Freitag, 3. Mai 2024
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War sowas von klar: Keine Anklageerhebung gegen Ahrtal-Beschuldigte

War sowas von klar: Keine Anklageerhebung gegen Ahrtal-Beschuldigte

Zerstörte Brücke im Ahrtal (Foto:Imago/FutureImage)

Mehrere Angehörige der insgesamt 135 Flutopfer im Ahrtal hatten es kommen sehen: Die Ahrtal-Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat kein strafrechtliches Nachspiel für zwei Hauptverantwortliche des beispiellosen Versagens von Politik und Katastrophenschutz. Im Visier der zweieinhalb Jahre lang laufenden Ermittlungen der Koblenzer Staatsanwaltschaft standen der ehemalige Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), sowie ein von ihm eingesetzter ehrenamtlicher Katastrophenschutzbeauftragter des Kreises. Beide Beschuldigte sollen die rechtzeitige Warnung der Bevölkerung in den weiter flussabwärts gelegenen Gemeinden versäumt haben – zu einem Zeitpunkt, als die Flutwelle flussaufwärts noch Stunden entfernt war und somit genügend Zeit für eine rechtzeitige Evakuierung gewesen wäre.

Zum Beispiel sind die Eltern einer 22-jährigen Frau aus Bad Neuenahr, die als Nebenkläger auftraten, überzeugt, dass ihre Tochter noch leben würde, wenn der Katastrophenschutz nicht versagt hätte. Selbst als die meterhohen Fluten noch mehrere Kilometer entfernt waren, erfolgte keine Warnung der Öffentlichkeit. Piloten überflogen da schon das Flutgebiet und dokumentierten die riesigen Überschwemmungen und die unaufhaltsame Schlammwalze.

Schäbiges Verhalten

Pföhlers Verhalten in der Flutnacht stand an Schäbigkeit dem der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter Malu Dreyer in nichts nach: In der Flutnacht telefonierte er mehr als ein Dutzend Mal mit seiner Geliebten. Die Einsatzzentrale soll er erst am nächsten Tag besucht haben, als die Katastrophe schon gelaufen war – und auch nur ein einziges Mal, für einen PR-Fototermin mit Innenminister Roger Lewenz. Die Freundin des Skandal-Landrats, der in der Folge sein Amt wenigstens niederlegte, griff während des Ermittlungsverfahrens später zur “Methode Olaf Scholz” – und konnte sich an nichts mehr erinnern.

Eigentlich wäre eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in zahlreichen Fällen allein schon im öffentlichen Interesse, aber auch aufgrund der recht klaren Indizien- und Beweislage ein absolutes Muss gewesen. Dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft nun gestern Mittag jedoch auf einer mit riesigem medialem Getöse zelebrierten Pressekonferenz die Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen die beiden Verdächtigen bekannt gab, war jedoch insofern keine Überraschung, als das Ermittlungsverfahren längst  zum Politikum geworden war: Ein Strafprozess hätte bei dem zu erwartenden riesigen Medien- und Bevölkerungsinteresse noch mehr Schmutz aufgewirbelt und unbequeme Fragen an die Landesregierung aufgeworfen, als es der Untersuchungsausschuss im Mainzer Landtag bislang vermochte. Die “Aufarbeitung” der Ahrtal-Katastrophe wurde von den verantwortlichen Politikern von vornherein gebremst und sabotiert.

Dreyer und Landesregierung scheuten wohl Prozess

Für Ministerpräsidentin Dreyer, die (wie ihr SPD-Parteikollege und damaliger Innenminister Lewentz) die Flutnacht gemütlich im Bett verbrachte, während an der Ahr die Menschen krepierten, und am nächsten Morgen “ein paar Worte des Mitgefühlsper SMS von ihrer Referentin erbat, hätte eine Anklageerhebung – mit der Aussicht auf späteren Schuldspruch – Pföhlers durchaus zum Problem werden können. Da war eine geräuschlose Einstellung wegen “nicht hinreichenden Tatverdachts” wohl die elegantere Entscheidung – die die servile Koblenzer Staatsanwaltschaft gerne vollzog. Man kennt diese Masche inzwischen hinlänglich von Corona, wo die juristische (Nicht-)Aufarbeitung nicht von ungefähr frappierende Parallelen zum Umgang mit den Corona-Tätern und “Pandemie”-Verantwortlichen aufweist, die ebenfalls mit allen davonkamen.

Die Hinterbliebenen der Flutopfer, so sehr sie sich um strafrechtliche Konsequenzen für die Mitschuldigen nun zu Recht betrogen fühlen, sind über diese Schweinerei jedoch nicht wirklich verwundert: Seit längerem hatten sie Befürchtungen geäußert, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz im Zustand bedenklicher Befangenheit ermittele. So hatte Opferanwalt Christian Hecken heftig kritisiert, dass das eingeholte Gutachten eines Berliner Katastrophenschutz-Experten “alles andere als neutral formuliert” gewesen sei. Nicht zuletzt deshalb hatten die Nebenkläger in einem Brief an den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) die dringende Auswechselung der ermittelnden Koblenzer Staatsanwälte verlangt und zudem Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet. Mertin enthielt sich einer Entscheidung und delegierte den Antrag auf dem Dienstweg an die Generalstaatsanwaltschaft. Bevor diese den Fall überhaupt erst auf den Tisch bekam, ist die Anklage nun schon vom Tisch. Wie praktisch.


Dieser Beitrag erschien auch auf Journalistenwatch.

 

 

17 Antworten

  1. Der rot-grüne Filz im Mainz lächelt über die 135fache fahrlässige Tötung. Das gewissenlose Frettchen Dreyer ist an Schamlosigkeit kaum zu überbieten.

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  2. Wer etwas anderes erwartet hat glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten und das Märchen von der “unabhängigen Justiz”.

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  3. Das ist alles richtig und auch bedauernswert, doch eins müssen die Ahrtaler sich selber zuschreiben, daß sie 2 Monate später die gleichen Versager wieder in ihre Ämter gewählt haben und zwar mit noch mehr Stimmen. Die AfD, die eine schonunglose Aufklärung gefordert hatte, wurde an der Wahlurne sogar noch abgetraft. Über soviel Blödheit kann ich nur ungläubig den Kopf schütteln. 50% und mehr hätte die AfD gehabt haben müssen, dann wäre dieser Prozeß jetzt nicht zur Farce geworden. Wieviel Elend muß noch über Deutschland kommen, bevor die 80% Schlafschafe endlich aufwachen?

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  4. @KEINE ANKLAGEERHEBUNG
    na ja – der Landrat war ja nur als Bauernopfer und Schausteller gedacht – wenn Spiegel und Dreyer fehlen, ist schon klar, worum es her geht. Und da der Staatsanwalt an den Innenminister politisch weisungsgebunden ist, ist daas Resultat vorhersehbar !
    Und wenn man berücksichtigt, das das wichtigste Element – die dreitägige Vorwarnung – nicht einmal ein Thema ist – und auch die zeitliche Einordnung – innerhalb der Plandemie – nach der Intensivbettenskandal und vor der Fortführung mit modellierten Inzidenzen – dann wird klar, das auch die damalige Bundesregierung auf der Anklagebank fehlen !
    Und welcher Staatsanwalt würde sich mit diesen Dingen seine Karriere beerdigen wollen – selbst wenn er nicht linksextrem ist – die Abhängigkeit von der Politik bleibt !

  5. Das war klar, die Opfer können foh sein, dass man sie nicht noch vor Gerich zerrt. In diesem Land würde mich wirklich nichts mehr wundern

  6. Es ist unfassbar, jede Arbeiter und Angestellte muss für Fehler Verantwortung tragen. Dies gilt nur nicht für Politiker, die können Mist am laufenden Band machen und werden dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. Wenn seit so langer Zeit bekannt war dass Gefahr besteht und nicht gehandelt wurde so ist das grob fahrlässig und dafür müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
    Armes Deutschland, wir haben solche Politiker nicht verdient.

    1. Schaut mal “https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/I/immunitaet-245460 “Immunität
      Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Bundestages wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen und verhaftet werden, es sei denn, er wird auf frischer Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen. Die Immunität ist auf die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament begrenzt und kann nur auf Beschluss des Bundestages aufgehoben werden. Der Bundestag muss auch jede andere Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten genehmigen. Strafverfahren müssen ausgesetzt werden, wenn es der Bundestag verlangt. Zweck der Immunität ist es, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages insbesondere auch bei politisch motivierten Klagen gegen Abgeordnete zu schützen.” Die sind immun, gegen alles.

  7. Unfähige und ihren Aufgaben gegenüber unwillige Personen waren dort verantwortlich. Auch die zögerliche Amtshilfe, die lange zurückgehaltenen Finanzmittel nach dem Ereignis sind skandalös.

    Fazit:
    A) Auf Behörden und Ämter ist sehr oft kein Verlass, auf Politiker meist nie.
    B) Selbstschutz und Vorsicht sind unerlässlich, soweit möglich.
    C) Die eigene Familie und gute Freunde sind der beste Rückhalt. (Daher wohl die zerstörerischen Maßnahmen von Grün und Links zwecks Schwächung und Zersplitterung des Familienbegriffs?)

    Zur Straflosigkeit:
    Nichts Neues – siehe Kindesmissbrauch “Sachsensumpf” sowie Fälle von rechtswidriger Inobhutnahme (Wegnahme von den Eltern!) von Kindern durch Jugendämtern.

    Zu jeder Gelegenheit,
    an den Jahrestagen etc. der Katastrophe muss an das Leid der Betroffenen und an die Untätigkeit. Gewissenlosigkeit und fehlender Moral einiger Verantwortlicher oder auch Politiker erinnert werden. Dank an Daniel Matissek für den Artikel.

  8. Muß eigentlich eine Landesregierung bei Nachfrage, ob sie eine Weisung an die Staatsanwaltschaft zur Einstellung eines Verfahrens gegeben hat diese, Informationen herrausgeben oder veröffentlichen?
    Wenn ja wird es lustig.

  9. Ich weiß gar nicht warum sie sich hier so echauffieren, Herr Matissek, es sind doch nur ein paar Ureinwohner elendig ersoffen.
    Goldstücke oder andere “wichtige” Personen des sogenannten öffentlichen Lebens, sind nicht tangiert worden.
    Und mal ehrlich, eine Nacht mit der Geliebten im warmen Bettchen, ist doch viel angenehmer als sich um die lästigen Bittsteller zu kümmern.
    Da diese sowieso immer wieder die gleichen Verbrecher durch ein Kreuz auf einem Schmierzettel legitimieren, egal wie sehr man sie drangsalisiert und terrorisiert hat, kann man ja auch direkt liegenbleiben und nochmal gepflegt einen reinsteck…!
    Die Richter wissen das doch, sind doch alles Buddys aus einer Clique und warum Dreck aufwirbeln, gab es schon genug im Ahrtal.
    Also lieber diese aufmüpfigen GEZ-Verweigerer,Corinna-Schwurbler und besonders diese hasserfüllten Friedensnazis mit aller Härte terrorisieren und abkassieren, das füllt auch nebenbei noch das Staatssäckel.
    Läuft doch.

  10. Wieder eines der unzähligen, fortlaufenden, ineinandergreifenden Beispielen, welche Wertschätzung diese Regierung und alle weisungsgebundenen Institutionen für die “schon länger hier Wohnenden”, also die deutsche Bevölkerung hat. Außer Verachtung ? Keine!
    Bis heute sind die baulichen Schäden nicht beseitigt. Warum sollte man sich um menschliche Schäden kümmern und jemanden dafür Verantwortlich machen?
    Hauptsache die Steuereinnahmen steigen jedes Jahr und das Häkchen wird alle 4 Jahre im richtigen Kästchen gemacht.
    Alles für “unsere Demokratie”!

  11. Verantwortliche Leitungskräfte im Katastrophenfall. Wurde der Katastrophenfall durch den Landrat ausgerufen ?

    Rheinland- Pfalz
    Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
    (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -)
    Vom 2. November 1981*

    Sechster Abschnitt
    Einsatzleitung
    § 24
    Einsatzleitung
    (1) Die Einsatzleitung hat

    die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister,
    die Landrätin oder der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebiets mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch die Landrätin oder den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfangs,
    die Präsidentin oder der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des § 6 Nr. 1,
    oder eine von diesen beauftragte Person.
    (2) Die Aufsichtsbehörde kann bei dringendem öffentlichen Interesse die Einsatzleitung übernehmen.
    (3) In besonderen Fällen kann die gemeinsame Aufsichtsbehörde, wenn eine solche nicht vorhanden ist, das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium, eine Einsatzleiterin oder einen Einsatzleiter zur einheitlichen Wahrnehmung der Abwehrmaßnahmen bestimmen.
    (Quelle: LGBK Rheinland- Pfalz vom 2. November 1981)

  12. Für Leser die sich für Hochwasserabwehrplanungen und Bekämpfung von Hochwasser
    in Rheinland Pfalz Interessieren. Ich möchte hier keine Bewertung der Ereignisse und
    Verantwortlichkeiten vornehmen. Im Plan ist vieles im Detail geregelt (177 Seiten) sowie auch im LBKG

    Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Hochwasser
    Stand: August 2020
    Rheinland Pfalz Ministerium des Innern und für Sport

    1.4 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

    Führungsorganisation der kommunalen
    Aufgabenträger
    Führungsebene des Landes
    Warnung der Bevölkerung

    (Quelle: https://bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/57/dokumente/raep%20hochwasser%20stand%2018.08.2020_0.pdf

    Bei Problemen mit dem Link: BKS-Portal.rip, Portal für Brand-und Katastrophenschutz
    – Katastrophenschutz
    – Alarm-und Einsatzplanung
    Dokumente
    RAEP Hochwasser Stand 18.08.2020-0 pdf

  13. So lange immer noch Staatsanwälte der Politik, sprich den
    jeweiligen Justizministerien unterstellt und weisungsgebunden sind, wird sich der Dreck weiter fortsetzen.

    Deshalb fordere ich die Trennung von Staatsanwaltschaften
    von den Justizministerien damit endlich Neutralität geboten ist und nach geltendem Recht ermittelt und angeklagt wird !
    Es ist auch eine Forderung der AfD !

  14. Nicht anders wird es bei der “Aufarbeitung” der Corona-“Pandemie” laufen, falls sie überhaupt jemals in Gang gesetzt wird. Da gehören Hunderte verantwortliche Politiker, Medienvertreter und sogenannte “Künstler” hinter Schloss und Riegel. Aber es wird wohl nicht einmal in wenigen Fällen überhaupt zu einem juristischen Verfahren kommen. Und alle Leidtragenden bleiben auf ihrem Leid und auf ihren Kosten sitzen. SCHANDE!