Donnerstag, 12. September 2024
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Wie fertig muss man sein? “Correctiv”-Chef Schravens absurde Abmahn-Salve gegen Joachim Steinhöfel

Wie fertig muss man sein? “Correctiv”-Chef Schravens absurde Abmahn-Salve gegen Joachim Steinhöfel

Getroffene Hunde bellen: “Correctiv”-Gründer David Schraven geht mit absurden Abmahnungen gegen Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vor (Fotos:ScreenshotsYoutube)

Für das staatlich teilfinanzierte Propagandaportal „Correctiv“ sind harte Zeiten angebrochen. Monatelang war es in aller Munde, als es im Januar die Räuberpistole von einem angeblichen rechtsradikalen „Geheimtreffen“ in Potsdam in die Welt setzte und damit, ganz im Sinne seiner Gönner in der Regierung, wochenlange Massendemonstrationen gegen die AfD auslöste. Inzwischen ist „Correctiv“ jedoch nur noch in den Negativschlagzeilen. Es hagelt Niederlagen vor Gericht, die „Geheimtreffen“-Märchenerzählung von Potsdam ist längst von vorne bis hinten als Lüge entlarvt. Selbst die eigene linke Blase ist auf Distanz gegangen – und gemessen am erzielten Resultat der gefahrenen Kampagnen könnte das Scheitern gründlicher gar nicht sein: Die AfD liegt in bundesweiten Umfragen wieder bei 19 Prozent und damit ungefähr da, wo sie vor der „Geheimtreffen“-Story war; in Ostdeutschland rangiert sie inzwischen sogar überall auf Platz 1. Der gesamte Komplott von “Correctiv” in Tateinheit mit dem tiefen Linksstaat hat sich somit also als ein kapitaler Fehlschlag entpuppt, dessen Opfer nun plötzlich vor allem „Correctiv“ selbst ist. Deshalb regiert in der linksextremen NGO inzwischen die nackte Angst.

Die Nervosität wächst offenbar auch in der Führungsebene dieses einer offenen und demokratischen Gesellschaft ganz und gar unwürdigen Ladens: Letzten Donnerstag gingen dem bekannten Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der dem Portal so manche juristische Niederlage beibrachte, innerhalb von gerade einmal anderthalb Stunden nicht weniger als drei Abmahnungen zu – und zwar bezüglich seines Bestsellers „Die digitale Bevormundung“; zwei kamen von „Correctiv“-Gründer David Schraven, eine weitere von dessen Ehefrau Sonja.

Zivilrechtliche Spiegelfechtereien als letzte Patrone

Darin wird Steinhöfel unter anderem aufgefordert, Behauptungen über Schravens Immobiliengeschäfte zu unterlassen, die sich mit seiner Tätigkeit bei „Correctiv“ überschneiden. Sonja Schraven schoss jedoch den Vogel ab, indem sie allen Ernstes verlangte, Steinhöfel solle die Behauptung zurücknehmen, sie und ihr Mann seien „gebürtige Bottroper“. Tatsächlich nämlich, auf diese Feststellung lege sie Wert, sei sie in Groß-Gerau geboren worden. Steinhöfel hatte sich dabei allerdings in seinem Buch auf einen Beitrag in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ bezogen, in dem das Ehepaar Schraven als „Bottroper“ gefeiert worden war; zudem betreiben beide Schravens, quasi im Nebenberuf zur steuergeldgeförderten Agitation gegen Andersdenkende und Oppositionelle, in der nordrhein-westfälischen Stadt ein mobiles Café.

Dass das Ehepaar Schraven nun meint, wegen derartiger Banalitäten gegen Steinhöfel vorgehen zu müssen, zeigt, dass und wie sehr „Correctiv“ sein Pulver verschossen hat. Der Ruf ist ruiniert, überall steht man als Lügner im Dienst des Staates da, der einen finanziert. Das Einzige, was da offenbar noch bleibt, sind zivilrechtliche Spiegelfechtereien wegen Nebenkriegsschauplätzen gegen den Rechtsanwalt, der das denunziatorische und durchweg verlogene “Correctiv”-Geschäftsmodell immer und immer wieder gerichtlich vorgeführt hat – und dies nicht wegen sachbezogener inhaltlicher Fehler, sondern eines falsch angegeben Geburtsortes (eine Information, die zudem auch noch einem Gefälligkeitsartikel über die Schravens in der Regionalpresse entnommen worden war). Prozesshanseleien wie diese und die offenkundige Flucht in die “Abmahneritis” markieren den endgültigen moralischen Bankrott des Portals. Schraven entblödete sich übrigens nicht, Steinhöfel vorzuwerfen, er habe sich „in seinem Hass“ an seiner Frau und nicht an ihm selbst abgearbeitet, was zeige, „wessen Geist Kind“ (sic!) Steinhöfel sei. Tatsächlich zeigt Schravens Reaktion vor allem seine eigene Wehleidigkeit und Charakterschwäche – die leider ganz typisch für die ganze „Correctiv“-Kamarilla sind.

13 Antworten

  1. Herrlich, diese verlogene Bande jaulen zu hören!! Bitte weiter so, sie haben es nicht besser verdient, die Lügenmäuler!!

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    1. Ach….
      Wir dürfen nicht vergessen, dass außer in den alternativen Medien kaum darüber geredet wird!

      Und viele Leute so indoktriniert sind, dass sie sowas überhaupt gar nicht erst lesen.
      Man hat doch gesehen, an den “Demonstrationen gegen Rechts” kurz nach dem Correktiv Mist, wie leicht die Masse zu beeinflussen ist!

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      1. Solche Artikel sind trotzdem oder gerade deshalb wichtig. Meine Mutter (übrigens eine gebürtige Dortmunderin) glaubt mit ihren 89 Jahren politisch bestens durch Tagesschau und den Ruhrnachrichten informiert zu sein.
        Wenn ich dann ihre vorgetragenen “Fakten” kritisiere oder negiere und ihr die alternativen Fakten unter die Nase reibe, lasse ich sie zunehmend verunsichert zurück und ernte immer wieder ein “das habe ich nicht gewusst” oder “das haben sie aber in den Nachrichten nicht gebracht”.
        Das Tolle daran ist, dass meine Mutter über einen sehr großen Bekannten- und Freundeskreis verfügt und dabei als Multiplikator wirkt.
        Selbstredend sind auch die alternativen Fakten immer zu prüfen und aus möglichst vielen unabhängigen Quellen zu schöpfen. Ich will mich schließlich nicht angreifbar machen – und schonmal gar nicht bei meiner Mutter : -)

  2. Abmahneritis, soso…. Der geschätzte Herr Steinhöfel hat in einem früheren Leben, also noch vor der Media-Markt Episode, eine gewisse Notorität erlangt, indem er selbst das Mittel der Abmahnung weiteren Publikumsschichten bekannt machte, v.a. –vermutlich– jugendlichen Computer-Enthusiasten der 90er, die Spiele tauschten, damit überzog. Soweit damals in der Presse. Jugendsünden. Möge er so bleiben, wie er jetzt ist.

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  3. “Die Nervosität wächst offenbar auch in der Führungsebene dieses einer offenen und demokratischen Gesellschaft ganz und gar unwürdigen Ladens”

    Ganz im Gegenteil. Correctiv ist eine Zierde für diese Art von “Gesellschaft”. “Demokratisch” wie in der DDR & bei Orwells “1984” und “offen” wie Umvolkung / ethnisch-kultureller Selbstmord (also die BRD wie sie halt ist). Da paßt Correctiv bestens rein.

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  4. Im Gegensatz zu den Linken hat das Ranschwätzen an die Wand das Gute, dass diese nicht widerspricht und auch nicht gewalttätig wird. So langsam sage ich aber auch: Rettet, was noch zu retten ist und lasst alles andere in der selbstproduzierten Sch*** untergehen!

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  5. „Der Mann spricht wie ein Nazi“, attestiert der Bundeskanzler Björn Höcke
    Bremen. Bundeskanzler Olaf Scholz ruft beim Bürgerdialog in Bremen die Parteien dazu auf, nach den Landtagswahlen im Osten Regierungen ohne die AfD zu bilden. Zugleich sagt Scholz, ein eventueller Wahlsieg oder ein Ministerpräsident namens Björn Höcke sei kein „reales Szenario“. Weiterlesen auf welt.de
    arroganz ist die kunst von politidioten auf ihre eigene blödheit stolz zu sein… do guck na….

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  6. Entschuldigung für meinen Beitrag, der hier eigentlich nicht passt. Aber nachdem ich gerade den Beschluss des BVerW zum Compact-Verbot gelesen habe, möchte und kann ich einfach nicht warten, bis das Thema “Faeser” wieder einmal auf dem Tisch ist. Sorry!

    Zum Beschluss des BVerwG ist folgendes anzumerken:

    Der Text besteht zu großen Teilen als einer Nebelkerzen-Werferei! Allerdings hohem juristischem Niveau ,wie ich gerne attestieren möchte, aber die Absicht ist offenbar, dabei allem Anschein nach eben, das „Offensichtliche“ und den skandalösen Verfassungsverstoß in einem großen Bogen kleinzureden bzw. so zu verbergen.

    Das Gericht hätte es z.B. mit einer kurzen bejahenden Bemerkung durchaus offen lassen können, ob das Vereinsrecht anwendbar ist. Darauf kam es nach der Entscheidung in diesem Einstweiligen Verfahren schließlich gar an. Maßgeblich kam es auf das Spannungsverhältnis und die Gewichtung zwischen diesem Vereinsrecht und den Grundrechten an. Und nur Letzteres ist von rechtlicher Bedeutung. So aber füllen mehrere Absätze „zur Rechtmäßigkeit des auf Vereinsrecht gestützten Vorgehens“ die als rechtmäßig angeführten Gründe.
    Insbesondere ist in diesem Zusammenhang höchst kritikwürdig, dass das Gericht nicht die eigene, verfassungswidrige Erklärung der Bundesministerin mit Ihrem „Ich habe das Magazin verboten“ in die Wertung einbezogen hat. Diese hat eben nicht das Vorgehen gegen einen Verein, sondern wahrheitsgemäß, aber so ungerügt, den wahren Grund und Bezug zum Magazin und damit zum Presserecht offengelegt.

    Das Gericht sieht merkwürdigerweise auch keine Veranlassung die Verbots-begründende Tätigkeit zu würdigen. Ist der „Verein Compact“ mit seinen Bestrebungen der Schwerpunkt und das Magazin mehr Tarnung oder ist es eben nicht vielmehr das Magazin der Schwerpunkt und damit eine „Presse-Angelegenheit“?!

    Verfehlt sind auch die sehr ausführlichen Ausführungen (!) zum Thema Menschenwürde. Das Gericht bemerkt offenbar nicht einmal, dass selbst das Grundgesetz den Begriff „Rasse“ verwendet. Weitere Anmerkungen schenke ich mir, da sie in diesem Verfahren ebenfalls überflüssig sind. Das Gericht verkennt dabei jedoch in fataler Weise, dass dieses Grundrecht Presse- und Meinungsfreiheit keine Verpflichtung des Magazins, der Redakteure oder Mitglieder darstellt, sondern sich einzig gegen den Staat richtet. Das ist ein Riesenbock sozusagen! Hierauf wäre nur einzugehen, wenn damit irgendwelche Straftaten wie Beleidigungen oder Umsturz-Aufforderungen verbunden werden.

    In die Irre führt die Entscheidung auch, indem die aggressiv-kämpferische Haltung des Magazins betont wird. Selbst eine rein geäußerte aggressiv-kämpferische Haltung kann nur dann angeführt werden, wenn

    Und unter diesem Gesichtspunkt hätte das Gericht vielmehr schon den „Ablauf des Verbots-Vorgehens“ (morgens; schwerstbewaffnete Kampftruppe; Presse) als Verstoß der Ministerin gegen Art.1 GG zur Sprache bringen können oder gar müssen.

    Es gäbe noch vieles mehr zu hinterfragen. Vor allem, wieso das Gericht sämtliche Behauptungen der Antragsgegnerin stets als bare Münze ansieht und erst darauf seine Argumentation aufbaut.

    Ganz besonders hat mich der Satz im Beschluss verwundert (Zitat):
    „Vor allem ist es ihr versagt, sich darauf zu berufen, dass sie keinen Verbotsgrund erfülle.“
    Ein wahrlich starkes Stück. Am liebsten hätte man wohl Herrn Elsässer und Mitarbeitern aufgegeben: „Sich fortan schuldig zu bekennen!?“

    Dass Frau Faeser meint, „man könne mal gewinnen und mal verlieren“, ist an Verlogenheit und Inkompetenz nicht zu überbieten. Und dann noch (auch sinngemäß): „Dass wir in einem Rechtsstaat leben ist gut so!“
    Ach ja?

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  7. ZWEI FEHLER IM TEXT/Nachtrag:

    Darauf kam es nach der Entscheidung in diesem Einstweiligen Verfahren schließlich gar NICHT an.

    Selbst eine rein geäußerte aggressiv-kämpferische Haltung kann nur dann angeführt werden,
    wenn damit eine Handlungsaufforderung verbunden wird. Rein verbal ist gegen aggressiv-kämperisch – unterhalb der Strafbarkeitsgrenze wohlgemerkt! – überhaupt nichts einzuwenden!

    Der Beschluss ist nun veröffentlicht und jeder kann sich selbst informieren, was “da Sache ist”!

  8. Schraven kommt mir vor wie ein trotzig aufstampfendes Kleinkind “Nein, nein, meine Suppe eß´ ich nicht.“ Er argumentiert wirklich einfach schwach, nicht stichhaltig und ich glaube, daß er es auch weiß, daß er unredlich vorgeht, aber darauf vertraut, daß die weisungsabhängige Richterschaft ihn schon gewähren lassen wird. Im Grunde ein mafiöses System auf das er da zu setzen scheint. Und wenn dann mal ein “unbotmäßiges” Gericht ihm zuwiderläuft, hofft er einfach darauf, daß das Nächste ein “eingenordetes” sein wird. Er verfügt mit seiner Bude ja auch über den Rückhalt des Systems, auch finanziell, sodaß er sich diese Gangart glaubt erlauben zu können. Unser linksgrün ökosozialistisch versifftes System ist mit seinem Marsch durch die Institutionen ja immerhin so weit gekommen, daß sie inklusive Regierung und Medien nur noch in Teilbereichen mit freien, ihnen entgegenstehenden Meinungen zu rechnen haben. Aber es ist wie mit dem kleinen gallischen Dorf: Ganz Deutschland ist besetzt. Ganz Deutschland? Nein, kleine Dörfer halten noch den Widerstand aufrecht. Und Herr Schraven, die Aufrechten, Ehrlichen und Anständigen gewinnen am Schluß. Immer.

  9. David Schraven ist doch eingetragener Geschäftsführer dieses Café. Wo liwgt Schravens Problem?