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Die Forderung nach Abschaffung des Parteienstaates ist ein Plädoyer für mehr, nicht weniger Demokratie

Die Forderung nach Abschaffung des Parteienstaates ist ein Plädoyer für mehr, nicht weniger Demokratie

Parteien als eigentlicher Souverän anstelle des Bürgers: Kein befriedigender demokratischer Zustand (Symbolbild:ScreenshotTwitter)

Der AfD wird hierzulande inzwischen einfach alles zugetraut – und so ist es kein Wunder, dass sich alle Medien auf jede Gelegenheit stürzen, angebliche Scheinbelege für die “umstürzlerischen” Forderungen der AfD zu identifizieren. Seit dem wohlplatzierten „Correctiv“-Bericht über ein angebliches rechtsradikales „Geheimtreffen“ in Potsdam im November, auf dem über Massendeportationen gesprochen worden sei, läuft die politisch-mediale Hetzkampagne gegen die AfD planmäßig auf Hochtouren. Obwohl „Correctiv“, wenn auch still und heimlich, Abstand von den eigenen Behauptungen nahm und sie bereits mehrfach korrigierte, wird weiterhin aus allen Rohren auf die AfD geschossen. Keine Behauptung ist absurd genug, um sie gegen die Partei zu verwenden.

Dabei schießen die Ampel-Parteigänger und die deutschen Regierungsschutzmedien wider besseres Wissen sogar  jene an, die eigentlich das genaue Gegenteil des ihnen Unterstellten propagieren. So ergeht es derzeit dem Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Lars Hünich. Dieser hatte am 18. Januar erklärt: „Wenn wir morgen in einer Regierungsverantwortung sind, dann müssen wir diesen Parteienstaat abschaffen.“ Diese Aussage genügte für einen neuerlichen Aufschrei, der absurder nicht sein könnte: In nahezu allen Medien wird Hünichs Forderung so interpretiert, als wolle die AfD hier wieder einmal “die Demokratie abschaffen”. Der Innenausschuss des Brandenburger Landtags befasste sich prompt mit Hünichs Forderung. Natürlich stand auch der Verfassungsschutz, der den Brandenburger AfD-Verband bereits mit 60 (!) V-Leuten infiltriert hat, sogleich bereit, um die völlig harmlose Aussage Hünichs gegen ihn zu verwenden. „Wir haben das ZDF-Video schon gesichert. Es ist eingeflossen in die Bewertung zur Einstufung der AfD. Weil wir es als Verstoß gegen die Verfassung bewertet haben, was Herr Hünich da gesagt hat: die Abschaffung des Parteienstaates“, erklärte Verfassungsschutzchef Jörg Müller.

Ahnungslose und ignorante AfD-Jäger

Müller demonstriert damit das schockierende Ausmaß der eigenen Ahnungslosigkeit und der bösartigen Ignoranz, die inzwischen jedem behördlichen Handeln gegen die AfD zugrundeliegt. Denn die Empörung ist wieder einmal eine einzige Farce. Tatsächlich hat sich Hüning nämlich mit seiner Forderung für mehr, nicht weniger Demokratie starkgemacht. Weder er noch sonst jemand aus der AfD hat sich für die Abschaffung des Staates oder der Demokratie ausgesprochen – sondern für ein Ende der Allmacht der Parteien. Genau das, und nur das, ist mit der Forderung nach Abschaffung des Parteienstaates gemeint. “Parteienstaat” ist ein feststehender, negativ belegter Begriff der Politikwissenschaft der – so Wikipedia – für einen demokratiegefährdenden bedrohlichen Zustand steht: “Der Parteienstaat wird zum vollständigen Parteienstaat, wenn sich alle Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – ausschließlich in den Händen formierter gesellschaftlicher Kräfte wie der politischen Parteien befinden. Diese Art eines Gesellschaftssystems wird auch ‘Parteienherrschaft’ genannt.” Für die Abschaffung dieses Systems hatten sich zuvor auch schon Politiker der etablierten Parteien ausgesprochen – und genau hieran knüpft Hünichs Kritik an (er selbst gehört ja ebenfalls einer Partei an, es geht also nicht um Parteienabschaffung, sondern um ein Ende der korrupten Parteiverfilzung!).

Diese Kritik ist mehr als begründet – denn Deutschland erfüllt längst alle Bedingungen eines solchen “Parteienstaates”: Obwohl Parteien laut Grundgesetz lediglich an der politischen Willensbildung “mitwirken sollen, dominieren sie direkt oder indirekt das gesamte politische System und haben die Gestaltungsmacht unter Aushebelung der Gewaltenteilung völlig an sich gerissen. Ihre Führungsgremien bestimmen je nach nützlichen “Beziehungen” (neudeutsch: “Vernetzung“) und Loyalitätsgrad, wer auf einen „sicheren Listenplatz“ für Wahlen kommt und wer welche lukrativen Mandate innehaben darf. So entstehen Abhängigkeiten, die auch zur faktischen Abschaffung des freien Abgeordnetenmandats geführt haben – da längst parteiübergreifend (mit Ausnahme ausgerechnet der angeblich “undemokratischen” AfD) ein strikter Fraktionszwang herrscht. Jeder Abgeordnete und Politiker ist auf die Gnade seiner Partei angewiesen und kann schon allein deshalb nicht unabhängig agieren.

Der Staat als Beute

Die Parteien schanzen sich zudem über 600 Millionen Euro Steuergeld jährlich zu, um ihre Stiftungen zu finanzieren (wobei die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung als einzige rechtswidrig ausgenommen wird); sie dominieren die Justiz und sogar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; sie verhindern nach Kräften Volksabstimmungen und andere Formen demokratischer Mitbestimmung. Das gesamte politische Personal, Behördenleitungen und Spitzenbeamtenstellen werden aus ihren Reihen besetzt und sind ihren Auswahlkriterien unterworfen. Die absolute fachliche und charakterliche Unfähigkeit des Ampel-Personals ist nur das extremste Beispiel dafür, dass die Parteienherrschaft zur Gefahr für das ganze Land geworden ist. Eine demokratische Gewaltenteilung ist dadurch nicht mehr gegeben. Kritik an diesen Auswüchsen gibt es seit Jahrzehnten. Der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker hatte 1992 festgestellt, die Parteien hätten sich “den Staat zur Beute” gemacht. Der Ruf nach Beschneidung ihrer Macht sei daher nicht verfassungswidrig, sondern vollauf im Sinne des Grundgesetzes. Bei von Weizsäckers Aussagen wäre damals, in rationaleren und zurechnungsfähigeren Zeiten, niemand auch nur ansatzweise auf den Gedanken gekommen, darin demokratiegefährdende Umtriebe oder gar eine Ablehnung des Staates als solche zu erkennen. Bei der AfD aber wird es nun genau so gedreht. Die Wahnsinnigen schaffen sich ihre eigenen Argumente.

Und so wird Hünichs Forderung nun abermals zum Anlass genommen, die AfD als staatsfeindliche Organisation darzustellen. Die brandenburgische Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) behauptete allen Ernstes, Hünichs Äußerungen seien “…falsch und gefährlich. Es gibt in Deutschland keinen ‚Parteienstaat‘, wie behauptet wird, sondern eine pluralistische Demokratie mit freien, gleichen und geheimen Wahlen.“ Man fragt sich, ob sie diesen Nonsens tatsächlich glaubt – oder nur die Kaste verteidigt, der sie ihre eigene Karriere verdankt. Hünich selbst kommentierte das Aufsehen, das seine begründeten und vernünftigen Worte ausgelöst haben, mit der korrekten Feststellung, dass diese bösartig aus dem Zusammenhang gerissen worden seien. Auch er wies darauf hin, dass der Terminus „Parteienstaat“ eine politische Wirklichkeit beschreiben, in der „Parteien… die Institutionen, die Behörden, die Ministerien, die Zivilgesellschaft quasi unter sich aufteilen“. Genau dies ist in Deutschland der Fall. Der lächerlichen künstlichen Aufregung um die geradezu banalen Aussagen Hünichs zum Zwecke der weiteren AfD-Verteufelung wird all dies natürlich keinen Abbruch tun.

19 Antworten

  1. @ABSCHAFFUNG DES PARTEIENSTAATES
    ich vermute mal, das es eine Organisationsform wie Parteien geben muß, denn eine derart große Gesellschaft ist nicht ohne Fachwissen zu organisieren. In einem Dorf mag das noch gehen, nicht aber in einer Millionengesellschaft.
    Das Problem ist, das die Auftragsgeber – die Bürger – die Beauftragten überwachen und Kontrollieren müssen und bei Inkompetenz oder Verrat auch feuern.
    Es ist eine Bring-Schuld der Wähler, die in Deutschland – gezwungenermaßen durch das Besatzersystem – nicht erfüllt wird.
    Hätten die Wähler ihre Aufgabe erfüllt, wären die meisten heutigen “Politiker” nicht in irgendeinem Amt, und Vorfälle wie Corona, CO2 oder Cum-EX niemals möglich gewesen.
    Diese waren und sind nur möglich, weil die Wähler eben nicht nach sachlicher Notwendigkeit, sondern nach manipuliertem persönlichem Empfinden wählen.
    Oder anders formuliert : es kommt auf die Informationsgeber an – seien es Medien oder Politiker – dann ist es gleichgültig, ob Parteien oder Thing. Taugen die Informationsgeber nichts, gibt es immer Mißbrauch !
    Schauen sie sich an, wieviele Unschuldige in den Gefängnissen bis hin zur Todeszelle sitzen, weil die Juristen Politik machen ! Wie viele Fehlurteile gibt es aus den unterschiedlichen Machtmißbräuchen!
    Banales und inzwischen abgeschlossenes Beispiel : der Fall Gustl Mollath.
    Der Mann war 10 Jahre in der Klapse, weil Politik und Justiz mit Unterstützung des Gesundheitssystems Steuerhinterzieher geschützt haben – so lange, bis der Steuerbetrug verjährt war !
    Jeder, der will, kann es wissen – aber den Wählern war es gleichgültig – sie haben die Politiker dafür höchstens noch bewundert – was für tolle Hechte !
    Mehr oder weniger “Demokratie” – spielt keine Rolle, wenn die Vertreter der Bürger nichts taugen oder die Bürger nicht demokratiefähig sind ! Auch die Demokratie – wie immer sie sie definieren, hat ihre Anforderungen !

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  2. Kommentierte Ergänzungen zu 3 Zitaten:

    1.„Wenn wir morgen in einer Regierungsverantwortung sind, dann müssen wir diesen Parteienstaat abschaffen.“

    Mit Verlaub gesagt, ist dieser Satz wirklich saublöd. Auch wenn man es anders meint, ist diese gewollt manipulativ aufgegriffene Aussage eben doch ein gefundenes Fressen für alle wahren Fressfeinde einer echten Demokratie!

    „Die Parteien schanzen sich zudem über 600 Millionen Euro Steuergeld jährlich zu, um ihre Stiftungen zu finanzieren (wobei die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung als einzige rechtswidrig ausgenommen wird); sie dominieren die Justiz und sogar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; sie verhindern nach Kräften Volksabstimmungen und andere Formen demokratischer Mitbestimmung.“

    Der Gleichheitsgrundsatz, einschließlich des diesen auch beinhaltenden Un-Gleichheits-Grundsatzes, ist einer der Kerngedanken jeglicher echter Demokratie. Gleiches ist gleich, Ungleiches ungleich zu behandeln. Wenn dieser Grundsatz derart offensichtlich missachtet wird, mag wer will, noch von Demokratie sprechen, der Verstoß beweist jedoch, dass es keine mehr sein kann/ist.

    „Der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker hatte 1992 festgestellt, die Parteien hätten sich “den Staat zur Beute” gemacht. Der Ruf nach Beschneidung ihrer Macht sei daher nicht
    verfassungswidrig, sondern vollauf im Sinne des Grundgesetzes.“

    Selbstverständlich haben sich nicht nur die Parteien, sondern sogar ihre Funktionsträger in massivster Form diesen Staat zur Beute gemacht. Neue Posten für Anhänger en masse. Es ist nicht nur eine ausufernde Parteien- und parteinahe Umfeld-Finanzierung, in der diese Cliquen sich inzwischen in mehrfachen Milliardenhöhe sonnen. Eine Außenministerin leistet sich nicht nur kostenträchtige Sonderflüge, sondern auch Fotografen, Gesichts-und Maskenkleber, Friseure und ähnliches, wofür sich früher jeder Politiker in den Boden geschämt hätte. Alleine dafür muss der Steuerzahler mehrere hunderttausend Euro investieren. Unverschämt und unerträglich!

    Die politische Landschaft wird als Selbstbedienungsladen (Villa in Brüssel; eigene Hubschrauber etc.) pervertiert, der an die übelsten Zeiten des Absolutismus erinnert. In Sachen „Volksausbeutung“ steigen die heutigen Leuchtkräfte in ihre selbstdefinierten moralische Höhe auf, bei denen sämtliche Kaiser, Könige und Fürsten früherer Zeiten mit ihren eigenen Ego-Tipps dagegen ganz blass aussehen. Wie man ja hört, entsteht jetzt in Berlin ein Regierungsschloss, das in seiner Pracht ein Schloss Versailles glatt vergessen lässt …

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  3. Der Parteienstaat ist in der Tat ohne Alternativen die BESTE gewachsene Demokratie und alle Abschaffungspolemiken sind daher dumpfer Antidemokratismus von Leuten, die im Parteienstaat schlecht abschneiden. Zwar könnte man ihn mit direkteren Formen ergänzen (was aber kein Allheilmittel ist, siehe die Schweiz mit ähnlichen Negativerscheinungen, Überfremdung +Kriminalität, wie bei uns) und den Einfluß der Parteien etwas beschränken, aber im Prinzip bliebe alles gleich. Jede Partei (und es gibt keine bessere Demokratie) neigt dazu, sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen so weit wie möglich, und wenn die AfD 51% oder gar 2/3 der Stimmen hätte, würde sie auch das tun,was sie vorher angekündigt hat. Demokratie und Parteienstaat sind nur so schlecht, wie auch ein Volk schlecht ist, und da haben wir es bei den heutigen BRD-Deutschen mit den debil-unfähigsten oder verdorbensten der ganzen deutschen Geschichte zu tun, siehe die aktuellen Demos gegen-rechts, gegen jeden patriotischen Ansatz. Und hatten wir in demselben Parteienstaat doch bis in die 70er einen blühenden, geordneten Staat im Gegensatz zum heutigen Shithole BRD, was aber 80% der Wähler seit ewig so absegnen! Da ist dann nichts zu machen, auch wenn die Umfragen meist ganz anders ausfallen mit 80% pro Sarrazin und DM-Erhalt.

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  4. “Der Parteienstaat wird zum vollständigen Parteienstaat, wenn sich alle Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – ausschließlich in den Händen formierter gesellschaftlicher Kräfte wie der politischen Parteien befinden. Diese Art eines Gesellschaftssystems wird auch „Parteienherrschaft“ genannt.” (Wikipedia)
    Aber so ist es doch. Jetzt muß Wikipedia fieberhaft eine andere Definition finden, denn sonst erkennen die Bürger, daß sie inzwischen in genau diesem Parteienstaat leben.

  5. Die Parteien verbieten wird mit dem System nicht machbar sein. Das fängt beim GG an und endet bei den roten Robentäten aus Karslruhe.
    Das alleine reicht außerdem so gar nicht, um irgendwas zu ändern / zu retten.
    Solang das echte menschliche Verhalten nicht in die Grundlagen des Staatsgebäudes einbezogen wird, gibt es nur den Untergang. Denn die Theorie des politisch mündigen Bürgers funktioniert nicht. Die Masse ist desinteressiert, informiert sich nicht selbst, “hat keine Zeit”, läuft einfach der Herde hinterher und entscheidet damit jede Wahl.

    Solange Punkt 3 nicht gelöst ist, erübrigt es sich einen 4. (5. 6. 7. …) Punkt anzuführen (nicht das ich dies früher oft genug schon gemacht hätte).

  6. C. F. von Weizsäcker, der “geistreichere” Bruder Richards, hat die Rechtswidrigkeit des “Parteienstaats” in seinem 1982 (?) erschienen Buch “Der bedrohte Friede” mit vielen der heute zu beobachtenden Symptomen bereits beschrieben; darunter, daß sich die “Regierenden” vor der Wahlvolk würden schützen müssen!
    Wer, wie die genannten “Demokraten” ernsthaft behauptet, die Wahlen könnten “verfassungsgemäß” seien, macht bereits grundlegende Fehler.
    1). gibt/gab es im Besatzungsgebiet “BRD” keine Verfassung, sondern nur ein für derartige Konstrukte gedachtes Grundgesetz, das außerdem 1989 in Paris auf Befehl der Alliierten durch die Streichung des alten §23 GG, in dem der “unbedingt erforderliche räumliche Geltungsbereich” des Gesetzes angegeben war (BVerfG), “aufgehoben” wurde, ohne den kein Gesetz gültig werden kann. Dies kann man auch dem Bundesgesetzblatt entnehmen.
    2). Ferner heißt es in Artikel 38 des Wahlgesetzes:
    “(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen”.
    Dies wird ersichtlich nicht sichergestellt, da die Wahlen eben nicht “unmittelbar” stattfinden durch die indirekte Wahl einer immer größeren Anzahl von Parlamentssesseldrückern über die Parteilisten, die die Entsandten dann auch noch “abhängig” machen (Fraktionszwang).
    2). Dem immer noch gültigen “Tillessen-Urteil” bereits aus dem Jahre 1947 zufolge sind sämtliche Parlamente wegen der nicht stattfindenden Trennung der drei Gewalten, Exekutive, Legislative und Judikative unrechtmäßig besetzt und damit illegal. Dieses Tribunal ist das Pendant zum bekannteren “Nürnberger Tribunal”, das von den Amerikanern eingesetzt wurde, während das in Rastatt von den Franzosen eingesetzt wurde. Die Urteile sind aber immer noch gültig, denn alle “Bundesregierungen” mußten dies immer wieder anerkennen.
    “Die Verfassungswidrigkeit des Bundestages und der Landtage ergibt sich daraus, daß die im Tillessen-Urteil vom Tribunal Général in Rastatt am 6.1.1947 getroffene analog bindende Feststellung anzuwenden ist, daß das
    in Bezug genommene BRD-Gesetz unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzwidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, daß das (Gesetz analog zum sogenann-ten) Ermächtigungsgesetz vom 23.3.1933 entgegen der Behauptung, daß es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das (infolge der Personalunion von Regierung und Gesetzge-bung) eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte, und daß es (durch die Vereinigung der gesetzgebenden Gewalt mit der vollziehenden in der Hand des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidenten, ihrer Minister und parlamentarischen Staatssekretäre) alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen (insbesondere dem Gewaltentrennungsgebot, Art. 20(2)2 GG) entsprechenden Regierung verletzt. Es macht keinen Unterschied in der Verfassungswidrigkeit der Zusammensetzung eines Parlaments, ob Abgeordnete (Kommunisten), die hineingehören, ausgeschlossen werden, oder Exekutivbedienstete (Kanzler, Ministerpräsidenten, Minister, parlamentarische Staatssekretäre), die nicht hineingehören, im Parlament als abstimmberechtigte Mitglieder sitzen.
    Diese Tribunal-Entscheidung ist im Staatsarchiv in Freiburg archiviert und bis heute für alle Behörden, Gerichte und Gesetzgeber der BRD auch gemäß Art. 4 des 2. Gesetzes v. 23.11.2007 über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministers bindend, denn es machte die rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe des Tribunals allgemeingültig, Zitat: „Die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe sind für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend.“
    Daher kann das in Bezug genommene BRD-Gesetz nicht wirksam sein, und seine Nichtigkeit schließt die Anwendung seiner Bestimmungen, wo immer sie bürgerbelastend über die Einschränkungen im GG und in den Menschenrechtsverträgen hinausgehen, gegen Rechtsuchende aus.
    Das Gleiche gilt für alle übrigen Gesetze, die der Bundestag oder Landtage erließen, da die verfassungswidrige Zusammensetzung dieser Parlamente, in denen Abgeordnete von Parteien bestimmt werden, auf die kein Bürger Staatsgewalt übertragen kann, und zwischen Legislative und Exekutive statt Gewaltentrennung Personalunion herrscht, von Anfang an durchgehend bis heute besteht und den GG-Rechtsstaat zur Gewalteneinheitstyrannis = Realinexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung pervertiert. Der
    Rechtsuchende darf also nur nach dem Grundgesetz und den Menschenrechten behandelt und muß von sie einschränkenden bürgerbelastenden Bestimmungen einfacher Bundes- und Landesgesetze verschont werden, denn sie sind z.Z. verfassungswidrig”.
    Auch die Hintergründe zu diesem Prozeß sind äußerst interessant, da sie im Fall des Wiedervorhandenseins von “zulässigen Gerichten”, für die jetzt rechtswidrig “Amtierenden” Konsequenzen zeitigen dürften, die auch einer der Gründe für die Aufrechterhaltung des schon von Herrn Seehofer als “Unrechtsregime” bezeichneten Pseudo-Staates sein dürften.

    Tillessen, Marineoffizier im 1. Weltkrieg, beging 1921 einen Fememord am Zentrumspolitiker Erzberger, entzog sich zunächst seiner Verhaftung durch Flucht, kam dann aber in den Genuß der Straffreiheitsverordnung, die Reichspräsident von Hindenburg am 21.3.1933 unterschrieb, und diente wieder in der Kriegsmarine bis zum Korvettenkapitän. Nach dem Krieg wurde Tillessen angezeigt, verhört, verhaftet und angeklagt. Das LG Offenburg lehnte die Verfahrenseröffnung ab, das OLG Freiburg sprach ihn frei, beide unter Hinweis auf die Straffreiheitsverordnung von 1933. Nach Haftentlassung entführte der Geheimdienst Tillessen nach Frankreich, und der Richter am OLG, der ihn freigesprochen hatte, wurde entlassen. Das Tribunal Général als oberstes Gericht der französischen Besatzungszone verkündete am 6.1. 1947 in Rastatt, daß die Straffreiheitsverordnung von 1933 unanwendbar sei, da der sie erlassen habende Reichstag 1933 wegen des Ausschlusses von 82 Abgeordneten gesetzwidrig und gewalttätig zusammengesetzt war. Diese rechtlichen Entscheidungsgründe binden seitdem alle deutschen Gerichte, Behörden und Gesetzgeber. Tillessen blieb bis 1952 in Haft und erlangte dann Haftverschonung, Strafaussetzung
    und Begnadigung. Die weiterhin gültigen Rechtsgrundsätze des Tillessen-Urteils sind auf die BRD-Parlamente anzuwenden, die auch alle verfassungswidrig zusammengesetzt sind, da in ihnen Exekutivbedien-
    stete (Kanzler, Ministerpräsidenten, Minister, parlamentarische Staatssekretäre) Sitz und Stimme haben, mit der Folge, daß die vom Bundestag oder Landtagen erlassenen Gesetze auch alle unwirksam sind.

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    1. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/4076, 18. Wahlperiode, 20.02.2015
      Antwort der Bundesregierung (auf Seite 10 der Drucksache):

      “Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass
      das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bun-
      desrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völ-
      kerrechtssubjekt identisch ist (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137,
      155). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Klei-
      nen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/3744 vom
      6. Dezember 2006 verwiesen.”

      Weitere interessante Infos sind auch unter dem Link “https://s-h-a-e-f.de” zu finden.

      1. Dieses genannte Urteil ist an “Zweideutigkeit” nicht zu überbieten und entbehrt jeder Logik. Absichtsvoll wird “Deutschland” mit BRD gleichgesetzt – oder auch nicht -, Hauptsache, es paßt zum gewünschten Zweck. Nur die Alliierten halten Deutschland (als das in den Grenzen von 1937 von ihnen beschlagnahmte Gebiet) und die BRD (als Zusammenschluß von Trizonesien) klar auseinander.
        Wenn das Deutsche Reich aber nicht untergegangen ist, wofür auch ein Urteil des supreme court der USA spricht, kann es auf dessen Territorium keinen weiteren Staat geben. Das verhindert das Völkerrecht.
        Hierzulande ist sich aber kaum jemand dessen bewußt, daß Deutschland nach dem 1973er Urteil BVerfGE 36 1 ff. als nicht handlungsfähiges Völkerrechtssubjekt in seinen Grenzen vom 31. 12. 1937 völkerrechtlich fortbesteht u n d daß somit die Bezeichnung des Bundes als “Bundesrepublik D e u t s c h l a n d” unter Etikettenschwindel zu rubrizieren ist. Deutschland kann es schließlich nicht 2x geben, oder? (s. o.)
        Da aber Deutschland und “BRD” einem anderen höchstrichterlichen Urteil zufolge eben doch nicht identisch sind, würde eine auch nur “teilweise Identität” bedeuten, daß die BRD genauso wie Deutschland ein “Feindstaat” wäre; besteht diese “teilweise Identität” nicht, ist die BRD als assoziiertes Mitglied der UNO erwiesenermaßen ein Feind Deutschlands, (wenn sie denn ein Staat wäre…).
        Das Lügengewebe ist so zerfahren, daß es unmöglich ist, sich ohne anzuecken zurechtzufinden.

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        1. “Das Lügengewebe ist so zerfahren, daß es unmöglich ist, sich ohne anzuecken zurechtzufinden.”

          Sicher haben Sie schon von “BRiD”, der Abkürzung von “Bundesrepublik in Deutschland” gehört –

          Um das Lügengebäude einzureißen ist meiner Meinung nach eine Verfassung gem. Art. 146 GG vom deutschen Volk zu beschließen. In Anlehnung von Art. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wäre zunächst der räumliche Geltungsbereich einer Verfassung festzuschreiben. Dieser war in Art. 23 unseres GG in der Fassung vom 23. Mai 1949 (und der Präambel) festgeschreiben, welcher jedoch im Zuge der “Wiedervereingung” gestrichen wurde. Im Nachhinein hat man den Art. 23 GG durch den s. g. “Europaartikel” wieder aufleben lassen.

          Versuchen Sie mal einen Reiseausweis für Staatenlose mit Bezug zum Staatenlosenübereinkommen vom 28. September 1954 unter Maßgabe des Bundesgesetzblattes Teil II Nr. 22. Ausgegeben zu Bonn am 22. April 1976 bei Ihrer Gemeindebehörde zu beantragen. Viel Vergnügen dabei!!!

    2. @auf Befehl der Alliierten durch die Streichung des alten §23 GG
      ja – aber den hat Kohl dann neu aufgelegt mit der Anweisung, Deutschland in der EU aufgehen zu lassen – sinngemäß !
      Man könne sogar die These stärken, das gerade Grün-Rot mit ihrer antideutschen Vernichtungspolitik den Grundgesetz Art.23 folgen !
      Ich nehme jedenfalls an, das das die Argumentation wäre, würden sie wegen Hochverrat vor Gericht und Galgen stehen – völlig unschuldig und Grundgesetz-treu !

  7. Meine Rede!!! Wir brauchen eine nach Art. 146 GG vom deutschen Volk beschlossene Verfassung in welcher die in den Bundestag gewählten Volksvertreter ausschließlich dem mehrheitlichen Willen der BEVÖLKERUNG unter Ausschluss jeglicher Ermessens, – Handlungs- und Gestaltungsspielräume zu deren exakt festgelegten Aufgaben UNTERWORFEN sind.

    Dafür reichen meiner Meinung nach max. 300 in den Bundestag für höchstens zwei Wahlperioden UNMITTELBAR gewählte Volksvertreter mit nachweislichem Fachwissen, Können, beruflicher Erfahrung, Integrität und frei von jeglichem Parteien- und Fraktionszwang und einer Altersbeschränkung zwischen 40 und 60 Jahren zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung völlig aus.

  8. Dass nun auch Herr Maaßen in die rechte Ecke gestellt wird, war zu erwarten. Er hat den Fehler gemacht, keine Brandmauer kennen zu wollen statt drum herum zu reden. Ein zu viel an Redlichkeit ist in der heutigen politischen Lage nicht angebracht. Die Institutionen sind nach dem Marsch der 68 durch und durch links-grün. Dies zu bekämpfen ist mit Sachverstand allein – dieser ist Voraussetzung für Wirtschaft und Wohlstand in einer Gesellschaft – leider nicht möglich. Das Großaufgebot an Protestierenden gegen Rechts – nicht nur gegen Nazi – ist für die Regierenden eine willkommene Unterstützung. Nur lassen sich die Gesetze der Wirtschaft nicht durch Demonstrationen ändern. Irgendwann wird sich zeigen, dass Deutschland auf der schiefen Ebene ist. Die viel besagte Transformation machen andere Staaten auch, nur anders als die besser wissenden Deutschen. Sie bauen CO2 freie Atomkraftwerke, so auch in Frankreich, wo es auch eine rechte Partei gibt. Dass man diese verbieten will, habe ich noch nicht gehört. Wo ist da ein einheitliches Europa?

  9. https://www.politikversagen.net
    „Tatort“-Kommissar nennt AfD „schlimmste Verbrecher“
    „Tatort“-Kommissar Daniel Sträßer (36): „Doch die schlimmsten der Verbrecher kommen gerade in der Politik vor. Die kommen von rechts. Die kommen von der AfD.“
    Deshalb sei es „ultrawichtig, dass wir jetzt gemeinsam einstehen und aufstehen für eine Gesellschaft, die bunt, divers und weltoffen ist“.

    Was will denn der einseitig aufgestellte zweitklassige Kommödiant mit seiner Novellenrede und sagen?
    Auch wieder einer ohne Hintergrundwissen und ohne Niveau !
    Es ist stets auch ohne Leistung zu bringen als Schleimer
    im faschistischen Strom einfach nur mit zuschwimmen.
    Denn, wer gut schmiert, der gut fährt !
    Pfui, meidet die Filme mit diesem Schleimer !

  10. Die Momentane “Demokratieverteidigung” ist der Aufstand derer die den Trog nicht loslassen wollen. Keiner von denen will arbeiten müssen, wie es die tun, die diese Leute und ihre Verbrechen finanzieren müssen. Das ist doch ganz einfach. Und deren Demokratie ist und war nie eine Demokratie. Im Grunde ist die jetzige Demokratie eine Oligokratie von Oligophrenen, die einfach nicht loslassen können und wollen. Einzelpersonen sind nicht der Souverän, abgesehen davon, dass die meisten Akteure auf den Souverän scheißen. Und da liegt doch das Problem. Leider ist die ganze Geschichte so festgefahren, dass ich fürchte, die Sache wird nicht unblutig enden. Ich denke es wird demnächst extrem politisch verfolgt werden, ml wieder in diesem Land. Diesmal werden halt die Rechten verfolgt werden…

  11. Über Demokratie wird geredet. Mehr Demokratie! Aber nichts hört man von der Notwendigkeit den Einzelnen vor dem Staat zu schützen. Mit einer richtigen Verfassung. Die Coronajahre sollten doch eigentlich ein Bedürfnis nach Schutz vor Übergriffen geschaffen haben. Sogar die körperliche Unversehrtheit war nicht mehr tabu, der linke Pöbel tobte. Und jetzt wollt ihr einfach nur mehr Demokratie? Die geht auch ohne Rechtsstaat. 10 Leute gehen in ein Restaurant, und beschließen per Mehrheit wer zahlt! Abschaffung der Parteien ohne ein Verständnis von Freiheit ist eine schlechte Idee. Die Deutschen haben da keinen Schimmer, wenn man etwa die US Amerikaner als Maßstab nimmt. Jahrzehnte der Migration, und jetzt … machen wir so richtig Demokratie.

  12. Habe heute von einem Claus Platinko einen Beitrag gesehen, der unsere aktuelle Situation als GEWALTENEINHEITS-TYRANNIS bezeichnet + Cäsaropapismus (Cäsar + Papst), was bedeutet: die Herrschaft des Staates über das Denken der Menschen.
    Ein Justizminister der als MdB der ReGIERung angehört und die Richter und Staatsanwälte benennt!
    Diese Begriffe gefallen mir sehr gut, sie beschreiben sehr deutlich was sich hier im Hintergrund abspielt.
    Unter RECHTS verstehe ich: rechtschaffen, richtig, wahr, edel, wahrheitsliebend …
    links ist bei mir innerlich besetzt mit “linke Bazille”, jemanden linken um sich einen Vorteil zu verschaffen, verschlagen und unehrlich sein ….

  13. Oh je, das könnt Ihr nicht meinen. Was würden die Deutschen ohne Parteien, ohne Leitwölfe, tun? Sie gehen ohne Erlaubnis nicht einmal auf das Klo.

  14. Schon mal was von “Sozialer Dreigliederung” gehört? Die wurde uns schon vor ca. 100 Jahren von Rudolf Steiner nahegelegt. Hätten sie wir verwirklicht, dann hätten sich die Menschen viel Leid ersparen können. Also rann, und sich über diese “Soziale Dreigliederung” informieren. Sie hier zu erklären würde zu lange dauern.

  15. “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit”, sagt das von den Siegermächten genehmigte Grundgesetz. Mitwirken? Wer wirkt noch mit? Mit welchen finanziellen Mitteln? Die Parteien müssen immerhin ihre Finanzen einschließlich Spenden weitgehend öffentlich machen. Wer aber finanziert die vielen hundert Volksverhetzungs- und Volkszersetzungs-NGOs, die hierzulande ihr Unwesen treiben? Das Grundgesetz kennt immerhin den Begriff des Deutschen Volkes. Somit ist eine Deutschland-Partei grundgesetzkonform. Aber Rotgrün führt Krieg gegen Deutschland und ist sein wohl übelster Feind, heimtückischer als die westlichen Siegermächte und im Gegensatz zu Russland, das erstaunlicherweise bislang immer wieder verziehen hat.