Dienstag, 16. April 2024
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Erstes Urteil: Genesenenstatus-Verkürzung verfassungswidrig

Erstes Urteil: Genesenenstatus-Verkürzung verfassungswidrig

Zumindest die niederen Justizinstanzen urteilen noch unabhängig (Symbolfoto:Shutterstock)

Es ist die nächste Klatsche für die Corona-Scharlatane in der Bundesregierung und beim Robert-Koch-Institut (RKI), die ihre arbiträren Beschlüsse und Regelanmaßungen zunehmend ohne wissenschaftliche Begründung, par Ordre du Mufti erlassen und damit wieder und wieder den vormaligen “Verschwörungstheoretikern auf Zeit” verspätet Recht geben in ihrer Einschätzung, dass hier ganz anderen Interessen als dem Volkswohl, der “Gesundheit” oder rechtsstaatlich verhältnismäßigen Schutzvorkehrungen gedient wird: Zum ersten Mal hat ein deutsches Verwaltungsgericht die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monaten durch das RKI für verfassungswidrig erklärt; wenn auch naturgemäß nur mit regionaler Rechtswirkung – denn das Urteil gilt im konkreten Fall nur für den beklagten Landkreis Osnabrück – und auch nur im Einzelfall des Klageführers.

Allerdings kommt der Entscheidung eine weitreichende Bedeutung zu: Denn die Urteilsbegründung hat es in sich – und spätestens wenn das erste Oberverwaltungsgericht (das dann auch Rechtsnormen komplett verwerfen kann) die Argumente der Osnabrücker Richter aufgreifen, kippt die Statusverkürzung auch flächendeckend.

Rechtswidrige Behördenwillkür

Die Richter stellen nämlich fest, dass der Genesenenstatus selbst und seine Dauer von erheblicher Bedeutung für die Freiheit der Bürger sind, und dass die Verlagerung der Entscheidungshoheit über eine derartig gravierende Einschränkung dieser Freiheit an eine untergeordnete Behörde rechtswidrig gewesen sei. Der vom RKI zur Begründung seiner erratischen Einschätzungen gelieferte Hinweis auf eine “sich ständig ändernde Internetseite des RKI” sei “intransparent” und reiche nicht aus.

Als hätten die Gesundheitsminister der Länder das heutige Urteil erahnt, hatten sie auf ihrer Konferenz am Montagabend bereits die Forderung verabschiedet, dass fortan das Robert-Koch-Institut nicht mehr die Macht haben dürfe, über den Genesenenstatus zu entscheiden; stattdessen solle durch Rechtsverordnungen klar und nachvollziehbar geregelt sein, wie lange dieser gilt – und nicht durch Nacht- und Nebel-Entscheidungen der Wieler-Behörde. Eine schallende Ohrfeige für Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Verkürzung vehement verteidigt hatte. Strenggenommen ist auch die Forderung der Minister fragwürdig – denn eigentlich gehört eine so wichtige Frage wie die, wie lange jemand als “gesund” gilt und ab wann er wieder nicht mehr ohne Zusatzimpfung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen darf, in die Entscheidung der Legislative, also des Bundestags – wenn sie überhaupt in der Macht von Politikern steht.

14 Antworten

  1. “Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Bleib gesund.”

    Gunnar Kaiser

  2. Raus mit diesem Tierarzt.
    Er wirkt in dem sozialen, humanen und juristischen Körper
    wie ein dreckiges Brechmittel.
    Na ja, Faschisten haben die Volkszüchtigung übernommen,
    auch in der Politik.
    Zur Erinnerung, das Robert-Koch-Institut, war in Schicklgruber
    Zeiten mitverantwortlich für sehr viele Toten, was vor einigen
    Jahren eine unabhängige Untersuchungskommission festgestellt hat.
    Wiederholt sich die Geschichte bei der “Corona-Diktatur”?

    1. BEIDE BEITRÄGE SIND BEIM RKI ONLINE!

      17. Juli 2018 | Das RKI im Nationalsozialismus

      1. Oktober 2008 | Das Robert Koch-Institut im Nationalsozialismus: Stellungnahme zu den Forschungsergebnissen

      Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, Präsident des Robert Koch-Instituts: “Die wichtigste Lehre aus dieser Zeit: Jeder Einzelne, innerhalb wie außerhalb des Instituts, kann und muss Rückgrat beweisen. Diskriminierung und emotionale Verrohung, Schutz von Tätern oder eine Unterscheidung in wertvolle und weniger wertvolle Menschen dürfen wir nie hinnehmen.”

  3. Na ja vielleicht ist das ein kleiner Wink. Mehr sehe ich nicht. Denn die Poltiker haben sich das Rechtsverständnis der Politiker der USA zu eigen gemacht. Das Problem müssen viele Bürger in jedem einzelnen Land und Länderübergreifend lösen. Sie werden den Bürgern keine andere Alternative lassen.

  4. Juristische Schachzüge zu erkennen, ist nicht jedermann Sache !

    Die Länderminister haben beschlossen in die Kritik geratene RKI durch RECHTSVERORDNUNGEN
    abzulösen.

    TOLL dann hat Lauterknall die absolute Macht – nach deren Vorstellung – wenn da das Wörtchen WENN
    nicht wäre die Minister haben KEINE BEFUGNISSE für derartige Verordnungen zu erlassen !!!!

    Politiker haben auch KEINE Kompetenz den Gesundheitsstatus bei Menschen fest zu stellen.

    Wie jede Verordnung bedarf es eines Vorschaltgesetzes, was den Verwaltungsorganen entzogen wurde.
    KEINE STAATSHAFTUNG – FOLGLICH MUSS JEDER EIGENHÄNDIG UNTERSCHREIBEN – somit
    auch JEDER privat HAFTET !!! SO STEHT ES IM BGBL !!!

    Art. 1-20 im GG sind in Stein gemeisselt – JEDES GESETZ MUSS SO AUSGELEGT WERDE, dass die
    Grundrechte erhalten bleiben.
    Verstößt ein Gesetz dem o.g. ist es automatisch NICHTIG und darf nicht angewandt werden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Ich kenne einige Ungeimpfte, die C-19 leichter überstanden haben, als die Ge…..ten.
    Ein gesundes IMMUNSYSTEM braucht KEIN GIFT VON GATES u.a.

    1. Corona wird uns von den Politikern als absolute Katastrophe dargestellt. Ich kann nur für mich feststellen, dass ich mit 71, ungeimpft, Corona mit 3 Tagen harmloser Grippesymptome, gut überstanden habe und nun “genesen” bin. Das hat den Vorteil, dass ich mit keinerlei Impfnachwirkungen zu kämpfen habe.

  5. leider könnte dieses Urteil die Wahrscheinlichkeit erhöhen eine Impfpflicht für alle zu beschließen.
    Aber auch die wäre in vielerlei Hinsicht mMn nicht rechtmäßig. Die Frage ist ob Harbart das auch so sieht oder sich in Scholz’ Ar… genau so wohl fühlt wie in Merkels.

  6. Schön, aber letztendlich leider nachrangig. Denn die EU-Regelung (mit 6 Monaten) hätte diese Korrektur eh zwingend nach sich gezogen. Prinzipiell muss dieser Unsinn ganz aufhören. Und das ist von diesem BVerfG unter dieser “Abendessen”-Konstellation NICHT zu erwarten.

    1. Karls Enkel, sie befinden sich im Irrtum, EU-Recht steht hinterm GRUNDGESETZ !!
      Nachzulesen im 2plus4 Vertrag und Überleitungsvertrag von 1990

      1. Ja, Sie haben natürlich Recht, Facherfahrener.

        Aber bislang sind unsere Regierigen immer der EU hinterhergelaufen.

        Und unser schwerster politischer Ballast wird dort in der Verwaltung endgelagert. Inkl. der Frau “Von, zu und auf und davon” und dem “Widerstandskämpfer”-Auslober.

  7. na und – das geht dem Regime doch am A…. vorbei, da wo der Mond niemals hin scheint.
    Denken sie nur an Schröder und seine bosnien-Bomber – ist für dieses Verbrechen auch nur einer eingesperrt worden ?
    Das wird hier nicht anders gehen – die Spritze hat ja jeder unterschrieben auf “freiwillig” und diese Banalität “Genesenenstatus” – es geht da nur um Terror – dann wird es die Spritznötigung demnächst anders formuliert !
    Interessant wäre das nur, würden die Verantwortlichen bis hoch zum Cum-Ex dafür zurückgetreten und eingesperrt !

  8. Politiker entscheiden, ob ich gesund oder krank bin? Wie irre ist das denn.
    Ich selbst entscheide, ob ich gesund oder krank bin und wenn ich da Zweifel habe hilft mir ein Arzt.
    Die ganze Welt ist verrückt.
    Und um das festzustellen braucht es keinen Arzt.

  9. Pyrrhussieg

    In Echtzeit wird 6 Monate Grippegenesung gerichtlich bestätigt, harhar. Weiß nicht, was es da zu feiern gibt. Evlt. ein paar Klugmopse, die hoffen sich ein paar Wochen länger durchmogeln zu dürfen. noch mal schnell in den urlaub, mit den privilegierten am schnitzeltisch sitzen dürfen, dann doch zur impfung.

    meint, dass das keine problemlösung ist, sondern ein müßiger nebenkriegsschauplatz der lediglich der volksverdummung dient. vor 2 jahren wäre kein mensch bei verstand drauf gekommen sich darüber zu streiten, ob man nach einer grippe 3, 6 oder 12 monate clean ist.