Freitag, 3. Mai 2024
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Gewaltenteilung ist gegessen: Regierung und Verfassungsgericht tafeln wieder gemeinsam

Gewaltenteilung ist gegessen: Regierung und Verfassungsgericht tafeln wieder gemeinsam

Auch mit Scholz “on speaking terms”: Verfassungsgerichtspräsident und Merkel-Günstling Stephan Harbarth (r.)

In welchem Ausmaß demokratische und rechtsstaatliche Gepflogenheiten im „besten Deutschland aller Zeiten“ mittlerweile völlig instinkt- und bedenkenlos missachtet werden, zeigt das neuerliche Treffen einer Bundesregierung mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe, das gestern Abend stattfand. Vordergründig ging es hier um das Thema „Krise als Motor der Staatsmodernisierung“ – ein mutmaßliches Alibiprogramm (denn wenn diese Eröffnungsthese zuträfe, dann müsste Deutschland den mit Abstand stärksten Motor aller Wirtschaftsnationen unter der Haube haben). Tatsächlich dürfte unter “Staatsmodernisierung” der real zu beobachtende, stetig fortschreitende Ausbau der staatlichen Übergriffigkeiten bei gleichzeitiger Aushöhlung individueller Abwehr- und Freiheitsrechte zu verstehen sein, wie er vor allem seit Corona vorangetrieben wird.

Die Staatsanstrengungen zur Umerziehung des Volkes und zur Niederhaltung des wachsenden Widerstands werden von der Ampelregierung in allen Bereichen verschärft – Einschränkung der Meinungsfreiheit und geistigen Selbstbestimmung (Gendern, Sprachtabus…), Verminderung der Mobilität, Einflussnahme auf die Art zu heizen und zu wohnen, Inkaufnahme sozialer Ungleichheiten und Preisgabe der öffentlichen Sicherheit durch Massenmigration, künftige Klima- oder Hitzenotstände und vieles mehr.

“Zwangloser Austausch” oder gemeinsame Weichenstellungen?

Nur mehr mit repressiven und autoritären Maßnahmen – wie etwa der anhaltenden Zweckentfremdung des Inlandsgeheimdienstes zur Bekämpfung der Opposition – kann diese Politik gegen die Bürger weiter durchgesetzt werden, und genau das geht eben nicht aufgrund der von den Vätern des Grundgesetzes vorgesehenen lästigen Instanz des Bundesverfassungsgerichtes. Als dieses in der alten Bundesrepublik noch von juristischen Autoritäten besetzt war und nicht unter der Führung von fachlich drittklassigen, opportunistischen Parteikadern stand, wäre nichts von dem, was sich dieser Staat in zumindest den letzten vier Jahren angemaßt hat, möglich gewesen; heute sieht das anders aus: Das BVerfG hat fast alles abgesegnet, was die Exekutive von ihm verlangte, und wird dies, zumal unter dem von Angela Merkel ins Höchstgericht bugsierten Präsidenten Stephan Harbarth, aller Voraussicht nach auch weiterhin tun.

Dennoch geht es nicht ganz ohne entsprechende Kontaktpflege – weshalb die sogenannten “Arbeitstreffen“, im Stil launiger Soirees entweder im Kanzleramt oder am Sitz des Karlsruher Höchstgerichts abgehalten, willkommene Gelegenheiten eines zwanglosen Austauschs sind zwischen denen, die am Regierungsdrücker sind und jenen, die sie eigentlich kontrollieren sollten. Dass dabei nicht einmal mehr der Anschein der Trennung und Unabhängigkeit gewahrt bleibt, juckt in diesem längst zur Karikatur einer Demokratie verkommenen Parteienstaat auch keinen mehr; von den auf Linie gezogenen Leit- und Zwangsgebührenmedien droht ihnen ohnehin kein Ungemach.

Treffen erneut vor anstehender schicksalsschwerer Entscheidung

Neben der grundsätzlichen Kritikwürdigkeit solcher Treffen fand auch das gestrige abermals kurz vor einer schicksalsschweren Entscheidung an, die das Gericht am 15. November verkünden will: Es geht dabei um  die Klage der Unionsfraktion gegen den Nachtragshaushalt von 2021. Dabei hatte die Ampel-Regierung eine 60 Milliarden Euro schwere Kreditermächtigung aus der Corona-Zeit im ominösen Klima- und Transformationsfonds von Robert Habeck untergebracht. Die Union betrachtet dies als Zweckentfremdung und einen Verstoß gegen die Schuldenbremse des Grundgesetztes. Schon 2021 hatte das Zusammentreffen von Harbath und sämtlichen seiner Richterkollegen bei seiner Förderin und Gönnerin Merkel, hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt, in unguter zeitlicher Nähe vor den Gerichtsentscheidungen von Corona-Klagen gegen die Bundesregierung gestanden – was prompt Befangenheitsvorwürfe gegen die Richter nach sich zog. Harbaths unverhohlenere Kungelei ging sogar so weit, dass dieser ein viertelstündiges Vier-Augen-Gespräch mit Merkel führte. Wenig überraschend, wurden die Corona-Beschlüsse dann später nachträglich juristisch abgesegnet.

Gelernt hat man aus alledem offenbar nichts – weder in Karlsruhe noch in Berlin: Dass sich eine Regierung wenige Tage vor einem wichtigen Urteil mit dem Gericht trifft, das über die Klage der Opposition zu befinden hat, legt zumindest den Verdacht nahe, dass hinter verschlossenen Türen auch darüber gesprochen wird und die Weichen gestellt werden. Das BVerfG begibt sich damit mehr und mehr seines einst hervorragenden Rufes in der Öffentlichkeit.  Die in Deutschland durch die Allmacht des Parteienstaates, der Auswahl der Verfassungsrichter durch die Parteien und die politisch weisungsgebundene Justiz ohnehin kaum mehr existierende Gewaltenteilung wird durch derlei enge Tuchfühlung  zwischen Regierungen und den Richtern, die über die Verfassungsmäßigkeit von deren Entscheidungen zu befinden haben, immer weiter aufgeweicht. Was bleibt, ist abermals der Eindruck einer Bananenrepublik, in der höchste Amtsträger im Geheimen Entscheidungen von größter Tragweite für die Bevölkerung treffen, ohne dass diese irgendetwas davon mitbekommen soll.

9 Antworten

  1. @TAFELN WIEDER GEMEINSAM
    zumindest lt. Lebenslauf sollten sich die beiden ja schon von einer Zusammenarbeit aus Hamburg kennen – aber die wird ja gescholzt.
    Ich als Pack aus Dunkeldeutschland und gefallener Engel aus der Hölle sehe das zumindest ebenso gesichert wie die Rechtsextremität der AFD.
    Es würde jedenfalls erklären, warum sich die Geschäftspartner dabei nichts denken und es für Selbstverständlich halten !
    Vor Jahren habe ich mal ein Interview mit einem Manager gesehen, den haben sie danach gefragt, wie es da mit seinen Diners und Geschäftsessen u sw steht. Der sagte damals so sinngemäß : die meisten und vor allem die besten Geschäfte mache ich nicht im Büro, sondern auf solchen Meetings, bei denen ich mit den Spitzen anderer Firmen direkt im Gespräch bin !
    Ist heutzutage in Politik und Justiz wohl genauso – Absprache bei Bilderbergern, dem WEF oder beim Essen – Umsetzung dann im Amt !

    @Gelernt hat man aus alledem offenbar nichts
    doch – sie haben gelernt, das sie es können – genauso wie im Umfeld von Corona ganz offiziell festgestellt wurde, daß die Korruption von Politikern in Deutschland erlaubt ist – man muß nur den Anschein eines regulären Geschäfts erzeugen ! Nach der alten Regel : es soll nur demokratisch aussehen !

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  2. “Wes Brot ich esse, des Lied ich sing”! Merkel hat unseren Rechtsstaat zerstört und bekommt nicht mal eine Strafe dafür! Und ihre Nachfolger freuen sich über das Erbe! Deutschland ist unerträglich geworden!

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  3. Den Tafelort mal den Zugereisten mitteilen!
    Die Sicherheitsbehörden und Polizei scheißt sich doch in die Hosen und so wäre es wunderbar, wenn die Museln da mal einhacken würden! Da trifte es immer die Richtigen. Und das Größe wäre dann, wenn sie einen Scharia Richter rein setzen würden!

  4. In 2 Jahren kann noch viel passieren. Vielleicht spaltet sich Sachsen vom großen undemokratischen Restdeutschland ab.

  5. Früher (lange vor Merkel) erfolgten diese Treffen sicherlich auch, nur wurde es der Öffentlichkeit nicht bekannt, denn die Justiz der BRD ist durch und durch korrupt, seit es die BRD gibt.

  6. Nun zum Thema “Gewaltenteilung” sei folgendes zu bemerken:
    1. hinterfragen strafbar
    2. erneutes hinterfragen wird mit strikten verboten und Auflagen geahndet
    3.uneinsichtiges Verhalten bedeutet unbelehrbar und Ausschluss aus der Fürsorge des Staates

    Grundsätzliches und in jedem Fall der Boden aller Begründungen und Vorordnungen sieht klar und deutlich nach des Volkes Willen wie folgt aus:
    Gewalt wird vom fürsorglichen System als alleiniger Inhaber derselben angewendet wobei und dies ist absolut wichtig der zu verwendende Knüppel vom Abtrünnigen zu zahlen ist!
    Hinterfragen jeglicher Art lässt vermuten, dass subversive Elemente den inneren Frieden und somit auch die Gewaltenteilung in Frage stellen oder gar verändern möchten was dann widerum dazu führen muss den Artikel 1 anzuwenden!

  7. Die „Arbeitsessen“ zwischen Gericht und e i n e r Partei sind einfach unmöglich. Das BVerfG ist dabei, seinen bisher guten Ruf aufs Spiel zu setzen und folgt dabei der Politik, der alles gleichgültig zu sein scheint. Die unabhängige Justiz wäre eigentlich der letzte Anker, an dem der Rechtsstaat festgemacht werden kann. Dieser Anker verschwindet nach und nach. Die große Gefahr ist, dass die Bürger nicht nur das Vertrauen in Personen verlieren, sondern auch die Institutionen, die von diesen Personen vertreten werden.

  8. die Verfreislerung der Justiz ist vollkommen. Justizanschluss an das Regierungsverbrecherpack – wie bei den Nazis nur da hies das Volksgerichtshof
    Die Verfassung hängt bei miur seit heute, wie bei allen Politikern, auf dem Klo.

  9. An die FNP-Leserbriefe und Chefredaktion

    Faschist Höcke

    Betreff: https://www.fnp.de/politik/hessen-afd-landesvorstand-robert-lambrou-andreas-lichert-parteitag-zr-92668621.html

    FNP online vom 11.11.23 – 14:51 Uhr

    RE: “Faschistischen Thüringer AfD-Chef Björn Höcke” – Höcke darf als Faschist nur bezeichnet werden (und das ist schon ein skandalöses Fehlurteil) als Meinungsäußerung, nicht als Tasachenfeststellung, was hier der Fall ist und wogegen er schon mal erfolgreich prozessiert hat. Was ist ein Faschist: Einer, der wie in NS und DDR/SU eine brutale Diktatur errichten will und dabei KZs und Morde inkauf nimmt. Nichts davon trifft -bisher jedenfalls- auf Höcke und die AfD zu. Es ist eine Verwilderung der politischen Sitten, sich derart in gutmenschlichem Herrenmenschentum über die Opposition zu ergehen. Diese Art von faschistoidem Mobbing haben wir doch im NS und der DDR reichlich erlebt, also wehret den Anfängen!! – Eine höchst bedenkliche Figur ist allerdings die Nr.1 der AfD-Europaliste, Maximilian Krah, der gemäß dem anrüchigen anti-westlichen Konzept der AfD-Führungseliten von einer multipolaren Welt ohne US-Dominanz den Sieg der Taiban in Afghanistan und die chinesische Besetzung Tibets seit 1950 guthieß und die kürzliche Ehrung Rushdies in Frankfurt als Werk ultra-liberaler Westler beschimpfte, womit man die islamischen Länder povoziert habe! Das erinnert an die Zeiten der späten 70er, als der maoistische KBW (Kommunistische Bund Westdeutschlands, einer der Gründerväter der GRÜNEN) in linkestem Sektierertum auch noch die reaktionärsten Regime in der Welt guthieß, nur weil sie damals gegen die “sozial-imperialistische” Sowjetunion, das damalige Feindbild Rotchinas, waren.

    Ich bitte um Kenntnisnahme und Abdruck! Beste Grüße!
    hjs. Horst Jürgen Schäfer – Frankfurt

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