlosen oder gar straffrei zu halten, dem S. damals wie zahllose andere diente, und dessen subjektive Schuld zu leugnen. Doch nach allen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit ist es ein Unding, dass nun nach acht Jahrzehnten einem hilflosen Greis, der damals eines der geringsten und niedrigsten Rädchen des Systems war – bloß, weil er eben irgendwie noch greifbar ist – ein Schauprozess gemacht wird, der bei Millionen anderen vor ihm viel angebrachter gewesen wäre – darunter selbst Massenmörder und Kriegsverbrecher, die ihren Lebensabend unbehelligt verbringen durften.

Denn außer Frage steht: Hätte man die Maßstäbe, die heute an S. angelegt wurden, vor 30 oder auch noch 20 Jahren an alle damals noch lebenden Täter dieser unteren funktionalen Ebene angelegt, dann hätten sich deutsche Gerichte mit praktisch nichts anderem mehr befassen dürfen als mit solchen Verfahren, weil deren Zahl riesig gewesen ist. Jetzt, da überlebende Täter genauso selten wie die überlebenden Opfer geworden sind, wird beiden Seiten eine übersteigerte, fast sakrale Aufmerksamkeit zuteil – im Positiven oder Negativen. Da gibt es nur noch “Holocaust-Überlebende” und “KZ-Mörder”.

Hysterisch nachgeholte Vergangenheitsbewältigung

Das Ergebnis dieser unseriösen Art hysterisch nachgeholter Vergangenheitsbewältigung mit der Brechstange ist eine Farce, die ihrerseits Fragen der Menschlichkeit berührt: S. konnte der Verhandlung gegen ihn kaum folgen. Wegen der Gebrechlichkeit des Angeklagten musste der Prozess in einer umfunktionierten Sporthalle stattfinden und mehrmals unterbrochen werden. Seine Haftstrafe, auch wenn er sie aus Gesundheitsgründen im Heim oder Hausarrest verbüßen sollte, dürfte er kaum überleben. Umso scharfrichterlicher und unerbittlicher fiel der Urteiltext über ihn aus: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass S. von Oktober 1941 bis Februar 1945 Dienst als Wächter in Sachsenhausen tat. Laut den Ermittlern habe er sich mit 20 freiwillig zur Waffen-SS gemeldet, vermutlich weil ihm als in Litauen geborenem „Volksdeutschen“ dafür eine schnellere Einbürgerung versprochen worden war. Das Urteil folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Richter Udo Lechtermann
sagte – ganz im selbstgerechten Tenor der Nachgeborenen – wörtlich: „Sie, Herr S., haben Terror und Massenmord gefördert. Ihnen war bewusst, dass in Sachsenhausen Menschen gequält und getötet wurden, und Sie haben diese Vernichtung mit Ihrem Wachdienst bereitwillig unterstützt. Wer das macht, nimmt das Morden billigend in Kauf oder will das Morden unterstützen.

Bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord sei es um die „Nähe zum Tatgeschehen“ gegangen, so die Kammer; S. habe Häftlinge gesehen, die zur Exekution oder zur Gaskammer geführt worden seien. „Sie haben auch die Schüsse gesehen, den Geruch vom Krematorium in der Nase, die verhungernden Menschen beobachtet. Es gibt keinen Zweifel, dass Sie wussten, was Sie taten und damit bewirkten“, führte Lechtermann weiter aus. Dennoch habe er seinen Dienst im Lager fortgesetzt, obwohl er, wie der Richter meinte, sich auch an die Front versetzen lassen oder sogar den Dienst quittieren hätte können. Eine steile These; wie frei gerade ein gebürtiger Litauer im damaligen SS-System wirklich entscheiden konnte, ohne sich verdächtig zu machen, lässt sich aus heutiger Sicht gar nicht mehr beurteilen. Jedenfalls habe S., so das Gericht, mit seiner Tätigkeit “die Mordmaschine erst möglich gemacht” und sei so zu einem “willfährigen Helfer der Täter“ geworden. Ob er auch die Grenze zur Täterschaft überschritten habe, habe das Gericht nicht festgestellt. „Möglich wäre es“, so Lechtermann. „Die Wahrheit kennen nur Sie, Herr S.“.

Moralische Scharfrichter

So saß in Neuruppin einmal wieder die Nachwelt über die Vergangenheit zu Gericht, durchtränkt von den selbstgerechten Wertvorstellungen einer Gegenwart, die so grundlegend von denen des Deutschlands der 1930er und 1940er Jahre entfernt ist, dass sich auch keiner der moralischen Scharfrichter des Jahres 2022 mehr die Frage stellt, wie er wohl selbst in jener Zeit gehandelt hätte und ob er sich dem Sog des damaligen Zeitgeistes hätte widersetzen können, der – und darauf muss man immer wieder hinweisen – zumindest viele Jahre, bis sich dann die Katastrophe abzeichnete, für genauso “richtig”, “wahr”, konsensual und gemeinschaftsfördernd gehalten und empfunden wurde wie heutige ideologische Verirrungen auch wieder. In der Rückblende ist es wohlfeil, gratismutig und leicht, Rückgrat und Haltung (die damals oft den sicheren Tod bedeutet hätte) einzufordern.

Es gab durchaus Fälle auch noch viel späterer Verurteilungen erwiesener Täter – lange nach den Verfahren gegen Adolf Eichmann in Israel oder Klaus Barbie in Frankreich -, an deren besonderer Schuld kein Zweifel bestand und die daher auch aktiv von den Ländern, in denen sie unermessliches Leid angerichtet hatten, gesucht wurden; ein bekanntes Beispiel war der Prozess gegen Erich Priebke wegen des Massakers in den Adreatinischen Höhlen. Hier erwies es sich als richtig und wichtig, dass es keine Verjährung für Mord gab, zumal die Mittäterschaft an Verbrechen außer Zweifel stand. Das ist jedoch etwas völlig anderes als im Fall von Joseph S., der bis zum Schluss des Prozesses bestritten hatte, das Lager Sachsenhausen überhaupt je betreten zu haben und angab, nur als Landarbeiter tätig gewesen zu sein.

Lechtermanns Schlusswort, es bleibe die „Erkenntnis, dass solche in ihrem Ausmaß beispiellose Verbrechen nie mehr wieder geschehen dürfen. Nicht hier, und auch nicht anderswo auf dieser Welt“, ist prinzipiell beizupflichten; ob jedoch diese Art von rigoroser irdische Gerechtigkeit mit 80 Jahren Verzögerung dazu beitragen kann, ist mehr als fraglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Berufung an. Sollte der Angeklagte dann noch am Leben sein, dürfte es nahezu ausgeschlossen sein, dass er die Haftstrafe bei seinem Alter und Gesundheitszustand antreten muss. Das macht den Prozess gegen ihn allerdings nicht weniger fragwürdig.

Die Devise: Wo immer greifbare “Nazis” müssen abgeurteilt werden

Dass überhaupt nach irgendwelchen verbliebenen “Methusalems” gefahndet wird, liegt auch an einer Art Wiedergutmachungskomplex der deutschen Justiz, die noch verstärkt wird durch eine zunehmende Verklärung des Dritten Reichs, das – oft verharmlosend – als dämonisierende Chiffre für alles Finstere der Gegenwart herhalten muss: “Echte Nazis”, wo immer sie noch greifbar sind, müssen rituell abgeurteilt werden. Für Jahrzehnte hatte die deutsche Justiz nicht nach SS-Wachpersonal in den Konzentrations- und Vernichtungslagern, sondern nur nach Haupttätern gesucht; jenen also, denen wenigstens ein konkreter Mord nachgewiesen werden konnte. Diese änderte sich erst mit dem Urteil gegen Wachmann John Demjanjuk aus dem Vernichtungslager Sobibor im Jahr 2011. Auch dessen Prozess und Verurteilung hinterließen einen gewissen Beigeschmack. Vergegenwärtigt man sich die Abscheulichkeiten des Regimes, dem die Angeklagten – und sei es noch so subaltern – dienten, dann verdienen sie gewiss kein Mitleid. Andererseits stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Prozessen gegen heute hochbetagte Menschen, die, wenn überhaupt, als niedere Chargen auf unterster Ebene Dienst im NS-Regime taten. Nach dieser Logik müsste man auch jeden kleinen Büroangestellten zur Rechenschaft ziehen, der mit seiner Verwaltungstätigkeit ebenfalls zum Funktionieren des NS-Staates und zur Organisation des Holocaust beitrug – und damit quasi jeden vor 1927 geborenen Deutschen unter Verdacht stellen, sofern er nicht seine Zugehörigkeit zum Widerstand dokumentieren kann.

Dazu kommt noch erschwerend, dass die Verurteilungen gar nicht wegen Mord erfolgen, weil keine entsprechenden Beweise oder konkrete Indizien vorliegen, sondern letztlich aufgrund des Vorwurfs, nicht den Dienst quittiert zu haben. Moralische Feigheit, über die sich Jahrzehnte später wohlfeil urteilen lässt, ist aber kein strafrechtliches Kriterium. Jahrzehntelang hat die Bundesrepublik hochrangige und aktiv verantwortliche Täter in allen Bereichen nicht nur völlig unbehelligt gelassen, sondern sie in hohen und höchsten Positionen im Staatsdienst beschäftigt und ihnen Renten gezahlt, in die auch die Tätigkeit im NS-Staat einfloss. Es drängt sich also der Verdacht auf, dass man dieses Versagen kompensieren will, indem man Greise vor Gericht zerrt, an denen man nun ein Exempel statuiert, das jedoch eher dem eigenen moralischen Wohlbefinden und dem Bestreben geschuldet ist, fast achtzig Jahre nach Ende des Dritten Reiches den damals ausgebliebenen Widerstand dagegen nachzuholen. Mehr denn je gilt das Diktum des 1999 verstorbenen Journalisten Johannes Gross: „Je länger das Dritte Reich tot ist, umso stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen.

42 Antworten

  1. Schlimm,was damals passiert ist. Nicht vergessen, wiev iele verblendete damals mitgemacht haben. Adolf hatte die Massen durch Propaganda hinter sich, wie Goebbels damals schrie:” Wollte ihr den totalen Krieg” und alle erhoben den Arm und schrien:Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa…
    Die USA warfen damals 2 Atombomben über Hiroshima und Nagasaki ab, keiner redet über die vielen Millionen Opfer,keiner. Die USA haben versucht, Vietnam wegzubomben, keiner redet mehr darüber. Die Grünen heute machen nichts anderes wie Goebbels oder Adolf damals, sie schreien nach Krieg und die senile Baerbock sinniert über die Kriegsmüdigkeit nach. Das sind die wahren Kriegstreiber, die uns in Richtung Vernichtung der Menschheit durch Atomwaffen treiben. Schuldig? Ist da keiner, machen ja alle Länder mit, war schon bei dem ersten und zweiten Weltkrieg so. Die Vorzeichen sind eindeutig Richtung WK3. Man provoziert bis es wirklich zu spät ist und Putin handelt. Und nicht vergessen, unsere Fachkräfte , die unsere Frauen vergewaltigen oder töten laufen alle frei herum, die Opfer sind ja nur DEUTSCHE!
    Einen 101 jährigen zu verurteilen, der sich nicht mehr wehren kann ist einfach krank, krank wie das ganze System hier.

    1. … damals wie heute, wichtig ist dass man auf der richtigen Seite steht. Wenn’s dann in die Hose gehen sollte ändert man den Standpunkt, und ist? … richtig!

    2. Kleiner Mann, vermutlich hat er gerade mal eine Volksschulbildung, der dann unter den Nazis seine Staatsbürgerschaft “auffrischen” wollte und eine Arbeit brauchte, weil er in der Nazi-Kriegswirtschaft nicht verhungern wollte und dabei vermutlich fünfe hat gerade sein lassen. Ich vermute doch stark, dass die meisten Menschen im Baltikum damals genug deutsche und litauische Verwandte hatten, so dass sie sich zu beiden Seiten hätten zuordnen können, und Zweisprachigkeit war dort auch seit langem eher die Regel denn die Ausnahme.
      Hier mal der Nazi-Richter zum Vergleich, dessen Erben man sicherlich nicht um Herausgabe des in Staatsdiensten verdienten Vermögens “gebeten” hat.
      Die Verurteilung dieser hochbetagten Menschen ist schlicht eine Machtdemonstration des Staates, der zeigen will, dass er jeden aufgrund noch so durchsichtiger Vorwürfe jederzeit wegen Straftaten mit “rechtsextremem Hintergrund” verurteilen kann.
      Militärrichter Filbinger im und nach dem Zweiten Weltkrieg, den haben sie damals laufen lassen.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Filbinger-Aff%C3%A4re#Milit%C3%A4rrichter_im_und_nach_dem_Zweiten_Weltkrieg

      Filbinger war während seiner Juristenausbildung 1937 NSDAP-Mitglied und 1940 freiwillig Soldat in der deutschen Kriegsmarine geworden. Im März 1943 wurde er in die Marinejustiz berufen. Er wirkte nacheinander an fünf Militärgerichten in Norddeutschland und Norwegen und nahm an mindestens 234 Strafverfahren teil. In 169 Fällen war er als Vorsitzender Richter direkt für Urteil und Strafverfügung verantwortlich, in 63 Fällen indirekt als Ankläger oder Untersuchungsführer. Nach Kriegsende wurde er als Kriegsgefangener der Briten in Oslo bis Februar 1946 zur Lageraufsicht weiter als Marinerichter eingesetzt.[2]

      Filbingers Prozess gegen den Spiegel 1972
      Dieses Kapitel seiner Biografie wurde erstmals 1972 zum Medienthema, aber erst 1978 bundesweit öffentlich debattiert. Bis dahin unbeachtete Akten von 41 Verfahren, an denen Filbinger beteiligt war, wurden bis zum 13. Juni 1978 im Bundesarchiv, Zweigstelle Kornelimünster, aufgefunden, aber von ihm nicht zur Einsicht freigegeben.[3]

      Die Zeitschrift Der Spiegel berichtete am 10. April 1972 von Kurt Olaf Petzold, der sich als Gefangener in einem britischen Kriegsgefangenenlager Hakenkreuze von seiner Kleidung gerissen und einen Umzugsbefehl mit den Worten verweigert hatte: „Ihr habt jetzt ausgeschissen. Ihr Nazihunde, Ihr seid schuld an diesem Krieg. Ich werde bei den Engländern schon sagen, was Ihr für Nazihunde seid, dann kommt meine Zeit.“[4] Marinerichter Filbinger verurteilte ihn dafür am 1. Juni 1945 zu sechs Monaten Gefängnis und begründete dies mit einem „hohen Maß von Gesinnungsverfall“. Petzold habe „zersetzend und aufwiegelnd für die Manneszucht gewirkt“.[5] Der Begriff „Manneszucht“ stammte aus preußischer Militärtradition und bestimmte im Nationalsozialismus Soldatenausbildung und Militärrecht. Mit einer „Gefahr für die Manneszucht“ hatten Wehrmachtsrichter, besonders oft die der Marine, in der letzten Kriegsphase tausende Todesstrafen für meist geringfügige Dienst- oder Disziplinvergehen begründet.[6]

  2. Und was ist mit den Massenmördern in ” unserer Regierung”?( Gen spritze)?? HOFFENTLICH werden die irgendwann genau so verurteilt!!

  3. Die Geschichtsschreibung hat sich seit Anfang der 1960er Jahre dahingehend geeinigt, daß es im sog. „Altreich“ (das ist Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937, also vor dem Anschluß Österreichs, des Sudetenlandes und des Memelgebiets) keine „Gaskammern“ zur Menschenvernichtung gegeben hatte. Festgestellt wurde, das es im Altreich keine Vernichtungslager gab. Es gab also offiziell in Sachsenhausen keine “Gaskammer”.

    “Bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord sei es um die „Nähe zum Tatgeschehen“ gegangen, so die Kammer; S. habe Häftlinge gesehen, die zur Exekution oder zur Gaskammer geführt worden seien.”

    Entweder stimmt die offizielle Feststellung nicht, oder es wird hier ganz bewußt gelogen…

    1. Hier eine Beschreibung der Vorgänge in Sachsenhausen

      https://www.sachsenhausen-sbg.de/geschichte/1936-1945-konzentrationslager-sachsenhausen/

      Opfer

      Zehntausende Häftlinge kamen im KZ Sachsenhausen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen um oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS. Im Herbst 1941 ermordete die SS mindestens 13.000 sowjetische Kriegsgefangene, unten denen sich viele Juden befanden, in einer eigens dafür gebauten “Genickschussanlage” und bei der Erprobung von Gaswagen. Etwa ein halbes Jahr später wurde im Frühjahr 1942 auf dem Industriehof eine Vernichtungsanlage mit Krematorium, Genickschussanlage und einer 1943 eingebauten Gaskammer errichtet. In Analogie zum Turm A als Eingangstor bezeichnete die SS das Gebäude zynisch als “Station Z”.

  4. In der heutigen Zeit Endphase der Umvolkung der Deutschen muß man natürlich stärkeren psychologischen Druck aufbauen, damit die verbleibende Biomasse nicht aufmuckt.
    Und das erreicht man natürlich durch ultimative Paragraphen wie den §130 (nicht mehr oder optional gültiges) GG.
    Und so ist ein Schauprozeß gegen einen unbedarften Befehlsempfänger natürlich ein gefundenes Fressen der Handlanger des Zeitgeistes und ihrerseits Befehlsempfänger, die Macht der “Gerechtigkeit” dem ahnungslosen Bürger vor Augen zu führen.
    Als wacher Deutscher fragt man sich nur: cui bono, wem nützt es und seinen Absichten? Und welche Absichten stecken wirklich dahinter?
    Der arme Joseph S. stellt nur den Gegenstand für ein statuiertes Exempel dar. Mag man ihm glauben, daß er das Lager niemals betreten hat und ein externer Arbeiter war – warum hat man dann ihn erkoren??
    Fragen über Fragen, die die Glaubwürdigkeit der zu Gericht sitzenden Figuren in Zweifel ziehen …
    Dagegen, wie viele wirkliche damalige Volks -und Kriegsverbrecher in leitenden Positionen und mit Wissen um viele Untaten, sind von den Amis selbst erneut in führende politische Ämter gehoben worden mit Hilfe eines großen Schwammes, der ihre Vergangenheit auswischte ..?
    Nun, so ist es im Gerechtigkeitsstadl BRD: die Kleinen hängt man, die Großen sind immer noch frei …

    Gruß Rolf

  5. 1921 geboren war der Mann 1941 – 1945 also 20 – 24 Jahre alt.

    Aber bei straffällig gewordenen Migranten werden vor Gericht vom kulturell bedingten Verbotsirrtum bis zur Entwicklungsverzögerung alle möglichen Milderungsgründe herangezogen, damit man sie mit Bewährungsstrafen möglichst noch nach Jugendstrafrecht davonkommen lassen kann.

    Und zur selben Zeit laufen Hunderttausend Täter in Deutschland frei herum, weil ihre Haftbefehle einfach nicht vollstreckt werden, Hunderte davon wegen Mord und Totschlag…

  6. Der arme verfolgte Flüchtling, der mit dem blutverschmierten Messer am Tatort erwischt wird, der bekommt ein paar Sozialstunden und vielleicht noch einen Dreiwochenwellnessurlaub in der Karibik, der 101 jährige wird im Knast sterben, für eine Tat bei der er nach heutigen Maßstäben noch minderjährig war. Bei diesem Drecksstaat kann man gar nicht soviel fressen, wie man kotzen möchte !

  7. Ich kann meine Verachtung über diesen Richter garnicht in Worte kleiden,genügen muss der Hinweis auf den Nazi-Richter Roland Freisler. Bezüglich der ‘hochstehenden Staatsbediensteten’: Baden-Württemberg hatte einen Ministerpräsidenten (CDU), der als Marine-Richter noch im Sommer 1944 einen 16-Jährigen wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt hatte!

  8. Ich finde nicht, das man, egal aus welchen Motiven heraus, ein Verbrechen gegen die Menschheit relativieren sollte. Das tun sie gerade hier! Ich finde das alle die ein Verbrechen begangen haben zur Verantwortung gezogen werden müssen,. Das gilt auch für die heutigen Generationen. Und nur weil einer dieser Lumpen egal wie klein oder groß er war, sich jahrzehntelang seiner Verantwortung entziehen konnte, egal mit welchen Methoden, spricht ihn nicht frei von Schuld. Das einzige was ich anprangere ist, das man aus sowas ein Schauprozess macht. Ich hoffe nur (wenn auch vergeblich) das diese ” Richter” das mit den heutigen Kriegsverbrechern und Massenmördern genauso machen.

    1. … ist zu hoffen
      … doch das Problem beginnt meist früher und niemand vermag zu sagen wie er sich verhalten hätte, es bleibt auch hier nur die hoffnung

    2. Er war SOLDAT!!! Auch das muss man bedenken. Als einfacher Soldat befolgt man Befehle!! Und er war Wachmann!! Als Soldat kann man nicht einfach seinen Dienst quittieren, besonders damals nicht!!!

      Vieleicht sollte man seine Frau, sofern er verheiratet war und sie noch am Leben ist, auch vor Gericht stellen. Wegen beihilfe/Unterstützung… ?

      Oder wie wärs mit der Crew der Enola Gay, warum hat man die nie Verurteilt?
      Was ist mit Soldaten die im Dienst, wie und warum auch immer, Zivilisten getötet haben?
      Was ist mit den Crews der Bomber die Hamburh/Dresden etc mit Bombemteppichen eingedeckt haben – 10 und 100tausende an zivilen Opfern?
      Warum stellen wir nicht gleich ALLE noch lebenden der Hitlerära vor Gericht, da sie Hitlers Machtergreifung verhindern hätten können und damit alles was danach geschah?

      1. Und der hat den Namen seiner Mutter noch liebevoll auf den Bombenkörper geritzt, bevor er sich anschickte Hunderttausende wenn nicht Millionen mit einem Abwurf zu töten ..

        Gruß Rolf

      1. Wofür bin ich nicht befugt? Meine Meinung zu veräußern? Woran erinnert mich das denn schon wieder.

        1. Die RICHTER sind nicht befugt, “das mit den heutigen Kriegsverbrechern und .. ”
          Falsche Interpretation

          Gruß Rolf

  9. Ob dieser “Richter” dafür auch Cojones hätte, bevor die Massenmörderin Mehrkill über 100 Jahre alt ist?

    „Sie, Frau M., haben Terror und Massenmord gefördert und ins Land geholt. Ihnen war bewusst, dass in Deutschland Menschen gequält und getötet werden, und Sie haben diese Vernichtung mit Ihrem hohen Posten als Bundeskanzlerin bereitwillig unterstützt. Wer das macht, nimmt das Morden billigend in Kauf oder will das Morden an unschuldigen Deutschen unterstützen.“

  10. Mir ist nicht bekannt, ob Baerböckin ihre
    Covid-Zeit genutzt hat, um eine Klage
    gegen Putin oder Russland einzureichen.
    Ebenfalls ist mir nicht bekannt, ob bereits
    ein Gericht ein Urteil dazu gefällt hat.
    Sollte das Gericht auf Natogebiet liegen,
    zweifle ich dessen Unabhängigkeit an,
    jetzt in Kriegszeiten halte ich das für
    berechtigt.

    “Dennoch habe er seinen Dienst im Lager
    fortgesetzt, obwohl er, wie der Richter
    meinte, sich auch an die Front versetzen
    lassen oder sogar den Dienst quittieren
    hätte können.”

    Wo wird gelehrt, dass Hitlers Krieg ein
    guter, gerechter, rechtlich einwandfreier
    Krieg war ?

    “Nach dieser Logik müsste man auch jeden
    kleinen Büroangestellten zur Rechenschaft
    ziehen, der mit seiner Verwaltungstätigkeit
    ebenfalls zum Funktionieren des NS-Staates
    und zur Organisation des Holocaust beitrug
    und damit quasi jeden vor 1927 geborenen
    Deutschen unter Verdacht stellen, sofern
    er nicht seine Zugehörigkeit zum Widerstand
    dokumentieren kann.”

    Eben, deswegen wurde diese phantastische
    Ausrede ersonnen, “habe nix gewusst”.
    Aber das Russlands Militäroperationsgründe
    falsch sind, dass wissen wir alle.

    Dokumentation meiner Zugehörigkeit
    zum Widerstand gg das Nichtwissen:
    – Hinweis auf Maskenkult
    https://de.share-your-photo.com/img/c58a891457.png

    – Hinweis auf den Existenzgrund der Bürger
    Deutschlands, möglicher Grund der
    Verschiebungdes magnetischen Nordpols,
    eventuell fortgeschrittene Planung von
    etwas Größerem,Vernichtung der Erdachse,
    50 Sekunden ÖRRundfunk
    https://sendvid.com/rgvagton

    Vergleichskarte zur Ortsbestimmung
    https://de.share-your-photo.com/img/d7a91de84b.jpg

    Nix gewusst, aber ausländische Staatschefs
    kritisieren, Krieg und das Töten befürworten.
    Nix gewusst
    von den Machenschaften der SED.

    1. Na, wenn das nicht Onkel/Tante Baphomet ist – topographisch aufbereitet – , dann freß ich ‘ne Stinger quer.

      Gruß Rolf

  11. … traurige Sache, noch dazu weil das Verhalten damals unter “sei doch vernünftig” lief.
    Wer hat das in letzter Zeit bis heute, von “Führungspersonen” neudeutsch auch gern “Leadern” genannt nicht zur genüge gehört?
    Augen zu, Kopf runter, Hirn aus, Klappe halten und hoffentlich mit der Herde durch! Wird schon gut gehen…
    Da fällt mir ein altes Sprichwort ein.
    Mit vollen Hosen ist leicht stinken …

  12. Solange man Greise von der Justiz verfolgen lässt, brauchen unsere ” Gäste ” nichts befürchten.
    Ein Freibrief für alle die, die uns mit ihrer Religionsauslegung beglücken und uns “Kartoffeln” den
    wahren Glauben beibringen wollen, notfalls auch mit Gewalt…

  13. Was war gestern? Was ist heute? Was wird morgen sein? Wesentlich bei solchen Konflikten sind die Begrifflichkeiten. George Orwell: “Krieg ist Frieden, Frieden ist Krieg.” Weil Staatsanwaltschaften ihre willkürlichen Definitionen unangekündigt ändern, kann niemand auf diesem Planeten dieser Willkür augenblicklich folgen. Außerdem genügt allein ein verschwiegener Denunziant aus der Justiz oder aus der Wählerschaft, um einen Vorwand für einen staatsanwaltlichen Beschluss herbeizuführen, Ermittlungen auf den Verdacht von was auch immer durchzuführen. Selbst Rechtsanwälten mit Recht auf Akteneinsicht wird im Einzelfall diese Auskunft verwehrt, weil sie den Beschluss platzen ließe.

    Es bleibt ein Eiertanz, auch wenn man sich als Betroffener den falschen Definitionen unterwirft, wie ich aus eigener Erfahrung mit dem “Oberstaatsanwalt meines Vertrauens” weiß.

    Ich habe den Weg der Scheinunterwerfung gewählt. Wen es interessiert, lese hierzu meine beiden Artikel. Diese Gedanken würden den Umfang meines Kommentars sprengen.


  14. Dieses Urteil ist Rache. Es hat mit Recht rein gar nichts zu tun…

    Ich wünsche dem Mann alles Gute.

  15. Vielen Dank für diesen Artikel.
    Mir fiel nach dem Lesen Kahane und die Amadeo….- Stiftung ein und ebenso Jürgen Gottschalks autobiografisches Buch: Druckstellen- Die Zerstörung einer Dresdner Künstler- Biographie durch die Stasi

  16. Wann werden die Massenmörder bestraft, die in den Rheinwiesenlagern Deutsche Soldaten verrecken ließen….

    1. Ihre erste Frage ist durchaus berechtigt; man könnte sie ergänzen mit der Frage nach den anderen Kriegsverbrechern, die z.B. Dresden, Hamburg, Bruchsal, Pforzheim, usw. bombardieren ließen, als der Krieg militärisch schon gewonnen war (für die Alliierten). Zu Ihrer Frage nach den Gaskammern : Ich sah in den neunziger Jahren (da gab es noch kein Photoshop!) Originalaufnahmen, die mich schaudern ließen!

  17. “Wer das macht, nimmt das Morden billigend in Kauf oder will das Morden unterstützen.”
    Wie kommen die auf die Idee, dass in KZ Freiwillige ihren Dienst taten? Die wurden dorthin abkommandiert, das war ein Befehl! Das gab es keine Option der Verweigerung, um den Dienst zu umgehen, konnte man sich höchstens noch freiwillig an die Ostfront melden. In die KZ kamen meist Verwundete, die für die Front nicht mehr tauglich waren.
    Einen Verwandten eines guten Vereinskammeraden von mir hatte dieses Schicksal ereilt, an der Ostfront schwer verwundet und nach der Rekonvaleszenz in ein KZ versetzt. Was er sah, war derart grausam, dass er freiwillig an die Ostfront zurückging und dort später fiel. Er musste sein Anliegen ausführlich begründen und erklärte daher, dass er an Halsschmerzen leiden würde (scharf auf das Ritterkreuz). Dem Wunsch wurde schließlich nach einiger Diskussion entsprochen (die hatten Bedenken, dass Details der Grausamkeiten nach außen dringen).

  18. @SCHAUPROZESS GEGEN 101-JÄHRIGEN
    das macht Hoffnung, daß die aktuellen Scharlatane – Politiker, Juristen, Funktionäre aller Art – alle, deren Schandtaten auf https://ich-habe-mitgemacht.de/ festgehalten sind und in den Statistiken des Bundestages zu den namentlichen Abstimmungen zu CORONA – daß alle noch dafür zur Rechenschaft gezogen werden !
    Deshalb wünsche ihnen allen ein sehr langes Leben – Merkel, Spahn, Wieler, Drosten, Lauterbach, Harbarth, Baer und den “Journalisten” der ÖR und alle die hier Ungenannten !
    Sie sollen leben – sehr lange !

    1. Sie sind ein echter Gutmensch, diesen Typen ein langes Leben zu wünschen. Ich bin das genaue Gegenteil: Ich wünsche ihnen ein möglichst kurzes Leben, die einen sollen von irgendeinem Bazillus dahingerafft werden, die anderen in dem zu erwartenden Bürgerkrieg gewaltsam ums Leben kommen.

  19. Dieser Prozess ist weder nach juristischen noch nach Rechtsstaatlichen Gesichtspunkten legitim. Das wäre er, wenn dem Angeklagten eine Individualschuld durch eigenes Handeln bewiesen worden wäre (Mord, Totschlag etc). Worum ging es denn? Darum, dass ein damals 24-jähriger Mitglied der Wachmannschaft in einem KZ war. Das heute juristisch beurteilen zu wollen, ist schon ziemlich vermessen. Denn- ein juristischer Grundsatz besagt: keine Strafe OHNE Gesetz. Und zu damaliger Zeit gab es kein Gesetz, welches eine Tätigkeit in einer Wachmannschaft unter Strafe gestellt hätte. Dieser ‘Tatbestand’ ist ja erst Jahrzehnte danach eingeführt worden um genau solche Prozesse führen zu können. Außerdem- wer kann denn reinen Gewissens heute behaupten er hätte den Arsch in der Hose gehabt und gesagt: NEIN- ich gehe nicht in eine Wachmannschaft in einem KZ? Und das ist es, was mich eminent an dieser Art Prozess stört- die absurde Großkotzigkeit Spätgeborener, die meinen sie haben die Moral und das Bessermenschsein mit Löffeln gefressen und das alles mit dem überheblichen Blick vom Sofa aus, auf die gewalttätige, kriegerische Vergangenheit, von der sie aus Erzählungen anderer gehört haben. Damit sind nicht noch lebende Opfer gemeint- ich rede von den Richtern, Staatsanwälten die sich für sowas hergeben.

    1. Das sehe ich auch so.
      Doch Shoaisten kennen kein Gesetz – außer einem dem $ 130 (nicht oder optional vorhandenem)GG

      Gruß Rolf

  20. Mir wurde damals im Politikunterricht eins beigebracht:
    Der Unterschied zwischen einer Diktatur und einer Demokratie ist, dass in der Diktatur die Gesetze mal so mal so ausgelegt werden, während in der Demokratie die Gesetze fest und verläßlich sind.

    Wenden wir das mal an:
    Wenn ich heute einen Menschen umbringe, muss meine Individualschuld bewiesen werden. Wenn ich aber vor x-Jahren im KZ tätig war, reicht die Anwesenheit für den Schuldspruch.
    Das die Verjährung nachträglich geändert wurde, davon schweigen wir mal.
    Wo ist da fest und verläßlich?

    Sollten vor dem Gesetz nicht alle gleich sein?

    Wer Spass haben will:
    1999 bekam die Polizei Köln einen Anruf: Mein Nachbar, der Herr Höss hat scharfe Handgranaten.
    Ein gesunder Herr Höss fuhr Auto, dann der Polizeieinsatz vom SEK und dann verließ ein verkrüppelter Herr Höss das Polizeigewahrsam.
    Wenn jetzt jemand sagt, das SEK wäre für die Verkrüppelung verantwortlich oder das SEK hätte Herrn Höss verkrüppelt, der wird vom Polizeipräsidenten Köln persönlich wegen Verleumdung verklagt.
    Laut meinem letzten Wissensstand ist das bei drei Personen passiert und alle sind wegen Verleumdung verklagt und verurteilt worden.
    Schon komisch, dass bei Ex-KZ Wachen das “Du warst da, also bist du schuldig” gilt, aber bei der Polizei nicht.
    Ach ja, Frau Höss stand die ganze Zeit daneben, sie hat gesehen, wie ihr Mann zu Brei geschlagen wurde und trotzdem war ihre Aussage nicht ausreichend.
    Im Dienstplan ist eindeutig zu lesen, dass das SEK an diesem Ort im Einsatz war, aber das reicht nicht aus.

    Kommt mir komisch vor.

    1. Wenn wir die Migranten dazu nehmen, dann wird mittlerweile mit Dreierlei Maß gemessen ..

      Gruß Rolf

  21. immer daran denken,
    heute “Held”,
    morgen “Täter”,
    übermorgen “Massenmörder”,
    kann und wird sich mit geänderten Attributen und Sachverhalten jederzeit wiederholen.

  22. Dieses Beispiel ist tragisch, und ich lehne ein derartiges Verhalten der Justiz ab.

    ABER:

    Dieses Beispiel zeigt überdeutlich, dass sich junge Menschen nicht von den Herrschenden indoktrinieren lassen dürfen. Sie müssen lernen, selbst zu denken und notfalls gegen den Strom zu schwimmen. Die Bildungseinrichtungen werden dafür nichts tun. Hier kommt nur das private Umfeld in Frage.

    Die nazibraunen Faschisten im Dritten Reich haben den Menschen das Hirn gewaschen.

    Die rotlackierten Faschisten in der DDR haben den Menschen das Hirn gewaschen.

    Die linksgrünen Faschisten im heutigen Deutschland waschen den Menschen das Hirn.

  23. Man könnte hier auch ein Signal an alle Soldaten im Bruderkrieg zwischen der Ukraine und Russland sehen.
    Seht her, auch in 80 Jahren werden wir euch noch verurteilen wenn ihr euch nicht nach den Regeln der Genfer Konvention verhaltet.
    Nur können die dummerweise kein Deutsch, und haben auch keine deutschen Medien zur Verfügung.

  24. nicht einmal “rechtsstaatlch” war dies, geschweige denn legitim.
    Es gibt das Rückwirkungsvderbot. Das heißt, niemand darf für etwas bestraft werden, was zum damaligen Zeitpunkt keine Straftat war.
    Es muß eine individuelle Schuld nachgewiesen und festgestellt werden – auch davon hat man sich verabschiedet. Nennt man ansonsten Kollektivschuld.
    Man schuf erst nachträglich all diese Handhaben – und wendet sie nun einfach an. Das ist glatter Rechtsbruch.
    Vom sittlichen Standpunkt mal ganz zu schweigen – davon hat man sich hier ohnehin gänzlichst verabschiedet, und viele bemerken dies nicht einmal oder schlimmer noch, finden nichts daran.
    Bleibt also die Frage, ab wann man möglicherweise künftig schon schuldig wird, nur weil man Deutscher ist…, auch rückkwirkend

    1. Das ganze Konstrukt BRD ist ein Rechtsbruch, weil nicht existent seit dem 17.07.1990 – inkl. GG
      Also verfügt man über die Deutschen nach Gutdünken. Punkt

      Gruß Rolf