Sonntag, 5. Mai 2024
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Keine Rechte für Rechte: Offener Brief eines Hochschullehrers an seine Richter

Keine Rechte für Rechte: Offener Brief eines Hochschullehrers an seine Richter

Justizia mag blind sein, doch manche deutsche Richter sind rechtsblind (Symbolbild:Imago)

An die Kammer der Schande: Einleitend möchte ich erklären, warum ich diesen offenen Brief an Sie, die Richter der zweiten Kammer des Arbeitsgerichts Emden, verfasse. Dieses hatte ich angerufen, weil mein Arbeitgeber, die Hochschule, mich seit Jahren öffentlich beleidigt und das ohne jeden Grund. Sogar eine gegen mich gerichtete Flugblattaktion von ehemaligen Professoren und externen Lehrern von SPD, Gewerkschaft und Grünen hatte man zugelassen und wohlwollend kommentiert. Diese hatten mich denn auch angezeigt wegen “Hassrede” und so weiter, doch die Staatsanwaltschaft Göttingen stellte dieses Verfahren ein. So hatte ich Hoffnung, dass der Rechtsstaat umgekehrt auch bei meiner Klage gegen die Hochschule wegen Beleidigung, Verleumdung und fortgesetztem Mobbing funktionieren würde. Doch weit gefehlt: Statt Recht zu sprechen, wie es Ihre Aufgabe, Vorsitzender Richter Calbow, gewesen wäre, haben Sie „im Namen des Volkes“ ein „Urteil“ gefällt, das das Papier nicht wert ist, auf dem es steht. Es liest sich, als habe die Hochschule dieses Urteil in Ihre Feder diktiert. Wenn darin überhaupt mal zarte Kritik angedeutet wird, ist sie Ihrer Meinung nach nicht geeignet, Schmerzensgeldforderungen auszulösen. Ihre “richterliche Unabhängigkeit” verstehen Sie scheinbar in der Unabhängigkeit von der Wahrheit. Scha(n)de!

Nicht irgendwer von „rechts“ zerstört den Rechtsstaat, sondern Leute wie Sie, Richter Calbow. Sie, da spreche ich Sie persönlich an, werden fürstlich entlohnt, um Recht zu sprechen. Sie erhalten das Privileg der richterlichen Unabhängigkeit, um Konflikte unparteiisch zu lösen. Um Argumente zu hören, zu prüfen, zu wägen, und um dann zu urteilen. Im Namen des Volkes. Das setzt den Willen zur Wahrheitsfindung voraus. Ohne philosophisch den Wahrheitsbegriff zu ergründen, behaupte ich, und werde es belegen: Genau hier haben Sie versagt. Sie haben keine Wahrheit ermittelt. Sie haben sich überhaupt nicht damit auseinandergesetzt, was an meiner Quellensammlung „rechtsradikal“ gewesen sein soll. So nämlich beschimpfte mich die Hochschule in ihrer „Stellungnahme“ – also dem Schund, den sie über das hochschulinterne Intranet schlappen 4.500 Hochschulangehörigen zur (potenziellen) Lektüre bereitstellte.

Verabsäumte Pflicht zur Wahrheitsfindung

Sie haben dies aber nicht als persönliche Beleidigung oder Verunglimpfung bezeichnet, was Ihre Pflicht gewesen wäre; nein, Sie haben diese Beleidigung mit der „Wissenschaftsfreiheit“ der Hochschule auch noch rechtfertigt. Wie bitte?

Also noch einmal der Reihe nach:

  • Das Hochschulpräsidium bemängelt, die Quellensammlung, die ich für das Projekt „Fake News“ (!) im Sommersemester 2019 erstellt hatte, würde Themen beinhalten, die” im rechtsradikalen Milieu” angesiedelt seien.
  • Die Ethikkommission der Hochschule stellte das Verfahren ein, weil sie gerade keinen Verstoß gegen wissenschaftsfremdes Verhalten feststellen konnte; in der Tat, eine korrekte Entscheidung – und wären Sie, Richter Calbow, wie es Ihre Pflicht ist, in die Wahrheitsfindung eingestiegen, so hätten sie bemerkt, woher diese Quellen stammen. Hier nochmals die vollständige Liste: “Welt”, “Frankfurter Allgemeine Zeitung”, “Rheinische Post”, Bertelsmann Stiftung, “Westdeutscher Rundfunk”, Bundestag, “ORDO” (eine volkswirtschaftliche Fachzeitschrift), die Mitgliederzeitschrift des Hochschullehrerbundes „Die Neue Hochschule“, eine Website- über den berühmten Philosophen Karl Popper (www.philognosienet) soweit verschiedene Rechtsquellen, als da wären Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, das deutsche Strafgesetzbuch.
  • Wegen dieser erweislich harmlosen Quellensammlung sieht sich die Leitung der Hochschule gezwungen, zu schreiben, sie stelle sich der Duldung jeglicher Form von Gewalt oder Fremdenfeindlichkeit deutlich entgegen, und die Quellensammlung habe “Parallelen im organisierten Rechtsextremismus”!
  • Wo blieb hier die wissenschaftliche Auseinandersetzung? Die besteht doch eigentlich im Widerlegen (Falsifizieren) der von mir besprochenen Theorien – und nicht in der Beleidigung des Verfassers; eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Quellensammlung fand ja gerade nicht statt! Stattdessen hievte die Hochschulleitung die von der Gleichstellungsbeauftragten vom Zaun gebrochene Diskussion auf die politische Ebene (was hatte diese Frau überhaupt mit meinen Lehrmitteln zu tun? Es hatte überhaupt keine studentischen Beschwerden gegeben!). Linke tun immer genau das, was sie Rechten vorwerfen, so auch hier.
  • Sie aber, verehrter Richter Calbow, setzen dem Hanzen damit die Krone auf, dass Sie die völlig unwissenschaftliche Schmähkritik des Hochsschulpräsidiums noch adeln mit dem Verweis auf das Recht der „Wissenschaftsfreiheit“. Nebenbei bemerkt: Wissenschaftsfreiheit gilt gerade auch für die Auswahl der Themen; oder dürfte ich als Volkswirt nicht mehr über Arbeitslosigkeit forschen und lehren, wenn auch das „rechtsradikale Milieu“ darüber spricht? Wer definiert das überhaupt? Die Hochschulleitung? Hat sie neuerdings ein Zensurrecht hinsichtlich der Auswahl der Themen?

Grotesk daneben

Noch einmal, damit jeder – und Sie selbst – diesen Irrsinn Schritt für Schritt begreifen: Sie schreiben: „Soweit der Kläger die für einen unbefangenen Betrachter recht ´drastisch´ wirkende Formulierung… als Verunglimpfung… Schmähungen sowie Verstoß gegen das an die Hochschulleitung gerichtete Neutralitätsgebot ansieht, vermag die erkennende Kammer dieser Einschätzung nicht zu folgen. Der genannte Text besteht fast ausschließlich aus Bewertungen, setzt allerdings den Kläger nicht unmittelbar persönlich herab (also vielleicht mittelbar? Hätten Sie doch prüfen müssen – d. Verf.), sondern bezieht sich erkennbar auf eine inhaltliche Auseinandersetzung des Präsidiums mit der Quellensammlung des Klägers. Die im Distanzierungstext seitens des Hochschulpräsidiums geäußerte Kritik zur Quellensammlung des Klägers mag hart wirken, ist allerdings nach Auffassung der erkennenden Kammer durch das – auch dem Präsidium der Hochschule Emden, genauso wie dem Kläger zu billigende Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz gedeckt. Ob die vom Präsidium der Hochschule gegenüber dem Kläger im Distanzierungstext erhobenen Vorwürfe dagegen inhaltlich tatsächlich zutrafen oder vielmehr die Sichtweise des Klägers, dass die Kritik des Präsidiums deutlich überzogen war, richtig ist, ist letztlich eine Bewertungsfrage, die von der erkennenden Kammer nicht zu entscheiden ist.“. Soweit das „Urteil“ des Arbeitsgerichts Emden vom 29.  September 2023, S. 35f.. Im Folgenden beziehen sich alle weiteren Seitenangaben hierauf.

Sie meinen, es handele sich um Bewertungen, die von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt sind? Grotesk daneben! Die Währung der Wissenschaft sind Daten, Theorien, Korrelationen und Kausalitäten – aber eben keine Wertungen, die im luftleeren Raum stehen, so wie in dieser hochschulpräsidialen Schmähschrift. Muss ich denn erst ein krasses Beispiel anführen? Gemäß Ihren Ausführungen dürfte ich Sie – von der Wissenschaftsfreiheit, Paragraph 5 Absatz 3 Grundgesetz gedeckt – etwa als ins “linksversiffte” Milieu einsortieren? Nein: Es wäre eine inhaltliche Überprüfung hilfreich gewesen, die nur zur Erkenntnis hätte führen können, dass  keine einzige der verwendeten Quellen auch nur annähernd das Prädikat „rechtsradikal“ oder ähnliches rechtfertigt. Dieser inhaltlichen Frage haben Sie sich jedoch schlicht entzogen.

Ein eingefleischter Grüner als Gutachter

Und was heißt eigentlich “unmittelbar”? “Richter X hält sich im Dunstkreis von Pädophilen auf” wäre zum Beispiel ja keine unmittelbare Beleidigung – und doch ist es eine. Rechtsbeugung pur, Euer „Ehren“! Weiter heißt es im Urteil: „Es handele sich „um eine komplexe Angelegenheit“ (seht seht. Vielleicht zu komplex für Sie? Grüße vom Bildungsnotstand! – D. Verf.). „…Vom Gericht ist deshalb im vorliegenden Zusammenhang deshalb (“copy & paste”, wie noch ein paarmal in diesem schlampig geschriebenen Urteil! – D. Verf..) nicht zu entscheiden, welche Sichtweise der Parteien richtig(er) ist.“ Wieder keine Wahrheitsfindung, wieder sich vor der Entscheidung gedrückt. Wofür haben wir überhaupt Gerichte in diesem Land? Klartext, Herr Calbow: Sie sollten gar nicht die wissenschaftliche Richtigkeit feststellen, sondern den rechtlichen Charakter dieser Stellungnahme! Wir klagen doch nicht, um ein wissenschaftliches Statement zu bekommen, sondern um den Distanzierungstext als Schmähkritik („organisierte Rechtsradikalität“) erkennen zu lassen, ihn der Be- und Verurteilung zu unterwerfen. Dem haben Sie sich rechtsbeugend entzogen.

Im Vorfeld der Schmähkritik der Hochschule hatte deren „Leitung“ im Februar 2020 ein Gutachten bei ihrem Rechtsanwalt Dr. Heiermann in Auftrag gegeben, das mich straf-, arbeits- und dienstrechtlich komplett entlastete. Damit offenbar unzufrieden, gab man kurz darauf ein „wissenschaftsethisches” angebliches “Gutachten“ bei einem eingefleischten Grünen, Professor Opielka aus Jena, in Auftrag (der werte Leser mag nach ihm googeln). Statt meine Quellensammlung anonym zu überstellen, wurden hier mein Name und meine AfD-Parteimitgliedschaft gleich mit genannt. Opielka verstand sofort – und erstellte das gewünschte Gefälligkeitsgutachten.

Kein Problem für “Richter Rausschmiss”

Erst im November 2020 erfuhr ich überhaupt von der Existenz beider Gutachten. Abgesehen von dem dürftigen Inhalt des Opielka-Opus machte ich die Verletzung von Informations- und Mitwirkungsrechten geltend. Und Sie als Richter? „Soweit der Kläger rügt, zu Unrecht für einen längeren Zeitraum über die Einholung der genannten Gutachten nicht informiert worden zu sein, ist dem Kläger… Recht zu geben. Allerdings handelte es sich dabei um keine sonderlich gravierenden Vertragsverstöße, da die Beklagte (also die Hochschule – d. Verf.) dem Kläger (also mir – d. Verf.) letztlich die genannten Gutachten vollständig zur Verfügung gestellt hat.“ (S. 34)  Na dann ist ja alles gut! Mein Name, meine Lehrmaterialen werden im Auftrag des Präsidiums quer durch die Republik gesendet, ohne mein Wissen „begutachtet“, und die Versagung der Mitwirkungsrechte ist gar nicht so schlimm, weil ich ja schließlich zum Ende – oh welche Gnade! -,  also nach rund 10 Monaten, die Gutachten erhalten habe. Stellen Sie sich nicht so an, Professor Osbild!

Ich höre schon, wie die Arbeitgeber in der Region in Freudengeschrei ausbrechen. Mal so eben 100 Leute entlassen, ohne den Betriebsrat zu informieren? Kein Problem für “Richter Rausschmiss”! Hauptsache, die Bosse sagen dem Betriebsrat am Ende Bescheid, wenn es so weit ist. Gleich der nächste Hammer: „Soweit der Kläger der Beklagten als Folge des Distanzierungstextes eine äußerst kritische Presseberichterstattung einschließlich eines unzutreffenden Extremismus-Vorwurfes Anfeindungen in der Öffentlichkeit… anlastet, war für die Kammer der erforderliche Zurechnungszusammenhang nicht erkennbar. Der Kläger hat nicht nachgewiesen, dass die Pressberichterstattung von der Beklagten insoweit mitveranlasst worden wäre. Dies anzunehmen, bleibt Mutmaßung und Spekulation“ (S.36) Also nochmals zur Einordnung: Der Distanzierungstext wird vorsätzlich an 4.500 Leute verteilt, kommt an die Presse – und da es sei nur „Mutmaßung und Spekulation“, ob der Pressebericht vielleicht doch irgendetwas mit dem Vorgehen der Hochschulleitung etwas zu tun habe?

Angeblich unfreundliche Sätze

Sie schreiben, ich könne nicht den Zusammenhang zwischen der negativen Berichterstattung in der Presse und den Handlungen des Hochschulpräsidiums beweisen. Mein lieber Scholli! Machen Sie sich mit einer Kneifzange die Hose zu? Der Kläger, also ich, habe „die Möglichkeit, um Rechtsschutz gegen Presseartikel nachzusuchen, wenn er konkrete Berichte für verunglimpfend oder als Schmähkritik empfindet“ (S. 36). Nur damit wir uns verstehen: Ich soll gegen die Presse vorgehen, die in diesem Falle korrekt berichtet, während Sie beim Urheber des Schreibens keinerlei Schuld oder Versäumnis erkennen können oder wollen? Oder andersherum: Stellen Sie sich vor, ich bezeichnete Sie als Idioten (was ich im realen Leben wie gesagt niemals tun würde) und das geht an die Presse, die das schreibt –  und dann müssen Sie als Geschädigter, die Presse verklagen, weil ein „Zurechnungszusammenhang“ nicht erkennbar sei? Ersparen Sie mir weitere Bemerkungen über Zurechnung! Neulich hatte ich einen Alptraum; Sie waren ans Landgericht versetzt und Strafrichter geworden; und Sie sprachen dort rigoros „Recht“: „Beweisen Sie doch, dass Ihr Kiefer nicht schon vor dem Faustschlag gebrochen war!“ „Steckte das Messer nicht schon in Ihrem Bauch, als Sie den vermeintlichen Tatort betraten? „Sie bleiben den Beweis schuldig, dass sich das Sperma des Angeklagten nicht schon vor der Vergewaltigung in Ihrer Vagina befand!

Wir hatten im Prozess gegen die Hochschule angemahnt, dass sich diese an den Prozesskosten meines Rechtsstreits gegen die syrischstämmige ehemalige Studentin A. beteiligen solle. Diese hatte, eineinhalb Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der Hochschule, gesagt, sie habe “Diskriminierungserfahrungen” gemacht und dabei Bezug genommen auf einen “Professor von der AfD” – klar und eindeutig war ich damit gemeint. Außerdem legte sie mir noch ein paar unfreundliche und unwahre Sätze in den Mund. Der Hintergrund: Ich hatte ihre Masterarbeit betreut und sie mit 4,0 bewertet; Zweitprüfer Carsten Wilken, seinerzeit Vizepräsident der Hochschule, hatte die Arbeit gleichfalls mit 4,0 bewertet. Damit hatte sie also knapp bestanden. Wilken war auch beim Kolloquium (der mündlichen Präsentation) mit anwesend, auf der “der AfD-Professor” angeblich die unfreundlichen Sätze gesagt haben soll; diese konnte er aber nicht bestätigen (leider ermangelte ihn des Mutes, dies auch in der Öffentlichkeit in aller Klarheit darzulegen).

Copy & paste im Urteilstext

Nun verweigerte mir die Hochschule plötzlich die gebotene rechtliche und finanzielle Unterstützung – mit der “Begründung”, es handele sich um “eine private Angelegenheit” zwischen mir und Frau A. Aha! Dann ist also eine Prüfung der Hochschule, gegen die Frau A. übrigens nie Widerspruch eingelegt hatte, kein öffentlicher Akt und damit keiner Selbstverwaltung, keinem Verwaltungsgericht mehr zugänglich – sondern reine Privatsache? Gut zu wissen, Euer Ehren! Was würden Sie einem Kollegen antworten, der dann rein „privat“ entscheiden würde, gar keine Prüfung mehr abzunehmen? Sie setzen dem aber noch die Krone auf, indem Sie sagen, die Hochschule habe auch eine “Neutralitätspflicht” gegenüber der ehemaligen Studentin. Woher haben Sie das denn? Rechtsgrundlage: Fehlanzeige! Danke für die Phantasie. Diese Neutralitätspflicht existiert nicht!

Aber selbst wenn: Hier geht es nicht um Meinungen, sondern um die schlichte, der Überprüfung zugängliche öffentliche Frage, ob die Prüfung nun korrekt abgelaufen ist oder nicht. Das ist doch keine Sportwette zwischen Frau A. und mir, bei der sich die Hochschule „neutral“ verhalten müsse! Wieder einmal verweigern Sie sich, überhaupt in die Wahrheitsfindung einzusteigen! Sie plappern einfach die Position der beklagten Hochschule nach, statt nach hieb- und stichfesten Argumenten in der Sache zu suchen. Bravo… die herrschende Klasse wird es Ihnen danken! Wo kämen wir denn schließlich hin, wenn ein „AfD-Professor“ im Rechtsstreit gegen eine syrisch-kurdische Flüchtlingsfrau auch noch Unterstützung erhielte von seinem Arbeitgeber (einem Arbeitgeber, der so linientreu ist, dass er sogar einen Auftritt der DDR-Bürgerrechtlerin Angelika Barbe in der Hochschule unterband)? Auch Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen werden gleich mehrfach eingeräumt; jedoch schreibt die „erkennende Kammer“ (das Adjektiv kann hier bestenfalls selbstironisch gemeint sein), dass „der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.“ (S. 34, 36, 37f.: wieder einmal “copy & paste” angewandt). Sehr schön: Das Recht muss wohl an mindestens zwei Stellen gebrochen werden. Einmal reicht Ihnen und Ihresgleichen nicht. Wie Sie schon beim flapsigen Wegwischen meiner Mitwirkungs- und Informationsrechte suggerieren: Alles halb so schlimm… Hauptsache, die „richtige“ Seite bricht das Recht!

“Kein gravierender Eingriff in die Lehrfreiheit”

Lesen Sie nochmals hier, was mir meine Anwälte zu diesem „Urteil“ in einer an mich gerichteten ersten Einschätzung mitteilen:

  • “Es werden teilweise in vollkommen abstruser Weise Pflichtenverstöße des Hochschulpräsidiums in Abrede gestellt. Wo dies aufgrund der Offensichtlichkeit der Verstöße nicht möglich war, beschränkt sich die Kammer darauf, diese kleinzureden und – teils ohne jedwede weitere Begründung – pauschal zu behaupten, diese seien jedenfalls nicht derart gravierend, dass ein Geldentschädigungsanspruch gerechtfertigt sei.”
  • “Die Kammer vertritt die geradezu bizarre Auffassung, dass der durch das Hochschulpräsidium veröffentlichte Distanzierungstext Sie nicht unmittelbar persönlich herabsetze und durch die der Hochschule zustehende Wissenschaftsfreiheit gerechtfertigt sei, obwohl es sich bei dem Distanzierungstext erkennbar nur um unwissenschaftliche politische Verunglimpfungen Ihrer Person handelte.”
  • “Die Kammer meint, das Hochschulpräsidium habe Sie in der Causa „A.” nicht unterstützen müssen, weil es gegenüber Frau A. als ehemaliger Studentin zur Neutralität verpflichtet gewesen und es letztlich um einen offenen Rechtsstreit einzig zwischen Frau A. und Ihnen gegangen sei. Dazu, dass Frau A. jedoch nicht nur Ihre persönliche Notengebung, sondern die Notengebung der Hochschule -unter Einbezug des Zweitprüfers – in Abrede gestellt hatte, äußert sich die Kammer vorsorglich nicht.”
  • “Die Kammer bestätigt im Ergebnis, dass die Hochschulleitung eine Umgehungs-Lehrplanung zu Ihren Lasten initiiert habe. Sodann meint sie allerdings, dass der Eingriff in Ihre Lehrfreiheit nicht derart gravierend sei, um einen Entschädigungsanspruch zu rechtfertigen. Damit, dass es letztlich den absoluten Kernbereich der Lehrfreiheit betrifft, wenn aus politischer Motivation zu jedem Kurs eines unliebsamen Professors eine Alternative geschaffen und hierfür auch noch in der Presse geworben wird, beschäftigt man sich im Urteil jedoch wiederum nicht.”
  • “Einen Entschädigungsanspruch für die von uns dargetanen und im Urteil letztlich bestätigten Datenschutzverstöße lehnt die Kammer ab, indem sie auf die allgemeine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zu Datenschutzverstößen im Geschäftsverkehr verweist. Dass es sich vorliegend jedoch um fortgesetzte Verstöße im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses handelt, die ja gerade das von uns vorgeworfene Mobbing untermauern, wird hingegen wohlweislich ebenfalls nicht thematisiert.”

Zwischen Riese und Maus

Bleibt also die Frage, wie es so weit kommen konnte? Nun, nehmen wir eine Anleihe bei einer der berühmtesten Gerichtsprozesse der Menschheit: Da stand ein gewisser Jesus Christus vor einem gewissen Pilatus und wurde von den jüdischen Hohepriestern der Volksverhetzung und Gotteslästerung angeklagt; darauf stand die Todesstrafe. Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich möchte mich keinesfalls auf die gleiche Stufe stellen, doch ein paar Dinge sind es wert, verglichen zu werden. Mehrfach macht Pilatus deutlich, dass er keine Schuld an Jesus finde. Aber die Anklage wird nicht substantiiert. Die Anklage gerät zu einem Geschrei der religiösen Eliten, in das das verführte Volk mit einstimmt: “Kreuzige ihn!” Ist das heute anders? Da ist ein „Rechter“, einer von der AfD, einer, der „Corona“, „Klima“ und all die monopolisierten “Wahrheiten” der linken Hohepriester „leugnet“. Die Anklage ist Beweis genug. Die örtliche Nomenklatura, die schon viel zu lange hier an der Macht ist, ruft dem Gericht zu: “Richter Rothaut, schreiten Sie zur Tat! Sie sind doch einer der unseren, oder etwa nicht?

Pilatus seinerseits schwankt zwischen Riese und Maus. Einerseits habe er die Macht, Jesus freizulassen oder zu kreuzigen, so die Worte von Richter Riese. Der Scheinriese musste sich dann aber belehren lassen, woher er seine Macht überhaupt erst hat. Dann wird er zur kleinen Maus. Als das Geschrei immer größer wird, beugt er sich der Menge, dem Mob. Aber halt: Ein kleiner Zwischenschritt wird in Johannes 19 genannt, wo die Anklage dann doch ein bisschen konkreter wird: Er, Pilatus, sei kein Freund des Kaisers, wenn er ihn, Jesus, freigebe. Oops! sehe ich Sie, Herr Richter Calbow, da etwa als Miniatur-Pilatus vor mir, von einem vergleichbaren Motiv getrieben? Wer kann es sich im Alten Rom mit dem Kaiser verderben – und in Emden mit der SPD?

Vorgefertigtes Urteil?

Ob man da auf tatsächlichen oder potenziellen Druck reagiert, vielleicht aus Angst vor Edeka (“Ende der Karriere”), oder ob man als Überzeugungstäter handelt und sich den Hohepriestern Ostfrieslands freudig anschließt – es läuft auf dasselbe hinaus. Das Urteil jedenfalls hinterlässt den Eindruck, es sei vorgefertigt gewesen; die Verhandlung kommt mir im Rückblick wie ein reine Rechtsstaats-Show vor. Denn: Sie lassen völlig außen vor, dass die Hochschule sich einer Mediation komplett verweigert hatte, ja nicht einmal zur Güteverhandlung erschienen war! Verdächtig scheint mir auch die Äußerung der Hochschulleitung gegenüber der Presse: Darin lobte man, dass das Gericht dem eigenen Vortrag “vollumfänglich gefolgt” sei – obwohl man da die Details des Urteils noch gar nicht kannte. Auch Sie müssen, am Ende Ihres hoffentlich langen Lebens, vor den ewigen Richter Jesus Christus treten. Genau wie ich und alle Menschen. Sie sagen vielleicht: „Nee, interessiert mich nicht, mit Kirche und sowas hab´ ich nichts am Hut“. Möglicherweise werfen Sie ja auch diesen Offenen Brief gleich in den Papierkorb oder lesen ihn nicht. “Okay, your choice”, sagen die Engländer. Aber wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie so gerichtet werden, wie Sie gerichtet haben.

Mein Appell: Nehmen Sie Ihren Hut und gehen Sie nach Weißrussland! Sie urteilen definitiv nicht im Namen des Volkes… es sei denn, dieses Volk wäre grenzdebil. Aber es erfährt ja zumeist nichts von den furchtbaren Juristen unserer Tage. Nein; Sie, Herr „Richter“ Calbow, urteilen im Namen der Mächtigen – und darum auch dieser offene Brief. Sie sind nicht alleine. Wie viele Richter haben – und ich nenne da nur das Stichwort “Corona” – das Recht als Durchsetzungsknüppel der Nomenklatura missbraucht? Selbst das Bundesverfassungsgericht erwies sich als Vasall der Macht und Mächtigen, da es die einschlägigen Klagen gegen diverse Coronamaßnahmen unbearbeitet im Posteingang liegen ließ.

Richter wie Sie sind wie die Kehrer beim Curling: Die Mannschaft „Wir-sind-die-Linken-und-gut- und-haben-immer-Recht“ schiebt einen Stein nach vorne, und Sie fegen das Eis und machen es warm und weich, damit der Stein möglichst nah ans Ziel kommt. Und dieses Ziel lautet leider, ob Ihnen das klar ist oder nicht: Ende der Demokratie! Ganz so, wie es schon in den Drehbüchern von Gramsci, Lukász und Marcuse vorgezeichnet ist. Brav(o)!

19 Antworten

  1. @KEINE RECHTE
    so ist das in totalitären Regimes – sie erhalten nur da Recht, wo es den Diktaturen nützt !
    Da ist nichts mit reden – hier gilt die alte Erkenntnis : die Gegner neuer Ideen können nicht überzeugt werden, sie sterben aus !
    Und das gilt auch hier – die Anhänger der terroristischen Diktatur und des demokratischen Rechtsstaates sind so weit auseinander, das es keine Kompromisse mehr gibt.
    Da hatte Sandra Detzer recht : “Wo wir Grünen an die Schalthebel der Macht kommen, werden wir nicht mehr verhandeln”
    Hier gibt es keine Co-Existenz mehr – einer muß sterben.
    Offen ist noch die Frage, wie schnell es geht und welche Seite aussterben wird – aber es ist unvermeidlich.
    Und wer sich nicht selbst aktiv für eine Seite entscheidet, über den wird entschieden!
    Sie kennen die alte Geschichte : stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin
    Und Brecht hat seine Zeile dann weitergeführt :
    “dann kommt der Krieg zu Euch! Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und läßt andere kämpfen für seine Sache, der muß sich vorsehen: Denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage. Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will, denn er wird kämpfen für die Sache des Feindes, wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat.”
    Aber das überfliegt den Horizont eines Richters so um einiges – deshalb wird er nicht einmal begreifen, was ihm da geschrieben wurde ! Schade um die Zeit !

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  2. „Entsetzen über Faesers Überwachungs-Studie: „Das hat mit Demokratie kaum noch was zu tun!“

    Überwachungsskandal um Nancy Faeser: Im Auftrag des Innenministeriums wurde die Gesinnung von Abgeordneten überprüft.

    19.10.2023 – 12:41 Uhr
    Author icon
    RALF SCHULER“

    Wie krank ist das denn?
    Sollte der Kanzler die Blondine nicht sofort zur Ordnung pfeifen, kann davon ausgegangen werden, das die Überwachung von diesem in seinem benehmen erfolgte?
    Ein Amtsarzt wäre zu rufen, ob noch Dienstfähigkeit besteht oder nicht !
    Noch nie gab es solche Politiker seit 1949 !
    Diese linksgetupfte Blondchen ist eine Schande für Land, Deutsche und Demokratie !
    Solche unsäglichen Politiker werden ihre gerechte Strafe durch den Herrn erhalten und hoffentlich schnell und hart !

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    1. @Überwachungsskandal um Nancy Faeser: Im Auftrag des Innenministeriums wurde die Gesinnung von Abgeordneten überprüft.
      na und ?
      Die Laien hat bei den Kommandeurstagungen die Offiziere erst auf Waffen überprüfen lassen, bevor sie hineinging.
      Die hat nicht einmal begriffen, das da jeder, der was taugt, ihr jederzeit das Genick brechen kann und für sie keine Waffe benötigt !
      Wie war das noch : dumm – dümmer – Politiker !
      Pispers hat schon recht – Satiriker lohnt nicht mehr – die Politik kann nicht übertroffen werden !

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  3. Tja, ich kann Sie und die Problematik durchaus verstehen.
    leider wird es in unserem besten Deutschland dass wir jeh hatten, jetzt darauf hinauslaufen, dass sie ihre Lehrtätigkeit verlieren und eine Hausdurchsuchung ansteht.
    Es geht hier schon lange nicht mehr um Recht und Gerechtigkeit, sondern das Durchsetzen einer Ideologie.
    Und nichts ist gefährlicher als das, vor allen Dingen für die, die nicht “auf Linie” sind.
    trotzdem, Kopf hoch und verlieren Sie nicht den Mut!

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  4. Tun sie jetzt überrascht, daß die BRD NIE ein Rechtsstaat war. Es gibt ja nur seit 1949 die Überlieferungen von Leuten, die entsprechend behandelt wurden, weil es politisch unerwünscht gewesen wäre nach Recht und Gesetz zu urteilen. Angefangen mit den “Sonderrechten” der “guten Freunde”, welche über der “Verfassung” stehen (von welcher selbst die Macher sagten es sei ausdrücklich keine und sie dürfe nicht dauerhaft bestehen bleiben), der offenen Bekämpfung von Opposition, weil es entweder Union oder SPD ja Stimmen gekostet hätte, bis hin zu den Zuständen heute, wo es nur noch um neo-marxistische Gleichschaltung geht.

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  5. Ich habe die Kommentare und Stellungnahmen von Prof. Osbild immer mit großem Interesse gelesen.
    Deshalb bedauere ich sehr, wie man ihm juristisch zusetzt und seine Reputation kaputtmacht.
    Ich bewundere sein Dagegenhalten und wünsche ihm beruflich und persönlich Glück und Gottes Segen.
    Christa Ludwig

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  6. Ich glaube den Darstellern in der Legislative, Judikative und Exekutive ist nicht mehr mit Argumenten und Ermahnungen beizukommen. Merkel hat all diese Schaltstellen mit Hochverrätern am Deutschen Volke besetzt.
    Mehr muss man dazu nicht sagen.

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  7. Sehr geehrter Prof. Osbild ,
    Sie bekamen hier hoechst richterlich Ihre Mitgliedschaft in der AFD bestaetigt . Und das noch “im Namen des Volkes” , na , wenn das nichts ist ! Der “Marsch durch die Instanzen” duerfte Ihnen ein Begriff sein . Sie wurden hier nicht von Idioten , sondern von niederen Konformisten erniedrigt . Wie konnten Sie es wagen , diesen Ihre Faehigkeit zum aufrechten Gang nachweisen zu wollen ? In deutschen Universitaeten wird gehorcht , und zwar der Ideologie , nicht der Wissenschaft , und vor deutschen Gerichten ist beileibe nicht jeder gleich , so er der Ungleichheit entlarvt ist . Kriechen Sie , Professor Osbild , lecken Sie Speichel , lutschen Sie Zehen und singen Sie “ihr Lied” , verraten Sie Ihren Auftrag und Ihre Ueberzeugungen , sprich begeben Sie sich auf das Niveau Ihres Richters und Arbeitgebers , schalten Sie auf gruen-rot-gelb-schwarz , dann wird Ihnen Gnade zuteil werden . Aber wie Ihr Artikel suggeriert , wollen Sie nicht . Was bleibt mir dann anderes , als Ihnen meine Hochachtung zu erweisen ( nicht viel , aber immerhin ) .

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  8. Eine gewisse Art “Recht zu sprechen” hat in Deutschland Tradition.
    Sehr lange mussten wir schöne, alte Traditionen ruhen lassen um dem Schuldkomplex zu huldigen….
    Aber inzwischen geht das alles wieder, wir sprechen wieder doitsch recht und wir können endlich wieder böse Russen hassen und wir regeln wieder das sprechen ins Detail genau.
    Sind wir alle gespannt wie die Welt wieder am deutschen Wesen gesundet….

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    1. @Totalitäre Systeme werden IMMER durch die Justiz erst ermöglicht.
      na ja – wer kam zuerst – die Henne oder das Ei ?
      Totalitäre Politiker setzen willige Richter ein, willige Polizei und Militär unterstützen sie !
      Insofern benötigen sie einander !
      Die Drohung mit Waffengewalt gegen Spaziergänger hat doch nur deshalb gewirkt, weil man das inzwischen der Polizei zutraut, das sie nicht nur zusammenschlagen, sondern auch schießen oder beseitigen!
      Und wenn ich mich recht erinnere, haben damals auch die Rotkittel dem Waffengebrauch zugestimmt – in Lissabon ist er längst festgeschrieben – man muß nur die Spaziergänger als Aufständische deklarieren, was bei der Einstufung als Terroristen und Mörder, wie es ja durch die Politik schon gängig war, nur ein kleiner Schritt ist, den man der Politik um Merkel – oder heute Scholz – ebenfalls zutraut.
      Vor vielen Jahren – als ich beim Bund war, gab es eine Wache an einem Munitionsdepot und ein paar grüne Demonstranten davor! Diese sind mit Kindern aufmarschiert, haben die Kinder über den Zaun gehalten und gerufen : schieß doch !
      War damals keine Gefahr, keiner von uns hätte da geschossen – höchstens auf die Vorgesetzten, die das befohlen hätten – so es sie gegeben hätte ! Heute, bei dieser politisch vorsortierten Polizei und Bundeswehr würde ich das nicht mehr wagen !
      Insofern hat Göring-Eckardt recht – das Land ändert sich!
      Und im Einfluß der Blockpartei nicht zu seinem besseren !

  9. Solange es möglich ist, daß “übergeordente Stellen”, einem Richter “Weisungen” geben dürfen, kann sich der Rechtsbeugende sogar daruf berufen. In anderen Ländern sind solche “Weisungen” ein Straftatbestand! (Der Versuch reicht aus.) Hierzulande ging Frau Merkel mit den Richtern des BuVerfG essen, wenn sowas im Ausland passiert, meckert die deutsche Journaille.
    Der hier kritisierte Richter wird vtl. nichts tun, gar nichts und sich auf seine Dummheit, sorry, richterliche Freiheit berufen. Es ist schmerzlich, wenn man eine juristische Arbeit abliefert und man erhält nur eine schwache Note wegen gravierender Fehler. Und es ist natürlich auch schwer, einem Inkompetenten seine Inkompetenz nahezubringen, weil er zu inkompetent ist dies zu verstehen. Hier mag aber womöglich zusätzlich noch charakterliche Schwäche vorzuliegen: Auf der Schleimspur liebedienerischer Günstlingshaltung kann man eben auch schon mal ausrutschen. Wo Haltung zu deutschem Untertanengeist wird, Max Frischs Biedermann und die Brandstifter lassen grüßen.

  10. Natürlich ist die Justiz in Deutschland weitgehend gleichgeschaltet und es werden täglich Skandalurteile gefällt.
    Aber im konkret geschilderten Fall scheint mir zumindest in Teilaspekten eine Empörung über das Urteil unangebracht. Es wäre m.E. gut wenn Richter immer zugunsten der Meinungsfreiheit entscheiden würden. Wieso soll ein Richter über “Wahrheit” entscheiden und den “Lügner” sanktionieren? Dies ist gefährlich angesichts des Zustands der Justiz in Deutschland. Warum soll die Hochschulleitung oder linksradikale “Gutachter” nicht unsinnige Pamphlete verfassen dürfen? Dann verfasst der Professor eben eine Gegendarstellung. Immer mehr Menschen wissen, wer recht hat. Meinungsäußerungen sollten m.E. überhaupt nicht sanktioniert werden. Das Problem in Deutschland ist nur die Ungleichbehandlung.

  11. “Um Argumente zu hören, zu prüfen, zu wägen, und um dann zu urteilen. Im Namen des Volkes. Das setzt den Willen zur Wahrheitsfindung voraus.”

    Und die Liebe zum eigenen Volk.

    Den Rest hättest Du Dir sparen können, lieber Reiner. Alles was folgt, steht bei Körner.

  12. Dieser Tage wird viel gefreislert. Diese “Richter” werden jedoch bei der Aufarbeitung, welche früher oder später kommen wird abgeurteilt werden. Das Original hat ja seinerzeit eine Bombe der Alliierten auf die Birne bekommen und hat sich so aus dem Staub gemacht. Nürnberg 2.0 kommt – garantiert. Vielleicht nicht heute, aber morgen!

  13. Bin gestern vom 2tägigen Verwandtenbesuch in Oberfranken, die seit 40 Jahren aus den Augen und dem Sinn waren, zurück gekommen. Bis auf eine(1) Ausnahme alles Leute, die nur sehen, wie sie noch ein Grundstück dazu kaufen und neben das bereits große Komforthaus noch ein zweites zur Steuerersparnis daneben stellen können. Zweck ungewiß. Wo mich Leute, die ich bislang gar nicht kannte, sofort gefragt haben, was mit Großvaters Erbgrundstück in Sachsen ist, obwohl es gerade DIE einen alten Scheiß angeht. Die ihre Feld-und Waldgrundstücke teuer an Windmühlenunternehmen verpachten, aber wenigstens vorher lange darüber nachgedacht haben, ob es sinnvoll ist. Und zu dem Schluß gekommen sind ” daß, wenn nicht sie, es Andere tun”. Aber keinerlei Ahnung, was draußen um sie herum los ist : Eine furchtbare Gesellschaft, die seit 30 Jahren mein Urteil bestätigt, wo der Begriff AFd SOFORT die Nazi-Assoziation härtester Gangart mit sich bringt. Eine Gesellschaft, die mich sowas von ANKOTZT, und die mir kreuzweise den Buckel runter rutschen kann. Alles, was da drüben jetzt passiert und was für mich als die Gepflogenheiten in der Zone als Deja vu rüberkommt, begrüße ich mit einem satten Grinsen. Gut so. Der Wessi muß da unter Schmerzen durch. Es muß riiiiiichtig weh tun! Lets roll!

  14. die vom Dreckstück Merkel angezettelte Verfreislerung der Justiz kann als abgeschlossen betrachtet werden.
    Wir sind im 4.Reich von Merkel und der Grünen Pest angekommen.

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