Samstag, 4. Mai 2024
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Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth

Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth

Immer auf Tuchfühlung mit der Regierung: Verfassungsgerichtspräsident Harbarth (r.) (Foto:Imago)

Das erneute kompromittierende und in seiner Außenwirkung fatale, vertrauliche “Arbeitstreffen” zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung und Richtern des Bundesverfassungsgerichtes auf Einladung von dessen Präsident Stephan Harbarth vom 8. November (Ansage! berichtete) hat ein Nachspiel. Die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby stellte nun einen Befangenheitsantrag gegen Harbarth. Dieser bezieht sich auf eine Verfassungsbeschwerde zur fehlenden Umsetzung von Artikel 146 Grundgesetz (Verfassungsgebung durch das Volk), die  seit dem 15. September 2023 in Karlsruhe, zuständigkeitshalber beim von Harbarth geleiteten Ersten Senat, unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1786/23 rechtshängig ist.

Die Beschwerdeführer machen geltend, dass das als “Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ deklarierte Supper hinter verschlossenen Türen zwischen Vertretern der exekutiven und obersten judikativen Gewalt “weder im Grundgesetz noch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz noch in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts eine Rechtsgrundlage hat”. Sie gehen davon aus, dass ihre Verfassungsbeschwerde auch Gesprächsthema beim Treffen zwischen Regierung und Verfassungsrichtern war.

“Büchse der Pandora”

Sie befürchten, dass die Vertreter der Regierung die Richter dort davor möglicherweise warnten, “die Büchse der Pandora – in ihren Kreisen Volkssouveränität genannt – mit Aktivierung des Artikels 146 Grundgesetz zu öffnen”, so die GemeinWohl-Lobby. Da der Verfassungsgerichtspräsident selbst Initiator dieses „Gesprächs“ zwischen ausführender und rechtsprechender Gewalt war, sei die Besorgnis der Befangenheit absolut gegeben, teilten die Anwälte der Bürgerinitiative mit ihrem Schriftsatz vom 13. November 2023 mit.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollen Beschwerdeführer, vertreten durch die Zittauer Anwaltskanzlei Willemer, erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt, dem deutschen Volk gemäß Artikel 146 Grundgesetz die Gelegenheit zu geben, über seine Verfassung abzustimmen – so, wie es von den Verfassern des Grundgesetzes vorgesehen ist. Bisher haben es jedoch noch  alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien abgelehnt, das deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen zu lassen; nach Meinung der Bürgerinitiative und ihrer Unterschützer handelt es sich um einen klaren Beweis des “Misstrauens gegen das eigene Volk und ein Verstoß gegen das Grundgesetz”.

20 Antworten

  1. Wieder so ein Thema, welches mir inzwischen zu dümmlich ist, um es zu kommentieren, denn dazu war schon vor 2010 alles kommentiert, was es zu kommentieren gab. Der Rest ist der Irrsinn der “Helden” vom “heldenhaften Widerstand”.

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    1. das ganze politintelligenztum gehört weggesperrt…
      betrug lügen vertuschen behindern missachten und vergessen…
      bestes beispiel und vorbild für unsere eh schon gestörte jugend…
      afd und für das pack gilt : ade

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  2. Warum nur eine Verfassungsbeschwerde gegen Harbarth und nicht gegen ALLE dort von den “Politikern” installierten “Richter” – so meine Meinung!?

    Zuerst mal etwas grundsätzliches zu Verfassungsbeschwerden:

    „Hinweise zum abgeschlossenen Verfahren der Verfassungsgeschwerde
    ….
    Ein Beschluss, durch den die Annahme einer Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird, muss nach § 93d Abs. 1 Satz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht begründet werden. Die sehr kurze Fassung des Beschlusses trägt erheblich dazu bei, dass das Bundesverfassungsgericht befähigt bleibt, über im Durchschnitt ca. 6000 Verfahren jährlich zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidungen deshalb auch nachträglich nicht erläutern.“

    Meine Meinung: wenn jährlich beim Bundesverfassungsgericht ca. 6000 Verfassungsbeschwerden eingehen so stimmt mit unserer „Verfassung“ etwas nicht. Eine Verfassungsbeschwerde einzureichen – wie in meinem Fall – ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Wenn letztinstanzlich ein „Gericht“, welches mit „Richtern“ besetzt ist die nach Art. 94 Abs. 1 GG dort „hingewählt“ wurden (Gewaltenteilung sieht meiner Meinung nach anders aus) sich über gesatztes Recht hinwegsetzen, ziehe ich für mich folgende Schlussfolgerung: die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtsstaat.

    Da Art. 23 GG in der Fassung vom 23. Mai 1949 im Zuge der „Wiedervereinigung“ gestrichen wurde, hat das GG im Übrigen keinen räumlichen Geltungsbereich mehr. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass das GG seit Inkrafttreten inzwischen mehr als 40 Mal von „Politikern“ geändert wurde und fast immer zum Nachteil der Bürger! Hätten wir gem. Art. 146 GG eine Verfassung, würde da – wenn es nach mir ginge – folgender Artikel drinstehen:

    Bei Aufnahme, Änderungen oder Entfall von Artikeln in die Verfassung sind diese von mindestens der Hälfte aller wahlberechtigten deutschen Staatsbürger mehrheitlich zu beschließen; im Fall von Aufnahme, Änderungen oder Entfall von Artikeln, welche in die Grundrechte eingreifen, ist eine Zweidrittelmehrheit von mindestens der Hälfte aller wahlberechtigten deutschen Staatsbürger erforderlich.

    Im Übringen hat das oberste Gericht, welches über Recht einer Verfassung richten soll, sich schon mal KEIN Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu geben. Aus einer Verfassung – so mein Verständnis – leitet sich gesatztes Recht ab. Es ist längst überfällig, dass der Souverän, nämlich das deutsche Volk, sich seine Rechte zurückholt und das Recht wieder vom Kopf auf die Füße stellt.

    Carpe diem.

    Auszug aus Faust I “Studierzimmer”

    Mephistopheles: Doch wählt mir eine Fakultät!

    Schüler: Zur Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen.

    Mephistopheles: Ich kann es Euch so sehr nicht übelnehmen,
    Ich weiß, wie es um diese Lehre steht.
    Es erben sich Gesetz’ und Rechte
    Wie eine ewge Krankheit fort;
    Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte
    Und rücken sacht von Ort zu Ort.
    Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage;
    Weh dir, daß du ein Enkel bist!
    Vom Rechte, das mit uns geboren ist,
    Von dem ist, leider! Nie die Frage.

    Schüler: Mein Abscheu wird durch Euch vermehrt.
    O glücklich der, den Ihr belehrt!
    Fast möcht ich nun Theologie studieren.

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  3. Was mittlerweile von der Regierung verursacht wird, ist einfach unfassbar!
    Mit Demokratie hat das alles aber auch gar nichts mehr zu tun.
    Wir leben in einem totalitären Staat . Was nach der Weimarer Republik kam war nicht schlimmer!

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  4. Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht über eine nicht existente Verfassung. Da muss sich das BVG aber um 360° drehen…

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    1. Das VG soll uns ja davor bewahren, dass wir uns eine Verfassung geben – was ja auch nicht nötig ist, denn wir haben eine GÜLTIGE VERFASSUNG eine in der der Bürgerliche Tod und die Vermögenseinziehung ausgeschlossen sind, Die einzige weltweit, die uns als Staatsangehörige der Bundesstaaten gem. RuStAG die Souveränität garantiert und den parasitären Parteienlakaien jede Rechtfertigung abspricht uns auszuplündern und zu knechten. Wenn ich daran denke, dass alle Wahlen seit 1956 gem. Urteil aus 2012 UNFÜLTIG sind, wird verständlich dass sie uns förmlich abschaffen wollen … woran an allen Fronten massiv gearbeitet wird Es geht darum den DEUTSCHEN GEIST unserer Klassiker zu re-aktivieren … bitte laßt uns gemeinsam unsere schwer traumatisierte Volksseele heilen, damit dieser Geist wieder zum Vorschein kommt!

  5. https://www.nius.de/Kommentar/historisches-urteil-hoechstes-gericht-stoppt-habecks-gruenen-wahnsinn-warum-die-regierung-jetzt-bankrott-ist/1b093514-a913-4732-bd22-c78e79abbfcf

    „Historisches Urteil: Höchstes Gericht stoppt Habecks Grünen-Wahnsinn! Warum die Regierung jetzt bankrott ist

    15.11.2023 – 17:15 Uhr
    Author icon
    JULIAN REICHELT
    Wie Robert Habeck sagen würde: Die Regierung ist nicht bankrott, sie hat nur einfach kein Geld mehr.
    Heute ist ein historischer Tag für dieses Land: Zwar regiert noch die Ampel des Irrsinns in Berlin, noch ist diese schlechteste Bundesregierung aller Zeiten nicht implodiert, sondern im Amt, ABER, und dies ist ein historisches ABER: Die Regierung ist bankrott. Nicht moralisch, das sind sie schon lange. Sondern finanziell.“

    Mein Dank geht an die Kläger aus den Reihen der CDU und ich sehe verdammt eine
    große Nähe von CDU + dem Präses des BvfG.
    Egal, war in diesem Fall für uns Bürger sehr dienlich, aber auch zwingend notwendig !
    Alle dreckigen grünlichlinken Ideologieprojekte zum Schaden von Deutschland, der Wirtschaft und uns Bürger sind gestorben !

    Habeck, hau endlich ab aus der entscheidenden Politik, denn er kann es nicht, wird es in Zukunft auch nicht können.
    Also, Schuster bleib bei deinen Leisten.
    Die Nummer als Wirtschaftsminister war viel zu groß für ihn !

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    1. Keine Regierung ist da “bankrott”.
      Erstens wird das Geld sowieso aus dem Nichts geschöpft und die eigentlich wirkliche Enteignungssteuer ist die sogenannte “Inflation”, also der heimliche subtile Diebstahl seit Jahrzehnten und Zweitens:

      Macht der Staat pleite, geht natürlich nicht der Staat pleite sondern dessen Bürger !!!

      1. Ach der Verweis auf ein rechtmäßiges urteil des budesGG Gerichtes ist für euch also justiziabel
        genau sie der Verweis auf den 4+2 vertrag
        wenn wollt ihr eigentlich verar…….

  6. In Deutschland drohen allen Richtern eine hundertjährige Verfolgung für ihr heutiges tun!
    Warum, das kennen sie durch die Verfolgung ihrer eigenen Kollegen!

  7. Die “BRD” fußt auf zwei “Rechtsaxiomen”:
    1. Der Nomenklatura ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich und buchstabengetreu genau so verboten ist.
    2. Dem Untertanen kann durch die Nomenklatura alles verboten werden, was nicht ausdrücklich und genau so erlaubt ist.
    Beispiel zu 1: Gibt es irgendwo ein Verbot, verdiente Parteischranzen zu Richtern zu ernennen? Nein? Also erlaubt.
    Beispiel zu 2: Steht irgendwo, dass ein öffentliches Vorzeigen des Grundgesetzes erlaubt ist? Nein? Also verboten.

  8. Ist eigentlich schon jemand aufgefallen, dass der Logo-Adler vom BVerG nur 5 Schwingen (bundesverfassungsgericht.de) der Logo-Bundestag-Adler jedoch deren 6 hat (bundestag.de)?

    Bedeutet das, je weniger Schwingen man hat desto weniger hat man zu sagen bzw. wurde zurechtgestutzt?

    Eines ist jedoch sicher: dem steuerzahlenden deutschen Staatsbürger hat man längst die Flügel gestutzt.