Freitag, 3. Mai 2024
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Zoll-Lappalie um Tauchermesser: Widerstand gegen Behördenschikanen lohnt sich

Zoll-Lappalie um Tauchermesser: Widerstand gegen Behördenschikanen lohnt sich

Sonst keine Probleme in Deutschland? Wenn der Amtsschimmel wegen praktisch nichts wiehert… (Symbolbild:Imago)

Dem einen oder anderen Leser ist vielleicht noch mein Ansage!-Beitrag “Terrorabwehr am Frankfurter Flughafen” vom 4. Februar dieses Jahres erinnerlich; hier der Inhalt nochmals kurz zur Auffrischung: Damals war ich für vier Wochen nach Thailand gereist, unter anderem, um dort zu tauchen. Weil das Tauchgepäck zu schwer war, packte ich meine Tauchlampe mit UW-Kamera und weitere Tauchutensilien ins Bordgepäck. Darunter auch ein kleines Tauchermesser – was mir nicht einmal bewusst war. Doch dem Sicherheitscheck entging das nicht (die Beamten dort müssen ja auch sonst nichts können). Die Folge: Sogleich wurde ich von der Polizei abgeführt und in die Mangel genommen. Was mich bereits grübeln ließ, wie eigentlich hunderttausende auf sonstigen Wegen nach Deutschland Einreisende ihre Messer verstecken? Darf man solche nur vielleicht ein-, aber nicht ausführen? Wie dem auch sei: Durch das ganze umständliche Prozedere hätte ich fast den Flieger verpasst.

Alle Erklärungsversuche vor Ort und gegenüber der Bundespolizei waren damals vergebens. Denn nun, nach mehr als einem halben Jahr, trudelte ein gleich doppelter Bußgeldbescheid bei mir ein: Zum einen wegen „Mitführen/Ansichtragen“ des Messerchens auf einem Flugplatz, dessen Klingenlänge von 6,4 Zentimeter laut Bestimmungen um genau 4 Millimeter zu lang war (deutsche Gründlichkeit; in Bahnhöfen und Zügen ist die Klingenlänge egal). Zum anderen wegen „Führen einer Anscheinswaffe… eines Messers, § 42a Waffengesetz“, das nach Abschluss des Verfahrens “vernichtet” würde. All dies verbunden mit der Androhung: “Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteilige Entscheidung getroffen werden.” Was bei mir als Halbjurist die Alarmglocken schrillen ließ, worauf ich noch kommen werde. Meinen prompten Einspruch gebe ich nachstehend für die Leser verkürzt wieder. Merke: “Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!”.

Sache von Millimetern

Ich schrieb: “Hinsichtlich des geltend gemachten Straftatbestandes §§ 53 Abs.1 Ziff. 21 a, 42a WaffG: Ich durfte und darf gemäß Anlage 2 des Waffengesetzes zurecht im Besitz des kleinen ‘Springmessers’ mit höchstens 8,5 cm Klingenlänge sein. Ich besitze das Messerchen aus Edelstahl als Tauchermesser, weil dies einhändig bedienbar ist und mich nicht selbst gefährdet. Auch „führte“ ich das Messer nicht griffbereit bei mir. Es befand sich 1. in einem Etui mit Klettverschluss zusammen mit einem Korkenzieher und Flaschenöffner, ebenfalls aus Edelstahl. Das Etui war 2. in einem wasserdichten Tuppergefäß, in dem ich auf den Tauchschiffen meine kleine Digitalkamera verstaue. Das Tuppergefäß befand sich 3. im Originalkarton der Taucherlampe zusammen mit dieser. Und dieser Karton war 4. im ebenfalls verschlossenen Bordgepäck. Und das auch nur, weil das Gewicht der Tauchtasche durch die Taucherlampe überschritten worden wäre. Dieser vierfache Verschluss des Messers kann mir unmöglich als griffbereites Führen des Messers angelastet werden.

Hinsichtlich des Vorwurfs gemäß §§ 18 Abs.1 Ziff.9, 11 Abs.1 LuftSig befand ich mich im Irrtum, dass es auf die Schneidelänge des Messers ankomme, die 6 cm betragen darf. Aber Sie maßen wohl 6,4 cm ‘Klingenlänge’. Ein Bußgeld gegen diese ‘Straftat’ akzeptiere ich, auch wenn die Überschreitung nur 6,7% beträgt, was bei anderen Sachverhalten kaum ein Problem ist. Ich bitte Sie aber dringend das Messerchen nicht zu vernichten, wie es angedroht wurde. Gegen diesen staatlichen Diebstahl würde ich wahrscheinlich vorgehen. Ich werde die Messerspitze um 4 mm abschleifen, damit es keinen Anstoß mehr erregt.

Abgespeckter Bußgeldbescheid

Auch wundere ich mich über den Hinweis, bei der Wahrnehmung meines Rechtes auf Einspruch könne für mich eine ‘nachteilige Entscheidung getroffen werden’. Denn das Androhen eines Nachteils könnte den Straftatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllen. Das wollen wir doch sicher nicht? Ich bitte um die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Sollten Sie dem nicht nachkommen können, stellen Sie mir einen abgeschwächten Bußgeldbescheid zu und schicken Sie mir bitte das Messer zurück. Das Päckchen muss nicht unbedingt vierfach verschlossen sein, wie es mein Messer auf dem Transport war.” Unterzeichnet: Albrecht Künstle.

Und siehe da, es geschehen noch Zeichen und Wunder: Der Bußgeldbescheid wurde tatsächlich um den Vorwurf des „Waffenbesitzes“ abgespeckt und beruht nun nur noch auf dem Tatbestand des Transport eines Messerchens im Bordgepäck. Auch auf die Vernichtung meines rechtmäßigen Besitzes wird verzichtet. Eventuell brächte ich auch diesen Bescheid zu Fall – aber gut; sollen die Leute in den Behörden auch ihr Erfolgserlebnis haben. Ich ärgere sie anders: Die Geldbuße in Höhe von 100 Euro, die Gebühren von 25 Euro und die Zustellkosten von 3,50 Euro überweise ich jeweils getrennt statt in einem Betrag. Vielleicht kommt das Geld zurück, weil es nicht getrennt verbucht werden kann? Jedenfalls sollen die Bürokraten und Amtsbüttel ruhig einmal lernen, dass es noch Leute mit “hartem Stuhlgang“ gibt, die man besser nicht mit solchen Lappalien behelligt, und sie sich deshalb künftig besser den großen Fischen zuwenden, statt unbescholtene Bürger zu schikanieren.


Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors.

18 Antworten

  1. Nur der duldet, das man ihm diktiert,
    ist er bereits in seinen Rechten abgeschmiert !

    Oder

    Wer sich nicht wehrt, ist dumm!

    Hier etwas anderes oder auch wieder einmal Faiser !

    https://apollo-news.net/faeser-macht-hessen-wahlkampf-mit-islamisten/

    „Faeser macht Hessen-Wahlkampf mit Islamisten
    Wenige Monate nachdem Nancy Faesers Studie zur Muslimfeindlichkeit wegen der Mitwirkung islamistischer Verbände in Kritik gerät, macht unsere Innenministerin in Hessen Wahlkampf mit ihrem SPD-Kollegen Mustapha Lamjahdi – einem Mann mit Verbindungen zur Muslimbruderschaft.“

    Pauline Schwarz

    Dieses Weib ist sich auch für nichts zu schade !
    Wage eine Prognose, sie wird voraus.nicht mehr lange IM sein und
    das wäre eine Wohltat für unser Land und unsere Bürger !

  2. Ohne Ulk jetzt, ich habe ein Bußgeld wegen “zu schnell” mal in 50ct Beträgen per Dauerauftrag mit täglicher Ausführung überwiesen. Beschwert hat sich keiner, hoffentlich geärgert.

    Aber gut zu wissen, Kartoffeln schälen ist wohl ok. 😉

  3. Die Zustellkosten hätten noch komplett behalten werden sollen mit Verweis, dass man das Schriftstück, als auch Eigentum lieber persönlich abgeholt hätte, aus Sicherheitsgründen.

  4. Abgesehen von dem unnötigen Ärger den Sie durch die ganze Aktion hatten, bin ich jetzt doch sehr beruhigt. Bei soviel deutscher Gründlichkeit kann ich ja sicher sein, das ich nicht eines schönen Tages einem bewaffneten Ausländer gegenüber stehe. Wenn ein europäisch aussehender Mensch schon so gefilzt wird, dann werden Leute mit Schwarzem Bart und Schleier bestimmt vollkommen nackt kontrolliert ,inklusive dem beliebten ” Backen auseinander” ,dass ich und viele andere damals bei der Musterung erleben durften. Vielleicht kommt auch noch das ” Husten Sie mal” hinzu.

    1. @Wenn ein europäisch aussehender Mensch schon so gefilzt wird
      mir scheint, sie haben das falsch verstanden !
      In diesem antideutschen Regime werden nur europäisch – oder deutsch – aussehende Menschen gefilzt – bei den anderen wird der Namen getanzt und niedergekniet – falls sie nicht gleich langstreckenlaufen in die andere Richtung üben !

      1. Mir scheint, mit Ironie und Sarkasmus haben Sie es nicht so. Da sind Sie aber nicht alleine, es fällt mir immer öfter auf das viele selbst das offensichtlichste nicht erkennen. Ich war eigentlich der Meinung, dass meine Aussage deutlich als Ironie erkennbar war.

  5. Ganz großes Kino, Albrecht! Mehr solche Leute wie Dich! Rache ist Blutwurst! Jetzt sitzt die Verwaltung der BuPo nächtelang überstundenmässig grübelnd rum, um Deine Überweisungen zuzuordnen.
    Jau, brauchen die. Unerschrockene an die Front!

  6. Ich würde “versehentlich” etwas mehr überweisen und später, wenn es nicht rückerstattet wird, dort wieder fleißig den Amtschimmel reiten… Schließlich soll das zuviel überwiesene Geld ja nicht von Amts wegen unterschlagen werden.

  7. Ich sage nur so, schone Deine Nerven, denn es kommt noch viel schlimmer und da darf man nicht ausgepowert sein. Ich habe ähnliches erlebt am Bremer Flughafen. Dort hatte ich einen silbernen Zahnstocher (1cm Länge) im Portemonnaie, der beim Durchleuchetn gefunden worden war. Ich mußte im Beisein von 4 Sicherheitsbeamten die Geldbörse öffnen und den Zahnstocher heraus holen. Dabei sprangen diese Helden gleich 1 Meter zurück, als ich die “Edelstahlklinge” aus dem Futteral herauszog und sie mir zwischen die Zähne schob. ” Das ist ein Zahnstocher mit einem biegsamen Edelstahlblatt”. ” Nein das ist eine Waffe, mit der man ein Auge ausstechen kann”. Da habe ich aufgegeben, bei soviel Idiotie. Mir wurde das Ding weggenommen, es wurde entsorgt und ich mußte mich von der Polizei, die herbeigerufen worden war, erkennungsdienstlich erfassen lassen. Das war vor 8 Jahren. Seit dem ist nichts besser geworden, im Gegenteil. Wegen der schlimmer werdenden Repessionen, habe ich mich 2019 aus Deutschland verabschiedet und lebe seit dem herrlich und in Freuden auf den Kanaren völlig unbeschwert bei bestem Wetter und ohne Streß. Kann ich nur jedem empfehlen!!

  8. Zum Waffengesetz, ein Messer darf übrigens eine Öffnungshilfe (Loch) haben oder (!) feststellbar sein. Ansonsten darf man es nicht führen, Klingenlänge egal.
    Ansonsten, wie niedlich, das ist ja wie beim Rundfunkbeitrag, ärgern mit solch Spielchen beim Überweisen funktioniert in Zeiten von aber IT nicht mehr, und ist angesichts der Gesamtsituation albern. Die nehmen uns noch die Kartoffelmesser weg.

  9. Ich möchte mir nicht ausmalen was sie hier schreiben würden, wenn ein zum ….. konvertierter Deutscher Ihr gewiss scharfes Tauchermesserchen einem mitreisenden Vollbartträger übergibt, und dieser dann eine Gewalttat gegen das Flugpersonal oder Passagiere eines Urlaubsfliegers verübt. Dann sind die Sicherheitsassistenten der BuPo die Deppen …. Und wenn diese das Messer wissentlich durchgehen lassen, wie von Ihnen gewünscht, sogar mitschuldig. Niemand ist Ihnen ernstlich gram, wenn Sie versehentlich einen Gegenstand im Handgepäck mitführen, der aber in der Kabine eines Fliegers einfach nichts zu suchen hat. In anderen Ländern wird Ihnen selbst auf einem Inlandsflug ein kleines Obstmesser abgenommen, sofern sie dieses per Handgepäck in die Kabine Ihres Fliegers verbringen möchten. Ist nun mal so.

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  10. Klasse, Herr Künstle!
    Solchen Mumm sollten alle Deutschen – auch ich – haben und nötigenfalls beweisen. Ich werde mir an Ihnen ein Beispiel nehmen.

  11. Ich musste mal ein “Schlüsselbund-Rambler” (ein 4cm-Taschenmesser von victorinox) abgeben; “sei gefährlich”. Den spitzen Haustürschlüssel mit Zähnen (altes Schloss) durfte ich behalten, auch wenn jener 5cm Bartgrösse hat. …für jeden mit Hirn im Kopf ist klar, das ich mit dem Schlüssel mehr Schaden anrichten könnte als mit dem Mini-SAK.
    …naja zum Glück war ich vorbereitet (nicht das erste Mal, das die Flughafensicherheit was zu rüffeln hatte), und hatte nen frankierten/adressierten Umschlag in der Tasche; Rambler rein, 5€ für die Kaffeekasse der Beamten dafür, das der Eine den Brief abschickt, und der Brief erreichte meinen Briefkasten noch vor meiner Rückkehr aus dem Urlaub.

    In solchen Momenten erinnert man sich doch gerne an diesen südafrikanischen möchtegern-Terrorist, der Plastiksprengstoff in der Buchse (durch den Bodyscanner) transportierte, und sich dann kurz vor der Landung effektiv aus dem Genpool der Menschheit genommen und sogar noch überlebt hat…

    Aber Hauptsache die Europäer können sich nicht mehr zur Wehr setzen, oder…

  12. Da die meisten Banken/Sparkassen genauso kriminell wie viele Amtsdussel sind, kann das mit den Einzelübeweisungen/Dauerauftrag recht teuer werden. Manche zocken für jede einzelne Überweisung ab und ergaunern sich ne goldene Nase daran. Wenn man es bar möglicht in einzelnen Cent einzahlen könnte und diese Idioten müssten es händisch selbst auszählen, dann hätte es seinen Zweck erfüllt – leider gibt es auch dafür Technik und die systemdoofen Trottel. Das Verbrecherpack in den Amtsstuben hat überall seine Büttel, da macht auch keiner mehr selbst einen Brief auf, die bekommen alles digital auf ihren Bildschirm. Dadurch fühlen die sich unantastbar, was sie aber in der Realität nicht sind.