Mittwoch, 1. Mai 2024
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Erfolgreiche Terrorabwehr am Frankfurter Flughafen

Erfolgreiche Terrorabwehr am Frankfurter Flughafen

Ob auf dem Flughafen oder unter Wasser: Der Terror lauert überall (Symbolbild:Imago)

Terroristen reisen nicht nur über den Seeweg ein, sondern auch per Flieger. Nun wurde am Frankfurter Flughafen scheinbar ein mutmaßliches Terror-Duo bei der Ausreise aus dem Verkehr gezogen. Wie das? Die beiden hatten sich bei der Kontrolle des Handgepäcks an zwei benachbarte Bänder begeben. Der „Mann“ versuchte es mit einem geschickten Ablenkungsmanöver. In seinem Bordköfferchen führte er, auf dem Monitor erkennbar, zwei “Bomben” mit. Beim Öffnen des Koffers, unter einem Auflauf von Sicherheitspersonal, fanden sich diese – vermeintlich als Tauchlampe getarnt. Raffiniert war am Scheinwerferteil eine Unterwasserkamera montiert; der Akku war weggeschraubt – wie es die Fluggesellschaften gerne haben. Doch die genauere Überprüfung ergab: Es war tatsächlich eine Tauchlampe. Glück gehabt, doch kein Terroralarm!

War die ganze Aufregung in der Sicherheitsabteilung der Gepäckkontrolle also umsonst? Das durfte doch nicht wahr sein! Dann aber, zum Glück fand sich doch noch etwas. Ein verbotenes Messer! Dieses, wohl das eigentliche Instrument des virtuellen Attentats (?), war unauffällig in einem Etui versteckt. Und es war anscheinend kein gewöhnliches Stichwerkzeug: Es sah zwar aus wie ein stinknormales Taschenmesser – doch bei näherer Inspektion stellte sich dann heraus: Es war ein Springmesser! Womit sich der “Terrorverdacht” erhärtete. Sollte die vermeintliche Tauchlampen-Bombe nur von diesem Mordwerkzeug ablenken

Ein Fall für die Bundespolizei

Sofort wurde eine Expertin herbeitelefoniert, die eine Skala ablesen konnte. Die Messerklinge war 6,5 Zentimeter lang! Zu diesem Zeitpunkt waren bereits fünf Sicherheitsbeamte involviert: Der Mann am Monitor und ein herbeigerufener Kollege, die aber beide gerade Schichtende hatten. Dann die zwei Mann Ablösung, die sogleich als Zeugen fungierten. Des weiteren die Messer-Expertin mit dem Metermaß, die dem mutmaßlichen “Terroristen” erklärte, dass sie jetzt die Bundespolizei hinzurufen müsse.

Diese kam – jedoch nicht in Gestalt von zwei, sondern gleich drei Bundespolizisten. Damit beschäftigte das Messer bis zu diesem Zeitpunkt acht Leute. Der „Terrorist“ wurde von zwei weiteren Sicherheitskräften abgeführt. Und ab ging es auf die Bundespolizeiinspektion II; seine “Komplizin” durfte sich zum Gate des Fluges begeben. Auf der Wache waren rund zehn Polizisten jeden Geschlechts versammelt. Vermutlich war hier ebenfalls Schichtwechsel, weil es beim Kaffee so viel zu besprechen gab. Dann erfolgte die Vernehmung des “Terrorverdächtigen”.

Verdächtig kleines Tauchermesser

Warum ein angeblicher Taucher ein so verdächtig kleines Messer mit sich führe? Man wisse bei der Polizei schließlich aus alten Filmen, dass “richtige Taucher” normalerweise Messer von rund 15 Zentimeter Länge bei sich führen würden. Der Vernommene erwiderte, dass diese längst verboten seien, seit sich einmal ein Hai beim Fressen eines Tauchers an dessen langen Messer verletzt hätte – was aus Sicht von Umweltschützern natürlich gar nicht gehe. Haie seien schützenswert – so schützenswerte, dass man dafür Taucher offenbar entwaffnen darf. Deshalb sind große Tauchermesser auf den roten Listen der grünen Verordnungsgeber gelandet. Der Polizei war dies alles neu.

Warum überhaupt ein Messer und dann noch so ein kleines Klappmesser, wollten sie wissen? Worauf vom “Terroristen” die Antwort kam, dass ein offenes Messer im Jackett selbiges beschädigen und das bezweckte Tarieren außer Funktion setzen könne; und dass es zudem nicht schön sei, in ein Fischernetz zu geraten und als Beifang an Bord eines Trawlers zu Fischfutter verarbeitet zu werden. Um dem vorzubeugen, durchschneide man im Fall der Fälle das Netz mit dem Messer. Und weil die andere Hand vielleicht die teure Kamera oder den noch wertvolleren Tauchpartner festhalten müsse, nehme man dann eben so ein Springmesser, das mit einer Hand zu öffnen sei.

Nicht ganz das übliche Täterprofil

Weder die Vernehmungsbeamtin noch der Vernehmungsbeamte wussten so recht, was sie von diesen Erklärungen halten sollten, zumal sich der angebliche Terrorist ein verschmitztes Lächeln nicht verkneifen konnte. Aber seine Story klang plausibel. Worauf Beamtin und Beamter bei einer höheren Stelle anfragten, ob der Tatverdächtige bereits etwas auf dem Kerbholz habe; die Antwort kam relativ schnell: Nein, das habe er nicht. Noch nicht einmal eine gewöhnliche Messerstecherei an Land sei ihm anzulasten. Das konnte doch nicht wahr sein!

„Vermutlich hatte sich insgeheim einer der Beamten gedacht, nach all den Messertaten in Deutschland: “Was freuen wir uns, dass uns endlich einmal ein Mann ins Netz ging, der einen waschechten deutschen Pass besitzt, weil er vor 72 Jahren in Deutschland geboren wurde!”. Normalerweise sind die hier in Erscheinung tretenden Messermänner des Deutschen bekanntlich weniger mächtig, haben dafür aber öfter krause Haare auf dem Kopf, meistens einen Bart und dunkle Hautfarbe – nicht nur im Gesicht. Aber dieser Tatverdächtige war ein echtes Bleichgesicht… und  altersbedingt mit deutlich weniger Haaren ausgestattet! Dass die Messerstecher-Statistik also auch weiterhin so einseitig bleibt, wird die bunt-affinen Statistiker so gar nicht freuen…

Beamte vom Feinsten

Bier ist Bier, Schnaps ist Schnaps: Jedenfalls seien Springmesser inzwischen verboten, gaben die Polizisten zur Kenntnis (was ist eigentlich noch nicht verboten)? Der “Terrorverdacht” werde zwar nicht aufrechterhalten, dennoch müsse man den Fall nach oben melden. Es werde ein Verfahren eingeleitet – und das, obwohl das vorliegende Delikt nicht einmal in dem Fragebogen mit rund 50 Punkten an Straftatbeständen enthalten war, die angekreuzt hätten werden können. Der Grund: auch wenn ein solches Springmesser nicht mitgeführt werden dürfe, so sei es sei gleichwohl nicht verboten, damit zu Hause Äpfel zu schälen.

Zu guter Letzt: Der Terrorverdächtigte erreichte immerhin noch, wenn auch auf den letzten Drücker, seinen Flieger und dachte auf dem Flug intensiv über den Vorfall nach. Wie schön wäre es doch, wenn diese insgesamt zwölf bisher mit dem Fall befassten Beamten (und wohl noch viele weitere, die aus diesem Sachverhalt eine Strafanzeige basteln, diese auf den Weg bringen und zustellen) auf Deutschlands Straßen Dienst tun dürften! Sie waren alle recht freundlich, wirklich. Sie haben nicht auf den Verdächtigen eingeschlagen oder ihn gar mit dem Knie am Hals fixiert, so wie die „Bullen“ in der typischen Darstellung doch angeblich immer tun. Bei allem Stirnrunzeln über fehlgeleitete deutsche Gründlichkeit und Bürokratie: Das waren Beamte vom Feinsten, jedoch am falschen Platz eingesetzt.

Wie manch einem Leser bereits gedämmert haben dürfte, handelte es sich bei dem “Terrorverdächtigen” um den Autor dieser Glosse selbst, der das Beschriebene erlebte, als er sich jetzt auf den Weg nach Thailand machte. Er wird sich dort ein neues Messer aus Edelstahl kaufen müssen – weil ihm das Corpus Delicti abgenommen wurde.

Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors.

9 Antworten

  1. Immerhin weniger als die 3.000, die Frau Faeser gegen die Reichsbürger in Stellung brachte, um die Machtübernahme zu verhindern! Und auch die Presse war vorher nicht informiert! Glück gehabt! Und viel Spaß in Thailand!

  2. Der Fehler wird gleich am Beginn des Textes angeführt: Handgepäck !
    Messer sind nur mit einer Klingenlänge bis zu 6 cm Handgepäck erlaubt.
    Und Springmesser eben gar nicht.

    Der zusätzliche Aufriß von Bundespolizei und Flughafensicherheit ist allerdings wirklich vollkommener Schwachsinn. Messer abnehmen, fertig. Hätte maximal 10 Minuten gedauert.

    Die Beschreibung des Vorganges legt allerdings nahe, dass da niemand mit der Befähigung vorhanden war, eine Entscheidung zu treffen, sondern nur stumpfe Befehlsempfänger, die lediglich Anordnungen befolgen.

    Mein Bild von denen, die bei der Bundespolizei arbeiten, rundet der Artikel vortrefflich ab.

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  3. Demnächst werden auch noch Kampfsportler und Shaolin Mönche von Flugreisen ausgeschlossen, diese könnten ja ein Loch in die Bordwand schlagen. Oder wie wäre es mit einem Flugverbot für Querdenker und Verschwörungstheoretiker, diese könnten ja das Flugpersonal mit ihren “merkwürdigen” Theorien und Überzeugungen verwirren und evtl. einen Absturz verursachen, vor allem weil die Theorien von Gestern heute schon wahr geworden sind….sehr gefährlich. Fluggäste mit Flatulenzen sollte man auch im Blick behalten, ich sage nur Giftgasanschläge.

  4. Da hatte wohl keiner auch nur die leiseste Ahnung von Waffenrecht, welches zwar wegen unseren zugereisten Messerhelden ständig verschärft wird, aber gerade deshalb parat sein sollte.

  5. Uns ist Ähnliches passiert. Wir – altes Ehepaar – Flug in Richtung Island, also ans “Ende der Welt” mussten in eine Kabine, dort wurde unser Handgepäck auseinandergenommen. Das Sicherheitspersonal hatte sich so platziert, dass wir nicht hätten “fliehen” können. Unsere Fotoapparate wurden ganz genau gecheckt. Mein Kosmetiktäschchen (war nur klein) wurde auch genau durchgecheckt. Ich konnte nicht mehr vor Lachen und meinte nur, dass wir Rentner, wohl eine Weltbedrohung wären, indem wir ans Ende der Welt auf eine kleine Insel reisen. Die waren dabei auch noch todernst. Einfach lächerlich.
    Flughafen München: Wir kommen von Osaka in München an und wollten in unsere Heimatstadt weiterfliegen. In Osaka waren Wasserflaschen auf dem Flughafen überall erlaubt in München nicht. Man wollte mir meine halbleere Flasche wegnehmen, das habe ich mir nicht gefallen lassen, habe sie vor dem Sicherheitspersonal ausgetrunken, die herumdätterten und ich sagte dann: Vorsicht, ich explodiere, das Wasser war gefährlich. Also lachend habe ich das gesagt. Die waren total eingeschnappt und haben meine Schuhe dann noch untersucht. Nach einen 10 oder 11-stündigen Flug, hätte ich als Sicherheitskraft auf die miefigen Schuhe wirklich verzichtet. Ich hab sie dann gefragt, ob sie gut gerochen hätten. Ich habe mich köstlich darüber amüsiert. Wir alten Leutchen unter Terroristenverdacht.
    Da ist es mit der El Al superentspannend, ein kurzes, entspanntes und freundliches Gespräch mit dem Mossad, dann hat man seine Ruhe und keiner geht einen an.

  6. Es ist natürlich schon ein wenig schusselig, ein Messer mit im Handgepäck zu haben. Das wäre überall eingezogen worden, allerdings nicht mit dem in Krankfurt veranstalteten Popanz. Dort bin ich einmal abgeflogen und prompt war ich auch für das normale Gepäck draußen, bei der Aufgabe, weil man ein Radio im Koffer unbedingt auf Sprengstoff untersuchen wollte.
    Später, beim Handgepäck nochmal der gleiche Irrsinn für mein Notebook. Wieder Verzögerung.
    Die sind da mit Post aus und ins außereuropäische Ausland auch völlig durchgeknallt, ewige Wartezeiten. Krankfurt eben. Krank, geisteskrank, Krankfurt!

  7. Beamtenstaat von seiner besten Seite.
    Frage: Ist ein Spazierstock oder Kruecke nun bald auch verboten? Koennen ja als Schlagstoecke genutzt werden und ist man als Rollatornutzer nun automatisch als Reichsbuerger verdaechtig?

    Viel Laerm(geschieht) um nichts.
    Bei anderem Clientel , sonst genau umgekehrt.
    Nichts( geschieht) um viel Laerm.

  8. Da es sich bei dem Autor um keinen Klima Terror….äh Aktivisten handeln dürfte, sind Thailand-Reisen erlaubt! ?