Schäbige Inszenierung: Thüringens Systemparteien und Verfassungsrichter gemeinsam gegen die AfD

Schäbige Inszenierung: Thüringens Systemparteien und Verfassungsrichter gemeinsam gegen die AfD

“Weimar ist überall”, im Doppelsinn… (Foto:Imago)

Was ein unwürdiges und erbärmliches Schauspiel: Bei den antidemokratischen Exzesse im Umfeld der konstituierenden Sitzungen des Thüringer Landtags von vorgestern handelte es sich – exakt so, wie befürchtet – um eine einzige geplante Farce. Nachdem gestern bekannt geworden war, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU (und als Wahlverlierer dank Quasi-Einheitsblock SED 2.0 designierte Ministerpräsident) Mario Voigt bereits am Mittwoch – einen Tag vor der geplatzten Eröffnungssitzung – eine Prozessvollmacht an den Professor für öffentliches Recht Philipp Austermann erteilt hatte, um ein diesem Zeitpunkt noch gar nichts rechtshängiges “Verfassungsstreitverfahren …anlässlich der Konstituierung des 8. Thüringer Landtages” vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshofs vertretungsweise durchzuführen, steht außer Frage, dass der von der CDU mit tatkräftiger Unterstützung des BSW erzwungene Sitzungsabbruch eine einzige Inszenierung war – mit dem Zweck, die stärkste Fraktion in Thüringen um ihr von der bisherigen Geschäftsordnung und jeder parlamentarischen Praxis gestütztes Vorrecht zu bringen, den Landtagspräsidenten zu stellen. Den “Musterdemokraten” ist spätestens jetzt die Maske entrissen und zum Vorschein kommt die Fratze der wahren Antidemokraten in diesem Land.

 

(Screenshot:Twitter)

Vor diesem Hintergrund stellt sich das peinliche und obstruktive, tatsächlich an die vorsätzlichen Störungs- und Sitzungsunterbrechungen in dunklen Zeiten erinnernde Gebaren des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU, der dem sitzungsleitenden AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler wiederholt ins Wort fiel, von “Machtergreifung” faselte und theatralisch skandierte ”Wir haben die Pflicht, die Demokratie zu erhalten!”, als Teil eins eines abgekarteten miesen Spiels dar. Teil zwei folgte dann gestern Abend, als sich dann der angerufene Landesverfassungsgerichtshof zum Handlanger des miesen Spiels der CDU machte und in einer wenig überraschenden Entscheidung ganz im Sinne des Altparteienkartells entschied, dass die Abstimmung über die Geschäftsordnung vor der Wahl des Landtagspräsidenten durchzuführen sei – und das, obwohl weltweit un düberall als parlamentarischer Grundsatz stets gilt, dass Beschlussfähigkeit protokollarisch korrekt erst nach Bestimmung des Präsidiums hergestellt sein kann.

Mehr noch: Die Thüringer Verfassungsrichter erteilten Treutler für die heute stattfindende Fortsetzung der vorgestern unterbrochenen Eröffnungssitzung auch noch detaillierte, peinlich genaue Vorgaben dazu, wie er die heutige Sitzung zu leiten habe. Zusätzlich wurde für die Kartellparteien jede Hürde aus dem Weg geräumt, um die bisher geltende Geschäftsordnung des Landtages umgehen zu können – so dass es der AfD faktisch unmöglich gemacht wird, von ihrem Status als stärkster Fraktion Gebrauch zu machen. Da sich das taktische Zweckbündnis des Anti-AfD-Blocks weigert, einen AfD-Landtagspräsidenten zu akzeptieren, wird nun die geltende Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt, an die Treubert sich am Donnerstag korrekterweise gehalten hatte und in der festgelegt ist, dass nur die stärkste Fraktion einen Landtagspräsidentenkandidaten aufstellen darf, wollten sie eine Änderung erzwingen, die es ihnen erlaubt, einen der ihren, in diesem Fall der CDU, zu wählen. Dies ist dank des Gerichts jetzt nun nur noch Formsache. „Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen“, heißt es scheinheilig in der Urteilsbegründung. Damit sei auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten “zulässig”.

Sabotage der demokratischen Teilhabe eines Drittels der Wähler

Die AfD hat heute also damit, anders als jede bisherige stärkste Fraktion bei jeder bisherigen Landtagseröffnung, erstmals kein exklusives Vorschlagsrecht mehr – und die anderen Parteien dürfen am Samstag im ersten Wahlgang Kandidaten aufstellen. Im Ergebnis dürfte Thüringens Landtag künftig dann von einem Vertreter einer der Wahlverliererparteien geführt werden, die sich unter Zurückstellung jeglicher sonstiger inhaltlicher Differenzen nur noch darin als “staatstragendes” Prinzip einig sind, dass sie die AfD – und damit den für Deutschland überlebensnotwendigen Politikwecheln – um jeden Preis verhindern müssen. Soviel zum Thema “Rettung der Musterdemokratie”. Die Sabotage jeder demokratischen Teilhabe der von einem Drittel der Bürger gewählten Partei, ihr Fernhalten von jeglichen Ämtern nicht nur in Regierung, sondern auch Legislative (und sowie der Judikative), die sich auch in allen anderen deutschen Parlamenten einschließlich dem Bundestag zeigt, war der einzige Zweck des erbärmlichen Schmierentheaters, das hier mit CDU an der Spitze zelebriert wurde. Dass sich das BSW hieran proaktiv beteiligte, entlarvte es samt seiner Parteichefin als nützliches Teil des Systems und reinen Täuschkörper zur Schwächung der einzigen Realopposition im Land.

Dass die Eilentscheidung der Weimarer Verfassungsgerichts so und nicht anders ausging, stand von vornherein fest und das ist angesichts des in der Deutschlands erreichten Grades an Maximalverfilzung einer systematisch korrupten Parteiendemokratie auch überhaupt kein Wunder. Gewaltenteilung existiert hier nur noch auf dem Papier. Der Präsident des Gerichts, Klaus-Dieter von der Weiden, verdankt seine Berufung der CDU-Fraktion, die ihn vorschlug und ins Amt hievte. Auch die übrige Zusammensetzung des neunköpfigen Richtergremiums, das gestern die Weichen für die künftige Missachtung und Diskriminierung der AfD im Landtagspräsidium stellte, spricht für sich. Darunter ist etwa Jörg Geibert, ehemaliger CDU-Innenminister des Freistaats, dessen Sohn Lennart Geibert der CDU-Landtagsfraktion unter Mario Voigt (!) angehört. Die Richterin Barbara Barbara Burkert gelangte ebenfalls auf Vorschlag der CDU-Fraktion ins Amt, ebenso wie ihr Kollege Christoph Ohler. Richterin Renate Wittmann ist Mitglied der Grünen und kandidierte 2021 in Erfurt für die Bundestagswahl, Von der Weidens Senatsvize Lars Schmidt, Vizepräsident des Verfassungsgerichts, wurde auf Vorschlag der Linken-Fraktion berufen, ebenso wie der ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete Jens Petermann. Richter Klaus Hinkel war von der SPD nominiert worden, ebenfalls wie Petra Reiser-Uhlenbruch, Vorsitzende des SPD-Ortsverbandes Molschleben.

Thüringer Verfassungsgericht: Mehr Interessenkonflikt und Befangenheit geht nicht

Alles Mitglieder oder Profiteure der Parteien also, die die “Brandmauer” gegen die AfD zum alles dominierenden Prinzip erhoben haben und von denen keine auch nur ansatzweise faire, objektive Rechtsprechung zu erwarten ist! Mehr Interessenkonflikt und Befangenheit sind schlechterdings nicht mehr denkbar – doch das ist alles kein Problem, alles ganz normal in der deutschen Rechts- und Verfassungswirklichkeit, und spätestens seit der Berufung von Merkel-Geschöpf Stephan Harbath zum Präsident des Karlsruher Bundesverfassungsgericht ist dieses strukturelle Problem ins öffentliche Bewusstsein gerückt, freilich ohne dass sich an diesen Zuständen je irgendetwas ändern würde. Im Gegenteil. Man muss es so klar benennen: Diese justiziellen Zustände unterscheiden sich von jenen in der vor 35 Jahren untergegangenen letzen deutschen Republik, die das Wort “demokratisch” im Staatsnamen führte, nicht mehr wesentlich.

Letztlich hat sich das politisch-mediale Kartell mit diesem vermeintlichen Coup einen Bärendienst erwiesen: Die Menschen in Thüringen, Ostdeutschland und zunehmend auch im Westen erkennen dessen demokratieverachtende Fratze immer deutlicher. Daran kann auch die unerträgliche Tatsachenverdrehung in der Berichterstattung von öffentlich-rechtlichen Sendern, die es so darstellten, als habe die AfD demokratische und parlamentarische Gepflogenheiten mit Füßen getreten, gepöbelt und blockiert) oder linken Hetzblättern wie dem “Spiegel” (der gestern über die AfD forderte: “Verbietet sie endlich!”) nichts mehr ändern. Wer sich den vollständigen Sitzungsverlauf in Erfurt auf Youtube anschaut, der erkennt, wo hier die wahren Demokratieverächter sitzen, und wie monströs das Ausmaß der Lüge ist, mit der Oppositionelle hier diskreditiert werden. Es ist genau dasselbe, was was wir schon zweimal in der deutschen Geschichte im Umgang mit Oppositionellen und Andersdenkenden erlebten und eigentlich nie mehr wieder sehen wollten – doch es geschieht erneut und in ihrer wahnsinnigen Projektion reden sich die heutigen Täter allen Ernstes ein, ihrerseits in der Rolle der damaligen Opfer zu stecken und sich diesmal heldenmutig zu “verteidigen”. Man kann es sich nicht mehr ausdenken.

6 Antworten

  1. »Für meine Freunde alles, für meine Gegner das Gesetz«, soll einst der spanische Diktator Franco gesagt haben.

    Francos Aussage trifft auch auf das beste Deutschland aller Zeiten zu:

    Wo Gesetze willkürlich angewendet und verdreht werden, wird aus Recht Unrecht … 👎

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  2. Ich bin nur mal auf das Geheule und Zähneklappern gespannt, wenn die AfD – genau durch solche üblen Machenschaften – weiter zulegt und dann genau diese “Verfassungsbeugungen” der DEP vor die Füße fällt. Und diese Urteile dann genutzt werden, mit den Mitgliedern der DEP abzurechnen und sie der Gerechtigkeit zuzuführen.
    Remember… remember…

    Wir vergessen es nicht – wir vergeben es nie…

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  3. @Thüringens Systemparteien und Verfassungsrichter
    deren Wert zeigt sich ja schon in der Person des MP, der auf Anweisung von Merkel ungewählt im Amt ist !
    Dessen angebliche Wahl war nur ein angeordnetes Schauspiel und keine ernsthafte Wahl !
    Insofern sind die genannten Leute stramm auf Linie !
    Allerdings gibt das einen Ausblick auf Veränderungen in der Zukunft – scheinbar geht es jetzt in die Nach-Wahl-Periode, in denen die WEF-gesteuerten Blockparteien ungewählt die NWO in Betrieb nehmen – da macht Thüringen natürlich sinn – in der NWO werden die Amtsinhaber am Futtertrog bleiben als ungewählte WEF-Diener !
    Und dafür werden sie bei Bedarf auch Wahlen verhindern – in Kriegszeiten werden Wahlen ja ausgesetzt – die BT-Wahl im nächsten Jahr hat also ganz schlechte Karten !

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  4. Es ist eine absolute Unmöglichkeit, und hätte längst geändert werden müssen (!!!), dass die Politik bestimmt, wer Richter am Verfassungsgericht wird (Bund oder Land)! Ähnlich verhält es sich mit der „Weisungsgebundenheit“ für die Staatsanwaltschaft, diese gehört ebenfalls abgeschafft!

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