Auf die weltanschaulich auf Kurs gebrachte deutsche Gesinnungsjustiz, vor allem in der Hauptstadt, ist weiter Verlass. Man hätte blind darauf wetten können: Die beiden Klimaterroristen der „Letzten Generation“, die Ende Oktober mit ihrer psychopathischen und asozialen Klebeaktion die Rettung einer verunfallten Fahrradfahrerin verzögert hatten, indem ein Rüstwagen der Feuerwehr in dem von ihnen verursachten Stau steckengeblieben war, sollen keine Schuld am Tod der Radfahrerin tragen. Das gab die Staatsanwaltschaft Berlin bekannt. Zwar habe, so die „Welt”, die „Protestaktion auf der Stadtautobahn A100 zum Stau geführt” und damit „die Ankunft eines Spezialfahrzeugs der Feuerwehr verzögert, das bei der Bergung der 44-Jährigen helfen sollte”. Darauf sei es aber, so die Staatsanwaltschaft, angesichts einer „notfallmedizinisch vollkommen korrekten” Entscheidung der Notärztin vorher nicht angekommen. Denn, so die Anklagebehörde: Die Radfahrerin sei schon so schwer verletzt gewesen, dass sie „ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können“. Dies hatte später die Autopsie des Unfallopfers ergeben.
Was es in letzter Konsequenz bedeutet, wenn diese pervertierte und zynische Rechtsauffassung Schule machen sollte – und zwar nicht nur bezogen auf den Klimaterrorismus, sondern auf jede anderen, aus vermeintlich höheren honorigen Zielen verübte Straftat, kann gar nicht gravierend genug bewertet werden. Bleibt fortan also straffrei, wer die Feuerwehr am Löschen hindert, wenn das brennende Haus sowieso nicht mehr zu retten war? Wird künftig keiner mehr wegen Mordes angeklagt, wenn die Obduktion seines Opfers später ergibt, dass es Krebs im Endstadium hatte und sowieso gestorben wäre?
Linksgrünes Landrecht
Das einzige, was bei der Bewertung von Delinquenz oder Strafzumessung im neuen linksgrünen Landrecht offenbar zählt, sind just die Kriterien, die in einem Rechtsstaat eigentlich völlig irrelevant sein müssten: Grundgesinnung und politische Motive, aus denen heraus ein angebliches Notwehrrecht abgeleitet wird; Hautfarbe und Abstammungshintergrund; sexuelle Orientierung; behauptete Sachzwänge wie angeblicher „Gesundheitsschutz” oder „Klimaschutz” und „Planetenrettung”. All dies sind nicht nur mildernde, sondern mittlerweile wohl vollständig exkulpierende Umstände. Es braucht keine große Phantasie, um sich auszumalen, wie die Staatsanwaltschaft – und anschließend die Gerichte – wohl entschieden hätten, wenn im konkreten Berliner Fall der Rettungswagen durch eine „Querdenker”-Demo oder von AfD-Anhängern aufgehalten worden wäre.
Apropos AfD: Während alle etablierten Parteien die fassungslos machende Entscheidung der Berliner Justiz mit Genugtuung oder gleichgültigem Schweigen quittierten (und die Verneinung einer strafrechtlichen Verfolgung den Klimakriminellen erwartungsgemäß ein breites Grinsen in die Gesichter zauberte), fand der innenpolitischen Sprecher der niedersächsischen AfD-Fraktion, Stephan Bothe, deutliche Worte: Niemand, sagte er, solle jetzt noch ernsthaft glauben, dass ihn der Staat vor noch so rücksichtslosen Aktionen der Klimakleber künftig schützen werde. Im Gegenteil: „Um die Bürger auszubremsen, bekommen sie staatlicherseits quasi einen Freifahrtschein ausgestellt… Der Verdacht liegt nahe, dass hier wie dort eben Gleichgesinnte am Werk sind. Klimawahn und Weltrettungsphantasien auf Kosten des eigenen Landes treiben Stillstands-Terroristen und rot-grün Regierende gleichermaßen um.”
Dieser Staat schützt keinen mehr vor grünen Terroristen
Bothe bezog sich dabei auch auf die nicht minder zynische Beantwortung des Hannoveraner Innenministeriums einer parlamentarischen Anfrage seiner Partei. Darin wurde erfragt, wie denn die niedersächsische Landesregierung die Gefahr bewerte , dass Rettungsfahrzeuge – so wie im Berliner Fall (und übrigens Dutzenden weiteren Fällen dort) – durch „Klima-Aktivisten” blockiert werden könnten. Die Antwort des Ministeriums sprach für sich: „In die Bewertung ist unter anderem einzubeziehen, dass im urbanen Bereich das entsprechende Straßennetz den Einsatzfahrzeugen grundsätzlich eine Vielzahl von Fahrtstrecken und Möglichkeiten zum entsprechenden Fahrtziel gewährt.“ Die jeweilige Fahrzeugbesatzung würde schließlich „eigenständig über die Fahrtstrecke entscheiden”.
Damit gibt die Landesregierung also den Rettungswagen-Fahrern die Schuld, wenn diese durch eine Straßenblockade aufgehalten werden – weil der urbane Bereich ja etliche Ausweichstrecken bereithält. Tenor: Wenn ihr nicht rechtzeitig am Unfallort seid, ist das euer Problem, nicht das der Klimakleber. Bothe: „Wer so denkt, riskiert Menschenleben. Es wird allerhöchste Zeit, dass die ‚letzte Generation‘ solcher Politiker in Amt und Würden ist!”
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12 Antworten
Dann können sie ja
beruhigt weitermachen, die Dummträveller von der allerletzten Generation, bis sie mal wieder einen Rettungswagen mit Schwerverletzten blockieren …
Das Glühma
ist doch wichtiger, gelle; und alle sind sowieso gefordert, dem Klimagott bereitwillig Opfer zu bringen, um ihn zu besänftigen und gnädig zu stimmen.
Die deutsche Justiz wird das Alles tollerieren. Auch gegen die Horden mit der alten NAZI Propagande haben sie nichts. Der deutsche Michel ist schon tot, er ist nur noch zu faul um umzufallen!
Berlin genehmigt linkes Camp, in dem offenbar Straftaten geplant werden
Berlin. Radikale Klima-Aktivisten wollen ganz Berlin lahmlegen und bereiten sich dafür in einem Zeltlager vor. Die Berliner Polizei hat das Camp genehmigt. Nun stellt sich die Frage, warum ein solches Camp genehmigt wird, in dem Straftaten vorbereitet werden. Von Gunnar Schupelius. Weiterlesen auf bz-berlin.de
Da gibt es doch nur eine Aussage “ den Justizmarionetten sollte man mal tüchtig eine kleben“
„Wird künftig keiner mehr wegen Mordes angeklagt, wenn die Obduktion seines Opfers später ergibt, dass es Krebs im Endstadium hatte und sowieso gestorben wäre?“
Angeklagt vielleicht, aber für mildere Urteile sorgt das allemal.
Beim Schläger-Opfer Dominik Brunner am 12.09.2009 in München fand man umgehend Herzversagen als Todesursache, ebenso beim Schläger-Opfer Markus B. am 08.09.2018 in Köthen – und auch beim Schläger-Opfer Niklas B. am 06.05.2016 in Bad Godesberg dauerte es nicht lange, bis man „vorgeschädigte Gefäße im Gehirn“ fand, die für den Tod verantwortlich waren.
Und als am 23.05.2018 Susanna F. in Wiesbaden-Erbenheim von einem irakischen Asylbewerber ermordet wurde, sagte Venny Lang, Christdemokratin, CDA-Politikerin und „Flüchtlingshelferin mit Leib und Seele“: Hätte sie nicht dieser Iraker ermordet, wäre sie vielleicht „von einem Auto überfahren worden oder jemand anders hätte sie getötet.“ (Venny Lang, CDU, am 09.06.2018)
Ich hatte unter dem Weltartikel geschaut, und war sehr verwundert. Nahezu alle Kommentare sprachen von einem inakzeptabelen „Urteil“. Dutzende Kommentare, nahezu identisch in ihrer Aussage! Sind die Leute so blöd, dass sie eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht von einem Gerichtsverfahren unterscheiden können, oder sind die Kommentare unter solch Artikeln nicht von Lesern, sondern Stimmungsmache, die auch noch die Deutschen als völlig inkompetent erscheinen lässt?
So agiert ein rassistischer Apparat.
Ich habe mich klimaaktivistisch schon vor einer Wache am hiesigen Briefkasten festgeklebt. Unterstützinnedengruppe trug postalisch zu versendende Post an anderer Standorte und lieh mir auch Handy, damit ich das hier schreiben kann, mit vollgeschissener Hose am Arsch der Welt.
Denn allenfalls lacht mal Hundspaziergänger oder Bauer mit Güllewagen hupt mal gutmütig Zuspruch und gewährt kurze Dusche.
Diese Schlussfolgerung ist absoluter Rechtsbruch und wurde sonst noch nie als entscheidungsrelevant angesehen:
„Denn, so die Anklagebehörde: Die Radfahrerin sei schon so schwer verletzt gewesen, dass sie „ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können“.“!
Das Verhalten der Kleber war kausal für die „Nicht-Rettung“ – und wenn es tatsächlich das Leben nur um wenige Minuten verlängert hätte. Was übrigens zudem bewiesen werden müsste, wenn man schon von verpflichtenden Vorschriften abweichen will!
Das ist und nun wohl war die bislang unter Juristen vollkommen übereinstimmende Meinung. Dass sich derartige Umstände ggf. auf das Strafmaß auswirken könnten, steht auf einem ganz anderen Blatt!
Aber die strafrechtliche Ursächlichkeit wird eben nicht dadurch beseitigt, dass „etwas auch ohne diese Verursachung“ geschehen wäre.
Im übrigen ist im Strafrecht bei schwerwiegenden Taten – wie Tötung – auch ein Versuch schon strafbar. Gerade weil die Folgen von etwas (hier: Staubildung) nicht absehbar sind, besteht für derartige Taten sogar ein erhöhtes Anklage- und Strafbedürfnis.
Es bleibt dabei: Rechtsbeugung – wenn bei einem rechtsrelevanten Geschehen geltende Verfahrensvorschriften nicht mehr beachtet und keine Anklage erhoben wird!
Es drängt sich der Eindruck auf, dass sich durch die dienerische Rechtsprechung in der Corona-Zeit generell ein „sehr leichtfüßiger Umgang“ mit Recht auch in anderen Bereichen eingeschlichen hat.
Pfui, was ist das nur für eine Haltungsjustiz.
Klimakleber können nunmehr stets weitermachen wie bisher.
Wann kommen endlich Hausdurchsuchungen bei derartigen
Herrgöttern in Schwarz.
Das hatten wir doch vor Jahrzehnten schon, wie hieß der NAZI Richter noch gleich? ach ja das war Johann Freisler der sprach auch RECHT wie es verlangt wurde. Man sieht die Geschichte wiederholt sich.
Man hat vergessen zu erwähnen, welche Entscheidung die Notärztin noch getroffen hat:
Das „Spezialfahrzeug der Feuerwehr“ sollte den voll beladenen LKW anheben um die mit den Beinen eingeklemmte Frau zu befreien.
Dadurch das das Fahrzeug nicht an Irt und Stelle kam entschied man sich dann nochmals über die (noch schreiende Frau) rüber zu fahren!