Sofort rücktrittsreif: Thüringens Verfassungsschutzpräsident Kramer

Sofort rücktrittsreif: Thüringens Verfassungsschutzpräsident Kramer

Linksparteien-Büttel und Kettenhund gegen die demokratische Opposition: Thüringens oberster „Verfassungsschützer“ Stephan Kramer (Foto:Imago)

Der thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer zählt, wie auch sein bundespolitisches Pendant Thomas Haldenwang, zu denjenigen Amtsträgern im „besten Deutschland aller Zeiten“, die ihre Position ausschließlich für Parteipolitik missbrauchen. Kramer, der angesichts des seit Monaten anhaltenden Umfragehöhenflugs der AfD von einem „braunen Bodensatz“ von 20 Prozent sprach (womit er sämtliche potentiellen AfD-Wähler pauschal zu Rechtsradikalen erklärte), ist bezeichnenderweise zudem Stiftungsrat bei der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung – ohne auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, diese Funktion zumindest während seiner Amtszeit auch nur ruhen zu lassen, geschweige denn ganz niederzulegen. Zudem dürfte Kramer seine Position eigentlich gar nicht innehaben, da dem studierten Sozialpädagogen (!) die dafür eigentlich ausdrücklich geforderte Befähigung zum Richteramt, also eine Ausbildung zum Volljuristen, fehlt.

Dass der Chef des Inlandsgeheimdienstes eines Bundeslandes, der dieses Amt somit irregulär ausübt, einer Stiftung angehört, die von einer Stasi-Informantin gegründet wurde, ist ein weiterer Skandal, an dem sich in diesem Land, in dem moralisch alles aus den Fugen geraten ist, niemand mehr stört. Es ist nur folgerichtig, dass Kramers Behörde die AfD dann aus rein innenpolitischen Gründen und auf haarsträubend dünner Grundlage als angeblich „gesichert extremistisch einstufte – ein Terminus, der so willkürlich ist, wie er beharrlich von vor allem öffentlich-rechtlichen Journalisten als vermeintlich unumstößliche und besiegelte Wahrheit gebraucht wird.

Schallende Ohrfeige vom Verwaltungsgericht

Mit eben dieser Einstufung als „gesichert extremistisch“ erlitt Kramer nun aber eine deftige Niederlage – stellte das Verwaltungsgericht Gera doch fest, es sei nicht einmal hinreichend erwiesen, dass tatsächlich der gesamte Landesverband der Partei, der aus 1.200 Personen besteht, „verfassungsfeindliche” Absichten verfolge. Es fehle in den Darlegungen des Verfassungsschutzes an einer ausführlichen Analyse von Programmatik und Personen des Landesverbands, aus der eine systematische Verletzung und Missachtung der Verfassungsgrundsätze folge, hieß es in der Urteilsbegründung weiter, die getrost als schallende Ohrfeige für Kramer bezeichnet werden kann. Das Amt habe sich nicht einmal die Mühe gemacht, zu prüfen, ob es auch noch andere Strömungen im Landesverband gebe.

Hintergrund der Einschätzung des Verwaltungsgerichts war der Eilantrag eines Sportschützen gewesen, dem das Landratsamt Saale-Orla die Erlaubnis zum Waffenbesitz allein deshalb entzogen hatte, weil er AfD-Mitglied ist. Der Landkreis hatte dies damit begründet, dass Mitglieder „verfassungsfeindlicher Parteien” keine Waffen führen dürften, und sich dabei offenbar ausschließlich auf die völlig absurde und willkürliche, parteipolitisch motivierte Einschätzung des Verfassungsschutzes berufen. Dem Mann wurde gar auferlegt, Waffen und Munition abzugeben. Nachdem ein Widerspruch erfolglos blieb, kam es zur Klage – der das Gericht nun stattgab. Daran zeigt sich, dass es offenbar doch noch Zuckungen eines funktionierenden Rechtstaates gibt und die Justiz noch nicht völlig politisiert ist. Allerdings kann gegen das Urteil noch Berufung eingelegt werden. Egal, wie diese ausgeht: Die schallende Ohrfeige für Kramers völlig willkürliches Agieren wird auf jeden Fall eine weitere Wahlhilfe für die AfD sein – und das nicht nur in Thüringen.

15 Antworten

    1. Sollte die AfD in Regierungsverantwortung kommen, so müsste ihre erste Amtshandlung die Verhaftung aller ehemaligen etablierten Politiker sein! Alle vor Gericht, aber kein deutsches da auch da die korrupten Komplizen sitzen!

  1. Es ist ein unglaubliche Verlogenheit mit der „Rechtsextremismus“ stigmatisiert werden soll. Bezeichnend ist zum einen, dass es selbstredend bei jedem, der sich als Verfassungsexperte und Verfassungsschützer aufspielt, es an konkreten Belegen für derartige Aussagen fehlt. Es müsste sich schließlich etwas nachweisen lassen, was eindeutig gegen die Verfassung gerichtet ist.
    Deshalb ganz typisch oberflächlich manipulierend bei „achgut“ nachzulesen – https://www.achgut.com/artikel/was_ist_gesichert_rechtsextrem :

    „Der Verfassungsschutz definiert Rechtsextremisten als Menschen, die „unterstellen, dass die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation über den tatsächlichen Wert eines Menschen entscheide. Dieses Werteverständnis konterkariert zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und steht damit in einem fundamentalen Widerspruch zum Grundgesetz.“

    „Das AfD-Kapitel behandelt fünf Punkte: Islamfeindschaft/Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit, Geschichtsrevisionismus und Corona-Proteste. Knapp die Hälfte davon fällt auf das Thema „Islamfeindschaft“, in der „Verstöße gegen die Menschenwürde“ zum Ausdruck kommen sollen (dazu später mehr). In gerade einmal zwei Absätzen (!) werden die „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ abgehandelt.“

    Im ersten Absatz wird pauschalierend auf den sogenannten „Rassismus“ abgestellt, der jedoch nachweislich keine Rolle in den jeweiligen Parteigremien der AfD spielt. Meinungsverschiedenheiten werden zu Verfassungsfragen hochgespielt, ohne auf den Inhalt dieser Meinungsverschiedenheiten überhaupt einzugehen. Mit dieser substanzlosen Grobsicht können sich der Verfassungsschutz oder sonstige parteipolitische Manipulateure auch jeder anderen Partei zuwenden.

    Im zweiten Absatz bezieht sich die Wertung ebenfalls einzig auf den Inhalt der Auseinandersetzungen, ohne auch nur im Ansatz zu belegen, was dabei verfassungswidrig oder rechtsextrem sein soll.

    Mit dieser Art pauschalierender Verunglimpfungen kann man gegen jeden und alles vorgehen. Die Freiheitsrechte in allgemeiner Form und insbesondere die Meinungsfreiheit werden in geradezu krimineller Weise außer Kraft gesetzt und parteipolitisch missbraucht. Und dies ausgerechnet von sogenannten „Verfassungsschützern“ – die nur beweisen, dass sie selbst eine schwerwiegende Gefahr für die Demokratie und den Rechtsstaat sind!

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    1. Er sollte noch den Steinmeier abholen und sich auf den Weg nach Sibirien machen, denn hier haben beide keine Zukunft mehr!

  2. @RÜCKTRITTSREIF
    das ist ja schon reichlich rücksichtsvoll !
    In meinen Augen als pack aus Dunkeldeutschland ist die ganze Teppichetage auszutauschen – Politik und politische Beamte in allen Ministerien, Richter und Staatsanwälte in Bund und Ländern! Nach den Verbrechen um Corona und die Eugenik-Experimente mit der Gen-Spritze sind alle beteiligten nicht tragbar – oder besser : noch akzeptabel, die lokalen Polizeioffiziere und Lehrer und Schuldirektoren eingeschlossen.
    Das Land hat nur dann noch eine Chance, wenn diese ganze Mafia komplett davongejagt wird.
    Da sind solche Übergriffe nur eine kleine Nummer – auch wenn das keine Entschuldigung ist !
    Aber sie haben Al Capone damals wegen Steuerhinterziehung eingesperrt – und das ist in meinen Augen zu wenig. In einem Rechtsstaat müssen alle Verbrechen aufs Tablett !

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  3. ALLE im Bundestag (und in den Landtagen) vertretenen Parteien sind verfassungsfeindlich. Wäre dem nicht so, hätten wir gem. Art. 146 GG längst eine vom deutschen Volk beschlossene Verfassung.

    Da wir keine Verfassung haben und das GG nach Aufhebung von Art. 23 in der Originalfassung vom 23. Mai 1949 nicht mal mehr einen räumlichen Geltungsbereich hat, gehört der Verfassungsschutz aufgelöst. Im Übrigen gilt es NICHT eine – nicht vorhandene – Verfassung zu schützen, sondern den Staat. In den Nachbarländern Österreich und Schweiz ist dafür der STAATSSCHUTZ zuständig.

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    1. Interessanter Aspekt!
      Während andere ihren Staat schützen (wollen), schützt man hierzulande „die Verfassung“ – offenbar verwechselt man dabei so etwas wie eine grundlegende Norm für den Staat mit dem aktuellen Zustand in diesem Staat – dessen „Verfassung“. Wie dieser „verfasst“ ist, ist jedem Denkenden seit Corona einsichtig geworden. – Das erklärt natürlich alles!
      Guter Hinweis …

  4. Unabhängig von diesem Artikel, es kotzt mich an welcher Abschaum hier in höchsten Positionen ihr Unwesen treiben dürfen. Und ich Idiot finanziere diesen Dreck gezwungener Maßen auch noch mit.

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  5. Wenn ich diese Visage schon sehe und was sein Kopf
    produziert für Mundwerk und Schriftzeichen, bekomme ich
    die Krise.

    Für den Kramer hier zur Verinnelichung:

    Bundesbeamtengesetz (BBG) was für Beamte des Bundes, der Länder und der Gemeinden gilt !

    § 60 Grundpflichten
    (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
    (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.

    Dieser unsägliche Typ wird nicht gebraucht, kann weg, besser
    sofort !

    Es grüßt alle herzlich

    Fiete aus dem hohen Norden

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  6. Dieser selbstgerechte und unsympathische Pseudodemorat , wuerde mit Sicherheit, die Deomkratenpruefung, die dem AFD Landrat Robert Sesselmann aus Sonneberg, auferlegt wurde, nicht bestehen.

  7. Wie kann es eigentlich sein, dass jemand wie Maaßen nicht einmal eine Meinung haben darf, wie es einst bei der „Hetzjagd“ war, die zumal sicher auch nicht grundlos stattfand. Aber auf der anderen Seite ein Beamter dann sogar politisch Extrem sein darf? In einer linken Stiftung auch nur Mitglied zu sein, ist doch in dem Amt schon maßlose Befangenheit!
    Wieder ein Zeichen mehr, dass es dieses Amt überhaupt nicht geben dürfte und wenn schon, es massiv bessser überwacht gehört und zwar unabhängig! Und zwar jede einzelne Person in etwa so genau, wie sie andere beäugen…
    Ja, dieses Land erinnert in der Tat immer mehr an düstere vergangene Zeiten, aber am meisten ausgehend von denen, die die Freese dahingehend am weitesten offen haben. Und brauner Bodensatz, ja auch das haben wir, denn Rot-Rot-Grün, vemischt mit etwas Gelb, gibt so ein richtig schön dreckiges Braun, sehr ähnlich dem Parteibraun der Nazis und die Farben der Antifa passen auch ganz gut zu dieser Zeit. Daran kann man sie heute, wie damals erkennen, nur sitzen sie heute eben nicht mehr rechts, sondern mittig bis links. Faschos sind die, die auch bei Corona schön im Reigen tanzten! Erkennt ihr sie nicht an ihren großen bunten Früchten? Habt ihr keine Augen, keine Ohren?

  8. Warum bewaffnet man sich nicht und entsorgt diese ganze Bande. Dem Deutschen fehlt eindeutig eine aufständische Streikkultur, in Frankreich stellen die gleich die Guilotine auf
    für dieses verbrecherische Politikerpack. Aber was erwarten wir von diesen ungelernten Pappnasen, welche sich im Schmalz suhlen und in der freien Wirtschaft mit der Toilettenbürste ausgestattet würden.
    promovierter Tellerwäscher:
    Katrin Göhrig, Kühnert, Roth, Bärböcken, Kartoffelsack Lang, die grüne doppelspitze, diese liste kann endlos fortgesetzt werden.
    Warum nicht einen afgahnischen Analphabeten als CEO für eine AKW, das Niveau unserer bunten Ampel.