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Dank Regenbogenjustiz: Transfrau erringt Etappensieg gegen Ansage! und “Achtung, Reichelt!”

Dank Regenbogenjustiz: Transfrau erringt Etappensieg gegen Ansage! und “Achtung, Reichelt!”

Deutschlands Justiz: Eine Lachnummer? (Collage:Jouwatch)

Deutschlands Regenbogenjustiz hat wieder zugeschlagen – diesmal in Gestalt des Frankfurter Landgerichts: In einem “Doppelschlag” gegen den ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt (“Achtung, Reichelt!”) und Ansage! fällte die dortige Kammer zwei Entscheidungen, die das Ergebnis einer höchst eigenwilligen “Interessenabwägung” zugunsten der zeitgeistideologischen Identitätspolitik und zu Lasten der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit darstellen – und zwar mit einer richterlichen Chuzpe, wie man sie so schon lange nicht gesehen hat.

Im ersten Fall gegen Reichelt untersagte das Frankfurter Landgericht diesem, die „Transfrau“ Janka Kluge als „Mann“ zu bezeichnen. Im Februar war auf Reichelts Blog „Pleiteticker“, der vor kurzem in dem neuen Portal „Nius“ aufgegangen ist, ein Artikel veröffentlicht worden, in dem Kluge zunächst als „Transfrau“, später als „biologischer Mann“ und als „über 60-jähriger Mann“ bezeichnet worden war.

Klagewut dank Amadeu-Antonio-Stiftung

Zur Kurzerläuterung: Kluge gehörte zu den Trans-“Aktivisten”, die vergangenes Jahr gegen einen Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht an der Berliner Humboldt-Universität lautstark Stimmung gemacht hatten – weil Vollbrecht darin die biologische Tatsache der Zweigeschlechtlichkeit erwähnen wollte. Die Uni war unter dem transqueeren Druck zunächst eingeknickt und hatte die Lesung abgesagt; nachdem diese später unter massiven Sicherheitsvorkehrungen doch stattgefunden hatte, beleidigte Kluge Vollbrecht aufs Übelste. Diese wehrte sich mit einem erfolgreichen Unterlassungsbegehren, das Kluge außergerichtlich akzeptierte. Anschließend inszenierte sich die “Transfrau” in den sozialen Medien als Opfer böser reaktionärer transphober Kreise und bettelte um Unterstützung.

Damit öffnete sie die Herzen und Tresore der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS), die einen sogenannten “Sheroes-Fund” für “Held*Innen der Demokratie” bereithält – gespeist unter anderem aus den Steuergeldern des “Kampfes gegen Rechts”, mit denen diese Stiftung förmlich zugeschissen wird, um ihre Hetze und Spaltung gegen alles und jeden, den sie für zu weiß, zu rassistisch, zu rechts oder eben auch “transfeindlich” befindet, im professionellen Rahmen betreiben zu können. Die AAS nahm Kluge in ihr Begünstigtenprogramm auf – wodurch diese in die Lage versetzt wurde, in aus Sicht juristischer Beobachter an Rechtsmissbrauch grenzender Weise alles und jeden mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu überziehen, von dem sie sich in irgendeiner Weise “diskriminiert” fühlt. Im Fall Reichelts hatte sie damit Erfolg: Die Bezeichnung Kluges – die biologisch männlich geboren wurde –  als “Mann” sei “verunglimpfend” und verletzte ihr Persönlichkeitsrecht, hieß es allen Ernstes in der Begründung der Entscheidung, mit der das Landgericht Frankfurt auf Reichelts Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung vom März hin nun urteilte. Die Kammer gab damit einem Eilantrag Kluges im März statt und bestätigte diese Entscheidung.

Sonderbare Rechtsauslegung des LG Frankfurt

Im zweiten Fall war auch Ansage! von dem Urteil betroffen: Gegen Ansage! und seinen Herausgeber Daniel Matissek war Kluge im April ebenfalls gerichtlich wegen einer Überschrift vorgegangen. Damit hatte sich Ansage! auf eine zuvor von Kluge – auf angedrohte Widerklage hin – zurückgenommene Abmahnung wegen einer ähnlichen Formulierung eines früheren Artikels (“totalitär tickende Trans-Furie“) bezogen. Deren Wiederholung, diesmal in dem Artikel über diesen Rückzieher, nahm ihr Anwalt dann zum Anlass für einen erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung , die – trotz ausführlicher und wohlbegründeter Schutzschrift  – vom selben Frankfurter Gericht erlassen wurde, das dieses Unterlassungsurteil nun bestätigte.

Das Urteil liegt Ansage! noch gar nicht vor, von der Entscheidung erfahren die Beteiligten vom Landgericht Frankfurt am Main praktisch aus den Mainstream-Medien (unter anderem dem “Spiegel”), die von der dortigen Pressestelle offenbar exklusiv und noch vor den Parteien und ihren Vertretern unterrichtet wurden. Bei der ganzen Euphorie der Erfüllung des Zeitgeistes ist es natürlich wichtiger, die Relotius-Presse über Entscheidungen zu informieren, bevor die Entscheidungen überhaupt den Parteien zugestellt werden. Den Pressemitteilungen zufolge soll zwar die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten sein, allerdings sei Kluges “Persönlichkeitsrecht” verletzt worden: Das Wort „Transe“ sei nämlich “umgangssprachlich abwertend” und “kein neutrales Kurzwort” für einen transsexuellen Menschen. Neuerdings muss also offenbar, wer von der Meinungsfreiheit nach GG Artikel 5 Gebrauch macht, seine Formulierungen nach gerichtlich zulässigen “neutrale Kurzwörtern” ausrichten… Doch noch weiter gingen die richterlichen Sprachpolizisten: Durch das Attribut „totalitär tickend“ werde “die Äußerung noch verstärkt”. Die von Ansage! ebenfalls verwendete Komponente „…zieht den Schwanz ein“ stelle zudem “eine Assoziation zum Geschlechtsteil” Kluges her.

Scheinbarer Etappensieg

Vorerst hat die Translobby damit also scheinbar zwei weitere Siege gegen die Meinungsfreiheit errungen. Allerdings kündigten sowohl Reichelt als auch Ansage! an, gegen die Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt einzulegen. Zudem strengte Matissek bezüglich der beanstandeten Äußerung zur Klärung der Rechtsfrage eine negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Kaiserslautern an. Mit dieser soll geklärt werden, dass die Äußerungen von Ansage! der Meinungsfreiheit unterlagen, ein Unterlassungsanspruch der Gegenseite nicht bestand, und dass es sich beim Begriff “Transe” um keine zwingend abwertende Bezeichnung handelt (dass sich etliche Transaktivisten selbst so bezeichnen und die umgangssprachliche Nutzung in zahllosen Filmen, TV-Sendungen und Büchern verbreitet ist, steht nämlich ebenso außer Frage wie die Tatsache, dass bis vor kurzem diese Bezeichnung noch als völlig wertfrei galt).

Was die woken Gerichte mit solchen Entscheidungen bezwecken, ist indes klar: Mehr soll der normaldenkende Mensch gezwungen werden, Realitäten zu verleugnen und unter Strafe zu negieren. Er soll jedes Wort genauestens abwägen und sich nicht unterstehen, die immer absurderen Blüten eines linken Kulturmarxismus zu kritisieren, für den der Transhype nur eine von mehreren Spielwiesen ist. Zur Erhellung dessen, welche gemeingefährliche Verirrung die dahinterstehende Ideologie darstellt, erschien übrigens diese Woche eine ausführliche Dokumentation auf „Nius“. Spätestens diese sollte auch noch dem Letzten die Augen öffnen, was sich in diesem Land abspielt.

Dieser Beitrag erschien auch auf Jouwatch.

23 Antworten

  1. Was für ein Kindergarten ! Die Trans-Whatever-Type ist offenbar dabei, sich in einen embryonalen Zustand zurück zu entwickeln (um dann das richtige Geschlecht zu erhalten), befindet sich im Moment im Kleinkindstadium und ruft heulend: Mami, die lassen mich nicht mitspielen. — Dass Gerichte sich mit solch einem Nonsens befassen, lässt an der Kompetenz der Verantwortlichen zweifeln. Die sollten lieber die Messerboys hinter Schloss und Riegel bringen.

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  2. die deutsche Justiz ist schon immer dem “Zeitgeist” in den Arsch gekrochen – Freisler läßt grüßen

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  3. https://reitschuster.de/post/im-focus-werden-afd-anhaenger-zum-fall-fuer-therapeuten-erklaert/

    09.07.2023

    „Im Focus werden AfD-Anhänger zum „Fall für Therapeuten“ erklärt
    Frontal-Angriff von Jan Fleischhauer“

    Das soll Journalismus sein.
    Nein, das ist mieser Mainstream, Dreck, unterste Schublade und faschistisch !
    Wer diesen Stimmungsmacher im Regierung Sinne noch für voll nimmt, der hat nicht mehr
    alle Krampen im Holz !

    Hört diesem Typen nicht mehr zu und wenn er auf dem Bildschirm auftaucht, schaltet um/aus.
    Im übrigen, kauft und konsumiert ein Schmierenblatt nicht.

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  4. Kranke, Irre, auch teilw. Richter gehören in ärztliche Behandlung
    weil sie sich über Gesetzlichkeiten der Natur und auch der
    Schöpfung hinweg setzen.
    Mainstream-Justiz, die absolut nichts mehr mit ehrbarer Juristerei zu tun haben !
    Pfui und abermals pfui !

    Hoffe, das die beiden das nächst höhere Gericht mit dem Fall beschäftigen werden !!!

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  5. Habe ich gestern schon auf Jouwatch gelesen und gleich gedacht, hier sollen die Alternativen gezwungen werden, nur noch weichgespülte Artikel zu verfassen. oder es besser gleich bleiben lassen, weil Sie sonst die meiste zeit mit Klagen verbringen müssen. Der zeitlich Aufwand wird immens werden und von den Kosten solcher Gerichtsverfahren wollen wir garnicht erst reden

  6. Was sitzt da in Frankfurt im Gericht? Für mich den Beruf verfehlt.
    Es sitzt mir bei Leuten wie dieser Person, die sich Frau nennt, das Essen Unterkante Oberlippe. Jeder soll auf seine spezielle Art akzeptiert werden und glücklich sein, aber einfordern kann man das nicht. Transgender sollten da mal nicht zickig werden, sondern einfach hinnehmen, dass sie eben manchmal mit dem falschen Geschlecht angesprochen werden. Es gibt ja auch genug Männer oder Frauen, die einfach sehr viel des anderen Geschlechts im Aussehen haben und es trotzdem nicht sind. Die sehen es dann wohl eher mit Humor, wenn man sie falsch anspricht.
    Meine Einschätzung, je mehr diese Person aufwiegelt, umso mehr Menschen entwickeln eine Aversion gegen sie und ihre Artgenossen. Sie tut sich, aber auch besonders den ebenfalls Betroffenen, keinen Gefallen, sondern schürt Widerwillen oder sogar Hass. Ohne solche Querulanten geht es den meisten Menschen doch inzwischen a.A. vorbei, wie sich Leute in der Öffentlichkeit präsentieren. Man schüttelt den Kopf, grinst innerlich, oder fasst sich gedanklich an den Kopf, das war es aber auch. Da wird kein zweiter Gedanke folgen.
    Sie wurde mit männlichen Geschlechtsmerkmalen ( oder hat da schon immer etwas gefehlt?) geboren und ist demnach so lange ein Mann, bis sie/er sich umoperieren lässt. Aber auch dann wird es niemals vollständig sein. Da haben sie auch mein Mitgefühl, hat sich ja keiner ausgesucht. Ob sie von allen Menschen dann als Frau angesehen wird, überlassen wir jedem selbst. Für mich ist sie definitiv krank, was nichts mit ihren Geschlechtsmerkmalen zu tun hat, sondern mit mit ihrem Verhalten. Total abartiges Geltungsbedürfnis. Zumindest weiß sie, wie man so auch noch Kohle scheffeln kann und die benötigte Aufmerksamkeit bekommt.
    Wenn sie ja nicht so bösartig wäre, würde sie mir vielleicht sogar leid tun.

    1. So ist es.
      Für mich sind das Kranke, die keine normale Gesellschaft braucht.

    2. “ist demnach so lange ein Mann, bis sie/er sich umoperieren lässt”

      Er ist so lange ein Mann, bis er als sie auf dem natürlichen Weg Kinder bekommen kann! Alles andere sind nur Äußerlichkeiten.

    3. @ Cassandra
      “Total abartiges Geltungsbedürfnis”. Das sehe ich – neben exzessiver Rechthaberei – ebenfalls als den zentralen Punkt für das Verhalten von Personen wie der in dem Artikel geschilderten.
      So gibt es auch einen Moslem, der nach Deutschland als “Schutzsuchender” kam und seine Berufung mittlerweile darin sieht, alle Personen wegen Rassismus oder Islamfeindlichkeit vor Gericht zu bringen, die sich seiner Auffassung nach in den Medien nicht respektvoll genug über den Islam und die Muslime äußern. Auch hier dürften meiner Meinung nach maßgeblich Rechthaberei undGeltungsbedürfnis die entscheidende Rolle spielen.
      Was Besseres konnte weder der einen noch der anderen Person passieren, als sich in dieser völlig ver – rückten Gesellschaft als Opfer gerieren zu können.

  7. Für Ansage und ein Revisionsverfahren würde ich selbstverständlich spenden.

    Für Reichelt und seine CDU-Truppe NIUS, zu der wohl jetzt auch Fleischhauer gehört, habe ich allerdings keinen Cent übrig!

    Seitdem Fleischhauer bei Servus-TV ist, kann man auch diesen Sender vergessen! Die einstmals guten Talkrunden aus Salzburg, kann sich nicht mehr antun.

  8. Also auf gehts, weg mit diesen perversen Abartigen, diese lächerliche Regierung mit Arschtritten aus dem Reichstag jagen, deren sämtlichen Gesetzesänderungen wieder rückgängig machen und Entfernung von woken Elementen bzw. Wiederherstellung evolutionär korrekter Verhältnisse.
    Schutzmechanismen für Heterosexuelle vor homosexueller Nötigung erschaffen, “Transenunterricht” mit sexuellen Inhalten als pornographische Indoktrinierung von Minderjährigen als pädophile Strafttat einstufen, rechtliche Ahndung politischer Personen die diese pornographische Indoktrinierung von Minderjährigen unterstützt haben, rechtliche Ahndung politischer Personen die nach neuer Gesetzgrundlage Hochverrat begangen haben, Abachaffung des Verfassungsschutz, Abschaffung des öffentlich rechtlichen Rundfunks bzw. Entzug sämtlicher steuerlichen Mittel die das Regime unterstützt haben, Entzug der Lizenzen für alle Medien die vorsätzlich Lügen, Falschinformationen verbreitet haben und als betrügerische Straftat einstufen, sofortige Einstellung aller Zahlungen an die Ukraine die für Kriegszwecke verwendet werden, Aussetzung aller Beziehungen zur Biden-Regierung und Wiederaufnahme dieser Beziehungen wenn in den USA wieder normale und anständige Verhältnisse herrschen.
    Notfalls Sondererlasse oder sogar das Kriegsrecht ausrufen um diese Rückkehr zu demokratischen Verhältnissen umzusetzen, ist diese wieder hergestellt wird eine neue Verfassung ausgearbeit die in keinem Fall in ihren Grundsätzen ausgesetzt werden darf und kann, es darf lediglich in Notfällen klar zeitlich begrenzte Außnahmen geben.

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  9. Und wenn der Verteidigungsfall eintritt, das ist plötzlich Frau wieder Mann, also kein Schlupfloch für Drückeberger. Verlogene Doppelmoral, warum argumentieren die Anwälte nicht in diese Richtung ?!

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  10. Die deutsche Justiz hat mit Gewaltenteilung nichts mehr zu tun. Roland Freislers, sie alle sind wieder da! Ich fange an, dieses Land zu verabascheuen, denn es wird vom Abschaum verwaltet!

  11. @ Zur Erhellung dessen, welche gemeingefährliche Verirrung die dahinterstehende Ideologie darstellt, erschien übrigens diese Woche eine ausführliche Dokumentation auf „Nius“. Spätestens diese sollte auch noch dem Letzten die Augen öffnen, was sich in diesem Land abspielt.

    Ich habe mir die Doku angetan. Kann jetzt bestimmt wieder nicht schlafen. Die Realität toppt jede Hollywood-Inszenierung.

    Ich wusste nicht wie weit das schon geht. Nur Alternative Medien zu konsumieren ist wohl auch keine Lösung. Wenn man kaum mitbekommt, was der Mainstream verlangt, fehlt auch irgendwie etwas.

  12. Sie nehmen den Bürgern die Meinungsfreiheit weg und dann auch noch die Möglichkeit, sogar offensichtliche Realitäten zu benennen.

    Und wenn Bürger die von oben verordnete Wahrheit nicht folgsam apportieren, dann erklären sie das zur „Ordnungswidrigkeit“ und nehmen den Bürgern auch noch jedes Mal 10.000 Euro weg.

    „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.“ – § 14 Abs. 2 Selbstbestimmungsgesetz (Bußgeldvorschriften)

    Und selbst über diese Realität belügen sie noch die Bevölkerung:

    „Wir nehmen niemandem etwas weg, sondern geben mehr Menschen rechtliche Sicherheit.” – Sven Lehmann (GRÜNE) am 16.01.2022

  13. Au weia, jetzt habt ihr in diesem Bericht Transfrau in Anführungszeichen gesetz. Daraus könnten böse Menschen ableiten, dass ihr es nicht ernst nehmt.

  14. Was bin ich froh, daß meine Freundin (geb. 1921) das alles nicht mehr erleben muß. Sie war politisch sehr interessiert und warnte immer vor Menschen vor allem in der Politik, die nicht wissen, ob sie Männlein oder Weiblein sind.
    Aber dieses gesamte Hickhack – ich benutze sehr bewußt nicht die BÖSEN Wörter! – zeigt wieder einmal, daß der Deutsche der größte Feind des Deutschen ist. Diese Boshaftigkeit gegenüber seinesgleichen war in der DDR nicht zu beobachten. Jedenfalls habe ich davon und vor allem in dieser Perfektion oder doch besser Perversität nichts mitbekommen.
    Es gibt nur eins: So schnell und so umfangreich wie möglich muß es zu einer drastischen Politikwende kommen!