Dienstag, 30. April 2024
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Weil er keine Äpfel an Grüne verkaufen will: Obstbauer wegen Volksverhetzung angezeigt

Weil er keine Äpfel an Grüne verkaufen will: Obstbauer wegen Volksverhetzung angezeigt

Sehen wir hier eine Razzia gegen Grünen-Kritiker? (Symbolbild:dts/jouwatch)

Ein Wochenmarkt irgendwo in Brandenburg. Ein Obststand, hauptsächlich Äpfel. Boskoop, Elstar, Jonagold, 2 Euro 99 das Kilo. Das Geschäft läuft, eine Apfelkiste ist schon fast leer. Hinter dem Stand steht der Bus des Bauern, an der Schiebetür ein Schild: “Grüne und Grün-Wähler werden bei mir nicht mehr bedient.” Es ist grad kein Kunde zu sehen, dafür drei Polizisten. Es entwickelt sich ein Dialog, der unsere verrückte Zeit so gut wie so bald kein zweiter widerspiegelt:

Der Bauer: „So, dann los!

Ein Polizist: „Filmen Sie uns jetzt dabei, ja?

Bauer: „Ja, klar! – Is dat och verboten?

Polizist: „Nee, können Sie machen.

Herrlich absurde Szenen

Nun nehmen zwei der Polizisten das Anti-„Grünen“-Schild ab. Warum sie das tun, wer ihnen dafür den Auftrag gab oder ob sie aus Eigeninitiative handelten – wir wissen es nicht.

Bauer: „Aber keene Kratzer ins Auto machen!

Polizist: „Nö.

Diese herrlich absurde Szene geht dank des Telegram-Kanals „Wendezeit Hannover“ im Augenblick als Kurzvideo (siehe unten) viral. Es ist bereits das zweite Mal in kurzer Zeit, dass der Staat mit polizeistaatlichen Methoden gegen Grünen-Gegner vorgeht: Letzte Woche erst sorgte die Meldung für Aufsehen, dass ein Unternehmer am Tegernsee wegen Grünen-kritischer Plakate ins Visier der Staatsgewalt geraten war.

 

Die Magnete würd ich Ihnen hier hinlegen“, sagt einer der Beamten, während er die Magnete, mit denen das Schild befestigt war, bereits auf den Tisch des Bauern legt. Er wirkt etwas nervös, vielleicht fühlt er sich nicht wohl in seiner Haut, formuliert deshalb so wirr. Die Szene endet, zumindest im Video. Nun wird eine Vorladung des Landes Brandenburg eingeblendet: „Ermittlungsverfahren Volksverhetzung gemäß Paragraph 130“. Am 6. März soll sich der Bauer auf einer Polizeiwache in Perleberg, Brandenburg melden.

Volksverhetzung? Wo? Weil da einer seine Ware nicht an Grüne verkaufen will, soll er bereits ein “Volksverhetzer” sein? Das ist doch Quatsch. Schließlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Ein Händler braucht noch nicht einmal zu begründen, warum er – mit wem auch immer – keinen Kaufvertrag abschließen möchte.

Definitiv und definitionsgemäß keine Volksverhetzung

Aber gut, schauen wir uns den Paragraphen 130 doch mal ein bisschen genauer an. Juristisch Fortgeschrittene können sich das Gesetz hier in Gänze durchlesen; juristische Laien wie ich schauen einfach in das Kinderlexikon „Hanisauland – Politik für Dich“. Begriffserklärung: „Wer zu Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen einen oder mehrere Menschen einer bestimmten Gruppe, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung aufhetzt, macht sich strafbar. Er begeht Volksverhetzung. Er stört, wie es im amtlichen Deutsch heißt, den öffentlichen Frieden.

Beispiele: „Volksverhetzung ist es, wenn andere Menschen böswillig beschimpft, verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Würde verletzt werden.” Ebenfalls eine Straftat ist es, wenn man Schriften oder Texte im Internet verbreitet, die die nationalsozialistischen Verbrechen leugnen oder zum Rassenhass aufstacheln. Volksverhetzung kann mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Zumindest der kindgerechten Aufarbeitung des Paragraphen nach zu urteilen, hat der Obstbauer also keine Volksverhetzung begangen.

“Aufstachelung zum Hass”

Sicherheitshalber schauen wir dann doch noch mal in den Originaltext des Gesetzes: “Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Okay, die Grünen, um die es ja in diesem Fall geht, könnten „als Teile der Bevölkerung“ durchgehen. Nur: Stachelt das Schild zum „Hass“ auf? Nö. Zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen“? Nach meinem laienhaften juristischen Verständnis ebenfalls nicht. Sicherlich könnten andere Bauern durch das Schild auf die Idee kommen, Grünen ebenfalls nichts zu verkaufen… aber “Willkür“? Ganz sicher nicht aus dem Blickwinkel der Bauern. Oder, wie sieht das der Jurist? Ich frage Max von der Rechtsanwaltskanzlei Markus Haintz. Der bestätigt mir: „Korrekt. Wie Du ja bereits sagtest, die ,Grünen’ sind keine bestimmte Gruppe in dem Sinne. Und selbst wenn, wie Du auch richtig eingeschätzt hast, stachelt ein Schild ja nicht zu Hass auf und stellt auch keinen Aufruf zur Gewalt oder Willkür dar.“ Wozu dann der ganze Aufriss? Max: „Die schüchtern die Leute halt ein. Und wenn der Bauer Pech hat, spielt irgendein Amtsrichter das Spiel auch noch mit.

Wie Sie ungestraft Volksverhetzung begehen können

Wir hier bei Ansage! haben ja auch einen Serviceauftrag; und deshalb sind wir hocherfreut, Ihnen mitteilen zu können, wie Sie ungestraft Volksverhetzung begehen können: Sie brauchen sich einfach nur die „richtigen“ Opfer auszusuchen. Ungeimpfte zum Beispiel, die konnten Sie damals nach Herzenslust verhetzen – sogar in „Konzentrationslager“ schicken oder verprügeln wollen –, ohne dass Ihnen auch nur die geringste Strafe blühte. Oder AfDler – die gehen immer! Sie haben eine Lokalität? Dann schreiben Sie einfach „Kein Bier für Nazis“ auf irgendein Schild – und Sie sind diese „AfDlers“ ein für alle Mal los, ohne Repressalien befürchten zu müssen.

Dazu noch einmal Experte Max: „Wir müssen uns auch fragen, weshalb das, was – in deutlich schlimmerem Ausmaß – gegen die AfD erlaubt ist und auch jahrelang gegen sogenannte ,Ungeimpfte’ praktiziert wurde nun strafbar sein soll, wenn es nun gegen ,Grüne’ geht. In der Corona-Zeit haben die Staatsanwaltschaften immer ein Argument gehabt: Die Gruppe der Ungeimpften ist kein klar abgrenzbarer Teil der Bevölkerung. Warum sind dies nun ,Grüne’? Kann man Leuten direkt ansehen, ob es ,Grüne’ oder ,Grünen’-Wähler sind, sind diese vom Rest der Bevölkerung klar abgrenzbar? Wenn, warum sind dann die ganzen Hetzkampagnen gegen die AfD nicht strafbar?” Sein Fazit: „Dieser 130er ist ein unsäglicher Schandparagraph. Mit dem kannst du alles und nichts machen. Deswegen ist der so genial.

45 Antworten

    1. Den kenne ich noch etwas anders.
      Hast du einen dummen Sohn
      schicke ihn zur Bau-Union,
      Hast du deren zwei schick ihn zur Polizei.
      Weiß der 3. nicht was er soll
      der geht dann zum Zoll.

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    2. Hast du einen dummen Sohn,
      dann gib ihn zur christlich-undemokratischen Union.
      Hast Du davon zwei,
      gib einen der Polizei.
      Ist er noch viel dümmer,
      die Grünen nehmen ihn immer.

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    3. hast du dieser Slhne 2 , schicke sie zur Polizei . kommen sie auch doet nicht an, schicke sie zur Eisenbahn ..🤣🤣🤣

  1. UND WIE STEHT ES MIT DEM SCHILD AN JEDER METZGEREITÜRE
    ” HUNDE MÜßEN DRAUSEN BLEIBEN ”
    WIRD MAN DANN VOM TIERSCHUTZVEREIN “PETA” ALS RASSIST ABGESTEMPELT ?
    WIE KRANK IST DAS DENN WENN KINDERN BEIM KARUSEL VERBOTEN WIRD AUF PFERDEN ETC. ZU REITEN. ACH JA , UND WENN DIE KINDER ABER DANN IM KARUSEL POLIZEIAUTO SITZEN…..
    IST DAS DANN FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS UND AMTSANMASSUNG.
    AUFWACHEN LIEBE DEUTSCHEN DER WECKER HAT SCHON LÄNGST GEKLINGELT.

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    1. Ein- oder zweimal bin ich in den 80gern nicht in die Disko gekommen!
      Wenn ich gewusst hätte, dass das “Volksverhetzung” gewesen ist! Denunziert hätte ich den Laden! Aber sowas von!
      Übrigens, haben die Polizisten neuerdings wieder ihren Eid auf den Füh…auf den Bundeskanzler oder die Grünen abgelegt?
      Ist es wieder soweit? Oder doch auf die “Freiheitlich-demokratische Grundordnung”? Also, die echte Jetzt.
      Die vor 30 Jahren?
      Nich die vergewaltigte, verbogene und geschändete “Rest-Grundordnung”, auf der diese miesen Typen jetzt reiten?
      Kritik oder Spott an den Grünen wird mittlerweile verfolgt wie Majestätenbeleidígung.
      Und ich bin mir sicher, die Grünen empfinden das auch so. Was sagt uns das?
      Mannomann. Wenn “wir” nun nach den Prämissen der Linken gehen würden wie Die es in den60gern und 70gern gern hätten?
      Dann würden wir “kaputt machen, was uns kaputt macht!”
      Abgesehen davon: Ein Scheißlied.

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      0
  2. Ist “Deutschland verrecke!” keine Volkverhetzung? Oder “Bomber Harris do it again!”?? Oder “Deutschland hat eine eklige weiße Mehrheitsgesellschaft!”??? Oder den Linken-Spruch mit den AfDler und der Gaskammer???? Oder…????? Frag ja nur so…

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      1. V.a., wenn die partei- und logenverbandelten “Richter” selbst Teil der Denunziantenmeute sind – der “Geschäftsverteilungsplan” des “Gerichtes” wird schon dafür sorgen, daß der “geeignete Richter” den Fall bearbeitet.

    1. Es kommt immer auf das Auge des Politdarstellerbetrachters und ihrer Mitläufergangster an. Aktuell ist es eben woke, Deut….land ver.ecke zu sagen und sogar Bundesnichtwirtschaftsministerdarsteller und Buchautor zu sein oder bei der Anti-Antifa mitzumachen oder bei den Klimaterroristen.

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    2. Na ja, wo kein Kläger, da auch kein Richter, wie schon @Konfuzius sagt.

      Aber auch da, wo es Kläger gibt, muss es keine Verurteilung geben, wenn Richter das partout nicht wollen:

      „Alle AfDler gehören in die Gaskammer.“ – Bianca Deubel (LINKE) am 25.12.2018

      Das Verfahren wegen Volksverhetzung wurde im November 2021 vom Gießener Amtsgericht ohne Auflagen eingestellt, weil Bianca Deubel nicht vorbestraft war und der Richter ihren Satz einfach so verstehen wollte, „dass ein Besuch einer KZ-Gedenkstätte aus pädagogischen Gründen nahegelegt wird.“

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    3. Du weißt doch, wenn Deutsche zu Schaden kommen, geht es den etablierten Politikern am Arsch vorbei. Ansonsten hätten sie schon längst etwas gegen die 3.000 bestialisch Ermordeten von den Zugereisten oder die massenhaften Vergewaltigungen getan. Auch der Justiz gehen diese deutschen Opfer am Arsch vorbei. Ihnen sind die dicken leistungslosen Pensionen wichtiger!

  3. „Besser Doppelmoral, als gar keine Moral.“ – Luisa Neubauer (GRÜNE, FFF) bei „Kurt Krömer – Feelings“ am 15.02.2023

    So ist das eben heutzutage:

    „Ich möchte keine AfD-Leute bedienen.“ – Billy Wagner (Berliner Restaurant „Nobelhart & Schmutzig“) am 13.12.2016

    „Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Nazis generell inkl. zur Fußball-WM bei uns nicht willkommen sind. Und damit meinen wir ausdrücklich Anhänger der AfD.“ – Café Rizz in Kreuzberg am 06. 06. 2018

    „Wenn Sie AfD wählen, trinken Sie Ihr Bier bitte woanders.“ – SOHO Minden am 24.12.2018

    „Rote Karte für die AfD“ – Kneipe „Vis-à-Vis“ in Reutlingen zu AfD-Mitgliedern und -Sympathisanten am 23.02.2024

    „Hiermit erkläre ich, dass ich mich von rechtem Gedankengut distanziere. Insbesondere hege ich keinerlei Sympathien für die AfD und ihr nahestehende Gruppierungen.“ – Bedingung für einen Online-Einkauf bei einer Kaffeerösterei SUEDHANG (Tübingen) im Januar 2024

    Etc., etc., …

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    1. “… „Ich möchte keine AfD-Leute bedienen.“ – Billy Wagner (Berliner Restaurant „Nobelhart & Schmutzig“) am 13.12.2016 …”
      Und ich möchte nicht im Nobelhart und Schmutzig essen; ist das dann Schädigung der Einnahmenhöhe dieses widerlichen Rassisten-Lokal-Besitzers?

      Gut. Ich bin demnächst mit Grün-Versifften notgedrungen auf einer Veranstaltung. Aber dort nehme ich sichtbar Abstand von diesen Grün-Versifften.

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      1. @Schädigung der Einnahmenhöhe
        könnte sein, wenn damit die geplanten Gewinne unterschritten werden. Dann kann er nach einem Gewinnförderungsgesetz – keine Ahnung, wie das in Staatsdeutsch heißt – den Staat verklagen und sich die entgangenen Gewinne vom Staat / Steuerzahler – also von ihnen – ohne Gegenleistung zurückholen.
        Gehen sie also besser essen, dann gibt es wenigstens eine Gegenleistung !

  4. Erinnert mich an die DDR Zeit. Hab in mein Schaufenster ein total überteuertes Werkzeug aus DDR Produktion ins Schaufenster gelegt. Kette drum und Schloss daran. Kam ABV ( im Westen Kontaktbereichsbeamte) und verlangte von mir das aus dem Schaufenster zu nehmen es wäre eine Provokation. Ich natürlich nicht gemacht. Der war auch Nachbar und ich war mit ihm per Du und kannte seine Sauereien. Der verprügelte schon mal Frau und Kinder wenn er Alkohol getrunken hatte. Er traute sich nicht eine Anzeige zu schreiben.

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  5. Die geneigten Geimpften konnten auch alle Ungeimpfte mit dem Tode bedrohen und es hat nicht ein Dreckschwein bei den Tätern, Justiz / Juntaschutz, je interessiert.

    “„Dieser 130er ist ein unsäglicher Schandparagraph. Mit dem kannst du alles und nichts machen. Deswegen ist der so genial.“”

    Gratulation, das haben schlauere Leute schon vor Jahrzehnten festgestellt und im Internet kommentiert, wo wart ihr / Sie? Außerdem ist der 130er genau wegen dieser Unbestimmtheit illegal, daher auch alle Urteile und juntaschutzlichen Maßnahmen. Nur bräuchte man halt einen Rechtsstaat, der das feststellt, so was war die BRD aber noch nie.

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    1. Offen gestanden hat mich nie persönlich interessiert, wenn ich als bleibender Reinblüter irgendwo “ausgeschlossen” wurde. Das habe ich beizeiten völlig freiwillig gemacht, also mich von dieser bekloppten Herde weit fernzuhalten.
      Übrigens, wenn mir Selbstmörder (also die sich genbehandeln haben lassen und alsbald bzw. jetzt schon reihenweise daran zugrunde gehen) den Tod wünschen weil ich da in dieser Psychoorgie eben nicht so freiwillig mitmache, hat das schon eine gewisse Komik 😎

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  6. Nun, es gibt ein „Allgemeines Gleichheitsgesetz“ das in § 1 und § 19 folgenden Wortlaut hat:

    § 1 Ziel des Gesetzes
    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
    § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
    (1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die

    typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
    eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
    ist unzulässig.

    Danach könnte sich ein „grüner Käufer“ durchaus beschweren, wenn er so ausgegrenzt wird! (Selbst mal das Gesetz googlen!) Und das ist generell gut so! Nur muss man auch mal die Gegenposition ins Auge fassen.
    Man sollte sich mal überlegen, wie oft und wo schon gegen die AfD gehandelt wurde und unbelehrbar wird: bei Anmietungen von Tagungsstätten, in Gaststätten, in sonstigen Geschäften etc. – ein inzwischen gar weites Feld!
    Es ist also keinesfalls Aufgabe der Polizei außerhalb von Straftaten oder Gefahrenabwehr selbstständig und auch nicht nach Aufforderung durch eine sich benachteiligt fühlende Persond tätig zu werden! Das ist ganz einfach Amtsmissbrauch! Und das ist sogar eine schwere Straftat!
    Es ist Sache des „Benachteiligten“ dagegen vorzugehen – und nicht Aufgabe der Polizei. Ansonsten könnte ein couragierter Polizist auch einmal auf die Idee kommen, mit Kollegen ein Lokal zu stürmen, dessen Vermietung aufgrund einer „AfD-Affinität“ abgelehnt wurde!

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    1. “Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der … ist unzulässig.”
      Grüne gehören zu KEINER einzigen, der gesetzlich normierten Kategorien! Punkt! Ende!

  7. Der Betreiber eines Cafés hat sein Lokal zugesperrt, als Martin Sellner dort etwas konsumieren wollte. Viele Banken kündigten bisher seine jeweiligen Konten, aber solche geistigen Flachwurzler halten sich selbst für aufrechte Demokraten, sind aber nur üble Hetzer!

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    1. nach gleicher Sicht wären das alles Volksverhetzer – mit den entsprechenden aus Politik und Justiz an der Spitze !
      Das wäre was – ich würd mich totlachen – wenn Merkel für ihre Corona-Sprüche jetzt wegen Volksverhetzung verurteilt würde !

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      1. Wird sie nicht, denn Götter kommen nicht vor Gericht! Der Rote Daumen ist von mir, wollte nur auf “Antworten” klicken, also fühlen Sie sich von mir gelobt.

  8. Als der VfL Wolfsburg, Eintracht Frankfurt und andere Bundesligavereine öffentlich bekannt gaben, dass AfD-Wähler im Stadion nicht willkommen sind, hat keine Polizei eingegriffen.

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  9. Ich wrede mit keinem Grün-Versifften Mitleid haben, wenn die wegen des ihn ihnen schlummernden “C”-Giftspritzmittels über die Wupper gehen werden, da das Giftmittel in ihnen sich entfaltet.

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    1. Diesen Paragrafen muss man sich mal »zu Gemüte führen«! (Das Kopfschütteln verursacht Kopfschmerzen!)
      Entweder haben die Erschaffer nicht mehr alle Tassen im Schrank – oder böse Absichten.
      Dieser Gummi-Paragraf lässt sich auf fast jede – außerhalb dem offiziellen Meinungskorridor formulierte Aussage – anwenden.
      Er deutet auf ein totalitäres Regime hin – und hat in einer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung (FDG) – “unserer besten Demokratie ever” (Steinmeier) nichts verloren.

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      1. Das gab es in der DDR auch. Dort war im StGB (DDR) auch von Hetze die Rede. Die BRD ist scheinbar der Nachfolgestaat der DDR.

  10. In meinen Augen ist es trotzdem nicht angebracht so etwas zu Plakatieren.

    Die Meinungen gehen und gingen immer auseinander.

    Am Ende sind wir alle gleich, Grün, Links, Rechts, was auch immer.

    Es war wie zu Corona Zeiten, Ungeimpfte werden nicht mehr bedient.

    So etwas ist menschenverachtend und undemokratisch.

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    1. “So etwas ist menschenverachtend und undemokratisch.”

      Menschenverachtend? Auf jeden Fall. Es ist ein Verbrechen gegen die Menschenrechte.

      Undemokratisch? Auf keinen Fall, denn die Mehrheit wollte es so.

      Es sagt doch niemand, dass Demokraten Menschenfreunde sind und die Freiheit jedes einzelnen hoch achten. Demokraten verstecken sich in der Masse.
      Demokraten sind dumme Menschen. Je mehr Menschen es gibt, desto weniger Verstand ist vorhanden. Das ist das Tolle an der Demokratie, die dumme Mehrheit bestimmt. Oder, wenn sie keine Mehrheit haben, dann kommen Koalitionen.
      Koalitionen sind Konstrukte, die von niemandem gewählt wurden/werden.

      Aber Demokraten finden das ganz toll. Schließlich bilden sie sich ein der Souverän zu sein.

      Die Diktatur der Demokratie ist die schlimmste aller Diktaturen.

  11. Was passiert eigentlich mit Gastronomen, die solche Plakate an ihren Gartenzaun hängen?
    https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=535×1024:format=jpg/path/sef1fd2798a8c5418/image/iae37c8230dc7560d/version/1695988203/image.jpg
    Was für mich – in unserer sog. besten Demokratie – absolut unverständlich ist: Das Messen mit zweierlei Maß.
    Dies wird – für jeden sichtbar – praktiziert. Im täglichen Leben und auch bei Gerichtsurteilen.
    Im Geheimen wünschen wir uns eine mögliche Rettung von oben.
    Hölderlin: »Nah ist und schwer zu fassen der Gott. Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch.«

  12. Die Doppelstandards der Behörden, nicht nur der Politiker.
    Stellen Sie sich den umgekehrten Fall vor: Wenn der Bauer z. B. geschrieben hätte: “Ich verkaufe nicht mehr an AfD-Anhänger”, was wäre dann sehr wahrscheinlich passiert? Nichts, weil die AfD von dem linken Mainstream inclusive dem zur politischen Neutralität verpflichteten Beamtenapparat zum Abschuss freigegeben ist.
    Ich möchte zu gerne wissen, mit welchen Anweisungen von oben die Polizei auf die Straße geschickt wird. In diesem Deutschland gibt es ein von oben organisiertes Komplott gegen die nicht konforme aber strikt verfassungstreue Opposition. Das ist nicht an eine Partei gebunden. Wenn sich die Werteunion oder das BSW oder die Freien Wähler in Sinne der AfD zu politisch brisanten Themen äußern, trifft der Bannstrahl auch sie.
    Es ist so eine Art politischer Inquisition. Die “Päpste der absoluten Wahrheit” richten über die Ketzer. Deutschland hat sich seit der Merkelkanzlerschaft sehr negativ verändert.

  13. #Politik Nach Protesten gegen Grüne
    Merz will Bauern Unterstützung entziehen

    Protest ja, aber nicht zu doll.
    Weil Bauern Veranstaltungen der Grünen stören, droht CDU-Chef Merz, den Landwirten die Unterstützung der Union zu entziehen.

    CDU-Chef Friedrich Merz hat nach den Bauernprotesten gegen Grünen-Politiker gedroht, den Landwirten die Unterstützung zu entziehen. „Protest und Demonstrationen sind legitime Formen der politischen Meinungsäußerung. Aber Blockaden und brennende Reifen sind es nicht“, schrieb der Sauerländer auf X.

    https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/merz-will-bauern-entziehen/

  14. Da das (normale) Volk größtenteils nicht grün ist, geschweige denn diese … wählt, kann dies doch keine Volksverhetzung sein. Und was war, als es hieß kauft nicht bei AfD’lern usw. Wir sind auf dem Weg in eine Meinungs-Diktatur!
    Und was die Grünen angeht fand ich bei den Bauernprotesten eine zutreffende Aussage: SIE SÄHEN NICHT, SIE ERNTEN NICHT, ABER SIE WISSEN ALLES BESSER.

  15. Offensichtlich nicht kapiert:
    Volksverhetzung oder eine andere Straftat liegen nicht vor!
    Einschlägig einzig das Allgemeine Gleichheitsgesetz! – Und das gibt der Polizei kein eigenständiges Recht einzugreifen. Ein “Benachteiligter” kann allenfalls vor dem Zivilgericht auf Unterlassung klagen oder Schadenersatz fordern.

    Alles andere ist Unsinn – und wieder mal ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und so nebenbei natürlich auch gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip – soweit es eben um den Polizeieinsatz geht. Amtsmissbrauch vom Feinsten, wie wir uns an ihn gewöhnen werden müssen!

    1. Zu beachten ist der merkwürdige Unterschied im Wortlaut der § 1 (allgemein) und § 19 AGG (speziell):
      § 1 Ziel des Gesetzes
      Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder WELTANSCHAUUNG, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
      Das Wort “Weltanschauung” – was hier eindeutig für eine Partei zutrifft – fehlt merkwürdigerweise in § 19!!! – Muss man sich da etwas dabei denken?

  16. Die Chlorophyl-Faschisten hetzen auf Teufel komm raus. Nun werden sie zum Ziel und sie sind “saumäßig” empört. Ich gönne es euch, ihr Heuchler!

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  17. Unrecht brüllt man, ist verpönt
    am Volke wird es praktiziert
    Das Grundrecht wird lautstark verhöhnt
    dies Land wird weltweit vorgeführt.
    Ich les des Händlers tolle Zeilen
    Wie lange noch? Dann ist`s vorbei!
    Seh schon den Denunzianten eilen
    auf dem Weg zur Polizei.
    ,,Herbei! Ein Hetzer steht am Markt
    und der gefährdet un´sren Staat!“
    Mit Polizeischutz er erstarkt
    der opportune Demokrat.
    Er kann nicht vor dem Händler stehen
    ihm was er denkt dann auch zu sagen
    Er hat wohl Schiss der könnte gehen
    mit Arschtritt ihn vom Platz zu jagen!

  18. … besonders spaßig wird es, wenn man bedenkt, dass der Habeck behauptet, es gibt gar kein Volk! Wo kein Volk ist, kann es rein logisch auch keine Volksverhetzung geben. Eher anders herum wird dann noch ein Schuh drauß: Diejenigen die sich als Volk verstehen und immerhin baut darauf das gesamte Grundgesetz und die Rechtsprechung “Im Namen des Volkes”
    auf, dürften sich von Habeck und den Grünen verletzt fühlen. Hallo Verfassungsschutz? noch da?

  19. Zweierlei Maß geht in DD (Dödeldeutschlend) IMMER. Man google mal das Wort “Doppeldenk” aus Orwells “1984”. Ist voll im Trend in DD. Wenn man dazu noch Masochist ist, kommen bei den nächsten Wahlen wieder die Grünlinkgelben dran. Leiden, zahlen, untergehen. Das muss wie Orgasmus in DD sein ….

  20. Da das “polizeiliche” Ausführungswürstchen auf der unteren Vollzugsebene hierarchisch befehlsgebunden, der entsprechende “höhere Dienstvorgesetzte” ggü. dem Minister weisungsgebunden (und über Logenausweis und Parteibuch u.ä. verbandelt) ist und “polizeiliche Verfügungen” unabhängig von deren “Rechtmäßigkeit” (“…beschweren können Sie sich hinterher -“) in diesem sog.”Rechtsstaat” grundsätzlich sofort vollstreckbar sind, steht der Mißbrauch und der Willkür des polizeistaatlichen Apparates durch die Linzenparteien-Ideologen nix im Wege.
    In meiner Bundeswehr-Zeit in den frühen 1980er Jahren gab es noch den Spruch:”Ich kann nix, ich nix, gebt mir eine Uniform” – der ist zeitlos gültig.