Samstag, 27. April 2024
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Das Grundrecht zum Vergessen

Das Grundrecht zum Vergessen

Erwürgt von der “wachsamen Demokratie” (Symbolbild:Imago)

Der weder medizinisch noch politisch aufgearbeitete Probelauf des staatlichen Corona-Notstandsdiktats hat jetzt die bereits befürchteten Folgen: Deutschland entzieht ohne irgendwelche juristisch belastbaren Vorkommnisse einem unbotmäßigen Österreicher das in Europa geltende und unbedingt schutzwürdige Grundrecht auf Freizügigkeit. Einreisesperre! Ein Recht, das als Abwehrrecht den Bürger vor staatlicher Willkür schützen soll! Während buchstäblich jeder Willige unabhängig von der Existenz eines Herkunftsnachweises kommen und selbst mit rasant anwachsendem Strafregister bleiben und bei der Allgemeinheit seine Versorgungsansprüche geltend machen kann, gelten jetzt plötzlich wieder Grenzen für Europäer.

Der nächste Meilenstein auf dem Weg in den Totalitarismus ist damit erreicht. Wenn die europäische Gerichtsbarkeit diesen offenen Gesinnungsterror so durchgehen lässt, dürfte klar sein, was das für die „unantastbare“ Freiheit und Würde des Einzelnen künftig bedeutet: Mobilität nur noch gemäß von Regierungsbehörden gefühltem Social Scoring.

Spürbarer Vertrauensentzug

Nach dem bereits überall spürbaren Vertrauensentzug für öffentlich-rechtliche Medien und der „freien, unabhängigen“ Wissenschaft dürfte in Kürze auch der für den Rechtsstaat und die behauptete, freiheitlich demokratische Grundordnung folgen. Was die Regierung in diesem Land inzwischen veranstaltet, ist atemberaubend.

Und sie denken nicht ans Umkehren, wie deutsche Mächtige seit jeher: Adolf war vom Endsieg überzeugt. Honecker blieb bis zuletzt. Merkel und ihr Wirschaffendas auch. Löw und Flick durften Jahr um Jahr weitermachen. Uschi, Annegret und Oma Lambrecht hatten alle Zeit der Welt, ihr Werk zu vollenden. Super-Robert blieb, bis kein Betrieb mehr irgendetwas Nennenswertes in Deutschland emittierte. Iris Berben wird posthum noch jahrelang für ihre vorbildliche Haltung ausgezeichnet werden. Sogar auch der dienstbeflissene Schulleiter Zimmermann wird vermutlich noch in Amt und Würden sein, wenn sich Schüler zu Unterrichtsbeginn erheben, um den Faesergruß zu zeigen.

9 Antworten

  1. “Nach dem bereits überall spürbaren Vertrauensentzug für öffentlich-rechtliche Medien und der „freien, unabhängigen“ Wissenschaft dürfte in Kürze auch der für den Rechtsstaat und die behauptete, freiheitlich demokratische Grundordnung folgen. Was die Regierung in diesem Land inzwischen veranstaltet, ist atemberaubend.”

    Das Problem daran ist und bleibt, daß ihr dies alles noch immer nicht gemacht habt, sondern euch all die Jahrzehnte an die Märchen geklammert habt, auch seit es offensichtlich ist, für jeden, weil Internet 2.0 (etwa 2004/05), daß es Märchen sind.

    Eurer “Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung” ist dabei der größte Schwindel, weil ein besetztes Gebiet, mit Sonderrechten für und Vorgaben durch die Besatzer, beides nicht sein kann. Aber Carlo Schmidt (SPD, 1948, Vater des GG) und seine Aussagen zu “was ist das GG und was soll die BRD sein, die wir gerade erschaffen” kann man ja unmöglich begreifen + anerkennen … Erstmalig hab ich das Video seiner Rede 2008 bei Youtube gesehen (und runtergeladen). Wo wart ihr? Und auf welcher Grundlage kommt ihr zu anderen Schlußfolgerungen als ich?

    “Und sie denken nicht ans Umkehren”

    Und? Das ist der miese Charakter der Feiglinge. Adenauer hat es ja auf den Punkt gebracht, mit Wahlwerbung für seine CDU: “Keine Experimente”. Immer hübsch geschlossen und ohne Gegenrede in den Untergang, so wie es auch ständig in Richtung der Parteien hallt. Hauptsache “Geschlossenheit”. Wenn die Masse in Richtung XY rennt, dann folgt man gefälligst, als guter Lemming. Man könnte ja sonst was verlieren (Wert der Immobilie, Pensionsansprüche, Ansehen in der Welt, …, die wichtigen Dinge halt, im Gegensatz zu einer Zukunft des eigenen Volkes / Kultur, braucht kein Mensch, daher keine Experimente).

    Sie sehen hier mithin den “Mündigen Bürger” in seiner vollständigen Erbärmlichkeit. Aber bitte Übertragen sie dies niemals auf die Demokratietheorie und warum diese Regierungsform daher scheitert (weil Theorie und echter Mensch nicht übereinstimmen, wie beim Kommunismus und das immer so sein wird).

    1. “Erstmalig hab ich das Video seiner Rede 2008 bei Youtube gesehen (und runtergeladen). Wo wart ihr?”

      Bei mir war es schon etwas eher und da mußte man noch Bücher lesen. 🤨

      Hat aber nicht geschadet, damals kostete (so kurz nach €-Einführung) die Goldunze um die 200,-, Silber war, meistens als 999er Gedenkmedaill,e bei Beginn des Onlinehandels von Privat für höchstens nen 5er zu haben.
      Diese Vervielfachungen brachten allerdings keine Zinsen, dieses “Argument” der Bildungsbürger ist mir bekannt.
      Zeigt mir aber nach dem großen Blackout mal eure Krypto-Wallets, mal gucken wer dann noch übrig bleibt.

  2. @DAS GRUNDRECHT ZUM VERGESSEN
    soweit ich mich erinnere, ist unser toller Bundeskanzler doch Vorreiter bei diesem Recht !
    Und er wendet es in einer Perfektion an, di einen neuen Begriff kreierte : “scholzen” !
    Und selbstverständlich wird es dann auch von den Regime-NGO angewandt – bei Bedarf durch schwärzen relevanter Informationen!
    Wie soll ich denn kompetente Politiker erkennen, wenn ich nicht erfahre, wie sie ihre Kompetenz ausdrücken ?
    Das entsprechende Richter dann da mitmachen, ist karrierebedingte Selbstverständlichkeit !

  3. Ampel gründet neuen „Expertenrat“ – Mit Drosten und Co.
    Vorbereitungen auf „Seuche X“? Die Ampelregierung hat einen neuen Expertenrat für „Gesundheit und Resilienz“ gegründet. An Bord sind bekannte Gesichter des Covid-Manövers.
    https://tkp.at/2024/03/19/ampel-gruendet-neuen-expertenrat-mit-drosten-und-co/

    Indirekter Impfzwang bei Masern Verdacht im Umfeld: Cashcow für Pharma und Ärzte?
    https://tkp.at/2024/03/19/indirekter-impfzwang-bei-masern-verdacht-im-umfeld-cashcow-fuer-pharma-und-aerzte/

  4. Das schreibt Reitschuster https://reitschuster.de/post/rollator-putsch-72-jaehriger-angeklagter-in-u-haft-verstorben/ und das Schweigen der Schmierenjournaille ist ohrenbetäubend. Da fällt die Maske und die Fratze kommt zum Vorschein. Sie wäre ein leuchtendes Vorbild in der SED gewesen und vielleicht vor 90 Jahren auch. Zumindest hätte sie Margot Honecker den Rang abgelaufen https://reitschuster.de/post/im-affekt-faeser-entlarvt-ihre-demokratie-feindlichkeit/

  5. “Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.”
    Er kann nur mehr bald brechen, denn durch die vielen Sprünge ist er längst nicht mehr dicht
    (wie die Schädeln der Politverbrecher).

  6. Zitat: „Deutschland entzieht ohne irgendwelche, juristisch belastbaren Vorkommnisse einem unbotmäßigen Österreicher das in Europa geltende und unbedingt schutzwürdige Grundrecht auf Freizügigkeit.“

    Zur Überschrift: Wer Grundrechte “vergisst” hat keine mehr!
    Grundrechte sind der Maßstab, nach denen man die tatsächliche Verfassung des Staates bemessen kann. Und der Unterschied zwischen geschriebenem Staatsrecht und dem tatsächlichem Regierungshandeln zeigt elementaren Defizite auf.

    Die Rechtsgrundlage für eine derartige absolutistische Maßnahme muss jeden echten Demokraten grundsätzlich interessieren! Doch es ist die Zeit der verlogensten Schein-Demokraten, die jemals unterwegs waren. Andere in der Geschichte haben immerhin noch so viel Überzeugung aufgebracht, auf derartige Spiegelfechtereien zu verzichtet.

    Immerhin handelt es sich um einen massiven Eingriff in übergeordnete „Menschenrechte“. Zur Freiheit gehört schon immer auch die Bewegungsfreiheit und wo sie eingeschränkt ist, geschieht dies durch Rechtsvorschriften (Grenzen z.B.). Selbst nachweislich illegale Einwanderer werden durch diese Regierung vor rechtsstaatlichen Konsequenzen in Schutz genommen – mit vorsätzlicher Strafbarkeit. Aber der Staat macht ja keine Fehler, wie ein Großdenker letzthin verkündete, so dass selbstverständlich nichts strafrechtlich relevant sein kann, was Verfassungsbrecher so an der Spitze des Staates so anrichten – oder doch?

    Für einen „sanktionsbedürftigen Bereich“ gibt es das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
    Doch liegt natürlich – muss man direkt sagen -, wenn es irgendwie „gegen Rechts“ geht, davon überhaupt nichts vor! Man arbeitet ständig mit Unterstellungen, dummdreisten Lügen, angemaßter Rechthaberei, zusammengebastelten Geheimberichten, die niemand sehen darf, weil sonst ihre Haltlosigkeit augenfällig wird und dies den Grundrechten fundamental widerspricht. Ergänzend wird dieses Lügengebäude durch das pathologische eigene Wunschdenken.

    Für einen Rechtsstaat ist diese Form des „Regierens“ schlichtweg nichts anderes als eine absolute Bankrott-Erklärung!

    Man kann nur hoffen, dass jeder, der von diesem System in verfassungswidriger Weise verfolgt und damit diffamiert wird, auch Unterstützer findet, die dabei helfen, dem Recht wieder zu der Geltung zu verhelfen, wie es bis vor wenigen Jahren – bis Beginn „Merkel“- als selbstverständlich galt.

    1. Da sind inzwischen Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt fällig!

      Es ist ein Skandal, wenn die Fragwürdigkeit dieser Spritzerei immer noch negiert wird. Heutzutage steht fest, “wie” fragwürdige generell die Wirksamkeit war/ist – und auch welche Nebenwirkungen auftreten können.
      Und sich nicht verletzten lassen zu wollen, soll (immer noch!) eine Straftat sein? Das war die Weigerung noch nie!

      Damit hat der Gesetzgeber eindeutig das Verhältnismäßigkeitsgebot verletzt und verletzt es mit jedem weiteren Tag noch mehr.
      Auch die Strafbarkeit wegen der Weigerungen müssten unter rechtsstaatlichen Prämissen längst aufgehoben und Geldstrafen wegen ihrer Rechtswidrigkeit auch zurückgezahlt werden.

      § 340 Strafgesetzbuch
      Körperverletzung im Amt
      (1) 1Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
      (2) Der Versuch ist strafbar.

      Bei der Körperverletzung im Amt handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass eine solche Straftat durch die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) bei Kenntniserlangung von Amts wegen verfolgt wird. Da könnte demzufolge auch eine anonyme Anzeige eine Aufnahme der Untersuchung auslösen. Zumindest in einem Rechtsstaat.

      Und wo bleiben die Strafverfolgungsbehörden?