Mittwoch, 18. September 2024
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Nach Abmahnungen wegen Rufschädigung: Bayrischer Verfassungsschutz rudert zurück

Nach Abmahnungen wegen Rufschädigung: Bayrischer Verfassungsschutz rudert zurück

Das, was der Westen Russlands Propagandaapparat vorwirft, betreibt er von hoheitlicher Seite im Prinzip selbst (Symbolbild:Imago)

Mit seinem Versuch, die Pressefreiheit anzugreifen, indem er deutsche Medien der alternativen Gegenöffentlichkeit  beschuldigte, russische Propaganda zu verbreiten – nur weil sie sich kritisch zur deutschen Unterstützung der Ukraine geäußert haben –, hat der Bayerische Verfassungsschutz einstweilen krachend Schiffbruch erlitten: Auf der Liste fanden sich unter anderem „Tichys Einblick“, die „Berliner Zeitung“, die „Nachdenkseiten“, die „Junge Freiheit“, die „Weltwoche“ und auch Ansage!. Sie alle stellte der bayrische Inlandsgeheimdienst rechtswidrig an den Pranger und erweckte in einer umfassenden “Vollanalyse” zu sogenannten “Doppelgängern” den Eindruck, diese und andere Medien würden sich absichtlich zu Verlautbarungsorganen des Kremls machen. Mit diesen “Doppelgänger“-Seiten sind prorussische oder von russischen Propagandisten gesteuerte Webseiten gemeint, die einzelne oder komplette Inhalte bis hin zu Stil und Layout von den betroffenen deutschen Netzmedien kopieren.

Dies geschah – und geschieht weiterhin – natürlich ohne deren Wissen, geschweige denn Einwilligung. Dennoch nimmt der Münchner Verfassungsschutz dieses illegale Verhalten ausländischer Seitenbetreiber zum Anlass, die deutschen Originalseiten ins Zwielicht zu rücken, indem er sie in den Anschein prorussischer Desinformation rückt – bloß weil einzelne von ihnen veröffentlichte Beiträge Russland nützen könnten. Um im deutschen Verfassungsschutzberichten Erwähnung zu finden, reicht es also inzwischen schon, ungefragt von russischen Seiten zitiert oder abgekuppelt zu  wurden. Dies wäre so, als würde man vor Medien warnen, weil diese auch von Kinderschändern und Massenmördern gelesen oder einzelne ihrer Beiträge schon einmal kopiert oder geteilt wurden.  Allen Ernstes hieß es seitens der Behörde, mit ihren Veröffentlichungen würden die betroffenen Seiten „die westlichen Gesellschaften spalten und den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen“.

Rufschädigung bereits eingetreten

Gegen diese ungeheuerliche Rufschädigung sind nun als erstes „Tichys Einblick“ und die „Berliner Zeitung“ erfolgreich juristisch vorgegangen (andere tun dies zur Stunde noch) und wehrten sich erfolgreich mit Abmahnungen gegen den bayrischen Verfassungsschutz. Dieser ruderte vorgestern zurück und spricht nun plötzlich von „Missverständnissen… in der öffentlichen Rezeption“. Außerdem behauptet er, es sei „explizit nicht” unterstellt worden, “dass die Verantwortlichen der hier aufgelisteten Webseiten russische Propaganda verbreiten oder in Kenntnis darüber sind oder es gutheißen, dass ihre Inhalte im Rahmen der ‚Doppelgänger‘-Kampagne weiterverbreitet werden“. Sehr wohl jedoch wurde dies insinuiert – und genau das war auch das Ziel der perfiden Erwähnung dieser öffentlich abrufbaren “Analyse”. Auch der Hinweis der Behörde, man habe „keinerlei Wertung der Inhalte der betreffenden Webseiten” vorgenommen, macht es nicht besser.

Der Vorgang ist an Absurdität und Dreistigkeit kaum noch zu überbieten – denn genau diese Wertung war ja durch Nennung der betroffenen Medien in diesem Zusammenhang erfolgt, und genau dies bedingte ja auch den Skandal. Die eingetretene Rufschädigung ist natürlich trotzdem kaum noch rückgängig zu machen, denn ähnlich wie bei der längst als Lügenmärchen entlarvten „Correctiv“-Propagandahetze über das angebliche rechtsradikale „Geheimtreffen“ in Potsdam werden heutzutage ins “Gegen-rechts”-Narrativ passende Falschbehauptungen von vielen Medien einfach weiterverbreitet. Dies zeigte sich bereits diese Woche, als das SPD-nahe „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ die Diffamierungen des Bayerischen Verfassungsschutzes gegenüber „Tichys Einblick“ sogleich nachplapperte. Der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel sprach zutreffend von einem der “eklatantesten Beispiele, wie Staatsorgane versuchen, Medien herabzusetzen“. Genau darum und nichts anderes ging es hier – und die Gefahr ist natürlich nicht gebannt. Deshalb wird auch Ansage! weiter gegen diese ungeheuerlichen Verleumdungen vorgehen, denn man kann Gift darauf nehmen, dass sich der Feldzug des ideologischen Linkstaates mit seinen faktisch gleichgeschalteten weisungsgebundenen Behörden gegen Meinungsfreiheit und Opposition in diesem Land unerbittlich fortsetzen wird.

12 Antworten

  1. Welche Verfassung schützen diese Leut:innen denn genau? Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist es jedenfalls ganz offensichtlich nicht …

  2. die Verantwortlichen des VS sollten gefeuert werden !
    Aber ich fürchte, die werden noch befördert !
    Läßt sich klären, wer das ist und welche Konsequenzen er hat ?
    Oder ist das Bratwurst-Söder ?

  3. Bei Rufschädigungen ist ein Schaden entstanden. Ich hoffe doch sehr, dass dieser Schaden eingeklagt wird

  4. “ungeheuerliche Rufschädigung”

    Echt jetzt? Als rufschädigend würde ich es empfinden, wenn ich von Systemgestalten gelobt würde. Ihr müsst bis aufs Blut bekämpft werden, mit alllen nur denkbaren schmutzigen Tricks, wenn ihr euren Job nur halbwegs gut macht. Also strengt euch gefälligst mal mehr an, das ist alles noch zu lasch!

  5. Sollte es jemals friedlich möglich sein, diese linksroten Faschisten zu stoppen, muss dafür gesorgt werden, dass diese Ideologie mit Stumpf und Stiel ausgerottet wird, nicht nur halbherzig wie 1989 geschehen. anderenfalls geben die niemals Ruhe!

  6. Auch hier gilt, was für diese gesamte Regierung und die abhängigen Medien gilt:
    Man sollte sich bei einem “Zurückrudern” nicht täuschen lassen – auf eine reinigende Einsicht kann man nicht hoffen!

    Frau Faeser “freute sich ja auch” – angeblich, dass das Bundesverwaltungsgericht ihren Überfall auf Compact als rechtswidrig einstufte – “weil wir einen Rechtsstaat haben.Und das ist gut so!” – An Verlogenheit und Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

  7. Der Verfassungsschutz missachtet bewusst den § 5 unseres Grundgesetzes.
    Und die Verantwortlichen sitzen immer noch auf ihren hochdotierten Posten.

  8. Für mich sehe ich den Bayerischen VS als Bereicherung, da sich mir interessante unter Beobachtung stehende Informationsquellen erschließen, welche ich vor deren Veröffentlichung nicht gekannt habe. DANKE herfür!

  9. der Verfassungsschmutz ist die innere Terrororganisation der Bundesregierung, siehe Oktoberfestattentat, Celler Loch, Weihnachtsmarktattentate….. alles deren Fachgebiet